SONDERTAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ÜBER BESCHÄFTIGUNGSFRAGEN
LUXEMBURG, 20./21. NOVEMBER 1997
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
1. Der Europäische Rat hatte einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn José María GIL ROBLES - GIL DELGADO, der ihm die Entschließung des Parlaments zu einer Beschäftigungsinitiative vorgelegt hat. Der Europäische Rat begrüßte diesen gewichtigen Beitrag des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen und äußerte den Wunsch, daß diese Zusammenarbeit aller Organe bei den Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung auch in Zukunft fortgesetzt wird.
°
° °
TEIL I
DIE BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHE HERAUSFORDERUNG: EIN NEUER ANSATZ
2. Die Frage der Beschäftigung ist eines der wichtigsten Anliegen des europäischen Bürgers, und es muß alles darangesetzt werden, damit die Arbeitslosigkeit, deren unannehmbar hohes Niveau den Zusammenhalt unserer Gesellschaften bedroht, bekämpft wird. Für diese Herausforderung gibt es keine einfache Antwort, und der Europäische Rat will auf seiner heutigen Tagung - auf der erstmalig das Beschäftigungsproblem alleiniges Thema ist - einen Neubeginn für die Überlegungen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Union setzen, die seit der Tagung des Europäischen Rates von Essen im Gange sind.
3. Hierzu hat der Europäische Rat beschlossen, den einschlägigen Bestimmungen des neuen Titels "Beschäftigung" im Vertrag von Amsterdam sofort Wirksamkeit zu verleihen. Damit kann praktisch die Anwendung der Bestimmungen über die Abstimmung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten auf 1998 vorgezogen werden. Diese Abstimmung beruht auf gemeinsamen Leitlinien, die sich sowohl auf die Ziele als auch auf die Mittel beziehen - die "beschäftigungspolitischen Leitlinien" - und die unmittelbar auf die Erfahrungen mit der mulltilateralen Überwachung der Wirtschaftspolitiken zurückgehen, deren Erfolg in Sachen Konvergenz bekannt ist. Bei allen Unterschieden, die es zwischen beiden Bereichen und zwischen den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu beachten gilt, geht es darum, daß für die Beschäftigung wie für die Wirtschaftspolitik derselbe Wille zur Konvergenz im Hinblick auf gemeinsam beschlossene, überprüfbare und regelmäßig aktualisierte Ziele aufgebracht wird.
4. Diese Bestrebung ist die neue Komponente einer Gesamtstrategie, die zwei weitere Aspekte umfaßt.
5. Zum einen geht es um die Fortsetzung und Weiterentwicklung einer koordinierten gesamtwirtschaftlichen Politik, die auf einem leistungsfähigen Binnenmarkt beruht, der die Grundlagen für ein dauerhaftes Wachstum, eine neue Dynamik und ein Klima des Vertrauens zur Neubelebung der Beschäftigung schaffen wird.
6. Zweitens muß die gesamte Politik der Gemeinschaft, sei es die Vorgabe des politischen Rahmens oder die Stützungspolitik, systematischer und bewußter als bisher für die Beschäftigung mobilisiert werden. Diese Politiken müssen insgesamt entsprechend den Grundsätzen des Vertrags durchgeführt werden und dazu beitragen, daß das in der europäischen Wirtschaft vorhandene Potential an Dynamik und Initiativen freigesetzt wird.
7. Der Europäische Rat ruft alle Beteiligten - die Mitgliedstaaten, die Regionen, die Sozialpartner, die Organe der Gemeinschaft - dazu auf, die einmalige Gelegenheit, die sich heute bietet, zu ergreifen, um den Lauf der Dinge zu ändern und sich dem neuen kohärenten und geschlossenen Vorgehen anzuschließen, das der Europäische Rat in diesen Schlußfolgerungen darlegt.
8. Um unmittelbar seinen Willen zu bekunden, im Sinne einer aktiveren Politik zur Flankierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten zu handeln, unterstützt der Europäische Rat zwei konkrete Initiativen, die unmittelbar auf die Entwicklung der Beschäftigung abzielen. Bei der ersten handelt es sich um einen Aktionsplan der Europäischen Investitionsbank, mit dem für die kleinen und mittleren Unternehmen, die neuen Technologien, neue Sektoren und die transeuropäischen Netze bis zu 10 Mrd. ECU an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt werden sollen, die zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 30 Mrd. ECU führen könnten. Die zweite Initiative ergibt sich aus einer Vereinbarung zwischen Parlament und Rat über eine Mittelumschichtung, wonach eine neue Haushaltslinie eingerichtet wird, aus der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze unterstützt werden sollen ("Europäische Beschäftigungsinitiative"). Es ist vorgesehen, daß dieser Linie für die drei kommenden Jahre 450 Millionen ECU zugewiesen werden.
GÜNSTIGE WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
9. Es gibt keine tatsächlichen und dauerhaften Aussichten für eine Förderung der Beschäftigung ohne günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die wiederum das Vorhandensein eines gesunden gesamtwirtschaftlichen Rahmens und eines echten Binnenmarkts voraussetzen.
10. Was den gesamtwirtschaftlichen Rahmen anbelangt, so ist es für die Union wesentlich, eine auf Stabilität, auf die Sanierung der Staatsfinanzen, auf maßvolle Lohnabschlüsse und auf Strukturreformen gerichtete Wachstumspolitik weiterzuführen. Im Hinblick darauf werden die Mitgliedstaaten die Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken verstärken. Die in den letzten Jahren geführte Politik beginnt Früchte zu tragen, und die Wachstumsaussichten für 1997 und 1998 haben sich verbessert. Diese günstigeren Aussichten müssen unbedingt genutzt und der derzeitige Konjunkturaufschwung muß in eine langfristige Wachstumsbewegung umgewandelt werden.
11. Dieser Entwicklung kommen der Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung des Euro ab dem 1. Januar 1999 zugute; dies wird den Erfolg der seit mehreren Jahren unternommenen Anstrengungen besiegeln und einen dem Wachstum und der Beschäftigung förderlichen Rahmen dauerhafter Stabilität darstellen.
12. Die ermutigenden Wachstumsergebnisse reichen allerdings weder aus, um den zu Beginn der neunziger Jahre eingetretenen Arbeitsplatzabbau zu kompensieren, noch um ein Niveau des Beschäftigungswachstums zu erreichen, wie es erforderlich wäre, um der Mehrheit der Arbeitslosen einen Arbeitsplatz zu verschaffen. Trotz der bereits unternommenen Anstrengungen müssen die Mitgliedstaaten weiter die erforderlichen Strukturreformen in allen Bereichen durchführen und ihre Beschäftigungspolitiken besser koordinieren.
EINE KOORDINIERTE STRATEGIE FÜR DIE NATIONALEN BESCHÄFTIGUNGSPOLITIKEN
Ein innovativer Ansatz
13. Die koordinierte Strategie für Beschäftigung, wie sie sich insbesondere aus dem künftigen Artikel 128 des Vertrags ergibt, folgt sinngemäß der Methode, die bei der wirtschaftlichen Konvergenz angewendet wird, wobei sowohl den Unterschieden zwischen den beiden Bereichen als auch den jeweiligen besonderen Situationen in jedem einzelnen Mitgliedstaat Rechnung getragen wird. Diese Strategie besteht darin, auf der Ebene der Union "beschäftigungspolitische Leitlinien" festzulegen, die auf einer gemeinsamen Analyse der Lage und der Hauptausrichtung der Politik gründen, die zu einer dauerhaften Verringerung der Arbeitslosigkeit zu führen ist. Ausgehend von dieser Analyse werden in den "Leitlinien" konkrete Ziele festgelegt, deren Verwirklichung regelmäßig nach einem gemeinsamen Verfahren der Bewertung der Ergebnisse überprüft wird.
14. Die "Leitlinien" können je nach ihrer Art, ihren Auswirkungen für die Mitgliedstaaten und ihren Adressaten in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden. Die Leitlinien müssen das Subsidiaritätsprinzip sowie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, einschließlich der ihrer Gebietskörperschaften, im Bereich der Beschäftigung wahren und mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vereinbar sein.
15. Nach ihrer Annahme durch den Rat auf Vorschlag der Kommission sind die "Leitlinien" in nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne einzufügen, die von den Mitgliedstaaten auf mehrjährige Sicht ausgearbeitet werden. Auf diese Weise werden die Leitlinien jedes Mal, wenn es sich als möglich und angemessen erweist, als einzelstaatliche und in Zahlen ausgedrückte Ziele konkretisiert und anschließend in einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder andere Regelungen umgesetzt. Der unterschiedlichen Ausgangslage der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in den "Leitlinien" behandelten Probleme wird durch differenzierte Lösungen und Akzente entsprochen, die der Lage jedes einzelnen Mitgliedstaates angepaßt sind. Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses unter anderem angesichts der verfügbaren administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind. Für die Kohärenz und Wirksamkeit des gesamten Ansatzes ist es jedoch entscheidend, daß alle
Mitgliedstaaten bei der Analyse ihrer eigenen Situation und der Festlegung ihrer Politik auf die Leitlinien zurückgreifen und in ihrem jeweiligen nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplan zu jeder einzelnen dieser Leitlinien Stellung nehmen.
16. Analog zum Grundsatz der multilateralen Überwachung, der beim Prozeß der wirtschaftlichen Konvergenz angewendet wird, übermitteln die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission jährlich ihren nationalen beschäftigungspolitischen Plan mit einem Bericht über die Bedingungen seiner Durchführung. Auf dieser Grundlage wird der Rat jährlich prüfen, in welcher Weise die Mitgliedstaaten die "Leitlinien" in ihrer einzelstaatlichen Politik umgesetzt haben, und einen Bericht an den Europäischen Rat richten, der die Zielvorstellungen für die Festlegung der "Leitlinien" für das Folgejahr beschließt.
17. Der Europäische Rat verweist darauf, wie wichtig gemeinsame, anhand vergleichbarer statistischer Daten erarbeitete Indikatoren sind, damit die Beschäftigungspolitiken wirksam verfolgt und bewertet und die vorbildlichen Verfahren ermittelt werden können. Der Europäische Rat hat sich damit einverstanden erklärt, daß die für diesen Zweck vorgeschlagenen Instrumente und Mittel rasch angenommen und zur Anwendung gebracht werden.
Der Europäische Rat ersucht ferner die Kommission, alljährlich im Zusammenhang mit der Überwachung der Beschäftigungspolitiken eine aktualisierte Fassung des Berichts "Europa als Wirtschaftseinheit" vorzulegen.
18. Im Rahmen der notwendigen Verstärkung des sozialen Dialogs werden die Sozialpartner aller Ebenen bei diesem Vorgehen auf allen Stufen einbezogen und erbringen ihren Beitrag zur Durchführung der "Leitlinien". Dieser Beitrag wird regelmäßig bewertet.
19. Die halbjährliche Zusammenkunft der Sozialpartner mit einer Troika auf Ebene der Staats- oder Regierungschefs und der Kommission vor der jeweiligen Tagung des Europäischen Rates werden bei regelmäßigen Kontakten mit dem Rat entsprechend vorbereitet. Im Rahmen dieser Kontakte zwischen dem Rat und den Sozialpartnern wird insbesondere die Durchführung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 eingehend erörtert.
Die "Leitlinien" für 1998
20. Zum Zwecke des Einsatzes aller zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zur Verfügung stehenden Mittel hat der Europäische Rat beschlossen, daß die nach dem künftigen Artikel 128 des Vertrages von Amsterdam vorgesehene Methode mit sofortiger Wirkung in der Praxis im Wege des Konsenses zur Anwendung gebracht wird.
21. Der Europäische Rat hat den gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates über die Beschäftigungslage in den Mitgliedstaaten mit Interesse zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht werden eine Reihe "vorbildlicher Verfahren" vorgestellt, die ihre Wirksamkeit auf einzelstaatlicher Ebene unter Beweis gestellt haben. Die Kommission hat sich bei ihren Vorschlägen für die "beschäftigungspolitischen Leitlinien" an diese Verfahren angelehnt.
22. Der Europäische Rat hat die Mitteilung der Kommission über die "Leitlinien" für 1998 begrüßt und mit Interesse die Beiträge des Europäischen Parlaments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Beschäftigungsausschusses sowie die gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Kenntnis genommen. Der Europäische Rat hat anhand der Mitteilung der Kommission die Schlußfolgerungen angenommen, die nachstehend in Teil II aufgeführt sind und sich um vier Hauptstränge gliedern: Verbesserung der Beschäftigungschancen, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer sowie Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, damit der Arbeitsmarkt auf die wirtschaftlichen Veränderungen reagieren kann.
Das Ziel dieser Maßnahmen, die sich in die Gesamtstrategie für die Beschäftigung einfügen, besteht darin, eine bedeutsame und dauerhafte Erhöhung der Beschäftigungsquote in Europa herbeizuführen. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Beschäftigungsquote in Europa vorzulegen.
23. Der Europäische Rat macht auf die besondere Bedeutung aufmerksam, die den präventiven Maßnahmen zukommt, welche der Entwicklung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit durch eine frühzeitige Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und durch angepaßte Reaktionen begegnen sollen, bei denen in systematischer Weise gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen aktive Maßnahmen der beruflichen Eingliederung bevorzugt werden.
24. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, ihren Entwurf der "Leitlinien" für 1998 nach Maßgabe dieser Schlußfolgerungen rasch zu unterbreiten, damit der Rat hierzu vor Jahresende Stellung nehmen kann. Die einzelstaatlichen beschäftigungspolitischen Aktionspläne, die auf diesen "Leitlinien" gründen, müssen im Rat vor der Tagung des Europäischen Rates in Cardiff zur Prüfung vorgelegt werden, damit der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 1998 "Leitlinien" für 1999 festlegen kann.
GEMEINSCHAFTSPOLITIKEN IM DIENST DER BESCHÄFTIGUNG
Binnenmarkt - Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit
25. Gegenüber der Lage, wie sie ohne Binnenmarkt gegeben wäre, hat die steigende Integration der Märkte bereits zu einem erheblichen Plus beim Wachstum geführt. Auf diesem Weg muß daher entschlossen vorangeschritten und alles daran gesetzt werden, durch Ausfüllung der in bestimmten Bereichen noch bestehenden Lücken oder Behebung der entsprechenden Schwachstellen das optimale Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Der Europäische Rat fordert hierzu, daß für die Einhaltung aller
vorgesehenen Fristen gesorgt wird und alle erforderlichen Vorkehrungen für die rasche und wirksame Durchführung der Prioritäten des Aktionsplans, der vor kurzem für die Vollendung des Binnenmarktes vorgelegt worden ist, getroffen werden.
26. Im Hinblick darauf, daß diese Prioritäten tatsächlich verwirklicht werden, billigt der Europäische Rat die Initiative der Kommission, den Stand der Umsetzung der Prioritäten des Aktionsplans in regelmäßigen Abständen öffentlich darzulegen, und zwar durch die Veröffentlichung einer Übersicht über die Vollendung des Binnenmarktes.
27. Hinsichtlich der staatlichen Beihilfen vertritt der Europäische Rat die Auffassung, daß Beihilferegelungen angestrebt werden sollen, die zur wirtschaftlichen Wirksamkeit und zur Beschäftigung beitragen, ohne jedoch zu Wettbewerbsverzerrungen zu führen. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, daß die mit dem Vertrag im Einklang stehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch die Kontrolle der staatlichen Beihilfen nicht behindert werden.
28. Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß den Sektoren besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, in denen bedeutende industrielle Wandlungsprozesse stattgefunden haben. Er fordert eine Sachverständigengruppe auf hoher Ebene unter der Aufsicht der Kommission auf, die Perspektiven für industrielle Wandlungsprozesse in der Gemeinschaft zu analysieren und dabei zu prüfen, welche Mittel am besten geeignet sind, diesen Wandlungsprozessen vorzugreifen, um ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen in mit den Vertragsgrundsätzen in Einklang stehender Weise vorzubeugen. Ein erster Bericht ist dem Rat nach Konsultierung der Sozialpartner im Hinblick auf seine Übermittlung an den Europäischen Rat auf seiner Tagung in Cardiff zu unterbreiten.
29. Der Europäische Rat fordert die Organe der Gesetzgebung auf europäischer wie auf einzelstaatlicher Ebene auf, die Bemühungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Rahmens für die Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, intensiv fortzusetzen.
30. Schließlich erkennt der Europäische Rat die Bedeutung der Rolle an, die gesamteuropäischen Risikokapitalmärkten großen Umfangs bei der Schaffung von Arbeitsplätzen zukommen kann, und fordert die Kommission auf, dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 1998 Bericht über die Hemmnisse für die Entwicklung solcher Märkte in der Union zu erstatten.
Steuerwesen
31. Der Europäische Rat bestätigt, daß der Trend zu höherer Steuerbelastung umgekehrt werden muß, und unterstreicht die Bedeutung, die einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten hierfür zukommt. Der Europäische Rat verweist auf sein bereits dargelegtes Anliegen, den schädlichen Steuerwettlauf, der sich negativ auf die Beschäftigungen auswirken kann, zu beendigen.
(Siehe auch Nummern 66 bis 68).
Forschung und Innovation
32. Das Handeln der Union im Rahmen ihrer verschiedenen Politiken muß die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Verbesserung der Beschäftigungslage ergänzen und unterstützen. Das gilt für die Forschung, der in bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle zukommt, insbesondere hinsichtlich der Verbreitung von innovatorischen Ansätzen und des Technologietransfers zu kleinen und mittleren Unternehmen. Der Europäische Rat unterstreicht in dieser Hinsicht die Wichtigkeit des neuen Rahmenprogramms für die Forschung, dessen prioritäre Achsen vor Ende des Jahres 1998 ausdiskutiert und gebilligt sein müssen.
Große Netze
33. Die Schaffung eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN) erscheint auch weiterhin als eines der besten Mittel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, und sie stellt eine wesentliche Ergänzung des Binnenmarktes dar. Der Europäische Rat gibt dem Wunsch Ausdruck, daß jedem der prioritären Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes hinfort ein angemessener Zeit- und Finanzierungsplan zugrunde gelegt wird, wobei gegebenenfalls auf die Zusammenarbeit mit den verschiedenen öffentlichen und privaten Partnern sowie auf die aktive Beteiligung der Europäischen Investitionsbank zurückgegriffen werden kann. Er billigt in dieser Hinsicht die Verabschiedung des Sonderaktionsplans der Europäischen Investitionsbank, der die Entwicklung der Instrumente für die Finanzierung der großen Infrastrukturvorhaben vorsieht.
Strukturfonds
34. Der Europäische Rat gibt dem Wunsch Ausdruck, daß bei der bevorstehenden Reform der Strukturfonds die bisher gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um die Fonds optimal für die Zwecke der Beschäftigung zum Einsatz zu bringen, wann immer dies im Rahmen ihrer jeweiligen Zielsetzung und unter Beachtung ihres ursprünglichen Auftrags, für den Anschluß der Regionen mit Entwicklungsrückstand zu sorgen, möglich ist.
Wissensgesellschaft
35. Aufgrund der potentiellen Auswirkungen, die die Wissens- und Informationstechnologien im Bildungs- und somit auch im Beschäftigungsbereich haben können, ersucht der Europäische Rat die Kommission, ihm vor Ende 1998 über die bis dahin erzielten Ergebnisse und die weiteren Aussichten beim elektronischen Geschäftsverkehr, bei der Entwicklung offener Netze und bei der Nutzung des multimedialen Instrumentariums im pädagogischen und im Bildungsbereich Bericht zu erstatten.
NEUE INITIATIVEN MIT SPEZIFISCHER AUSRICHTUNG AUF DIE BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG
Der Aktionsplan der Europäischen Investitionsbank
36. Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß die Europäische Investitionsbank das Amsterdam Sonderaktionsprogramm (ASAP) eingerichtet hat, das bei einer vorgesehenen Laufzeit bis Ende des Jahres 2000 zum Ziel hat, die Leitlinien der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung vom 16. Juni 1997 in konkrete Investitionsmöglichkeiten umzusetzen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa beitragen könnten.
37. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß dieses Programm drei Reihen ergänzender Maßnahmen umfaßt, die den Zielsetzungen der Entschließung entsprechen:
38. - Die Einrichtung eines "besonderen Schalters", durch den eine Hilfe für neue Instrumente gegeben werden soll, die dazu bestimmt sind, zur Finanzierung wachstumsintensiver kleiner und mittlerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich beizutragen; diese Hilfe kann erforderlichenfalls durch einen Rückgriff auf die Jahresüberschüsse der Bank bis zur Höhe von 1 Mrd. ECU verstärkt werden. Diese Aktion hängt von einer engen Zusammenarbeit und Komplementarität mit dem Banken- und Finanzsektor ab und schließt den Europäische Investitionsfonds als bevorzugten Partner der Europäischen Investitionsbank ein.
39. - die Entwicklung und den Ausbau der von der Bank gewährten Finanzierungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, städtische Umwelt und Umweltschutz;
40. - einen neuen Anstoß für die Finanzierung der transeuropäischen Netze und anderer großer Infrastrukturnetze, für die die Bank bedeutende Finanzierungsbeiträge gewährt. Die Bank ist fest entschlossen, wirtschaftlich gesunde Vorhaben zu begünstigen, und sie ist bereit, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Zeiten gemäß den Merkmalen der Projekte zu gewähren, um maßgeschneiderte Konzepte zu erleichtern, sowie zusätzliche Hilfen für die Schaffung geeigneter Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem Privatsektor bereitzustellen.
41. Der Europäische Rat stellt mit besonderer Genugtuung fest, daß die Durchführung dieses Programms fortgeschritten ist und daß bereits eine Reihe wichtiger Ergebnisse erzielt worden sind; hierzu gehören
42. - die Einrichtung - durch die Bank und den Fonds - einer Europäischen Technologie-Fazilität, die mit Mitteln bis zu 125 Mio. ECU aus den jährlichen Überschüssen der Bank finanziert wird, um den im Bereich der Hochtechnologien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen Risikokapital zur Verfügung zu stellen. Als "Fonds für die Fonds" könnte sich die Europäische Technologie-Fazilität an einem Risikokapitalpool von mehr als 800 Mio. ECU beteiligen;
43. - die Festlegung von maßgeschneiderten Vorhaben zwischen der Bank und einer Reihe von Finanzeinrichtungen der Union, wobei die Risiken geteilt und den kleinen und mittleren Unternehmen verschiedene Finanzierungsarten in Form von Kapital oder Quasi-Kapital angeboten werden;
44. - die Gewährung langfristiger Darlehen für Investitionsvorhaben in den Bereichen Gesundheit und Bildung, deren Gesamtbetrag bis Ende 1997 1 Mrd. ECU überschreiten dürfte;
45. - verstärkte langfristige Finanzierungen seitens der Bank zugunsten von Projekten in den Bereichen städtische Umwelt und Umweltschutz sowie in den Bereichen transeuropäische Netze und gleichartige Infrastrukturen; die Darlehen, die in diesen Bereichen seit der Tagung des Europäischen Rates in Amsterdam gewährt worden sind, belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. ECU.
46. Der Europäische Rat ermutigt die Bank, die durch dieses Programm geschaffene Dynamik aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Nach manchen Einschätzungen könnten die neuen Darlehen, die in den kommenden drei Jahren im Wege dieses Programms und ähnlicher Maßnahmen für die in der Entschließung von Amsterdam festgelegten vorrangigen Bereiche gewährt werden könnten und die zu den derzeitigen Tätigkeiten der Bank hinzukämen, einen Betrag von 10 Mrd. ECU erreichen; mit diesem Betrag könnte eine Investitionstätigkeit von insgesamt mehr als 30 Mrd. ECU gefördert werden.
Eine "Europäische Beschäftigungsinitiative"
47. Der Europäische Rat begrüßt die vom Rat positiv aufgenommene Initiative des Europäischen Parlaments, die Haushaltsmittel zugunsten der Beschäftigung zu erhöhen. Er ersucht die beiden Organe, dieses Einvernehmen zu formalisieren, und die Kommission so bald wie möglich Vorschläge für neue Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung innovatorischer und arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen vorzulegen, damit der Rat sie rasch verabschieden kann.
48. Mit diesen neuen Instrumenten soll die Europäische Technologie-Fazilität, die von der Europäischen Investitionsbank finanziert und vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet wird, durch die Schaffung einer "Risikofazilität" verstärkt, die Schaffung gemeinsamer transnationaler Unternehmen unterstützt und beim Europäischen Investitionsfonds ein Sondergarantiefonds zur Erleichterung der Risikoübernahme durch Einrichtungen, die kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, eingerichtet werden. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, gestützt auf die Erfahrungen der Mitgliedstaaten Beispiele für vorbildliche Verfahren hinsichtlich des Funktionierens dieser Maßnahmen vorzulegen.
____________________
TEIL II
"LEITLINIEN" FÜR 1998
I. VERBESSERUNG DER VERMITTELBARKEIT
49. • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit
Um der Entwicklung im Bereich der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit eine neue Richtung zu geben, arbeiten die Mitgliedstaaten vorbeugende und auf die Verbesserung der Vermittelbarkeit ausgerichtete Strategien auf der Grundlage einer frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse aus, damit binnen einer von jedem Mitgliedstaat festzulegenden Frist, die fünf Jahre nicht überschreiten darf
50. - allen Jugendlichen ein Neuanfang in Form eines Arbeitsplatzes, einer Ausbildung, einer Umschulung, einer Berufserfahrung oder einer anderen die Beschäftigungschancen fördernden Maßnahme ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind;
51. - den arbeitslosen Erwachsenen durch eines der vorgenannten Mittel oder genereller durch individuelle Betreuung in Form von Berufsberatung geholfen wird, ehe sie zwölf Monate arbeitslos sind.
52. Diese Vorbeugungs- und Eingliederungsmaßnahmen sollten mit Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen verknüpft werden.
53. • Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen
Die Leistungs- und Ausbildungssysteme sind - erforderlichenfalls - zu überprüfen und so anzupassen, daß sie die Vermittelbarkeit aktiv verbessern und den Arbeitslosen klare Anreize bieten, Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten zu suchen und zu nutzen. Zu diesem Zweck wird folgendes vorgesehen: Jeder Mitgliedstaat
54. - bemüht sich, spürbar die Zahl der Personen zu erhöhen, die in den Genuß aktiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Beschäftigungschancen kommen. Zwecks Erhöhung der Zahl der Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine entsprechende Maßnahme vorgeschlagen wird, legt er dabei insbesondere nach Maßgabe seiner Ausgangssituation als Zielvorgabe fest, eine schrittweise Annäherung an den Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten, mindestens aber einen Anteil von 20 % zu erreichen.
55. • Förderung eines Partnerschaftskonzepts
Mit den Maßnahmen allein der Mitgliedstaaten sind die gewünschten Ergebnisse in bezug auf die Eingliederung nicht zu erreichen. Daher
56. - werden die Sozialpartner nachdrücklich aufgefordert, auf ihren jeweiligen Zuständigkeits- und Aktionsebenen bald Vereinbarungen zu treffen, um zusätzliche Möglichkeiten für Ausbildung, Berufserfahrung, Praktika oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit zu schaffen;
57. - bemühen sich die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner, die Möglichkeiten der lebenslangen Weiterbildung auszubauen.
58. • Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf
Schulabbrecher, die nicht über die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen verfügen, haben schlechte Aussichten auf einen Arbeitsplatz. Dementsprechend wird folgendes vorgesehen: Die Mitgliedstaaten
59. - verbessern die Qualität ihres Schulsystems, damit die Zahl der Schulabbrecher spürbar verringert wird;
60. - tragen - gegebenenfalls durch die Einrichtung oder den Ausbau von Lehrlingsausbildungssystemen - dafür Sorge, daß die Jugendlichen besser befähigt werden, sich an den technologischen und wirtschaftlichen Wandel anzupassen, und daß ihnen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechende Qualifikationen vermittelt werden.
II. ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMERGEISTES
61. • Leichtere Gründung und Führung von Unternehmen durch klare, dauerhafte und berechenbare Vorschriften und durch die Verbesserung der Bedingungen für die Entwicklung der Risikokapitalmärkte. Die von der Europäischen Investitionsbank bereitgestellten neuen Fazilitäten werden in Verbindung mit den Anstrengungen der Mitgliedstaaten die Gründung neuer Unternehmen erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten auch die administrativen und steuerlichen Belastungen der mittelständischen Wirtschaft reduzieren und vereinfachen. Zu diesem Zweck wird folgendes vorgesehen: Die Mitgliedstaaten
62. - verwenden besondere Aufmerksamkeit darauf, die Gemeinkosten und die Verwaltungskosten der Unternehmen, vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmer, erheblich zu senken;
63. - fördern die Entwicklung selbständiger Erwerbstätigkeit und prüfen, welche Hindernisse vor allem für abhängig Beschäftigte für den Übergang zur Selbständigkeit und für die Gründung von Kleinunternehmen insbesondere im Bereich des Steuerrechts und der Sozialversicherung gegebenenfalls bestehen und wie diese Hindernisse verringert werden können.
64. • Ausschöpfung der Möglichkeiten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
Wenn die Europäische Union die Herausforderung des Beschäftigungsproblems erfolgreich in Angriff nehmen will, müssen dazu alle Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und auch die neuen Technologien und sonstigen Innovationen effektiv genutzt werden. Zu diesem Zweck wird folgendes vorgesehen: Die Mitgliedstaaten
65. - prüfen, wie die Möglichkeiten, die durch die Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene im Bereich der Solidarwirtschaft und bei den neuen Aktivitäten im Zusammenhang mit den vom Markt nicht befriedigten Bedürfnissen gegeben sind, voll ausgeschöpft werden können, und untersuchen hierbei, welche Hindernisse dem entgegenstehen und wie diese Hindernisse verringert werden können.
66. • Beschäftigungsfreundlicheres Steuersystem und Umkehr des langfristigen Trends zu einer höheren Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit (Anstieg von 35 % im Jahre 1980 auf über 42 % im Jahre 1995). Jeder Mitgliedstaat
67. - legt, soweit erforderlich und unter Berücksichtigung des derzeitigen Niveaus, als Zielvorgabe eine schrittweise Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung insgesamt und - wo angemessen - der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten insbesondere hinsichtlich der niedrig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeit fest, ohne dabei die Sanierung der öffentlichen Haushalte und das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungssysteme in Frage zu stellen. Dabei prüft er gegebenenfalls, ob die Einführung einer Energiesteuer, einer Besteuerung der Schadstoffemissionen oder sonstiger steuerlicher Maßnahmen zweckmäßig ist.
68. - prüft ohne Verpflichtung die Zweckmäßigkeit einer Senkung des MWSt-Satzes für arbeitsintensive Dienstleistungen, die nicht dem grenzüberschreitenden Wettbewerb ausgesetzt sind.
III. FÖRDERUNG DER ANPASSUNGSFÄHIGKEIT DER UNTERNEHMEN UND IHRER ARBEITNEHMER
69. • Modernisierung der Arbeitsorganisation
Um die Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsverhältnisse zu fördern, wird wie folgt vorgegangen:
70. - Die Sozialpartner werden ersucht, auf den entsprechenden Ebenen, insbesondere auf Branchen- und Unternehmensebene, Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation, darunter auch anpassungsfähige Arbeitsregelungen, auszuhandeln, um die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anpassungsfähigkeit und Sicherheit zu erreichen. Diese Vereinbarungen können beispielsweise auch Regelungen betreffend Jahresarbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzungen, Reduzierung der Überstunden, Ausbau der Teilzeitarbeit, lebenslange Weiterbildung und Unterbrechung der Erwerbstätigkeit beinhalten;
71. - jeder Mitgliedstaat prüft seinerseits, ob es zweckdienlich erscheint, in seinen Rechtsvorschriften anpassungsfähigere Formen von Arbeitsverträgen vorzusehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, daß immer vielfältigere Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Arbeitnehmer, die im Rahmen derartiger Arbeitsverträge beschäftigt sind, sollten zugleich in den Genuß einer ausreichenden Sicherheit und eines besseren Arbeitnehmerstatus gelangen, die bzw. der mit den Erfordernissen der Unternehmen vereinbar ist.
72. • Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen
Um die Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten in den Unternehmen zu verbessern, werden von den Mitgliedstaaten
73. - die Hemmnisse insbesondere steuerlicher Art überprüft, die möglicherweise Investitionen in die Humanressourcen im Wege stehen, und gegebenenfalls steuerliche oder sonstige Anreize für innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen; sie überprüfen ferner alle neuen Regelungen darauf hin, ob sie dazu beiträgt, die Beschäftigungshemmnisse zu verringern und die Fähigkeit des Arbeitsmarktes zur Anpassung an den Strukturwandel der Wirtschaft zu erhöhen.
IV. STÄRKUNG DER MASSNAHMEN FÜR CHANCENGLEICHHEIT
74. • Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern
Die Mitgliedstaaten sollten ihren Willen zur Förderung der Chancengleichheit durch eine Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote zum Ausdruck bringen. Sie sollten ihre Aufmerksamkeit auch auf das Ungleichgewicht beim Frauen- und Männeranteil in bestimmten Tätigkeitsbereichen und Berufen richten. Die Mitgliedstaaten
75. - unternehmen Anstrengungen, um das Gefälle zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und der von Männern zu vermindern, indem sie aktiv für ein hohes Beschäftigungsniveau von Frauen eintreten und Maßnahmen dagegen ergreifen, daß die Frauen in bestimmten Tätigkeitsbereichen und Berufen unterrepräsentiert, in anderen dagegen überrepräsentiert sind.
76. • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Maßnahmen für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Elternurlaub und Teilzeitarbeit sind für Frauen und Männer besonders wichtig. Die Umsetzung der verschiedenen Richtlinien und Vereinbarungen der Sozialpartner in diesem Bereich sollte beschleunigt und regelmäßig überwacht werden. Es muß ein angemessenes Angebot an guten Versorgungseinrichtungen für Kinder und andere Familienangehörige geschaffen werden, um Frauen und Männern den Zugang zum Arbeitsmarkt und das Verbleiben im Erwerbsleben zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten
77. - unternehmen Anstrengungen, um dort, wo noch ungedeckter Bedarf besteht, das Angebot an Versorgungseinrichtungen zu verbessern.
78. • Erleichterung der Rückkehr in den Beruf
Die Mitgliedstaaten
- widmen besondere Aufmerksamkeit den Frauen - und Männern -, die nach einer Unterbrechung ins Arbeitsleben zurückkehren wollen, und sie prüfen in dieser Hinsicht die Mittel für eine schrittweise Beseitigung der Hindernisse, die einer solchen Rückkehr im Wege stehen.
79. • Förderung der Eingliederung Behinderter in das Erwerbsleben
Die Mitgliedstaaten
- widmen besondere Aufmerksamkeit den Schwierigkeiten, denen Behinderte bei der Eingliederung in das Erwerbsleben begegnen können.
____________________