EUROPÄISCHER RAT
TAGUNG AM 26.-27. JUNI 1995 IN CANNES
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
EINLEITUNG
Der Europäische Rat hat heute zum ersten Mal 15 Mitgliedstaaten vereint. Er hat die wesentlichen Fragen geprüft, denen sich die Union heute gegenübersieht, und die Antworten, die es darauf, sowohl nach innen als auch nach außen, zu finden gilt. Er hat damit eine solide Grundlage für einen neuen Abschnitt beim Bau Europas mit der Revision des Unionsvertrags, der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Verwirklichung einer neuen Erweiterung von großer Bedeutung geschaffen.
Im Innern muß die Union den legitimen Erwartungen der Bürger besser gerecht werden, indem sie in erster Linie alle ihre Mittel - neben denen der Mitgliedstaaten - einsetzt, um die Geißel der Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Dies bedingt die Durchführung einer ganzen Bandbreite von Maßnahmen sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene unter uneingeschränkter Beachtung der Konvergenzkriterien, was gleichzeitig eine Voraussetzung für die Einführung einer einheitlichen Währung ist. Insbesondere gilt es, die wirtschaftliche Dynamik der Gemeinschaft unter Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren Hauptkonkurrenten und durch Beherrschung der neuen Technologien, insbesondere im Informationsbereich, zu verstärken. Schließlich muß auch das Sicherheitsbedürfnis der Bürger befriedigt werden.
Nach außen ist die Union entschlossen, durch die Vorbereitung des Beitritts der assoziierten europäischen Länder auf Stabilität und Frieden für den europäischen Kontinent hinzuwirken. Die Anwesenheit dieser Staaten hier in Cannes bestätigt die Perspektive ihres Beitritts. Die Union beabsichtigt ferner, ihre Beziehungen zu den Mittelmeer-Anrainerstaaten in allen Bereichen zu vertiefen, für die Errichtung der Zollunion mit der Türkei im Rahmen einer sich entwickelnden Beziehung Sorge zu tragen, eine enge und ausgewogene Beziehung zu Rußland und den Staaten der GUS aufzubauen, die vorrangigen Beziehungen zu den AKP-Staaten auszubauen, den transatlantischen Beziehungen einen neuen Impuls zu geben und die Beziehungen zu den Ländern Südamerikas und Asiens zu stärken.
Um diese ehrgeizigen Ziele verwirklichen zu können, wird die Union in den kommenden Monaten die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996, zu der die in Messina eingesetzte Reflexionsgruppe durch ihre Arbeiten beitragen wird, erfolgreich zum Abschluß bringen müssen.
Der Europäische Rat hat eine Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus Hänsch, zu den wichtigsten behandelten Fragen gehört.
TEIL A
I - WIRTSCHAFTLICHE UND SOZIALE FRAGEN SOWIE WÄHRUNGSFRAGEN
1 - Beschäftigung
1.1. Trotz der Wiederbelebung der Wirtschaft wird die Arbeitslosenquote auch 1995 unannehmbar hoch bleiben. Es ist daher von allergrößter Wichtigkeit, daß die Mitgliedstaaten entsprechend den fünf in Essen festgelegten Zielvorgaben die strukturellen Reformen betreffend die Arbeitsmärkte verstärkt fortsetzen, deren erste Beispiele ihre Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt haben. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Frage der Chancengleichheit werden weiterhin die wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sein. Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedstaaten, diese Anstrengungen im Rahmen von Mehrjahresprogrammen, die im Herbst vorzulegen sind, umzusetzen. Der Rat und die Kommission werden in abgestimmter Weise den ersten Jahresbericht über die Anwendung dieser Programme erstellen, der dem Europäischen Rat in Madrid vorgelegt werden wird. In diesem Kontext unterstreicht der Europäische Rat die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbereitung des auf seiner Tagung von Essen vereinbarten Berichts über das Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Umwelt und die sich daraus für die Wirtschaftspolitik ergebenden Konsequenzen.
Die Europäische Union bietet als Wirtschaftseinheit einen zusätzlichen Handlungsspielraum und einen spezifischen zusätzlichen Nutzen bei der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze. Der Europäische Rat ersucht den Rat und die Kommission, die beiderseitig vorteilhaften Wirkungen einer verstärkten Koordination der Wirtschafts- und Strukturpolitiken zu prüfen und ihm für seine Tagung in Madrid Bericht zu erstatten.
Der Europäische Rat nimmt den Zwischenbericht, den die Sozialpartner auf der Tagung des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen vom 19. Juni geprüft haben, zur Kenntnis. Voraussetzung für einen Abbau der Arbeitslosigkeit ist eine stabilitätsorientierte Währungs- und Haushaltspolitik, die mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Einklang steht.
Der Europäische Rat hebt hervor, daß diese makroökonomische Politik unmittelbar die Beschäftigung fördert, die durch die hohen Haushaltsdefizite bedroht ist. Eine strikte Haushaltspolitik trägt über ihre positiven Auswirkungen auf die Stabilität der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinaus zur Senkung der Zinssätze, zu Investitionen und zur Wachstumsförderung bei.
1.2. Der Europäische Rat unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit der Förderung eines beschäftigungsintensiven Wachstums, einer Verstärkung der Maßnahmen, mit denen die Ausgrenzung der Jugendlichen und der Langzeitarbeitslosen aus dem Berufsleben verringert und das Funktionieren der Arbeitsmärkte, insbesondere durch die Senkung der Lohnnebenkosten, verbessert werden soll. Die Politik in den Bereichen Ausbildung und Lehre als wesentlicher Faktor zur Verbesserung der Beschäftigungslage und der Wettbewerbsfähigkeit muß verstärkt werden; dies gilt insbesondere für die Weiterbildung. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission vor Jahresende ein Weißbuch vorlegen will.
Die Sozialpartner, der Europäische Gewerkschaftsbund, UNICE sowie die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe, haben anläßlich der Europäischen Konferenz über Sozialfragen am 30. März 1995 in Paris ihre Bereitschaft gezeigt, ihre Verantwortung bei der Umsetzung der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen voll wahrzunehmen. Der Europäische Rat begrüßt ihre Absicht, im Rahmen des Sozialdialogs einen Bericht zur Bewertung der erzielten Fortschritte vorzulegen.
1.3. Es ist auch der Initiative der Unternehmer, ihren Beschäftigungs- und Investitionsentscheidungen zu verdanken, wenn sich die Wirtschaft auf dem Wachstumspfad befindet. Ziel muß es daher sein, einen positiven Dominoeffekt - Initiative, Beschäftigung, Wachstum - auszulösen. Dazu müssen die individuellen Produktivitätsanreize verstärkt, der Wettbewerb gefördert und ganz generell die Flexibilität der Märkte erhöht werden.
Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung Kenntnis von den Berichten der Kommission zur Entwicklung der lokalen Beschäftigungsinitiativen und zu den KMU sowie von dem Bericht der Ciampi-Gruppe über die Wettbewerbsfähigkeit, den er mit großem Interesse aufgenommen hat.
Der Europäische Rat unterstreicht, daß er der Entwicklung der lokalen Beschäftigungsinitiativen, insbesondere von Dienstleistungen in den Bereichen Umweltschutz, Lebensqualität, Handwerk und Herstellung traditioneller Erzeugnisse, große Bedeutung beimißt. Er nimmt die diesbezügliche Mitteilung der Kommission zur Kenntnis. Er verweist auf die Notwendigkeit, für eine Verbreitung der nationalen Erfahrungen zu sorgen. Die Mitteilung der Kommission wird vom Rat "Arbeit und Sozialfragen" geprüft werden, der dem Europäischen Rat in Madrid dann Bericht erstatten wird.
Der Europäische Rat betont die entscheidende Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und generell als eines Faktors der sozialen Stabilität und der wirtschaftlichen Dynamik. Er ersucht die Kommission, ihm einen Bericht über die derzeitigen Politiken auf diesem Gebiet vorzulegen; außerdem sollen darin die Mittel und Wege aufgezeigt werden, wie sich deren Wirksamkeit insbesondere durch steuerliche Maßnahmen verbessern läßt, die darauf abzielen, die Gründung von KMU zu fördern, sie administrativ zu entlasten und ihre Teilnahme an Ausbildungs- und Forschungsprogrammen zu erleichtern.
Der Europäische Rat hebt hervor, daß sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf Gemeinschaftsebene stärker in die Forschung, die Entwicklung und die Bildung investiert werden muß. In gleicher Weise betont er, daß zur Stimulierung von Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation die Reglementierungsauswüchse dort bekämpft werden sollten, wo eine Vereinfachung gerechtfertigt ist, ohne dabei den Besitzstand in Frage zu stellen. Er wünscht in diesem Zusammenhang nach Kenntnisnahme von dem Ergebnis der Arbeiten der Gruppe unabhängiger Experten, daß die Kommission konkrete Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften vorschlägt, die vor Jahresende von den zuständigen Gremien ergriffen werden könnten.
1.4. Der Investitionsförderung kommt ebenfalls eine Aufgabe bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu. Der Europäische Rat begrüßt in diesem Zusammenhang die Fortschritte bei der Umsetzung der in Essen verabschiedeten vorrangigen Vorhaben und insbesondere der Einigung bei der Festlegung des ordnungspolitischen Rahmens. Hier müßten weitere Maßnahmen verabschiedet werden, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern sicherzustellen.
Die 14 Verkehrsvorhaben sind allesamt in Angriff genommen, wenn auch unterschiedlich weit fortgeschritten: Für mehr als die Hälfte von ihnen, die gleichzeitig auch die finanziell bedeutendsten sind, sind Vorstudien in Ausarbeitung beziehungsweise bereits erstellt; bei den übrigen haben die Bauarbeiten bereits begonnen.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, die finanzielle Evaluierung der Vorhaben zu überprüfen, um festzustellen, ob Kostensenkungen denkbar sind, ohne die Durchführung der Projekte zu gefährden. Er bittet die Kommission ferner, alle sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten zu sondieren, um die Verwirklichung dieser Vorhaben zu beschleunigen.
Der Europäische Rat fordert die Kommission ferner auf, alles daran zu setzen, daß die im Rahmen der Verordnung über die Finanzierung förderungsfähigen Vorhaben so bald wie möglich vorgelegt werden können, damit die verfügbaren Mittel sofort nach der Verabschiedung dieser Verordnung im Jahre 1995 freigegeben werden können.
Der Europäische Rat stellt anhand der Schätzung der Kommission fest, daß die 14 in Essen als vorrangig eingestuften Verkehrsvorhaben 75 % der in der Haushaltslinie "Netze" verfügbaren Mittel ausmachen werden, d.h. einen Betrag in der Größenordnung von 500 Mio. ECU für 1995 und 1996.
1.5. Der Europäische Rat hebt das Entwicklungspotential der neuen Wachstumssektoren (beispielsweise im Multimedia-Bereich) und das mit dem Ausbau der Informationsgesellschaft verbundene Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen hervor. Er lädt dazu ein, unter Wahrung der kulturellen Vielfalt und eingedenk des Ziels, einen gleichen Zugang für alle zu diesen neuen Diensten zu gewährleisten, die Schaffung eines Rechtsrahmens fortzusetzen, der dazu geeignet ist, die Entwicklung dieser Gesellschaft sicherzustellen.
1.6. Das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes ist ein grundlegender Faktor des wirtschaftlichen Aufschwungs und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten müssen dem wirksamen Funktionieren des Binnenmarktes Vorrang einräumen. Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission und die Entschließungen des Rates zu diesem Thema. Die effektive und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts innerhalb der gesamten Union wird das Vertrauen der Unternehmer und der Bürger in den Binnenmarkt stärken. Der Europäische Rat erinnert ferner daran, daß er der strikten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips große Bedeutung beimißt; der Europäische Rat ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, das Programm von 1993 über die Revision des bestehenden Gemeinschaftsrechts so rasch wie möglich durchzuführen und ihm auf seiner Tagung in Madrid Bericht zu erstatten.
1.7. Der Europäische Rat erinnert daran, daß ihm daran gelegen ist, daß die Einführung eines stärkeren Wettbewerbs in zahlreichen Sektoren im Hinblick auf die endgültige Verwirklichung des Binnenmarktes mit den im wirtschaftlichen Allgemeininteresse liegenden Aufgaben vereinbar sein muß, denen sich Europa gegenübersieht und die insbesondere eine ausgewogene Raumordnungspolitik, die Gleichbehandlung aller Bürger einschließlich der rechtlichen Gleichstellung und der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Qualität und Kontinuität der Dienste für den Verbraucher sowie die Wahrung langfristiger strategischer Interessen betreffen.
2 - Wirtschafts- und Währungsunion
Der Europäische Rat bekräftigt erneut seine feste Entschlossenheit, den Übergang zur einheitlichen Währung spätestens zum 1. Januar 1999 unter strikter Einhaltung der Konvergenzkriterien, des Zeitplans, der Protokolle und der Verfahren des Vertrags vorzubereiten. In diesem Sinne
- billigt der Europäische Rat die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, die in dem gemäß Artikel 103 des Vertrags vorgelegten Bericht des Rates dargelegt sind. Der derzeitige Wirtschaftsaufschwung muß genutzt werden, um die steten Anstrengungen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte zu intensivieren. Die Beachtung dieser Grundzüge ist auch erforderlich, um die Arbeitslosigkeit, die ebenfalls mit Hilfe struktureller Maßnahmen bekämpft werden muß, erheblich abzubauen. Der Europäische Rat ersucht den Rat, ihm auf seinen Tagungen im Dezember 1995 und im Juni 1996 über die Umsetzung dieser Grundzüge Bericht zu erstatten;
- wünscht der Europäische Rat, daß die Vorarbeiten zur Einführung der einheitlichen Währung ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Er würdigt die Beiträge zu diesem Thema, die sowohl von der Kommission in ihrem Grünbuch als auch vom Europäischen Währungsinstitut vorgelegt worden sind. Er ersucht den Rat, in Abstimmung mit diesen beiden Organen ein Referenzszenario festzulegen, das die uneingeschränkte Einhaltung des Vertrags als Bedingung für die für den Übergang zur dritten Stufe erforderliche Unumkehrbarkeit gewährleistet, um dem Europäischen Rat von Madrid Bericht zu erstatten. Er billigt ganz generell die Schlußfolgerungen zu diesen Fragen (vgl. Teil B, Seite 1) und fordert den Rat auf, alle erforderlichen Arbeiten fortzusetzen und ihm auf seiner Tagung in Madrid Bericht zu erstatten, damit er über ein Szenario für die Einführung der einheitlichen Währung befinden kann;
- unterstreicht der Europäische Rat, daß die jüngsten Turbulenzen auf den Devisenmärkten bei längerem Andauern das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen und ein weiteres harmonisches und ausgewogenes Wachstum behindern können. Der Rat erneuert seine Bitte an die Kommission, diese Probleme eingehend zu prüfen und ihm im Herbst ihre Ergebnisse vorzulegen. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, wie wichtig es ist, daß alle Mitgliedstaaten die notwendigen Konvergenzanstrengungen unternehmen, da dies die Voraussetzung für die Einführung der einheitlichen Währung ist, die eine dauerhafte Lösung für diese Schwierigkeiten sein wird.
II - AUSSENBEZIEHUNGEN
1 - Die Teilnehmer an der Tagung des Europäischen Rates sind mit den Staats- und Regierungschefs und den Außenministern der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, einschließlich der baltischen Staaten, sowie Zyperns und Maltas zusammengekommen. Sie haben im Rahmen eines umfassenden Gedankenaustausches verschiedene aktuelle Themen erörtert. Sie haben außerdem eine erste positive Bilanz des strukturierten Dialogs und der bei der Durchführung der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts erzielten Fortschritte gezogen. In diesem Zusammenhang ist die Schaffung eines entsprechenden Forums sicherzustellen, damit Erfahrungen gemacht und ausgetauscht werden können.
Der Europäische Rat bekräftigt, daß die Verhandlungen über den Beitritt von Malta und Zypern zur Union auf der Grundlage von Kommissionsvorschlägen sechs Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz 1996 unter Berücksichtigung von deren Ergebnissen beginnen müssen. Er weist darauf hin, daß er der Vorbereitung der assoziierten Länder auf den Beitritt zur Union große Bedeutung beimißt, und billigt die Schlußfolgerungen des Rates zu dem Weißbuch über die Integration dieser Länder in den Binnenmarkt sowie den Bericht des Rates über die Durchführung der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts (vgl. Teil B, Seite 3). Er ersucht die Kommission, ihm auf seiner nächsten Tagung über die Fortschritte bei der Umsetzung des Weißbuchs und über die von ihm in Essen erbetenen Untersuchungen und Analysen Bericht zu erstatten. Der Erfolg der Konferenz für Stabilität in Europa (die am 20. und 21. März 1995 in Paris stattfand) wird die Annäherung der Länder Mittel- und Osteuropas an die Europäische Union erleichtern. Der Europäische Rat ruft die betroffenen Länder sowie die Gesamtheit der Teilnehmer auf, die Übereinkünfte und Vereinbarungen umzusetzen, die Teil des Stabilitätspakts sind, über den nunmehr die OSZE wacht, und fordert die betreffenden Länder zu konkreter Verbesserung der gutnachbarlichen Beziehungen in Europa auf.
In diesem allgemeinen Rahmen hat der Europäische Rat in tiefer Sorge über die Situation im ehemaligen Jugoslawien die in Teil B (Seite 13) enthaltene Erklärung angenommen.
Der Europäische Rat bekräftigt, daß der Europäischen Union daran gelegen ist, zur politischen Stabilität und zum wirtschaftlichen Wohlstand in der Ostseeregion beizutragen. Er erwartet mit Interesse den Bericht über den Stand der Zusammenarbeit in dieser Region.
Der Europäische Rat verweist darauf, daß das slowenische Immobilienrecht mit den Gemeinschaftsvorschriften in Einklang gebracht werden muß, wie dies in der Erklärung vom 6. März 1995 vorgesehen ist. Des weiteren verleiht er der Hoffnung Ausdruck, daß das Assoziierungsabkommen mit Slowenien so bald wie möglich unterzeichnet wird und daß Slowenien daraufhin am strukturierten Dialog teilnimmt.
2 - Der Europäische Rat bekräftigt die strategische Bedeutung neu dimensionierter Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Partnern im Mittelmeerraum. Er wünscht, daß die im November 1995 in Barcelona stattfindende Konferenz die Grundlagen für eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft mit dem Ziel einer weitreichenden Zusammenarbeit schafft, und begrüßt den Bericht des Rates vom 12. Juni über die von der Union in Barcelona zu verfolgenden Ziele (vgl. Teil B, Seite 15). Er nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den bisherigen positiven Reaktionen der Partner im Mittelmeerraum. Er ersucht den Rat und die Kommission, die Vorbereitung der Konferenz von Barcelona mit den zwölf betroffenen Staaten intensiv fortzusetzen.
Er nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der Paraphierung des neuen Abkommens mit Tunesien. Er wünscht, daß die Abkommen mit Marokko und Israel so bald wie möglich zum Abschluß gelangen. Ferner liegt ihm an raschen Fortschritten bei den Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien und Libanon. Er begrüßt die Annäherung zwischen der Europäischen Union und der Türkei.
Der Europäische Rat ist sehr besorgt über die Lage in Algerien und appelliert erneut an alle Akteure des politischen Lebens, den Teufelskreis der Gewalt zu durchbrechen und über einen friedlichen Dialog und freie und unanfechtbare Wahlen eine politische Lösung zu finden. Er bekräftigt seine Bereitschaft, eine Politik des wirtschaftlichen Wandels in Algerien zu unterstützen.
Der Europäische Rat begrüßt die Anstrengungen der unmittelbar vom Friedensprozeß im Nahen Osten betroffenen Seiten, um trotz aller Schwierigkeiten zu einem gerechten, dauerhaften und umfassenden Frieden in der Region zu gelangen. Er verleiht dem dringenden Wunsch Ausdruck, daß die israelisch-palästinensischen Verhandlungen zum 1. Juli abgeschlossen werden können. Er bekräftigt die uneingeschränkte Bereitschaft der Union, zu gegebener Zeit Beobachter zu den kommenden palästinensischen Wahlen zu entsenden und die Koordinierung der verschiedenen internationalen Beobachtermissionen bei diesen Wahlen zu gewährleisten; er bekräftigt ferner die Zusage der Europäischen Union, diesen Prozeß auf wirtschaftlicher wie politischer Ebene entschlossen zu fördern und zu unterstützen. Er hat den künftigen Präsidenten des Europäischen Rates, Herrn Felipe Gonzalez, gebeten, im zweiten Halbjahr 1995 hierzu alle zweckdienlichen Initiativen zu ergreifen.
3 - Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission und bekräftigt die Bedeutung, die er dem Ausbau der Beziehungen der Europäischen Union zu Rußland beimißt, der für die Stabilität auf dem europäischen Kontinent wesentlich ist. Er bekundet erneut den Willen der Union, auf der Grundlage der im März 1995 in Carcassonne festgelegten Strategie ein enges Partnerschaftsverhältnis mit Rußland zu schaffen. Die Europäische Union will einen Beitrag zu dem globalen Sicherheitsmodell der OSZE für das Europa des 21. Jahrhunderts leisten.
Was im besonderen den Sicherheitsbereich anbelangt, so hält der Europäische Rat es für wünschenswert, daß der Dialog zwischen Rußland und der Atlantischen Allianz im Rahmen der bestehenden Mechanismen intensiviert wird. Er ist auch der Auffassung, daß der
Abschluß einer Vereinbarung, die die Form einer Charta annehmen kann, ins Auge gefaßt werden sollte. Dieser Prozeß muß mit der Politik der NATO und der WEU sowie mit der schrittweisen Integration der Länder Mittel- und Osteuropas vereinbar sein.
Was die unmittelbare Zukunft betrifft, so spricht sich der Europäische Rat, der Fortschritte bei der Lage in Tschetschenien feststellt und erwartet, daß diese sich bestätigen, für die Unterzeichnung des Interimsabkommens aus.
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte bei den in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen durchgeführten wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine und den Beschluß, diesem Land 1995 die erste Tranche eines Darlehens zum Ausgleich der Zahlungsbilanz zu gewähren. Die Weiterführung dieser Politik ist eng mit der Umsetzung der Entscheidung von Präsident Kutschma, das Kernkraftwerk von Tschernobyl im Jahre 1999 endgültig stillzulegen, verbunden.
4 - Auf dem Gipfeltreffen Europäische Union/Vereinigte Staaten vom 14. Juni wurde das Interesse dieses Partners am Ausbau offener und ausgewogener Beziehungen zur Europäischen Union bekräftigt. Der Europäische Rat erklärt, daß er die Vertiefung des transatlantischen Dialogs auf der Grundlage der Erklärungen vom November 1990, die Festigung des von der Welthandelsorganisation (WTO) gebotenen multilateralen Rahmens und den Ausbau der Sicherheitsbande zwischen der europäischen und der amerikanischen Säule der Atlantischen Allianz unterstützt. Insbesondere begrüßt der Rat die Vereinbarung, wonach eine hochrangige Gruppe aus Vertretern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten am Ausbau der transatlantischen Beziehungen arbeiten soll.
Des weiteren begrüßt der Europäische Rat die Abhaltung des jährlichen Gipfeltreffens zwischen der Europäischen Union und Japan am 19. Juni in Paris und zwischen der Europäischen Union und Kanada am 17. Juni, auf denen der Wille der Partner zutage trat, ihre Beziehungen zu intensivieren und neu auszutarieren.
5 - Der Europäische Rat ist erfreut über die Entwicklung der Beziehungen zu Südafrika, Lateinamerika und im besonderen zu Mexiko, Chile und dem Mercosur und begrüßt die Abhaltung eines Europa-Asien-Gipfels im ersten Halbjahr 1996.
Er hat die Absicht, im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entschlossen für Frieden und Abrüstung einzutreten:
- Anläßlich des fünfzigjährigen Bestehens der Organisation der Vereinten Nationen hat er die in Teil B, Seite 34, enthaltene Erklärung angenommen.
- Er ist befriedigt darüber, daß die auf seiner Tagung in Korfu vereinbarte gemeinsame Aktion hinsichtlich einer an keine Bedingungen geknüpften, unbefristeten Verlängerung der Geltungsdauer des Atomwaffensperrvertrags mit Erfolg durchgeführt wurde.
- Er bringt den Wunsch zum Ausdruck, daß das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen unverzüglich in Kraft tritt.
- Er beabsichtigt, die von der Union beschlossene gemeinsame Aktion zur Bekämpfung des unkontrollierten Einsatzes und der Verbreitung von Antipersonenminen rasch umzusetzen.
- Er hat eine Botschaft an die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) anläßlich ihres 31. Gipfeltreffens gerichtet, in der er diese seiner Freundschaft und seiner Unterstützung versichert und seiner Erschütterung über den Versuch eines Attentats auf den Präsidenten der Arabischen Republik Ägypten, Herrn Moubarak, zum Ausdruck bringt, dem er seine Sympathie bekundet (Teil B, Seite 37).
- Er hat eine Erklärung betreffend Burundi abgegeben (Teil B, Seite 38).
- Er verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, daß der Vertrag über das Verbot sämtlicher Kernwaffentests spätestens Ende 1996 unterzeichnet wird.
6 - Gegenüber dem Iran wird die Europäische Union weiterhin die Meinungsfreiheit verteidigen. Sie bedauert, daß in bezug auf die Situation von Salman Rushdie keine Fortschritte festzustellen sind. Der Rat bleibt weiterhin mit dieser Frage befaßt.
7 - Der Europäische Rat bekräftigt, daß er der zum 1. Januar 1995 geschaffenen Welthandelsorganisation (WTO) hohen Stellenwert beimißt. Er betrachtet diese Organisation als das geeignete Forum, um in transparenter und nichtdiskriminierender Weise die Einhaltung der multilateralen Regeln zu gewährleisten und Handelsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu schlichten. Der Europäische Rat hebt das Erfordernis hervor, die Verhandlungen über die Finanzdienstleistungen mit einem substantiellen und ausgewogenen Ergebnis abzuschließen.
8 - Der Europäische Rat ist zu einer Einigung über die Mittel, die im Zeitraum 1995-1999 für die finanzielle Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den Mittelmeerländern bereitzustellen sind (Teil B, Seite 39), gelangt und hat den Umfang und die Finanzierungsmodalitäten des 8. EEF entsprechend der in Teil B, Seite 40, enthaltenen Tabelle festgelegt. Der Europäische Rat stellt fest, daß nunmehr die Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß die Verhandlungen mit den AKP-Staaten über die teilweise Überprüfung des Vierten Lomé-Abkommens bis zum 30. Juni abgeschlossen werden.
III - INNERES
1 - Der Europäische Rat hat mit Befriedigung festgestellt, daß über das Übereinkommen zur Schaffung von EUROPOL, ein wichtiges Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger, Einvernehmen erzielt wurde. Er empfiehlt den Mitgliedstaaten, alles zu unternehmen, damit dieses Übereinkommen nach Ratifizierung durch die einzelstaatlichen Parlamente so rasch wie möglich förmlich angenommen und angewandt werden kann. Er kam überein, die Frage der dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gegebenenfalls zuzuweisenden Zuständigkeiten spätestens auf seiner Tagung im Juni 1996 zu regeln.
2 - Der Europäische Rat begrüßt die Einigung über das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (ZIS), das eine wichtige Komponente für das bessere Funktionieren des gemeinsamen Zollsystems ist, sowie die Fortschritte bezüglich des Übereinkommens über das Europäische Informationssystem (EIS).
3 - Der Europäische Rat ist befriedigt darüber, daß die Beratungen über die Verordnung und das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft abgeschlossen werden konnten. Er hat ein Einvernehmen über den Wortlaut dieses Übereinkommens, das vor dem 31. Juli unterzeichnet werden soll, festgestellt.
Der Europäische Rat nimmt die Berichte der Mitgliedstaaten über die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln zur Kenntnis. Er ersucht die Kommission, für seine Tagung in Madrid ein vergleichendes Synthesedokument zu erstellen. Er fordert die Mitgliedstaaten und alle Organe auf, auf dieser Grundlage ohne Unterlaß weiter gegen Betrug und Verschwendung vorzugehen.
4 - Der Europäische Rat begrüßt den Abschluß des Übereinkommens über das vereinfachte Auslieferungsverfahren und nimmt Kenntnis von den erheblichen Fortschritten, die insbesondere im Visabereich zur Gewährleistung des freien Personenverkehrs innerhalb der Union erzielt wurden. Er ersucht den Rat, im Juli seine Beratungen über die Förderung einer besseren Integration der rechtmäßig in der Union lebenden Drittlandsangehörigen abzuschließen.
Er ersucht ferner den Rat, dafür Sorge zu tragen, daß das Übereinkommen über die Personenkontrolle beim Überschreiten der Außengrenzen vor seiner nächsten Tagung unterzeichnet wird, sofern eine Lösung für die noch offenen Fragen gefunden wird. Der Europäische Rat ersucht schließlich die Staaten, die dies noch nicht getan haben, das Verfahren zur Ratifizierung des Dubliner Übereinkommens abzuschließen.
5 - Der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf Unionsebene ist von großer Bedeutung, und der Europäische Rat begrüßt die von verschiedenen Gremien des Rates und von der Beratenden Kommission geleistete Arbeit. Er ersucht letztere, ihre Beratungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat zu prüfen, ob die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für rassistische und fremdenfeindliche Phänomene realisierbar ist.
6 - Der Europäische Rat billigt die Arbeit an dem Aktionsplan der Europäischen Union zur Drogenbekämpfung (1995-1999) und die Leitlinien zum Suchtpräventionsprogramm. Er ruft die Mitgliedstaaten auf, vereinte Anstrengungen zu unternehmen, und empfiehlt, für die konkrete Umsetzung der Strategie zur Reduzierung des Drogenangebots und zur Bekämpfung des Drogenhandels sowie zur internationalen Zusammenarbeit Sorge zu tragen. Er beauftragt eine Gruppe von Sachverständigen der Mitgliedstaaten, für seine Tagung in Madrid einen Analysebericht mit Vorschlägen zu allen diesen Fragen vorzulegen.
7 - Der Europäische Rat erkennt die Notwendigkeit an, die rechtliche Gleichstellung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen, und wünscht, daß weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Lage getroffen werden.
8 - Der Europäische Rat begrüßt das politische Einvernehmen über die Erneuerung des MEDIA-Programms (Fortbildung, Projektentwicklung und Vertrieb), das dazu beitragen wird, daß der freie Verkehr von europäischen audiovisuellen Werken in der Gemeinschaft verbessert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Programmindustrie gestärkt wird. Er nimmt Kenntnis von dem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen". Der Europäische Rat nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den Rat vor Jahresende mit einem Vorschlag für einen Beschluß zur Schaffung eines Finanzinstruments zu befassen, das im Rahmen der finanziellen Vorausschau eine Garantie für die Produktion von europäischen audiovisuellen Werken leistet.
9 - Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union.
IV - VORBEREITUNG DER REGIERUNGSKONFERENZ 1996
Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß der Prozeß zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 nunmehr in vollem Gange ist. Die Reflexionsgruppe der persönlichen Beauftragten der Außenminister und des Präsidenten der Kommission, an der auch zwei Vertreter des Europäischen Parlaments teilnehmen, hat sich am 2. Juni 1995 in Messina konstituiert. Diese Gruppe hat die Berichte der Organe über das Funktionieren des Vertrags über die Europäische Union, die einen Beitrag zu ihren Beratungen darstellen, erhalten. Sie hat ihr Arbeitsprogramm festgelegt.
Der Europäische Rat bestätigt, daß die Reflexionsgruppe, entsprechend seinen Schlußfolgerungen von Korfu, Gedanken in bezug auf die Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union, für die eine Überprüfung vorgesehen ist, prüfen und weiterentwickeln und sonstige mögliche Verbesserungen im Geist der Demokratie und Offenheit auf der Grundlage der in den Berichten enthaltenen Bewertung der Durchführung des Vertrags untersuchen und ausarbeiten wird. Ferner wird sie im Hinblick auf die künftige Erweiterung der Union Optionen für die institutionellen Fragen ausarbeiten, die in den
Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und der Vereinbarung von Ioannina genannt sind (Stimmengewichtung, Schwelle für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit, Anzahl der Kommissionsmitglieder sowie sonstige Maßnahmen, die als erforderlich erachtet
werden, um die Arbeit der Institutionen zu erleichtern und deren effizientes Funktionieren im Hinblick auf die Erweiterung zu gewährleisten).
Der Europäische Rat ist ferner im Lichte der Lehren, die mehr als anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union gezogen werden können, sowie angesichts der mit den Aussichten auf eine neue Erweiterung verbundenen Herausforderungen der Auffassung, daß die Überlegungen sich auf einige Prioritäten konzentrieren sollten, damit es der Union ermöglicht wird, den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden:
- Analyse der Grundsätze, der Ziele und der Instrumente der Union in Anbetracht der neuen Herausforderungen, vor denen Europa steht;
- Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, so daß sie den neuen internationalen Herausforderungen gewachsen ist;
- angemessenere Reaktion auf die gegenwärtigen Erfordernisse im Bereich der inneren Sicherheit sowie ganz allgemein in den Bereichen Justiz und Inneres;
- Verbesserung der Effizienz, des demokratischen Charakters und der Transparenz der Organe, um ihnen die Anpassung an die Anforderungen einer erweiterten Union zu ermöglichen;
- Verstärkung des Rückhalts für den Aufbau Europas in der Öffentlichkeit dadurch, daß dem Bedürfnis der europäischen Bürger, denen die Probleme der Beschäftigung und des Umweltschutzes Sorge bereiten, nach einer ihnen näherstehenden Demokratie entsprochen wird;
- bessere Gewährleistung der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips.
Die Gruppe wird schließlich bei ihren Überlegungen möglichst nach solchen Verbesserungen beim Funktionieren der Organe suchen, die keine Änderung der Verträge erfordern und deswegen unverzüglich in Kraft treten können.
Im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung der assoziierten Länder auf den Beitritt zur Union sind die erforderlichen Verfahren festzulegen, mit denen sichergestellt wird, daß diese Länder in ihrer Eigenschaft als künftige Mitglieder der Union über den Fortgang der Beratungen der Regierungskonferenz umfassend informiert werden.
Die Staats- und Regierungschefs werden ihre Beratungen über dieses Thema anläßlich ihres informellen Treffens am 22./23. September 1995 auf Mallorca fortsetzen, und die Reflexionsgruppe wird dem Europäischen Rat ihren vollständigen Bericht für seine Tagung im Dezember 1995 in Madrid vorlegen.
TEIL B
Schlußfolgerungen des Rates
"Wirtschafts- und Finanzfragen"
19. Juni 1995
Vorbereitung der Einführung der einheitlichen Währung
1. Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" hat seine Entschlossenheit bekräftigt, den Übergang zur einheitlichen Währung, der spätestens 1999 erfolgen soll, unter voller Einhaltung des Maastrichter Vertrages vorzubereiten. Er hat darauf hingewiesen, daß er für die strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien eintritt. Er würdigt die Beiträge, die sowohl durch das von der Kommission erstellte Grünbuch als auch durch die Arbeiten des EWI geleistet worden sind.
Der Präsident des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" empfiehlt dem Europäischen Rat,
- den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" zu beauftragen, in Abstimmung mit der Kommission und dem EWI einen Bezugsrahmen festzulegen, der die volle Einhaltung des Vertrages als Bedingung für die für den Übergang zur dritten Stufe erforderliche Unumkehrbarkeit gewährleistet, um dem Europäischen Rat im Dezember 1995 in Madrid Bericht zu erstatten;
- die Kommission darum zu ersuchen, die erforderlichen Konsultationen durchzuführen, um dem Europäischen Rat in Madrid Bericht zu erstatten;
- die bisherigen Arbeiten in bezug auf die Festlegung der technischen Merkmale der Münzen zur Kenntnis zu nehmen und den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" zu ersuchen, die erforderlichen Arbeiten fortzusetzen;
- die Mitgliedstaaten zu ersuchen, alle sachdienlichen Maßnahmen zu treffen, damit die öffentlichen Verwaltungen die Bedingungen prüfen, unter denen zu gegebener Zeit bei ihren Transaktionen die Umstellung auf die einheitliche Währung vorgenommen werden kann;
- den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" zu ersuchen, gemeinsam mit dem EWI das künftige Verhältnis zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten der Währungsunion und den Währungen der übrigen Staaten der Europäischen Union zu untersuchen;
2. Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" hat zur Kenntnis genommen, daß bereits bedeutende Vorbereitungen für die Festlegung der Merkmale der für die einheitliche Währung erforderlichen Münzen und Banknoten getroffen worden sind. Er nahm Kenntnis von
- dem Einvernehmen über die Bandbreite der Stückelungen;
- den Fortschritten bei der Gestaltung der Münzen und Banknoten sowie von dem Umstand, daß der EWI-Rat sich für in allen Mitgliedstaaten gleiche Banknoten, gegebenenfalls mit einem nationalen Unterscheidungsmerkmal, ausgesprochen hat;
- den Beratungen der Sachverständigen, aufgrund deren die Themen für die Abbildungen auf den Münzen ausgewählt werden konnten, die den Themen entsprechen, für die sich der EWI-Rat im Falle der Banknoten entschieden hat.
___________________
VORBEREITUNG DER ASSOZIIERTEN STAATEN MITTEL- UND OSTEUROPAS
AUF DIE INTEGRATION IN DEN BINNENMARKT DER EUROPÄISCHEN UNION
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES
1. Der Rat begrüßt das von der Kommission entsprechend den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen erstellte Weißbuch über die Vorbereitung der assoziierten Staaten auf ihre Integration in den Binnenmarkt der Europäischen Union zum Zeitpunkt ihres Beitritts. Er stellt fest, daß dieses nach Konsultation der assoziierten Staaten erstellte Dokument von großer Qualität ist. Der Rat hatte selbst Gelegenheit zu einer Konsultierung der assoziierten Länder auf einer gemeinsamen Tagung mit den Außenministern am 10. April und einer gemeinsamen Tagung mit den für den Binnenmarkt zuständigen Ministern am 6. Juni. Seines Erachtens stellt das Weißbuch im Rahmen der Fortführung des bereits eingeleiteten Reformprozesses und der Durchführung der Europa-Abkommen einen hilfreichen Leitfaden für diese Staaten dar.
2. Wie vom Europäischen Rat in Essen bekräftigt wurde, ist die Vorbereitung der assoziierten Staaten auf ihre Integration in den Binnenmarkt der wesentliche Bestandteil der Strategie zur Vorbereitung auf den Beitritt. Diese Vorbereitung auf die Integration in den Binnenmarkt wird von den assoziierten Ländern selbst als Priorität betrachtet. Ohne den künftigen Beitrittsverhandlungen vorzugreifen oder diese zu präjudizieren und ohne neue Bedingungen für diese aufzustellen, soll das Weißbuch demnach zur Orientierung und Unterstützung der von den assoziierten Staaten bereits unternommenen Bemühungen dienen, indem es die Maßnahmen, deren Durchführung von der Kommission als wesentlich für die Integration in den Binnenmarkt erachtet wird, sowie die hierzu erforderlichen Strukturen beschreibt. Bei ihrem Beitritt übernehmen diese Länder dann, gegebenenfalls mit bestimmten Übergangszeiträumen, den gesamten Besitzstand an Gemeinschaftsvorschriften und -politiken.
3. Der Rat billigt die Art und Weise, in der die Bedeutung des Binnenmarkts für die Verwirklichung der Ziele der Union in dem Weißbuch herausgestellt wird. Im besonderen leistet der Binnenmarkt einen Beitrag zu einem dauerhaften, ausgewogenen und umweltverträglichen Wachstum, zu einem stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, zu einem hohen Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau sowie zu einem besseren Lebensstandard und zu mehr Lebensqualität. Der Binnenmarkt ist ein Raum, in dem der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr gewährleistet und eine transparente Wettbewerbsregelung sichergestellt ist. Er erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und gleichwertige Ordnungskonzepte.
Die schrittweise Heranführung der assoziierten Länder an die Gemeinschaftspolitiken zum Aufbau des Binnenmarktes wird die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft stärken und den Nutzen ihrer wirtschaftlichen Reformen erhöhen.
4. Der Rat stellt fest, daß in dem Weißbuch, das einen Gesamtüberblick über die Gemeinschaftsvorschriften für den Binnenmarkt bietet, keine Hierarchie der verschiedenen Bereiche aufgestellt wird, sondern innerhalb eines jeden behandelten Bereichs die wesentlichen Maßnahmen, die von den assoziierten Staaten vorrangig übernommen werden könnten, sowie eine Abfolge für deren Übernahme, aber kein Zeitplan dafür vorgeschlagen werden. Der Rat hält dieses Konzept insofern für gerechtfertigt, als es Sache der assoziierten Staaten selbst ist, im Lichte des Weißbuchs ihre jeweiligen Programme für die Vorbereitung auf die Integration in den Binnenmarkt entsprechend ihren nationalen Rahmenbedingungen und ihren jeweiligen Prioritäten zu bestimmen und durchzuführen. Die assoziierten Länder hätten diese Programme entsprechend ihren Bereitschaftsbekundungen unter Berücksichtigung des in den Assoziationsabkommen festgelegten allgemeinen Rahmens zu erstellen. In Kopenhagen wurde vom Europäischen Rat die besondere Bedeutung unterstrichen, die insbesondere dem Wettbewerbsbereich sowie im Hinblick auf den Beitritt dem Schutz der Arbeitnehmer, der Umwelt und der Verbraucher zukommt.
Der Rat billigt die besondere Betonung, die in dem Weißbuch auf die Durchführungs- und Kontrollstrukturen gelegt wird, die parallel zur Annahme der Rechtsvorschriften bezüglich des Binnenmarktes zu schaffen sind.
Der Rat ersucht die Kommission, Konsultationen mit den assoziierten Ländern über ihre einzelstaatlichen Programme zur Umsetzung der Empfehlungen des Weißbuchs vorzunehmen. Die Kommission wird engen Kontakt mit den Mitgliedstaaten halten, um die konkreten Fortschritte zu beurteilen, und sie regelmäßig über die diesbezügliche Entwicklung unterrichten.
5. Damit die Vorbereitung der assoziierten Staaten auf die Integration in den Binnenmarkt erfolgreich ist, müssen die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten ihnen jede sinnvolle Unterstützung gewähren und die hierfür vorhandenen Mittel bestmöglich und in koordinierter Weise einsetzen. Vor allem sollten die einschlägigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten hierbei genutzt werden.
Der Rat begrüßt die von der Kommission bekundete Bereitschaft, zu einer besseren Koordinierung und Effizienz der Gemeinschaftsunterstützung beizutragen. Er ersucht die Mitgliedstaaten, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen und dabei zu berücksichtigen, daß unbedingt für Transparenz, Effizienz, Bürgernähe und die Vermeidung von Doppelarbeit zu sorgen ist. Er ist der Auffassung, daß auf eine stärkere Beteiligung der anderen öffentlichen Akteure und des Privatsektors hingewirkt werden muß. Er fordert die assoziierten Länder auf, die internen Strukturen aufzubauen, die erforderlich sind, um die ihnen gebotenen Möglichkeiten voll zu nutzen, und begrüßt die in dieser Hinsicht bereits erzielten Fortschritte. Er betont, daß eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den assoziierten Ländern zum Erfolg der Bemühungen jedes einzelnen Landes beitragen wird.
6. Nach Ansicht des Rates kommt der Weiterverfolgung der Arbeiten zu dem Weißbuch besondere Aufmerksamkeit zu. Er nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission im engen Kontakt mit den Mitgliedstaaten seine möglichen Vorteile noch eingehender analysieren will und die entsprechenden Ergebnisse den Organen der Union und den assoziierten Staaten vorlegen wird. Der Rat bekräftigt, daß die Möglichkeiten des strukturierten Dialogs und der Assoziierungsabkommen hierfür ausgeschöpft werden sollten. Auch der PHARE-Verwaltungsausschuß und der Beratende Ausschuß für den Binnenmarkt haben hierbei eine Rolle zu spielen.
7. Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" wird die Beratungen, die im weiteren Verlauf in den verschiedenen Gremien über das Weißbuch zu führen sind, zusammen mit dem Rat "Binnenmarkt", soweit dieser betroffen ist, verfolgen und für die entsprechende Koordination sorgen.
Der Europäische Rat könnte die Kommission im Hinblick auf seine nächste Tagung darum bitten, ihm über die bei der Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in den Binnenmarkt erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten.
___________________
DURCHFÜHRUNG DER STRATEGIE ZUR VORBEREITUNG DES BEITRITTS
IM ERSTEN HALBJAHR 1995
Die vom Europäischen Rat in Essen angenommene Strategie zur Vorbereitung des Beitritts, deren wichtigste Mittel die Europa-Abkommen und der strukturierte Dialog darstellen, ist im ersten Halbjahr 1995 zur Entfaltung gekommen. Eine vollständige Bilanz kann noch nicht gezogen werden; es ist jedoch nützlich, über einen Überblick über die durchgeführten Maßnahmen zu verfügen. Dieser bestätigt, daß das Ziel richtig gewählt wurde und es sinnvoll ist, auf dem eingeschlagenen Weg weiter voranzuschreiten.
I. Die Europa-Abkommen
Sechs Europa-Abkommen sind nunmehr in Kraft getreten. Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit Rumänien, Bulgarien, der Tschechischen Republik und der Slowakei traten zu Beginn des Jahres 1995 in Kraft und folgten auf das Inkrafttreten der Abkommen mit Ungarn und Polen im Jahr 1994.
Tagungen der Assoziationsräte mit diesen sechs Ländern haben 1995 stattgefunden bzw. werden noch stattfinden, und zwar zu folgenden Terminen: 10. April (Rumänien und Tschechische Republik), 29. Mai (Bulgarien und die Slowakei), 17. Juli (Ungarn und Polen). Darüber hinaus haben seit Jahresanfang Tagungen der Parlamentarischen Assoziationsausschüsse mit all diesen assoziierten Staaten stattgefunden.
Die Gruppe der assoziierten Staaten ist im Einklang mit den Leitlinien, die der Europäische Rat festgelegt hat, in einem Prozeß der Ausweitung begriffen. Die Verhandlungen über Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen wurden binnen weniger Monate abgeschlossen; dies ermöglichte die Unterzeichnung dieser Abkommen am 12. Juni 1995. Der Rat konnte bereits am 29. Mai 1995 feststellen, daß die Bedingungen für die Einbeziehung dieser drei Länder in die in Essen festgelegte Strategie zur Vorbereitung des Beitritts schon erfüllt sind, was ihre Teilnahme an den gemeinsamen Tagungen im Rahmen des strukturierten Dialogs mit den assoziierten MOE-Staaten ermöglicht.
Die Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit Slowenien stehen kurz vor dem Abschluß.
II. Der strukturierte Dialog
Der strukturierte Dialog ist nunmehr arbeitsfähig; dies wird durch die Zahl der bereits durchgeführten Tagungen auf Ministerebene in verschiedenen Bereichen belegt, und die Einladung der Staats- und Regierungschefs der assoziierten Länder zu einer Tagung am Rande der Tagung des Europäischen Rates in Cannes stellt den Kulminationspunkt dieses Prozesses dar.
Auf der Tagung der für Kultur und audiovisuelle Medien zuständigen Minister am 3. April 1995 konnten die Grundzüge der künftigen Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern in den Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien festgelegt werden. Die Minister der assoziierten Länder haben ihren Willen zum Ausdruck gebracht, aktiv an den Gemeinschaftsprogrammen in diesen Bereichen teilzunehmen. Auf der Tagung konnten ferner die folgenden drei Stränge festgelegt werden, denen bei der Zusammenarbeit mit den assoziierten MOE-Staaten Vorrang eingeräumt werden sollte: die rechtliche und administrative Zusammenarbeit, die Umstrukturierung der Kulturindustrien und der audiovisuellen Industrien sowie die Bewahrung des Kulturerbes.
Die Tagung der Außenminister am 10. April 1995 in Luxemburg, die durch eine Zusammenkunft des AStV mit den Botschaftern der assoziierten Länder vorbereitet worden war, hat einen Gedankenaustausch über die Ausrichtungen der Kommission im Hinblick auf die Erstellung des Weißbuchs über die Vorbereitung auf die Integration in den Binnenmarkt ermöglicht. Ferner konnten auf dieser Tagung wichtige Fragen im Zusammenhang mit der regionalen Zusammenarbeit und der Sicherheit in Europa erörtert werden.
Die Zusammenkunft mit den Wirtschafts- und Finanzministern hat am 22. Mai 1995 stattgefunden. Bei dieser Zusammenkunft konnte die Frage der Integration der assoziierten Länder in den Binnenmarkt erörtert werden, wobei die Angleichung der Rechtsvorschriften im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich im Mittelpunkt stand. Darüber hinaus konnte bei dem Treffen ein Informationsaustausch über die wirtschaftliche Lage dieser Länder (makroökonomische Aspekte) stattfinden.
Die für Fragen des Binnenmarkts zuständigen Minister sind am 6. Juni 1995 zusammengetreten. Diese Tagung bot Gelegenheit zu einem eingehenden Gedankenaustausch über das von der Kommission vorgelegte Weißbuch über die Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in den Binnenmarkt.
Am 9. Juni soll eine Tagung der für die Forschung zuständigen Minister stattfinden. Auf dieser Tagung wird es möglich sien, das Ergebnis der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit den MOE-Staaten, die Politik der assoziierten Länder in bezug auf die Rechtsangleichung und die Prognosen in bezug auf ihre Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen im Forschungsbereich zu erörtern.
Die erste Tagung der Innen- und Justizminister am 20. Juni 1995 wurde bei zwei Zusammenkünften der Troika des K.4-Ausschusses mit den MOE-Staaten (am 19. Januar und 7. Juni) vorbereitet. Voraussichtlich werden die folgenden Fragen behandelt: Asyl und Einwanderung, Zusammenarbeit im Bereich Polizei und Zoll sowie justitielle Zusammenarbeit (zivil- und strafrechtlicher Bereich).
Im Einklang mit dem vom Europäischen Rat in Essen zum Ausdruck gebrachten Wunsch, daß eine Planung für einen Zeitraum erstellt werden sollte, die über das von jedem Vorsitz abgedeckte Halbjahr hinausgeht, ist festzuhalten, daß der strukturierte Dialog unter dem spanischen Vorsitz insbesondere in den folgenden Bereichen fortgesetzt wird: Justiz und Inneres, Verkehr, Landwirtschaft, Bildung und auswärtige Angelegenheiten.
III. Das Weißbuch
Die Vorlage des Weißbuchs über die Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in den Binnenmarkt stellt die wichtigste Entwickung in bezug auf die Heranführungsstrategie seit Jahresanfang dar. Zu diesem Weißbuch werden vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten) mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates in Cannes besondere Schlußfolgerungen angenommen.
IV. Die handelspolitischen Maßnahmen
Die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Essen in bezug auf die handelspolitischen Maßnahmen wurden wie folgt umgesetzt:
- handelspolitische Schutzmaßnahmen (Antidumping und Schutzmaßnahmen): Die Kommission wendet inzwischen das Instrumentarium für die Unterrichtung vor der Durchführung der Verfahren an;
- Handel mit Textilien mit den sechs assoziierten Ländern: Die seit dem 1. Januar 1995 angewandte Verordnung (EG) Nr. 3036/94 hat den Zugang der Waren, die sich im passiven Veredelungsverkehr befunden haben, durch die sofortige Abschaffung der Zölle erleichtert;
- die Kommission hat Gespräche mit dem Ziel aufgenommen, die diagonale Kumulierung im Bereich geltender Ursprungsregeln auf Rumänien und Bulgarien auszuweiten. Diese Ausweitung ist Teil der vom Europäischen Rat in Essen beschlossenen dreistufigen Strategie zur Vereinheitlichung der Ursprungsregeln im Präferenzhandel zwischen der Gemeinschaft, den MOE-Staaten und den EFTA-Ländern;
- die Angleichung des Zeitplans in bezug auf Zölle und Zollkontingente für Rumänien und Bulgarien an den für die übrigen assoziierten Länder findet seit dem 1. Januar 1995 Anwendung;
- die Verhandlungen über die Anpassung der Europa-Abkommen im Anschluß an die Erweiterung und die Uruguay-Runde wurden in bezug auf die Textil- und die EGKS-Erzeugnisse durchgeführt. In bezug auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse sind Verhandlungen im Gange.
V. Landwirtschaft
Die Kommission müßte vor der Tagung des Europäischen Rates in Cannes einen Bericht über die Gründe übermitteln, aus denen nur wenige der von der Union eröffneten Zollkontingente völlig ausgeschöpft worden sind. Sie müßte ferner dem Rat das Ergebnis der Untersuchung über die Auswirkungen aller subventionierten Ausfuhren auf die Landwirtschaft der assoziierten Länder unterbreiten und ihn darüber unterrichten, wie sie diesem Ergebnis im Rahmen ihrer eigenen institutionellen Zuständigkeiten bei der Verwaltung der Ausfuhrerstattungsmechanismen Rechnung trägt.
Was die Anpassung des landwirtschaftlichen Teils der Assoziationsabkommen an die Ergebnisse der Uruguay-Runde und an die Erweiterung anbelangt, so sind bereits Verhandlungen mit den assoziierten Ländern aufgenommen worden. Diese Verhandlungen können jedoch nicht vor dem 1. Juli 1995 abgeschlossen werden. Daher ergibt sich folgendes Bild:
. Im Anschluß an die Erweiterung sind seit 1. Januar 1995 einige vorläufige und autonome Maßnahmen für frische und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse getroffen worden, damit die herkömmlichen Handelsströme nicht gestört werden. Eine zweite Reihe von Maßnahmen steht kurz vor ihrer Annahme durch den Rat;
. Interims- und autonome Maßnahmen sollten auch getroffen werden, um eine Störung der Handelsströme aufgrund der Umsetzung der Ergebnisse der UruguayRunde am 1. Juli zu vermeiden. Die Kommission wird in Kürze einen Vorschlag im Hinblick auf den Erlaß dieser Maßnahmen unterbreiten, die den Grundsätzen der Gemeinschaftspräferenz und der Gegenseitigkeit Rechnung tragen werden.
VI. Industrie
Der Rat "Industrie" hat auf seiner Tagung vom 7. April 1995 Schlußfolgerungen angenommen, mit denen die industrielle Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern durch eine Unterstützung der Entwicklung eines für zwischenbetriebliche Vereinbarungen förderlichen Umfelds und Ordnungsrahmens erleichtert und die in diesem Bereich bestehenden Hindernisse überwunden werden sollen.
VII. Finanzielle Zusammenarbeit
PHARE wird neu ausgerichtet, um die Strategie der Vorbereitung auf den Beitritt zu unterstützen. Zu diesem Zweck erfolgt seine Programmierung auf Mehrjahresbasis. Die technische Hilfe muß insbesondere der Durchführung des Weißbuchs über die Vorbereitung auf die Integration in den Binnenmarkt Rechnung tragen. Die Interventionen des Programms werden im übrigen auf Investitionstätigkeiten im Infrastrukturbereich erweitert.
VIII. GASP
Die Tagung der Außenminister vom 10. April, die im Rahmen des strukturierten Dialogs stattfand, hat Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch über mehrere politische Fragen von gemeinsamem Interesse geboten. Es sind Treffen auf der Ebene der Politischen Direktoren und der europäischen Korrespondenten sowie zahlreiche Sitzungen auf Sachverständigenebene veranstaltet worden.
Die Koordinierung in den Hauptstädten der Drittländer und in internationalen Organisationen hat schrittweise Gestalt angenommen. Insbesondere die Koordinierung im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich als äußerst positiv erwiesen, wie die starke Annäherung beim Abstimmungsverhalten der Union und der assoziierten Länder, beispielsweise auf der 51. Tagung der Menschenrechtskommission, belegt.
Die assoziierten Länder schließen sich im übrigen einer wachsenden Zahl von gemeinsamen Demarchen und Aktionen wie auch Erklärungen der Union an. So haben sie zusammen an der gemeinsamen Aktion teilgenommen, mit der eine bedingungslose und unbefristete Verlängerung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen erwirkt werden soll. Sie haben sich ferner den verschiedenen Demarchen der Union gemäß Artikel 3.2 der gemeinsamen Aktion betreffend Tretminen im Rahmen der Vorbereitung der Konferenz zur Überprüfung des sogenannten Übereinkommens über unmenschliche Waffen von 1980 beteiligt.
IX. Stabilitätspakt
Der Prozeß, der zur Annahme des Pakts zur Stabilität in Europa am 21. März in Paris führte, hat auch einen Beitrag zur Strategie der Vorbereitung auf den Beitritt geleistet. Mit dem Pakt, der am Ende von Round-Table-Gesprächen geschlossen wurde, an denen - unter dem Vorsitz der Union - die assoziierten Länder und ihre Nachbarn teilnahmen, ist der Wille der MOE-Staaten sanktioniert worden, die gutnachbarlichen Beziehungen untereinander zu konsolidieren und weiterzuentwickeln und die Stabilität in Europa zu stärken, indem die OSZE mit der Überwachung der in den Pakt eingezogenen bilateralen Abkommen und Vereinbarungen betraut wurde.
Die flankierenden Maßnahmen in diesem Prozeß, die von der Union im Rahmen von PHARE getroffen wurden, haben durch die Erarbeitung von Vorhaben hinsichtlich der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, der Minoritätenfragen, der kulturellen Zusammenarbeit, einschließlich Sprachausbildung und Ausbildung im Verwaltungsbereich, sowie der Umweltprobleme zu diesem Ergebnis beigetragen.
X. Justiz und Inneres
Im Anschluß an die Tagung der Troika des K.4-Ausschusses vom 19. Januar 1995 mit den assoziierten Ländern sind entsprechend dem vom AStV bestätigten Mandat des K.4-Ausschusses verschiedene Formen der Zusammenarbeit in den drei Bereichen des Titels VI eingeleitet worden:
- Im Bereich Asyl und Einwanderung haben zwei Sitzungen des CIREFI (Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Grenzüberschreitungen und Einwanderung) mit Sachverständigen der MOE-Staaten stattgefunden. Auf der Ministertagung am 20. Juni sollten im besonderen folgende Themen behandelt werden: gefälschte Dokumente, Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Personenverkehrs, Fragebogen über die Praxis bei den Drittlandsvisa, Rückübernahme.
- Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit im Zollwesen, wo in Kürze eine Sitzung von Sachverständigen für Drogenfragen und Fragen der organisierten Kriminalität stattfinden soll, müßte der Rat auf seiner Tagung am 20. Juni die Durchführung der Berliner Erklärung über die polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit im Zollwesen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und über die Gründung einer Polizeiakademie in Budapest beraten.
- Hinsichtlich der justitiellen Zusammenarbeit ist den MOE-Staaten ein sehr ausführlicher Fragebogen übermittelt worden. Die Antworten auf diesen Fragebogen werden auf der Tagung des Rates am 20. Juni zur Sprache gebracht, ebenso wie der Beitritt der MOE-Staaten zu den Übereinkommen von Lugano und Rom und zu den einschlägigen Übereinkommen im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit.
___________________
ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION
Ehemaliges Jugoslawien
Der am 26. und 27. Juni 1995 in Cannes tagende Europäische Rat richtet folgende Botschaft an die politischen Verantwortlichen und die Völker des ehemaligen Jugoslawien:
1. Die Europäische Union bekräftigt in aller Form, daß sie eine gewaltsame Beilegung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien ablehnt. Sie ruft zu einem Moratorium für die militärischen Operationen und zum Abschluß einer Waffenstillstandsvereinbarung auf.
2. Die Europäische Union hat von Beginn an die Anstrengungen der Vereinten Nationen unterstützt, den Krieg einzudämmen, der Zivilbevölkerung zu Hilfe zu kommen und den Friedensprozeß zu fördern. Sie will heute die Unterstützung hervorheben, die sie der UNPROFOR gewährt, damit diese entschieden auftreten kann.
Was zunächst das Vorgehen der Vereinten Nationen und den militärischen Aspekt anbelangt, so bekräftigt die Europäische Union ihre Unterstützung der Stationierung der Schnellen Eingreiftruppe entsprechend dem Beschluß des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit dem Ziel, der UNPROFOR zu gestatten, ihre Mission unter besseren Sicherheitsbedingungen und mit größerer Effizienz zu erfüllen. Es muß dafür gesorgt werden, daß die UNPROFOR handeln und reagieren kann. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigen sich mit der Schnellen Eingreiftruppe solidarisch, indem sie diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und sich bemühen, bei den Vereinten Nationen zu erwirken, daß die Mitglieder dieser Organisation entsprechend den Regeln der UNO zur finanziellen Unterstützung der Eingreiftruppe beitragen. Die Europäische Union dankt den Mitgliedstaaten für die bereits eingegangenen Verpflichtungen.
Die Europäische Union warnt alle Konfliktparteien davor, die UNPROFOR und die humanitären Organisationen, die der Zivilbevölkerung Hilfe leisten, in ihrer Bewegungs- und Handlungsfreiheit zu behindern. Sie gibt ihnen zu bedenken, daß die Friedenstruppen entschlossen sind, derartige Hindernisse zu überwinden. Die Beendigung der Belagerung von Sarajewo ist unverzichtbar. Die Europäische Union fordert, daß Sarajewo, die Enklaven und die Sicherheitszonen frei zugänglich sind.
Die Europäische Union bestätigt die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit Kroatien, verweist jedoch auf ihre an Kroatien gerichtete entschiedene Warnung vor jedem Versuch einer gewaltsamen Regelung der Situation in der Krajina.
3. Die Europäische Union bekräftigt, daß es für sie Vorrang hat, eine friedliche Regelung zu beschleunigen. Sie erklärt nochmals, daß sie auf den von ihr benannten Vermittler, Herrn Carl Bildt, als Kopräsident des Lenkungsausschusses der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien vertraut und ihn uneingeschränkt unterstützt. Sie hat die Ergebnisse seines ersten Besuchs in der Region mit größtem Interesse zur Kenntnis genommen.
- Die Europäische Union ersucht Herrn Bildt, bei allen Parteien in Bosnien-Herzegowina dringlich nach Mitteln zu suchen, um den Dialog wieder zu eröffnen. Die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und Rußland haben einen Plan ausgearbeitet, der sich auf eine gerechte Gebietsaufteilung und auf ein Konzept für eine Verfassungsordnung stützt, welches die Integrität Bosnien-Herzegowinas wahrt, und der eine gerechte und ausgewogene Behandlung der kroatisch-bosnischen und der serbisch-bosnischen Seite vorsieht. Dieser Plan muß als Grundlage für die Wiederaufnahme der Verhandlungen akzeptiert werden.
- Die Europäische Union ersucht Herrn Bildt parallel dazu, weiter auf eine gegenseitige Anerkennung der aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Staaten hinzuwirken. Die Europäische Union ist sich im klaren darüber, daß als erster Stufe der Anerkennung Bosnien-Herzegowinas durch die Bundesrepublik Jugoslawien Dringlichkeit zukommt. Sie verweist auf die Vorschläge, die insbesondere in der Frage der Sanktionen gemacht worden sind, um so rasch wie möglich zu dieser gegenseitigen Anerkennung zu gelangen.
- Die Europäische Union verweist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Bedeutung einer strikten Einhaltung der Schließung der Grenzen zwischen Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien. Sie fordert alle Staaten auf, dafür zu sorgen, daß die Überwachungsmission der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien zu diesem Zweck über angemessene Mittel verfügt.
- Die Europäische Union ersucht Herrn Bildt, die Regierung in Zagreb und die serbische Führung in der Krajina zu ermutigen, den Dialog wieder aufzunehmen, die Wirtschaftsvereinbarung vom 2. Dezember 1994 erneut anzuwenden, den als Z4-Plan bezeichneten Abkommensentwurf zu billigen und die Bundesrepublik Jugoslawien dazu zu bringen, daß sie diesen Plan unterstützt.
- In Anbetracht der bereits erzielten Ergebnisse bei der Annährung zwischen Kroaten und Moslems, von denen die kroatisch-muslimische Föderation und die Tätigkeit des Administrators der Europäischen Union in Mostar Zeugnis ablegen, äußert die Europäische Union ihre Überzeugung, daß Lösungen gefunden werden können, um zufriedenstellende Beziehungen zwischen allen Volksgemeinschaften des ehemaligen Jugoslawien herzustellen.
Die Europäische Union ersucht ihren Vermittler, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten auf der nächsten Ratstagung am 17. Juli von den ersten Ergebnissen seiner Bemühungen zu unterrichten.
4. Dies sind die unmittelbaren Ziele, welche die Europäische Union für ihre Aktion und das Vorgehen von Herrn Bildt vorsieht. Ein globaler Frieden wird jedoch erst dann wiederhergestellt sein, wenn die Rechte jeder Volksgemeinschaft überall gewährleistet sind. Im Hinblick darauf wird die Europäische Union weiterhin über das Schicksal der Bevölkerung in der Vojvodina, im Sandschak und im Kosovo wachen; eine befriedigende Entwicklung ist die Voraussetzung für die volle und uneingeschränkte Wiederaufnahme der Bundesrepublik Jugoslawien in die Völkergemeinschaft.
___________________
EUROPA-MITTELMEER-KONFERENZ VON BARCELONA
POSITION DER EUROPÄISCHEN UNION
I. ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
Die Länder der Europäischen Union und ihre Partner im Mittelmeerraum müssen in stärkerem Maße gemeinsam handeln, damit der Mittelmeerraum mehr als heute zu einem Gebiet des Austausches und des Dialogs wird, in dem Frieden, Stabilität und Wohlergehen seiner Bewohner gewährleistet sind.
Entsprechend den Leitlinien, die bereits vom Europäischen Rat in Lissabon (Juni 1992), Korfu (Juni 1994) und Essen (Dezember 1994) festgelegt worden sind, ist die Europäische Union entschlossen, ein dauerhaftes Schema für die Beziehungen zu den anderen Mittelmeerländern im Zeichen der Partnerschaft festzulegen. Eine ehrgeizige Kooperationspolitik im Süden ist das Gegenstück zur Politik der Öffnung nach Osten und verleiht den außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union ihre geopolitische Geschlossenheit.
Die Europäische Union und ihre Partner im Mittelmeerraum müssen sich gemeinsamen Herausforderungen stellen, die einen umfassenden und koordinierten Ansatz verlangen. Dieser Ansatz muß den Merkmalen und Besonderheiten jedes einzelnen Mittelmeerpartnerlandes gebührend Rechnung tragen. Die Festlegung eines multilateralen Rahmens für die Beziehungen zwischen Europa und den Ländern jenseits des Mittelmeers ergänzt den Ausbau der bilateralen Beziehungen zwischen der Union und jedem einzelnen ihrer Partner. Die bestehenden bilateralen Abkommen und die laufenden Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluß von Abkommen der neuen Generation werden es gestatten, jeweils den besonderen Charakter dieser bilateralen Beziehungen im Rahmen eines neuen multilateralen Rahmens zu wahren oder sogar noch hervorzuheben; diese Abkommen werden gleichzeitig eines der wichtigsten Instrumente für die Umsetzung der in dem vorliegenden Dokument enthaltenen Bestimmungen darstellen.
Die Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz, die am 27./28. November 1995 in Barcelona stattfinden wird, stellt für die Länder der Europäischen Union und ihre Partner im westlichen und östlichen Mittelmeerraum eine einmalige Gelegenheit dar, gemeinsam ihre künftigen Beziehungen zu bestimmen.
Im Hinblick darauf hat sich die Europäische Union im Rahmen ihrer Beziehungen zu diesen Ländern das Ziel gesetzt, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum zu gewährleisten. Zu diesem Zweck ist die Europäische Union bereit, diese Länder bei ihren Bemühungen, die Region schrittweise zu einem Gebiet des Friedens, der Stabilität, des Wohlstands und der Zusammenarbeit zu machen, zu unterstützen und hierzu eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zu gründen. Dies erfordert einen politischen Dialog, eine dauerhafte und ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Bekämpfung der Armut und ein besseres Verständnis zwischen den Kulturen durch Stärkung der menschlichen Dimension im Austausch zwischen den beiden Regionen.
In diesem Bewußtsein hat die Europäische Union die vorliegenden Überlegungen angestellt, die auf die Schaffung einer umfassenden Partnerschaft abstellen, die auf der Stärkung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte beruht, welche einen wesentlichen Bestandteil der Beziehungen zwischen Europa und seinen Mittelmeernachbarn darstellen. Diese Partnerschaft konzentriert sich auf folgende drei Schwerpunktbereiche:
- Politische Aspekte und Sicherheitsaspekte
Das Ziel in diesem Bereich besteht darin, eine gewisse Anzahl allseits akzeptabler Grundsätze und gemeinsamer Interessen zu bestimmen, zu deren gemeinsamer Förderung sich die Partner verpflichten würden. Es gilt zu bekräftigen, welche Bedeutung in jedem Staat die Wahrung der Grundfreiheiten und der Aufbau des Rechtstaates besitzen, die Faktoren für die Stabilität der gesamten Mittelmeerregion sind. Desgleichen müssen die Beziehungen zwischen den Staaten sich nach einigen Grundsätzen richten, die für alle annehmbar sind und die Stabilität der Region gewährleisten können. Diese Initiative, die einen Dialog mit den Ländern in der arabisch-muslimischen Welt sowie mit anderen Ländern einschließt, wird den kulturellen Besonderheiten der Region Rechnung tragen.
- Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte
Das Ziel besteht darin, eine Zone des miteinander geteilten Wohlstands zu schaffen. Es wird ein Aktionsplan vorgeschlagen, der den Rahmen, die Prioritäten und die Modalitäten der Partnerschaft festlegt, damit unter Einhaltung der sich aus der WTO ergebenden Verpflichtungen ein auf den Freihandel gegründeter Wirtschaftsraum Europa-Mittelmeer errichtet werden kann. Er verpflichtet die Partner, die Auswirkungen der Schaffung einer Freihandelszone in ihren Beziehungen sowie in den Bereichen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Ressourcen und der Infrastrukturen zu prüfen. Besondere Bedeutung kommt der regionalen Integration zu. In diesem Zusammenhang sei hervorgehoben, daß die Hilfe der Europäischen Union für den Mittelmeerraum nicht an die Stelle der erheblichen Bemühungen treten darf, die die betreffenden Länder zur Verbesserung ihrer eigenen Lage sowie ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung unternehmen. Es wird anerkannt, daß die damit verbundene wirtschaftliche Modernisierung eine beträchtliche Verstärkung der finanziellen Zusammenarbeit erfordert, die vor allem die Mobilisierung der örtlichen Wirtschaftsbeteiligten im Hinblick auf eine endogene und dauerhafte Entwicklung fördern muß. Zu diesem Zweck wird den Investitionen des Privatsektors, ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der Region, besondere Bedeutung zukommen.
- Soziale und menschliche Aspekte
Das Ziel in diesem Bereich besteht darin, den Austausch zwischen Gruppen der "Zivilgesellschaft" zu fördern. Im Rahmen einer dezentralisierten Zusammenarbeit wird der Schwerpunkt auf die Bildung, die Ausbildung und die Jugend, die Kultur und die Medien, die Zuwanderer und die Gesundheit gelegt. Ferner wird eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz in Aussicht genommen, die vor allem auf dem Gebiet des Drogenhandels, des Terrorismus und der internationalen Kriminalität wirksam werden muß.
In dieser Ausprägung unterscheidet sich die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft durch ihren auf die Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum ausgerichteten Gesamtansatz grundlegend vom Friedensprozeß im Nahen Osten. Die Partnerschaft ist kein neues Forum für Konfliktlösung und darf nicht als Rahmen für diesen Prozeß angesehen werden, auch wenn sie unter anderem zu dessen Erfolg beitragen kann. Gleiches gilt für andere Streitfälle, die die Beziehungen zwischen den Ländern der Region beeinträchtigen können.
Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft soll im übrigen nicht an die Stelle der anderen Aktionen und Initiativen für den Frieden, die Stabilität und die Entwicklung der Region treten, die dem Ausbau des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen Europa und seinen südlichen und östlichen Nachbarn im Mittelmeerraum dienen.
Was insbesondere den im Oktober in Amman stattfindenden Wirtschaftsgipfel anbelangt, der sich an den Wirtschaftsgipfel von Casablanca anschließt, so beabsichtigt die Europäische Kommission, daran aktiv teilzunehmen. Dieser Prozeß unterscheidet sich von der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft sowohl durch seine Zusammensetzung als auch durch seine Ziele, auch wenn sich hieraus einige Synergieeffekte ergeben können.
Insgesamt gesehen liegt die Bedeutung der Teilnahme an der Konferenz von Barcelona allein in dem Eintreten für die Grundsätze der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft.
Die Europäische Union möchte, daß die Europa-Mittelmeer-Konferenz die Grundlagen für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft schafft, indem sie ein gemeinsames Dokument annimmt, das sich auf die obengenannten drei großen Teilbereiche bezieht, die eine Einheit bilden und zwischen denen es zu einer positiven Wechselwirkung kommen soll.
°
° °
II. POLITISCHE PARTNERSCHAFT UND SICHERHEITSPARTNERSCHAFT: DEFINITION EINES GEMEINSAMEN FRIEDENS- UND STABILITÄTSRAUMS
In diesem Bereich schlägt die Europäische Union vor, die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft darin zum Ausdruck zu bringen, daß alle Partner auf der Herbstkonferenz in Barcelona eine Grundsatzerklärung annehmen, in der einige den Parteien gemeinsame Ziele für die interne und externe Stabilität festgelegt werden.
A. Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaat:
Im Inneren jedes Staates oder jeder politischen Einheit geltende Verhaltensregeln, die die von der Staatengemeinschaft anerkannten Regeln sind, sollten von allen Seiten bekräftigt werden können. Die innere Stabilität der Staaten muß nämlich auf mittlere Sicht als Komponente der Stabilität des gesamten Europa-Mittelmeer-Raums gesehen werden.
Dementsprechend müßte die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft auf der Beachtung folgender Grundsätze beruhen:
1. (Beachtung der grundlegenden Texte). Verpflichtung der Partner, entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie entsprechend den Verpflichtungen zu handeln, die sich aus den internationalen Erklärungen und Übereinkünften auf diesem Gebiet, an die sie gebunden sind, ergeben.
2. (Rechtsstaat). Jeder Partner sollte sich verpflichten können, in seinem politischen System Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu entwickeln (regelmäßige und freie Wahlen der Führungs- und Repräsentativorgane, Unabhängigkeit der Justiz, ausgewogene Gewaltenteilung, verantwortliche Staatsführung), wobei die Partner zugleich das Recht jedes einzelnen von ihnen anerkennen würden, sein politisches, soziokulturelles und wirtschaftliches System frei zu wählen und zu entwickeln, sofern es im Einklang mit den allgemein anerkannten internationalen Normen auf dem Gebiet der Menschenrechte steht.
3. (Grundfreiheiten). Verpflichtung jedes Partners auf der Grundlage der von den Partnern gemäß den beiden vorstehenden Absätzen eingegangenen Verpflichtungen, konkrete Maßnahmen zur tatsächlichen Anwendung der Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts, friedliche Vereinigungen zu bilden, und der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, zu ergreifen.
Verpflichtung der Partner, die Möglichkeit, Informationen auszutauschen und auf etwaige Anfragen der Partner zu diesen Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und den Grundfreiheiten zu antworten, wohlwollend in Erwägung zu ziehen.
4. (Pluralismus und Toleranz). Verpflichtung jedes Partners, die Vielfalt und den Pluralismus in seiner Gesellschaft zu achten. Aufruf zur Förderung der Toleranz zwischen den verschiedenen Gruppen der Gesellschaft und zum Kampf gegen die Erscheinungsformen der Intoleranz, insbesondere gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Bekämpfung des Terrorismus wird um so wirksamer sein, als sie die Rechtsnormen und die Grundsätze der Menschenrechte beachtet und auf längere Sicht mit politischen Maßnahmen einhergeht, die sich konkret der tieferen Ursachen dieses Phänomens annehmen. In diesem Sinne könnten die Partner unterstreichen, wie wichtig eine angemessene Ausbildung in Fragen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ist.
5. (Menschenrechte) Verpflichtung der Partner, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, und zu gewährleisten, daß diese Rechte und Freiheiten von jedem einzelnen sowie gemeinsam mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Nationalität, der Sprache, der Religion oder des Geschlechts wahrgenommen werden können.
B. Stabilität, Sicherheit, gutnachbarliche Beziehungen:
Die Partner könnten bestätigen, daß Frieden und Stabilität der Mittelmeerregion ein gemeinsames Gut sind, das sie nach Kräften erhalten und stärken wollen.
In diesem Sinne müßte eine Sicherheitspartnerschaft zwischen Europa und dem Mittelmeerraum auf der Beachtung der folgenden Grundsätze beruhen:
1. (Souveräne Gleichheit). Verpflichtung der Partner, ihre souveräne Gleichheit sowie alle in der Souveränität begründeten Rechte nach internationalem Recht zu achten. Verpflichtung der Partner, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
2. (Nichteinmischung). Verpflichtung jedes Partners, jede den Normen des internationalen Rechts zuwiderlaufende mittelbare oder unmittelbare Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Partners zu unterlassen.
3. (Achtung der territorialen Integrität). Verpflichtung der Partner, die territoriale Integrität und die Einheit jedes anderen Partners zu achten.
4. (Gewaltverzicht und friedliche Beilegung von Streitigkeiten) Verzicht der Partner darauf, in ihren gegenseitigen Beziehungen die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Partners oder andere mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Mittel einzusetzen. Verpflichtung der Partner, gemeinsame Mechanismen einer präventiven Diplomatie zu prüfen und ihre Streitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen.
5. (Kampf gegen Terrorismus, die organisierte Kriminalität und Drogen). Verpflichtung der Partner, zur Abwendung und Bekämpfung der terroristischen Bedrohung zusammenzuarbeiten, indem sie die internationalen Instrumente und ihre diesbezüglichen Verpflichtungen ratifizieren und anwenden und indem sie sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen. Verpflichtung der Partner, gemeinsam gegen die Ausweitung und Diversifizierung der organisierten Kriminalität vorzugehen und das Drogenproblem in allen seinen Aspekten zu bekämpfen.
6. (Ziele in bezug auf Abrüstung und Nichtverbreitung). Verpflichtung der Partner, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkünfte, bei denen sie Vertragspartei sind, auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Aufruf an alle Partner, dem Atomwaffensperrvertrag, dem Übereinkommen über chemische Waffen und dem Übereinkommen über biologische Waffen beizutreten und sich zu verpflichten, konkret für die Nichtverbreitung chemischer, biologischer und nuklearer Waffen einzutreten.
Verpflichtung jedes Partners, sich nicht über seine legitimen Bedürfnisse hinsichtlich individueller oder kollektiver Sicherheit hinaus mit Militärpotential auszustatten. Die Partner könnten dementsprechend ihren Willen bekräftigen, den gleichen Grad an Sicherheit und gegenseitigem Vertrauen auf einem niedrigeren Niveau konventioneller Rüstung zu erreichen.
7. (Gutnachbarliche Beziehungen, vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen). Verpflichtung der Partner, untereinander gutnachbarliche Beziehungen zu entwikkeln. In diesem Sinne müßten die Partner die Prozesse der regionalen Integration unterstützen und deren Bedeutung für die Stabilität der Region betonen. Sie könnten im übrigen zusagen, zu prüfen, welche vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen gemeinsam ergriffen werden könnten, damit ein "Raum des Friedens und der Stabilität in der Mittelmeerregion" entsteht, beispielsweise im Sinne des Stabilitätspakts, an dem die mittel- und osteuropäischen Länder beteiligt sind.
°
° °
III. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPARTNERSCHAFT: SCHAFFUNG EINER ZONE DES MITEINANDER GETEILTEN WOHLSTANDS
Einleitung
Die Probleme treten in jedem der Partnerländer in anderer Form auf, jedoch stehen alle vor den gleichen Herausforderungen:
- starker Bevölkerungsdruck;
- hoher Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung;
- unzureichende Diversifizierung der industriellen Erzeugung und des gewerblichen Handels;
- schwach entwickelter Handel innerhalb der Region;
- wenig effizienter und aufgeblähter öffentlicher Sektor.
Die Partner könnten sich daher die folgenden langfristigen Ziele setzen:
- Beschleunigung des Rhythmus einer dauerhaften sozioökonomischen Entwicklung,
- Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung durch Verringerung des Wohlstandsgefälles und Steigerung des Beschäftigungsstands,
- Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.
Zu diesem Zweck sollte ein auf Freihandel und Partnerschaft in möglichst vielen Bereichen gegründeter Raum Europa-Mittelmeer geschaffen werden.
Die Partner würden in Erwägung ziehen, daß Strategien verfolgt werden müssen, die auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft und auf der Integration ihrer Volkswirtschaften sowie auf einer Partnerschaft beruhen, welche ihren Bedürfnissen und ihren jeweiligen Entwicklungsniveaus Rechnung trägt.
Sie würden der Anpassung und Modernisierung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen derjenigen Mittelmeerländer, die nicht Mitglieder der EU sind, Priorität einräumen, um die schrittweise Schaffung einer Freihandelszone zu erleichtern und um insbesondere
- die Modernisierung und Entwicklung des Privatsektors sowie seiner rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und durch Anreize für Privatinvestitionen lokalen, regionalen und gemeinschaftlichen Ursprungs zu fördern,
- die etwaigen Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung in sozialer Hinsicht und für die Umwelt insbesondere dadurch zu mildern, daß den Politiken, Programmen und Vorhaben, die das Alltagsleben der ärmsten Bevölkerungsschichten ganz unmittelbar bestimmen, der gewünschte Vorrang eingeräumt wird.
Die Partner würden sich schließlich für die Förderung der Mechanismen zur Weiterentwicklung des Technologietransfers einsetzen.
1. Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum
Die Partner kämen überein, einen Raum Europa-Mittelmeer zu schaffen, und zwar auf der Grundlage eines Freihandels, der bis zum Jahre 2010 schrittweise verwirklicht und den größten Teil des Handels erfassen würde; dabei würden sie sich von den durch die Welthandelsorganisation gebotenen Möglichkeiten und den sich in deren Rahmen ergebenden Verpflichtungen leiten lassen.
Die Schaffung einer Freihandelszone wäre ein wesentlicher Bestandteil der EuropaMittelmeer-Partnerschaft und würde von allen Partnern besondere Anstrengungen verlangen.
In dieser Zone
- bestünde ein freier Verkehr von Fertigerzeugnissen ohne tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse;
- würde der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgehend von den traditionellen Handelsströmen, schrittweise durch den präferentiellen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Zugang liberalisiert, soweit die jeweilige Agrarpolitik dies zuläßt;
- würden das Niederlassungsrecht der Unternehmen, die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen und der Kapitalverkehr schrittweise - unter Berücksichtigung des GATS - liberalisiert.
Zu diesem Zweck werden die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen der Union und den Drittländern des Mittelmeerraums so bald wie möglich abgeschlossen; parallel dazu müßten zwischen den Mittelmeerländern selbst ähnliche Freihandelsabkommen ausgehandelt werden.
In einer zweiten Stufe könnten diese Länder ermutigt werden, mit den europäischen Ländern, die mit der Union assoziiert und keine Mittelmeerländer sind, Freihandelsabkommen auszuhandeln.
Zur Erleichterung des Handels würden die Partner in Aussicht nehmen,
- die Ursprungskumulierung zwischen allen Beteiligten stufenweise einzuführen, und zwar unter ähnlichen Bedingungen, wie sie die Union für die MOEL geplant hat
- weitgehend gleichartige Ursprungsregeln zu verabschieden, und zwar durch Ausbau der Zollzusammenarbeit zwischen sämtlichen Partnern
- das Zertifizierungssystem zu verbessern, um die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen und - auf längere Sicht - eine Harmonisierung der Normen zu erleichtern
- optimale Normen für den Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) zu verabschieden
- gleichartige Wettbewerbsregeln zu verabschieden.
Die Liberalisierung der Dienstleistungen würde in besonderen Abkommen geregelt, über die so bald wie möglich Verhandlungen beginnen müßten.
2. Prioritäten der Zusammenarbeit
2.1. Investitionen
Ein rasches und nachhaltiges Wachstum sowie weitere Strukturreformen sind für den Erfolg der wirtschaftlichen Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Dieser Prozeß müßte durch inländische Sparleistungen - die Grundlage der Investitionen - unterstützt und durch stark vermehrte ausländische Direktinvestitionen ergänzt werden.
Daher würden die Partner unterstreichen, daß die Investitionstätigkeit, die schrittweise Beseitigung der Investitionshemmnisse und die Schaffung eines für ausländische Direktinvestitionen günstigen Klimas wichtige Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung sind.
Sie würden also in Aussicht nehmen zu prüfen, wie die Direktinvestitionen unter Wahrung der Zuständigkeiten aller Parteien (Europäische Gemeinschaft, ihre Mitgliedstaaten und ihre Mittelmeerpartner) gefördert werden könnten.
2.2. Regionale Zusammenarbeit
Die Partner würden die regionale Zusammenarbeit als einen Schlüsselfaktor für die Schaffung einer Freihandelszone anerkennen. Es ist daher wichtig, daß sich der Handel nicht nur zwischen der Europäischen Union und ihren Mittelmeerpartnern, sondern - auf freiwilliger Basis - auch zwischen diesen Partnern selbst entwickelt.
2.3. Unternehmen
Die Partner würden die Unternehmen auffordern, innerhalb der Zone Europa-Mittelmeer zwischenbetriebliche Vereinbarungen (gemeinsame Unternehmen, Vermarktungsvereinbarungen, Zulieferungsverträge, Lizenzgewährung usw.) zu schließen.
Sie würden diese Zusammenarbeit - unter Einhaltung der Wettbewerbsregeln - durch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen und Regelungen fördern (Zugang zu geeigneten Standorten, qualifizierte Arbeitskräfte, Kreditmöglichkeiten, Kapitalmarkt usw.). Ein besonderes Augenmerk würde den Maßnahmen gelten, mit denen die Privatisierung öffentlicher Unternehmen flankiert würde.
Sie würden sich bemühen, die Zusammenarbeit und die industrielle Modernisierung zu fördern, und zwar durch
- den Austausch von Informationen über die industrielle und technologische Entwicklung, die Industriepolitik, die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung, die Umstrukturierung und Privatisierung der Industrie, die Innovation und die Investitionen, die Liberalisierung des Handels und ihre Auswirkungen auf Industrie und rechtlich-finanzielle Rahmenbedingungen und die Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz;
- die Förderung von Netzen, gemeinsamen Projekten, Kooperationsinfrastrukturen und Konsultationsmechanismen;
- die Entwicklung von Technologien und Normen;
- verbesserte Bedingungen für die Entwicklung der ausländischen Investitionstätigkeit in den Mittelmeerpartnerländern.
Die Partner würden die Notwendigkeit eines Programms zur technischen Unterstützung der KMU im Hinblick auf eine Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und Dienstleistungen, einschließlich des Fremdenverkehrs, unterstreichen. Sie würden die Zusammenarbeit zwischen den KMU und die Verbesserung des Zugangs zu Krediten unterstützen. Die Partner würden feststellen, daß der Finanzsektor in den Mittelmeerländern entwickelt werden muß, um die Mittel für die Unterstützung der Unternehmen zu mobilisieren. Sie würden die Integration des informellen Sektors durch Entwicklung der Kleinstunternehmen und den selbständig Beschäftigten fördern.
2.4 Umwelt
Die Partner würden ihre gegenseitige Abhängigkeit im Umweltbereich hervorheben, die einen regionalen Ansatz, verstärkte Zusammenarbeit sowie bessere Koordinierung der im Rahmen der Europäischen Union und der zuständigen internationalen Organisationen bestehenden multilateralen Programme erfordert. Sie würden anerkennen, daß die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Umweltschutz in Einklang gebracht werden muß und daß es notwendig ist, umweltpolitische Zielvorstellungen in alle Aspekte der Wirtschaftspolitik (Industrie, Forschung, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Fischerei, Fremdenverkehr, Raumordnung) zu integrieren, um eine nachhaltige Entwicklung der Region zu fördern.
Um die derzeitige Tendenz, die durch eine Verschlechterung der Umweltsituation gekennzeichnet ist, umzukehren, würden sie sich verpflichten, ihre bereits laufenden Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren. In diesem Zusammenhang würden die Partner bekräftigen, daß sie für die im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona und des Aktionsplans für das Mittelmeer aufgestellten Ziele und Strukturen eintreten, um ihren Anstrengungen in der Region eine neue Dynamik zu verleihen. Ihre Maßnahmen in diesem Bereich müßten effizienter gestaltet und stärker in das Licht der Öffentlichkeit gerückt werden. Um diese Anstrengungen zu ergänzen, würden sie ferner übereinkommen, ein Programm für kurz- und mittelfristige prioritäre Maßnahmen aufzustellen, ihre finanzielle Unterstützung im wesentlichen auf diese Maßnahmen zu konzentrieren und einen Mechanismus vorzusehen, mit dem die Durchführung dieser Maßnahmen verfolgt werden kann, insbesondere einen regelmäßigen Dialog.
Dieses Programm müßte sich insbesondere auf die Probleme in folgenden Bereichen beziehen: Wasser, Abfall, Luftverschmutzung und Schutz der Böden, der Küste und des Mittelmeers, der Flora und der Fauna sowie Bewahrung des Naturerbes und der Landschaft, Verhütung von Waldbränden und Beobachtung der Erde. Dieses Programm würde im Hinblick auf längerfristige Zielsetzungen durch Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildung, der Bildung, der Schaffung von Netzen und der Erfassung von Umweltdaten ergänzt.
Die Parteien würden ferner übereinkommen, so rasch wie möglich die erforderlichen gesetzlichen und administrativen Maßnahmen, insbesondere präventiver Art sowie höhere Normen zu verabschieden und anzuwenden.
2.5 Fischerei
Die Partner würden die Bedeutung der Erhaltung und rationellen Bewirtschaftung der Fischbestände anerkennen.
Zu diesem Zweck werden die Parteien ihre Beteiligung und Zusammenarbeit im Rahmen des "Generalrates für das Fischereiwesen im Mittelmeer" im Hinblick auf die Verabschiedung und tatsächliche Anwendung angemessener Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verstärken, um so eine dauerhafte Nutzung der Fischereiressourcen in diesem Gebiet zu gewährleisten.
Sie würden ihre im Dezember 1994 in Heraklion abgegebene Erklärung bekräftigen und sich vornehmen, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten, damit die Schlußfolgerungen der Konferenz in angemessener Weise umgesetzt werden können.
Sie würden die Zusammenarbeit bei der Erforschung der Fischbestände im Mittelmeer, bei der Ausbildung und bei der wissenschaftlichen Forschung verbessern und zu diesem Zweck die Einsetzung eines gemeinsamen wissenschaftlichen Beobachtungsgremiums in Aussicht nehmen.
2.6. Energie
Die Partner würden anerkennen, daß sie im Energiesektor in gegenseitiger Abhängigkeit voneinander stehen. Was die Entwicklung der Energieressourcen sowie die Prognosen für den Energiehandel betrifft, so geht es insbesondere um die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Investitionen und Tätigkeit der Energieunternehmen.
Die Partner würden die bestehende energiepolitische Zusammenarbeit vertiefen. Ferner würden sie den Dialog zwischen Energieerzeugern und -verbrauchern fördern.
Hierzu würden sie folgendes vorschlagen:
- Förderung der Einbeziehung der Mittelmeerländer in den Vertrag über die Europäische Energiecharta
- Förderung der gemeinsamen Beteiligung an Forschungsprogrammen
- Entwicklung rentabler erneuerbarer Energiequellen, insbesondere der Sonnenenergietechnik
- Förderung rationellerer Energienutzung.
Die Partner würden gemeinsam darauf hinarbeiten, den Energieunternehmen den Ausbau der Energienetze (Strom, Gas und Ölleitungen) und die Schaffung von Verbundsystemen zu ermöglichen.
3. Sonstige Bereiche der Zusammenarbeit
3.1. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die Partnerländer würden bei ihrer Zusammenarbeit insbesondere folgende Schwerpunkte setzen:
- Unterstützung der Politik der Partner zur Diversifizierung der Produktion
- Verringerung der Nahrungsmittelabhängigkeit
- Förderung umweltfreundlicher Landwirtschaft
- engere Kontakte zwischen Unternehmen, Unternehmenszusammenschlüssen und Berufsverbänden der Partner auf freiwilliger Basis
- Förderung der Privatisierung
- technische Hilfe und Ausbildung
- Angleichung der Pflanzenschutz- und Veterinärvorschriften
- integrierte ländliche Entwicklung einschließlich Verbesserung der Basisdienstleistungen und damit zusammenhängender wirtschaftlicher Tätigkeiten
- Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten, Austausch von Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der ländlichen Entwicklung.
3.2. Entwicklung der Infrastruktur
a) Verkehr
Die Partner würden die Bedeutung eines effizienten Verkehrsnetzes im Raum Europa-Mittelmeer als Voraussetzung für die Entwicklung der Handelsströme hervorheben.
Zu diesem Zweck würden sie die Grundsätze des internationalen Seerechts und insbesondere den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie den freien Zugang zu internationalen Ladungen respektieren.
Sie würden für folgende Bereiche unter Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten ein Schwerpunktprogramm vereinbaren:
- Verbesserung der Effizienz der Hafen- und Flughafeninfrastruktur
- Vereinfachung der Verwaltungsverfahren in Häfen und Flughäfen einschließlich der Umstellung auf Datenverarbeitung
- Harmonisierung der Systeme zur Kontrolle und Abwicklung des Luftverkehrs
- Verbesserung des multimodalen und kombinierten See- und Luftverkehrs auf beiden Seiten des Mittelmeers
- Verbesserung der Sicherheit im See- und Luftverkehr und wirksamere Überwachung der Meeresverschmutzung
- Ausbau der ost-westlichen Landverbindungen an der Süd- und der Ostküste des Mittelmeers
- Verbund der Infrastrukturnetze der Partnerländer im Mittelmeerraum mit den transeuropäischen Netzen einschließlich Ermittlung multimodaler Korridore von gemeinsamem Interesse zur Gewährleistung der Interoperabilität der Netze.
b) Informationstechnologien und Telekommunikation
Die Partner würden hervorheben, daß ein modernes und effizientes Telekommunikationsnetz - insbesondere bei den Basisdienstleistungen - für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung wichtig ist. Ihre Tätigkeit in diesem Bereich würde sich auf folgendes konzentrieren:
- Ausbau der Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum zur Erleichterung des Zugangs zu den Dienstleistungen
- Modernisierung der Telekommunikation (Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Festsetzung von Preisen, Privatisierung usw.)
- Zugang zu Datenautobahnen und Multimedianetzen
- Technologietransfer, Forschung und Ausbildung (Fernunterricht, Telearbeit, Klein- und Mittelbetriebe, Gesundheitswesen)
- Ausbau der Telematiknetze zwischen den Verwaltungen im Rahmen des Wirtschaftsraums Europa-Mittelmeer
- Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsunternehmen in den genannten Bereichen.
3.3. Gebietskörperschaften und Raumordnung
Die Partner würden ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Prüfung ihrer gegenseitigen Abhängigkeit auf diesem Gebiet bekräftigen und zu diesem Zweck
- eine auf die Bedürfnisse der Länder im Raum Europa-Mittelmeer zugeschnittene Strategie der Raumordnung festlegen,
- die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern,
- die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften fördern.
Was die Städte anbelangt, so läge der Akzent auf dem Wohnungswesen, den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Wasserversorgung und der Sanierung.
3.4. Forschung und Entwicklung
Die Partner würden es als notwendig erachten, nach dem Grundsatz des beiderseitigen Nutzens Forschung und Entwicklung zu fördern und sich zu diesem Zweck mit dem Problem der zunehmenden Disparität der wissenschaftlichen Leistungen zu befassen.
Zu diesem Zweck sollten die eigenen Forschungskapazitäten der Länder des Mittelmeerraums ausgebaut und ein Beitrag zur Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Personals geleistet werden, um eine bessere Integration der jungen Forscher in der Region zu fördern.
Gute Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bietet die Anwendung der drei Übereinkommen von Rio (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Klimaveränderungen).
Ferner werden sich qualifizierte Forschungsinstitute und Hochschuleinrichtungen der europäischen Länder und der Mittelmeerländer - insbesondere ausgehend von der Schaffung wissenschaftlicher Netze zu genau festgelegten Themen - an gemeinsamen Forschungsvorhaben beteiligen.
In diesem Zusammenhang würden die Partner mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, daß nach und nach eine große Anzahl spezifischer Programme des vierten gemeinschaftlichen Rahmenprogramms eröffnet wird, insbesondere solche, deren Thematik die Umwelt und die Technologie, das Gesundheitswesen und die Gesellschaft, die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energiequellen, die Stadtplanung, das Programm "Informationstechnologien", und das Programm "Kommunikationstechnologien" betrifft.
Diese Bereiche kommen zu den Bereichen hinzu, für die im dritten gemeinschaftlichen Rahmenprogramm bereits dieselben Möglichkeiten vorgesehen sind.
Schließlich würden sie gern einen Ausschuß einsetzen, der die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung verfolgt, damit insbesondere die am 21./22. März in Sofia Antipolis begonnenen Überlegungen fortgesetzt werden können.
3.5. Statistiken
Die Partner würden die Bedeutung vollständiger und aktueller Informationen anerkennen. Sie würden dafür Sorge tragen, daß eine enge Zusammenarbeit zwischen dem statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten der Union und den Statistischen Ämtern der interessierten Mittelmeerländer gefördert wird, insbesondere hinsichtlich der Harmonisierung der Methoden und des Datenaustauschs. Auf einer vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften veranstalteten Konferenz würden die wichtigsten Bedürfnisse der einzelstaatlichen statistischen Systeme der Mittelmeerländer geprüft, damit vorrangige Kooperationsbereiche bestimmt werden können.
4. Mittel der Zusammenarbeit
Die Partner würden hervorheben, daß zur Durchführung der Partnerschaft und insbesondere zur Unterstützung der Bemühungen, welche die Schaffung einer Freihandelszone impliziert, eine wirksame finanzielle Zusammenarbeit notwendig ist, die im Rahmen von Mehrjahresplänen erfolgen müßte, die an die Ziele und Prioritäten angepaßt sind und den Besonderheiten jedes einzelnen Partners Rechnung tragen.
Die Gemeinschaft ist der Ansicht, daß zu diesem Zweck für den Zeitraum 1995-1999 eine erhebliche zusätzliche Finanzhilfe für die Partnerschaft bereitgestellt werden sollte. Hinzu kämen Maßnahmen der EIB in Form erhöhter Darlehen sowie die bilateralen finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten, wobei angestrebt wird, durch eine Koordinierung der Beteiligungen unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu gewährleisten, daß diese Maßnahmen sich optimal ergänzen und eine optimale Wirkung entfalten und daß die Maßnahmen der Europäischen Union in ihrer Gesamtheit sichtbar werden.
Die Partner würden anerkennen, daß eine gesunde makroökonomische Steuerung von großer Bedeutung für den Erfolg ihrer Partnerschaft ist. Zu diesem Zweck würden sie einvernehmlich feststellen, daß ein wirtschaftpolitischer Dialog zwischen der Gemeinschaft und jedem Mittelmeerpartner - insbesondere im Rahmen der neuen Abkommen - von Nutzen wäre.
°
° °
IV. PARTNERSCHAFT IM SOZIALEN UND MENSCHLICHEN BEREICH:
Einleitung
Die Partner würden dafür Sorge tragen, daß die Teilnahme der gesellschaftlichen Kräfte an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer gefördert wird. Im Hinblick darauf würden sie das Instrumentarium einer dezentralisierten Zusammenarbeit entwickeln, das den Austausch zwischen den Akteuren der Entwicklung fördert: den Verantwortlichen aus Politik und Gesellschaft, der kulturellen Welt, der Universitäten, der Forschung, der Medien, der Vereinigungen, der Gewerkschaften sowie der privaten und öffentlichen Unternehmen. Sie würden sich verpflichten, die Beteiligung von Frauen an diesem Austausch aufgrund ihrer Schlüsselrolle im Entwicklungsbereich zu fördern.
Sie würden außerdem anerkennen, daß der derzeitigen demographischen Entwicklung durch entsprechende bevölkerungspolitische Maßnahmen gegengesteuert werden muß, damit der wirtschaftliche Aufschwung beschleunigt werden kann. Eine solche Herausforderung würden die Partner als vorrangig ansehen.
Sie würden die Auffassung vertreten, daß die Entwicklung der Humanressourcen von lebenswichtiger Bedeutung ist, und zwar sowohl hinsichtlich der Bildung und der Ausbildung junger Menschen als auch in bezug auf Kultur und Gesundheit. In diesem Zusammenhang würden sie auf die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips in diesem Bereich hinweisen, das die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zum Ausdruck bringt, sowie auf die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt.
Sie würden die Bedeutung der Wanderungsbewegungen für ihre Beziehungen anerkennen.
Sie würden die Auffassung vertreten, daß die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte einen wesentlichen Bestandteil des Austauschs zwischen bürgerlichen Gesellschaften bilden muß und geeignete Maßnahmen erforderlich macht.
Die Partner würden zwar gemeinsame Prioritäten und Ziele in den Bereichen Justiz und Inneres festlegen, zugleich aber anerkennen, daß aufgrund der unterschiedlichen Situation in jedem einzelnen Land jeweils ein etwas anderes Konzept erforderlich ist.
Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen könnte auch die Aushandlung von Übereinkommen umfassen.
1. Prioritäten der Zusammenarbeit
1.1. Allgemeine und berufliche Bildung
Die Partner würden folgendes fördern:
- Austausch aller verfügbaren Informationen über die Systeme, Politiken und Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung;
- Ausbau der Berufsbildungsprogramme mit besonderer Betonung des privaten Sektors;
- Förderung der Kooperationsnetze zwischen den Hochschulen und der Mobilität zwischen Forschung und Lehre;
- Verstärkung der Beziehungen zwischen Hochschulen und Wirtschaft;
- Ausbau des Unterrichtswesens mit Schwerpunkt auf der Schulbildung von Mädchen und der Alphabetisierung von Erwachsenen;
- Ausbau der Programme zur Ausbildung leitender Angestellter in Wirtschaft und Verwaltung.
1.2. Soziale Entwicklung
Die Partner würden die Bedeutung der sozialen Entwicklung anerkennen, die mit jeder wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muß. Besonderen Vorrang hat für sie die Wahrung der grundlegenden sozialen Rechte.
1.3. Wanderungsbewegungen
Die Partner würden übereinstimmend feststellen, daß sie ihre Bemühungen zur Verringerung des Wanderungsdrucks verstärken müssen. Zu diesem Zweck kämen sie überein,
- die wichtigsten Ursachen des Wanderungsdrucks und die Ursprungsgebiete der betreffenden Wanderungen zu ermitteln;
- Unterstützungsprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die berufliche Bildung zu fördern, um der Abwanderung insbesondere der qualifiziertesten Arbeitskräfte entgegenzuwirken;
- die Rolle der legal in der Europäischen Union ansässigen Zuwanderer bei der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Ursprungslandes, insbesondere durch Einkommenstransfers, zu fördern.
Sie würden sich verpflichten, ihre Standpunkte über die Lebensbedingungen der Zuwanderer und Vertriebenen auszutauschen, die sich legal in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassen haben.
Die Union würde ihre Mittelmeerpartner ersuchen, ihre Pflicht zur Rückübernahme von Staatsbürgern ihrer Länder, die das Land verlassen haben, anzuerkennen.
Bei der illegalen Einwanderung nähmen die Partner in Aussicht, eine engere Zusammenarbeit zu verwirklichen, die unter anderem folgendes voraussetzen würde:
- Erleichterung der Rückübernahme, einschließlich der Beschleunigung der Verfahren zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit;
- Zusammenarbeit im Bereich der Grenzkontrollen;
- einen vermehrten Austausch von Informationen über die illegalen Einwanderer und die von ihnen benutzten Wege zwischen den zuständigen Behörden;
- Erkundung der Möglichkeiten, die sich bei einem Rückgriff auf die bilateralen gemischten Ausschüsse bieten würden;
- Zusage, daß rückgeführten Personen eine dem nationalen Recht und den im Rahmen der Partnerschaft im Bereich der Menschenrechte eingegangenen Verpflichtungen sowie auch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe entsprechende Behandlung zuteil wird.
1.4. Drogenhandel
Die Partner würden übereinstimmend feststellen, daß ein koordiniertes Konzept in bezug auf den Drogenhandel erforderlich ist. Sie würden die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden betonen, die unter anderem auf folgende Maßnahmen ausgerichtet wäre:
- Austausch von Informationen über den Drogenhandel;
- Vernichtung der Kulturen;
- Sensibilisierung der Zollbehörden für die Techniken der gezielten Suche nach Drogen in Frachtgut;
- abgestimmte effektive und wirksame Seeverkehrskontrollen im Rahmen der entsprechenden internationalen Übereinkommen;
- Ausbau des rechtlichen Instrumentariums zur Bekämpfung des Drogenhandels und Einhaltung internationaler Verpflichtungen;
- Zusammenarbeit der zuständigen Dienststellen und gegenseitiger Informationsaustausch zur Bekämpfung
= der Abzweigung chemischer Drogenvorprodukte;
= der Geldwäsche.
1.5. Terrorismus
Die Partner würden die Bedeutung der Vorbeugung und der gemeinsamen Bekämpfung des Terrorismus anerkennen. Hierzu sollte die Zusammenarbeit verstärkt werden, damit wirksamer gegen diese Bedrohung angekämpft werden kann. Diese Zusammenarbeit könnte insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Intensivierung des Informationsaustauschs;
- Verbesserung der Ausbildung der für die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus zuständigen Dienststellen;
- genaue Bestimmung der einzelnen Aspekte dieses Phänomens (Organisation, Finanzierung usw.).
1.6. Internationale Kriminalität
Die Partner würden anerkennen, daß es einer wirksameren gemeinsamen Prävention und Bekämpfung der internationalen Kriminalität im Zuge der Entwicklung ihrer Partnerschaft bedarf.
Sie würden daher eine enge administrative Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden vereinbaren und die einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften überarbeiten, um die verschiedenen Formen der Kriminalität Im Raum Europa-Mittelmeer unter anderem in folgenden Bereichen zu bekämpfen:
- Umweltschutz und Bekämpfung der Umweltkriminalität;
- Bekämpfung des Handels mit nachgeahmten Waren;
- Behandlung der verschiedenen Formen von Kindesentführung.
1.7. Justitielle Zusammenarbeit
Es sollte eine justitielle Zusammenarbeit entwickelt werden, die für eine effiziente Bekämpfung des Drogenhandels und der verschiedenen Formen der internationalen Kriminalität - insbesondere der hier aufgeführten Formen - unerläßlich ist; dies würde eine Verbesserung der Auslieferungsverfahren und der Politik in bezug auf internationale Rechtshilfeersuchen sowie Verbesserungen beim Austausch von Richtern und Informationen erfordern.
1.8. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Die Partner würden auf die Bedeutung einer wirksameren Bekämpfung aller Erscheinungsformen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hinweisen und eine diesbezügliche Zusammenarbeit in Betracht ziehen.
1.9. Bekämpfung der Korruption
Die Partner würden vereinbaren, wegen der Bedeutung, der Aktualität und der internationalen Tragweite dieses Phänomens ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Korruption auszuarbeiten.
Sie würden einen Ausbau des Instrumentariums zur Aufdeckung und Ermittlung von Korruptionsfällen in Aussicht nehmen, damit die Korruption wirksamer bekämpft werden kann.
2. Sonstige Bereiche der Zusammenarbeit
2.1. Kultur und Medien
Die Partner würden übereinstimmend feststellen, daß das gegenseitige Verständnis durch Unterstützung des Kulturaustauschs und der Mehrsprachigkeit, unter gleichzeitiger Achtung der Identität aller Partner, gefördert werden muß.
Die Schwerpunkte ihrer Partnerschaft - die Einzelheiten der Durchführung müßten auf der Konferenz festgelegt werden - wären das kulturelle Erbe und das künstlerische Schaffen, kulturelle und künstlerische Veranstaltungen, Koproduktionen (Theater, Film), die Verbreitung von Büchern und anderem Schriftgut, von Bildern und von Kunstwerken, Übersetzungen und andere Mittel zur Verbreitung der Kulturen.
Die Partner würden die Rolle hervorheben, die die Medien für die gegenseitige Kenntnis der Gesellschaften spielen, und kämen überein, den Austausch und die Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen der Ausbildung, der Koproduktion und der Verbreitung zu fördern.
2.2. Gesundheit
Die Partner würden folgende Prioritäten der Partnerschaft anerkennen:
- Sensibilisierungs-, Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen;
- Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens: System der Gesundheitspflege, insbesondere Zentren der primären Gesundheitsversorgung;
- Gesundheit von Mutter und Kind, Familienplanung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, unter anderem von AIDS.
2.3. Jugend
Die Partner würden anerkennen, daß im Rahmen von Programmen einer dezentralisierten Zusammenarbeit die Kontakte und der Austausch zwischen jungen Menschen zu fördern sind. Zu diesem Zweck würden sie in Aussicht nehmen,
- Maßnahmen zur Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung junger Menschen, insbesondere solcher ohne berufliche Qualifikation, in ihr örtliches Umfeld zu unterstützen,
- die Ausbildung von Betreuern und Sozialarbeitern im Bereich der Jugend zu fördern,
- die Ausbildung junger Arbeitnehmer im wissenschaftlichen, kulturellen und technischen Bereich zu fördern und zugleich die Rolle der Frauen hervorzuheben.
°
° °
V. FOLGEMASSNAHMEN IM RAHMEN DER PARTNERSCHAFT EUROPA-MITTELMEER
Die Konferenz von Barcelona soll die Grundlagen für einen weiterzuentwickelnden Prozeß schaffen, und die Partner müßten daher zu den verschiedenen oben definierten Aktionen Folgemaßnahmen vereinbaren, und zwar in Form von Ad-hoc-Sitzungen von Ministern, hohen Beamten und Sachverständigen zu bestimmten Themen, des Austauschs von Erfahrungen und Informationen, von Kontakten zwischen den Vertretern der gesellschaftlichen Kräfte oder durch jedes andere geeignete Mittel. Diese Sitzungen könnten sich auf die bestehenden Kooperationsstrukturen oder andere, gegebenenfalls besser geeignete Formeln, auf die die Konferenz sich einigen würde, stützen.
Die Union wird ihren Partnern vorschlagen, grundsätzlich regelmäßige Zusammenkünfte auf Außenministerebene durchzuführen. Die Häufigkeit dieser Zusammenkünfte wird zwischen den Partnern vereinbart werden.
Dieser umfassende Dialog, der möglichst konkret und möglichst wenig formell sein müßte, würde die Dialoge, die zwischen der Europäischen Union und jedem Staat bzw. jeder politischen Einheit im Mittelmeer im Rahmen der bilateralen Abkommen stattfinden, ergänzen, ohne sie zu ersetzen.
Die Modalitäten der Kontakte auf der Ebene der Parlamentarier und auf der Ebene der Gebietskörperschaften könnten ebenfalls geprüft werden.
___________________
ERKLÄRUNG
EUROPÄISCHER RAT (CANNES, 26./27. JUNI 1995)
Betr.: FÜNFZIGJÄHRIGES BESTEHEN DER VEREINTEN NATIONEN
"Der Europäische Rat gedenkt heute des fünfzigsten Jahrestags der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in San Franzisko und
- bekräftigt feierlich das Bekenntnis der Europäischen Union zu den Zielen und Grundsätzen dieser Charta und erneuert sein Engagement für die Ideale und das Werk der Organisation der Vereinten Nationen;
- unterstreicht, welch wichtigen Beitrag die Organisation der Vereinten Nationen, die als Antwort auf die Tragödie des zweiten Weltkriegs geschaffen wurde, beim Wiederaufbau Europas und bei der Hilfe für die Flüchtlinge dieses Krieges geleistet hat;
- würdigt das im Verlauf von fünfzig Jahren von der Organisation der Vereinten Nationen vollbrachte Werk und den bedeutenden Beitrag, den sie bei der Kodifizierung des Völkerrechts, in Zusammenarbeit mit den Regionalorganisationen bei der Wahrung von Frieden und Sicherheit in der Welt, bei der Abrüstung, beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte sowie bei der Zusammenarbeit zwischen den Völkern auf den unterschiedlichsten Gebieten geleistet hat;
- bekräftigt mit Entschiedenheit, daß in einer vor zunehmend komplexen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Herausforderungen stehenden Welt ein Forum erhalten und ausgebaut werden muß, in dessen Rahmen allgemeingültige Verpflichtungen eingegangen und - in Zusammenarbeit mit den Regionalorganisationen - koordinierte Initiativen unternommen werden.
- erinnert daran, daß der Erfolg und das gute Funktionieren der Organisation der Vereinten Nationen vor allem davon abhängen, daß ihre Mitgliedstaaten sie politisch unterstützen und ihr Mittel zur Verfügung stellen, indem sie insbesondere ihre Finanzbeiträge in vollem Umfang, pünktlich und bedingungslos zahlen;
- ruft die Organisation der Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten auf, das eingeleitete Reformprogramm fortzusetzen und zu vertiefen, um die in bestimmten Bereichen bestehenden Mängel abzustellen und für die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts gerüstet zu sein;
- wünscht in dieser Hinsicht Fortschritte im Hinblick auf eine bessere Anpassung der Strukturen und Institutionen der UNO einschließlich des Sicherheitsrates;
- unterstützt die Bemühungen des Generalsekretärs um eine Stärkung der präventivdiplomatischen Handlungsfähigkeit der Organisation und eine Anpassung ihrer Aufgaben und Mittel im Bereich der Friedenserhaltung, in dem die UNO eine unersetzliche Rolle spielt, da allein sie über Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen beschließen kann;
- erklärt, Wert darauf zu legen, daß die UNO einer globalen Politik nachhaltiger Entwicklung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, einen neuen Impuls verleiht; diese Politik müßte auf den Ergebnissen der von der UNO veranstalteten großen Konferenzen aufbauen, wobei der Schwerpunkt auf der Hilfe für die ärmsten Länder liegen müßte und in enger Abstimmung mit den bilateralen Gebern und den anderen multilateralen Organisationen zu handeln wäre;
- appelliert an den Generalsekretär, sich noch stärker für eine effizientere Funktionsweise der Organisation sowie mehr Effizienz beim Personalmanagement und bei der Verwaltung der Finanzmittel einzusetzen;
- bekräftigt, daß die Europäische Union, die bei weitem den größten Finanzbeitrag leistet, die meisten Truppen bei Operationen zur Friedenserhaltung stellt und die umfangreichste multilaterale Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe gibt, der Organisation der Vereinten Nationen ihre Unterstützung weiterhin zukommen zu lassen gedenkt."
___________________
BOTSCHAFT DES EUROPÄISCHEN RATES AN DAS 31. GIPFELTREFFEN
DER OAU
Der Europäische Rat möchte die Organisation der Afrikanischen Einheit anläßlich ihres Gipfeltreffens vom 26. bis 28. Juni in Addis Abeba seiner Freundschaft versichern und ihr gegenüber bekunden, daß er die Bemühungen dieser Organisation um Frieden und Entwicklung in Afrika unterstützt. Er begrüßt die seit der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1994 in Essen eingeleitete Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Organisation der Afrikanischen Einheit und bekräftigt, daß er auf die Fähigkeit der OAU, die ihr zukommende Rolle bei der Gestaltung der Zukunft des afrikanischen Kontinents zu spielen, vertraut.
ERKLÄRUNG DER EUROPÄISCHEN UNION
BETREFFEND BURUNDI
Der Europäische Rat ist zutiefst besorgt über die ständige Verschlechterung der Lage in Burundi. Er erklärt, daß er die von der burundischen Regierung unternommenen Bemühungen um nationale Aussöhnung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung voll unterstützt, vorausgesetzt allerdings, daß die entsprechenden Maßnahmen unter strikter Achtung der Menschenrechte erfolgen. Er verurteilt alle Gewaltakte und die Destabilisierungsabsichten der Extremisten in allen Lagern. Er bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union, Burundi in dieser schwierigen Situation weiterhin entschlossen zu helfen.
Der Europäische Rat wünscht, daß so rasch wie möglich eine Konferenz über Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region der großen Seen einberufen wird, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der OAU stattfinden soll.
Finanzielle Zusammenarbeit mit den MOEL und den Mittelmeerländern
Der Europäische Rat hat folgender Tabelle unter Beachtung der Leitlinien unter Nummer 6 der auf der Tagung des Rates vom 22. Juni 1995 verteilten Arbeitsunterlage zugestimmt. (*)
|
MOEL |
Mittelmeerländer |
|
|
1995 |
1.154 |
550 |
|
1996 |
1.235 |
900 |
|
1997 |
1.273 |
1.000 |
|
1998 |
1.397 |
1.092 |
|
1999 |
1.634 |
1.143 |
|
INSGESAMT |
6.693 |
4.685 |
8. EEF (Mio. ECU)
|
Belgien |
503 |
|
Dänemark |
275 |
|
Deutschland |
3.000 |
|
Griechenland |
160 |
|
Spanien |
750 |
|
Frankreich |
3.120 |
|
Irland |
80 |
|
Italien |
1.610 |
|
Luxemburg |
37 |
|
Niederlande |
670 |
|
Portugal |
125 |
|
Vereinigtes Königreich |
1.630 |
|
Österreich |
340 |
|
Finnland |
190 |
|
Schweden |
350 |
|
|
|
|
Nicht zugewiesene Mittel der früheren EEF |
150 |
|
Nicht verwendbare Mittel des 7. EEF |
142 |
|
Aufstockung der Haushaltsmittel für die humanitäre Hilfe zugunsten der AKP-Länder |
160 |
|
Umwandlung von Sonderdarlehen in Zuschüsse |
15 |
|
Gesamtsumme |
13.307 |
Z.E.: Der ÜLG-Anteil beträgt 1,28 % des Betrags des 8. EEF.
Der EEF-Betrag wird um die Darlehen aus EIB-Eigenmitteln aufgestockt.