Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Jahresbericht der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP – 2009

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FÖRDERUNG VON WOHLSTAND UND ERHALTUNG DES FRIEDENS – DIE ROLLE DES RATES IN DEN AUSSENBEZIEHUNGEN

EINLEITUNG

Die Europäische Union ist zu einem der wichtigsten Akteure auf der Weltbühne gewor­den. Mit einer Bevölkerung von ungefähr 500 Millionen Einwohnern, die mehr als 25 % des welt­weiten Bruttoin­landsprodukts (BIP) erwirtschaften, die Hälfte der gesamten Entwick­lungs­hilfe bereitstellen und ein Fünftel des weltweiten Import- und Exportauf­kommens tra­gen, spielt die Union eine aktive politi­sche Rolle, die regionale und globale Sicherheitsinte­ressen und Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Innerhalb und außerhalb Europas besteht gleichermaßen der Wunsch, dass die Europäische Union sich dieser Aufgabe stellt.

Die EU verfolgt eine gemeinsame Außenpolitik, die es ihr ermöglicht, in wichtigen internationalen Fragen geschlossen aufzutreten. Sie spielt eine entscheidende Rolle im Nahost-Friedensprozess, bei den diplomatischen Beziehungen zum Iran und bei der Stärkung der Stabilität in der westlichen Bal­kanregion, auch im Kosovo. Ihre Truppen, Polizeikräfte und Richter tragen dazu bei, Leben zu retten und in Ländern und Regionen auf der ganzen Welt nach Konflikten für Stabilität zu sorgen, sei es im Kosovo oder in Afghanistan, in den palästinensischen Gebieten oder im Tschad. Nach außen wird sie durch ihren Hohen Vertre­ter, Javier Solana, repräsentiert, der ihr Gesicht und Stimme verleiht. Die EU verfügt über eine Sicherheitsstrategie, die als Richtschnur für ihre Reaktionen auf globale Bedrohungen dient und das Fundament für ihre strategischen Beziehungen zu den wichtigsten Part­nerländern und –regionen bildet, mit denen regelmäßige Gipfel­treffen abge­halten werden. Auf der ganzen Welt treten Son­derbe­auftragte der EU für die außenpoli­ti­schen Ziele der Union ein.

Die Union unterhält privilegierte Beziehungen zu ihren engsten Nachbarn in der westli­chen Bal­kan­region und in der Mittelmeerregion. Sie verfügt über ein weit gespanntes Netz kom­plexer Beziehun­gen zu den übrigen Ländern der Welt, das sich auf politische Zusammen­ar­beit, Handel und Entwicklungshilfe erstreckt, und sie spielt eine maßgebli­che Rolle bei internationalen Abkommen über Handel, Umweltschutz und Menschenrechte. Nach der jüngsten Erweiterungswelle, bei der zwölf neue Mitglieder beigetreten sind, zählt die EU seit 1. Janu­ar 2007 nunmehr 27 Mitgliedstaaten: Die Trennungslinien im Europa des 20. Jahrhunderts gehören somit der Vergangenheit an.

■ Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Es waren die großen geopolitischen Umwälzungen nach dem Zusammenbruch des Kommu­nismus Ende der 1980er Jahre, die deutsche Einheit, die Konflikte im ehemali­gen Jugo­sla­wien in den 1990er Jahren und die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, die die politische Führung der EU veranlasst haben, im Rahmen des Ver­trags von Maastricht 1993 und des Vertrags von Ams­terdam 1999 ein eigenes förmli­ches Instrumentarium für diplo­ma­tische Beziehungen und Einsätze vor Ort zu schaffen und weiterzuentwickeln. Durch diese Verträge wurden der Union die Mittel an die Hand gegeben, um auf Krisen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft angemessen reagieren zu kön­nen und ihre Wertvorstellungen auf der ganzen Welt zu vermitteln; sie traten an die Stelle der Europäischen Politischen Zusam­menarbeit (die 1970 aufgenommen und 1986 förmlich festgelegt wurde), die auf eine einfache Konsultation der Mit­gliedstaaten unter­ein­an­der und eine Abstimmung in den wichtigsten Fragen der in­ternatio­nalen Politik beschränkt war.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde durch den Vertrag von Maastricht von 1992 ins Leben gerufen, der 1993 in Kraft getreten ist; mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997, der 1999 in Kraft getreten ist, wurde sie weiter ausgebaut. Mit dem Ver­trag von Ams­terdam wurde der operative Teil der GASP geschaffen, die Europäische Sicher­heits- und Vertei­di­gungspolitik (ESVP), wodurch auch die Möglichkeit der Schaffung einer künftigen gemeinsamen Verteidigungsstruktur gegeben ist. Eine nochma­lige Weiterentwick­lung der GASP wurde im Rahmen des Vertrags von Nizza von 2001 vollzogen, der 2003 in Kraft getreten ist.

Die Ziele der GASP bestehen – laut Vertrag über die Europäische Union – in der Wah­rung der ge­meinsamen Werte, der grundlegenden Interessen, der Unabhängigkeit und der Unversehrtheit der Union, der Stärkung der Sicherheit der Union, der Wahrung des Friedens und der Stärkung der in­ternationalen Sicherheit, der Förderung der internati­onalen Zusammenarbeit und der Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Seit dem Vertrag von Amsterdam hat die Rolle des Rates stetig an Bedeutung gewonnen. Durch diesen Ver­trag wurde das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik für eine "Persönlichkeit mit ausgeprägtem politischen Profil" geschaffen, um der GASP diplomatisches Gewicht und Kontinuität zu verleihen. Dieses Amt ist an das Amt des Generalse­kretärs des Rates gekoppelt. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Köln 1999 Javier Solana zum ersten Hohen Vertre­ter/Generalsekretär ernannt, seine Amtszeit wurde 2004 um weitere fünf Jahre verlängert.

Gemäß dem Vertrag ist es Aufgabe des Hohen Vertreters, den Vorsitz (die "Präsidentschaft") bei der Politik­gestaltung zu unterstützen. Er führt darüber hinaus im Namen des Rates politi­sche Dia­loge mit Dritten und leitet die Europäische Verteidi­gungsagentur. Gemeinsam mit dem Vorsitz und dem für Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitglied vertritt Javier Solana die EU im internationalen Quartett für den Nah­ostfriedensprozess. Er wurde von der Völkergemeinschaft beauftragt, sie in den Gesprächen mit Iran über dessen Nuklearpro­gramm zu vertreten. Er hatte maßgeblichen Anteil an der aktiven Rolle, die die EU in verschiedenen Ländern der westlichen Balkanregion übernom­men hat, darunter in der ehemaligen jugoslawi­schen Republik Mazedonien, wo er als Ver­handlungsführer bei den Verhandlungen über das Rah­menab­kommen von Ohrid gewirkt hat, ebenso wie in Serbien und Montenegro, wo er zum Ab­schluss des Belgrader Abkommens zwi­schen den beiden Teilrepubliken beigetragen hat, und im Kosovo. Er hat auch intensiv mit den mittel- und osteuropäischen Ländern zusammengearbeitet, unter anderem mit der Ukraine und der Re­publik Moldau.

Der Hohe Vertreter wird von einer Reihe von Sonderbeauftragten der Europäischen Union unter­stützt, die der Rat auf seine Empfehlung hin ernennt. Sie haben die Aufgabe, zur Weiterentwicklung der außenpoliti­schen Ziele der Union und zu ihrer Verwirklichung auf der ganzen Welt beizutragen. Derzeit gibt es 11 Son­derbeauftragte der Europäischen Union (EUSR). Der Hohe Vertreter hat darüber hinaus verschiedene per­sönliche Beauftragte für spezielle Bereiche (z.B. Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Men­schenrechte, parlamentarische Angelegenheiten) ernannt.

  Die Sonderbeauftragten der Europäischen Union

Durch den Vertrag von Amsterdam wurden verschiedene Instanzen geschaffen, die den Hohen Ver­treter bei seiner Tätigkeit unterstützen sollen.Die im Generalsekretariat des Rates angesiedelte Strategieplanungs- und Frühwarneinheit besteht aus Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und Ex­perten von Rat und Kommis­sion.Der Stab beobachtet die internationalen politischen Entwick­lun­gen, warnt den Hohen Vertreter und den Rat vor möglichen Krisen und prüft deren mögliche Aus­wirkungen für die Union sowie in Frage kommende Maßnahmen; dies erlaubt der Union eine zügi­gere und wirkungsvollere Reaktion.

Durch den Vertrag von Nizza wurde ein ständiges Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK) ins Leben gerufen, das aus Vertretern der Mitgliedstaaten im Rang eines Botschafters be­steht. Das PSK ist die Drehscheibe der GASP. Es beobachtet die internationale Lage in den Gebie­ten, die Gegenstand der GASP und der ESVP sind, und leistet Unterstützung bei der Festlegung von Maßnahmen. Es tritt mindestens zwei Mal wöchentlich zusammen und nimmt unter der Ver­antwortung des Rates die politische Kontrolle und strategische Leitung der Krisenbewältigungsein­sätze wahr.

Das 2002 eingerichtete Lagezentrum der EU (EU-SITCEN) ist zuständig für die Frühwarnung, die Lageeinschätzung und die Auswertung von Erkenntnissen. Es versorgt die Hohe Vertreterin und deren Mitarbeiter sowie die verschiedenen Beschlussfassungsgremien der Europäischen Union auf den Gebieten GASP, GSVP und Terrorismusbekämpfung mit einschlägigen Informationen. Das EU-SITCEN verfolgt und beurteilt internationale Ereignisse rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Die Informationen und Analysen des EU-SITCEN erstrecken sich auf den zivilen und den militärischen Bereich und decken sämtliche Aspekte der EU-Krisenbewältigung ab

■ Gestaltung und Durchführung der Außenpolitik

Der Europäische Rat (d.h. die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und der Präsi­dent der Europäischen Kommission) bestimmt die Grundsätze und Leitlinien der GASP, auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen. Er tritt in der Regel vier Mal im Jahr zusammen.

Der halbjährlich wechselnde Vorsitz des Rates ("Präsidentschaft") vertritt die Union in Ange­legen­heiten der GASP und legt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und auf in­ternationalen Konferenzen dar. Er wird durch den Hohen Vertreter unterstützt, der zur Formulie­rung, Vorbereitung und Durch­führung politischer Entscheidungen beiträgt. Der Vorsitz, der Hohe Vertreter und der Präsident der Europäischen Kommission halten regel­mäßig Gipfeltreffen mit den Partnerländern und –regionen der EU ab.

Der Rat tritt in der Formation Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehung, die sich aus den Außen­ministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ein Mal im Monat zusammen, um aktuelle außenpoli­tische Fra­gen wie auch institutionelle Angelegenheiten zu erörtern. Er legt die Gemeinsame Außen- und Si­cher­heitspolitik der EU nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebe­nen Leitlinien fest und sorgt für deren Umsetzung. Die Formulierung der Politik erfolgt nach dem Prinzip der Konsensbil­dung und kollektiven Problemlösung. Die förmlichen Standpunkte des Rates werden in der Form von "Schlussfolge­rungen" oder "Erklärungen" des Rates veröffentlicht. Auch der Vorsitz und der Hohe Vertreter geben Erklä­rungen ab. Seit Ende der 1990er Jahre sind auch die Verteidigungsminister der Euro­päischen Union regel­mäßig zusammengetreten. Obwohl es keinen förmlichen Rat ei­gens für Verteidigungsangelegenheiten gibt, findet doch unter jedem Vorsitz mindestens eine infor­melle Tagung der Verteidigungsminister statt; außer­dem ist eine Tagung des Rates für Außenbeziehungen, an der auch die Verteidigungsminister teilnehmen, politisch–militärischen Aspekten vorbehalten.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und das Politische und Sicherheitspolitische Komi­tee (PSK) bereiten die Arbeit des Rates vor, wobei der AStV die generelle Vorarbeit für den Rat leistet, während sich das PSK speziell mit politischen und sicherheitspolitischen Fragen befasst. Die verschiedenen GASP–Ar­beitsgruppen bestehen aus Experten der EU-Mitgliedstaaten und der Kommission; sie sind jeweils für bestimmte geografische Bereiche (z.B. Naher Osten oder Balkan­region) und Themenbereiche (z.B. Men­scherechte, Vereinte Nationen und Terrorismusbekämpfung) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungen des PSK und des AStV vorzubereiten. Sie erstellen ge­meinsame Lageanalysen zu Drittländern und multilate­ralen Fragen und bereiten etwaige gemein­sa­me Standpunkte vor. Außerdem erstellen sie Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung der GASP, wie Erklärungen des Vorsitzes im Namen der EU, die zunächst dem PSK und anschließend dem Rat zur Billigung vorgelegt werden. Sie haben ferner die Aufgabe, Empfehlun­gen an das PSK für künftige Initiativen im Bereich der GASP zu formulieren.