EUROPÄISCHER RAT MADRID
15.-16. DEZEMBER 1995
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
TEIL A
EINLEITUNG
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid Beschlüsse über die Beschäftigung, die einheitliche Währung, die Regierungskonferenz sowie die Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa und dem Mittelmeerraum gefaßt.
Der Europäische Rat ist der Ansicht, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen das hauptsächliche soziale, wirtschaftliche und politische Ziel der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellt, und erklärt, daß er fest entschlossen ist, weiterhin alle notwendigen Anstrengungen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu unternehmen.
Der Europäische Rat hat das Szenario für die Einführung der einheitlichen Währung angenommen und unmißverständlich bestätigt, daß diese Stufe am 1. Januar 1999 beginnt.
Der Europäische Rat hat beschlossen, der einheitlichen Währung, die ab 1. Januar 1999 Verwendung finden wird, den Namen "Euro" zu geben.
Der Europäische Rat hat die in Essen begonnenen und in Cannes und Formentor fortgesetzten Überlegungen über die Zukunft Europas fortgeführt.
In diesem Kontext hat er mit Genugtuung den Bericht der Reflexionsgruppe zur Kenntnis genommen und beschlossen, für den 29. März 1996 die Regierungskonferenz einzuberufen, deren Aufgabe es sein wird, die politischen und institutionellen Bedingungen festzulegen, um die Europäische Union den Erfordernissen von heute und morgen, insbesondere mit Blick auf die nächste Erweiterung, anzupassen.
Es ist unerläßlich, daß diese Konferenz brauchbare Ergebnisse erzielt, damit die Union einen zusätzlichen Nutzen für alle ihre Bürger erbringt und damit sie ihrer Verantwortung nach innen und nach außen in angemessener Weise gerecht wird.
Der Europäische Rat nimmt mit Genugtuung einige bemerkenswerte Erfolge zur Kenntnis,
die im Bereich der Außenbeziehungen seit seiner letzten Tagung erreicht wurden und bei denen die Europäische Union eine entscheidende Rolle gespielt hat:
- die Unterzeichnung des in Dayton geschlossenen Abkommens in Paris, das dem furchtbaren Krieg im ehemaligen Jugoslawien ein Ende setzt und das auf erheblichen europäischen Anstrengungen in den vergangenen Monaten auf militärischem und humanitärem Gebiet sowie im Bereich der Verhandlungen basiert. Der Europäische Rat erkennt an, daß die Vereinigten Staaten in einem kritischen Zeitpunkt einen entscheidenden Beitrag geleistet haben;
- die neue Transatlantische Agenda und der gemeinsame Aktionsplan der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, die am 3. Dezember beim Gipfeltreffen in Madrid unterzeichnet wurden und bedeutende gemeinsame Verpflichtungen mit den Vereinigten Staaten darstellen, durch die die transatlantischen Beziehungen neu belebt und gestärkt werden sollen;
- die Unterzeichnung des interregionalen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und Mercosur in Madrid; hierbei handelt es sich um das erste derartige Abkommen, das von der Union unterzeichnet wurde;
- die Erklärung von Barcelona, die den Beginn einer neuen globalen Europa-Mittelmeer-Assoziation zur Förderung von Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum durch einen ständigen Prozeß des Dialogs und der Zusammenarbeit bedeutet;
- die Unterzeichnung des revidierten Lomé IV-Abkommens durch die Europäische Union und die AKP-Staaten in Mauritius, welche die Assoziation zwischen den beiden Parteien festigen wird;
- die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei, die den Weg freimacht für die Konsolidierung und Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Beziehungen, die für die Stabilität dieser Region von grundlegender Bedeutung sind.
Der Europäische Rat hatte zu Beginn seiner Arbeiten einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus HÄNSCH, über die wichtigsten Punkte dieser Tagung.
Schließlich fand heute eine Zusammenkunft mit den Staats- und Regierungschefs und den Außenministern der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas - einschließlich der baltischen Staaten - (nachstehend MOEL genannt) sowie Zyperns und Maltas statt. Dies gab Gelegenheit zu einem umfassenden Gedankenaustausch über diese Schlußfolgerungen, die Fragen im Zusammenhang mit der Heranführungsstrategie und verschiedene Themen der internationalen Politik.
I.
WIRTSCHAFTLICHER WIEDERAUFSCHWUNG IN EUROPA IM RAHMEN
SOZIALER INTEGRATION
A. WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
I. Szenario für die Einführung der einheitlichen Währung
1. Der Europäische Rat bekräftigt, daß die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion entsprechend den Konvergenzkriterien, dem Zeitplan, den Protokollen und den Verfahren, die im Vertrag festgelegt sind, am 1. Januar 1999 beginnt.
Er bekräftigt auch, daß ein hoher Grad wirtschaftlicher Konvergenz eine Vorbedingung für die Erreichung des im Vertrag festgelegten Ziels der Schaffung einer stabilen einheitlichen Währung ist.
2. Der Name der neuen Währung ist ein wichtiger Faktor der Vorbereitung des Übergangs zur einheitlichen Währung, da es zum Teil von ihm abhängt, wie die Wirtschafts- und Währungsunion von der Öffentlichkeit akzeptiert wird. Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die einheitliche Währung in allen Amtssprachen der Europäischen Union unter Berücksichtigung der verschiedenen Alphabete denselben Namen tragen muß; dieser muß einfach sein und Europa symbolisieren.
Der Europäische Rat beschließt daher, daß ab dem Beginn der dritten Stufe der Name für die europäische Währung Euro lautet. Dies ist der vollständige Name und nicht ein Wortbestandteil, der dem Namen der jeweiligen Landeswährung vorangestellt wird.
Der Name Euro wird anstelle der allgemeinen Bezeichnung ECU verwendet, die im Vertrag für die einheitliche europäische Währung gebraucht wird.
Die Regierungen der fünfzehn Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, daß dieser Beschluß eine zulässige, endgültige Auslegung der einschlägigen Vertragsbestimmungen bildet.
3. Der Europäische Rat billigt als entscheidenden Schritt zur Klärung des Prozesses der Einführung der einheitlichen Währung das Einführungsszenario in Anlage 1, das auf dem Bericht beruht, der entsprechend seinem Auftrag vom Rat im Benehmen mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut ausgearbeitet worden ist. Er stellt mit Befriedigung fest, daß das Szenario mit dem Bericht des EWI über den Übergang zur einheitlichen Währung voll und ganz vereinbar ist.
4. Das Szenario sorgt für die Transparenz dieses Prozesses und bietet die Voraussetzungen für seine Akzeptanz, verleiht diesem Prozeß ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit und unterstreicht seine Unumkehrbarkeit. Es ist technisch durchführbar und stellt darauf ab, die erforderliche Rechtssicherheit zu bieten, die Anpassungskosten so niedrig wie möglich zu halten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Gemäß dem Szenario wird der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs so früh wie möglich im Jahr 1998 feststellen, welche Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Die Europäische Zentralbank (EZB) muß früh genug im voraus eingerichtet werden, damit sie die entsprechenden Vorbereitungen treffen und ihre Tätigkeiten am 1. Januar 1999 in vollem Umfang aufnehmen kann.
5. Die dritte Stufe beginnt am 1. Januar 1999 mit der unwiderruflichen Festsetzung der Kurse für die Umrechnung der Währungen der teilnehmenden Staaten in ihrem Verhältnis zueinander und zum Euro. Ab diesem Zeitpunkt wird in der Geld- und Wechselkurspolitik der Euro zugrunde gelegt sowie die Verwendung des Euro auf den Devisenmärkten gefördert, und die teilnehmenden Mitgliedstaaten werden neue handelbare Schuldtitel der öffentlichen Hand in Euro auflegen.
6. Spätestens Ende 1996 muß der Rat die technischen Vorarbeiten für eine Verordnung abschließen, die am 1. Januar 1999 in Kraft tritt und den rechtlichen Rahmen für die Verwendung des Euro ab diesem Zeitpunkt bietet, zu dem er zu einer eigenständigen Währung wird und der amtliche ECU-Korb abgeschafft wird. In dieser Verordnung wird für die Zeit des Fortbestehens unterschiedlicher Währungseinheiten der rechtlich verbindliche Gegenwert des Euro in den Landeswährungen festgelegt. Die Ersetzung der Landeswährungen durch den Euro dürfte für sich genommen nicht die Weitergeltung von Verträgen berühren, sofern darin nichts anderes bestimmt ist. Im Falle von Verträgen, in denen auf den amtlichen ECU-Korb der Europäischen Gemeinschaft gemäß dem Vertrag Bezug genommen wird, wird die Ersetzung durch den Euro im Verhältnis eins zu eins vorgenommen, soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist.
7. Spätestens am 1. Januar 2002 werden die Euro-Banknoten und -Münzen neben den nationalen Banknoten und Münzen in Umlauf gebracht. Spätestens 6 Monate danach werden die Landeswährungen in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten vollständig durch den Euro ersetzt, womit die Einführung der einheitlichen Währung vollendet ist. Danach können die nationalen Banknoten und Münzen noch bei den nationalen Zentralbanken umgetauscht werden.
8. Der Europäische Rat fordert den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen) auf, alle erforderlichen zusätzlichen technischen Arbeiten zur Durchführung des heute angenommenen Einführungsszenarios zu beschleunigen. Auch die Beschriftung der Euro-Banknoten und -Münzen in den verschiedenen Alphabeten der Union ist festzulegen.
II. Sonstige Vorbereitungen für die dritte Stufe der WWU
Dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz
Die Haushaltsdisziplin ist sowohl für den Erfolg der Wirtschafts- und Währungsunion als auch für die Akzeptanz der einheitlichen Währung in der Öffentlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Folglich muß sichergestellt werden, daß die öffentlichen Finanzen nach dem Übergang zur dritten Stufe weiterhin eine gesunde Entwicklung im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag nehmen.
Der Europäische Rat nimmt mit Interesse die Absicht der Kommission zur Kenntnis, 1996 ihre Schlußfolgerungen zu der Frage vorzulegen, wie die Haushaltsdisziplin und die haushaltspolitische Koordinierung in der Währungsunion im Einklang mit den im Vertrag formulierten Verfahren und Grundsätzen sichergestellt werden können.
Beziehungen zwischen den zum Euro-Gebiet gehörenden Mitgliedstaaten und den nicht dazu gehörenden Mitgliedstaaten
Die künftigen Beziehungen zwischen den zum Euro-Gebiet gehörenden Mitgliedstaaten und den nicht von Beginn an zu diesem Gebiet gehörenden Mitgliedstaaten müssen vor dem Übergang zur dritten Stufe festgelegt werden.
Der Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen), zusammen mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Fragen zu prüfen, die dadurch aufgeworfen werden, daß einige Mitgliedstaaten möglicherweise nicht von Beginn an zum Euro-Gebiet gehören; dabei sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Fragen im Zusammenhang mit der Währungsstabilität zu prüfen.
Künftige Arbeiten
Der Europäische Rat fordert den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen) auf, ihm über die beiden vorgenannten Fragen so bald wie möglich Bericht zu erstatten.
Bei den Beratungen über diese beiden Fragen ist dem Erfordernis des Vertrags zu entsprechen, daß die Mitgliedstaaten, die dem Euro-Gebiet nach 1999 beitreten, dies unter den gleichen Bedingungen tun können, die 1998 für die von Beginn an dazu gehörenden Mitgliedstaaten gelten.
B. GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
Der Europäische Rat weist auf die Notwendigkeit hin, dauerhaft einen hohen Grad an Konvergenz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten beizubehalten, damit stabile Voraussetzungen für den Übergang zur einheitlichen Währung geschaffen werden und zugleich das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet wird. Er billigt in dieser Hinsicht den vom Rat im Juli 1995 angenommenen Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.
C. BESCHÄFTIGUNG
1. Der Europäische Rat bekräftigt, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Förderung der Chancengleichheit die Hauptaufgaben der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten darstellen.
Die in Essen entworfene und in Cannes bestätigte mittelfristige Strategie bietet den geeigneten Rahmen für die Weiterentwicklung der beschlossenen Maßnahmen. In den Mitgliedstaaten wurde mit der Umsetzung dieser Maßnahmen bereits begonnen, und es wurden dabei, vor allem dank einer angemessenen Verbindung struktureller und politischer Maßnahmen zur Förderung eines anhaltenden Wirtschaftswachstums, insgesamt positive Ergebnisse erzielt.
Der Europäische Rat befürwortet den Zwischenbericht der Kommission und die Analyse der wechselseitig vorteilhaften Wirkungen einer verstärkten Koordination der Wirtschafts- und Strukturpolitik der Union. Er bittet die Kommission, ihren Endbericht auf der Tagung im Dezember 1996 zu unterbreiten.
2. Der Europäische Rat begrüßt die Art und Weise, in der das in Essen beschlossene Verfahren zur Beobachtung der beschäftigungspolitischen Situation konzipiert und erstmals angewendet worden ist. Es beruht auf einer Strategie der Zusammenarbeit aller an dieser gemeinsamen Anstrengung beteiligten Akteure. So
- haben die Mitgliedstaaten die Empfehlungen von Essen in beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogrammen umgesetzt; diese Programme enthalten innovative Maßnahmen, die bereits erste Früchte getragen haben und das geeignete Mittel sind, um den Empfehlungen des Rates im Wirtschafts- und Sozialbereich Gestalt zu verleihen;
- erhält die Strategie zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union einen neuen Anstoß dadurch, daß der Europäische Rat den gemeinsamen Bericht des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen sowie Arbeit und Sozialfragen) und der Kommission (Anlage 2) gebilligt hat. Erstmals konnte Übereinstimmung in der Frage erzielt werden, welcher Weg zu beschreiten ist, damit der derzeitige wirtschaftliche Wiederaufschwung mit einer deutlicheren Verbesserung der Beschäftigungslage einhergeht.
Mit der Annahme dieses Berichts wird dem in Essen erteilten Auftrag entsprochen, die Beschäftigungsentwicklung zu verfolgen, und es werden die bereits auf früheren Tagungen des Europäischen Rats vereinbarten Beschäftigungspolitiken konsolidiert. Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Parteien werden neue Fortschritte nicht nur bei der Ermittlung der Hindernisse, die einer Verringerung der Arbeitslosigkeit im Wege stehen, sondern vor allem auch hinsichtlich der makroökonomischen und strukturellen Faktoren erzielt, die wesentlich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen;
- begrüßt er, daß die Sozialpartner auf europäischer Ebene in der Erklärung, die sie auf dem Gipfeltreffen für den sozialen Dialog in Florenz abgegeben haben, zu einem gemeinsamen Kriterium für beschäftigungsfördernde Maßnahmen gelangt sind. Desgleichen stellt er mit Genugtuung fest, daß sich dieses Einvernehmen der Sozialpartner weitgehend mit den Kriterien des Gesamtberichts deckt;
- hat er im Geiste dieser Politik der Einbeziehung der verschiedenen Akteure und Institutionen in der Union mit großem Interesse die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beschäftigungslage geprüft und auch hier weitreichende Übereinstimmung zwischen dieser Entschließung und dem Gesamtbericht festgestellt.
3. Der Europäische Rat ruft auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesamtberichts die
Mitgliedstaaten auf, den folgenden Aktionsbereichen in ihren beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogrammen Vorrang einzuräumen:
- Ausbau der Ausbildungsprogramme, insbesondere der Programme für Arbeitslose;
- Flexibilisierung der Unternehmensstrategien in Fragen wie Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung;
- Gewährleistung einer Entwicklung der Lohnnebenkosten entsprechend den Zielen der Verringerung der Arbeitslosigkeit;
- Beibehaltung der gegenwärtigen maßvollen Lohnpolitik als eines unerläßlichen Faktors zur Förderung eines intensiven Einsatzes von Arbeitskräften, wobei diese Lohnpolitik an die Entwicklung der Produktivität zu koppeln ist;
- Optimierung der Effizienz der sozialen Schutzsysteme in einer Weise, daß bei weitestmöglicher Aufrechterhaltung des erreichten Niveaus der Ansporn zur Arbeitssuche erhalten bleibt;
- verstärkte Umwandlung der passiven Politiken des Arbeitslosenschutzes in aktive Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen;
- erhebliche Verbesserung der Mechanismen für den Informationsfluß zwischen Arbeitsplatzanbietern und Arbeitsplatzsuchenden;
- Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen.
Bei der praktischen Umsetzung der genannten Maßnahmen wird besondere Aufmerksamkeit den Problemgruppen wie den Jugendlichen ohne Erstanstellung, den Langzeitarbeitslosen und den arbeitslosen Frauen gewidmet.
Was die Maßnahmen in bezug auf die lohnpolitische Mäßigung anbelangt, so weist der Europäische Rat darauf hin, daß diese Maßnahmen in den spezifischen Bereich der Sozialpartner fallen. Angesichts der Entwicklung der Sozialbeiträge ist es ratsam, innerhalb eines Spielraums zu handeln, der die Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität der Systeme des sozialen Schutzes erlaubt.
Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 1996 zu überprüfen haben, wie weit die beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogramme und die in Madrid verabschiedeten Empfehlungen umgesetzt worden sind, damit die Beschäftigungsstrategie ausgebaut wird und zusätzliche Empfehlungen verabschiedet werden.
4. Der Europäische Rat weist darauf hin, daß für ein beschäftigungsintensiveres Wirtschaftswachstum Sorge zu tragen ist, und ersucht die Mitgliedstaaten nachdrücklich, weiterhin den großen wirtschaftspolitischen Leitlinien entsprechende Politiken zu verfolgen und sie durch - bereits eingeleitete oder noch durchzuführende - Strukturreformen zu ergänzen, um zu starre Regelungen zu beseitigen und ein besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte im Produktions- und Dienstleistungsbereich zu erreichen.
Die Möglichkeiten, die die derzeitige wirtschaftliche Aufschwungsphase bietet, müssen optimal genutzt werden, um bei den erforderlichen Strukturreformen weitere Fortschritte zu erzielen.
5. Der Europäische Rat hebt schließlich hervor, welch wichtige Rolle die internen Politikbereiche, insbesondere die Bereiche Binnenmarkt, Umweltpolitik, KMU und transeuropäische Netze, für die Schaffung von Arbeitsplätzen spielen.
6. Die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Länder dem Protokoll über die Sozialpolitik im Anhang des Vertrags beigetreten sind, begrüßen, daß mit den Sozialpartnern im Rahmen dieses Protokolls erstmals Einvernehmen über den Entwurf für eine Richtlinie erzielt werden konnte, mit der für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben gesorgt werden soll ("Erziehungsurlaub"). Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß damit der Weg für weitere Vereinbarungen auf anderen wichtigen Feldern des Sozial- und Arbeitsbereichs bereitet ist.
7. Damit der Erfolg dieser Strategie weiterhin gewährleistet ist, fordert er den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen sowie Arbeit und Sozialfragen) sowie die Kommission auf, die Umsetzung dieser Programme fortlaufend zu überwachen und ihm auf seiner Tagung im Dezember 1996 einen neuen gemeinsamen Jahresbericht vorzulegen. Zur Erleichterung der praktischen Anwendung des in Essen beschlossenen Verfahrens zur Beobachtung der beschäftigungspolitischen Situation müssen so rasch wie möglich die im gemeinsamen Bericht vorgesehenen Mechanismen (stabile Struktur und gemeinsame Indikatoren) eingeführt werden. Der Europäische Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union in den nächsten Jahren weiterhin die höchste Priorität einzuräumen.
D. SONSTIGE POLITIKBEREICHE
Binnenmarkt
Der Europäische Rat nimmt den Bericht der Kommission über den Binnenmarkt zur Kenntnis und begrüßt, daß über eine bedeutende Anzahl von Vorschlägen Einvernehmen erzielt werden konnte und ein neues Verfahren für die Notifizierung von möglicherweise dem freien Warenverkehr hinderlichen einzelstaatlichen Maßnahmen beschlossen worden ist, durch das die Wirksamkeit des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gewährleistet wird.
Der Europäische Rat hat von dem CIAMPI-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Kenntnis genommen und den Rat mit der Prüfung dieses Berichts beauftragt.
Der Binnenmarkt muß den Bürgern zugute kommen und sie in vollem Umfang einbeziehen; dies ist zu erreichen, indem die Bestimmungen des Vertrags über die Freizügigkeit und den freien Warenverkehr umgesetzt werden, der Verbraucherschutz verstärkt und die soziale Dimension des Binnenmarkts verbessert wird und indem Mechanismen entwickelt werden, die es uns ermöglichen, zum einen die Bürger über die Vorteile zu informieren, die ihnen der Binnenmarkt bieten kann, und zum anderen die Bedürfnisse der Bürger besser kennenzulernen.
Der Europäische Rat hebt hervor, daß es wichtig ist, im Hinblick auf die endgültige Verwirklichung des Binnenmarktes in zahlreichen Sektoren einen verstärkten Wettbewerb herbeizuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu steigern. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Europäische Rat seine Schlußfolgerungen von Cannes vom Juni 1995, wonach dieses Ziel mit der Wahrnehmung der im wirtschaftlichen Allgemeininteresse liegenden Aufgaben der öffentlichen Dienste vereinbar sein muß. Insbesondere müssen die Gleichbehandlung aller Bürger sowie die Qualität und die Kontinuität der Dienste und eine ausgewogene Raumordnungspolitik gewährleistet werden.
Der Europäische Rat bestätigt, daß die transeuropäischen Netze einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Kohäsion der Union leisten können. Er nimmt mit Befriedigung den Bericht der Kommission und die unlängst auf dem betreffenden Gebiet erzielten Fortschritte zur Kenntnis. Er fordert den Rat und das Parlament auf, den legislativen Rahmen rasch fertigzustellen, und bittet die Mitgliedstaaten, der effektiven Durchführung der Vorhaben, insbesondere derjenigen, die der Europäische Rat
als besonders wichtig eingestuft hat, höchste Priorität einzuräumen. Der Europäische Rat ersucht den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen), auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit die derzeit für die transeuropäischen Netze verfügbaren Finanzmittel ergänzt werden können.
Kleine und mittlere Unternehmen
Der Europäische Rat hat von dem Bericht der Kommission über die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen als Motor von Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit Kenntnis genommen, in dem insbesondere folgende Erfordernisse hervorgehoben werden:
- Vereinfachung der Verwaltungsformalitäten,
- Erleichterung des Zugangs zur Information, zur Ausbildung und zur Forschung,
- Beseitigung der Hindernisse, die sich den KMU im Binnenmarkt in den Weg stellen, und stärkere Internationalisierung der KMU,
- Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die KMU durch einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten und Ausbau der Rolle des Europäischen Investitionsfonds gegenüber den KMU.
Der Europäische Rat fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Ziele baldmöglichst im nächsten integrierten Programm zugunsten der KMU in die Praxis umzusetzen.
Umwelt
Der Europäische Rat würdigt die klare und entscheidende Rolle, die die Union auf internationaler Ebene beim Umweltschutz gespielt hat, insbesondere was die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Beseitigung (Basler Übereinkommen), die biologische Vielfalt, die Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen (Montrealer Protokoll), und andere auf der dritten paneuropäischen Umweltministerkonferenz behandelte Themen anbelangt.
Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß in diesem Politikbereich wichtige Vereinbarungen getroffen werden konnten und daß ein neues integrales Konzept erörtert wird, das nicht nur auf die Qualität des Wassers abstellt, sondern auch auf den Umstand, daß es sich dabei um eine nur begrenzt verfügbare Wirtschafts- und Umweltressource handelt.
Landwirtschaft
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei den Arbeiten über die Reformen der gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) erzielt worden sind. Er ersucht den Rat nachdrücklich, die gemeinsame Marktorganisation für Reis noch vor Ende dieses Jahres und die gemeinsame Marktorganisation für Wein so bald wie möglich zu verabschieden. Er bittet das Europäische Parlament um Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse, damit diese so bald wie möglich verabschiedet werden kann.
Fischerei
Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß der in Essen erteilte Auftrag, Spanien und Portugal vollständig in die gemeinsame Fischereipolitik zu integrieren, dank der Arbeiten des Rates in vollem Umfang erfüllt werden konnte.
II
EIN BÜRGERNAHES EUROPA
A. SUBSIDIARITÄT
Der Europäische Rat hatte einen Gedankenaustausch über die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität, wie er sich aus dem Vertrag ergibt. Er hat die Leitprinzipien für das Vorgehen der Union, die er auf seinen Tagungen in Birmingham und Edinburgh festgelegt hat, bekräftigt.
Er hat den zweiten Jahresbericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zur Kenntnis genommen und begrüßt, daß das Programm von 1993 über die Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften an das Subsidiaritätsprinzip praktisch abgeschlossen ist.
Er hat die Kommission aufgefordert, ihm auf seiner Tagung in Florenz über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit auf die derzeitigen Rechtsvorschriften der EG und auf die in Prüfung befindlichen Vorschläge zu berichten.
B. BÜRGERNAHE POLITIKEN
Der Europäische Rat fordert nachdrücklich, daß der Kampf gegen die soziale Ausgrenzung in ihren verschiedenen Erscheinungsformen fortgesetzt wird, denn die Solidarität ist von entscheidender Bedeutung für die Integration und die Entwicklung gemeinsamer Ziele in der Europäischen Union.
Er nimmt Kenntnis von der Annahme des vierten Programms für Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen und wünscht, daß die Maßnahmen zugunsten der Frauen mit dem Ziel ihrer vollen Gleichstellung fortgesetzt werden. In diesem Sinne wird die Europäische Union jährlich die Bilanz der Ergebnisse der auf der Konferenz von Peking erarbeiteten Aktionsplattform sorgen.
Der Europäische Rat bekräftigt erneut die Bedeutung kulturpolitischer Maßnahmen zur Förderung einer gemeinschaftlichen Dimension der Kulturen aller Mitgliedstaaten, aus denen sich die Union zusammensetzt. Er hält es für wichtig, daß möglichst bald ein tragfähiges Einvernehmen über das RAPHAEL-Programm für das kulturelle Erbe von europäischer Bedeutung erzielt wird.
Er begrüßt die Erneuerung des Media-Programms und nimmt zur Kenntnis, daß im Rat entscheidende Fortschritte bei dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" erzielt worden sind, so daß dieser Vorschlag - wie zu hoffen ist - angenommen werden kann, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Er nimmt die Arbeiten im Bereich des Gesundheitsschutzes zur Kenntnis und fordert nachdrücklich, daß die Programme zur Krebsbekämpfung, zur Bekämpfung von AIDS sowie zur Aus- und Fortbildung im Bereich des Gesundheitswesens verabschiedet werden.
Er nimmt den wichtigen Bericht über den Stand des Gesundheitswesens in der Europäischen Union zur Kenntnis und vertraut darauf, daß das Parlament und der Rat so bald wie möglich das Aktionsprogramm im Bereich des Gesundheitsschutzes verabschieden werden.
Er begrüßt die erfolgreichen Bemühungen des Rates um größere Transparenz seiner Arbeiten, nämlich die Annahme eines Verhaltenskodex, der den Zugang der Öffentlichkeit zu den Protokollen und Erklärungen, die der Rat als Gesetzgeber verabschiedet hat, erleichtern soll, und die Tatsache, daß eine immer größere Anzahl von Aussprachen durch die audiovisuellen Medien übertragen worden ist.
Er begrüßt die Annahme von zwei Beschlüssen zum konsularischen Schutz, die im Einklang mit Artikel 8c des Vertrags den Bürgern der Union Zugang zu allen Konsulaten der Mitgliedstaaten in Drittländern garantieren.
C. JUSTIZ UND INNERES
Der Europäische Rat hat den Bericht über die im Jahre 1995 durchgeführten Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres zur Kenntnis genommen, der sehr unterschiedliche Tätigkeiten beschreibt; zu nennen sind hier unter anderem der Abschluß von vier Übereinkommen und der Aufbau der Europäischen Drogenstelle.
Der Europäische Rat ist bestrebt, der Union die Schaffung eines Freiheits- und Sicherheitsraums für ihre Bürger zu ermöglichen, und ersucht darum, daß die künftigen Tätigkeiten auf prioritäre, für mehrere Präsidentschaften geplante Bereiche - einschließlich Europol - konzentriert werden, damit die Zusammenarbeit in diesen Bereichen vertieft werden kann. Insbesondere sind dabei folgende Bereiche gemeint:
1. Terrorismus
Der Europäische Rat hat mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der Rat die Erklärung von La Gomera über den Terrorismus (Anlage 3) verabschiedet und damit den festen Willen der Union bekräftigt hat, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, die eines der prioritären Ziele der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres darstellt, zu verstärken. Er ersucht den Rat, diese Zusammenarbeit in konkrete und effiziente Maßnahmen umzusetzen.
2. Drogen und organisierte Kriminalität
Der Europäische Rat billigt den Bericht der Sachverständigengruppe "Drogen" und fordert nachdrücklich, daß die in diesem Bericht enthaltenen Vorgaben unverzüglich in konkrete, operative und innerhalb der Union koordinierte Aktionen umgesetzt werden.
Der Europäische Rat ersucht den nächsten italienischen Vorsitz, in Zusammenarbeit mit dem künftigen irischen Vorsitz und nach Konsultation der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Europol-Drogeneinheit und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, ein Aktionsprogramm auszuarbeiten, das den Leitlinien dieses Berichts Rechnung trägt. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung im Dezember 1996 den Stand der Umsetzung dieses Berichts prüfen.
In diesem Zusammenhang hält er es für vorrangig, daß ein Mechanismus der Zusammenarbeit im Kampf gegen die Drogen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika einschließlich des karibischen Raums geschaffen wird. Er ist der Auffassung, daß die internationale Strategie zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und des illegalen Drogenhandels auf einem globalen und koordinierten Ansatz basieren und darauf gerichtet sein muß, das Drogenangebot und die Drogennachfrage durch bilaterale Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen einzudämmen. Er hat mit Befriedigung von der französisch-britischen Initiative für den karibischen Raum Kenntnis genommen, in der eine regionale Aktion zur Bekämpfung des Drogenhandels vorgeschlagen wird, die auch als Aktion in die Transatlantische Agenda aufgenommen worden ist.
Er fordert den Rat und die Kommission auf, bis April nächsten Jahres einen Bericht und entsprechende Aktionsvorschläge für beide Regionen vorzulegen. Zu diesem Zweck wird eine Ad-hoc-Gruppe "Drogen" eingesetzt.
Er begrüßt es, daß am 18. Dezember in Madrid ein Übereinkommen über Vorprodukte zwischen der Gemeinschaft und den fünf Ländern des Andenpaktes unterzeichnet werden soll, das einen wichtigen Schritt innerhalb dieser Strategie darstellt. In diesem Zusammenhang unterstützt er die Beibehaltung der Präferenzen für die Andenländer und die Länder Mittelamerikas im Rahmen der APS-Sonderregelung zur Drogenbekämpfung.
Ebenso begrüßt er die Durchführung der Konferenz über Drogenfragen, die am 7. und 8. Dezember in Brüssel stattgefunden hat.
Er nimmt die Arbeiten betreffend die organisierte Kriminalität zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die erforderlichen operativen Maßnahmen vorzusehen, um diese Gefahr, die alle Länder der Union bedroht, zu bekämpfen.
Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf, zu prüfen, inwieweit eine mögliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu einer Reduzierung des Drogenkonsums und -handels beitragen könnte.
3. Justitielle Zusammenarbeit
Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß die Arbeiten sich vorrangig auf die Frage der Auslieferung und der Rechtshilfe in Strafsachen sowie auf die Ausdehnung des Brüsseler Übereinkommens und die Zustellung von Schriftstücken in Zivilsachen konzentrieren sollten. Er stellt mit Befriedigung fest, daß das Übereinkommen über Insolvenzverfahren unterzeichnet worden ist.
4. Einwanderung und Asyl
Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Ergebnissen, die in den Bereichen illegale Einwanderung von Staatsangehörigen dritter Länder, Rückübernahmeklauseln sowie Kontrolle der illegalen Einwanderung und Beschäftigung erzielt worden sind, und ersucht den Rat, die Arbeiten in diesem Bereich fortzusetzen.
Er stellt ferner mit Befriedigung fest, daß die Entschließung über die Lastenverteilung bei der Aufnahme von Vertriebenen sowie der Beschluß über ein Warnsystem und ein Dringlichkeitsverfahren für diese Lastenverteilung verabschiedet worden sind.
Er nimmt den Gemeinsamen Standpunkt zur harmonisierten Anwendung des Flüchtlingsbegriffs im Einklang mit Artikel 1 des Genfer Abkommens zur Kenntnis und ersucht darum, daß die Ratifikation des Dubliner Übereinkommens abgeschlossen wird.
5. Außengrenzen
Der Europäische Rat ersucht den Rat, die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Annahme des Übereinkommens über das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union durch Personen so bald wie möglich zu klären, und begrüßt die Ergebnisse, die in Visafragen erzielt wurden.
6. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Der Europäische Rat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen, die bezüglich der Festlegung von Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erzielt worden sind (Anlage 4); er fordert, daß die gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit angenommen wird, um eine Annäherung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu erreichen und die Möglichkeiten der Rechtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu verstärken.
Er hat sich auch mit dem Zwischenbericht der Beratenden Kommission befaßt und beauftragt die genannte Kommission, daß sie ihre Arbeiten auf der Grundlage des Zwischenberichts fortsetzt und die Studie über die Realisierbarkeit der künftigen Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 1996 abschließt.
D. BETRÜGERISCHE PRAKTIKEN UND SCHUTZ DER FINANZIELLEN INTERESSEN
Der Europäische Rat hat die vergleichende Analyse und den zusammenfassenden Bericht über die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln zur Kenntnis genommen, welche die Kommission auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten ausgearbeitet hat.
Er unterstützt die Schlußfolgerungen des Rates "Wirtschafts- und Finanzfragen" (Anlage 5) und ersucht die Mitgliedstaaten und die Organe der Union, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um einen gleichwertigen Schutz in der gesamten Gemeinschaft sowie im Rahmen des Gemeinschaftshaushalts und des EEF-Haushalts sicherzustellen.
Ferner begrüßt er die unmittelbar bevorstehende Annahme der Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie die Unterzeichnung des entsprechenden Übereinkommens.
Er fordert die Kommission auf, möglichst bald den Vorschlag über die Kontrollen und Überprüfungen in situ vorzulegen, und ersucht den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen", daß er diese Vorschrift vor der Tagung des Europäischen Rates im Juni annimmt.
Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß Konsens über ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften erzielt worden ist, dessen Zweck darin besteht, die Einstufung der Korruption sowohl bei
nationalen als auch bei europäischen Beamten und bei den Mitgliedern der gemeinschaftlichen wie auch der nationalen Organe und Einrichtungen als Straftat zu vereinheitlichen.
Er ersucht den Rat "Justiz und Inneres", seine Beratungen im Hinblick auf die Vervollständigung des Übereinkommens insbesondere im Bereich der justititiellen Zusammenarbeit fortzusetzen.
Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von der Initiative der Kommission für ein gesundes Finanzgebaren, insbesondere ihren Beschluß, eine Gruppe von persönlichen Vertretern einzusetzen, deren Aufgabe es sein soll, die prioritären Aktionen auf Gemeinschaftsebene und auf einzelstaatlicher Ebene zu ermitteln, damit die Ausführung des Haushaltsplans verbessert werden kann und die vom Rechnungshof festgestellten Mängel bei der Haushaltsführung abgestellt werden können.
Er fordert die Kommissison und den Rat auf, die Möglichkeit einer Ausdehnung des Rechnungsabschlußsystems der Landwirtschaft auf andere Sektoren zu prüfen.
E. VEREINFACHUNG DER RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN
Der Europäische Rat bekräftigt, daß es von großer Bedeutung ist, unnötige Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit zu vermeiden und zu diesem Zweck einen Prozeß der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung in die Wege zu leiten, bei dem es den Besitzstand der Gemeinschaft zu wahren gilt und der mit nationalen Maßnahmen einhergehen muß, die auf das gleiche Ziel gerichtet sind. In diesem Zusammenhang nimmt er auf den Bericht der Kommission betreffend den Bericht der Gruppe unabhängiger Sachverständiger Bezug.
Er ersucht die Kommission, ihre neuen Vorschläge zur Kodifizierung des Gemeinschaftsrechts vorzulegen, und bittet den Rat, hierüber so bald wie möglich zu befinden.
III
EIN WELTOFFENES EUROPA IM ZEICHEN VON STABILITÄT, SICHERHEIT
FREIHEIT UND SOLIDARITÄT
A. ERWEITERUNG
Die Erweiterung ist eine politische Notwendigkeit und zugleich eine historische Chance für Europa. Da sie für Stabilität und Sicherheit des Kontinents sorgt, wird sie nicht nur für die beitrittswilligen Staaten, sondern auch für die derzeitigen Mitglieder der Union neue Perspektiven des Wirtschaftswachstums und des allgemeinen Wohlstands eröffnen. Die Erweiterung muß dazu dienen, das europäische Integrationswerk unter Wahrung des Besitzstands der Gemeinschaft, der die gemeinsamen Politiken einschließt, zu stärken.
In diesem Sinne hat der Europäische Rat die Berichte der Kommission über die Auswirkungen der Erweiterung auf die Politiken der Europäischen Union, über alternative Strategien in der Landwirtschaft und die Entwicklung der Strategie zur Heranführung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas an die Gemeinschaft zur Kenntnis genommen.
Er nimmt Kenntnis von dem Bericht des Rates über die Beziehungen zu den assoziierten MOEL im zweiten Halbjahr 1995 (Anlage 6).
Durch das PHARE-Programm, das durch die Beschlüsse des Europäischen Rates auf seiner Tagung in Cannes abgestützt wurde, sowie durch die weitere Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank wird eine globale Verstärkung der Leistungen zur Vorbereitung des Beitritts ermöglicht werden.
Er bekräftigt, daß die Verhandlungen über den Beitritt Maltas und Zyperns zur Union auf der Grundlage der diesbezüglichen Kommissionsvorschläge sechs Monate nach Abschluß der Regierungskonferenz 1996 und unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konferenz beginnen werden. Er begrüßt die im Juli 1995 erfolgte Aufnahme des strukturierten Dialogs mit diesen beiden Ländern im Rahmen der Heranführungsstrategie.
Er bestätigt außerdem die Notwendigkeit einer guten Vorbereitung der Erweiterung auf der Grundlage der in Kopenhagen festgelegten Kriterien und im Rahmen der in Essen definierten Heranführungsstrategie für die MOEL; diese Strategie muß intensiviert werden, um die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration dieser Länder zu schaffen, und zwar insbesondere durch die Entwicklung der Marktwirtschaft, die Anpassung
der Verwaltungsstrukturen dieser Länder und die Schaffung stabiler wirtschaftlicher und monetärer Rahmenbedingungen.
Der Europäische Rat ersucht die Kommission, ihre Evaluierung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Gemeinschaftspolitiken, insbesondere was die Agrarpolitik und die Strukturpolitiken anbelangt, zu vertiefen. Der Europäische Rat wird diese Fragen auf seinen nächsten Tagungen anhand von Berichten der Kommission weiterprüfen.
Er fordert die Kommission auf, ihre Stellungnahmen zu den eingegangenen Beitrittsgesuchen zügig auszuarbeiten, damit sie dem Rat so bald wie möglich nach Abschluß der Regierungskonferenz vorgelegt werden können; er ersucht die Kommission ferner, mit der Ausarbeitung eines Gesamtdokuments über die Erweiterung zu beginnen. Dieses Verfahren garantiert die Gleichbehandlung aller beitrittswilligen Länder.
Außerdem fordert er die Kommission auf, möglichst bald eine eingehende Analyse des Finanzierungssystems der Europäischen Union durchzuführen, damit sie unmittelbar nach Abschluß der Regierungskonferenz eine Mitteilung über den künftigen Finanzrahmen für die Union nach dem 31. Dezember 1999 vorlegen kann, in dem die Erweiterungsperspektive berücksichtigt wird.
Nach Abschluß der Regierungskonferenz wird der Rat unter Berücksichtigung der Konferenzergebnisse sowie aller bereits erwähnten Stellungnahmen und Berichte der Kommission so bald wie möglich die Beschlüsse fassen, die für die Einleitung der Beitrittsverhandlungen erforderlich sind.
Der Europäische Rat ist bestrebt zu erreichen, daß die Anfangsphase der Verhandlungen mit dem Beginn der Verhandlungen mit Zypern und Malta zusammenfällt.
B. AUSSENBEZIEHUNGEN
EHEMALIGES JUGOSLAWIEN
Der Europäische Rat begrüßt, daß am 14. Dezember in Paris das in Dayton ausgehandelte Friedensabkommen unterzeichnet worden ist, und bekräftigt seine Entschlossenheit, einen substantiellen Beitrag zu seiner praktischen Umsetzung zu leisten.
Er begrüßt, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution verabschiedet hat, mit der die in Paris unterzeichneten Friedensabkommen unterstützt und deren Bestimmungen sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich umgesetzt werden.
Hinsichtlich der zivilen Aspekte unterstützt er die Ergebnisse der Londoner Konferenz vom 7. und 8. Dezember. Er begrüßt die Ernennung von Carl Bildt zum Hohen Vertreter und sichert ihm seine volle Unterstützung zu.
Die Anwendung des Friedensabkommens bedeutet, daß ein stabiles militärisches Gleichgewicht, das auf einem möglichst niedrigen Rüstungsniveau beruht, in die Praxis umzusetzen ist. Der Europäische Rat hofft, daß die betroffenen Parteien die Gelegenheit zum Dialog nutzen, die in dieser Hinsicht die Konferenz am 18. Dezember in Bonn bietet.
Es obliegt nunmehr den Parteien, ihre Verantwortung für die uneingeschränkte Anwendung des Abkommens im Hinblick auf die endgültige Beendigung des Krieges wahrzunehmen.
Die Europäische Union bekundet abermals ihre Bereitschaft, zum Wiederaufbau des ehemaligen Jugoslawien im Rahmen einer gerechten internationalen Lastenteilung beizutragen. Am 20. und 21. Dezember wird in Brüssel eine Vorbereitungskonferenz stattfinden, auf der der dringendste Bedarf ermittelt werden soll.
Der Europäische Rat bekräftigt außerdem, daß das Recht der Flüchtlinge und vertriebenen Personen, im Gesamtgebiet des ehemaligen Jugoslawien in Freiheit und Sicherheit nach Hause zurückzukehren oder eine gerechte Entschädigung zu erhalten, ein Grundprinzip darstellt.
Der Europäische Rat hat die in Anlage 7 wiedergegebene Erklärung verabschiedet.
EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN
Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Voraussetzungen gegeben sind, um vertragliche Kooperationsbeziehungen zwischen der Union und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien herzustellen, und ersucht den Rat, vor Ende 1995 das Verhandlungsmandat im Hinblick auf den Abschluß eines Kooperations- und Handelsabkommens, das den Anliegen dieses Landes voll Rechnung trägt, festzulegen.
SLOWENIEN
Im Lichte der Schlußfolgerungen von Cannes und unter Berücksichtigung des Kompromißvorschlages des Vorsitzes bekräftigt der Europäische Rat seinen Wunsch nach einer möglichst baldigen Unterzeichnung des Europäischen Abkommens zur Gründung einer Assoziation mit Slowenien.
OSTSEE
Der Europäische Rat hat den Bericht der Kommission über den Stand und die Perspektiven für die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum zur Kenntnis genommen.
Die Union ist an der Förderung der politischen Stabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung in dieser Region interessiert. Der Europäische Rat bittet daher die Kommission, eine entsprechende Initiative für regionale Zusammenarbeit auszuarbeiten, die den Staats- und Regierungschefs des Rates der Ostsee-Staaten auf ihrer Konferenz am 3. und 4. Mai 1996 in Visby vorgelegt werden soll, und anschließend dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Florenz Bericht zu erstatten.
RUSSLAND
Der Europäische Rat vertraut darauf, daß Rußland sich weiter um Stabilität, Entwicklung, Frieden und Demokratie bemüht. Er beabsichtigt, diese Bemühungen zu unterstützen. Es ist sein Wunsch, die Bande zwischen der Europäischen Union und diesem großen Land dauerhaft zu stärken.
Der Europäische Rat ist davon überzeugt, daß die Entwicklung der Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen zwischen der Europäischen Union und Rußland für die Stabilität in Europa wesentlich ist.
Er nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß das am 17. Juli 1995 in Brüssel unterzeichnete Interimsabkommen mit Rußland am 1. Februar 1996 in Kraft treten wird, und er ersucht die Vertragsparteien, das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit möglichst bald zu ratifizieren. Desgleichen begrüßt er die Ergebnisse des Gipfeltreffens Europäische Union - Rußland vom September in Moskau. Er bestätigt die globale politische Weichenstellung der Europäischen Union für die künftigen Beziehungen zu Rußland, wie sie der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 20. November 1995 festgelegt hat (Anlage 8).
Er hat eine Erklärung zu den bevorstehenden Parlamentswahlen in Rußland verabschiedet (Anlage 9).
Er unterstützt die Bemühungen Rußlands um vollständige Eingliederung in die Weltwirtschaft und Aufnahme in die WTO und andere internationale Organisationen.
Ferner bestätigt er seine Unterstützung für einen baldigen Beitritt Rußlands zum Europarat.
TACIS
Der Europäische Rat bestätigt die Bereitschaft der Europäischen Union, ihr Programm zur Unterstützung der Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit dem Ziel fortzusetzen, den von diesen Republiken eingeleiteten Prozeß politischer und wirtschaftlicher Reformen zu unterstützen. Er hebt hervor, wie wichtig es ist, daß die neue TACIS-Verordnung auf der nächsten Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" angenommen wird.
UKRAINE
Der Europäische Rat begrüßt den vor kurzem vollzogenen Beitritt der Ukraine zum Europarat und unterstützt die Verpflichtung der ukrainischen Regierung, den angelaufenen Prozess der Wirtschaftsreformen fortzusetzen. Die Union wird die Ukraine durch makroökonomische Hilfe weiter unterstützen und begrüßt die mit der Ukraine erzielte wichtige Vereinbarung, wonach das Kernkraftwerk von Tschernobyl gemäß dem festgelegten Zeitplan und den vorgesehenen Bedingungen im Jahr 2000 endgültig stillgelegt wird.
TÜRKEI
Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, daß er die Entwicklung und Vertiefung der Beziehungen zur Türkei als vorrangig ansieht, und begrüßt die vom Europäischen Parlament gegebene Zustimmung, die es ermöglicht, daß am 31. Dezember die Endphase der Zollunion mit der Türkei und die Modalitäten für den Ausbau des politischen Dialogs und der institutionellen Zusammenarbeit wirksam werden. Er wünscht, daß die Verordnung über die finanzielle Zusammenarbeit mit diesem Land so rasch wie möglich in Kraft tritt.
Er erinnert daran, daß er der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten große Bedeutung beimißt und unterstützt ganz entschieden all jene, die sich in der Türkei um die Durchführung der Reformen bemühen. In diesem Sinne begrüßt er die von den türkischen Behörden bereits ergriffenen Maßnahmen und fordert diese auf, auf diesem Weg weiterzugehen.
ZYPERN
Der Europäische Rat spricht sich erneut dafür aus, daß substantielle Anstrengungen unternommen werden, damit im Einklang mit den Entschließungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine gerechte und tragfähige Lösung der Zypern-Frage gefunden wird, die auf einer Föderation von zwei Gebieten und zwei Gemeinschaften basiert.
SICHERHEIT
Was den Bereich der Sicherheit anbelangt, so begrüßt der Europäische Rat die innerhalb der Union erzielten Fortschritte bei der Entwicklung einer gemeinsamen Politik in bezug auf die Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Länder in die Europäische Sicherheitsarchitektur und in bezug auf den Platz, den Rußland und die Ukraine darin einnehmen sollen.
Er begrüßt es, daß der Ministerrat der Westeuropäischen Union im November 1995 in Madrid den Beitrag der WEU zur Regierungskonferenz von 1996 gebilligt und die Zweckmäßigkeit bekräftigt hat, die Bindungen zwischen der Europäischen Union und der WEU zu verstärken. Er nimmt zur Kenntnis, daß die WEU ihren Willen bekundet hat, in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung im erforderlichen Umfang Beiträge zu den Arbeiten der Regierungskonferenz zu leisten und die Entwicklung dieser Arbeiten genau zu verfolgen. Der Europäische Rat nimmt auch den Beitrag der Reflexionsgruppe zu diesem Fragenkomplex zur Kenntnis.
Er hat die Notwendigkeit unterstrichen, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin für Abrüstung und Nichtverbreitung einzutreten. In diesem Sinne:
- bringt er den festen Wunsch zum Ausdruck, daß die Verhandlungen über den Vertrag über ein vollständiges Verbot von Kernwaffentests bis spätestens Juni 1996 abgeschlossen werden;
- spricht er sich für die unverzügliche Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen aus;
- begrüßt er es, daß in der ersten Runde der Konferenz zur Revision des Übereinkommens über unmenschliche Waffen von 1980 ein neues Protokoll angenommen worden ist, das den Einsatz von Laser-Blendwaffen verbietet;
- bringt er erneut den Wunsch der Europäischen Union zum Ausdruck, daß alle Mitgliedstaaten so bald wie möglich das Übereinkommen über chemische Waffen ratifizieren, damit es unverzüglich in Kraft treten kann.
OSZE
Die Union begrüßt die Ergebnisse der OSZE-Konferenz von Budapest, die auf eine Stärkung der Strukturen und Kapazitäten der OSZE abzielen, so daß diese ihre immer zahlreicheren Aufgaben, insbesondere im Bereich der Präventivdiplomatie, erfüllen kann.
Der Europäische Rat erklärt erneut, daß die Europäische Union die Absicht hat, auch weiterhin aktiv an der Stärkung der OSZE und insbesondere an der Entwicklung eines gemeinsamen und globalen Sicherheitsmodells für Europa im 21. Jahrhundert mitzuwirken.
Der Europäische Rat hat die am 13. Dezember in Royaumont auf Vorschlag der Europäischen Union angenommene Erklärung über einen Prozeß der Stabilität und gutnachbarschaftliche Beziehungen im südöstlichen Europa begrüßt.
ANDORRA
Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Beziehungen zwischen der Union und Andorra neuen Auftrieb erhalten haben, und ersucht die Kommission, geeignete Vorschläge zur Entwicklung neuer Bereiche der Zusammenarbeit zu unterbreiten.
TRANSATLANTISCHE BEZIEHUNGEN
Der Europäische Rat betont die große Bedeutung der Neuen Transatlantischen Agenda und des Gemeinsamen Aktionsplans Europäische Union-Vereinigte Staaten, die auf dem Gipfeltreffen Europäische Union/Vereinigte Staaten am 3. Dezember 1995 in Madrid unterzeichnet wurden (Anlage 10). Er betrachtet diese Initiative als einen qualitativen Schritt hin zu einer Stärkung unserer Beziehungen, die damit von einer Phase der Konsultationen in eine neue Phase der Konzertation und gemeinsamen Aktion eintreten. Er tritt mit
Entschlossenheit dafür ein, daß die Union die Vereinbarungen von Madrid vollständig umsetzt, und bekräftigt, daß er diese Frage auf seiner Tagung in Florenz erneut aufgreifen wird.
Er begrüßt die Initiativen, die auf der Tagung des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs in Sevilla unterbreitet wurden.
Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß auch andere demokratische Länder der Atlantik-Region die Ziele der neuen Transatlantischen Agenda teilen.
MITTELMEER
Der Europäische Rat unterstreicht die große Bedeutung der Ergebnisse der Europa-Mittelmeer-Konferenz von Barcelona und ersucht den Rat und die Kommission, die Erklärung und das Arbeitsprogramm von Barcelona (Anlage 11) in die Praxis umzusetzen.
Mit der Konferenz von Barcelona hat eine neue Etappe begonnen, in der das Ziel, Frieden, Stabilität und Wohlstand im Mittelmeerraum sicherzustellen, zu einer kollektiven Aufgabe aller Teilnehmer der neuen Assoziation Europa-Mittelmeer geworden ist. Der "Geist von Barcelona" soll die Kontinuität dieses Prozesses sichern, an dessen Ende schließlich ein Mittelmeerpakt stehen sollte.
Der Europäische Rat begrüßt in hohem Maße die Abkommen mit Tunesien, Israel und Marokko. Er hofft, daß die laufenden Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien und Libanon bald abgeschlossen werden können, und erklärt, daß die Europäische Union bereit ist, solche Abkommen so bald wie möglich auch mit Algerien und Syrien auszuhandeln. In diesem Zusammenhang bekräftigt er seine Schlußfolgerungen von Cannes über die Beschaffenheit der Freihandelszone Europa-Mittelmeer.
Er äußert sich befriedigt über die jüngsten Präsidentschaftswahlen in Algerien und bringt die Hoffnung zum Ausdruck, daß demnächst neue Schritte hin zur politischen Normalisierung des Landes im Wege des Dialogs und der Durchführung freier und unanfechtbarer Parlaments- und Kommunalwahlen unternommen werden. Er nimmt den Wunsch dieses Landes zur Kenntnis, ein neues Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu schließen, und ersucht die Kommission, einen Entwurf für ein entsprechendes Mandat vorzulegen.
NAHER OSTEN
Der Europäische Rat bringt seine Genugtuung über das am 28. September in Washington unterzeichnete Interimsabkommen zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation zum Ausdruck.
Der Europäische Rat bedauert zutiefst die tragische Ermordung von Premierminister Yitzhak RABIN und unterstützt die Bemühungen des neuen Premierministers PERES, der zugesagt hat, den Friedensprozeß mit derselben Entschlossenheit voranzutreiben. In diesem Sinne richtet er einen dringenden Appell an alle Beteiligten, rasche Fortschritte im syrischen Grenzstreifen zu erzielen und ihre Bemühungen zu intensivieren, um zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden zu gelangen.
Er begrüßt die rasche Auszahlung der Darlehen der EIB in Höhe von 250 Mio. ECU an die Palästinensische Autonomiebehörde und hofft, daß die Kommission ihm so rasch wie möglich einen Entwurf für Richtlinien zur Aushandlung eines Abkommens mit der Europäischen Union unterbreitet. Ebenso begrüßt er es, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Koordination der Beobachtermission für die palästinensischen Wahlen eingeleitet worden sind.
Er nimmt mit Befriedigung die auf dem Wirtschaftsgipfel von Amman erzielten Fortschritte zur Kenntnis und vertraut darauf, daß auf der Ministerkonferenz über Wirtschaftshilfe für das palästinensische Volk am 9. Januar 1996 in Paris positive Ergebnisse erzielt werden.
IRAN
Die Europäische Union wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, daß bei der Zusammenarbeit mit Iran alle erforderlichen Garantien gegeben sind, damit in keiner Weise ein Beitrag zum Aufbau einer Kernwaffenkapazität geleistet wird.
Was die Wahrung der Grundrechte und das Recht der freien Meinungsäußerung anbelangt, so wird sich die Europäische Union im Rahmen des kritischen Dialogs auch weiterhin dafür einsetzen, daß das Problem des britischen Schriftstellers Salman RUSHDIE in zufriedenstellender Weise gelöst wird; sie verlangt von den iranischen Behörden eine konstruktive Antwort auf ihre Bemühungen. Sie ersucht den Rat, den Fortgang dieser Angelegenheit aufmerksam zu verfolgen.
LATEINAMERIKA
Der Europäische Rat weist darauf hin, daß bei der Intensivierung der Beziehungen zu Lateinamerika erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Er bittet den Rat und die Kommission, daß sie die Schlußfolgerungen bezüglich einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika im Zeitraum 1996-2000 (Anlage 12) rasch in die Praxis umsetzen.
Er äußert seine Befriedigung über die in Madrid erfolgte Unterzeichnung des interregionalen Rahmenabkommens über die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und MERCOSUR, dessen letztendliches Ziel eine politische und wirtschaftliche Assoziation ist.
Er betont die Bedeutung der bevorstehenden Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und Chile, die einen wichtigen Schritt für die baldige Aushandlung eines neuen Abkommens darstellt, dessen letztendliches Ziel eine politische und wirtschaftliche Assoziation ist.
Er ersucht den Rat und die Kommission, so bald wie möglich die Verhandlungen über ein neues politisches, wirtschaftliches und handelspolitisches Abkommen mit Mexiko aufzunehmen, das eine schrittweise gegenseitige Liberalisierung vorsieht, und dabei die Situation bestimmter empfindlicher Erzeugnisse zu berücksichtigen und die Regeln der Welthandelsorganisation einzuhalten.
Er bekundet auch erneut sein Interesse an der Erneuerung des Dialogs von San José zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika auf der Grundlage der kürzlich von der Kommission vorgelegten Mitteilung.
Er nimmt zur Kenntnis, daß der Rat der Präsidenten der Andenländer den Willen bekundet hat, die Beziehungen zwischen dem Andenpakt und der Europäischen Union zu intensivieren, und bittet die Kommission, geeignete Maßnahmen zu diesem Zweck vorzuschlagen. Er hält auch die baldige Erneuerung des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Länder Mittelamerikas und des Andenpaktes für besonders wichtig und bittet den Rat, daß er so rasch wie möglich die entsprechenden Beschlüsse faßt.
Er hält es für zweckmäßig, daß der Dialog und die Zusammenarbeit mit Kuba mit dem Ziel fortgesetzt werden, den laufenden Reformprozeß aktiv zu unterstützen, die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einzufordern, der Privatinitiative mehr Raum zu geben und die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu fördern. Zu diesem Zweck bittet er die Kommission, im ersten Halbjahr 1996 einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen über wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit vorzulegen, das der Rat dann im Lichte der Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Lage in Kuba prüfen wird.
Schließlich ersucht er die Europäische Investitionsbank, ihre Tätigkeit unter Einhaltung ihrer Finanzierungsverfahren und -kriterien in Lateinamerika zu intensivieren.
ABKOMMEN VON LOME
Der Europäische Rat bringt seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß am 4. November 1995 in Mauritius das Abkommen zur Revision des Vierten AKP-EG-Abkommens zusammen mit dem Protokoll über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens unterzeichnet worden ist und daß vorläufige Durchführungsmaßnahmen angenommen worden sind.
AFRIKA
Der Europäische Rat blickt mit ernster Besorgnis auf die Lage in Nigeria, bekräftigt die im Rahmen der Europäischen Union beschlossenen Sanktionsmaßnahmen und richtet einen erneuten Appell an die nigerianischen Behörden, für die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und einen zügigen Übergang zu einer demokratischen Staatsform zu sorgen. Andernfalls behält er sich vor, neue Maßnahmen zu ergreifen.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die Gewalt ein Ende finden muß, insbesondere in Burundi, und daß die Rückkehr der ruandischen Flüchtlinge erleichtert werden muß; in diesem Zusammenhang mißt er der nationalen Aussöhnung und der Herstellung stabiler Verhältnisse in der Region der Großen Seen besondere Bedeutung bei. Er bekräftigt, daß er die Einberufung der Konferenz über die Region der Großen Seen unter der Ägide der Vereinten Nationen und der Organisation für afrikanische Einheit sowie die baldige Ernennung eines neuen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Burundi unterstützt.
Er nimmt mit Befriedigung den nunmehr eingeleiteten politischen Dialog zwischen der Union und der OAU zur Kenntnis, insbesondere die Schlußfolgerungen des Rates vom 4. Dezember über Präventivdiplomatie, Krisenbewältigung und Friedenserhaltung in Afrika (Anlage 13).
Er nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß inzwischen mit Südafrika Verhandlungen eingeleitet worden sind, deren Ziel der Abschluß eines Abkommens zur Gründung einer Freihandelszone ist. Er hält es für äußerst wichtig, daß diese Verhandlungen rasch zum Abschluß gebracht werden.
ASIEN
Der Europäische Rat begrüßt die Annahme des Berichts des Rates, der die Grundlage für die Vorbereitung des Treffens Europa-Asien am 1. und 2. März 1996 in Bangkok bilden wird (Anlage 14).
Er bekräftigt, daß die Europäische Union der Entwicklung der Beziehungen zu China große Bedeutung beimißt. Er nimmt die vom Rat angenommenen Schlußfolgerungen über eine langfristige Politik für die Beziehungen zwischen China und Europa zur Kenntnis.
Der Europäische Rat bekundet angesichts der schweren Gefängnisstrafe, zu der der Menschenrechtler WEI JINGSHEN verurteilt wurde, erneut seine tiefe Betroffenheit und fordert China eindringlich auf, Milde walten zu lassen und WEI JINGSHEN umgehend bedingungslos freizulassen.
Die Europäische Union wird sich unter noch auszuhandelnden Bedingungen an der Organisation für die Entwicklung der Energie auf der Halbinsel Korea (KEDO) beteiligen.
Der Europäische Rat erklärt insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Jakarta in Verbindung mit der zunehmenden Spannung in Osttimor, daß er alle Maßnahmen, die zu einer gerechten, umfassenden und international annehmbaren Lösung dieser Frage beitragen können, und insbesondere die derzeitigen Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen unterstützen wird.
VEREINTE NATIONEN
Anläßlich des 50. Jahrestags der Vereinten Nationen hat die Europäische Union zugesagt, diese Organisation als weltweites Forum, das den Wunsch der Menschheit nach Frieden, Sicherheit sowie wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt zu erfüllen sucht, weiterhin zu unterstützen.
Die Europäische Union, deren Mitgliedstaaten zusammen den größten Finanzbeitrag leisten, hat in ihrer Erklärung vom 25. Oktober 1995 ihre Besorgnis über die derzeitige kritische Finanzlage der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht. Der Europäische Rat appelliert erneut an alle Mitgliedstaaten der Organisation, daß sie ihre Beiträge sowohl zum ordentlichen Haushaltsplan als auch zu den friedenserhaltenden Maßnahmen in voller Höhe, pünktlich und bedingungslos entrichten.
Der Europäische Rat bringt in diesem Zusammenhang den Wunsch zum Ausdruck, daß Fortschritte im Hinblick auf eine Anpassung der Strukturen und Institutionen der Vereinten Nationen, einschließlich des Sicherheitsrats, erzielt werden.
IV
SCHAFFUNG DER GRUNDLAGEN FÜR DAS EUROPA DER ZUKUNFT
DIE POLITISCHE AGENDA EUROPAS
Der Europäische Rat hat die Herausforderungen ermittelt, denen sich die Mitgliedstaaten der Union bei der Vorbereitung Europas auf das 21. Jahrhundert zu stellen haben. Wir müssen in den kommenden fünf Jahren
- die Anpassung des Vertrags über die Europäische Union erfolgreich zum Abschluß bringen;
- gemäß dem vereinbarten Zeitplan und unter Einhaltung der festgelegten Kriterien den Übergang zu einer einheitlichen Währung vollziehen;
- die Erweiterungsverhandlungen mit den assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie des Mittelmeerraums, die Beitrittskandidaten sind, vorbereiten und führen;
- gleichzeitig die finanzielle Vorausschau für die Zeit nach dem 31. Dezember 1999 festlegen;
- einen Beitrag zur Festlegung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur leisten;
- die bereits eingeleitete Politik des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Partnerschaft mit den Nachbarn der Union, insbesondere mit Rußland, der Ukraine, der Türkei und den Ländern des Mittelmeerraums, aktiv fortsetzen.
Die erfolgreiche Bewältigung all dieser Aufgaben wird es ermöglichen, eine große, den gesamten Kontinent umfassende Gemeinschaft zu schaffen, in der Freiheit, Wohlstand und Stabilität herrschen.
DIE REGIERUNGSKONFERENZ
1. Der Europäische Rat hat mit großem Interesse den Bericht der Reflexionsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Westendorp (siehe Anlage 15) aufgenommen, die vom Europäischen Rat mit der Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 beauftragt worden war. Er ist der Ansicht, daß die Orientierungen, zu denen die Gruppe nach einer eingehenden Analyse der inneren und äußeren Herausforderungen für die Union und der
möglichen Antworten gelangt ist, eine gute Grundlage für die Arbeiten der Konferenz darstellen.
2. Die Regierungskonferenz muß die Bestimmungen des Unionsvertrags prüfen, für die dort ausdrücklich eine Überprüfung vorgesehen ist, sowie alle Fragen, die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und Korfu und in den Erklärungen anläßlich interinstitutioneller Vereinbarungen zur Prüfung auf der Konferenz vorgesehen wurden. Der Europäische Rat bestätigt außerdem die auf seiner Tagung in Cannes festgelegten Leitlinien. Generell muß die Regierungskonferenz im Lichte der Ergebnisse der Arbeiten der Reflexionsgruppe prüfen, welche Verbesserungen an den Verträgen vorgenommen werden müssen, um die Union den Gegebenheiten von heute und den Erfordernissen von morgen anzupassen.
3. Der Europäische Rat kommt überein, daß das förmliche Revisionsverfahren nach Artikel N des Vertrags so bald wie möglich eingeleitet wird, damit die Konferenz am 29. März in Turin feierlich eröffnet werden kann. Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß der künftige italienische Vorsitz beabsichtigt, geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung der Konferenz zu treffen.
4. Die Konferenz wird regelmäßige Tagungen, und zwar im Prinzip einmal pro Monat, auf der Ebene der Außenminister abhalten, die die Verantwortung für die Gesamtheit der Arbeiten tragen; diese werden von einer Gruppe vorbereitet, die sich aus je einem Beauftragten der Außenminister der Mitgliedstaaten sowie des Präsidenten der Kommission zusammensetzt.
Der Generalsekretär des Rates wird die notwendigen Vorkehrungen für die Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte der Konferenz treffen.
5. Das Europäische Parlament wird eng an den Arbeiten der Konferenz beteiligt, so daß es zum einen regelmäßig und ausführlich über den Stand der Beratungen unterrichtet werden kann und daß es zum anderen zu allen Diskussionsthemen seinen Standpunkt vortragen kann, wann immer es dies für zweckmäßig erachtet. Die Modalitäten dieser Beteiligung werden von den Außenministern unter Beachtung der für die Vertragsänderung geltenden Vorschriften festgelegt.
6. Die Vertreter der mittel- und osteuropäischen Länder, mit denen Europa-Abkommen geschlossen worden sind, sowie Maltas und Zyperns werden regelmäßig über den Stand der Verhandlungen unterrichtet und können ihre Standpunkte bei Treffen mit dem Vorsitz der Europäischen Union vortragen, die im Prinzip alle zwei Monate stattfinden. Der Europäische Wirtschaftsraum und die Schweiz werden ebenfalls unterrichtet.
___________________
TEIL B
EUROPÄISCHER RAT
ANLAGE 1
SZENARIO FÜR
DIE EINFÜHRUNG DER EINHEITLICHEN WÄHRUNG
1. Der Europäische Rat hat den ECOFIN-Rat auf seiner Tagung am 27. Juni 1995 in Cannes ersucht, in Abstimmung mit der Kommission und dem Europäischen Währungsinstitut (EWI) ein Referenzszenario für die Einführung der einheitlichen Währung festzulegen und dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 1995 in Madrid im Hinblick auf die Annahme des Szenarios Bericht zu erstatten.
2. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) und insbesondere seit dem Beginn der zweiten Stufe des Prozesses, an dessen Ende die Wirtschafts- und Währungsunion steht, haben die Mitgliedstaaten, die europäischen Institutionen und die Vertreter zahlreicher privater Organisationen die verschiedenen Aspekte der Umstellung geprüft. Die Vorbereitungen sind jetzt so weit gediehen, daß ein Referenzszenario mit genau festgelegten Maßnahmen, die bis zu einem vorgegebenen Termin oder innerhalb einer vorgegebenen Frist durchzuführen sind, vorgelegt werden kann.
3. Richtschnur der laufenden Vorbereitungen ist das vertraglich festgelegte vorrangige Ziel der Schaffung einer stabilen einheitlichen Währung. Eine Voraussetzung dafür ist es, daß die Volkswirtschaften vor der unwiderruflichen Festlegung der Wechselkurse einen hohen Grad an Konvergenz erreichen. Eine strikte Anwendung der Konvergenzkriterien bei der Beurteilung, welcher Mitgliedstaat die notwendigen Bedingungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllt, wird Vertrauen in die neue Währung schaffen und sowohl die breite Öffentlichkeit als auch die Märkte davon überzeugen, daß sie stark und stabil sein wird. Nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion muß an der Konvergenz festgehalten werden. Im Einklang mit den vertraglichen Verpflichtungen dürfen insbesondere die öffentlichen Finanzen den Soliditätskurs nicht verlassen. Daher müssen Möglichkeiten erarbeitet werden, um die Haushaltsdisziplin unter den Teilnehmern des Euro-Währungsraums im Einklang mit den Verfahren und Grundsätzen des Vertrags sicherzustellen. Darüber hinaus gilt es, das künftige Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten, die an dem Euro-Währungsraum teilnehmen, und den nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vor dem Übergang zur dritten Stufe unter anderem im Hinblick auf die Gewährleistung der Stabilität der Währungen im gesamten Binnenmarkt festzulegen.
4. Zur Beseitigung von Unsicherheiten ist eine sorgfältige technische Vorbereitung des Übergangs zur dritten Stufe notwendig. Diese Vorbereitung wird auch zur Akzeptanz der neuen Währung in der Öffentlichkeit beitragen. Das nachstehend dargelegte Einführungsszenario, in das auch das Grünbuch der Kommission und der Bericht des EWI
über den Übergang zur einheitlichen Währung eingeflossen sind, wurde im Benehmen mit der Kommission und dem EWI festgelegt. Die vertraglich festgelegten Vorgaben in bezug auf Zeitplan, Verfahren und Kriterien werden eingehalten. Es sorgt für Transparenz, erhöht die Glaubwürdigkeit und unterstreicht die Umumkehrbarkeit des Prozesses. Es ist technisch realisierbar und soll die Grundlage für die notwendige Rechtssicherheit bilden sowie zur Minimierung der Anpassungskosten und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen beitragen. Mit dem Einführungsszenario werden den Währungsbenutzern durch die Ankündigung konkreter, innerhalb eines festen Zeitplans zu ergreifender Maßnahmen die Informationen zur Verfügung gestellt, die sie benötigen, um sich an die Einführung der einheitlichen Währung anzupassen. Das Szenario ist mit dem Umstellungsbericht des EWI kompatibel.
5. Das Einführungsszenario geht davon aus, daß der Starttermin der dritten Stufe der 1. Januar 1999 ist. Die in den einzelnen Phasen des Umstellungsprozesses einzuleitenden Schritte sind nachstehend dargelegt und in den beigefügten Tabellen zusammengefaßt, in denen der Terminplan und die verschiedenen Termine und Fristen für die teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeführt sind.
6. Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs wird bestätigen, welche Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses beginnt eine Übergangszeit im Vorfeld zur dritten Stufe, in deren Verlauf Beschlüsse zur Abrundung der Vorbereitungen gefaßt werden müssen. Einerseits legt der Umfang dieses Arbeitsprogramms nahe, daß diese Übergangszeit etwa ein Jahr dauern wird; andererseits sollten die Staats- und Regierungschefs ihren Beschluß über die teilnehmenden Mitgliedstaaten auf die neuesten und verläßlichsten Ist-Daten für 1997 stützen. Daher werden besondere Anstrengungen unternommen, damit die Staats- und Regierungschefs ihre Entscheidung zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahre 1998 treffen können. Eine frühzeitige Vorbereitung wird dazu beitragen, daß die Einführung aller notwendigen Maßnahmen bis zum Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sichergestellt wird. Einige dieser Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Zentralbank (EZB).
7. Die EZB muß so frühzeitig errichtet werden, daß die Vorbereitungen am 1. Januar 1999 abgeschlossen sind und sie zu diesem Zeitpunkt ihren vollen Arbeitsbetrieb aufnehmen kann. Deshalb müssen der Rat und die teilnehmenden Mitgliedstaaten in dieser Übergangsphase so früh wie möglich eine Reihe von Rechtsvorschriften verabschieden und das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) ernennen. Unmittelbar nach Ernennung des Direktoriums der EZB werden die EZB und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) errichtet. Die Beschlußorgane der EZB werden den Rahmen, der für die Erfüllung der Aufgaben von ESZB/EZB in Stufe 3 erforderlich ist, beschließen, umsetzen und testen.
8. Die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion beginnt am 1. Januar 1999 mit der unwiderruflichen Festlegung der Umrechnungskurse zwischen den Währungen der teilnehmenden Länder und gegenüber dem Euro sowie mit der einheitlichen Geldpolitik, die vom ESZB in Euro festgelegt und durchgeführt wird. Das ESZB wird die Verwendung des Euro auf den Devisenmärkten fördern; seine Transaktionen auf diesen Märkten werden in Euro getätigt und abgewickelt. Die Infrastruktur für die Zahlungssysteme muß bis dahin installiert sein, um das reibungslose Funktionieren eines sich über das gesamte Währungsgebiet erstreckenden Geldmarkts auf der Grundlage des Euro sicherzustellen. Die nationalen Zentralbanken könnten Umstellungseinrichtungen für die Übertragung von in Euro ausgedrückten Beträgen in nationale Währungseinheiten und umgekehrt für diejenigen Finanzinstitute bereitstellen, die sich nicht selbst mit derartigen Einrichtungen ausrüsten können.
9. Eine Ratsverordnung, die am 1. Januar 1999 in Kraft tritt, wird den rechtlichen Rahmen für die Verwendung des Euro bilden. Von diesem Zeitpunkt an wird der Euro eine eigenständige Währung sein, und der offizielle ECU-Korb wird nicht mehr existieren. Diese Verordnung wird dazu führen, daß die nationalen Währungen und der Euro nur noch unterschiedliche Bezeichnungen dessen sein werden, was im wirtschaftlichen Sinne ein und dieselbe Währung ist. Die Ratsverordnung wird für den Zeitraum, in dem die verschiedenen nationalen Währungseinheiten noch existieren, eine rechtlich erzwingbare Äquivalenz zwischen dem Euro und den nationalen Währungseinheiten vorsehen ("rechtlich erzwingbare Äquivalenz" bedeutet, daß jedem Währungsbetrag auf rechtlich erzwingbare Weise ein fester Gegenwert in Euro zum offiziellen Umrechnungskurs zugeordnet wird und umgekehrt). Die Verordnung wird sicherstellen, daß privaten Wirtschaftsteilnehmern in der Zeit vor dem Ablauf der Frist für die Vollendung der Umstellung die Benutzung des Euro freisteht; es sollte jedoch keine Verpflichtung vorgesehen werden. Im Rahmen des Möglichen sollte ihnen gestattet werden, ihre eigenen Mechanismen für die Anpassung an die Umstellung zu entwickeln; bei der Umsetzung dieser Prinzipien sollte jedoch den Standardisierungspraktiken der Märkte Rechnung getragen werden. Die Verordnung wird ferner vorsehen, daß die nationalen Banknoten innerhalb der jeweiligen nationalen Hoheitsgebiete so lange gesetzliches Zahlungsmittel bleiben, bis die Umstellung auf die Einheitswährung abgeschlossen ist. Die vorbereitenden technischen Arbeiten für diese Verordnung wären bis spätestens Ende 1996 abzuschließen.
10. Der Übergang zum Euro darf für sich genommen die Kontinuität der vertraglichen Rechtsverhältnisse nicht beeinträchtigen; es erfolgt eine Umrechnung der in Landeswährungen angegebenen Beträge zu den vom Rat festgesetzten Kursen in Euro. Im Falle festverzinslicher Wertpapiere und Darlehen wird durch diesen Übergang als solchen der vom Schuldner zu entrichtende nominale Zinssatz nicht verändert, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vorgesehen. Im Falle von Verträgen, die unter Bezugnahme auf den offiziellen ECU-Währungskorb der Europäischen Gemeinschaft denominiert sind, wird die Umstellung auf den Euro gemäß dem Vertrag vorbehaltlich der Sonderbedingungen einzelner Verträge im Verhältnis 1:1 vorgenommen.
11. Ab dem 1. Januar 1999 werden die Teilnehmerstaaten handelbare Neuemissionen der öffentlichen Hand - insbesondere nach dem 1. Januar 2002 fällig werdende Schuldtitel - in Euro vornehmen. Spätestens ab 1. Juli 2002 werden auf die früheren Landeswährungen lautende Schulden der öffentlichen Hand nur noch in der einheitlichen Währung erfüllbar sein.
12. In allen Teilnehmerstaaten wird die allgemeine Verwendung des Euro für Transaktionen der öffentlichen Hand spätestens mit der vollständigen Einführung der europäischen Banknoten und Münzen erfolgen. Der entsprechende Zeitrahmen wird in gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festgelegt werden; den einzelnen Teilnehmerstaaten wird dabei möglicherweise ein gewisser Spielraum bleiben.
13. Die Behörden werden aufgefordert, Vorbereitungen für die Umstellung der Verwaltung auf den Euro zu treffen.
14. Spätestens ab dem 1. Januar 2002 werden Euro-Banknoten und -Münzen parallel zu den nationalen Banknoten und Münzen umlaufen. Euro-Banknoten und -Münzen gelten dabei als gesetzliche Zahlungsmittel. In dem Maße, in dem sie in Umlauf gebracht werden, werden die nationalen Banknoten und Münzen nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Die Teilnehmerstaaten sollten anstreben, den Zeitraum des parallelen Umlaufs beider Währungen möglichst kurz zu halten. Die nationalen Banknoten und Münzen verlieren in jedem Fall spätestens sechs Monate nach Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen ihre Gültigkeit als gesetzliche Zahlungsmittel. Zu diesem Zeitpunkt ist die Übergangsphase abgeschlossen. Danach können nationale Banknoten und Münzen noch bei den nationalen Zentralbanken gebührenfrei umgetauscht werden.
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ANLAGE
DER ÜBERGANG ZUR EINHEITLICHEN WÄHRUNG
ZEITPLAN
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DEZEMBER 1995 BIS ZUR ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN KREIS DER TEILNEHMERSTAATEN |
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ZEITPUNKT |
MASSNAHMEN |
ZUSTÄNDIGKEIT |
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Dezember 1995 |
Annahme des Einführungsszenarios mit Bekanntgabe des Endtermins für die komplette Umstellung (1. Juli 2002) und der Bezeichnung der neuen Währung |
Europäischer Rat |
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31. Dezember 1996 |
Festlegung des regulatorischen, organisatorischen und logistischen Rahmens für EZB/ESZB im Hinblick auf deren Aufgaben während der dritten Stufe Vorbereitung der Rechtsvorschriften für EZB/ESZB und die Einführung der einheitlichen Währung |
EWI
Kommission, EWI, Rat |
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Vor der Entscheidung über den Kreis der Teilnehmerstaaten |
Konformität der innerstaatlichen Rechtsvorschriften |
Mitgliedstaaten |
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VON DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN KREIS DER TEILNEHMERSTAATEN bis 1. JANUAR 1999 |
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ZEITPUNKT |
MASSNAHMEN |
ZUSTÄNDIGKEIT |
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zum frühestmöglichen Zeitpunkt 1998 |
Entscheidung über den Kreis der Teilnehmerstaaten |
Rat |
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Zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Entscheidung über den Teilnehmerkreis |
i) Ernennung des EZB-Direktoriums ii) Festsetzung des Termins für die Einführung der europäischen Banknoten und Münzen iii) Beginn der Herstellung der europäischen Banknoten iv) Beginn der Herstellung der europäischen Münzen |
Mitgliedstaaten EZB, Rat
ESZB
Rat und Mitgliedstaaten |
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Bis 1. Januar 1999 |
Endgültige Errichtung von EZB/ESZB
Schlüssel für die Kapitalzeichnung Erhebung statistischer Daten Mindestreserven Konsultation der EZB Bußgelder und Geldstrafen für Unternehmen ii) Schaffung des operationellen Instrumentariums für EZB/ESZB (Errichtung der EZB; Annahme des regulatorischen Rahmens; Erprobung der geldpolitischen Rahmenbestimmungen usw.) |
Rat
EZB/ESZB |
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1. JANUAR 1999 BIS spätestens 1. JANUAR 2002 vom Beginn der dritten Stufe bis zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen |
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ZEITPUNKT |
MASSNAHMEN |
ZUSTÄNDIGKEIT |
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1. Januar 1999 |
Unwiderrufliche Festsetzung der Umrechnungskurse und Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für die Einführung des Euro (rechtlicher Status, Fortdauer von Verträgen, Auf- und Abrunden usw.) |
Rat |
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Ab 1. Januar 1999 |
i) Festlegung und Ausführung der Geldpolitik in Euro ii) Durchführung von Fremdwährungstransaktionen in Euro iii) Inbetriebnahme des TARGET-Zahlungssystems iv) Neuemissionen der öffentlichen Hand in Euro |
ESZB
ESZB ESZB
Mitgliedstaaten |
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1. Januar 1999 bis spätestens 1. Januar 2002 |
i) Umtausch der Banknoten der Teilnehmerstaaten entsprechend den unwiderruflich festgesetzten Paritäten ii) Überwachung der Umstellung des Banken- und Finanzsektors
iii) Gewährleistung einer reibungslosen Übergangsphase der Gesamtwirtschaft |
ESZB
ESZB und öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ESZB und öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft |
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1. JANUAR 2002 BIS spätestens 1. JULI 2002 Endphase der Umstellung |
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ZEITPUNKT |
MASSNAHMEN |
ZUSTÄNDIGKEIT |
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Spätestens 1. Januar 2002 |
i) Beginn des Umlaufs der Euro-Banknoten und der Einziehung der nationalen Banknoten ii) Beginn des Umlaufs der Euro-Münzen und der Einziehung der nationalen Münzen |
ESZB
Mitgliedstaaten
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Spätestens 1. Juli 2002 |
i) Abschluß der Umstellung in der öffentlichen Verwaltung ii) Nationale Banknoten und Münzen verlieren ihre Gültigkeit als gesetzliche Zahlungsmittel |
Rat, Mitgliedstaaten, ESZB |
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ANLAGE 2
BESCHÄFTIGUNG
Die Durchführung des beschäftigungspolitischen Konzepts der Europäischen Union
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muß für die EU weiterhin höchste Priorität haben
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und für gleiche Chancen bleibt, wie vom Europäischen Rat erneut in Essen und in Cannes betont, die wichtigste Aufgabe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten.
Der Rat und die Kommission kommen mit dem vorliegenden Bericht dem Auftrag des Europäischen Rates nach, über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Essener Leitlinien und die dabei erzielten Fortschritte zu berichten. Die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der politischen Maßnahmen und der Koordinierung haben gezeigt, wie wichtig die auf den Gipfeln von Essen (1994) und Cannes (1995) erzielten Vereinbarungen waren, aufgrund deren sich in den Mitgliedstaaten sowohl in der Wirtschaftspolitik als auch der Strukturpolitik eine intensive Tätigkeit entfaltet hat.
Die Arbeitslosigkeit in der EU ist von ihrer Rekordhöhe von 11,4 % Mitte 1994 auf zur Zeit 10,5 % gesunken; nahezu 18 Millionen Menschen sind davon betroffen. Diese untragbar hohe Arbeitslosigkeit betrifft fast alle Mitgliedstaaten. Sie ergibt sich vor allem daraus, daß jahrelang kein dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen war, daß es den Märkten für Erzeugnisse und Dienstleistungen infolge übermäßiger Regulierung und unzureichenden Wettbewerbs an Beweglichkeit fehlt und daß die von den Arbeitskräften angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen, die aufgrund der technologischen Entwicklung und der Produktivität im Wandel begriffen sind, so daß Arbeitskosten insgesamt und Produktivität auseinanderklaffen.
Der Europäische Rat hat 1994 in Essen vereinbart, in einer gemeinsamen Anstrengung einen Strukturreformprozeß einzuleiten und voranzutreiben, um das Funktionieren der Arbeitsmärkte zu verbessern. Auf diese Weise soll die Fähigkeit der Wirtschaft zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und neuer Ressourcen vergrößert werden. Die Strukturpolitik selbst muß zum Wachstum und zur Beschäftigung beitragen und ein höheres Beschäftigungsniveau ohne nachteiligen Inflationsdruck möglich machen. Eine solche Strukturpolitik wird jedoch erst dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie von einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik unterstützt wird, die Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördert. Ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu verringern.
Es gibt deutliche Hinweise darauf, daß die Arbeitslosigkeit großenteils einen strukturellen Charakter annimmt, was darin zum Ausdruck kommt, daß sich die Zeiten der Arbeitslosigkeit verlängern und diese bestimmte Gruppen besonders schwer trifft - unzureichend Qualifizierte, Jugendliche und Frauen. Daher ist es nach Ansicht des Rates und der Kommission nunmehr an der Zeit, im Rahmen der in Essen festgelegten Beschäftigungsstrategie die Anstrengungen noch stärker auf folgende Bereiche zu konzentrieren:
- Eingliederung Jugendlicher in das Arbeitsleben
- Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Chancengleichheit von Männern und Frauen im Arbeitsleben.
Die derzeitige wirtschaftliche Lage bietet günstige Voraussetzungen
Die gesamtwirtschaftliche Erholung dauert bereits seit einigen Jahren an. Die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren bieten ein insgesamt positives Bild, so daß günstige Voraussetzungen für eine aktive Beschäftigungspolitik gegeben sind:
- Europa hat zur Zeit eine Inflation von durchschnittlich 3 % - die niedrigste Inflationsrate der letzten Jahrzehnte; und es wird mit einer nur geringer Inflation gerechnet.
- Die Steigerung der Nominallöhne liegt unter 4 %, und die realen Lohnstückkosten nehmen deutlich ab.
- Die europäische Wirtschaft ist auf den Weltmärkten erfolgreich. Die Ausfuhren übersteigen jetzt die Einfuhren. Der Handel der EU mit Drittländern ergibt einen Überschuß von etwa 1 % des BIP. Die EU hat in den letzten Jahren ihre Position auf rasch wachsenden Märkten behauptet oder ausgebaut.
- Die Rentabilität der europäischen Wirtschaft ist so hoch wie seit den sechziger Jahren nicht mehr, aber die Realzinsen sind in den meisten Ländern nach wie vor hoch.
- Die öffentlichen Finanzen haben sich dank des wirtschaftlichen Wachstums und der im Rahmen der Konvergenzprogramme getroffenen Entscheidungen verbessert; für 1996 wird eine weitere Senkung der öffentlichen Defizite erwartet.
Die gegenwärtig zu beobachtende vorübergehende Verlangsamung der Wirtschaftstätigkeit verdeutlicht die Notwendigkeit, die Strategie einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik unverändert fortzusetzen. Die wirtschaftlichen Hintergrunddaten für ein weiteres verstärktes Wachstum liegen nunmehr vor und sollten in vollem Umfang genutzt werden, damit die Strukturreformen durchgeführt werden können, die notwendig sind, wenn sich die Beschäftigungslage in der EU verbessern soll.
Die Essener Leitlinien zur Beschäftigung haben auf allen Ebenen die Kräfte mobilisiert
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten sind in letzter Zeit große Anstrengungen unternommen worden, die zur Verabschiedung einzelstaatlicher Mehrjahresprogramme geführt haben, in denen die wichtigsten derzeitigen oder in Aussicht genommenen Maßnahmen zur Durchführung der in Essen beschlossenen Beschäftigungsstrategie zusammenhängend dargestellt werden.
Über die Mehrjahresprogramme sind eingehende interne Debatten geführt worden. Ihre Vorbereitung hat den Dialog zwischen den Behörden gefördert, die für Beschäftigung oder soziale Fragen bzw. für Wirtschafts- und Haushaltspolitik zuständig sind. In manchen Fällen wurden die Sozialpartner beteiligt. Dieser umfassende Konzertierungsprozeß ist allein schon ein großer Erfolg der Essener Strategie.
Zur Verwirklichung der in Essen festgelegten fünf Prioritäten einer Arbeitsmarktpolitik sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden. Sie waren Gegenstand ausführlicher Berichte der Kommission und des Rates. Von besonderer Bedeutung waren die in den nachstehenden Bereichen unternommenen Anstrengungen:
- Grundausbildung Jugendlicher, besondere Ausbildung für Arbeitslose und Förderung der Weiterbildung;
- Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation der Arbeit und Maßnahmen, durch die die Flexibilisierung bzw. Verkürzung der Arbeitszeit mit der Beibehaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden wird;
- Berücksichtigung der geographischen Dimension der Beschäftigung durch Mobilisierung örtlicher Akteure und Förderung örtlicher Beschäftigungsinitiativen;
- Dezentralisierung der Tarifverhandlungen;
- Verringerung der indirekten Arbeitskosten, insbesondere bei bestimmten Kategorien sowie bei den Niedriglohngruppen;
- weitere Steigerung der Effizienz der öffentlichen Arbeitsbeschaffungsstellen;
- Überprüfung der Systeme der Arbeitslosenhilfe und ihrer Beziehung zu Unterstützungsprogrammen, um den Anreiz zur Arbeit zu erhöhen;
- Einführung von Regelungen, die Jugendlichen ohne Grundausbildung oder Berufserfahrung helfen, durch den Zugang zu entsprechender Ausbildung oder zu einer Tätigkeit das Versäumte nachzuholen;
- Eingliederung der Langzeitarbeitslosen in das Berufsleben durch Schulung, Beratung bei der Stellensuche, Förderung örtlicher Beschäftigungsmöglichkeiten oder Zuschüsse für die Einstellung.
Die Sozialpartner haben ihre Unterstützung sowohl für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als auch für die im Bereich der strukturellen Arbeitsmarktpolitik festgelegten Prioritäten bekräftigt. Sie haben bei der Durchführung der in letzter Zeit getroffenen diesbezüglichen Maßnahmen eine Schlüsselrolle gespielt, und zwar vor allem durch Vereinbarungen über die Ausbildung, die Arbeitsorganisation und die Gestaltung der Arbeitszeit, die Mäßigung bei Tarifabschlüssen und die berufliche Eingliederung bestimmter schwer zu vermittelnder Gruppen, und sie haben sich verpflichtet, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu intensivieren.
Welchen zusätzlichen Nutzen die Europäische Union für die Durchführung der Essener Strategie hat, zeigt sich darin, daß ein intensiverer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates ("Wirtschafts- und Finanzfragen" sowie "Sozialfragen") und unter Mitwirkung der Kommission stattfindet. Im Hinblick auf eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Strukturpolitiken sind Fortschritte erzielt worden.
Darüber hinaus leisten die in Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission verabschiedeten Programme zur Nutzung der Strukturfonds im Zeitraum 1994-1999 einen nützlichen Beitrag zur Verwirklichung der in Essen festgelegten Prioritäten.
Die Bemühungen um das Verständnis einiger spezifischer beschäftigungspolitischer Aspekte sind intensiviert worden.
Der Rat und die Kommission sind den Aufforderungen des Europäischen Rates nachgekommen und haben einige beschäftigungspolitische Aspekte gründlich untersucht.
Der Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen" und die Kommission haben die Auswirkungen von Steuersystemen und Stützungsregelungen auf die Bereitschaft, Arbeitsplätze zu schaffen und eine Arbeit aufzunehmen, sowie die Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltpolitik untersucht.
Auf dem Gipfel von Cannes hat der Europäische Rat die Tatsache betont, daß die Europäische Union als Wirtschaftseinheit einen zusätzlichen Handlungsspielraum und einen spezifischen zusätzlichen Nutzen bei der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze bietet. Die Kommission hat eine erste Analyse der Vorteile durchgeführt, die sich für alle Beteiligten aus einer engeren Koordinierung der Wirtschafts- und der Strukturpolitik ergeben könnten und dem Europäischen Rat wird 1996 ein abschließender Bericht vorgelegt werden.
Der Europäische Rat hat auch den Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen hervorgehoben; er hat um Prüfung der KMU-Politiken sowie der Mittel und Wege zur Verbesserung ihrer Wirksamkeit gebeten. Die Kommission erstellt zur Zeit einen Bericht darüber.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND LEITLINIEN
1. Der Europäische Rat müßte in Madrid neue Anstöße geben und bei der Ausarbeitung und Konkretisierung der in Essen festgelegten und in Cannes bestätigten Strategie weitere Fortschritte erzielen.
2. Diese Beschäftigungsstrategie - insbesondere hinsichtlich der fünf arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte - bildet, auch in Zukunft, den Rahmen für die Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten und für die Entwicklung ihrer Beschäftigungspolitik.
3. Die Mitgliedstaaten haben inzwischen mit der Durchführung dieser Strategie begonnen. Ihr Erfolg hängt weitgehend von der Mobilisierung der institutionellen Partner sowie der Sozial- und Wirtschaftspartner auf allen Ebenen ab, insbesondere aber von der Entwicklung eines integrierten standortbezogenen beschäftigungspolitischen Konzepts.
Die Einbeziehung der Sozialpartner in diesen Prozeß und ihr Beitrag ist auf allen Ebenen von grundlegender Bedeutung und auf jeder Stufe der Durchführung der Essener Strategie zu begrüßen.
4. Ein integriertes beschäftigungspolitisches Konzept, das vor allem auf der Verbindung zwischen makroökonomischen und strukturellen beschäftigungspolitischen Ansätzen beruht, ist so anzuwenden und auszubauen, daß die wechselseitig positiven Auswirkungen dieser Politiken maximiert werden.
5. Die Reformen, die jetzt stattfinden, müssen vorangetrieben werden, wenn die derzeitige wirtschaftliche Erholung eine entscheidende Verbesserung der Beschäftigungslage in der Europäischen Union bewirken soll. Die durch das wirtschaftliche Wachstum geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen bieten eine einzigartige Möglichkeit für die Erzielung weiterer Fortschritte in Richtung auf ein höheres Beschäftigungsniveau und eine erhebliche Verringerung der strukturellen Arbeitslosigkeit. Entsprechende Maßnahmen müssen vor allem in den folgenden Bereichen fortgeführt und intensiviert werden:
Unterstützung der Bemühungen um ein gesundes, dauerhaftes Wachstum
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik müssen beharrlich und entschlossen in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Insbesondere sollten bei den Lohnerhöhungen die Voraussetzungen für Preisstabilität und Rentabilität der Investitionen berücksichtigt werden; die Haushaltsdefizite sollten weiter abgebaut werden, so daß sie mittelfristig merklich unter den Maastrichter Bezugswert von 3 % des BIP sinken. Solche Politiken müssen die Voraussetzungen für weitere Senkungen der Realzinsen und eine Verstärkung der beschäftigungswirksamen Investitionen schaffen.
Gewährleistung einer besseren Funktionsweise der Märkte für Erzeugnisse und Dienstleistungen, Förderung des Unternehmertums und Bewahrung einer gesunden Umwelt
- Die Vollendung des Binnenmarktes muß durch eine energische Wettbewerbspolitik unterstützt werden, damit die viel zu große Unbeweglichkeit von den Märkten für Erzeugnisse und Dienstleistungen (z.B. dem Telekommunikations- und dem Energiemarkt) verschwindet. Eine Reihe struktureller Zwänge muß beseitigt werden, damit das Potential für die Gründung von Unternehmen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere im Dienstleistungssektor, ganz ausgeschöpft werden kann.
- Bei stabilem Wirtschaftswachstum muß der Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen zur Verbesserung der Beschäftigungslage dadurch maximiert werden, daß die bestehenden rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen ihren besonderen Bedürfnissen besser angepaßt und sie dazu ermutigt werden, in die Ausbildung zu investieren.
- Wenn das beschäftigungswirksame Potential von Umweltschutzmaßnahmen genutzt werden soll, so muß diese Politik - in stärkerem Maße als bisher - auf ein marktorientiertes Instrumentarium, einschließlich steuerpolitischer Instrumente, zurückgreifen. Der Staat sollte auch langfristige Investitionen in umweltfreundliche Technologien in wichtigen Sektoren wie Energie, Verkehr und Landwirtschaft fördern.
Umsetzung der in Essen bestimmten fünf Prioritäten in bezug auf die Reform der Arbeitsmärkte
Die in Essen bestimmten fünf Prioritäten werden im Rahmen von Mehrjahresprogrammen weiter umgesetzt und verstärkt; dabei wird folgenden Punkten besondere Beachtung geschenkt:
- Investitionen in die Berufsbildung sollten weiter gefördert werden: dabei sollte vorrangig die Vermittelbarkeit von Arbeitslosen, insbesondere von gering qualifizierten Arbeitskräften ohne Berufserfahrung verbessert und die Diskrepanz zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten und dem Bedarf des Arbeitsmarktes verringert werden, indem die Ausbildung stärker an den sich verändernden Bedarf des Arbeitsmarktes angepaßt wird und Ausbildungsmöglichkeiten in den Betrieben gefördert werden. Eine relativ stabile Anzahl von Arbeitskräften in einem Unternehmen trägt zu einer größeren Effizienz dieser Maßnahmen bei.
- Bei der Umorganisation der Arbeit und der Arbeitszeiten sollten bessere Praktiken entwickelt und verbreitet werden. Dadurch würden Arbeitsplätze geschaffen werden, die durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet werden sollten.
- Örtliche Entwicklungsinitiativen sollten unterstützt werden, indem versucht wird, die lokalen Behörden und Akteure aktiv einzubeziehen und die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Bedingungen für die Schaffung neuer Beschäftigungsbereiche zu verbessern.
- Dank der Bemühungen der Sozialpartner war es möglich, an der Mäßigung im Lohnbereich festzuhalten, den derzeitigen Trend zu flexibleren Tarifverhandlungen zu unterstützen und die Lohn- und Gehaltsstrukturen enger an die Produktivität zu koppeln. Diese Bemühungen sollten im Rahmen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik fortgesetzt und intensiviert werden, damit möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden können.
- Die Regierungen sollten den Spielraum, über den sie verfügen, ohne die steuerliche Stabilität zu gefährden, dafür nützen, die Entwicklung der letzten Jahre - nämlich Erhöhung der mit der Arbeit verbundenen Steuerlast - umzukehren. Die Steuerregelung im Niedriglohnbereich sollte überprüft werden, um unnötige Beschäftigungshindernisse aufgrund regressiver Steuersätze sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei den Sozialabgaben zu beseitigen.
Die Auswirkungen gezielter Senkungen der Sozialbeiträge auf die Beschäftigungslage sollten evaluiert werden. Dabei sollten Maßnahmen vor allem darauf abzielen, daß benachteiligte Arbeitskräfte eingestellt, die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in den neuen sozialen und lokalen Bereichen gefördert und zusätzliche Einstellungen durch Betriebe unterstützt werden.
- Passive Arbeitsmarktpolitiken sollten weiterhin verstärkt in aktive Arbeitsmarktpolitiken umgewandelt werden, insbesondere in bezug auf besonders benachteiligte Personengruppen, um deren Vermittelbarkeit zu verbessern und die Anreize für Arbeitgeber zu vergrößern, diese Personengruppen einzustellen. Hierzu empfiehlt sich eine Unterstützung der Arbeitsvermittlungsstellen, damit diese ihre Vermittlerfunktion besser ausüben können, wobei auch ein gewisser Wettbewerb hilfreich sein kann. Die Information von Arbeitssuchenden und Arbeitgebern sollte verbessert werden. Für die aktive Arbeitssuche sollte technische oder finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.
Außerdem müssen die Arbeitslosenhilferegelungen weiter verbessert werden, damit diese nicht zu einem Anreiz dafür werden, keine Beschäftigung zu suchen, wobei gleichzeitig ein hoher sozialer Schutz sicherzustellen ist. Es sollte genauer überwacht werden, wer als Arbeitskraft zur Verfügung steht. Sozialleistungssysteme, die Arbeitslosenhilferegelungen ähneln, sollten überprüft werden, um zu verhindern, daß Arbeitslose unbemerkt von einem Sozialleistungssystem zum anderen "wandern".
- Die Bemühungen zugunsten der von der Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen sollten verstärkt werden:
- Jugendliche: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten dafür sorgen, daß dieser Gruppe der Weg zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geebnet wird. Alle Jugendlichen sollten die erforderliche schulische und berufliche Bildung und Berufserfahrung erhalten, so daß sie vermittelbar sind.
- Langzeitarbeitslose: Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sollten eine aktivere Politik zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ergreifen. Alle Arbeitslosen sollten die Möglichkeit einer Umschulung oder Wiedereingliederung erhalten, bevor es zur Langzeitarbeitslosigkeit kommt.
Älteren Arbeitnehmern sollte die Gelegenheit gegeben werden, ihre Berufserfahrung und ihr Potential voll einzusetzen. Sie sollten angehalten werden und auch die Gelegenheit erhalten, an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
- Frauen: Die Lage für Frauen sollte wie folgt verbessert werden: Förderung der Chancengleichheit im Rahmen aller Politiken, die die Beschäftigung betreffen; aktive Politik zur Beseitigung der Spaltung des Arbeitsmarkts durch ein neues Konzept in bezug auf Teilzeitarbeit als Übergangsmaßnahme; Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Arbeit für Männer und Frauen.
6. Die Strukturfonds sollten noch systematischer als Unterstützungsmechanismus zur Förderung der Essener Strategie eingesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
7. Der Austausch und die Zusammenarbeit, die auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des weiteren Vorgehens im Anschluß an die Schlußfolgerungen von Essen verstärkt wurden, stellen den zusätzlichen Nutzen einer gemeinsamen Strategie und eines Dialogs über Beschäftigungsfragen unter Beweis.
Um dieses Konzept zu fördern, sollte eine feste Struktur eingerichtet werden, die zusammen mit dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik den Rat "Sozialfragen" bei seinen Arbeiten im Bereich der Beschäftigung unterstützt.
Die Analyse der Beschäftigungspolitiken stellt in diesem Prozeß ein wichtiges Instrument dar, und es wird empfohlen, ab 1996 eine Reihe gemeinsamer Indikatoren auf der Grundlage harmonisierter statistischer Daten und weiterer qualitativer Kriterien auszuarbeiten, um diese Analyse zu unterstützen.
Dieser Prozeß sollte in den kommenden Jahren insbesondere im Rahmen der einzelstaatlichen Mehrjahresprogramme weiter unterstützt werden.
Die Tagung des Europäischen Rates Ende 1996 sollte dazu genutzt werden, auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts des Rates ("Wirtschafts- und Finanzfragen" sowie "Sozialfragen") und der Kommission die Fortschritte zu prüfen, die im Hinblick auf die obengenannten Empfehlungen für das Vorgehen erzielt wurden, damit die Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter ausgebaut werden kann. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang Jugendliche, Langzeitarbeitslose und die Frage der Chancengleichheit.
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ANLAGE 3
TERRORISMUS
ERKLÄRUNG VON GOMERA
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
unter Hinweis auf die informelle Tagung der Minister der Justiz und des Inneren der Mitgliedstaaten am 14. Oktober 1995 in La Gomera -
STELLT FEST, daß der Terrorismus
- eine Bedrohung für die Demokratie, die freie Wahrnehmung der Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung darstellt, von der sich kein Mitgliedstaat der Europäischen Union als nicht betroffen betrachten kann;
- zugenommen hat, insbesondere in Anbetracht der Aktionen mit fundamentalistischer Ausrichtung;
- länderübergreifende Ausmaße aufweist und durch isolierte Maßnahmen und mit den den einzelnen Mitgliedstaaten zu Gebote stehenden Mitteln allein nicht wirksam bekämpft werden kann;
- Strategien der internationalen organisierten Kriminalität entwickelt und sich deren Formen bedient;
- sich etwaige Unterschiede der Strafverfolgung in den einzelnen Ländern zwecks Erlangung von Straffreiheit zunutze machen könnte;
IST DER AUFFASSUNG, daß die Bekämpfung des Terrorismus, der eine der schwersten Formen der Kriminalität darstellt, im Vertrag über die Europäische Union unter den Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse als vorrangiges Ziel definiert worden ist;
ERKLÄRT, daß zur Verhinderung und wirksamen Bekämpfung terroristischer Akte eine tiefgreifende Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung der Mechanismen der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in der Weise notwendig ist, daß
- der Austausch operativer Informationen über die terroristischen Vereinigungen verstärkt wird, damit bessere Kenntnisse in bezug auf deren Vorgehensweisen, insbesondere den Waffenhandel, die Finanzierung und die Geldwäsche, erlangt werden;
- die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden verbessert wird, um etwaige Risiken der Straffreiheit auszuschließen;
- die für terroristische Straftaten Verantwortlichen den zuständigen Justizorganen zum Zwecke der Strafverfolgung und gegebenenfalls der Strafvollstreckung im Wege der Auslieferung unter Berücksichtigung der internationalen Verträge übergeben werden.
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ANLAGE 4
BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT
1. Beratungen der Beratenden Kommission "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit"
Die Beratende Kommission hat vom Europäischen Rat den Auftrag erhalten, ihre Beratungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat zu prüfen, ob die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle für rassistische und fremdenfeindliche Phänomene realisierbar ist.
Im zweiten Halbjahr 1995 hat die Beratende Kommission in vier Sitzungen unter dem Vorsitz von Herrn J. KAHN sowohl die wissenschaftlichen und technischen als auch die rechtlichen und institutionellen Aspekte der künftigen europäischen Beobachtungsstelle geprüft.
Die Beratende Kommission schließt ihre Beratungen mit einem Zwischenbericht an den Europäischen Rat von Madrid ab (Dok. 12008/95 RAXEN 58), in dem die Aufgaben der Beobachtungsstelle und die für ihre etwaige Rechtsgrundlage erwogenen Lösungen beschrieben werden. Die Beratende Kommission möchte ihre Untersuchung bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 1996 abschließen.
2. Beratungen im Rahmen des Rates "Justiz und Inneres"
a) Justitielle Zusammenarbeit
Auf Vorschlag des Vorsitzes hat der Rat einen Entwurf für eine gemeinsame Maßnahme auf der Grundlage von Artikel K.3 EUV betreffend die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geprüft. Mit diesem Entwurf soll die internationale justitielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erleichtert werden, indem eine Regelung vorgesehen wird, wonach bestimmte rassistische oder fremdenfeindliche Verhaltensweisen entweder als Straftatbestand einzustufen sind oder anderenfalls - bis zur etwaigen Annahme der erforderlichen Bestimmungen - auf den Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit verzichtet wird. Die Frage der Form des Rechtsakts und seiner rechtlichen Verbindlichkeit sowie die anderen noch offenen Fragen werden dem Europäischen Rat von Madrid unterbreitet (Dok. 12089/95 JUSTPEN 163).
b) Polizeiliche Zusammenarbeit
Im Lichte der Schlußfolgerungen des Seminars von Toledo über die Ausbildung der Polizeibeamten im Bereich Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (6. - 8. November 1995) hat der Rat (Justiz und Inneres) die zuständigen Gremien beauftragt, ein Rechtsinstrument auf der Grundlage von Titel VI EUV auszuarbeiten, das auf eine bessere Ausbildung der Lehrkräfte in den Polizeischulen, den Ausbau der Grundausbildung der Polizeibeamten sowie die Möglichkeit abstellt, zwecks besseren Verständnisses und genauerer Analyse des Phänomens Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ein Modul für die Fortbildung vorzusehen, um die Voraussetzungen für angemessene Reaktionen bei Einsätzen vor Ort zu schaffen (Dok. 11727/95 ENFOPOL 148).
Anfang Dezember wird in Amsterdam eine europäische Konferenz über die multikulturelle Gesellschaft veranstaltet.
3. Beratungen im Rat "Arbeit und Sozialfragen"
Auf Vorschlag des Vorsitzes haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 5. Oktober 1995 eine Entschließung zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Beschäftigungs- und Sozialbereich angenommen (Dok. 9935/95 SOC 310 RAXEN 42).
In dieser Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um Verbesserungen in folgenden Bereichen herbeizuführen:
- Schutz der Menschen vor Diskriminierung,
- Bekämpfung der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt,
- Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts ausgerichteten Arbeitsmethoden und -modalitäten,
- Förderung der Achtung der Verschiedenartigkeit und der Gleichheit der Menschen sowie der Toleranz,
- Förderung wirksamer Mittel der Selbstkontrolle - wie z.B. von Verhaltenskodexen - für die im Medienbereich Tätigen.
4. Beratungen im Rat "Bildung"
Auf Vorschlag des Vorsitzes haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten am 23. Oktober 1995 eine Entschließung über die Antwort des Bildungswesens auf die Probleme des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit angenommen (Dok. 10621/95 EDUC 76 RAXEN 49). In dieser Entschließung wird darauf hingewiesen, daß dem Bildungswesen bei der Verhinderung und Beseitigung von rassistisch und fremdenfeindlich geprägten Vorurteilen und Verhaltensweisen eine entscheidende Rolle zukommt.
Die Mitgliedstaaten werden unter anderem dazu aufgefordert, pädagogische und lehrplanrelevante Neuerungen zu unterstützen, die zur Förderung von Werten wie Friede, Demokratie, Achtung und Gleichheit aller Kulturen, Toleranz und Zusammenarbeit beitragen.
Die Kommission wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
- die Kohärenz aller Gemeinschaftsprogramme, die erziehungs- und ausbildungsrelevante Aspekte der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fördern, zu gewährleisten,
- diejenigen Teile des SOKRATES-Programms auszuschöpfen, die sich mit den genannten Fragen befassen, um Schulpartnerschaften, den Erfahrungsaustausch in interkulturellen Angelegenheiten und die Lehrerausbildung zu fördern,
- dafür Sorte zu tragen, daß im Bildungsbereich eine angemessene Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zwischen der Gemeinschaft und internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat, erreicht wird.
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ANLAGE 5
BETRUGSBEKÄMPFUNG
Schlußfolgerungen des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen)
zu der vergleichenden Analyse der Berichte der Mitgliedstaaten
über die auf einzelstaatlicher Ebene getroffenen Maßnahmen
zur Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln
A. Die Kommission hat anhand der Berichte, die die Mitgliedstaaten entsprechend den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Essen) sowie auf Wunsch des Europäischen Rates (Cannes) und des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) vom 11. Juli 1994 erstellt haben, den Stand der Anwendung des Artikels 209 a EGV dargelegt und eine vergleichende Analyse der auf einzelstaatlicher Ebene zur Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln getroffenen Maßnahmen erstellt.
Der Rat dankt der Kommission für die wichtige Arbeit, die sie in diesem Zusammenhang bei der Vornahme der vergleichenden Analyse und der Synthese geleistet hat, und hebt hervor, daß es sich um einen Zwischenbericht handelt, der für die weitere Arbeit als Grundlage dienen sollte.
Obwohl in den meisten Berichten der Mitgliedstaaten die Einhaltung des Gleichstellungsprinzips bestätigt wird, gehen aus dieser vergleichenden Analyse Denkansätze für die weitere Arbeit in verschiedenen Bereichen hervor, in denen weitere Fortschritte erforderlich sein dürften.
B. Der Rat vertritt die Auffassung, daß zur Erzielung derartiger Fortschritte im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) vom 19. Juni 1995 die Überlegungen im Laufe des Jahres 1996 auf der Grundlage der folgenden Leitlinien unter Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten sowie deren verfassungsrechtlichen Strukturen fortgesetzt werden müßten.
1. Ebene der Mitgliedstaaten
- Gewährleistung eines angemessenen Schutzes sowohl der Ausgaben als auch der Einnahmen der Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkt eines globalen Konzepts für die Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln (erforderlichenfalls Verbesserung der Prävention, insbesondere durch eine bessere Organisation der Verwaltungsstellen, effektive Anwendung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen, Umsetzung des Übereinkommens über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften);
- Prüfung der Möglichkeit, auf die Betrugsbekämpfung spezialisierte, disziplinübergreifende und von den mittelbewirtschaftenden Stellen unabhängige Strukturen zu entwickeln;
- Bewertung der Zuverlässigkeit der einzelstaatlichen Kontrollsysteme durch regelmäßige, systematische Rechnungsprüfungen;
- Verbesserung der Informationsdichte und -homogenität in bezug auf die Ergebnisse der Betrugsbekämpfung, einschließlich der Informationen über die Beitreibung von Gemeinschaftsmitteln, um den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Mitteilungspflichten nachzukommen;
- Ergreifung der notwendigen Maßnahmen, damit die Kontrollen und Sanktionen der Mitgliedstaaten zu einem im gesamten Gemeinschaftsgebiet gleichwertigen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften führen;
- Verbesserung der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene, der operativen Kontakte zwischen den mit der Verfolgung von schwerwiegenden, komplizierten Betrugsfällen betrauten Stellen, der Kontrollinstrumente und -befugnisse der zuständigen Stellen sowie der gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Mitteln;
- Verbesserung der Verfahren zur Beitreibung unterschlagener Mittel.
2. Gemeinschaftsebene
- Aufforderung der Kommission, mit den Mitgliedstaaten eingehender die Punkte zu untersuchen, die sich für eine zweckdienliche Ergänzung der Analyse der einzelstaatlichen Berichte anbieten (z.B. Aspekt der Prävention, Frage der Transaktionen, Ergebnisse der Kontrollen, Maßnahmen im Anschluß an die Aufdeckung von Betrügereien, einschließlich der Beitreibung);
- Förderung der Einrichtung von Kontrollmechanismen, die einen gleichwertigen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften im gesamten Gemeinschaftsgebiet und in allen vom Gemeinschaftshaushaltsplan erfaßten Bereichen im Rahmen der gemeinsamen Ausrichtung des Rates zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften gewährleisten;
- Verbesserung und Ergänzung des Regelwerks für gemeinschaftliche verwaltungsrechtliche Sanktionen im Rahmen der genannten gemeinsamen Ausrichtung;
- Prüfung der Vereinfachung und der notwendigen Anpassung der geltenden Rechtsvorschriften zur besseren Definition des von den Wirtschaftsteilnehmern geforderten Verhaltens (z.B. Kodifizierung der Rechtsvorschriften).
3. Partnerschaftsebene
- Vertiefung der Analyse der aufgedeckten Betrügereien und Unregelmäßigkeiten in Zusammenarbeit von Kommission und Mitgliedstaaten zur Gestaltung des weiteren Vorgehens und des Aufbaus operativer Datenbanken;
- Verbesserung der Zusammenarbeit nach Artikel 209a Absatz 2 unter optimaler Nutzung der dem Beratenden Ausschuß zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF) übertragenen Evaluierungs- und Steuerungskompetenzen, indem ihm unter anderem die im Anschluß an die Vorlage der einzelstaatlichen Berichte und der vergleichenden Analyse erforderlichen ergänzenden Arbeiten hinsichtlich der unter den EG-Vertrag fallenden Aspekte übertragen werden;
- strengere Disziplin bei der Mittelbewirtschaftung durch Fortsetzung der Arbeit, die die Kommission bereits im Rahmen ihres Programms zur Verbesserung der Mittelbewirtschaftung begonnen hat;
- angemessene Reaktion auf die Bemerkungen des Rechnungshofs im Rahmen einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem Rechnungshof;
- Förderung der Kohärenz der Kontrollen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen sowie Vermeidung ungerechtfertigter Mehrfachkontrollen ein und desselben Sachverhalts in Anwendung des Kosten/Nutzen-Prinzips, u.a. durch die Vereinbarung entsprechender Protokolle zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.
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ANLAGE 6
ERWEITERUNG
BEZIEHUNGEN ZU DEN ASSOZIIERTEN MOEL IM ZWEITEN HALBJAHR 1995
Im zweiten Halbjahr 1995 wurde die vom Europäischen Rat in Essen am 9. und 10. Dezember 1994 festgelegte Strategie für die Vorbereitung der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas auf den Beitritt weiter durchgeführt und die bilateralen Beziehungen der Union zu den Partnerländern wurden verstärkt.
Es wurden mehrere Ministertagungen auf bilateraler Ebene (Assoziationsabkommen) wie auch auf multilateraler Ebene (strukturierter Dialog) abgehalten, auf denen wichtige Themen behandelt wurden. Das bestätigt die Richtigkeit des verfolgten Konzepts und die Vitalität und Entwicklungsfähigkeit der beiderseitigen Beziehungen.
Der von den assoziierten Ländern wiederholt zum Ausdruck gebrachte Wille, sich der Europäischen Union anzuschließen, wurde erneut deutlich, als 1995 vier weitere Beitrittsanträge gestellt wurden, nachdem 1994 bereits Ungarn und Polen den Beitritt beantragt hatten.
Der Rat beschloß daher am 17. Juli 1995 in bezug auf Rumänien und die Slowakei, am 30. Oktober 1995 in bezug auf Lettland und am 4. Dezember 1995 in bezug auf Estland, die in Artikel "O" des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Verfahren einzuleiten, die insbesondere die Anhörung der Kommission und die Zustimmung des Europäischen Parlaments beinhalten.
I. BILATERALE BEZIEHUNGEN
Nach dem Inkrafttreten der Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakei und der Tschechischen Republik und den ersten Tagungen der Assoziationsräte mit diesen vier Partnerländern im ersten Halbjahr 1995 fand am 17. Juli 1995 die zweite Tagung der Assoziationsräte mit Ungarn bzw. Polen statt. Auf diesen beiden Tagungen prüften die Assoziationsräte den Stand und die Perspektiven der bilateralen Beziehungen im Rahmen der Europa-Abkommen im allgemeinen, widmeten jedoch einen wesentlichen Teil ihrer Beratungen zwei Fragen von besonderer Bedeutung: Zum einen ging es um die Fortschritte beim Prozeß der Integration der Partnerländer in die Europäische Union im Rahmen der Strategie für die Vorbereitung auf den Beitritt und zum anderen um die regionale Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen des jeweiligen Partners mit den übrigen Ländern der Region.
Ferner traten am 14. und 15. September, 12. und 13. Oktober bzw. 9. und 10. November in dem institutionellen Rahmen des jeweiligen Assoziationsabkommens die Assoziationsausschüsse mit der Tschechischen Republik sowie mit Rumänien und Bulgarien zusammen. Auf diesen Tagungen konnten Fortschritte bei der Durchführung der Europa-Abkommen erzielt werden.
Schließlich fanden im zweiten Halbjahr 1995 Tagungen der Parlamentarischen Assoziationsausschüsse statt, und zwar am 5. und 6. September mit Polen, vom 6. bis 8. September mit Bulgarien, am 16. und 17. September mit Rumänien, am 23. und 24. November mit der Slowakei und am 28. und 29. November mit Ungarn (); außerdem fanden interparlamentarische Treffen mit Litauen (20. November), Lettland (22. November) und Estland (24. November) statt. Der freimütige Gedankenaustausch, der auf diesen Tagungen über wichtige Fragen wie den Integrationsprozeß der assoziierten Länder im Hinblick auf den Beitritt stattfand, führte dazu, daß die Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den Parlamenten der assoziierten Länder nun sehr viel eher enger geworden sind.
II. STRUKTURIERTER DIALOG
Im zweiten Halbjahr 1995 wurde der in Essen beschlossene strukturierte Dialog intensiv weitergeführt; den Kulminationspunkt dieses Prozesses stellt die Einladung der Staats- und Regierungschefs der assoziierten Länder zu einer Tagung am Rande der Tagung des Europäischen Rates in Madrid dar. Mehrere Ministertagungen fanden im Rahmen dieses Dialogs statt:
Justiz und Inneres: 25. September; Landwirtschaft: 26. September; Verkehr: 28. September; Bildung: 23. Oktober; Wirtschafts- und Finanzfragen: 23. Oktober: Auswärtige Angelegenheiten: 31. Oktober; Binnenmarkt: 23. November.
- Die auf der Ministertagung "Justiz und Inneres" behandelten Themen bezogen sich insbesondere auf die Anpassung des Rechtssystems, die Ausbildung der Polizei, Fragen im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit gestohlenen Fahrzeugen) sowie die illegale Einwanderung. Ferner wurde ein Programm für eine gemeinsame Maßnahme im Bereich der justitiellen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität skizziert.
- Die für Landwirtschaft zuständigen Minister hatten einen allgemeinen Gedankenaustausch, der eine "Bestandsaufnahme" der gemeinsamen Agrarpolitik einerseits sowie der Lage und der Perspektiven des Agrarsektors in den assoziierten Ländern andererseits ermöglichte. Bei dieser Gelegenheit referierte die Kommission über einige Überlegungen zur Entwicklung der Agrarpolitiken auf globaler Ebene und im Hinblick auf die Erweiterung, nachdem die Minister der assoziierten Länder ihre Überlegungen und Prioritäten dargelegt hatten. Die Kommission wird dem Europäischen Rat in Madrid einen Bericht über mögliche alternative Strategien auf dem Agrarsektor im Hinblick auf den Beitritt vorlegen.
- Auf der Verkehrsministertagung wurden drei wichtige Fragen behandelt: der Integrationsprozeß im Verkehrssektor, der insofern auf einer Doppelstrategie beruht, als die Marktöffnung mit einer Angleichung der Rechtsvorschriften einhergehen muß; zur Verkehrsinfrastruktur in den assoziierten Ländern wurde eine gemeinsame Analyse vorgenommen, die ergab, daß vorrangige Projekte festgelegt werden müssen; für die integrierten Verkehrssysteme ist ein gemeinsames Konzept zu erstellen, damit sie über die Teilnahme der assoziierten Länder an den gemeinschaftlichen Programmen und Tätigkeiten ausgebaut werden können. Die Kommission wurde in diesem Zusammenhang im Hinblick auf das nächste Treffen ersucht, im Rahmen der Zusatzprotokolle zu den Europa-Abkommen zu prüfen, welche Möglichkeiten für eine solche Teilnahme insbesondere bei der Finanzierung der Infrastrukturprojekte bestehen und nach welchen Modalitäten dies geschehen könnte.
- Die für Bildungsfragen zuständigen Minister erörterten eingehend die Teilnahme der assoziierten Länder an den unlängst vom Rat für den Zeitraum 1995-2000 verabschiedeten Gemeinschaftsprogrammen SOKRATES, LEONARDO und JUGEND FÜR EUROPA III. Die Europäische Union stellte fest, daß die assoziierten Länder daran interessiert sind, an diesen Programmen teilzunehmen; sie nahm ferner Kenntnis von deren Prioritäten und den von diesen Ländern ergriffenen konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung einer solchen Teilnahme. Eine Teilnahme der assoziierten Länder an diesen Programmen könnte als Experiment und als Beispiel für die Beteiligung an anderen Gemeinschaftsprogrammen dienen.
- Die Reform des Finanzsektors wurde im Rahmen in den Aussprachen der Wirtschafts- und Finanzminister erörtert; diese Erörterungen erstreckten sich insbesondere auf die Fragen im Zusammenhang mit der Reform des Bankensektors, vor allem auf die der Bankenaufsicht und der Privatisierung von Banken. Als weiterer wichtiger Punkt wurde die Entwicklung der Kapitalmärkte und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs erörtert. Im Rahmen dieses eingehenden Gedankenaustausches legten die assoziierten Länder dar, welche Fortschritte in diesen Bereichen bereits erzielt wurden und in welchen Bereichen eine engere Zusammenarbeit erforderlich ist, damit Fortschritte bei dem Prozeß der Integration in den Binnenmarkt der Gemeinschaft erzielt werden können.
- Auf der vom AStV und den Botschaftern der assoziierten Länder vorbereiteten Tagung der Außenminister wurden an erster Stelle das PHARE-Programm und seine künftige dynamische Rolle als Finanzinstrument im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts der assoziierten Länder erörtert. Ferner wurden aktuelle Fragen der Außenpolitik behandelt, die für die Stabilität in Europa von großer Bedeutung sind: die Lage im ehemaligen Jugoslawien und die Herausforderung, die der Wiederaufbau in dieser Region darstellt; die verschiedenen Aspekte des Friedensprozesses im Nahen Osten im Hinblick auf die Konsolidierung des Friedens und die Unterstützung der neuen Behörden in Palästina bei den schwierigen Aufgaben, die diese jetzt zu meistern haben. Bei einem Arbeitsessen konnten weitere wichtige Fragen behandelt werden: die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, die Vorbereitung der Regierungskonferenz 1996 und die Abwicklung des strukturierten Dialogs, zu dem einige assoziierte Länder Vorschläge unterbreitet haben.
- Die für den Binnenmarkt verantwortlichen Minister hatten schließlich Gelegenheit, die Fragen hinsichtlich der Durchführung des Weißbuchs über die Vorbereitung der assoziierten Länder auf die Integration in den Binnenmarkt, das die Kommission auf der Tagung des Europäischen Rates in Cannes vorgelegt hatte, zu prüfen. Diese Arbeiten sind Teil eines langen und komplizierten Prozesses und haben zum Ziel, den in diesem Zusammenhang laufenden technischen Beratungen einen geeigneten Rahmen zu verleihen und ihre Ergebnisse zu optimieren.
III. GASP
Der mit Beschluß des Rates vom 7. März 1994 eingeführte verstärkte politische Dialog mit den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas wurde im Laufe des zweiten Halbjahres 1995 uneingeschränkt fortgesetzt. Dazu sei bemerkt, daß Zypern und Malta gemäß einem Beschluß des Rates vom 17. Juli 1995 an diesem Prozeß beteiligt worden sind.
Abgesehen von der Tagung der Minister für Auswärtige Angelegenheiten vom 31. Oktober fand am 20. Oktober 1995 ein Treffen auf der Ebene der Politischen Direktoren statt. In dieser Sitzung, an der die baltischen Staaten zum ersten Mal teilnahmen, zogen die Politischen Direktoren Bilanz über das Funktionieren des Dialogs und prüften die Möglichkeiten, diesen noch weiter zu konsolidieren und zu verstärken.
Das Politische Komitee verabschiedete im Anschluß an dieses Treffen neue Leitlinien zur Verstärkung des politischen Dialogs mit den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas und den assoziierten Ländern Zypern und Malta.
Tagungen der Troika bzw. Plenarsitzungen fanden auf Sachverständigenebene in folgenden Bereichen statt: Terrorismus (13. Juli), Vereinte Nationen (7. September), Abrüstung (12. September), Sicherheit (19. September), OSZE (22. September), Nichtverbreitung von Kernwaffen (26. September), Nichtverbreitung von chemischen und biologischen Waffen (4. Oktober), Drogen (13. Oktober), Ausfuhr konventioneller Waffen (23. Oktober), Menschenrechte (24. Oktober), ehemaliges Jugoslawien (17. November), Mitteleuropa und Zentralasien (22. November).
Die Koordinierung in den Hauptstädten der Drittländer und in den internationalen Organisationen entwickelt sich positiv, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen und in deren Ersten Ausschuß. Dieselbe Entwicklung konnte auf der jüngsten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens von 1980 (sogenanntes Übereinkommen über "unmenschliche Waffen") festgestellt werden.
Außerdem werden die assoziierten MOEL mehr und mehr an Erklärungen beteiligt, die vom Vorsitz im Namen der Europäischen Union veröffentlicht werden.
IV. SPEZIFISCHE ASPEKTE
Gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates (Essen) finden zur Zeit Verhandlungen mit den assoziierten Staaten über die Anpassung des Agrarteils der Europa-Abkommen im Anschluß an die Erweiterung und den Abschluß der Uruguay-Runde sowie im Hinblick auf einen Ausbau der Handelsbeziehungen zu diesen Ländern statt. Der Rat hat in diesem Zusammenhang am 4. Dezember 1995 Richtlinien verabschiedet, die die der Kommission im März dieses Jahres erteilten Direktiven ergänzen und auf eine flexible Gestaltung der von der Union gewährten Zollkontingente sowie auf deren Erhöhung abzielen.
Im übrigen hat der Rat in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Vermeidung jeglicher, selbst vorübergehender Störungen der traditionellen Handelsströme am 8. August autonome Maßnahmen für 1995 betreffend bestimmte in den Europa-Abkommen vorgesehene Agrarzugeständnisse angenommen, um dem im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Diese auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Einhaltung des "Stillhalte"-Prinzips getroffenen Maßnahmen ergänzen die beiden anderen Tranchen autonomer Maßnahmen, die der Rat zu einem früheren Zeitpunkt zur Berücksichtigung der Erweiterung angenommenen hat. Außerdem prüfen die Gremien des Rates zur Zeit einen Entwurf für eine Verordnung, die darauf abzielt, die drei bestehenden Verordnungen über autonome Maßnahmen ab dem 1. Januar 1996 durch einen konsolidierten Rechtstext zu ersetzen.
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ANLAGE 7
ERKLÄRUNG ZUM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN
Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien stellt auch weiterhin die schwierigste Bewährungsprobe beim Übergang von einem geteilten Europa zu einem neuen Europa dar, das auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, der Toleranz und der Achtung der Menschenrechte beruht. Der Europäische Rat begrüßt mit der allergrößten Genugtuung die Unterzeichnung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina, die am 14. Dezember in Paris vollzogen worden ist und einen wichtigen Schritt bildet.
Die Schaffung des Friedens in Bosnien-Herzegowina stellt nicht nur für die Völker des ehemaligen Jugoslawiens, sondern auch für die gesamte Völkergemeinschaft einen äußerst wichtigen Fortschritt dar. Der Europäische Rat würdigt die Leistung derjenigen, die durch ihren Einsatz, ihre Solidarität und ihre Entschlossenheit zur Erzielung dieses Ergebnisses beigetragen haben. In diesem Zusammenhang begrüßt er es, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution angenommen hat, mit der die in Paris unterzeichneten Friedensabkommen unterstützt und deren Bestimmungen sowohl in ziviler als auch in militärischer Hinsicht umgesetzt werden.
Nunmehr ist es Aufgabe der beteiligten Parteien, ihrer Verantwortung für die vollständige Anwendung des Abkommens im Hinblick auf eine endgültige Beendigung des Krieges gerecht zu werden.
Der Europäische Rat bekräftigt den Willen der Europäischen Union, auf der Grundlage der in den Schlußfolgerungen des Rates vom 30. Oktober und 4. Dezember zum Ausdruck gebrachten Positionen einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina zu leisten. Der Europäische Rat macht sich die Schlußfolgerungen der Konferenz von London zu eigen und erachtet es als erforderlich, daß die beschlossenen Strukturen auch möglichst bald geschaffen werden.
Für die unmittelbare Zukunft legt der Europäische Rat die folgenden Prioritäten fest:
- Er hält es für wichtig und dringlich, daß sich die aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Staaten gegenseitig anerkennen.
- Er bringt angesichts der gegenwärtig herrschenden Situation der Ungewißheit der serbischen Einwohnerschaft von Sarajewo seine Besorgnis zum Ausdruck. Er erinnert die Behörden der Republik Bosnien-Herzegowina an ihre Verantwortung, das Notwendige zu veranlassen, damit das gesamte Sarajewo in Sicherheit leben kann, und das friedliche Nebeneinander der verschiedenen Volksgruppen wiederherzustellen.
- Er bestätigt die Bereitschaft der Europäischen Union, einen Beitrag zur Umsetzung der die zivilen Aspekte betreffenden Bestimmungen des Friedensabkommens zu leisten. Er fordert die Völkergemeinschaft auf, sich im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung ebenfalls an diesen Bemühungen zu beteiligen.
Er bekräftigt den Willen der Europäischen Union, ihre humanitären Hilfeleistungen im ehemaligen Jugoslawien so lange fortzusetzen, wie dies erforderlich ist. Ferner weist er nachdrücklich darauf hin, daß das Recht der Flüchtlinge und vertriebenen Personen, im gesamten Gebiet des ehemaligen Jugoslawien in Freiheit und Sicherheit nach Haus zurückzukehren oder eine gerechte Entschädigung zu erhalten, ein Grundprinzip darstellt.
- Er unterstreicht die Bedeutung, die einer raschen Lösung des in Ostslawonien bestehenden Problems für den gesamten Friedensprozeß in der Region zukommt. Zu diesem Zweck fordert er die Parteien auf, die Verhandlungen nach Maßgabe der Grundsatzvereinbarung für die Region Ostslawonien, Baranja und Westsirmium fortzuführen. Er ersucht den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die vollständige Anwendung dieser Vereinbarung durch die Annahme eines realistischen Mandats, das auf der Einrichtung einer effizienten vorübergehenden Verwaltung basiert und durch die Entsendung einer überzeugenden internationalen Truppe, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist, sicherzustellen.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die in den zurückliegenden Wochen erzielten Erfolge von historischer Bedeutung sind, ist sich jedoch gleichzeitig voll und ganz der großen Aufgabe bewußt, die noch zu bewältigen ist. Der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen, da wir in unseren Bemühungen nachlassen können; vielmehr sind Ausdauer und Mut gefragt. Der Europäische Rat wird auch weiterhin in diesem Sinne handeln.
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ANLAGE 8
STRATEGIE DER UNION FÜR DIE KÜNFTIGEN BEZIEHUNGEN EU/RUSSLAND
1. Gute Beziehungen zwischen der EU und einem demokratischen Rußland sind von wesentlicher Bedeutung für die Stabilität in Europa. Die EU strebt daher die Schaffung einer substanzvollen Partnerschaft mit Rußland an, um den demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozeß zu fördern, die Achtung der Menschenrechte zu stärken sowie Frieden, Stabilität und Sicherheit zu konsolidieren, damit in Europa keine neuen Trennungslinien entstehen und die volle Integration Rußlands in die Gemeinschaft der freien und demokratischen Nationen erreicht wird. Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit stellt eine solide Grundlage dar, auf der solche Beziehungen mit Rußland aufgebaut werden können.
Die Entwicklung der Europäischen Sicherheitsarchitektur muß den umfassenden, unteilbaren und kooperativen Charakter der Sicherheit in Europa und die volle Anerkennung der Stellung, die Rußland darin einnimmt, widerspiegeln.
2. Zu diesem Zweck nimmt die EU im Zusammenhang mit den vier Themenbereichen, die in den Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Juli 1995 dargelegt sind, folgende Komponenten in ihr gemeinsames Konzept für die Beziehungen zu Rußland auf:
Beitrag zu Rußlands demokratischen Reformen
3. - Anhaltende Unterstützung der Weiterentwicklung der Demokratie, des Rechtsstaats und des Pluralismus in Rußland;
- Förderung eines soliden und unabhängigen Gerichtswesens und Ausbau der Medienfreiheit;
- frühzeitiger Beitritt Rußlands zum Europarat.
4. Die Unterstützung der EU zur Erreichung dieser Ziele könnte in Form von Maßnahmen folgender Art erfolgen:
- regelmäßige Konsultationen und technische Unterstützung in den obengenannten Bereichen;
- aktive Förderung individueller Kontakte zwischen den Völkern und von Austauschveranstaltungen auf allen Ebenen;
- Unterstützung regionaler Zusammenarbeit in einer Vielfalt von Bereichen;
- Überwachung der russischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen;
- Unterstützung für den russischen Beitritt zum Europarat.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
5. Die EU sollte folgendes fördern:
- die unumkehrbare Konsolidierung der wirtschaftlichen Reformen in Rußland, die durch Wirtschaftswachstum und eine kontinuierliche Steigerung des Lebensstandards die Stabilität in der russischen Gesellschaft fördern und die Demokratie in diesem Land stärken werden;
- die Einbindung Rußlands in die Weltwirtschaft gemäß marktwirtschaftlichen Grundsätzen und seinen möglichst baldigen Beitritt zur WTO und im Anschluß daran zu anderen internationalen Wirtschaftsorganisationen, denen Rußland bislang noch nicht angehört;
- die Entwicklung von Handel, Investitionen und harmonischen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage marktwirtschaftlicher Prinzipien im Hinblick auf die Förderung einer anhaltenden Entwicklung in den Parteien;
- die im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorgesehene Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für die künftige Einführung einer Freihandelszone zwischen der Gemeinschaft und Rußland, die im wesentlichen den gesamten gegenseitigen Warenhandel erfaßt, sowie der Voraussetzungen für die Einführung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs;
- die schrittweise Integration zwischen Rußland und einem breiteren Kooperationsbereich in Europa;
- regionale Zusammenarbeit zwischen Rußland und seinen Nachbarländern in Übereinstimmung mit den OSZE-Grundsätzen;
- die Anwendung solider, in Zusammenarbeit mit dem IWF erarbeiteter makroökonomischer Politiken durch Rußland;
- die Anwendung international festgelegter Sicherheitskriterien für atomare Einrichtungen durch Rußland;
- die Verbesserung des Umweltschutzes in Rußland in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung;
- die Ergänzung und Konsolidierung des in Rußland bestehenden rechtlichen Rahmens für Wirtschaftstätigkeiten, wobei zugleich schrittweise die Vereinbarkeit der russischen Rechtsvorschriften mit denen der Union verwirklicht werden sollte.
6. Methoden:
- Möglichst baldige Anwendung des Interimsabkommens sowie des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit und Fortführung der in diesen Abkommen geplanten Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen;
- Aushandlung und Abschluß neuer bilateraler Abkommen, die im Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit vorgesehen sind. Solche Abkommen sollten der Intensivierung der Handelsverbindungen und der Zusammenarbeit mit Rußland bei seiner Umstellung auf eine Marktwirtschaft dienen;
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Verbesserung des Marktzugangs zu bestimmten Sektoren, wie den Finanzdienstleistungen, geschenkt werden;
- Unterstützung für Rußlands Bemühungen, die Bedingungen für den Beitritt zur WTO und zu anderen Organisationen, in denen es noch kein Mitglied ist, zu erfüllen;
- Durchführung von Studien, um die Hindernisse zu ermitteln, die breiteren Handelsströmen und Investitionen im Wege stehen. Eine Reihe von Fragen bedarf der Klärung, an erster Stelle die Frage nach den Auswirkungen auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und die Frage nach der erforderlichen Angleichung der Rechtsvorschriften, und zwar sowohl im Hinblick auf eine Mitgliedschaft Rußlands in der WTO, als auch in bezug auf die Bestimmungen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit, die sich auf die mögliche Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und Rußland beziehen. Rußlands Fortschritte auf dem Weg zur Marktwirtschaft sollten regelmäßig überprüft werden;
- Verbesserung des über die bestehenden Kanäle laufenden beiderseitigen Dialogs über Handels- und Investitionsfragen;
- Fortsetzung der Unterstützung der Wirtschaftsreformen Rußlands durch das TACIS-Programm, das stärker hervorgehoben werden sollte;
- Ausbau der regionalen Zusammenarbeit mit Rußland in der Ostsee und den Barentssee-Regionen sowie in der Region des Schwarzen Meeres.
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
7. Die EU sollte die Zusammenarbeit in Fragen, die die Bereiche Justiz und Inneres betreffen, fördern, indem sie die Ziele des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit fördert.
Sicherheitsfragen
8. Die EU sollte für Transparenz bei den westeuropäischen Sicherheitsentscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Erweiterung Sorge tragen, um die Bedenken Rußlands zu berücksichtigen, bestehende Mißverständnisse auszuräumen und Rußland erneut zu versichern, daß diese Entscheidungen seine Sicherheit nicht beeinträchtigen, sondern zu
einer verbesserten Sicherheit in ganz Europa führen werden. Dieses Ziel ist so zu verfolgen, daß sowohl die volle Autonomie der westeuropäischen Sicherheitsstrukturen bei Entscheidungen über ihre institutionelle Entwicklung und etwaige Erweiterung als auch das in OSZE-Dokumenten anerkannte souveräne Recht eines jeden Staates, über seine eigenen Sicherheitsvorkehrungen frei zu bestimmen, respektiert wird.
9. Diese Ziele könnten durch Maßnahmen folgender Art erreicht werden:
- Ausbau einer offenen, stabilen und tragenden Beziehung im Rahmen der bestehenden Mechanismen, die von Dialog und Partnerschaft zwischen der Union und Rußland im Bereich der Sicherheit, einschließlich relevanter Aspekte der Abrüstung, der Nichtverbreitung, der Ausfuhrkontrolle bei Waffen sowie der Konfliktverhütung und des Konfliktmanagements, geprägt ist;
- Prüfung der Durchführbarkeit gemeinsamer Initiativen bei Fragen von gemeinsamem Interesse im Bereich der Sicherheit und der Abrüstung und in bezug auf neue Aufgaben (wie die Verhütung von illegalem Handel mit spaltbarem Material, die Zusammenarbeit in Fragen der Nichtverbreitung ...) gemeinsam mit Rußland;
- Lenkung der Aufmerksamkeit Rußlands auf sicherheitsrelevante Vorhaben, die für EU-Unterstützungsprogramme in Betracht kommen (Rüstungs- und Standortkonversion, atomare Sicherheit usw.);
- Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodells für das Europa des 21. Jahrhunderts. Gegebenenfalls könnten dabei im Rahmen der OSZE gemeinsame Initiativen mit Rußland entwickelt werden;
- Ermutigung Rußlands, seine Mitwirkung im NACC und in der Partnerschaft für den Frieden voll zu nutzen und gegebenenfalls Ermutigung zum Ausbau der entstehenden Dialogmöglichkeiten mit der NATO;
- Ermutigung Rußlands, sich seine neuen Kontakte mit der WEU voll zunutze zu machen;
- Ermutigung Rußlands und der mittel- und osteuropäischen Länder, gutnachbarliche Beziehungen zu konsolidieren und Vereinbarungen über die regionale Zusammenarbeit gemäß den Normen für internationale Beziehungen auszuarbeiten. Die EU sollte die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um solche regionalen Initiativen, insbesondere im Baltikum und in bezug auf die Folgemaßnahmen zum Stabilitätspakt im Rahmen der OSZE, zu unterstützen und direkt daran mitzuwirken.
Außenpolitik
10. - Unterstützung bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten im Gebiet der GUS, wobei die souveränen Rechte voll respektiert werden, und der Entwicklung freiwilliger regionaler und wirtschaftlicher Zusammenarbeit;
- Förderung eines konstruktiven Dialogs zwischen Rußland, der EU und anderen westlichen Partnern sowie der Zusammenarbeit in internationalen Organisationen;
- Förderung der Einbindung Rußlands in friedenserhaltende Maßnahmen in Übereinstimmung mit der VN-Charta und den Grundsätzen und Zielen der OSZE.
11. Diese Ziele könnten durch Maßnahmen folgender Art erreicht werden:
- Durchführung und Weiterentwicklung der vereinbarten politischen Konsultation auf allen Ebenen, einschließlich der höchsten politischen Ebene;
- Erfahrungsaustausch in bezug auf die Handhabung auswärtiger Angelegenheiten; besonders nützlich wäre in diesem Zusammenhang der Austausch von Erfahrungen hinsichtlich der Formulierung der Außenpolitik und der Organisation der Außenministerien, z.B. der juristischen Abteilungen;
- Entwicklung regelmäßiger Kontakte in geeigneten internationalen Organisationen und auf bilateraler Ebene;
- Aufwertung der OSZE als eines sehr wichtigen Forums für die Entwicklung eines umfassenden politischen Dialogs mit Rußland.
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12. Der Rat wird auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Prioritäten ein Aktionsprogramm beschließen, in dem die kurz- und langfristigen Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, im einzelnen festgelegt werden.
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ANLAGE 9
ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN RATES ZU RUSSLAND
Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß die am 17. Dezember in Rußland stattfindenden Parlamentswahlen einen bedeutenden Schritt auf dem Wege zur Festigung der Verfassungsorgane und zur Verankerung der demokratischen Grundsätze im politischen Leben dieses Landes darstellen.
Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, daß dieser Prozeß, der sich 1996 mit den Präsidentschaftswahlen fortsetzt, in noch stärkerem Maß der Achtung der Menschenrechte und der Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit in Europa sowie der Vertiefung der Beziehungen zur Europäischen Union dient.
In diesem Sinne setzt sich die Europäische Union vorbehaltlos für den raschen Beitritt Rußlands zum Europarat ein und bekräftigt ihre Entschlossenheit, den Prozeß demokratischer und wirtschaftlicher Reformen auch weiterhin zu unterstützen.
Der Europäische Rat geht davon aus, daß das Interimsabkommen am 1. Februar 1996 in Kraft tritt, das unsere Beziehungen bis zur alsbaldigen Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens auf eine bessere Grundlage stellt.
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ANLAGE 10
DIE NEUE TRANSATLANTISCHE AGENDA
Wir, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union, bekräftigen unsere Überzeugung, daß die Bande zwischen unseren Völkern gegenwärtig ebenso fest sind wie während des letzten halben Jahrhunderts. Mehr als 50 Jahre lang spielte die transatlantische Partnerschaft bei den Bemühungen um Frieden und Wohlstand sowohl für uns selbst als auch für die Welt eine führende Rolle. Zusammen haben wir dazu beigetragen, daß aus Gegnern Verbündete und aus Diktaturen Demokratien wurden. Zusammen haben wir Institutionen und Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, durch die unsere Sicherheit und unsere wirtschaftliche Stärke gewährleistet wurden. Dies waren heroische Leistungen.
Heute sind wir mit neuen Herausforderungen im Inland wie auch im Ausland konfrontiert. Um mit ihnen fertig zu werden, müssen wir die Partnerschaft, die uns so gute Dienste geleistet hat, weiter stärken und anpassen. Herausforderungen im Inland sind aber kein Grund dafür, den Blick nur nach innen zu wenden; wir können aus unseren jeweiligen Erfahrungen lernen und neue transatlantische Brücken schlagen. Vor allem anderen müssen wir die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, die sich mit der historischen Umwandlung Europas bietet, um die Demokratie und die freie Marktwirtschaft auf dem gesamten Kontinent zu konsolidieren.
Wir haben eine gemeinsame strategische Vision von Europas künftiger Sicherheit. Gemeinsam haben wir einen Kurs festgelegt, der den dauerhaften Frieden in Europa bis ins nächste Jahrhundert hinein gewährleisten soll. Wir sind die Verpflichtung eingegangen, eine neue europäische Sicherheitsarchitektur zu schaffen, in deren Rahmen die Nordatlantikvertragsorganisation, die Europäische Union, die Westeuropäische Union, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Europarat jeweils eine sich ergänzende und gegenseitig stützende Rolle spielen sollen.
Wir bekräftigen die Unteilbarkeit der transatlantischen Sicherheit. Die NATO bleibt für ihre Mitglieder weiterhin das Herzstück der transatlantischen Sicherheit und sorgt für die unerläßliche Verbindung zwischen Nordamerika und Europa. Eine weitere Anpassung der politischen und militärischen Strukturen der Allianz, so daß sowohl das volle Spektrum ihrer Aufgaben als auch die Entwicklung der im Entstehen begriffenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität deutlich werden, wird den europäischen Pfeiler der Allianz stärken.
Was den Beitritt neuer Mitglieder zur NATO und zur EU anbelangt, so sollten diese Prozesse, die autonom, aber dennoch komplementär sind, wesentlich zum Ausbau von Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa beitragen. Die Unterstützung der Partnerschaft für den Frieden sowie des Nordatlantischen Kooperationsrates und die Schaffung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen der NATO und Rußland sowie zwischen der NATO und der Ukraine werden zu einer beispiellosen Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen führen.
Wir stärken die OSZE, damit sie ihren Möglichkeiten zur Verhütung destabilisierender regionaler Konflikte und zur Förderung der Aussichten auf Frieden, Sicherheit, Wohlstand und Demokratie für alle gerecht werden kann.
Unsere gemeinsame Sicherheit kann noch erhöht werden durch eine Stärkung und Bestätigung der Bande zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten innerhalb des Beziehungsgeflechts, das uns schon miteinander verbindet.
Unsere wirtschaftlichen Beziehungen stützen unsere Sicherheit und mehren unseren Wohlstand. Zwischen uns bestehen weltweit die umfangreichsten zweiseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen. Wir sind in besonderem Maße dafür verantwortlich, daß die multilateralen Bemühungen weltweit zu einer offeneren Regelung für Handel und Investitionen führen. Unsere Zusammenarbeit hat alle globalen Handelsvereinbarungen - von der Kennedy-Runde bis zur Uruguay-Runde - ermöglicht. Im Rahmen der G7 arbeiten wir auf die Förderung des globalen Wachstums hin. Und im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bemühen wir uns um Strategien, um die strukturelle Arbeitslosigkeit zu überwinden und dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen.
Wir sind entschlossen, einen Neuen Transatlantischen Markt zu schaffen, durch den die Handels- und Investitionsmöglichkeiten erweitert und auf beiden Seiten des Atlantiks vermehrt Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Initiative wird außerdem zur Dynamik der Weltwirtschaft beitragen.
An der Schwelle zu einem neuen Jahrhundert gilt es, eine neue Welt zu formen - eine Welt voller Möglichkeiten, aber auch mit Herausforderungen, die nicht weniger kritisch sind als die, mit denen frühere Generationen konfrontiert waren. Mit diesen Herausforderungen kann die internationale Gemeinschaft einzig und allein durch Zusammenarbeit fertig werden, ebenso wie diese Möglichkeiten nur von allen gemeinsam voll genutzt werden können. Wir werden mit anderen Staaten bilateral, im Rahmen der Vereinten Nationen und auch in anderen multilateralen Gremien zusammenarbeiten.
Wir sind entschlossen, unsere politische und wirtschaftliche Partnerschaft als eine gewaltige Kraft für das Gute in der Welt auszubauen. In dieser Absicht werden wir auf den umfassenden Konsultationen, die durch die Transatlantische Erklärung von 1990 und die Schlußfolgerungen unseres Gipfeltreffens im Juni 1995 geschaffen wurden, aufbauen und eine gemeinsame Aktion in Gang bringen.
Wir verabschieden heute eine Neue Transatlantische Agenda, die auf einem Aktionsrahmen mit den folgenden vier Hauptzielen beruht:
Förderung von Frieden und Stabilität, Demokratie und Entwicklung in der ganzen Welt. Gemeinsam werden wir uns dafür einsetzen, für immer mehr Stabilität und Wohlstand in Europa zu sorgen, die Demokratie und die wirtschaftlichen Reformen in Mittel- und Osteuropa wie auch in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu fördern, den Frieden im Nahen Osten zu sichern, die Menschenrechte zu fördern, die Nichtverbreitung von Kernwaffen voranzutreiben und in Entwicklungsfragen und bei der humanitären Hilfe zusammenzuarbeiten.
Reaktion auf globale Herausforderungen. Gemeinsam werden wir gegen internationale Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus vorgehen, uns den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Vertriebenen zuwenden, die Umwelt schützen und Krankheiten bekämpfen.
Beitrag zur Expansion des Welthandels und zu engeren wirtschaftlichen Beziehungen. Gemeinsam werden wir das multilaterale Handelssystem stärken und konkrete, praktische Maßnahmen zur Förderung engerer wirtschaftlicher Beziehungen treffen.
Brückenschlag über den Atlantik. Gemeinsam werden wir mit unseren Unternehmern, Wissenschaftlern, Lehrkräften und anderen daran arbeiten, die Kommunikation zu verbessern und zu gewährleisten, daß auch künftige Generationen sich genauso wie wir für die Entwicklung einer umfassenden und gleichberechtigten Partnerschaft einsetzen.
Innerhalb dieses Rahmens haben wir einen umfassenden Gemeinsamen Aktionsplan EU-USA entwickelt. Wir werden in der Zeit bis zu unserem nächsten Gipfeltreffen den folgenden Aktionen besonderen Vorrang geben:
I. FÖRDERUNG VON FRIEDEN UND STABILITÄT, DEMOKRATIE UND ENTWICKLUNG ÜBERALL IN DER WELT
- Wir verpflichten uns, entschlossen und rasch gemeinsam und mit anderen Partnern dafür zu wirken, den Frieden herzustellen, den Wiederaufbau der im Kriege verwüsteten Regionen des ehemaligen Jugoslawien zu fördern und wirtschaftliche und politische Reformen sowie neue demokratische Institutionen zu unterstützen. Wir werden zusammenarbeiten, um folgendes zu gewährleisten: 1. die Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Minderheiten und der Rechte der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere des Rechts auf Rückkehr; 2. die Achtung der Arbeit des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichteten Gerichtshofs für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, um die internationale strafrechtliche Verantwortlichkeit durchzusetzen; 3. die Schaffung eines Rahmens für freie und gerechte Wahlen in Bosnien-Herzegowina, sobald die Umstände dies erlauben, und 4. die Durchführung des vereinbarten Prozesses der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und vertrauensbildender Maßnahmen. Neben unserer humanitären Hilfe werden wir einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten, sofern die Bestimmungen des Friedensplans im Zusammenhang mit einer möglichst weitgehenden Lastenteilung mit anderen Geberländern und unter Nutzung der Erfahrungen internationaler Institutionen, der Europäischen Kommission und aller maßgeblichen bilateralen Geberländer im Koordinierungsmechanismus zur Anwendung kommen.
- Wir werden die mittel- und osteuropäischen Länder bei ihren Bemühungen um den Umbau ihrer Wirtschaft und die Stärkung ihrer demokratischen und marktwirtschaftlichen Institutionen unterstützen. Ihr Eintreten für demokratische Regierungssysteme, für die Wahrung der Rechte von Minderheiten und der Menschenrechte, für eine marktorientierte Wirtschaft und für gute Beziehungen zu den jeweiligen Nachbarländern wird ihre Integration in unsere Institutionen erleichtern. Wir werden Schritte unternehmen, um unsere Zusammenarbeit zu intensivieren, die auf den Informationsaustausch, die Koordinierung der Hilfsprogramme und die Festlegung gemeinsamer Aktionen, auf den Schutz der Umwelt und die Gewährleistung der Sicherheit der Kernkraftwerke dieser Länder abzielt.
- Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit zur Konsolidierung von Demokratie und Stabilität in Rußland, in der Ukraine und in anderen NUS zu verstärken. Wir fühlen uns verpflichtet, mit ihnen zusammenzuarbeiten im Hinblick auf die Stärkung der demokratischen Institutionen und der Marktreformen, den Schutz der Umwelt, die Sicherung ihrer Kernkraftwerke und die Förderung ihrer Integration in die Weltwirtschaft. Eine dauerhafte und stabile Sicherheitsstruktur für Europa muß diese Nationen miteinbeziehen. Wir beabsichtigen, weiterhin eine enge Partnerschaft
mit einem demokratischen Rußland aufzubauen. Eine unabhängige, demokratische, stabile und kernwaffenfreie Ukraine wird zur Sicherheit und Stabilität in Europa beitragen; wir werden zur Unterstützung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Reformen zusammenarbeiten.
- Wir werden die türkische Regierung bei ihren Bemühungen um eine Stärkung der Demokratie und die Durchführung wirtschaftlicher Reformen unterstützen, um die weitere Einbeziehung der Türkei in die transatlantische Gemeinschaft zu fördern.
- Wir werden auf eine Lösung der Zypern-Frage hinarbeiten und dabei den voraussichtlichen Beitritt Zyperns zur Europäischen Union berücksichtigen. Wir werden die Vermittlungsmission des VN-Generalsekretärs unterstützen und den Dialog zwischen und mit den zyprischen Volksgruppen fördern.
- Wir bekräftigen unser Engagement für die Schaffung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten. Wir werden auf den jüngsten Erfolgen des Friedensprozesses, einschließlich der kühnen Schritte Jordaniens und Israels, aufbauen und uns gemeinsam bemühen, die bereits getroffenen Vereinbarungen zu unterstützen und den Friedensprozeß auszuweiten. Wir nehmen zur Kenntnis, daß mit der Unterzeichnung des israelisch-palästinensischen Interimsabkommens bereits ein wesentlicher Schritt getan wurde; wir werden auf der Konferenz für Wirtschaftshilfe für das palästinensische Volk eine aktive Rolle spielen, die Wahlen in Palästina unterstützen und unseren Ehrgeiz daran setzen, Erzeugnissen aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen leichteren Zugang zu gewähren. Wir werden die regionalen Parteien zur Durchführung der Schlußfolgerungen des Gipfeltreffens von Amman ermutigen und sie dabei unterstützen. Wir werden außerdem in unseren Anstrengungen zur Förderung des Friedens zwischen Israel, Libanon und Syrien fortfahren. Wir werden die Aufhebung des arabischen Boykotts gegenüber Israel aktiv anstreben.
- Wir verpflichten uns, bei unserer Präventiv- und Krisendiplomatie enger zusammenzuarbeiten, auf humanitäre Notsituationen wirksam zu reagieren, eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung und den Aufbau demokratischer Gesellschaften zu fördern sowie für die Menschenrechte einzutreten.
- Wir sind übereingekommen, Entwicklungs- und humanitäre Hilfsmaßnahmen zu koordinieren und in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten und gemeinsam vorzugehen. Zu diesem Zweck werden wir eine Konsultationsgruppe auf hoher Ebene einsetzen, die die derzeitigen Fortschritte überprüfen, die Politiken und Prioritäten beurteilen und Projekte und Regionen für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit festlegen soll.
- Wir werden bei der Entwicklung eines Plans zur wirtschaftlichen und sozialen Reform der VN verstärkt zusammenarbeiten. Wir werden uns gemeinsam um dringend benötigte Lösungen für die Finanzkrise des VN-Systems bemühen. Wir sind entschlossen, unsere Verpflichtungen, einschließlich unserer finanziellen Verpflichtungen, einzuhalten. Gleichzeitig müssen die VN ihre Mittel für Maßnahmen von höchster Priorität verwenden; das System muß reformiert werden, um seinen grundlegenden Zielen gerecht werden zu können.
- Wir werden die Energieentwicklungsorganisation für die koreanische Halbinsel (KEDO) unterstützen und damit unseren gemeinsamen Wunsch zum Ausdruck bringen, wesentliche Herausforderungen, die sich weltweit im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen stellen, zu bewältigen.
II. REAKTION AUF GLOBALE HERAUSFORDERUNGEN
- Wir sind entschlossen, in unserem gemeinsamen Kampf gegen die Geißel des internationalen Verbrechens, des Drogenhandels und des Terrorismus neue Schritte zu unternehmen. Wir verpflichten uns zu einer aktiven praktischen Zusammenarbeit zwischen den USA und dem künftigen europäischen Polizeiamt, EUROPOL. Wir werden gemeinsam in Mittel- und Osteuropa, Rußland, der Ukraine, anderen NUS und sonstigen Regionen der Welt die laufenden Ausbildungsprogramme und Einrichtungen für Beamte, die mit der Bekämpfung der Kriminalität betraut sind, unterstützen und einen Beitrag dazu leisten.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere multilateralen Bemühungen zum Schutz der globalen Umwelt und zur Entwicklung von umweltpolitischen Strategien für ein weltweites umweltgerechtes Wachstum zu verstärken. Wir werden unsere Verhandlungspositionen in wichtigen globalen Umweltfragen, wie Klimaveränderung, Abbau der Ozonschicht, schwerflüchtige organische Schadstoffe, Wüstenbildung, Erosion und Bodenverseuchung aufeinander abstimmen. Wir werden koordinierte Initiativen treffen zur Verbreitung von Umwelttechnologien und zur Verringerung der Gefährdung der Volksgesundheit durch gefährliche Stoffe, insbesondere durch Blei. Wir werden unsere bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Chemikalien, Biotechnologie und Luftverschmutzung intensivieren.
- Wir sind entschlossen, ein wirksames globales Frühwarnsystem und ein Netz zur Bekämpfung von neuen und erneut auftretenden übertragbaren Krankheiten, wie beispielsweise von Aids und dem Ebolavirus, zu schaffen und zum Einsatz zu bringen und die Ausbildung und den Austausch von Personal in diesem Bereich zu fördern. Gemeinsam fordern wir andere Nationen auf, sich uns anzuschließen, damit diese Krankheiten wirksamer bekämpft werden.
III. BEITRAG ZUR AUSWEITUNG DES WELTHANDELS UND ZUR SCHAFFUNG ENGERER WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
- Wir haben eine besondere Verantwortung dafür, das multilaterale Handelssystem zu stärken, die Welthandelsorganisation zu unterstützen und uns an vorderster Front für die Öffnung von Märkten für Handel und Investitionen einzusetzen.
- Wir werden zur Ausweitung des Welthandels beitragen, indem wir unsere im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen vollständig umsetzen; wir werden bemüht sein, noch unerledigte Angelegenheiten fristgerecht zum Abschluß zu bringen, und werden auf ein erfolgreiches und umfassendes Ergebnis der Ministertagung der Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 1996 in Singapur hinwirken. In diesem Zusammenhang werden wir die Möglichkeiten einer Vereinbarung über ein für alle Seiten zufriedenstellendes Paket von Zollsenkungen für gewerbliche Waren sondieren und die Frage prüfen, ob einige der im Rahmen der Uruguay-Runde eingegangenen Verpflichtungen im Zollbereich beschleunigt umgesetzt werden können. Angesichts der Bedeutung der Informationsgesellschaft leiten wir eine spezifische Maßnahme in die Wege, um zu versuchen, ein Übereinkommen über die Informationstechnologie zu schließen.
- Wir werden zusammenarbeiten im Hinblick auf den erfolgreichen Abschluß eines multilateralen Investitionsabkommens im Rahmen der OECD, in dem strenge Grundsätze in bezug auf die Liberalisierung und den Schutz internationaler Investitionen verankert werden. In der Zwischenzeit werden wir bemüht sein, mit unseren WTO-Partnern eine Aussprache über diese Frage in die Wege zu leiten. Wir werden in den entsprechenden Gremien Probleme zur Sprache bringen, bei denen sich Handelsfragen mit Anliegen im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, international anerkannten Arbeitsnormen und der Wettbewerbspolitik überschneiden. Entsprechend den von uns im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen werden wir gemeinsam zur Schaffung zusätzlicher bilateraler und weltweiter Handelsmöglichkeiten beitragen.
- Ohne unserer Zusammenarbeit in multilateralen Gremien dadurch Abbruch zu tun, werden wir durch einen schrittweisen Abbau oder die Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen unseren Ländern einen Neuen Transatlantischen Markt schaffen. Wir werden gemeinsam eine Untersuchung darüber anstellen, wie der Handel mit Waren und Dienstleistungen erleichtert und wie tarifäre und nichttarifäre Hemmnisse abgebaut oder beseitigt werden können.
- Wir werden die Zusammenarbeit im Regelungsbereich insbesondere dadurch fördern, daß wir die Regelungsbehörden ermutigen, der Zusammenarbeit mit den entsprechenden transatlantischen Stellen einen hohen Vorrang einzuräumen, damit die technischen und nichttarifären Handelshemmnisse, die sich aus unterschiedlichen Regelungsprozessen ergeben, angegangen werden. Wir setzen uns zum Ziel, möglichst bald ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (einschließlich Zertifikations- und Prüfverfahren) für bestimmte Sektoren zu schließen. Wir werden die laufenden Arbeiten in verschiedenen Sektoren fortsetzen und weitere Schwerpunktbereiche ermitteln.
- Wir werden bemüht sein, bis Ende 1996 ein Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Zollbereich zu schließen.
- Damit unsere Völker neu entwickelte Informationstechnologien und -dienstleistungen in vollem Umfang nutzen können, werden wir auf die Verwirklichung einer transatlantischen Informationsgesellschaft hinarbeiten.
- In Anbetracht der übergreifenden Bedeutung der Schaffung von Arbeitsplätzen verpflichten wir uns, bei den Folgemaßnahmen zu der Beschäftigungskonferenz in Detroit und zu der Initiative des G7-Gipfels zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der G7-Beschäftigungskonferenz in Frankreich und auf dem nächsten G7-Gipfel im Sommer 1996 sowie in anderen Gremien, wie beispielsweise der OECD. Wir werden eine gemeinsame Arbeitsgruppe für Beschäftigungs- und Arbeitsfragen einsetzen.
IV. BRÜCKENSCHLAG ÜBER DEN ATLANTIK
- Wir sind uns dessen bewußt, daß die Unterstützung unserer Partnerschaft durch die Öffentlichkeit gestärkt und ausgeweitet werden muß. Im Hinblick darauf werden wir bemüht sein, die kommerziellen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und bildungspolitischen Verbindungen zwischen unseren Völkern zu vertiefen. Wir verpflichten uns, bei der gegenwärtigen und den künftigen Generationen das gegenseitige Verständnis und den Sinn für ein gemeinsames Ziel zu wecken, die unsere Beziehungen in der Nachkriegszeit gekennzeichnet haben.
- Wir werden diese anspruchsvollen Ziele nicht ohne die Unterstützung unserer jeweiligen Wirtschaftskreise erreichen können. Wir werden die Entwicklung der transatlantischen Geschäftsbeziehungen als integralen Bestandteil unserer umfassenderen Bemühungen zur Stärkung unseres bilateralen Dialogs fördern. Die erfolgreiche Konferenz führender Geschäftsleute aus Europa und den USA vom 10./11. November 1995 in Sevilla war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Eine Reihe von Empfehlungen dieser Konferenz sind bereits in unseren Aktionsplan aufgenommen worden, und wir werden konkrete Folgemaßnahmen im Anschluß an andere Empfehlungen in Betracht ziehen.
- Wir werden intensiv darauf hinwirken, daß bis 1997 ein neues umfassendes Abkommen zwischen der EG und den USA über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit geschlossen wird.
- Wir sind überzeugt davon, daß das kürzlich zwischen der EU und den USA geschlossene Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und der beruflichen Bildung eine Art Katalysator für ein breites Spektrum innovativer Maßnahmen der Zusammenarbeit sein kann, die Studenten und Lehrern unmittelbar zugute kommen. Wir werden prüfen, wie eine umfangreichere private Unterstützung für bildungspolitische Austauschprogramme erreicht werden könnte, einschließlich Stipendien und Programmen für medizinische Praktika. Wir werden uns für die Einführung neuer Technologien in den Klassenzimmern einsetzen, wobei eine Verbindung hergestellt wird zwischen den Schulen in der EU und denen in den USA, und wir werden die Vermittlung von Sprache, Geschichte und Kultur des Partners im Unterricht fördern.
Parlamentarische Beziehungen
Wir messen verstärkten parlamentarischen Beziehungen große Bedeutung bei. Wir werden führende Parlamentarier auf beiden Seiten des Atlantiks zu neuen konsultativen Mechanismen, darin einbegriffen solche, die auf bestehenden Einrichtungen aufbauen, im Hinblick auf die Erörterung von Fragen, die unsere transatlantische Partnerschaft betreffen, konsultieren.
Umsetzung unserer Agenda
Die neue Transatlantische Agenda ist eine umfassende Aufstellung der zahlreichen Bereiche unserer gemeinsamen Aktion und Zusammenarbeit. Wir haben die Gruppe hoher Beamter damit betraut, die Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Agenda und insbesondere mit den von uns festgelegten prioritären Maßnahmen zu beaufsichtigen. Wir werden unsere regelmäßigen Gipfeltreffen dazu nutzen, die Fortschritte zu bewerten und unsere Prioritäten zu aktualisieren und zu überprüfen.
In den letzten fünfzig Jahren war die transatlantische Beziehung für die Sicherheit und den Wohlstand unserer Völker von zentraler Bedeutung. Unsere Bestrebungen für die Zukunft müssen unseren bisherigen Errungenschaften noch übertreffen.
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ANLAGE 11
MITTELMEER
AUF DER EUROPA-MITTELMEER-KONFERENZ ANGENOMMENE
ERKLÄRUNG VON BARCELONA
(27. und 28. November 1995)
Der Rat der Europäischen Union, vertreten durch seinen Präsidenten, den Minister für auswärtige Angelegenheiten Spaniens, Herrn Javier SOLANA,
Die Europäische Kommission, vertreten durch den Vizepräsidenten Herrn Manuel MARIN,
Deutschland, vertreten durch den Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers, Herrn Klaus KINKEL,
Algerien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Mohamed Salah DEMBRI,
Österreich, vertreten durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, Frau Benita FERRERO-WALDNER,
Belgien, vertreten durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Erik DERYCKE,
Zypern, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Alecos MICHAELIDES,
Dänemark, vertreten durch den Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Ole Loensmann POULSEN,
Ägypten, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Amr MOUSSA,
Spanien, vertreten durch den Staatssekretär für die Beziehungen zu den Europäischen Gemeinschaften, Herrn Carlos WESTENDORP Y CABEZA,
Finnland, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Frau Tarja HALONEN,
Frankreich, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Hervé de CHARETTE,
Griechenland, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Kàrolos PAPOULIAS
Irland, vertreten durch den Stellvertretenden Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Dick SPRING,
Israel, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Ehud BARAK,
Italien, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Frau Susanna AGNELLI,
Jordanien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Abdel-Karim KABARITI,
Libanon, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelgenheiten, Herrn Fares BOUEZ,
Luxemburg, vertreten durch den Vizepremierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Zusammenarbeit, Herrn Jacques F. POOS,
Malta, vertreten durch den stellvertretenden Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Professor Guido DE MARCO,
Marokko, vertreten durch den Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Abdellatif FILALI,
Die Niederlande, vertreten durch den Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Hans Van MIERLO,
Portugal, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Jaime GAMA,
Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen, Herrn Malcolm RIFKIND QC MP,
Syrien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Farouk AL-SHARAA,
Schweden, vertreten durch die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Frau Lena HJELM-WALLEN,
Tunesien, vertreten durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Habib Ben YAHIA,
Türkei, vertreten durch den stellvertretenden Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Deniz BAYKAL,
Die Palästinensische Autonomiebehörde, vertreten durch den Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde, Herrn Yassir ARAFAT,
die an der Europa-Mittelmeer-Konferenz in Barcelona teilnehmen -
- unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Mittelmeerraums und in dem Willen, ihren künftigen Beziehungen eine neue Dimension zu verleihen, die auf einer umfassenden Zusammenarbeit und Solidarität beruht und der besonderen Art dieser durch Nachbarschaft und Geschichte gekennzeichneten Bindungen gerecht wird;
- in dem Bewußtsein, daß die neuen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen auf beiden Seiten des Mittelmeeres gemeinsame Herausforderungen darstellen, die nach einem umfassenden und koordinierten Ansatz verlangen;
- entschlossen, zu diesem Zweck unter gebührender Berücksichtigung der Merkmale, Werte und besonderen Eigenheiten der Beteiligten einen multilateralen, dauerhaften und partnerschaftlichen Rahmen für ihre Beziehungen zu schaffen;
- in der Erwägung, daß dieser multilaterale Rahmen einhergehen muß mit dem Ausbau der bilateralen Beziehungen, die gewahrt werden müssen und deren besonderer Charakter noch akzentuiert werden sollte;
- unter Hinweis darauf, daß es nicht das Ziel der Europa-Mittelmeer-Initiative ist, die übrigen zur Sicherstellung von Frieden, Stabilität und Entwicklung in der Region eingeleiteten Aktionen und Initiativen zu ersetzen, sondern zu deren Erfolg beizutragen. Die Teilnehmer unterstützen die Verwirklichung einer gerechten, umfassenden und dauerhaften Friedensregelung im Nahen Osten, die sich auf den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und auf die im Einladungsschreiben zur Madrider Nahost-Friedenskonferenz genannten Grundsätze, einschließlich des Grundsatzes "Land für Frieden" mit den sich daraus ergebenden Folgen, stützt;
- in der Überzeugung, daß es im Hinblick auf das allgemeine Ziel, den Mittelmeerraum zu einem Gebiet des Dialogs, des Austauschs und der Zusammenarbeit zu machen, in dem Frieden, Stabilität und Wohlstand gewährleistet sind, erforderlich ist, für die Stärkung der Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte, für eine nachhaltige und ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die Bekämpfung der Armut und ein besseres gegenseitiges Verständnis der Kulturen, die alle wesentliche Faktoren der Partnerschaft sind, Sorge zu tragen -
kommen überein, untereinander eine umfassende Partnerschaft, die Europa-MittelmeerPartnerschaft, aufzubauen, die über einen verstärkten regelmäßigen politischen Dialog, den Ausbau der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit und eine stärkere Herausstellung der sozialen, kulturellen und menschlichen Dimension - diese Aspekte bilden die drei Teilbereiche der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft - verwirklicht werden soll.
POLITISCHE PARTNERSCHAFT UND SICHERHEITSPARTNERSCHAFT: DEFINITION EINES GEMEINSAMEN FRIEDENS- UND STABILITÄTSRAUMS
Die Teilnehmer verleihen ihrer Überzeugung Ausdruck, daß Frieden, Stabilität und Sicherheit der Mittelmeerregion ein gemeinsames Gut sind, das sie nach Kräften fördern und stärken wollen. Sie kommen deshalb überein, einen verstärkten regelmäßigen politischen Dialog auf der Grundlage der Wahrung der wesentlichen Grundsätze des Völkerrechts zu führen, und bestätigen eine Reihe gemeinsamer Ziele für die interne und externe Stabilität.
In diesem Sinne verpflichten sie sich im Wege dieser Grundsatzerklärung,
- entsprechend der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie entsprechend anderer völkerrechtlicher Verpflichtungen zu handeln, die sich insbesondere aus regionalen und internationalen Instrumenten ergeben, die sie unterzeichnet haben;
- in ihrem politischen System Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu entwickeln, wobei die Partner in diesem Rahmen das Recht jedes einzelnen von ihnen anerkennen, sein politisches, soziokulturelles, wirtschaftliches und rechtliches System frei zu wählen und zu entwickeln;
- die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und zu gewährleisten, daß diese Rechte und Freiheiten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts, friedliche Vereinigungen zu bilden, und der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Nationalität, der Sprache, der Religion oder des Geschlechts von jedem einzelnen sowie gemeinsam mit anderen Mitgliedern derselben Gruppe wirklich und in legitimer Weise wahrgenommen werden können;
- den Austausch von Informationen über Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten und den Grundfreiheiten, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Wege des Dialogs zwischen den Parteien wohlwollend in Erwägung zu ziehen;
- die Vielfalt und den Pluralismus in ihrer Gesellschaft zu achten und deren Achtung sicherzustellen, die Toleranz zwischen den verschiedenen Gruppen der Gesellschaft zu fördern und die Erscheinungsformen der Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zu bekämpfen. Die Teilnehmer unterstreichen, wie wichtig eine angemessene Ausbildung in Fragen der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ist;
- ihre souveräne Gleichheit sowie alle in der Souveränität begründeten Rechte zu achten und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen;
- die Gleichberechtigung der Völker und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu achten und stets im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und mit den einschlägigen Normen des Völkerrechts, einschließlich der Normen betreffend die territoriale Unversehrtheit von Staaten, wie sie im Abkommen zwischen einzelnen Parteien zum Ausdruck kommen, zu handeln;
- gemäß den Normen des Völkerrechts jede mittelbare oder unmittelbare Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Partners zu unterlassen;
- die territoriale Unversehrtheit und die Einheit jedes anderen Partners zu achten;
- ihre Streitigkeiten auf friedlichem Wege beizulegen, wobei alle Teilnehmer aufgefordert sind, auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines anderen Teilnehmers, einschließlich der gewaltsamen Gebietsaneignung, zu verzichten und das Recht auf umfassende Wahrnehmung der Souveränitätsrechte durch rechtmäßige Mittel im Einklang mit der VN-Charta und dem Völkerrecht zu bekräftigen;
- zur Abwendung und Bekämpfung des Terrorismus verstärkt zusammenzuarbeiten, indem sie insbesondere die von ihnen unterzeichneten internationalen Instrumente ratifizieren und anwenden, solchen Instrumenten beitreten und sonstige geeignete Maßnahmen ergreifen;
- gemeinsam gegen die Ausweitung und Diversifizierung der organisierten Kriminalität vorzugehen und das Drogenproblem in allen seinen Aspekten zu bekämpfen;
- die regionale Sicherheit zu fördern und für die Nichtverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen einzutreten, indem sie sämtlichen internationalen und regionalen Nichtverbreitungsvereinbarungen und Übereinkünften auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und der Abrüstung wie dem NPT, dem CWC, dem BWC, dem CTBT und/oder regionalen Übereinkünften wie waffenfreie Zonen einschließlich den entsprechenden Kontrollvereinbarungen beitreten und ihnen nachkommen und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Übereinkünfte auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der Nichtverbreitung nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Die Parteien streben im Nahen Osten eine beidseitig und wirksam überprüfbare Zone an, die frei von nuklearen, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen sowie frei von entsprechenden Abschußsystemen ist.
Ferner werden die Parteien
- prüfen, welche praktischen Vorkehrungen zu treffen sind, um die Verbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen sowie eine übermäßige Anhäufung konventioneller Waffen zu verhindern;
- davon Abstand nehmen, sich über ihre legitimen Verteidigungsbedürfnisse hinaus mit Militärpotential auszustatten, und gleichzeitig ihren Willen bekräftigen, den gleichen Grad an Sicherheit und gegenseitigem Vertrauen auf einem möglichst niedrigen Truppen- und Rüstungsniveau zu erreichen und dem CCW beizutreten;
- zur Schaffung der Voraussetzungen beitragen, unter denen sich gutnachbarliche Beziehungen entwickeln können, und den auf Stabilität, Sicherheit, Wohlstand und regionale und subregionale Zusammenarbeit abzielenden Prozeß unterstützen;
- prüfen, welche vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen von den Parteien ergriffen werden könnten, damit ein "Raum des Friedens und der Stabilität in der Mittelmeerregion" entsteht, was die langfristige Möglichkeit der Errichtung eines Europa-Mittelmeer-Pakts zu diesem Zweck einschließt.
WIRTSCHAFTS- UND FINANZPARTNERSCHAFT: SCHAFFUNG EINER ZONE GEMEINSAMEN WOHLSTANDS
Die Teilnehmer unterstreichen die Bedeutung, die sie einer nachhaltigen wirtschaftlichen und ausgewogenen sozialen Entwicklung im Hinblick auf die Erreichung ihres Ziels der Schaffung einer Zone gemeinsamen Wohlstands beimessen.
Die Partner räumen ein, daß die Schuldenfrage Probleme bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder des Mittelmeerraums verursachen kann. Mit Blick auf die Bedeutung ihrer Beziehungen vereinbaren sie, den Dialog fortzuführen, um in den zuständigen Gremien Fortschritte zu erzielen.
Die Teilnehmer stellen fest, daß die Partnerländer - wenn auch in unterschiedlichem Maße - gemeinsame Herausforderungen annehmen müssen, und setzen sich folgende langfristigen Ziele:
- Beschleunigung des Tempos einer nachhaltigen sozio-ökonomischen Entwicklung;
- Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bevölkerungen, Steigerung des Beschäftigungsstands und Verringerung des Entwicklungsgefälles in der Europa-MittelmeerRegion;
- Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.
Zur Erreichung dieser Ziele kommen die Teilnehmer überein, eine Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft einzurichten, die dem unterschiedlichen Entwicklungsstand Rechnung trägt und folgende Grundlagen hat:
- die schrittweise Schaffung einer Freihandelszone;
- die Durchführung einer angemessenen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und abgestimmter Maßnahmen in den einschlägigen Bereichen;
- eine erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe der Europäischen Union für ihre Partnerländer.
a) Freihandelszone
Die Freihandelszone wird mittels der neuen Europa-Mittelmeer-Abkommen und der Freihandelsabkommen zwischen den Partnern der Union verwirklicht. Die Parteien haben sich das Jahr 2010 als Zieltermin für die schrittweise Errichtung dieser Freihandelszone gesetzt, die den größten Teil des Handels unter Wahrung der sich im Rahmen der WTO ergebenden Verpflichtungen erfaßt.
Im Hinblick auf die schrittweise Einführung des Freihandels in diesem Gebiet werden folgende Maßnahmen getroffen: die tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse bei Fertigerzeugnissen werden gemäß den von den Partnern auszuhandelnden Zeitplänen schrittweise beseitigt; ausgehend von den traditionellen Handelsströmen wird der Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen schrittweise durch den präferentiellen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Zugang zwischen den Parteien unter gebührender Berücksichtigung der Ergebnisse der GATT-Verhandlungen liberalisiert, soweit die jeweilige Agrarpolitik dies zuläßt; die Erbringung von Dienstleistungen sowie das Niederlassungsrecht werden schrittweise - unter Berücksichtigung des GATS - liberalisiert.
Die Teilnehmer beschließen, die schrittweise Schaffung dieser Freihandelszone zu erleichtern, indem sie
- geeignete Maßnahmen in bezug auf die Ursprungsregeln, die Zertifizierung, den Schutz des geistigen Eigentums, die gewerblichen Schutzrechte und den Wettbewerb ergreifen;
- Strategien verfolgen und entwickeln, die auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft und der Integration ihrer Volkswirtschaften beruhen, wobei ihr jeweiliger Bedarf und Entwicklungsstand zu berücksichtigen ist;
- für die Anpassung und Modernisierung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen Sorge tragen und dabei der Förderung und Entwicklung des Privatsektors, der Aufwertung des produzierenden Bereichs und der Errichtung eines geeigneten institutionellen und rechtlichen Rahmens für die Marktwirtschaft den Vorrang einräumen. Sie werden sich ferner bemühen, die etwaigen negativen sozialen Auswirkungen dieses Anpassungsprozesses dadurch zu mildern, daß Programme zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten gefördert werden;
- Mechanismen zur Weiterentwicklung des Technologietransfers fördern.
b) Wirtschaftliche Zusammenarbeit und aufeinander abgestimmte Maßnahmen
Die Zusammenarbeit wird insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen ausgebaut; die Teilnehmer
- erkennen an, daß die wirtschaftliche Entwicklung sowohl durch inländische Sparleistungen - die Grundlage der Investitionen - als auch durch ausländische Direktinvestitionen unterstützt werden muß. Sie unterstreichen, daß es wichtig ist, ein günstiges Investitionsklima zu schaffen, indem insbesondere die Hindernisse für solche Investitionen schrittweise beseitigt werden, mit denen der Technologietransfer angeregt und die Produktion und der Export gesteigert werden können;
- erklären, daß die regionale Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des Handels zwischen den Partnerländern selbst, einen Schlüsselfaktor für die Schaffung einer Freihandelszone darstellt;
- ermutigen die Unternehmen, untereinander Vereinbarungen zu schließen, und verpflichten sich, diese Zusammenarbeit und die industrielle Modernisierung durch unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen und Regelungen zu fördern. Sie halten es für erforderlich, ein Programm zur technischen Unterstützung der KMU anzunehmen und durchzuführen;
- unterstreichen ihre gegenseitige Abhängigkeit im Umweltbereich, die einen regionalen Ansatz, eine verstärkte Zusammenarbeit sowie eine bessere Koordinierung der bestehenden multilateralen Programme erfordert, und bekräftigen, daß sie an dem Übereinkommen von Barcelona und dem Aktionsplan für das Mittelmeer festhalten. Sie erkennen an, daß die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Umweltschutz in Einklang gebracht werden muß und daß es notwendig ist, umweltpolitische Zielvorstellungen in alle einschlägigen Aspekte der Wirtschaftspolitik zu integrieren und die etwaigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu mildern. Sie verpflichten sich, ein Programm für kurz- und mittelfristige prioritäre Maßnahmen auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Desertifikation, aufzustellen und angemessene technische und finanzielle Unterstützung auf diese Maßnahmen zu konzentrieren;
- erkennen die Schlüsselrolle der Frauen für die Entwicklung an und verpflichten sich, die aktive Beteiligung von Frauen am wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie in bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;
- unterstreichen, wie wichtig die Erhaltung und rationelle Bewirtschaftung der Fischbestände und die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Erforschung der Ressourcen - auch im Aquakulturbereich - sind, und verpflichten sich, die Ausbildung und die wissenschaftliche Forschung zu erleichtern und die Einsetzung gemeinsamer Instrumente in Aussicht zu nehmen;
- erkennen die zentrale Bedeutung des Energiesektors im Rahmen der EuropaMittelmeer-Wirtschaftspartnerschaft an und beschließen, die Zusammenarbeit zu verstärken und den Dialog im Bereich der Energiepolitik zu intensivieren. Sie beschließen ferner, geeignete Rahmenbedingungen für Investitionen und Tätigkeiten der Energieunternehmen zu schaffen, indem sie gemeinsam darauf hinarbeiten, den Energieunternehmen den Ausbau der Energienetze und die Schaffung von Verbundsystemen zu ermöglichen;
- erkennen an, daß die Wasserversorgung zusammen mit der geeigneten Bewirtschaftung und Entwicklung von Ressourcen vorrangige Anliegen für alle MittelmeerPartnerländer darstellen und daß die Zusammenarbeit in diesen Bereichen ausgebaut werden sollte;
- vereinbaren, bei der Modernisierung und Umstrukturierung der Landwirtschaft sowie bei der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird sich insbesondere auf die technische Unterstützung und Ausbildung, auf die Unterstützung für die von den Partnerländern durchgeführten Maßnahmen zur Diversifizierung der Produktion, auf die Verringerung der Abhängigkeit bei der Nahrungsmittelversorgung und auf die Förderung einer umweltverträglichen Landwirtschaft konzentrieren. Sie vereinbaren ferner, bei der Vernichtung verbotener Anpflanzungen und der Entwicklung der betroffenen Regionen zusammenzuarbeiten.
Die Teilnehmer vereinbaren ferner, auch in anderen Bereichen zusammenzuarbeiten. In dieser Hinsicht
- unterstreichen sie die Bedeutung des Ausbaus und der Verbesserung der Infrastrukturen, unter anderem durch die Schaffung eines effizienten Verkehrsnetzes, die Entwicklung von Informationstechnologien und die Modernisierung des Telekommunikationssystems. Zu diesem Zweck vereinbaren sie, ein Schwerpunktprogramm auszuarbeiten;
- verpflichten sie sich, die Grundsätze des internationalen Seerechts und insbesondere den freien Dienstleistungsverkehr auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie den freien Zugang zu internationalen Ladungen zu respektieren. Die Ergebnisse der derzeit im Rahmen der WTO geführten multilateralen Handelsverhandlungen über die Dienstleistungen im Seeschiffahrtsverkehr werden berücksichtigt, sobald Vereinbarungen darüber vorliegen;
- verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und auf dem Gebiet der Raumordnung zu fördern;
- erkennen an, daß Wissenschaft und Technologie von entscheidender Bedeutung für die sozioökonomische Entwicklung sind und kommen überein, die Forschungskapazitäten auszubauen und die Entwicklung der Forschung zu intensivieren, einen Beitrag zur Ausbildung des wissenschaftlichen und technischen Personals zu leisten und die Beteiligung an gemeinsamen Forschungsvorhaben ausgehend von der Schaffung wissenschaftlicher Netze zu fördern;
- kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik im Hinblick auf die Harmonisierung der Methoden und den Datenaustausch zu fördern.
c) Finanzielle Zusammenarbeit
Die Teilnehmer sind der Auffassung, daß die Schaffung einer Freihandelszone und der Erfolg der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum eine erhebliche Erhöhung der Finanzhilfe voraussetzen; diese muß vor allem eine endogene und nachhaltige Entwicklung und die Mobilisierung der örtlichen Wirtschaftsteilnehmer fördern. Sie stellen diesbezüglich fest, daß
- der Europäische Rat in Cannes übereingekommen ist, für diese Finanzhilfe für den Zeitraum 1995-1999 Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 4.685 Mio. ECU bereitzustellen. Hinzu kommen Maßnahmen der EIB in Form erhöhter Darlehen sowie die bilateralen finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten;
- eine wirksame finanzielle Zusammenarbeit notwendig ist, die im Rahmen von Mehrjahresplänen erfolgen muß, welche den Besonderheiten jedes einzelnen Partners Rechnung tragen;
- eine gesunde makroökonomische Steuerung von grundlegender Bedeutung für den Erfolg ihrer Partnerschaft ist. Zu diesem Zweck kommen sie überein, den Dialog über die von ihnen verfolgte Wirtschaftspolitik und über die Methode zur Optimierung der finanziellen Zusammenarbeit zu fördern.
PARTNERSCHAFT IM SOZIALEN, KULTURELLEN UND MENSCHLICHEN BEREICH: ENTWICKLUNG DER HUMANRESSOURCEN, FÖRDERUNG DES GEGENSEITIGEN VERSTÄNDNISSES DER KULTUREN UND VON AUSTAUSCHEN ZWISCHEN DEN BÜRGERGESELLSCHAFTEN
Die Teilnehmer erkennen an, daß die kulturellen und zivilisatorischen Überlieferungen im gesamten Mittelmeerraum, der Dialog zwischen diesen Kulturen und der Austausch von Personen sowie der wissenschaftliche und technologische Austausch von grundlegender Bedeutung für eine gegenseitige Annäherung ihrer Völker sind, die Völkerverständigung fördern und die gegenseitige Wahrnehmung verbessern.
In diesem Geiste kommen die Teilnehmer überein, eine Partnerschaft im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich zu gründen. Zu diesem Zweck
- weisen sie erneut darauf hin, daß der Dialog und der gegenseitige Respekt zwischen den Kulturen und Religionen eine notwendige Voraussetzung für die Annäherung der Völker ist. In dieser Hinsicht unterstreichen sie, wie wichtig die Rolle der Medien ist, um die jeweils andere Kultur kennenzulernen und zu verstehen, was zu einer Bereicherung beider Seiten führt;
- heben sie hervor, daß die Entwicklung der Humanressourcen von größter Bedeutung ist, und zwar sowohl hinsichtlich der Bildung und der Ausbildung insbesondere junger Menschen als auch in bezug auf Kultur. Sie bekunden ihren Willen, den kulturellen Austausch und das Erlernen anderer Sprachen unter Wahrung der kulturellen Identität eines jeden Partnerlandes zu fördern und ständig Bildungs- und Kulturprogramme durchzuführen; in diesem Zusammenhang verpflichten sich die Partner, Maßnahmen zu ergreifen, um den Austausch von Personen - insbesondere durch verbesserte Verwaltungsverfahren - zu erleichtern;
- betonen sie die Bedeutung des Gesundheitswesens für eine nachhaltige Entwicklung und bekunden ihre Absicht, eine wirksame Teilnahme der Gemeinschaft an Aktionen zur Verbesserung der Volksgesundheit und der Wohlfahrt zu fördern;
- erkennen sie die Bedeutung der sozialen Entwicklung an, die ihres Erachtens mit jeder wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muß. Besonderen Vorrang hat für sie die Wahrung der grundlegenden sozialen Rechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung;
- erkennen sie den wesentlichen Beitrag an, den die Bürgergesellschaft im Prozeß des Aufbaus der Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum und als wesentlicher Faktor eines besseren Verständnisses und einer Annäherung zwischen den Völkern leisten kann;
- kommen sie folglich überein, das erforderliche Instrumentarium einer dezentralisierten Zusammenarbeit zu entwickeln und/oder zu schaffen, das den Austausch zwischen den Akteuren der Entwicklung im Rahmen der einzelstaatlichen Gesetze fördert: den Vertretern aus Politik und Gesellschaft, aus Kultur und Religion, der Universitäten, der Forschung, der Medien, der Vereinigungen, der Gewerkschaften sowie der privaten und öffentlichen Unternehmen;
- erkennen sie auf dieser Grundlage an, daß im Rahmen von Programmen für eine dezentralisierte Zusammenarbeit die Kontakte und der Austausch zwischen jungen Menschen zu fördern sind;
- fördern sie Aktionen zur Unterstützung demokratischer Institutionen und zur Stärkung des Rechtsstaates und der Zivilgesellschaft;
- erkennen sie an, daß die derzeitige demographische Entwicklung eine vorrangige Herausforderung darstellt, der durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert werden muß, damit der wirtschaftliche Aufschwung beschleunigt werden kann;
- würdigen sie die Bedeutung der Wanderungsbewegungen für ihre Beziehungen. Sie vereinbaren, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verringerung des Wanderungsdrucks unter anderem durch Berufsbildungsprogramme und Unterstützungsprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verstärken. Sie verpflichten sich, den Schutz aller Rechte, die den in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten legal ansässigen Zuwanderern im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften gewährt werden, zu gewährleisten;
- beschließen sie in der Frage der illegalen Einwanderung, eine engere Zusammenarbeit zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang vereinbaren die Partner, die sich ihrer Verantwortung bezüglich der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger bewußt sind, in bilateralen Abkommen oder Vereinbarungen entsprechende Bestimmungen und Maßnahmen anzunehmen, um ihre eigenen, sich illegal in einem Land aufhaltenden Staatsangehörigen zurückzunehmen. Zu diesem Zweck verwenden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Begriff "Bürger" zur Bezeichnung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten im Sinne der für die Zwecke der Gemeinschaft festgelegten Definition;
- kommen sie überein, die Zusammenarbeit durch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung und wirksameren Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken;
- halten sie es ferner für erforderlich, den Drogenhandel, die internationale Kriminalität und die Korruption gemeinsam und wirksam zu bekämpfen;
- betonen sie, daß eine entschlossene Kampagne gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz geführt werden muß, und kommen überein, zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten.
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE KONFERENZ
Die Teilnehmer
- in der Erwägung, daß die Konferenz von Barcelona die Grundlagen für einen offenen und weiterzuentwickelnden Prozeß schafft;
- gewillt, eine Partnerschaft aufzubauen, die auf den in dieser Erklärung festgelegten Grundsätzen und Zielen beruht;
- entschlossen, dieser Europa-Mittelmeer-Partnerschaft einen konkreten Ausdruck zu verleihen;
- in der Überzeugung, daß es im Hinblick auf dieses Ziel erforderlich ist, den damit eingeleiteten umfassenden Dialog fortzusetzen und eine Reihe konkreter Maßnahmen durchzuführen -
nehmen das beiliegende Arbeitsprogramm an:
Die Außenminister kommen in regelmäßigen Abständen zusammen, um die Umsetzung dieser Erklärung zu verfolgen und geeignete Maßnahmen im Hinblick auf die Ziele der Partnerschaft festzulegen.
Zu den verschiedenen Aktionen werden Folgemaßnahmen vereinbart, und zwar in Form von Ad-hoc-Sitzungen von Ministern, hohen Beamten und Sachverständigen über bestimmte Themen, in Form eines Austauschs von Erfahrungen und Informationen, von Kontakten zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft oder durch jedes andere geeignete Mittel.
Ferner werden Kontakte auf Ebene der Parlamentarier, der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der Sozialpartner gefördert.
Ein "Europa-Mittelmeer-Ausschuß für den Barcelona-Prozeß" auf Ebene hoher Beamter, der sich aus der Troika der Europäischen Union und aus jeweils einem Vertreter jedes Mittelmeerpartnerlands zusammensetzt, wird regelmäßig zusammenkommen, um die Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten vorzubereiten, eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Umsetzung des Barcelona-Prozesses sowie aller seiner Komponenten vorzunehmen und das Arbeitsprogramm zu aktualisieren.
Die Dienststellen der Kommission übernehmen die Vorbereitung und die Folgearbeiten im Zusammenhang mit den Sitzungen, die aufgrund des Arbeitsprogramms von Barcelona und der Schlußfolgerungen des "Europa-Mittelmeer-Ausschusses für den Barcelona-Prozeß" abgehalten werden.
Die nächste Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten findet im ersten Halbjahr 1997 in einem der zwölf Mittelmeerpartnerländer der Europäischen Union, das im Wege weiterer Konsultationen zu bestimmen ist, statt.
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ANLAGE 12
LATEINAMERIKA
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES BETREFFEND ALLGEMEINE LEITLINIEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND LATEINAMERIKA 1996-2000
Der Rat
gibt nach Prüfung der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische Union - Lateinamerika: die Partnerschaft heute und die Perspektiven für ihren Ausbau 1996-2000", deren Analyse er im wesentlichen zustimmt, und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen von Korfu, Essen und Cannes festgelegten Schlußfolgerungen sowie des vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten) am 31. Oktober 1994 gebilligten Grundlagenpapiers seiner Entschlossenheit Ausdruck, die politischen Beziehungen zu den lateinamerikanischen Partnern auszubauen, die Demokratie zu unterstützen, Fortschritte in den Bereichen der Liberalisierung des Handels zu erzielen, die Prozesse regionaler Integration zu unterstützen und die Zusammenarbeit zielgerichteter zu gestalten. Zu diesem Zweck wird der institutionalisierte Dialog mit den lateinamerikanischen Partnern ausgebaut.
Der Rat kommt überein, die folgenden Bereiche für die künftige Zusammenarbeit mit den Ländern und Regionen Lateinamerikas als vorrangig festzulegen:
a) Die Gemeinschaft widmet der institutionellen Unterstützung und der Konsolidierung der Demokratie besondere Aufmerksamkeit durch Kooperationsmaßnahmen, die
- auf die Konsolidierung der Institutionen des Rechtsstaats auf verschiedenen Ebenen, auf den Schutz der Menschenrechte sowie auf eine verantwortungsvolle Regierungsführung ("good governance") ausgerichtet sind;
- zur Reform des Staates und zur Dezentralisierung insbesondere durch die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung beitragen;
- die Ausarbeitung sektorbezogener Politik in Bereichen wie Erziehung, Gesundheit und Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen, wobei Maßnahmen zur institutionellen Unterstützung und zur Mobilisierung des Know-hows der "civil society" Vorrang haben.
b) Die Gemeinschaft wird der Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung bei ihrer Zusammenarbeit besondere und vorrangige Aufmerksamkeit widmen. Die Herausforderungen in diesem Bereich werden darin bestehen, daß zur Beteiligung der Randgruppen an der Marktwirtschaft sowie zu einer gerechteren Einkommensverteilung beigetragen wird, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.
Es sollen Programme nicht nur zugunsten der Landwirtschaft, sondern auch zur besseren Eingliederung der Bevölkerung aus städtischen Randgebieten ausgearbeitet werden.
Angebracht wäre ferner, Kooperationsprogramme zugunsten der ärmsten Bevölkerungsschichten und der ärmsten Länder zu verfolgen, vor allem in den Bereichen Bevölkerungs-, Gesundheits-, Bildungs- oder Wohnungspolitik. Diese Maßnahmen wären auf bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche, Frauen, Gemeinschaften Eingeborener gerichtet.
Es würde darum gehen, die wirtschaftliche Entwicklung an den sozialen Fortschritt anzubinden. Im Hinblick auf dieses Ziel werden die Kooperationsprogramme den operationellen Schlußfolgerungen der Aktionsprogramme des Sozialgipfels vom März 1995 in Kopenhagen Rechnung tragen.
c) Die Gemeinschaft wird bei ihren Kooperationsmaßnahmen besonderen Nachdruck auf die Unterstützung der Wirtschaftsreformen und die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere in folgenden Bereichen legen:
- Unterstützung der Entwicklung des privaten Sektors, insbesondere zugunsten der KMU;
- Intensivierung der Industrieförderung und der Investitionen;
- Herbeiführung eines besseren Zusammenwirkens zwischen der industriellen Zusammenarbeit und der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit;
- technische Unterstützung bei der Förderung des Außenhandels;
- Bekräftigung der wichtigen Rolle der EIB als Instrument der Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika.
Bei der Umsetzung dieser vorrangigen Kooperationslinien ist folgenden Themen besondere Bedeutung einzuräumen:
- Die Gemeinschaft wird den Schwerpunkt ganz besonders auf Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der Bildung und der Grundausbildung legen, d.h. auf die für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung entscheidenden Sektoren. Diese Zusammenarbeit wird sich zugleich auf dem Gebiet der Demokratisierung wie auch auf der Ebene des Hochschulunterrichts, der Wissenschaft, der Technologie und der Berufsbildung vollziehen.
- Die Gemeinschaft wird die regionale Zusammenarbeit und Integration - insbesondere das Konzept des "offenen Regionalismus" - unterstützen, und zwar mit dem Ziel einer stärkeren Öffnung der regionalen und sub-regionalen Märkte sowie einer besseren Eingliederung in den Weltmarkt im Einklang mit den Regeln der WTO.
- Die Gemeinschaft wird den geschlechtsspezifischen Fragen in allen Bereichen und Programmen der Zusammenarbeit mit Lateinamerika gemäß den auf der Vierten Welt-Frauenkonferenz angenommenen Empfehlungen besondere Bedeutung beimessen.
- Unter Berücksichtigung der Herausforderungen und der weltweiten Interdependenz in diesen Bereichen empfiehlt es sich,
- dafür Sorge zu tragen, daß bei den Maßnahmen der Zusammenarbeit ihren Auswirkungen auf die Umwelt Rechnung getragen wird. Die Gemeinschaft wird daher im Wege des Technologietransfers zu einer sparsameren Nutzung der Energie und zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen beitragen;
- durch spezifische Maßnahmen und Projekte oder durch die Zusammenarbeit in den einschlägigen Gremien die gemeinsame Bekämpfung der Herstellung von Drogen und ihrer sozialen Folgen und der damit zusammenhängenden Straftaten zu fördern und auszuweiten;
- Bemühungen um die Modernisierung der Verkehrssysteme und um einen freien Zugang zu den Verkehrsmärkten insbesondere im Bereich des Seeverkehrs, zu unternehmen.
Um den vielschichtigen Bedürfnissen gerecht zu werden, die sich aus der Vielfalt der Länder und Regionen Lateinamerikas ergeben, und um eine optimale Kombination der vorhandenen Mittel und Instrumente im Hinblick auf diese Bedürfnisse zu gewährleisten, strebt die Gemeinschaft zur Erhöhung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen folgendes an:
- die aktive Beteiligung der Empfänger und der Zivilgesellschaft in allen Abschnitten der Kooperationsprogramme im Wege von Maßnahmen und Programmen der dezentralisierten Zusammenarbeit;
- eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, insbesondere vor Ort, auf der Ebene der Zusammenarbeit und auf finanzieller Ebene, wobei die europäischen Akteure und Konsortien mobilisiert werden; dies soll eine qualitative Verbesserung der Programme und eine effizientere und besser sichtbare Nutzung der verfügbaren Mittel ermöglichen;
- die Kofinanzierung mit den Ländern Lateinamerikas und den Mitgliedstaaten der Union, aber auch mit anderen internationalen Geldgebern;
- die unterschiedlichen Einrichtungen der Gemeinschaft können die Anwendung dieser allgemeinen Leitlinien in regelmäßigen Abständen überprüfen und die Leitlinien selbst bewerten und weiterentwickeln; der Rat legt in diesem Zusammenhang besonderen Wert darauf, daß die Kommission regelmäßig in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten länderspezifische Strategiepapiere erstellt und fortschreibt, in denen die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft für die einzelnen Länder aufgeführt werden;
- ferner sollte die Sichtbarkeit der durchgeführten Maßnahmen verbessert werden.
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ANLAGE 13
AFRIKA
1. Der Rat erinnert daran, daß sich der Europäische Rat in Essen für einen politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) insbesondere im Hinblick auf die Verhütung von Konflikten in Afrika ausgesprochen hat. Präventivdiplomatie, Friedenserhaltung und Stärkung der internationalen Sicherheit sind vorrangige Ziele der GASP. Die Europäische Union erklärt sich bereit, die Anstrengungen der Afrikaner auf dem Gebiet der Präventivdiplomatie und der Friedenserhaltung gegebenenfalls unter Einschaltung der WEU zu unterstützen.
2. Der Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung, die die Staats- und Regierungschefs der OAU auf ihrer Versammlung vom 28. bis 30. Juni 1993 in Kairo abgegeben haben und mit der ein Mechanismus zur Verhütung und Lösung von Konflikten geschaffen worden ist, sowie von den Schlußfolgerungen der OAU-Versammlung vom Juni 1995 in Addis Abeba.
3. Der Beitrag der Europäischen Union auf diesem Gebiet hat darin zu bestehen, die Maßnahmen der afrikanischen Gremien, insbesondere der OAU, denen in allen Phasen des Prozesses die Hauptrolle zukommt, zu unterstützen, und muß auf folgenden Grundsätzen beruhen:
- Die Afrikaner müssen bei der Konfliktverhütung und der Regelung der Krisen in Afrika stärker einbezogen werden.
- Die Anstrengungen der Europäischen Union und der afrikanischen Länder sowie der übrigen Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft müssen besser miteinander gekoppelt werden.
- In diesem Sinne müssen ganz besonders die Bemühungen der Europäischen Union einschließlich der bilateralen Bemühungen ihrer Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden.
- Die Anstrengungen auf diesem Gebiet müssen mit der Entwicklungshilfepolitik der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten und der Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Einklang gebracht werden.
- Die Mobilisierung der Kapazitäten und Aktionsmittel der Afrikaner muß erleichtert werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, daß die Afrikaner bei der Präventiv-diplomatie und der Konfliktlösung in Afrika die Führung übernehmen. Die afrikanischen Länder müssen über die OAU - unbeschadet der wichtigen Rolle, die die subregionalen Organisationen spielen könnten - die Initiative ergreifen, um die Probleme, die eine Bedrohung für den Frieden darstellen, in all ihren Entwicklungsphasen anzugehen und einer Lösung zuzuführen.
4. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Europäische Union in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der OAU, einschließlich des Ausbaus der einschlägigen Kapazitäten der OAU, fördern.
5. Ferner sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Für den Beitrag der Europäischen Union ist zum einen dem politisch-rechtlichen Rahmen der geplanten Aktion (UNO, OAU, subregionaler Rahmen) und zum anderen den verschiedenen Stufen des Prozesses zwischen Frühwarnung und Durchführung von Konfliktlösungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Die Union und gegebenenfalls die WEU könnten in diesem Zusammenhang eine Rolle zu übernehmen haben.
- Es ist anzuerkennen, daß der afrikanischen Seite bei der Lenkung der politischen Konfliktbewältigungsbemühungen der Vorrang zukommt.
- Sowohl bei der Präventivdiplomatie als auch bei der Konfliktlösung und Friedenserhaltung in Afrika müssen die Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen strikt beachtet werden.
- Für etwaige Einsätze hat grundsätzlich zu gelten, daß sie der Zustimmung der Konfliktparteien bedürfen und daß die Einsatzkräfte sich neutral und unparteilich verhalten und einem einheitlichen Kommando unterstehen müssen.
- Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Gemeinschaft leiten im Rat einen Informationsaustausch über ihre bilaterale Hilfe in diesem Bereich ein, damit diese Hilfsmaßnahmen besser koordiniert werden können.
6. Der Beitrag der Europäischen Union kann folgende Formen annehmen:
a) Frühwarnung:
- Informationsaustausch bzw. Übermittlung von Angaben zu besonderen Krisensituationen sowie auch zu Ländern, in denen Spannungen auftreten
- Schulung von Analytikern für das OAU-Generalsekretariat
- Veranstaltung von Seminaren
- finanzielle Unterstützung für technische und materielle Hilfe.
b) Präventivdiplomatie:
- Anerbieten guter Dienste und gegebenenfalls punktuelle finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, die Einsetzung von Gruppen zur Bewältigung von Krisenlagen zu fördern
- Veranstaltung von Seminaren und Foren zum Gedankenaustausch über Fragen der Präventivdiplomatie
- Bereitstellung von Personal für die Organisation von Missionen.
c) Friedenserhaltung:
Sofern im Rahmen eines Beschlusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf Antrag der OAU erwogen wird, dieser eine Rolle zu übertragen, wird die EU prüfen, ob und wie sie die OAU unterstützen könnte, wobei gegebenenfalls insbesondere auf die WEU zurückzugreifen wäre.
7. Nachdem die WEU bereits begonnen hat, über eine mögliche Unterstützung des Beitrags der Europäischen Union nachzudenken, ersucht die EU die WEU, ihr die Ergebnisse dieser Überlegungen mitzuteilen. Die EU fordert die WEU, auf spezifische Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die zur Mobilisierung der afrikanischen Kapazitäten im Rahmen der Streitkräfte der Vereinten Nationen beitragen könnten. Sie behält sich ferner vor, die WEU aufzufordern, zur Durchführung der Maßnahmen der Union beizutragen.
8. Die spätere Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts hätte auf der Grundlage dieser Schlußfolgerungen zu erfolgen.
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ANLAGE 14
ASIEN
ASIEN-EUROPA-TREFFEN (ASEM): STANDPUNKT DER UNION
ABSCHNITT I: ALLGEMEINE ASPEKTE
Das Asien-Europa-Treffen wird eine der bedeutendsten Initiativen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie von 10 der dynamischsten Länder Asiens darstellen.
Die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten und der Präsident der Kommission werden im Rahmen eines historischen Treffens in Begleitung ihrer Außenminister zusammenkommen, bei dem es darum gehen soll, eine neue Partnerschaft zwischen Europa und Asien zu begründen, die zur Gesamtentwicklung der Gesellschaften in beiden Regionen beitragen wird.
Diese neue Partnerschaft sollte auf der Förderung des politischen Dialogs, der Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen und dem Ausbau der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen beruhen.
Die Union betrachtet das Asien-Europa-Treffen als einen offenen, transparenten und evolutiven Prozeß, der zwar nur informellen Charakter hat, mit dem aber konkrete und substantielle Ergebnisse angestrebt werden sollten. Das Treffen sollte daher nicht die besonderen Beziehungen berühren, die die Teilnehmerstaaten mit anderen Regionen der Welt unterhalten.
Dieses erste Asien-Europa-Treffen sollte für beide Seiten so lohnend sein, daß es dem politischen Willen Auftrieb verleiht, den Dialog und die Beziehungen zwischen den beiden Regionen zu intensivieren und eine solide Grundlage für eine neue Ära in den europäisch-asiatischen Beziehungen zu schaffen. Das Treffen soll zukunftsweisend und darauf ausgerichtet sein, ein konstruktives Klima des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit in allen politischen und wirtschaftlichen Bereichen von gemeinsamem Interesse herzustellen.
Es wäre wünschenswert, wenn sich bei Abschluß dieses ersten Treffens beide Seiten auf die Abhaltung eines zweiten Asien-Europa-Treffens in Europa zu einem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt geeinigt hätten. Die Union sollte ferner vorschlagen, daß flexible Folgemaßnahmen in Betracht gezogen werden, um die Durchführung der auf dem Treffen angenommenen Beschlüsse zu überprüfen. Die Union wünscht, daß die bei dem Treffen erzielten substantiellen Vereinbarungen in einer Abschlußerklärung zum Ausdruck kommen.
Die Union hat eine Liste mit einer Reihe spezifischer Fragen erstellt, die erörtert werden können (siehe Abschnitte II und III), und dazu detaillierte Vorschläge vorbereitet. Der diesbezügliche Gesamtansatz sollte umfassend und ausgewogen sein. Der Dialog kann sich auch auf wirtschaftliche Fragen allgemeiner Art erstrecken.
ABSCHNITT II: FÖRDERUNG DES POLITISCHEN DIALOGS ZWISCHEN EUROPA UND ASIEN
a) Stärkung eines breiten politischen Dialogs zwischen Europa und Asien
Die Förderung des politischen Dialogs zwischen den beiden Kontinenten sollte auf die Weiterentwicklung und Konsolidierung der politischen Stabilität und der internationalen Sicherheit sowie auf die Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses in allen Bereichen ausgerichtet sein.
Dies wird eine Intensivierung der Kontakte im Hinblick auf eine Verbesserung der politischen Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien in internationalen Organisationen und bei der Behandlung internationaler Fragen erfordern.
Als eines der Hauptziele des Treffens sollten die Teilnehmerstaaten ein eindeutiges Engagement zugunsten einer solchen Ausrichtung eingehen und die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit dem Ziel sondieren, ein gemeinsames Terrain in den verschiedenen erörterten Fragen zu finden. Die hochrangigen Beamten können zu diesem Zweck spezifische Fragen und Bereiche auswählen, die für eine derartige Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung sind.
b) Dialog über Werte und soziale Normen, an denen sich die Gesellschaften beider Kontinente orientieren
Eine neue Partnerschaft zwischen Europa und Asien setzt zwar keine identischen Werte, Vorstellungen und sozialen Normen voraus, erfordert aber zwischen den Teilnehmerstaaten ein größeres Verständnis für unterschiedliche Wertvorstellungen und Sitten.
Das Asien-Europa-Treffen sollte zu einem offenen und breiten Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen auf beiden Kontinenten anregen und somit die Annäherung ihrer Gesellschaften erleichtern. In diesem Zusammenhang wird die Förderung des kulturellen, wissenschaftlichen und akademischen Austauschs und des informellen Dialogs zwischen Intellektuellen, Persönlichkeiten, die für die Meinungsbildung maßgeblich sind, Politikern und Unternehmern in starkem Maße dazu beitragen, die Grundlage für ein gegenseitiges Verständnis zu erweitern und die kreative Dynamik der kulturellen Vielfalt stärker zum Ausdruck zu bringen.
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und verantwortliche Regierungsführung spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung einer harmonischen sozialen Entwicklung. In dieser Hinsicht sollten die ASEM-Teilnehmer über die enge Verbindung zwischen den für den Aufbau einer sicheren, stabilen und demokratischen Gesellschaft relevanten politischen und wirtschaftlichen Aspekten nachdenken.
Das Treffen sollte sich schwerpunktmäßig mit der Förderung der spezifischen Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmerstaaten befassen und zugleich deren Engagement für die einschlägigen VN-Erklärungen und -Konventionen bekräftigen.
Zugleich sollten die Teilnehmer ihr gemeinsames Engagement für die Förderung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Wiener Erklärung und des darin enthaltenen Aktionsplans hervorheben. Sie sollten ferner ihre nachhaltige Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung der Wiener Erklärung und des Aktionsplans zum Ausdruck bringen.
c) Vereinte Nationen
Die ASEM-Teilnehmer könnten einen Meinungsaustausch über die Reform und die Finanzierung der Organisation sowie über ihre Erfahrungen und etwaige Zusammenarbeit in den Bereichen der Friedenserhaltung und der Nutzung der Präventivdiplomatie führen.
d) Prozesse der regionalen Integration
Dies ist ein Bereich, der im Hinblick auf die Herausbildung gemeinsamer Interessen und die Förderung der intraregionalen Stabilität von unumstrittener Bedeutung ist. Ein Informationsaustausch über die politischen Aspekte dieser Prozesse und eine Erörterung darüber, wohin die laufenden Prozesse dieser Art auf beiden Kontinenten führen könnten, wird für beide Seiten nützlich sein.
e) Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen
Die Europäische Union sollte ihre Bereitschaft betonen, zu Frieden und Stabilität sowohl weltweit als auch im asiatisch-pazifischem Raum aktiv beizutragen, indem sie ihre diesbezüglichen Erfahrungen zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang ist das ASEAN-Regionalforum ein geeigneter Rahmen für die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der Union und Asien.
Mittels eines gegenseitigen Informationsaustauschs könnten die ASEM-Teilnehmer sich vor allem mit vertrauensbildenden Maßnahmen, Mechanismen zur Konfliktlösung und neuen Sicherheitskonstruktionen in Europa und Asien befassen.
f) Nichtverbreitung von Kernwaffen
Dies sollte als ein weites Thema betrachtet werden, das alle Belange der Nichtverbreitung umfaßt. Die ASEM-Teilnehmer sollten sich auf die Folgemaßnahmen im Anschluß an die Beschlüsse über die Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags einschließlich eines gemeinsamen Ansatzes beispielsweise in Fragen betreffend den Vertrag über das Verbot sämtlicher Kernwaffentests, den Vertrag über das Verbot der Herstellung von Kernwaffenmaterial ("cut-off") und die Verstärkung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen konzentrieren. Die Erörterungen sollten sich ferner auf das Verbot und die Nichtverbreitung von chemischen und biologischen Waffen, die Verstärkung der Ausfuhrkontrollen für konventionelle Waffen, das VN-Register für konventionelle Waffen und die Kontrollen betreffend Einsatz und Verbreitung von Antipersonenminen erstrecken.
ABSCHNITT III: STÄRKUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN ZUSAMMENARBEIT; HANDEL, INVESTITIONEN, TECHNOLOGIETRANSFER UND BETEILIGUNG PRIVATER SEKTOREN
a) Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen
Die Teilnehmerstaaten gehören zwei der dynamischsten Regionen der Welt an. Die derzeitigen Handels- und Investitionsströme zwischen diesen Regionen spiegeln jedoch nicht deren wahres wirtschaftliches Potential wider. Es sei darauf hingewiesen, daß das Treffen eine außerordentliche Gelegenheit für die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs darstellt, dieses Potential zu würdigen und Schritte zu unternehmen, um es effizienter zu nutzen. Zu diesem Zweck sollte von hohen Beamten die Möglichkeiten geprüft werden, die auf eine Liberalisierung und ein stärkeres multilaterales Zusammenwirken innerhalb der WTO abzielen. Ferner sollten spezifische Maßnahmen gefunden werden, die in den Teilnehmerstaaten ergriffen werden könnten, um Handel und Investitionen zu fördern.
b) Stärkung des offenen Handelssystems
Alle Bemühungen der Teilnehmer dieses Treffens sollten sich an den WTO-Grundsätzen und dem Konzept des offenen Regionalismus orientieren. Die Teilnehmer sollten alle Formen unilateralen Vorgehens streng verurteilen und ihr Engagement für den Grundsatz der Meistbegünstigung bekräftigen. Sie sollten ferner beschließen, bei den Vorarbeiten für die WTO-Ministerkonferenz in Singapur eng zusammenzuarbeiten. Die Vervollständigung und die uneingeschränkte Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde sollten mit Nachdruck verfolgt werden.
Auf dem Treffen sollte insbesondere das Erfordernis eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über die Liberalisierung in den Bereichen Telekommunikation und Seeverkehr betont und vereinbart werden, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, daß auf das Interimsabkommen über Finanzdienstleistungen ein umfangreicheres Paket an Zusagen im Hinblick auf eine permanente Liberalisierung folgt.
Auf dem Treffen sollte ferner der Wunsch zum Ausdruck gebracht werden, daß die Teilnehmerstaaten, die noch nicht Mitglied der WTO sind, ihr bald beitreten können.
Die Teilnehmerstaaten sollten sich darauf einigen, Schritte auf dem Wege zu einer weiteren Liberalisierung zu unterstützen, insbesondere durch die Förderung einer umfassenderen Beteiligung an dem geltenden Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und eines erweiterten Anwendungsbereichs dieses Übereinkommens sowie durch eine Verbesserung des Schutzniveaus in bezug auf geistige Eigentumsrechte.
Hohe Beamte könnten gebeten werden, in dieser Frage sowie bei der Erstellung einer anspruchsvollen Tagesordnung für die künftigen WTO-Beratungen auf der Ministerkonferenz in Singapur im Dezember 1996 zusammenzuarbeiten.
Wichtige Themen könnten alle sich aus der Marrakesch-Vereinbarung ergebenden und für eine der Parteien interessanten Fragen [siehe Dok. MTN.TNC/45(MIN)] sowie die neuen Fragen sein.
Darüber hinaus sollte der Dialog gefördert werden, um einen Erfahrungsaustausch im Bereich der regionalen Integration zu ermöglichen und die Voraussetzungen hervorzuheben, unter denen der Liberalismus im regionalen Zusammenhang mit einem offenen multilateralen System vereinbar ist.
c) Förderung von Handel und Investitionen
Das Treffen sollte Gelegenheit zu einer Verbesserung der bilateralen Handelsbeziehungen geben. Zu diesem Zweck sollten hohe Beamte angewiesen werden, nach Maßnahmen zu suchen, die den Handel zwischen beiden Regionen fördern könnten. Die Wirtschaft wird hierzu konsultiert werden.
Auf dem Treffen sollte das Erfordernis herausgestellt werden, die Investitionen in den beiden Regionen zu steigern und zu sondieren, welche optimalen Voraussetzungen zur Investitionsförderung geschaffen werden können. Die Parteien könnten die laufenden Verhandlungen, die zwischen den industrialisierten Staaten im OECD-Rahmen über eine umfassende multilaterale Investitionsvereinbarung geführt werden, zur Kenntnis nehmen und anerkennen, daß eine Ausdehnung der Regelungen auf andere als die OECD-Mitgliedstaaten wünschenswert wäre. In diesem Zusammenhang könnten hohe Beamte ersucht werden, Beratungen mit dem Ziel zu führen, daß dem Investitionssektor innerhalb der WTO hohe Priorität eingeräumt wird, um die Voraussetzungen für Verhandlungen über einen Gesamtrahmen für Investitionsbestimmungen zu schaffen. Ein Dialog sollte im Hinblick auf die Einführung strenger internationaler Regelungen in diesem Bereich unter Einbeziehung von Nichtdiskriminierung, Investorenschutz und Transparenz fortgeführt werden.
FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IN VERSCHIEDENEN BEREICHEN
a) Menschliche Ressourcen
Besonderer Nachdruck sollte auf die Erschließung der Humanressourcen und die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Entfaltung des menschlichen Potentials gelegt werden. Die Förderung der Mobilität und des Austauschs von jungen Führungskräften in Europa und Asien genießt ebenso wie die Intensivierung der Bemühungen um eine bessere allgemeine und berufliche Bildung besondere Priorität. Programme für den Fremdsprachenunterricht und den akademischen Austausch sowie ein Jugend- und Studentenaustausch in beide Richtungen sollten in Betracht gezogen werden.
b) Entwicklungszusammenarbeit
Die Entwicklungszusammenarbeit sollte unter Berücksichtigung umweltspezifischer Aspekte verstärkt werden. Vorrangige Ziele sollten die Verbesserung der Lebensbedingungen für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, die Linderung der Armut und die Stärkung der Rolle der Frau sein.
c) Die Bedeutung von Umweltfragen - z.B. Treibhauseffekt, Schutz der Wasservorräte, Vernichtung der Wälder und Desertifikation, Artenvielfalt - sowie die Anerkennung der Tatsache, daß das Potential für eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit in diesem Bereich vorhanden ist, sollten besonders hervorgehoben werden.
d) Kulturelle Kontakte und Austausch von Informationen
Vorrang sollte der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Europa und Asien durch vermehrte kulturelle Kontakte und den Austausch von Informationen über die jeweils anderen Kulturen unter Berücksichtigung der Rolle der Medien eingeräumt werden.
e) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
Auf dem Treffen könnte betont werden, wie wichtig die Unterstützung einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit einschließlich der Förderung der Rahmenbedingungen für einen Dialog auf Initiative des privaten Sektors ist, der es europäischen und asiatischen Führungskräften ermöglicht, neue Bereiche der industriellen Zusammenarbeit zu erschließen. Die Zusammenarbeit sollte Bereiche wie Energie, Verkehr, Informations- und Umwelttechnologie, Telekommunikation und Fremdenverkehr betreffen. Dem spezifischen Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen wird Vorrang eingeräumt.
f) Wechselseitiger Technologietransfer
Die Teilnehmer des Treffens sollten einen intensiven technologischen Austausch zwischen Asien und Europa mittels engerer Zusammenarbeit in der Forschung, stärkerer Vernetzung zwischen Universitäten und einer Vereinfachung des Know-how-Transfers in Hochtechnologiebereichen befürworten. Impulse dafür könnten von prioritären Bereichen wie Umwelt-, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Verkehr ausgehen. Die Bedeutung eines angemessenen Schutzes des geistigen Eigentums und eines günstigen Investitionsklimas sollten in diesem Zusammenhang anerkannt werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union besonders daran interessiert, an den Fachkenntnissen und dem Know-how der asiatischen Länder bei der raschen Umsetzung technologischer Neuerungen in industrielle Produktionsverfahren teilzuhaben.
g) Bekämpfung des Drogenhandels und illegaler Aktivitäten
Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels sollte intensiviert werden, und es sollten besondere Anstrengungen im Hinblick auf den Abschluß eines Abkommens über Drogenvorprodukte und im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche unternommen werden. Ferner sollte der Dialog über die internationale Kriminalität gefördert werden. Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Einwanderungsnetze sollte unterstützt und dabei der Frage der Rückübernahme illegaler Einwanderer besondere Bedeutung beigemessen werden.
FOLGEMASSNAHMEN
Es sollte Einvernehmen darüber erzielt werden, daß die Fortschritte in den vorgenannten Bereichen auf der Grundlage eines von den hohen Beamten im Jahre 1997 zu erstellenden Zwischenberichts über wesentliche Maßnahmen verfolgt werden.
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ANLAGE 15
REGIERUNGSKONFERENZ
EINE STRATEGIE FÜR EUROPA
Sechs Monate lang haben wir als Mitglieder der Reflexionsgruppe im Auftrag des Europäischen Rates daran gearbeitet, die auf der Konferenz 1996 anstehende Reform des Vertrags und andere mögliche Verbesserungen für das Funktionieren der Union in einem Geiste der Aufgeschlossenheit und der Demokratie vorzubereiten.
Wir haben unseren Auftrag so verstanden, daß wir nicht nur eine kommentierte Agenda für die Konferenz aufstellen, sondern auch einen Prozeß der öffentlichen Diskussion und Erklärung im Hinblick auf die Zielrichtung dieser Reformen in Gang setzen sollten.
DIE HERAUSFORDERUNG
Mehr denn je empfinden die Bürger und Bürgerinnen Europas heute die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorhabens. Und doch liegen Sinn und Zweck des gemeinschaftlichen Integrationsprozesses für eine wachsende Zahl von Europäern nicht auf der Hand. Dieses Paradox ist eine erste Herausforderung.
Als die Europäischen Gemeinschaften vor nunmehr 40 Jahren gegründet wurden, war man sich darüber klar, daß nach dem Scheitern Europas in der ersten Hälfte des Jahrhunderts ein gemeinsamer Weg in die Zukunft gefunden werden mußte.
Heute, fast ein halbes Jahrhundert später, ist es angesichts der mehrfachen Erweiterungen der Union, ihrer gewachsenen Aufgaben, ihrer an sich schon komplizierten Struktur und der enormen Probleme unserer Zeit sehr schwierig geworden, die wahre Bedeutung der europäischen Integration zu erkennen und zu begreifen, warum diese nach wie vor notwendig ist.
Wir sollten die Komplexität Europas als Preis für den Erhalt unserer pluralistischen Identität akzeptieren. Wir sind aber fest davon überzeugt, daß diese Schöpfung der politischen Vernunft Europas - die nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten treten kann, von denen sie ja ihre wichtigste politische Legitimation erhält, inzwischen deren unentbehrliches Gegenstück geworden ist - einen unschätzbaren eigenständigen Beitrag geleistet hat, nämlich Frieden und Wohlstand auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und gemeinsamen Handelns, und zwar nicht als Ergebnis der Machtverhältnisse, sondern als Ergebnis einer von allen getragenen gemeinsamen Rechtsordnung.
Heute hat sich Europa verändert, was teilweise dem Erfolg der Union zu verdanken ist. All jene europäischen Nationen, die zur Freiheit zurückfinden, wünschen der Europäischen Union beizutreten oder eine engere Zusammenarbeit mit ihr aufzunehmen. In Westeuropa jedoch ist trotz des Beitrags der Union zu einer noch nie dagewesenen Periode des Friedens und des Wohlstands eine zunehmende Abwendung der öffentlichen Meinung festzustellen.
Wir müssen deshalb unseren Bürgern deutlich vor Augen führen, weshalb die Union, die auf andere in Europa eine solche Anziehungskraft ausübt, auch für uns notwendig bleibt.
Einer der Gründe ist, daß auch die Welt außerhalb Europas sich verändert hat. Waren, Kapital und Dienstleistungen verkehren heute weltweit auf einem immer stärker durch den Wettbewerb geprägten Markt. Preise werden nach weltweiten Maßstäben festgesetzt. Der Wohlstand des Europas von heute und von morgen hängt von seiner Fähigkeit ab, sich auf dem Weltmarkt zu behaupten.
Mit dem Ende des Kalten Krieges ist die globale Sicherheit Europas vielleicht erhöht worden, doch dies führte auch zu größerer Instabilität in Europa.
Hohe Arbeitslosigkeit, Wanderungsdruck von außen, zunehmende ökonomische Ungleichgewichte und die Zunahme des internationalen organisierten Verbrechens haben in der Öffentlichkeit ein Bedürfnis nach mehr Sicherheit geweckt, dem die Mitgliedstaaten allein nicht gerecht werden können.
In einer Welt mit zunehmender Verflechtung schafft diese Realität neue Herausforderungen und eröffnet neue Möglichkeiten für die Union.
DIE ANTWORT
Wir fangen aber nicht bei Null an. In den vergangenen fünf Jahren hat sich Europa erfolgreich auf die neue Zeit eingestellt. 1990 hat die Gemeinschaft die 17 Millionen Deutschen aufgenommen, die auf der anderen Seite der Mauer lebten.
Mit dem Vertrag von Maastricht ist es gelungen, den Weg aufzuzeigen, den die Gemeinschaft zurückzulegen hat, um sich den neuen Zeiten anzupassen: Durch ihn wird eine Europäische Union gegründet, die auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips ihren Bürgern näherkommt; er bereitet den Weg für eine einheitliche Währung und schlägt eine Strategie der wirtschaftlichen Integration auf der Grundlage der Preisstabilität vor, welche die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt und deren Wachstum ermöglicht. Er stärkt den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und sieht hohe Umweltschutzstandards vor. Er eröffnet die Möglichkeit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und strebt einen Raum der Freiheit und der öffentlichen Sicherheit an.
Seither ist die Europäische Union vor dem Hintergrund einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Lage gewesen, rechtzeitig über Maßnahmen zu entscheiden, die es gestatten, den neuen Erfordernissen gerecht zu werden: Sie hat den Ergebnissen der Uruguay-Runde zugestimmt, sie hat einen Finanzrahmen für die Union bis zum Jahre 1999 abgesteckt, und sie ist um drei neue Mitglieder erweitert worden.
Dies reicht jedoch nicht aus. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben bereits die notwendigen Schritte zur Weiterentwicklung der Europa-Strategie in Anbetracht dieser neuen Gegebenheiten abgesteckt: die Konferenz von 1996, der Übergang zur einheitlichen Währung, die Aushandlung eines neuen Finanzrahmens, die mögliche Reform bzw. Verlängerung des Brüsseler Vertrags über die WEU und schließlich das ehrgeizigste Projekt, nämlich die Erweiterung der Union um die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder sowie die baltischen Staaten, Zypern und Malta.
Diese nächste Erweiterung bietet eine große Chance zur politischen Einigung Europas. Sie stellt nicht nur eine politische Verpflichtung dar, sondern die beste Möglichkeit für die Gewährleistung der Stabilität unseres Kontinents und für den wirtschaftlichen Fortschritt nicht nur der beitrittswilligen Länder, sondern unseres ganzen Europas. Diese Erweiterung ist kein leichtes Unterfangen. Ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Politiken der Union müssen untersucht werden. Sie wird sowohl seitens der beitrittswilligen Länder als auch von den derzeitigen Mitgliedstaaten der Union Anstrengungen erfordern, die es gerecht zu teilen gilt. Sie ist insofern nicht nur eine große Chance für Europa, sondern auch eine Herausforderung. Es kommt nun darauf an, diese Herausforderung nicht nur zu bewältigen, sondern sie auch gut zu bewältigen.
Zwar kann die Union nicht alle Teile dieser Europa-Strategie gleichzeitig in Angriff nehmen, aber sie hat auch keine Zeit zu verlieren. Die Staats- und Regierungschefs haben persönlich die Verantwortung dafür übernommen, eine europäische Agenda zur Durchführung dieses Plans zu beschließen, der sich nur mit der demokratischen Unterstützung der europäischen Bürger verwirklichen läßt.
DIE KONFERENZ VON 1996
Die Konferenz von 1996 ist zwar ein bedeutender, aber eben nur ein Schritt im Rahmen dieses Prozesses.
Im Vertrag von Maastricht ist bereits vorgesehen, daß 1996 eine Konferenz mit begrenzter Tragweite einzuberufen ist. Die Aufgabenstellung der Konferenz ist in der Folge auf verschiedenen Tagungen des Europäischen Rates erweitert worden.
Die Staats- bzw. Regierungschefs haben erkannt, daß die institutionellen Reformen eine Kernfrage der Konferenz werden müssen, damit die Effizienz, die Demokratie und die Transparenz der Union verbessert werden.
In diesem Sinne haben wir versucht, die Verbesserungen zu ermitteln, die nötig sind, um die Union zu aktualisieren und auf die nächste Erweiterung vorzubereiten.
Unserer Auffassung nach sollte sich die Konferenz auf die notwendigen Änderungen konzentrieren, ohne sich auf eine vollständige Überarbeitung des Vertrags einzulassen.
Vor diesem Hintergrund sollten in drei Hauptbereichen Ergebnisse erzielt werden:
- Europa muß größere Bedeutung für seine Bürger erhalten;
- die Union muß in die Lage versetzt werden, besser zu arbeiten und auf die Erweiterung vorbereitet werden;
- die Union ist mit einer größeren außenpolitischen Handlungsfähigkeit auszustatten.
I. Der Bürger und die Union
Die Union ist kein Super-Staat und will dies auch nicht sein. Sie ist jedoch viel mehr als ein bloßer Markt. Sie ist ein einzigartiges Vorhaben, das sich auf gemeinsame Werte stützt. Wir sollten diese Werte festigen, die auch alle Beitrittskandidaten teilen möchten.
Die Konferenz muß dafür sorgen, daß die Union größere Bedeutung für ihre Bürger erhält. Der richtige Weg für die Union, um das Engagement ihrer Bürger wiederzuerlangen, besteht darin, daß vornehmlich danach gefragt wird, was auf europäischer Ebene erforderlich ist, damit die Probleme in Angriff genommen werden, die den meisten Bürgern wichtig sind, wie größere Sicherheit, Solidarität, Beschäftigung und Umwelt.
Die Konferenz muß der Union auch zu mehr Transparenz und Bürgernähe verhelfen.
Eintreten für europäische Werte
Die innere Sicherheit Europas beruht auf ihren demokratischen Werten. Als Europäer sind wir alle Bürger demokratischer Staaten, die die Achtung der Menschenrechte garantieren. Viele von uns sind der Meinung, daß der Vertrag diese gemeinsamen Werte eindeutig propagieren muß.
Die Menschenrechte gehören bereits zu den Grundprinzipien der Union. Viele von uns sind jedoch der Ansicht, daß die Union sie eindeutiger garantieren sollte, indem sie der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitritt. Angeregt wurde auch ein Katalog von Rechten und eine Bestimmung, wonach Sanktionen verhängt werden oder sogar die Mitgliedschaft in der Union ausgesetzt werden kann, wenn ein Staat schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und die Demokratie begeht. Einige von uns sind der Ansicht, daß die einzelstaatlichen Regierungen bereits einen angemessenen Schutz dieser Rechte bieten.
Viele von uns halten es für wichtig, daß im Vertrag europäische Werte wie die Gleichstellung von Mann und Frau, das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religionszugehörigkeit, sexuellen Neigungen, Alter oder Behinderung klar formuliert und eine ausdrückliche Verurteilung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit sowie ein Verfahren zur Durchsetzung dieses Grundsatzes aufgenommen werden.
Eines unserer Mitglieder vertritt die Auffassung, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten, die wir als Bürger besitzen, Sache unserer Nationalstaaten sind: Würde dieser Rahmen verlassen, so könnte das Gegenteil von dem bewirkt werden, was beabsichtigt sei.
Einige halten es auch für erwägenswert, als Ausdruck der Solidarität der Union einen Gemeinschaftsdienst oder ein europäisches "Friedenskorps" für humanitäre Maßnahmen einzuführen; ein solcher Dienst könnte auch bei Naturkatastrophen in der Union eingesetzt werden. Darüber hinaus schlagen einige vor, daß die Konferenz prüfen sollte, wie die Bedeutung des Zugangs zu gemeinwirtschaftlichen Diensten ("services publics d'intérêt général") besser anerkannt werden kann.
Wir glauben, daß Europa auch für bestimmte gesellschaftliche Werte steht, die das Fundament unseres Zusammenlebens in Frieden und Fortschritt sind. Viele von uns sind daher der Auffassung, daß das Sozialabkommen Teil des Unionsrechts werden muß. Ein Mitglied ist der Ansicht, daß dies nur dazu dienen würde, die Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken.
Freiheit und innere Sicherheit
Die Union ist ein Raum des freien Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs. Die Sicherheit der Personen ist jedoch auf europäischer Ebene nicht ausreichend gewährleistet: Während der Schutz weiterhin im wesentlichen Sache der einzelnen Staaten ist, ist die Kriminalität effizient international organisiert. Die Erfahrungen mit der Durchführung des Maastrichter Vertrags in den vergangenen Jahren machen deutlich, daß die Möglichkeiten für ein wirksames europäisches Handeln noch sehr begrenzt sind. Deshalb ist eine gemeinsame Antwort auf europäischer Ebene im Rahmen eines pragmatischen Ansatzes dringend geboten.
Wir sind uns alle darin einig, daß die Konferenz die Fähigkeit der Union verbessern sollte, ihre Bürger vor Terrorismus, Drogenhandel, Geldwäsche, Ausnutzung der illegalen Einwanderung und anderen Formen internationalen organisierten Verbrechens zu schützen. Dieser Schutz der Sicherheit der Bürger auf europäischer Ebene darf die individuellen Grundrechte nicht schmälern. Viele von uns sind der Auffassung, daß dies eine stärkere Nutzung gemeinsamer Institutionen und Verfahren sowie gemeinsamer Kriterien verlangt. Ferner obliegt den nationalen Parlamenten die politische Kontrolle derjenigen, die diese gemeinsamen Maßnahmen durchführen.
Viele von uns vertreten die Auffassung, daß wir im Interesse eines effizienteren Vorgehens Fragen in bezug auf Drittstaatsangehörige, wie Einwanderungs-, Asyl- und Visumpolitik, sowie gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Außengrenzen ganz der Zuständigkeit der Gemeinschaft unterstellen müssen. Einige möchten den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft auch auf die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und internationaler Betrügereien sowie auf die Zusammenarbeit in Zollfragen ausdehnen.
Für einige von uns jedoch liegt der Schlüssel zum Erfolg darin, daß politischer Wille und eine wirksamere Nutzung der bestehenden intergouvernementalen Regelungen zusammenkommen müssen.
Beschäftigung
Bekanntlich beruht die Schaffung von Arbeitsplätzen in einer offenen Gesellschaft auf einem gesunden Wirtschaftswachstum und auf der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die durch Initiativen auf lokaler, regionaler und gesamtstaatlicher Ebene gefördert werden müssen. Unseres Erachtens liegt in der Europäischen Union die Hauptverantwortung für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Bürger bei den Mitgliedstaaten. In einem integrierten Wirtschaftsraum wie dem unseren ist aber die Union mit dafür zuständig, für die richtigen Bedingungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Sie tut dies bereits durch die Vollendung des Binnenmarktes und die Entwicklung anderer gemeinsamer Politiken mit einer gemeinsamen Strategie für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, bei der positive Ergebnisse zu verzeichnen sind, sowie mit ihrem Plan der Wirtschafts- und Währungsunion.
Wir stimmen alle darin überein, daß die Bestimmungen über die einheitliche Währung, die in Maastricht vereinbart und von unseren Parlamenten ratifiziert wurden, unverändert bleiben müssen.
Auch wenn uns allen bewußt ist, daß Arbeitsplätze nicht durch bloße Vertragsänderungen entstehen, so wünschen viele doch, daß der Vertrag eine eindeutigere Verpflichtung seitens der Union zur Erreichung einer auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichteten wirtschaftlichen und sozialen Integration und Kohäsion enthält und vorsieht, daß die Union koordinierte Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ergreifen kann. Einige von uns raten davon ab, in den Vertrag Bestimmungen aufzunehmen, die Erwartungen wecken, deren Umsetzung jedoch hauptsächlich von Entscheidungen abhängt, die in der Wirtschaft und auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden. Auf jeden Fall betonen die meisten von uns, daß eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in der Union erforderlich ist.
Umwelt
Im wesentlichen hat die Umweltfrage grenzüberschreitende Auswirkungen. Der Umweltschutz ist ein Ziel, das unser Überleben nicht nur als Europäer, sondern als Bewohner dieses Planeten betrifft. Die Konferenz sollte deshalb prüfen, wie die Fähigkeit der Union verbessert werden kann, effizienter zu handeln, und zu bestimmen, wann ein Vorgehen Sache der Mitgliedstaaten bleiben sollte.
Eine transparentere Union
Die Bürger haben das Recht, besser über die Union und ihre Funktionsweise informiert zu werden.
Viele von uns schlagen vor, daß das Recht auf Zugang zu Informationen als ein Recht der Bürger der Union im Vertrag anerkannt wird. Es wurden Vorschläge gemacht, wie sich der Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Union verbessern läßt; diese Vorschläge sollten von der Konferenz geprüft werden.
Bevor Rechtsvorschriften von größerer Bedeutung vorgeschlagen werden, sollten die interessierten Kreise, die Sachverständigen und die Gesellschaft im allgemeinen gebührend angehört werden. Die Studien, die zu dem Vorschlag geführt haben, sollten veröffentlicht werden.
Wird ein solcher Vorschlag unterbreitet, so sollten die einzelstaatlichen Parlamente ordnungsgemäß unterrichtet werden, und die Unterlagen sollten ihnen in den jeweiligen Amtssprachen so rechtzeitig vorliegen, daß von Beginn des Rechtsetzungsverfahrens an ausreichend Zeit für Erörterungen bleibt.
Wir sind uns alle darin einig, daß das Unionsrecht zugänglicher sein muß. Aus der Konferenz 1996 sollte ein vereinfachter Vertrag hervorgehen.
Subsidiarität
Die Union wird mehr Bürgernähe erreichen, wenn sie sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentriert.
Dies bedeutet, daß sie das Subsidiaritätsprinzip einhalten muß. Dieses Prinzip darf daher weder als Rechtfertigung für eine unaufhaltsame Zunahme der Befugnisse auf europäischer Ebene noch als Vorwand für eine Schwächung der Solidarität oder des Besitzstandes der Union ausgelegt werden.
Wir halten es für erforderlich, seine ordnungsgemäße Anwendung in der Praxis zu verbessern. Die Erklärung von Edinburgh sollte die Grundlage für diese Verbesserung sein, und nach Meinung einiger von uns sollten ihre Kernbestimmungen Vertragsrang erhalten.
II. Ermöglichung eines besseren Funktionierens der Union und Vorbereitung auf die Erweiterung
Die Konferenz sollte prüfen, auf welche Weise die Effizienz und die Demokratie der Union verbessert werden können.
Die Union muß ihre Beschlußfassungsfähigkeit auch nach einer künftigen Erweiterung behalten. In Anbetracht der Zahl und der Heterogenität der in Frage kommenden Länder macht dies Änderungen in bezug auf Struktur und Arbeitsweise der Organe notwendig. Es kann auch bedeuten, daß flexible Lösungen gefunden werden müssen, bei denen der einheitliche institutionelle Rahmen und der Besitzstand der Gemeinschaft gewahrt bleiben.
Der Europäische Rat, der aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission besteht, ist höchster Ausdruck des politischen Willens der Union und legt deren allgemeine politische Leitlinien fest. Seine Bedeutung dürfte mit Blick auf die politische Agenda der Union künftig noch wachsen.
Weitere Demokratisierung der Union bedeutet sowohl, daß eine angemessene Vertretung in jedem der Organe gegeben ist, als auch, daß das Europäische Parlament im Rahmen des bestehenden institutionellen Gleichgewichts und die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt werden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, daß gemäß dem Vertrag ein einheitliches Verfahren für die Wahl zum Europäischen Parlament festgelegt werden sollte. Viele von uns sind der Ansicht, daß die Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Parlament zu zahlreich und zu komplex sind und deshalb auf drei verringert werden sollten: Anhörung, Zustimmung und Mitentscheidung.
Das Mitentscheidungsverfahren in seiner heutigen Form ist zu kompliziert, weshalb wir vorschlagen, daß die Konferenz es vereinfacht, ohne das Gleichgewicht zwischen Rat und Parlament anzutasten. Viele von uns schlagen ferner vor, daß die Konferenz den Anwendungsbereich des Mitentscheidungsverfahrens erweitern sollte. Ein Mitglied vertritt jedoch die Auffassung, daß das Europäische Parlament mit Maastricht umfassende neue Befugnisse erhalten hat und deshalb erst in diese Befugnisse hineinwachsen sollte, bevor es neue anstrebt.
Auch die nationalen Parlamente sollten angemessen beteiligt werden. Dies bedeutet nicht, daß sie in die Unionsorgane eingebunden werden. Nach Ansicht vieler von uns sollten die Beschlußfassungsverfahren so gestaltet werden, daß die nationalen Parlamente die Standpunkte ihrer jeweiligen Regierungen im Beschlußfassungsverfahren der Union angemessen kontrollieren und beeinflussen können. Einige schlagen eine direktere Mitwirkung der nationalen Parlamente vor, und in diesem Zusammenhang unterbreitete ein Mitglied den Vorschlag, einen neuen beratenden Ausschuß einzusetzen. Desgleichen sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten sowie zwischen ihnen und dem Europäischen Parlament gefördert werden.
Die Beschlußfassungsverfahren und die Arbeitsweise des Ministerrates müssen überprüft werden. Die Union muß in der Lage sein, rechtzeitige und wirksame Beschlüsse zu fassen. Effiziente Beschlußfassung bedeutet aber nicht unbedingt leichte Beschlußfassung. Die Beschlüsse der Union müssen Rückhalt in der Bevölkerung finden. Viele von uns glauben, daß es der Verbesserung der Effizienz dienlich wäre, wenn die Beschlußfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat ausgeweitet würde, was nach Auffassung vieler das allgemeine Verfahren in der erweiterten Gemeinschaft werden sollte. Einige von uns sind der Ansicht, daß dies nur dann gutzuheißen ist, wenn die demokratische Legitimität durch eine Neugewichtung des Stimmenverhältnisses unter angemessener Berücksichtigung der Bevölkerungszahl verbessert wird. Ein Mitglied lehnt eine Ausweitung grundsätzlich ab.
Wir halten die Rolle des Ratsvorsitzes bei der Bewältigung der Aufgaben der Union für entscheidend, und wir befürworten den Grundsatz des turnusmäßigen Wechsels. Das derzeitige System könnte jedoch in einer erweiterten Union immer mehr aus den Fugen geraten. Alternative Ansätze mit einer Kombination von Kontinuität und Rotation sollten eingehender geprüft werden.
Wir sind uns darin einig, daß die Kommission ihre drei Hauptaufgaben behalten muß: Eintreten für das gemeinsame Interesse, Monopol für Gesetzgebungsinitiativen und Hütung des Gemeinschaftsrechts. Ihre Legitimität, die durch die Bestätigung durch das Parlament noch unterstrichen wird, beruht auf ihrer Unabhängigkeit, ihrer Glaubwürdigkeit, ihrer Kollegialität und ihrer Effizienz. Die Zusammensetzung der Kommission war für eine Gemeinschaft von sechs Mitgliedern konzipiert. Wir haben Optionen für ihre künftige Zusammensetzung ermittelt, damit die Kommission fähig bleibt, ihre Aufgaben im Hinblick auf eine erweiterte Union zu erfüllen, die sich auf mehr als doppelt so viele Mitgliedstaaten wie diejenigen, die den Vertrag von Maastricht ausgehandelt haben, vergrößern kann.
Allgemein gesehen geht eine Tendenz in der Gruppe dahin, das derzeitige System auch künftig beizubehalten und dabei das Kollegialprinzip und die Kohärenz bei Bedarf zu stärken. Bei dieser Lösung stünde allen Mitgliedstaaten mindestens ein Kommissionsmitglied zu. Einer anderen Auffassung nach sollte dafür gesorgt werden, daß eine größere Kollegialität und Kohärenz erreicht wird, indem die Zahl der Kommissionsmitglieder auf eine niedrigere Zahl als die der Mitgliedstaaten verringert wird und deren Unabhängigkeit vergrößert wird. Es sollten
Verfahren festgelegt werden, um diese Mitglieder auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihres Eintretens für die allgemeinen Interessen der Union auszuwählen. Bei der Entscheidung über die künftige Zusammensetzung der Kommission könnte die Konferenz auch prüfen, ob nach Vollmitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern unterschieden werden soll.
Einige von uns meinen, daß der Ausschuß der Regionen eine wichtige Rolle im Gesetzgebungsprozeß der Gemeinschaft spielen muß und daß die konsultative Rolle dieser Einrichtung besser genutzt werden sollte.
Europas Leistungen hängen von seiner Fähigkeit ab, gemeinsam Beschlüsse zu fassen und diese dann durchzuführen. Größere Klarheit und bessere Qualität der Gemeinschaftsrechtsakte würden hierzu ebenso beitragen wie eine bessere Haushaltsführung und eine wirksamere Betrugsbekämpfung. Die Konferenz sollte auch die Schlüsselstellung des Gerichtshofs insbesondere bei der einheitlichen Auslegung und der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts verbessern.
III. Größere außenpolitische Handlungsfähigkeit der Union
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union geschaffen. Nach unserer Überzeugung war dies die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt, als der Europäischen Union nach dem Ende des kalten Krieges in stärkerem Maße die Verantwortung zufiel, die Fundamente für Frieden und Fortschritt in Europa und anderenorts zu legen.
Die derzeitigen Möglichkeiten des Vertrags haben gewisse positive Ergebnisse gebracht. Unseres Erachtens ist es jedoch an der Zeit, diese gemeinsame Politik mit Mitteln auszustatten, die ihr erlauben, besser zu funktionieren.
Die Union muß heute ihre Rolle als Friedens- und Stabilitätsfaktor auf der internationalen Bühne übernehmen können. Die Union ist heute zwar eine Wirtschaftsmacht, politisch jedoch weiterhin schwach, weshalb ihre Rolle oft auf die Finanzierung dessen beschränkt bleibt, was andere beschließen.
Gemeinsame Außenpolitik
Nach unserer Ansicht muß die Konferenz Mittel und Wege finden, um die Union im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität mit einer besseren außenpolitischen Handlungsfähigkeit auszustatten. Die Union muß in der Lage sein, ihre Interessen zu erkennen, Maßnahmen zu beschließen und diese wirksam durchzuführen. Die Erweiterung wird diese Aufgabe erschweren, aber auch noch zwingender machen.
Dies bedeutet, daß die Union fähig sein muß, ihr außenpolitisches Handeln gemeinsam zu analysieren und zu planen. Dazu wird die Schaffung eines Stabes für die Analyse und Planung der gemeinsamen Außenpolitik vorgeschlagen. Nach Meinung der meisten von uns sollte dieser Stab dem Rat unterstehen. Viele von uns sind auch der Auffassung, daß er sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Ratssekretariats und der Kommission zusammensetzen und im institutionellen Rahmen der Union eingerichtet werden sollte. Von einigen ist vorgeschlagen worden, daß der Leiter des Stabes, dessen Funktionen zum gegebenen Zeitpunkt mit denen des Generalsekretärs der WEU zusammengeführt werden könnten, der Generalsekretär des Rates sein sollte.
Dies verlangt auch die Fähigkeit, Beschlüsse zu fassen. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, daß die Konferenz prüft, wie die Beschlußfassungs- und Finanzierungsverfahren geändert werden können, damit sie der Natur der Außenpolitik angemessen sind, wobei die Wahrung der staatlichen Souveränität mit dem Erfordernis der diplomatischen und finanziellen Solidarität in Einklang zu bringen ist. Es sollte einvernehmlich geregelt werden, ob und wenn ja, wie flexible Lösungen vorgesehen werden können, die diejenigen, die ein gemeinsames Vorgehen der Union für erforderlich halten, nicht an einem solchen Vorgehen hindern. Einige Mitglieder sind dafür, das Abstimmungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit auf die GASP auszudehnen, und andere schlagen vor, die beratende Rolle des Europäischen Parlaments in diesem Bereich weiter auszubauen.
Die Union muß bei ihrem außenpolitischen Handeln ein stärkeres Profil zeigen können. Wir haben verschiedene Möglichkeiten geprüft, durch die sichergestellt werden könnte, daß die Union mit einer Stimme spricht. Einige von uns haben vorgeschlagen, daß man einen hochrangigen Vertreter für die GASP einsetzt, damit die Außenpolitik der Union Gesicht und Stimme erhält. Die betreffende Person sollte vom Europäischen Rat ernannt werden und würde im Rahmen eines präzisen Mandats des Rates handeln. Viele haben betont, daß eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem Vorsitz des Rates und der Kommission erforderlich ist, damit die einzelnen Komponenten der Außendimension der Union, für die sie zuständig sind, als geschlossenes Ganzes funktionieren.
Diese stärkere weltpolitische Rolle der Union sollte im Einklang mit der wirtschaftlichen Außenwirkung stehen, die die Union heute als Haupthandelspartner und als größter Geber von humanitärer Hilfe entfaltet. Die Konferenz muß Mittel und Wege finden, damit die Außenpolitik der Union für ihre Bürger und für den Rest der Welt sichtbar wird, als repräsentativer Ausdruck ihrer Mitgliedstaaten gelten kann und in ihrer Kontinuität wie in ihrer Gesamtheit kohärent ist.
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die vielfältigen Herausforderungen der neuen internationalen Sicherheitslage machen deutlich, daß eine wirksame und kohärente europäische Antwort auf der Grundlage eines umfassenden Sicherheitskonzepts notwendig ist.
Wir sind daher der Auffassung, daß die Konferenz prüfen könnte, wie die europäische Identität, auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, weiterentwickelt werden könnte. Diese Entwicklung sollte im Einklang mit den in Maastricht vereinbarten Zielen stehen, wobei die Vertragsbestimmungen zu berücksichtigen sind, wonach die GASP alle Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union einschließt, unter anderem auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.
Die Konferenz wird als Realität zu berücksichtigen haben, daß diese Entwicklung aus Sicht der NATO-Mitglieder auch die europäische "Säule" der Atlantischen Allianz und die transatlantische Verbindung stärken sollte. Die Allianz ist nach wie vor Garant für die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder und spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit Europas als Ganzes. Desgleichen muß das Recht der Staaten, die nicht Mitglieder der Allianz sind, ihre eigenen verteidigungspolitischen Entscheidungen zu treffen, respektiert werden.
Viele von uns sind der Ansicht, daß die Konferenz überlegen sollte, wie die Entwicklung der operativen Kapazitäten Europas unterstützt werden kann, wie eine engere europäische Zusammenarbeit im Rüstungsbereich gefördert werden kann und wie für eine größere Kohärenz militärischer Maßnahmen mit den politischen, wirtschaftlichen und humanitären Aspekten des europäischen Krisenmanagements gesorgt werden kann.
Vor diesem Hintergrund befürworten viele von uns einen weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Westeuropäischen Union (WEU) als fester Bestandteil in der Entwicklung der Union.
Diesbezüglich wurden in der Gruppe bereits mehrere Optionen für die künftige Entwicklung dieser Beziehung vorgeschlagen. Ein Vorschlag geht dahin, eine engere Partnerschaft von EU und WEU unter Beibehaltung der vollen Autonomie der WEU herzustellen. Nach einer zweiten Option wäre eine engere Verbindung zu schaffen, damit die Union in die Lage versetzt wird, bei humanitären, friedenserhaltenden und anderen Einsätzen zur Krisenbewältigung (bekannt als "Petersberg-Missionen") gegenüber der WEU eine Leitlinienfunktion auszuüben. Eine dritte Option besteht darin, die "Petersberg-Missionen" in den Vertrag aufzunehmen. Viele von uns haben eine vierte Option unterstützt, nämlich die allmähliche Integration der WEU in die EU: Dies könnte durch die Förderung der Konvergenz von EU und WEU erreicht werden, wobei entweder die WEU sich verpflichtet, in militärischen und Einsatzfragen als ausführendes Organ der Union zu fungieren, oder mehrere Schritte in Richtung auf eine vollständige Fusion von EU und WEU vereinbart werden. Im letzteren Falle würden nicht nur die "Petersberg-Missionen", sondern auch eine kollektive Beistandsverpflichtung in den Vertrag aufgenommen werden, und zwar entweder in den Vertrag selbst oder in ein Protokoll zum Vertrag.
In diesem Zusammenhang regten einige Mitglieder an, daß die Konferenz prüft, ob in den revidierten Vertrag eine Bestimmung über den gegenseitigen Beistand bei der Verteidigung der Außengrenzen der Union aufgenommen werden kann.
Es ist Sache der Konferenz, diese und weitere Optionen zu prüfen.
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Europa und Demokratie sind zwei voneinander untrennbare Begriffe. Bislang wurden alle Schritte beim europäischen Aufbauwerk einvernehmlich von den demokratischen Regierungen der Mitgliedstaaten beschlossen, von den nationalen Parlamenten ratifiziert und von den Bürgern unserer Länder unterstützt. In dieser Weise werden wir auch die Zukunft gestalten.
Wir sind uns bewußt, daß die Arbeiten der Reflexionsgruppe lediglich ein Schritt im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, für die der Europäische Rat Impulse und Zielvorstellungen gibt. Wir hoffen, daß diese öffentliche und in unseren Völkern gemeinsam stattfindende Diskussion eine erneuerte Unterstützung für ein Vorhaben hervorbringt, das heute für Europa notwendiger denn je ist.
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