Einheitliches Patent der EU – historischer Durchbruch


Die dänische Premierministerin Helle Thorning-Schmidt
auf der Pressekonferenz vom 29. Juni 201
© Europäische Union

29.06.2012

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 29. Juni die Verhandlungen über das künftige einheitliche Patentsystem der EU zum Abschluss gebracht. Mit dem seit langem erwarteten Beschluss wird für Unternehmen in der EU, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, der Weg für einen kostengünstigeren, einfacheren und effizienteren Patentschutz geebnet..

"Nach dreißigjährigen Verhandlungen sind wir nun zu einer Einigung über das europäische Patent gelangt. Die europäischen Unternehmen werden, sobald das System bereitsteht, ein Patent an einem einzigen Ort anstatt in 27 Mitgliedstaaten beantragen können. Dies ist gut für das Wachstum und für die Wirtschaft in Europa", so die dänische Premierministern Helle Thorning-Schmidt.

Die Gipfelteilnehmer hatten die letzte noch offene Frage zu klären, nämlich den Sitz der Zentralkammer des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts (EPG). Sie haben sich darauf geeinigt, dass sich der Sitz des Gerichts in Paris befinden wird und dass es eine Fachabteilung in London und eine weitere in München geben wird.

Die Amtsräume des Präsidenten des Gerichts werden sich ebenfalls in Paris befinden. Der erste Präsident des Gerichts sollte aus dem Sitzmitgliedstaat der Zentralkammer stammen.

Einheitliches Patentgerichtssystem

Das Einheitliche Patentgericht wird die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten hinsichtlich der Geltung eines einheitlichen europäischen Patents oder einer Verletzung eines solchen Patents haben.

Dadurch wird die Gefahr beseitigt, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten mehrere Patentstreitigkeiten zum gleichen Patent anhängig sind, ebenso wie die Gefahr, dass Gerichtsentscheidungen zu der gleichen Streitigkeit unter Umständen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind.

Darüber hinaus werden die Patentrechtsstreitkosten für die Unternehmen durch das einheitliche System deutlich sinken. Die Europäische Kommission hat errechnet, dass die Streitkosten für die europäischen Unternehmen durch das einheitliche Gericht um etwa 289 Mio. Euro jährlich gesenkt werden können.

Vereinfachte Validierung und vereinfachte Sprachenregelung

Das Einheitliche Patentgericht ist Teil des künftigen einheitlichen Patentsystems der EU. Die beiden anderen Komponenten sind eine Verordnung über das eigentliche einheitliche Patent und eine Verordnung über die Übersetzungsregelung für dieses Patent. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich im Dezember 2011 auf die beiden Verordnungen verständigt.

Das künftige einheitliche Patent wird in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig sein und kann mittels eines einzigen Antrags erworben werden. Die Sprachenregelung wird an das gegenwärtige System des Europäischen Patentamts angelehnt, dessen Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch sind; dadurch werden die Kosten für den Erwerb des Patentschutzes gesenkt.

Ein Patent, das in 13 Mitgliedstaaten gelten würde, kann heute bis zu 20 000 Euro kosten; davon entfallen etwa 14 000 Euro allein auf Übersetzungskosten. Im Vergleich dazu betragen die Kosten für ein amerikanisches Patent nur etwa 1 850 Euro.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament wird im Juli 2012 über das Gesetzgebungspaket zum einheitlichen Patent abstimmen. Der Rat wird die beiden Verordnungen kurz darauf annehmen.

Die Mitgliedstaaten werden das Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht im zweiten Halbjahr 2012 unterzeichnen. Das Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von einer ausreichenden Anzahl Mitgliedstaaten (mindestens 13) ratifiziert worden ist. Dies dürfte Anfang 2014 der Fall sein. Die beiden Verordnungen werden zur gleichen Zeit in Kraft treten.

 

Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (pdf)
Pressekonferenz (video)