Rat einigt sich auf Jugendgarantie


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28.02.2013

Am 28. Februar 2013 hat der Rat eine politische Einigung über die Einführung von Jugendgarantie-Systemen erzielt. Diese sollen sicherstellen, dass arbeitslosen Jugendlichen schnell eine Beschäftigung oder Ausbildung angeboten wird.

Allen jungen Menschen unter 25, die arbeitslos werden oder nach dem Schulabschluss keine Arbeit finden, sollte binnen vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Systeme zügig umsetzen, vorzugsweise bereits ab 2014. In Ländern mit gravierenden Haushaltsproblemen und hoher Jugendarbeitslosigkeit könnte jedoch auch eine schrittweise Umsetzung in Betracht gezogen werden.

Die Jugendgarantie ist eine Reaktion auf die sich verschlechternde Beschäftigungssituation junger Menschen in Europa, wo sich immer mehr Jugendliche weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden. Die erforderlichen Investitionen in diese Systeme müssen den hohen sozialen und wirtschaftlichen Kosten, die weit verbreitete Jugendarbeitslosigkeit langfristig nach sich ziehen würde, gegenübergestellt werden.

Ein Teil der für die Finanzierung der Systeme benötigten Gelder wird aus EU-Mitteln bereitgestellt, die durch eine neue Initiative erhöht werden, wodurch 6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehen. Dadurch wird Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit über 25 % geholfen, Schritte zur Verbesserung der Beschäftigungssituation junger Menschen zu unternehmen. Die eine Hälfte des Betrags wird aus dem Europäischen Sozialfonds bereitgestellt, die andere aus einer eigenständigen Haushaltslinie "Jugendbeschäftigung".

 

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