Grünes Licht für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II)
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08.03.2013
Auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 7./8. März haben die Minister zwei Rechtsakte zum SIS II angenommen. Das neue System wird am 9. April an den Start gehen.
Im SIS II werden Informationen in Form von Personen- bzw. Sachausschreibungen gespeichert, wobei unter Ausschreibungen Datensätze zu verstehen sind, die den Behörden die Identifizierung von Personen oder Gegenständen im Hinblick auf die Ergreifung entsprechender Maßnahmen ermöglichen sollen. Nutzer werden Grenzschutz, Zoll sowie Visum- und Strafverfolgungsbehörden im gesamten Schengen-Raum sein.
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Neben Daten zu observierten Personen und Kraftfahrzeugen werden Daten gespeichert über gestohlene, unterschlagene oder sonst abhanden gekommene
- Fahrzeuge
- Banknoten
- Identitätsdokumente
- Blanko-Identitätsdokumente
- Schusswaffen
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Das SIS II ermöglicht die Ausweitung der Sachausschreibungskategorien auf
- Schecks
- Kreditkarten
- Obligationen
- Aktien
- Anteilspapiere
- Wasserfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Container
- Wohnwagen
- industrielle Ausrüstungen
- Motoren
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An der Schengen-Zusammenarbeit nehmen zur Zeit 22 EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Nicht-EU-Länder Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein teil. Irland und das Vereinigte Königreich sind zwar nicht Teil des Schengen-Raums, wenden jedoch einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands an.
Die Schengen-Bestimmungen beinhalten gemeinsame bindende Vorschriften für die Bereiche Visa und Asyl, Kontrollen an den Außengrenzen und grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, etwa bei organisierter Kriminalität im Zusammenhang mit illegalem Handel, Drogen, Kfz-Diebstahl und vermissten Personen.
Das neue System wurde umfangreichen Tests unterzogen und bietet im Vergleich zum Vorgängersystem verbesserte Funktionalitäten.
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