SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

EUROPÄISCHER RAT IN KÖLN

3. UND 4. JUNI 1999

I. EINLEITUNG

1. Der Europäische Rat ist am 3. und 4. Juni 1999 in Köln zusammengetreten, um nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam wichtige Zukunftsfragen zu erörtern.

2. Der Europäische Rat zog den designierten Präsidenten der Europäischen Kommission, Herrn Romano Prodi, zu seinen Beratungen hinzu, um mit ihm Grundfragen der Politik der Europäischen Union der nächsten Jahre zu besprechen. Er nahm die Ausführungen von Herrn Prodi zu Elementen des Arbeits- und Reformprogramms der künftigen Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis. Der Europäische Rat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, daß das Bestellungsverfahren für die neue Kommission nach den Wahlen zum Europäischen Parlament zügig fortgesetzt und möglichst bald abgeschlossen werden sollte.

3. Weiterhin fand zu Beginn der Beratungen ein Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn José María Gil-Robles statt, der sich auf die zur Diskussion stehenden Hauptthemen erstreckte.

 

II. PERSONALENTSCHEIDUNGEN

4. Der Europäische Rat hat wichtige Personalentscheidungen getroffen. In Umsetzung des Vertrags von Amsterdam hat er Herrn Javier Solana Madariaga für das neue Amt des Generalsekretärs des Rates und Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik benannt. Als Stellvertretenden Generalsekretär des Rates benannte er Herrn Pierre de Boissieu.

 

III. BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

5. Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 hat die Europäische Union ihren bisher höchsten Stand an wirtschaftlicher Integration erreicht. Gleichzeitig ist neben den USA der größte Wirtschafts- und Währungsraum weltweit entstanden. Mit der Einführung des Euro wird Europa in die Lage versetzt, eine seinem wirtschaftlichem Gewicht entsprechende Rolle in der Weltwirtschaft zu spielen. Ein stabiler Euro wird Europas Fähigkeit zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung stärken.

6. Der Europäische Rat bekennt sich zu der globalen Verantwortung, die Europa mit der Einführung des Euro übernommen hat. Der Europäische Rat betont erneut die Notwendigkeit einer strikten Anwendung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Dazu gehört die klare Einhaltung realistischer und glaubwürdiger Budgetziele in jedem Haushaltsjahr, die nur durch ehrgeizige Konsolidierungsanstrengungen in den öffentlichen Haushalten zuverlässig erreicht werden können. Die gesamtwirtschaftliche Stabilitäts- und Wachtstumspolitik erfordert zudem eine wachstumsorientierte Steuerpolitik, insbesondere die Senkung der Steuer-und Abgabenlast auf den Faktor Arbeit, und eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik der Tarifvertragsparteien.

Europäischer Beschäftigungspakt

7. Mehr Beschäftigung bleibt das vorrangige Ziel in Europa. Der Europäische Rat ergreift deshalb die Initiative für einen Europäischen Beschäftigungspakt zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit. Im Europäischen Beschäftigungspakt werden alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Union in ein umfassendes Gesamtkonzept eingebunden. Der Europäische Rat unterstützt die drei Säulen des Europäischen Beschäftigungspaktes und sieht darin auf längere Dauer angelegte und aufeinander abzustimmende Prozesse:

· Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Verbesserung des wechselseitigen Zusammenwirkens von Lohnentwicklung sowie der Geld-, Haushalts- und Finanzpolitik durch einen Makroökonomischen Dialog, um eine nachhaltige nicht-inflationäre Wachstumsdynamik freizusetzen (Köln-Prozeß).

 

· Weiterentwicklung und bessere Umsetzung der Koordinierten Beschäftigungsstrategie zur Verbesserung der Effizienz der Arbeitsmärkte, durch die Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und gleichberechtigter Teilhabe von Frauen an der Erwerbsarbeit (Luxemburg-Prozeß).

· Umfassende strukturelle Reform und Modernisierung zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit und der Effizienz der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte (Cardiff-Prozeß).

8. Der Europäische Rat sieht im Makroökonomischen Dialog mit Vertretern des Rates, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Sozialpartner als Teilnehmer einen wirkungsvollen Ansatz zur Umsetzung der in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft niedergelegten wachstums- und stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik. Der Europäische Rat sieht hierin die Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Der Europäische Rat billigt den Europäischen Beschäftigungspakt und das Memorandum "Jugend und Europa – unsere Zukunft". Er bekräftigt seine Entschließung über den Europäischen Beschäftigungspakt und begrüßt in diesem Zusammenhang die Erklärung der Sozialpartner.

9. Im Rahmen der konkreten Umsetzung des Luxemburg- und Cardiff-Prozesses bittet der Europäische Rat die Kommission,

· aus den bisher vorgenommenen Best-Practice-Vergleichen konkrete Empfehlungen für beschäftigungsrelevante Maßnahmen der Mitgliedstaaten abzuleiten und dem Europäischen Rat in Helsinki zu berichten;

· ihren Vorschlag für den gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung und die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 im September 1999 zu unterbreiten.

 

10. Ferner mißt er folgenden Maßnahmen besondere Priorität bei:

· Volle Nutzung des Strukturwandels zur Dienstleistungsgesellschaft, insbesondere Identifikation und Nutzung besonders beschäftigungswirksamer Bereiche sowie Abbau von Hemmnissen im Bereich beschäftigungsintensiver Dienstleistungen;

· Beschäftigungsfördernde und sozial wirksame Innovationen auf den Arbeitsmärkten.
Der Europäische Rat bittet die Kommission und die Mitgliedstaaten zu prüfen, ob und wie

* die Erschließung von Arbeitsplätzen im arbeitsintensiven Teil des Dienstleistungssektors beschäftigungswirksamer gemacht werden kann;

* der Luxemburg-Prozeß durch zusätzliche nachprüfbare Zielsetzungen noch effektiver gestaltet werden kann;

* im Rahmen des Luxemburg-Prozesses höchstmögliche Transparenz über Maßnahmen und Wirkungsweisen der nationalen Aktionspläne für Beschäftigung erreicht werden kann;

* Änderungen in der Arbeitsorganisation und geänderte Arbeitszeitregelungen zum Entstehen neuer Arbeitsplätze beitragen können.

11. Der Europäische Rat begrüßt die Entscheidung, eine erste Sondertagung des Europäischen Rates über "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt – hin zu einem Europa der Innovation und des Wissens" unter portugiesischer Präsidentschaft im Frühjahr 2000 einzuberufen, um die erreichten Fortschritte nach dem Köln-, Cardiff- und Luxemburg-Prozeß zu überprüfen. Ein Forum von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, der Kommission, des Europäischen Parlaments, der Sozialpartner und der Europäischen Zentralbank wird diese Ergebnisse bewerten.

12. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht der Kommission zu den Beschäftigungsindikatoren und bittet die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihre Arbeiten daran fortzusetzen.

 

13. Europa braucht eine Investitionsinitiative. Der Europäische Rat beschließt zusätzliche Impulse für mehr Beschäftigung und Investitionen. Zu diesem Maßnahmenbündel gehören der Ausbau der Aktivitäten der Europäischen Investitionsbank, die Mobilisierung der Gemeinschaftspolitiken auf Basis der Beschlüsse des Europäischen Rates Berlin für das Beschäftigungsziel und die Beschleunigung von Innovationen.

14. Der Europäische Rat fordert die Europäische Investitionsbank zu folgenden Aktionen in allen Mitgliedstaaten der Union auf:

· Freigabe von zusätzlich 500 Mio. Euro aus dem derzeitigen Rahmen für Risikokapitalfinanzierungen, die die Verdopplung der Mittel für die Europäische Technologiefazilität ermöglicht. Durch eine zügige Umsetzung sind zusätzliche Beschäftigungsimpulse möglich;

· Bereitstellung von zusätzlich einer Mrd. Euro für Risikokapitalfinanzierungen von Hochtechnologieinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen für den Zeitraum 2000–2003, auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis wachstumsstarker Klein- und Mittelunternehmen und zur Schaffung von Beschäftigung geleistet;

· Fortsetzung und Ausbau der Kreditgewährung in den Sektoren Stadterneuerung, Bildung und Gesundheit sowie Schutz der Umwelt einschl. der Förderung erneuerbarer Energie;

· Unterstützung und Ergänzung der Struktur- und Regionalförderung der Gemeinschaft insbesondere in Gebieten, die künftig nicht mehr förderfähig sein werden. Die Reform der Strukturförderung eröffnet zusätzliche Spielräume, das Entwicklungspotential der Regionen durch Darlehensfinanzierungen zu erschließen;

· Flankierung der Heranführungsstrategie der Gemeinschaft durch Ausbau der Kreditgewährung an die Beitrittskandidaten. Von einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung in diesen Staaten gehen auch positive Beschäftigungseffekte auf die Europäische Union aus.

 

15. Die Beschlüsse des Europäischen Rates Berlin eröffnen große Chancen, Wachstum und Beschäftigung durch die effiziente Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken zu stärken:

· Strukturförderung: In den Jahren 2000 - 2006 stehen aus den europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds Mittel von 213 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden aufgerufen, die neuen Förderprogramme rasch zu verabschieden, damit die Förderung ab 2000 nahtlos fortgesetzt werden kann. Ziel ist eine möglichst große Beschäftigungswirkung der Förderung.

Die Aktivitäten des Sozialfonds sollen die europäische Beschäftigungsstrategie und die nationalen Aktionspläne unterstützen. Die Förderung der Regional- und Kohäsionsfonds tragen zum Ausbau der Infrastruktur und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bei. Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb des Agrarsektors.

· Für den Ausbau der Transeuropäischen Netze ist bis 2006 eine Erhöhung der Mittel auf 4,6 Mrd. Euro vorgesehen. Der Europäische Rat fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf,

* eine erweiterte Liste der prioritären Projekte vorzulegen;

* die Genehmigung von Projekten zu beschleunigen;

* in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank zu prüfen, inwieweit gemischte öffentlich-private Finanzierungen verstärkt genutzt werden können;

* zu untersuchen, inwieweit Investitionen durch institutionelle Anleger erleichtert werden können;

* den öffentlichen Infrastrukturinvestitionen im Rahmen ihrer Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme verstärkt Aufmerksamkeit zuzuwenden.

· Der Rat und das Europäische Parlament werden aufgefordert, die zur Verabschiedung anstehenden Programme (Sokrates, Jugend) zügig zu entscheiden, um insbesondere ihre Beschäftigungswirkung zu beschleunigen.

 

16. Innovationen und Informationsgesellschaft schaffen die Arbeitsplätze von morgen.

· Das 5. Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft mit einem Finanzvolumen von 15 Mrd. Euro soll den Innovationsprozeß beschleunigen und das Wachstums- und Beschäftigungspotential der Gemeinschaft ausschöpfen. Je wettbewerbsfähiger Europa im Hochtechnologiebereich wird, umso mehr hochwertige Beschäftigungsmöglich-keiten werden entstehen.

· Die Entwicklung eines europäischen Satellitennavigationssystems (Galileo) ist wegen seiner strategischen Bedeutung eingehend zu prüfen. Der Rat wird aufgefordert, seine Beratungen über die Mitteilung der Kommission betreffend dieses System mit dem Ziel einer weitgehenden privaten Finanzierung zügig voranzubringen.

· Europa muß in der Informationsgesellschaft eine führende Rolle einnehmen:

* Allen Schulen muß schnellstmöglich der Zugang zum Internet eröffnet werden.

* Um die Spitzenstellung Europas im elektronischen Geschäftsverkehr auszubauen, muß die Koordinierung der Politik zur Gestaltung eines günstigen Umfelds verbessert und eine von der Wirtschaft mitgetragene Richtlinie rasch verabschiedet werden.

17. Der Europäische Rat beauftragt die Kommission und die Mitgliedstaaten, unter Mitwirkung von Vertretern der Wirtschaft die Hindernisse bei der raschen Entwicklung und Anwendung der Informationstechnik zu identifizieren und Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Dabei ist die Notwendigkeit von Standardisierung und Deregulierung zu berücksichtigen.

 

Grundzüge der Wirtschaftspolitik

18. Der Europäische Rat begrüßt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und empfiehlt dem Rat deren Annahme. Dabei kommt den länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der wirtschaftspolitischen Eigenanstrengungen aller Mitgliedstaaten besondere Bedeutung zu.

19. Er sieht den Schlüssel für nachhaltiges nicht-inflationäres Wachstum und mehr Beschäftigung im abgestimmten Zusammenwirken einer wachstums- und stabilitätsorientierten makroökonomischen Politik mit umfassenden Strukturreformen auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß der dauerhafte Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion eine vertiefte und angemessene Koordinierung der Politik sowie einen Dialog mit den Sozialpartnern und der Europäischen Zentralbank erfordert. Der Europäische Beschäftigungspakt wird hierzu wesentlich beitragen

20. Im Euro-Bereich wird die Verstärkung des Dialoges in der Euro-11-Gruppe einen Beitrag zur Verwirklichung eines besser ausgewogenen Policy Mix leisten. Der Europäische Rat fordert Regierungen und Sozialpartner auf, die Geldpolitik bei ihrer vorrangigen stabilitätspolitischen Aufgabe zu unterstützen. Dabei kommt anhaltenden Anstrengungen zur mittelfristigen Erreichung von nahezu ausgeglichenen Haushalten oder Haushaltsüberschüssen, angemessener Lohnentwicklung sowie umfassenden Strukturreformen besondere Bedeutung zu.

 

Steuerpolitik

21. Der Europäische Rat nimmt den zweiten Zwischenbericht der Gruppe „Verhaltenskodex" zur Kenntnis und stellt mit Befriedigung fest, daß die Beratungen über die Richtlinienvorschläge zur Besteuerung von Kapitalerträgen gut vorangekommen sind. Er begrüßt die konstruktiven Beratungen mit europäischen Drittländern über eine wirksamere Besteuerung von Zinserträgen.

22. Der Europäische Rat hebt hervor, daß die Steuersysteme in Europa beschäftigungsfördernd gestaltet werden müssen und schädlicher Steuerwettbewerb zu bekämpfen ist. In Bekräftigung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien fordert der Europäische Rat daher dazu auf,

· daß der Rat die Arbeiten bezüglich der Vorschläge für eine Richtlinie über die Besteuerung von Kapitalerträgen und für eine Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren fortsetzt, damit vor der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki eine Einigung erreicht wird;

· daß der Rat auf der Grundlage des Berichts des ECOFIN-Rates seine Arbeit an einem Rahmen für die Energiebesteuerung fortsetzt und dabei auch den diesbezüglichen Auswirkungen auf die Umwelt Rechnung trägt;

· die Arbeiten der Gruppe „Verhaltenskodex" bis spätestens zum Europäischen Rat in Helsinki zum Abschluß zu bringen.

23. Der Europäische Rat begrüßt den zweiten Sachstandsbericht des Rates über die verstärkte steuerpolitische Zusammenarbeit und erbittet einen dritten Bericht bis zum Europäischen Rat in Helsinki.

 

24. Der Europäische Rat bittet den Rat, den von der Kommission vorgelegten Richtlinienvor-schlag mit dem Ziel einer Verabschiedung zu beraten, der es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, erlauben soll, niedrigere Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive und nicht grenzüberschreitende Dienstleistungen probehalber einzuführen.

Einheitlicher Finanzmarkt

25. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht des Rates und die Mitteilung der Europäischen Kommission zu ihrem Aktionsplan zur Schaffung eines einheitlichen Finanzmarktes. Angesichts der wachsenden Herausforderungen im Wettbewerb der Finanzmärkte und im Hinblick auf deren gesamtwirtschaftliche Bedeutung für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung hält er schnelle Fortschritte auf diesem Gebiet für unerläßlich. Der Europäische Rat unterstützt im Grundsatz die Vorschläge und Prioritäten des Aktionsplans, die in den zuständigen Fachausschüssen im einzelnen geprüft werden sollten.

26. Der Europäische Rat bittet die Kommission, ihre Arbeiten auf der Grundlage der Erörterung in der Gruppe für Finanzdienstleistungen fortzuführen, die weiterhin Strategiefragen beraten, sektorübergreifende Entwicklungen erörtern sowie Fortschritte im Rahmen des Aktionsplans überwachen wird.

 

Verbesserung der Funktionsfähigkeit des internationalen Finanzsystems

27. Der Europäische Rat begrüßt den Bericht des Rates über Verbesserungen der Funktionsfähigkeit des internationalen Finanzsystems und fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Umsetzung der Vorschläge eng zusammenzuarbeiten. Besondere Bedeutung mißt der Europäische Rat einer verstärkten Einbeziehung des Privatsektors in die Vermeidung und Lösung von Finanzkrisen bei. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Notwendigkeit, die Arbeiten an der Festlegung wirksamere Regeln zur Beteiligung des privaten Sektors an den Kosten von Finanzmarkt-Turbulenzen zu verstärken. Weiterhin unterstützt der Europäische Rat die Bemühungen zur wirksameren Gestaltung der Finanzmarktaufsicht, insbesondere in den Schwellenländern, die auch auf Institute mit hoher Risiko/Eigenkapital-Relation und Offshore-Finanzzentren ausgeweitet werden sollte. Die Errichtung des Forums für Finanzmarktaufsicht begrüßt der Europäische Rat als einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Der Europäische Rat unterstreicht, daß alle angestrebten Verbesserungen der Funktionsfähigkeit des internationalen Finanzsystems im Rahmen der bestehenden Bretton Woods Institutionen erfolgen sollen und betont die zentrale Rolle des Internationalen Währungsfonds.

Verschuldung ärmster Länder

28. Es gilt, eine dauerhafte Lösung für die Verschuldungsprobleme der ärmsten Länder zu finden. Der Europäische Rat begrüßt die gemeinsame europäische Haltung zur Verbesserung der Schuldeninitiative für "hochverschuldete arme Länder" und befürwortet eine Beschleunigung des Entschuldungsprozesses für ärmste Länder und ehrgeizige Ziele zum Umfang der Schuldenentlastung. Er betont die Notwendigkeit einer engeren Verknüpfung zwischen Schuldenerleichterungen und einer Strategie der Armutsbekämpfung. Die Mitgliedstaaten stehen bereit, eine Anhebung der Erlaßquote auf kommerzielle Kredite im Pariser Club auf 90 % und mehr zu unterstützen, und setzen sich für weitere Erleichterungen bei Schulden aus der öffentlichen Entwicklungshilfe ein. In diesem Rahmen ist Europa bei angemessener Lastenteilung bereit, seinen fairen Anteil an der Finanzierung einer verbesserten Schuldeninitiative zu tragen.

 

Klimapolitik, Umwelt und nachhaltige Entwicklung

29. Der Europäische Rat unterstreicht den Willen der Europäischen Union, die in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erfüllen und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, im Rahmen des in Buenos Aires verabschiedeten Aktionsplans die Voraussetzungen für eine baldige Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Die in den Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Mai 1999 formulierte Verhandlungsposition der Europäischen Union wird bekräftigt. Der Europäische Rat sieht in der Ratifizierung und Umsetzung des Kyoto-Protokolls einen wichtigen Meilenstein, betont aber auch die dringliche Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, insbesondere in den Industrieländern.

30. Der Europäische Rat betont die Bedeutung, die dem Ausbau gemeinsamer und koordinierter Politiken und Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, die die Bemühungen der Mitgliedstaaten ergänzen, zukommt. Alle relevanten Sektoren sind gefordert, ihren Beitrag im Rahmen einer umfassenden Klimaschutzstrategie zu leisten. Die Klimapolitik ist das bedeutendste Beispiel für die im Vertrag von Amsterdam begründete Verpflichtung des Rates zur Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in andere Gemeinschaftspolitiken.

31. Der Europäische Rat fordert den Rat in den verschiedenen Fachbereichen auf, dem Klimaproblem bei der Ausarbeitung seiner Integrationsstrategien für seine Tagung in Helsinki besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Besonderen Handlungsbedarf sieht er bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für weniger emissionsintensive, umweltverträglichere Verkehrssysteme sowie bei einer verstärkten, ungehinderten Nutzung und dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energieträger. Auch hält der Europäische Rat einen angemessenen Rahmen der Energiebesteuerung für erforderlich und fordert den Rat (Wirtschaft und Finanzen) auf, bei seinen Beratungen zu einer zügigen Entscheidung zu kommen. Der Europäische Rat nimmt die Initiative der zukünftigen Präsidentschaft zur Kenntnis, die Entwicklung im Bereich der Klimaaktivitäten der Gemeinschaft zu stärken.

 

32. Der Europäische Rat nimmt den Bericht der Europäischen Kommission „Einbeziehung von Umweltaspekten in alle relevante Politikbereiche" sowie die seit Wien im Rat erzielten Fortschritte zur Kenntnis. Er bekräftigt seine Absicht, im Dezember 1999 auf seiner Tagung in Helsinki die Gesamtfortschritte zu überprüfen, und erinnert an die angeforderten Berichte. Er fordert den Rat (Allgemeine Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen sowie Fischerei) auf, ihm im Jahr 2000 über die Integration der Umweltbelange und der nachhaltigen Entwicklung in den jeweiligen Politikbereichen zu berichten.

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

33. Der Europäische Rat begrüßt die Beschlüsse des Europäischen Parlamentes vom 6. Mai 1999 und des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 25. Mai 1999 zur Errichtung des neuen Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung. Er begrüßt insbesondere die vorbildliche, enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission, die es ermöglicht hat, in kurzer Zeit die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit das Amt wie geplant zum 1. Juni 1999 seine Arbeit aufnehmen konnte. Damit wurde auch rechtzeitig das politische Zeichen gesetzt, daß die Union auch bei ihrem Kampf gegen Betrug, Korruption und Mißwirtschaft handlungsfähig ist.

34. Das Amt muß mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit ein effektiver Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft im Interesse der europäischen Steuerzahler gewährleistet wird. Nur so kann der Kampf gegen Subventionsmißbrauch und Unregelmäßigkeiten in den Mitgliedstaaten und innerhalb der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union wirksam geführt und das Vertrauen der Bürger in die betroffenen nationalen und europäischen Dienststellen wiederhergestellt werden.

 

35. Der Europäische Rat stellt mit Genugtuung fest, daß neben den genannten Organen auch die meisten anderen Einrichtungen, Ämter und Agenturen, die auf der Grundlage der Gemeinschaftsverträge entstanden sind, sich unverzüglich bereit erklärt haben, sich einer eventuellen internen Untersuchung des Amtes für Betrugsbekämpfung zu öffnen. Er hält es für grundsätzlich wünschenswert, daß alle gemeinschaftlichen Einrichtungen sich dieser interinstitutionellen Regelung anschließen und bittet daher den Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Rechnungshof, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank, möglichst bald zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Amt auch bei ihnen interne Prüfungen durchführen kann und wie im übrigen die Zusammenarbeit mit dem Amt gestaltet werden könnte.

Jahr-2000-Computerproblem

36. Der Europäische Rat hatte auf seinen Tagungen in Cardiff und Wien auf die datentechnischen Probleme hingewiesen, die der Jahrtausendwechsel mit sich bringen kann, und die Mitgliedstaaten dringend ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Störungen auf ein Minimum zu beschränken. Wichtige Arbeiten sind hierzu bereits erfolgt. Angesichts des heranrückenden Datumswechsels fordert der Europäische Rat die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken und eine hochrangige Gruppe einzuberufen, die Vorschläge für strategische Entscheidungen vorlegen kann, die innerhalb der Europäischen Union erforderlich sein können, um beim Auftreten von EDV-Problemen im Zusammenhang mit dem Jahrtausendwechsel den reibungslosen Betrieb entscheidender Infrastrukturbereiche zu gewährleisten. Der Europäische Rat fordert ferner die Kommission auf, Informationen über die weltweit getroffenen Vorbeugungsmaßnahmen zusammenzustellen und diese zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Verkehrssicherheit

37. Der Europäische Rat ersucht den Rat (Verkehr) im Hinblick auf die tragischen Tunnelereignisse in Europa die Thematik Tunnelsicherheit einschließlich der Transporte von Gefahrengut zu behandeln, um so rasch wie möglich Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Weiterentwicklung europaweit einheitlich hoher Sicherheitsstandards vorzulegen.

 

Am äußersten Rand gelegene Gebiete

38. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, dem Rat vor Ende 1999 einen Bericht vorzulegen, der ein Bündel von Maßnahmen identifiziert, um die Bestimmungen des Artikels 299, Absatz 2, EG-Vertrag bezüglich der am äußersten Rand gelegenen Gebiete umzusetzen.

 

 

IV. Weiterentwicklung der Europäischen Union

39. In den vergangenen Monaten sind wesentliche Fortschritte auf dem Weg der Europäischen Union ins 21. Jahrhundert erzielt worden: Mit der Einigung über die Agenda 2000 sind im Zuge der Erweiterung notwendige Reformen beschlossen und der Finanzrahmen der Union für die nächsten sieben Jahre gesichert worden.

40. Der Europäische Rat nimmt die seit dem Europäischen Rat von Berlin erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2000 mit Befriedigung zur Kenntnis, insbesondere bei der Verabschiedung der entsprechenden Legislativakte sowie den Abschluß der interinstitutionellen Vereinbarung zur Haushaltsdisziplin. Er fordert die Kommission auf, baldmöglichst einen Entwurf für einen neuen Eigenmittelbeschluß vorzulegen, damit dieser, wie in den Schlußfolgerungen von Berlin vorgesehen, Anfang 2002 in Kraft treten kann.

41. Zur europäischen Einigung gehört auch das Bewußtsein der kulturellen Zusammengehörigkeit. Deshalb fördert die Europäische Union die kulturelle Zusammenarbeit und den Kulturaustausch. Es gilt, die Vielfalt und Tiefe der europäischen Kulturen zu erhalten und zu fördern. Der Europäische Rat begrüßt daher die Einigung über die zentralen Aktionen der europäischen Kulturförderung der nächsten Jahre: die "Europäische Kulturhauptstadt" und das neue Rahmenprogramm zu Kulturförderung "Kultur – 2000". Der Europäische Rat unterstützt die Förderung von Kulturprojekten im Rahmen der Strukturfonds, sofern sie zur Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen.

42. Der Europäische Rat begrüßt, daß im Kulturrahmenprogramm insbesondere die Verbesserung der Kenntnisse der Kulturen und der Geschichte der europäischen Völker gefördert wird und dabei das Kulturgut Buch eine wichtige Rolle einnimmt, was der Rat in einer Entschließung vom 8. Februar 1999 bestätigt hat.

 

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

43. Der Europäische Rat erinnert an den von ihm in Wien gebilligten Aktionsplan zum Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und fordert die Organe dazu auf, die Umsetzung dieses Aktionsplanes zügig voranzutreiben. Er begrüßt es, daß das Europäische Parlament eine Entschließung zu dem Aktionsplan von Wien angenommen und anläßlich einer Konferenz am 22. und 23. März 1999 zusammen mit Parlamentariern aus den Mitgliedstaaten diesem Thema gebührende Beachtung geschenkt hat. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konferenz wird der Europäische Rat auf seiner Sondertagung in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 die politischen Leitlinien für die europäische Justiz- und Innenpolitik der Zukunft festlegen.

Eine Charta der Grundrechte der EU

44. Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß im gegenwärtigen Entwicklungsstand der Europäischen Union die auf der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefaßt und dadurch sichtbarer gemacht werden sollten.

45. Er hat hierzu den als Anhang IV beigefügten Beschluß gefaßt. Der künftige Vorsitz wird gebeten, bis zur Sondertagung des Europäischen Rates in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 die Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Beschlusses zu schaffen.

Menschenrechte

46. Der Europäische Rat nimmt den Zwischenbericht des Vorsitzes über Menschenrechte zur Kenntnis. Er regt an, die Frage der Zweckmäßigkeit der Errichtung einer Agentur der Union für Menschenrechte und Demokratie zu prüfen.

 

Funktionsweise der Institutionen

47. Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung, die er der internen Reform und Modernisierung der Kommission sowie des europäischen Öffentlichen Dienstes beimißt. Er würdigt die noch von der amtierenden Kommission ergriffenen Maßnahmen. Er begrüßt die Absicht des designierten Präsidenten der Kommission, durchgreifende Reformen durchzuführen, die notwendig sind, damit die Kommission ihre Aufgaben mit Effizienz in einem auf Abstimmung und Zusammenarbeit ausgerichteten Gefüge erfüllen kann.

48. Der Europäische Rat wird eng mit dem künftigen Präsidenten der Kommission zusammenarbeiten und ihn dabei unterstützen, eine Kommission zu schaffen, die sich durch verbessertes Management in Finanz- und Personalangelegenheiten, höchste Anforderungen an Integrität und Transparenz, und eine schlanke Verwaltung mit klarer Verteilung von Zuständigkeiten und Verantwortung auszeichnet. Dabei sollten Struktur und Aufgabenverteilung der neuen Kommission den neuen Anforderungen und dem Erfordernis einer echten Reform Rechnung tragen. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht des designierten Präsidenten der Kommission, hierzu Anfang 2000 konkrete Reformvorstellungen zu präsentieren.

49. Der Europäische Rat erinnert daran, daß die Methode zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge am 30. Juni 2001 ausläuft. Er begrüßt die Absicht der Kommission, hierzu rechtzeitig Reformvorschläge vorzulegen und gleichzeitig auch ihre Vorstellungen zur Reform der Personalpolitik zu erläutern.

50. Der Europäische Rat begrüßt, daß der Generalsekretär des Rates den Bericht zur Arbeitsweise des Rates in einer erweiterten Union vorgelegt hat. Er fordert den Rat (Allgemeine Angelegenheiten) dazu auf, unter Berücksichtigung dieses Berichts bis zur Tagung des Europäischen Rates in Helsinki konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Funktionsweise des Rates im Hinblick auf die Erweiterung vorzulegen.

51. Der Europäische Rat ersucht das neue Europäische Parlament, die Frage des Statuts der Abgeordneten des Europäischen Parlaments dringend zum Abschluß zu bringen.

 

Regierungskonferenz zu den institutionellen Fragen

52. Um sicherzustellen, daß die Organe der Europäischen Union auch nach der Erweiterung effizient arbeiten können, hat der Europäische Rat seine Absicht bekräftigt, Anfang des Jahres 2000 eine Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten einzuberufen, um die in Amsterdam nicht geregelten institutionellen Fragen, die vor der Erweiterung geregelt werden müssen, zu lösen. Der Abschluß der Konferenz und die Vereinbarung der notwendigen Vertragsänderungen sollen Ende 2000 erfolgen.

53. Der Auftrag der Regierungskonferenz erstreckt sich gemäß dem Amsterdamer "Protokoll über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union" sowie der hierzu abgegebenen Erklärungen auf die folgenden Themen:

- Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission

- Stimmenwägung im Rat (Neuwägung, Einführung einer doppelten Mehrheit; Schwelle für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit)

- Frage der möglichen Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat

Ferner könnten weitere notwendige Vertragsänderungen, soweit sie sich in Bezug auf die europäischen Organe im Zusammenhang mit den vorgenannten Fragestellungen und im Zuge der Umsetzung des Vertrags von Amsterdam ergeben, behandelt werden.

54. Der Europäische Rat ersucht den künftigen Vorsitz, für die Tagung des Europäischen Rates in Helsinki in eigener Verantwortung einen umfassenden Bericht zur Erläuterung und Bestandsaufnahme hinsichtlich der Lösungsoptionen zu den zu klärenden Fragen zu erstellen. Dabei berücksichtigt der Vorsitz die von Mitgliedstaaten, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament eingebrachten Vorschläge. Darüber hinaus kann der Vorsitz die Frage einer zusätzlichen Beratung prüfen. Mit den Beitrittskandidaten soll im Rahmen der bestehenden Foren ein geeigneter Meinungsaustausch stattfinden.

 

Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

55. Der Europäische Rat hat seine Aussprache über eine gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik fortgesetzt und die beigefügte Erklärung betreffend die Fortentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik abgegeben. Er begrüßt die Arbeit des deutschen Vorsitzes und billigt den in der Anlage III wiedergegebenen Bericht des Vorsitzes als Grundlage für die künftige Arbeit. Der Europäische Rat ersucht den künftigen Vorsitz, die Arbeiten im Hinblick auf einen weiteren Bericht an den Europäischen Rat für die Tagung in Helsinki fortzuführen.

56. Der Europäische Rat fordert den Rat (Allgemeine Angelegenheiten) auf, sich eingehend mit den Beratungen über alle Sicherheitsaspekte zu befassen, um das nichtmilitärische Krisenreaktionsinstrumentarium der Union und der Mitgliedstaaten zu verstärken und besser zu koordinieren. In den Beratungen könnte unter anderem ergänzend zu anderen Initiativen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik die Möglichkeit einer Stand-by-Kapazität zur Bündelung der einzelstaatlichen zivilen Ressourcen und Fachkenntnisse behandelt werden.

Erweiterungsprozeß

57. Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die Beitrittsverhandlungen weiter an Dynamik gewonnen haben und die Verhandlungen sich auf einem guten Weg befinden. Er begrüßt die positiven Ergebnisse der zweiten Runde substantieller Verhandlungen im ersten Halbjahr 1999 mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern über eine Reihe wichtiger und komplexer Kapitel. Der Europäische Rat unterstreicht seine Entschlossenheit, die Verhandlungsdynamik auch weiter aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck wird die Europäische Union so früh wie möglich im Laufe des nächsten Jahres Verhandlungen in allen Verhandlungskapiteln eröffnen.

58. Der Europäische Rat begrüßt, daß die analytische Prüfung des Besitzstandes mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und der Slowakei von der multilateralen Phase nunmehr in die entscheidende bilaterale Phase übergegangen ist, was diesen Ländern ermöglichen wird, die Vorbereitungen auf den Beitritt zu beschleunigen. Der Europäische Rat von Helsinki wird die Fortschritte der Beitrittskandidaten prüfen und die nötigen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

 

59. Er unterstreicht noch einmal die Beschlüsse des Europäischen Rates in Luxemburg, daß Entscheidungen über weitere Verhandlungsaufnahmen allein auf der Basis der vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien getroffen werden können. Zugleich unterstreicht er die Bedeutung der Beitrittsperspektive auch für die Bewerberstaaten, mit denen noch nicht verhandelt wird. Aus diesem Grund bittet er die Kommission, im Rahmen ihrer nächsten Fortschrittsberichte Maßnahmen zu prüfen, die helfen können, für alle Bewerberstaaten diese Perspektive zu konkretisieren. Der Europäische Rat begrüßt die ständigen Fortschritte in den Beitrittsstaaten und ermutigt sie, ihre Reformen und die Anpassungsbemühungen fortzusetzen.

60. Der Europäische Rat betont die Bedeutung hoher Sicherheitsstandards im Nuklearbereich in Mittel- und Osteuropa. Er weist auf die Bedeutung dieser Angelegenheit im Zusammenhang mit der Erweiterung der Union hin und ruft die Kommission dazu auf, diese Angelegenheit in ihren nächsten regelmäßigen Berichten über die von den beitrittswilligen Ländern erzielten Fortschritte, die im Herbst 1999 vorzulegen sind, eingehend zu prüfen.

61. Der Europäische Rat begrüßt, daß aufgrund der aktualisierten Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Maltas inzwischen die analytische Prüfung des Besitzstandes der Union mit Malta aufgenommen werden konnte. Die Kommission wird rechtzeitig vor der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki einen Bericht auch über die Fortschritte Maltas im Hinblick auf den Beitritt vorlegen, der zusammen mit den entsprechenden Berichten zu den anderen Bewerberländern die Basis für etwaige Beschlüsse des Europäischen Rates in Helsinki bilden wird.

 

 

V. AUSSENBEZIEHUNGEN

Kosovo

62. Der Europäische Rat hat die im Anhang aufgeführte Erklärung zum Kosovo verabschiedet.

Westbalkan

63. Während der gesamten Krise hat die Europäische Union an vorderster Front gestanden, wenn es darum ging, das Elend der Flüchtlinge und Vertriebenen zu lindern. Der Europäische Rat bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, sich auch weiterhin nach besten Kräften um Unterstützung der Länder der Region und der humanitären Hilfsorganisationen bei der Erfüllung ihrer wichtigen humanitären Aufgabe zu bemühen. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die außerordentlichen Anstrengungen der Länder der Region, insbesondere Albaniens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, den Vertriebenen trotz der schweren wirtschaftlichen und sozialen Belastung vorübergehend Schutz und Unterkunft zu gewähren.

64. Der Europäische Rat bekräftigt das Engagement der Union zugunsten der Stabilität der Region und ihre Zusage, den Ländern der Region beizustehen und ihnen zu helfen, die durch die Kosovo-Krise für sie entstandenen Lasten zu tragen. Der Europäische Rat verweist auf das den Ländern der Region zugesagte Finanzhilfe-Paket mit einem Umfang von 100 Mio. Euro.

65. Der Europäische Rat bekräftigt die Zusage der Europäischen Union, bei den Wiederaufbaubemühungen im Kosovo eine führende Rolle zu übernehmen, und appelliert an andere Geber, sich an den Wiederaufbaubemühungen großzügig zu beteiligen. Zu diesem Zweck muß eine mit klaren Zuständigkeiten ausgestattete und effiziente Übergangsverwaltung der Provinz im Rahmen der politischen Lösung geschaffen werden. Diese Verwaltung, mit deren Leitung die Europäische Union beauftragt werden könnte, muß die Autorität und die Fähigkeit haben, als Partner der Völkergemeinschaft zu handeln und so einen wirkungsvollen Wiederaufbau- und Rehabilitierungsprozeß zu ermöglichen.

 

66. Der Europäische Rat ersucht die Kommission, vorrangig Vorschläge für die Organisation der geplanten Wiederaufbauhilfe - insbesondere zu den geeigneten Mitteln und Mechanismen, die zum Einsatz kommen sollen, und zu den personellen und finanziellen Ressourcen, die zur Durchführung des Prozesses erforderlich sind - auszuarbeiten.

67. Im Bewußtsein der außerordentlichen Anstrengung, die nach Beendigung der Krise für den Wiederaufbau der Region erforderlich sein wird, sowie der Notwendigkeit, rasch die am besten geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, ersucht der Europäische Rat die Kommission, vor Ende Juni Vorschläge für die Schaffung einer mit der Implementierung der gemeinschaftlichen Wiederaufbauprogramme zu betrauenden Agentur auszuarbeiten. Der Rat, das Europäische Parlament und der Rechnungshof sind dazu aufgerufen, alles in ihren Kräften stehende zu tun, damit die Agentur vor Ende des Sommers ihre Arbeit aufnehmen kann.

68. In Anbetracht des voraussehbaren Bedarfs ersucht der Europäische Rat die Kommission, so rasch wie möglich Vorschläge für zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für die Flüchtlingshilfe und die Rückführung der Flüchtlinge zu unterbreiten, einschließlich gegebenenfalls der Bereitstellung der im derzeitigen Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Reserve von 196 Mio. Euro, der Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltslinien oder eines Vorschlags für einen Nachtragshaushaltsplan für 1999. Für die folgenden Jahre sind geeignete Lösungen vonnöten.

69. Der Europäische Rat sieht der Annahme einer Gemeinsamen Strategie zum Westbalkan im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien erwartungsvoll entgegen und ersucht den Rat, die notwendigen Vorbereitungen weiterhin voranzutreiben.

70. Der Europäische Rat bestätigte die Position der Europäischen Union im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen mit der Bundesrepublik Jugoslawien. Der Rat wird diese Angelegenheit nach Annahme einer VN-Sicherheitsratsresolution erneut prüfen.

 

Stabilitätspakt für Südosteuropa

71. Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich die Fortschritte bei der Ausarbeitung des Stabilitätspakts für Südosteuropa und sieht einer baldigen Annahme dieses Pakts auf der für den 10. Juni in Köln geplanten Ministertagung erwartungsvoll entgegen. Der Stabilitätspakt wird einen Beitrag zur Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in den Ländern der Region und zur Zusammenarbeit zwischen ihnen leisten. Die Teilnahme der Bundesrepublik Jugoslawien an diesem Prozeß wird zu gegebener Zeit geprüft werden, sobald die Bundesrepublik Jugoslawien die Bedingungen der internationalen Gemeinschaft für das Kosovo erfüllt hat. Die Beilegung der Kosovo-Krise stellt eine Voraussetzung hierfür dar. Ferner weist der Europäische Rat auf die Notwendigkeit von Fortschritten bei den demokratischen Freiheiten und der Achtung der Rechte von Minderheiten hin.

72. Der Europäische Rat bekräftigt erneut die Bereitschaft der Europäischen Union, die Länder dieser Region näher an die Perspektive einer vollen Integration in die EU-Strukturen heranzuführen. Das Mittel hierfür wird eine neuartige vertragliche Beziehung sein, bei der die individuelle Lage jedes einzelnen Landes - einschließlich von Fortschritten bei der regionalen Zusammenarbeit - berücksichtigt wird und bei der eine Perspektive auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf der Grundlage des Vertrags von Amsterdam und unter Erfüllung der auf der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen im Juni 1993 festgelegten Kriterien eröffnet wird.

73. Die Europäische Union wird alles daran setzen, um die Republik Montenegro unter ihrer demokratischen Regierung zu unterstützen und sie von Anfang an zu einem Begünstigten des Stabilitätspaktprozesses zu machen.

74. Der Europäische Rat spricht sich entschlossen dafür aus, daß die Europäische Union als treibende Kraft bei der Umsetzung des Stabilitätspakts wirkt. Er ersucht den Rat und die Kommission, den notwendigen Durchführungsmaßnahmen Vorrang einzuräumen. Die Union wird den Ländern der Region bei ihren Bemühungen zur Erreichung der Ziele des Stabilitätspakts aktive Hilfe gewähren. Im Einklang mit ihrer führenden Rolle wird die Europäische Union im Benehmen mit dem amtierenden Vorsitzenden der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderen Beteiligten den Sonderkoordinator für den Stabilitätspakt ernennen.

 

75. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß sich die Kommission und die Weltbank auf der Grundlage einer gemeinsamen realistischen Bewertung der Finanzmittel für den mittel- und langfristigen Wiederaufbau der Region um die Entwicklung einer kohärenten internationalen Unterstützungsstrategie und um die rasche Vorbereitung eines Geberkonferenzprozesses für Südosteuropa bemühen.

76. Der Europäische Rat bekräftigt seine Bereitschaft, einen bedeutenden Beitrag zu diesen Wiederaufbaubemühungen zu leisten und ruft die übrigen Geber dazu auf, sich hieran großzügig zu beteiligen.

77. Der Europäische Rat weist erneut auf die Bedeutung einer effizienten Koordinierung zwischen der Kommission, den internationalen Finanzinstitutionen und bilateralen Gebern hin. In diesem Zusammenhang wird dem Sonderkoordinator für den Stabilitätspakt eine wichtige Rolle zukommen.

Gemeinsame Strategie für Rußland

78. Der Europäische Rat hat eine Gemeinsame Strategie der Europäischen Union für Rußland beschlossen. Mit dieser ersten Gemeinsamen Strategie soll die strategische Partnerschaft zwischen Rußland und der Europäischen Union gestärkt werden, die für die Wahrung von Frieden und Sicherheit in Europa und in der Welt sowie für die Meisterung der gemeinsamen Herausforderungen in Europa von so ausschlaggebender Bedeutung ist. Zu diesem Zweck sieht die Europäische Union der Zusammenarbeit mit einem Rußland erwartungsvoll entgegen, das zunehmend durch Offenheit, Pluralismus, Demokratie und Stabilität gekennzeichnet ist und den Rechtsstaat als Untermauerung für eine prosperierende Marktwirtschaft verwirklicht. Diese Zusammenarbeit stärkt die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Rußland und verleiht ihr eine weit in das kommende Jahrhundert reichende Perspektive.

79. Mit Verabschiedung dieser Gemeinsamen Strategie wird dieses wichtige, vom Amsterdamer Vertrag neu geschaffene Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wenige Wochen nach Inkrafttreten dieses Vertrages erstmals angewandt. Durch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, die auf ihrer Grundlage möglich werden, stärkt die Gemeinsame Strategie den Zusammenhalt und die Wirksamkeit im Handeln der Union, der Kommission und der Mitgliedstaaten.

Andere Gemeinsame Strategien

80. Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, daß er auf seiner Tagung in Wien den Rat aufgefordert hatte, Gemeinsame Strategien auch für die Ukraine, den Mittelmeerraum - unter besonderer Berücksichtigung des Prozesses von Barcelona und des Nahost-Friedensprozesses - sowie für den Westbalkan auszuarbeiten. In den sechs Monaten, die seit der Tagung in Wien vergangen sind, hat sich auf unterschiedliche Weise erneut deutlich gezeigt, welche Bedeutung den genannten Regionen für die Europäische Union nicht nur als Partner in den Außenbeziehungen der Union, sondern auch für die Stabilität und Sicherheit auf unserem Kontinent und in den unmittelbar daran angrenzenden Gebieten zukommt. Die Europäische Union hat nicht nur eine besondere Verantwortlichkeit, sondern befindet sich auch in einer besonderen Position, um mit allen ihren Nachbarn bei der Verwirklichung dieser Ziele in Ergänzung der Gemeinsamen Strategie für Rußland in enger Partnerschaft zusammenzuarbeiten. Der Europäische Rat begrüßt die bisher geleisteten Vorarbeiten und fordert den Rat auf, die Arbeit an den anderen drei in Wien beschlossenen Gemeinsamen Strategien zügig fortzusetzen, um jede von ihnen so rasch wie möglich abzuschließen. Bei der Festlegung weiterer Bereiche für gemeinsame Strategien sollten auch thematische Fragen wie Menschenrechte und Demokratie geprüft werden.

Ukraine

81. Der Europäische Rat begrüßt die sich intensivierende Zusammenarbeit mit der Ukraine im Rahmen des seit März 1998 wirksamen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, das eine neue Qualität in den Beziehungen geschaffen hat. Es gilt, das große Potential dieses Abkommens voll auszuschöpfen und damit die Ukraine näher an die Europäische Union heranzuführen. Er ermutigt die Ukraine zu einer konsequenten Fortsetzung ihrer Reformpolitik und sichert ihr hierbei anhaltende Unterstützung zu.

82. Der Europäische Rat erinnert an die Verständigung (Memorandum of Understanding) G7-Ukraine über die Schließung des Kernkraftwerks Tschernobyl. Er unterstreicht die Notwendigkeit, alles Mögliche für eine Abschaltung im Jahr 2000 – wie vereinbart – zu tun und fordert die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zu prüfen, um die Folgen einer Schließung des Kernkraftwerks Tschernobyl für die Ukraine erträglich zu machen.

 

83. Der Europäische Rat unterstreicht die zentrale Bedeutung, die er der Gemeinsamen Strategie der Europäischen Union für den weiteren Ausbau des bereits dichten Beziehungsgeflechts zwischen der Europäischen Union und der Ukraine beimißt.

Transatlantische Beziehungen

84. Der Europäische Rat begrüßt die enge transatlantische Zusammenarbeit in wichtigen internationalen Themen wie der Kosovo-Krise. Die Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Kanada am 17. Juni und zwischen der Europäischen Union und den USA am 21. Juni bieten Gelegenheit, die für die internationale Stabilität ausschlaggebenden transatlantischen Beziehung weiter zu vertiefen und sicherzustellen, daß Probleme in den gegenseitigen Beziehungen auf eine beide Seiten zufriedenstellende Weise gelöst werden. In diesem Sinne ist der Europäische Rat davon überzeugt, daß auf beiden Seiten noch weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um u.a. durch die Schaffung eines wirksamen Frühwarn-Systems zu verhindern, daß die vielfachen und tiefgreifenden bilateralen Handelsstreitigkeiten das allgemeine Klima der bilateralen Beziehungen beeinträchtigen. Die Einbeziehung der von den politischen Entscheidungen betroffenen Menschen und Organisationen in den Transatlantischen Dialog wird dabei eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Er unterstreicht die Bedeutung des Transatlantischen Aktionsplans und in diesem Zusammenhang die Transantlantische Ökonomische Partnerschaft.

Beziehungen Europäische Union/Japan

85. Der Europäische Rat begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäische Union und Japan insbesondere im Rahmen des Politischen Dialoges und in Fragen der bilateralen und multilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Das Gipfeltreffen zwischen der Europäische Union und Japan am 20. Juni wird diese enge Zusammenarbeit noch weiter vertiefen. Japan ist für die Europäische Union ein besonders wichtiger politischer und wirtschaftlicher Partner in Asien. Der Europäische Rat unterstreicht daher das gemeinsame Interesse der Europäische Union und Japans an Frieden, Stabilität und Wohlstand in Asien, in Europa und in der gesamten Welt.

 

Nahost

86. Der Europäische Rat bekräftigt nach den Wahlen in Israel seine Erklärung von Berlin (25. März 1999) und unterstreicht die Bedeutung einer Verhandlungslösung in Nahost. Er ruft die israelische und palästinensische Seite auf, das Wye-River-Memorandum voll und unverzüglich umzusetzen und Verhandlungen über den endgültigen Status so bald wie möglich wiederaufzunehmen mit dem Ziel, einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Region zu schaffen.

87. Der Europäische Rat begrüßt ferner die Absicht des neugewählten israelischen Premierministers, mit Palästinensern und Syrien Verhandlungen wiederaufzunehmen und in diesem Zusammenhang seine Pläne, eine rasche Lösung für den Abzug israelischer Truppen aus dem Libanon zu suchen. Der Europäische Rat unterstützt ferner die multilaterale Ebene im Friedensprozeß und ermutigt die Arbeitsgruppen, ihre Arbeit an dem Ausbau regionaler Kooperation und Integration auszurichten. Der Europäische Rat bekräftigt erneut die Entschlossenheit der Europäischen Union, ihre Rolle im Friedensprozeß voll wahrzunehmen und anerkennt die Arbeit des Sonderbeauftragten der Europäischen Union, Herrn Moratinos.

Europa-Mittelmeer-Partnerschaft

88. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse der Dritten Europa-Mittelmeer Konferenz in Stuttgart am 15./16. April 1999. Der Europäische Rat würdigt, daß es in einem für die Region politisch besonders schwierigen Zeitpunkt gelungen ist, das uneingeschränkte Engagement aller Teilnehmer für die in der Barcelona-Erklärung niedergelegten Ziele und Prinzipien zu bekräftigen und der Partnerschaft für den weiteren Ausbau in allen drei Bereichen kräftige Impulse zu geben. Er fordert den Rat und die Kommission auf, die in Stuttgart getroffenen Beschlüsse, insbesondere zur Verbesserung der intraregionalen Zusammenarbeit in allen Bereichen der Partnerschaft und zur verstärkten Beteiligung von Akteuren außerhalb der Zentralregierungen, mit Nachdruck in die Praxis umzusetzen.

 

Lateinamerika und Karibik

89. Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich das am 28. und 29. Juni 1999 in Rio de Janeiro stattfindende erste Gipfeltreffen zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäische Union, Lateinamerikas und der Karibik. Dieses historische Ereignis, das die ausgezeichneten und engen Beziehungen zwischen den beiden Regionen unterstreicht, wird eine neue strategische Partnerschaft begründen, mit der das gegenseitige Verständnis zwischen unseren Regionen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich vertieft werden soll.

90. Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung den laufenden Verhandlungsprozeß mit Mexiko zur Kenntnis und hofft, daß eine Einigung sobald wie möglich, in jedem Fall in diesem Jahr, erreicht werden kann.

91. Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung die Entscheidung des Rates bezüglich der Bereitstellung von 250 Mio. Euro für die Finanzierung eines Wiederaufbau- und Rehabilitierungsplans in Zentral-Amerika zur Kenntnis und beauftragt die Kommission mit der bald möglichsten Umsetzung dieses Plans.

Nördliche Dimension

92. Der Europäische Rat betrachtet die vom Rat verabschiedeten Leitlinien für eine "Nördliche Dimension" der Politik der Europäischen Union als eine geeignete Grundlage, das Profil der Europäische Union in der Region zu erhöhen. Er begrüßt die Absicht des künftigen Vorsitzes, am 11./12. November 1999 eine Ministerkonferenz zur "Nördlichen Dimension" zu organisieren. Das Konzept der "Nördlichen Dimension" verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den Ländern der Region den Wohlstand zu erhöhen, die Sicherheit zu festigen und Gefahren wie der Umweltverschmutzung, den Nuklearrisiken und der grenzüberschreitenden, organisierten Kriminalität entschlossen zu begegnen. Zur Erreichung dieser Ziele ist der Europäische Rat der Auffassung, daß nach der Konferenz im November die Möglichkeit geprüft werden sollte, einen Aktionsplan zu erarbeiten. Mit der Verabschiedung der Leitlinien ist nunmehr der Zeitpunkt gegeben, verstärkt die betroffenen Beitrittsländer, die Russische Föderation, Norwegen und Island in die weitere Ausgestaltung einzubeziehen.

 

Transkaukasus-Gipfel

93. Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung des Transkaukasus für die Stabilität an der Nahtstelle zwischen Europa und Asien und würdigt den erreichten Stand der Beziehungen. Der Europäische Rat erwartet, daß die Begegnung der Europäische Union mit den drei transkaukasischen Präsidenten am 22. Juni in Luxemburg aus Anlaß des Inkrafttretens des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens den Beziehungen der Europäische Union mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien zukunftsweisende Impulse verleiht. Der Europäische Rat ist überzeugt, daß dies auch die regionale Kooperation und damit die Suche nach dauerhaften Lösungen für noch anhaltende Konflikte der Region erleichtert.

Ost-Timor

94. Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich die Unterzeichnung der New Yorker Abkommen zu Ost-Timor, die den Weg für eine gerechte Lösung eines langjährigen internationalen Konfliktes durch Konsultationen eröffnen, in denen der freie Wille des Volkes von Ost-Timor ermittelt werden soll. Er spricht dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Parteien seine Anerkennung für ihre erfolgreichen Bemühungen zur Erzielung dieses historischen Ergebnisses aus.

95. Der Europäische Rat teilt die tiefen Besorgnisse, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht an den Sicherheitsrat hinsichtlich der weiterhin in Ost-Timor herrschenden angespannten und instabilen Lage zum Ausdruck gebracht hat.

96. Der Europäische Rat erneuert seine Unterstützung für die Vorschläge des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Einrichtung eine VN-Mission in Ost-Timor (UNAMET), um den Konsultationsprozeß zu organisieren. Er ersucht den Rat, die Möglichkeit der Entsendung eines europäischen Beobachterteams nach Ost-Timor gemäß den Bestimmungen des Abkommens zu den Modalitäten des Konsultationsprozesses zu prüfen.

 

Macao

97. Der Europäische Rat erwartet, daß der Abschluß des Übergangsprozesses in Macao im gleichen positiven Geiste fortgeführt wird, der den gesamten Prozeß kennzeichnete. Der Europäische Rat ist zuversichtlich, daß die volle Umsetzung der gemeinsamen Erklärung von 1987 zwischen China und Portugal einen harmonischen Übergang der Verantwortungen am 20. Dezember 1999 sicherstellen wird und ist der Ansicht, daß ein hohes Maß an Autonomie der zukünftigen Sonderverwaltungsregion sowie die Kontinuität bezüglich der spezifischen sozialen, wirtschaftlichen, juristischen und kulturellen Identität Macaos die Grundlage für seine Stabilität und seinen Wohlstand darstellen werden.

98. Der Europäische Rat ist zuversichtlich, daß die bestehenden Beziehungen und die gegenwärtige Zusammenarbeit zwischen der Union und Macao verbessert werden und dadurch einen positiven Beitrag für die weitere Entwicklung des Gebiets leisten werden.

Welthandelsorganisation (WTO)

99. Der Europäische Rat mißt der Stärkung des multilateralen Handelssystems hohe Bedeutung zu und betont, daß eine weitere multilaterale Handelsliberalisierung der beste Weg ist, den Herausforderungen zu begegnen, die sich aus einem raschen und weitreichenden Wirtschaftswandel sowie aus der zunehmenden Globalisierung ergeben.

100. Der Europäische Rat tritt nachdrücklich dafür ein, daß auf der dritten WTO-Ministerkonferenz in Seattle Ende 1999 eine neue umfassende Runde von Verhandlungen im Rahmen der WTO angestoßen wird, die im Jahr 2000 beginnt und möglichst innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden soll. Verhandlungen, die eine große Breite von Themen einschließlich Arbeitsnormen, Umwelt, Entwicklung und Transparenz umfassen, sind der geeignetste Ansatz, um substantielle und ausgewogene Resultate zum Nutzen aller WTO-Mitglieder zu erzielen.

101. Der Europäische Rat hält mit Blick auf die im Handel liegenden Wachstumschancen eine stärkere Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel für unverzichtbar und ist deshalb bereit, diesen Ländern verbesserten Marktzugang anzubieten.

 

102. Der Europäische Rat begrüßt den Beitritt weiterer Staaten zur WTO. Er erkennt die bisherigen Bemühungen Chinas und Rußlands zum WTO-Beitritt nachdrücklich an und fordert Rat und Kommission dazu auf, einen raschen Beitritt Chinas auf der Basis eines fairen Interessenausgleichs zu unterstützen und die russischen Bemühungen zur Anpassung an die Anforderungen eines WTO-Beitritts zu fördern.

 

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