MONATLICHE AUFSTELLUNG DER RECHTSAKTE DES RATES


2010 - 2009 - 2008  - 2007 - 2006   - 2005  -  2004  - 2003   - 2002   - 2001   - 2000 1999


PRÄSENTATION

In dieser Rubrik kann die Tätigkeit des Rates anhand von Monatsübersichten seines Generalsekretariats über die vom Rat seit Januar 1999 angenommenen Rechtsakte verfolgt werden.

Das Generalsekretariat veröffentlicht jeden Monat eine Auflistung der Rechtsakte und sonstigen Texte des Rates; in den Fällen, in denen der Rat als Gesetzgeber tätig wird, enthält das Dokument gemäß Artikel 207 Absatz 3 des EG-Vertrags auch die Abstimmungsergebnisse, Erklärungen zur Stimmabgabe und Protokollerklärungen.

Der Rat wird als Gesetzgeber tätig, wenn er auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Verträge im Wege von Verordnungen, Richtlinien, Rahmenbeschlüssen, Beschlüssen oder Entscheidungen Vorschriften erlässt, die in den Mitgliedstaaten oder für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend sind.

Nicht als Rechtsetzungsakte gelten interne Maßnahmen, Verwaltungsakte oder Haushaltsmaßnahmen, Rechtsakte betreffend die interinstitutionellen oder die internationalen Beziehungen oder nicht bindende Rechtsakte wie Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder Entschließungen.

Bei vom Rat angenommenen endgültigen Rechtsetzungsakten werden in den Übersichten gegebenenfalls die Abstimmungsergebnisse sowie die vom Rat, der Kommission oder den Mitgliedstaaten abgegebenen Protokollerklärungen aufgeführt.

Maßgebend sind ausschließlich die endgültig angenommenen Protokolle. Sie sind im Register der Ratsdokumente unter der Rubrik  " Ratsprotokolle " abrufbar.

Informationen über die Transparenz der Gesetzgebungstätigkeiten des Rates können über E-mail unter folgender Adresse angefordert werden  " transparency@consilium.europa.eu ".