EINLEITUNG

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam hat die Regierungskonferenz mit einer vollständigen Einigung über einen Vertragsentwurf ihren erfolgreichen Abschluß gefunden. Damit ist der Weg für die Einleitung des Erweiterungsprozesses gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Madrid geebnet.

Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember (Dublin) wurde ferner unter voller Einhaltung des festgelegten Zeitplans Einvernehmen über die erforderlichen Entschließungen des Europäischen Rates sowie über andere wichtige Texte erzielt, die einen reibungslosen Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts­ und Währungsunion und deren erfolgreiches Funktionieren erleichtern.

Der Europäische Rat hat sich besonders eingehend mit der Beschäftigungslage befaßt und hierzu eine Entschließung über Wachstum und Beschäftigung angenommen, die zusammen mit dem Stabilitäts­ und Wachstumspakt günstige Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen wird.

Zu Beginn seiner Beratungen hatte der Europäische Rat einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn José Maria GIL­ROBLES, über die wichtigsten auf der Tagung zu erörternden Themen.

REGIERUNGSKONFERENZ

Die Regierungskonferenz, die auf der Ebene der Staats­ und Regierungschefs zusammengetreten ist, hat Einvernehmen über den Entwurf des Vertrags von Amsterdam auf der Grundlage der Texte in Dokument CONF 4000/97 erzielt. Die notwendige endgültige rechtliche Überarbeitung und Harmonisierung der Texte wird rechtzeitig abgeschlossen werden, damit der Vertrag im Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichnet werden kann.

Der Europäische Rat ersucht den Rat, auf der Grundlage der vereinbarten Texte so bald wie möglich die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, daß der Vertrag ab seinem Inkrafttreten voll funktioniert und zwar

- hinsichtlich der zweiten Säule Schaffung der Strategieplanungs­ und Frühwarneinheit gemäß der entsprechenden Erklärung, die der Schlußakte des Vertrags beigefügt werden soll, wobei auch andere Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Generalsekretariats des Rates und die engere Zusammenarbeit zwischen EU und WEU geregelt werden;

- hinsichtlich des Schengen­Protokolls Erlaß bestimmter Maßnahmen zur Durchführung des Schengen­Protokolls nach Inkrafttreten des Vertrags und zur Eingliederung des Schengen­Sekretariats in das Generalsekretariat des Rates.

In diesem Zusammenhang begrüßt es der Europäische Rat, daß die Regelungen des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Union und des Protokolls betreffend Dänemark den Fortbestand der Nordischen Paßunion im Rahmen einer umfassenderen europäischen Zusammenarbeit in Fragen des freien Personenverkehrs ermöglichen.

Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Deutschland. Er ersucht die Kommission, zu prüfen, ob es in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbare Fälle gibt, auf etwaige vergleichbare Fälle dieselben Maßstäbe anzuwenden und dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" Bericht zu erstatten.

ERWEITERUNG

Der Europäische Rat stellt fest, daß mit dem erfolgreichen Abschluß der Regierungskonferenz der Weg jetzt dafür frei ist, um im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Madrid den Erweiterungsprozeß einzuleiten.

Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission, Mitte Juli ihre Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen sowie eine umfassende Mitteilung ("Agenda 2000") vorzulegen, in der die Entwicklung der Unionspolitiken einschließlich der Landwirtschafts­ und der Strukturpolitik, die horizontalen Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung und schließlich der Finanzrahmen für die Zeit nach 1999 behandelt werden.

Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission in ihrer Mitteilung "Agenda 2000" die wichtigsten Schlußfolgerungen und Empfehlungen aus ihren Stellungnahmen ziehen und ihre Auffassung in bezug auf die Einleitung des Beitrittsprozesses darlegen wird, wobei sie auch Vorschläge zur Intensivierung der Heranführungsstrategie und zum weiteren Ausbau der Hilfe vor dem Beitritt auf der Grundlage der derzeit vorgenommenen Reformen von PHARE unterbreiten wird.

Der Europäische Rat ersucht den Rat "Allgemeine Angelegenheiten", die Stellungnahmen der Kommission sowie deren Mitteilung "Agenda 2000" eingehend zu prüfen und dem Europäischen Rat auf seiner Dezembertagung in Luxemburg einen umfassenden Bericht hierüber vorzulegen.

Damit die Verhandlungen so rasch wie möglich nach dem Dezember 1997 tatsächlich aufgenommen werden können, wird der Europäische Rat auf der Dezember­Tagung die erforderlichen Entscheidungen in bezug auf den gesamten Erweiterungsprozeß treffen, wozu auch die praktischen Vorkehrungen für die erste Phase der Verhandlungen und die Intensivierung der Heranführungsstrategie der Union sowie die Ermittlung etwaiger anderer Möglichkeiten zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und allen beitrittswilligen Ländern gehören.

WIRTSCHAFTS­ UND WÄHRUNGSUNION

Der Europäische Rat begrüßt die Beiträge des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments und des EWI, die weitere konkrete Schritte im Hinblick auf den Beginn der WWU am 1. Januar 1999 ermöglicht haben und mit denen dafür gesorgt werden soll, daß die WWU erfolgreich funktioniert:

* Der Europäische Rat hat eine Entschließung angenommen, in der die festen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates in bezug auf die Durchführung des Stabilitäts­ und Wachstumspaktes aufgeführt sind. Der Europäische Rat hat ferner eine Entschließung über Wachstum und Beschäftigung angenommen; mit ihr wird das entschlossene Engagement der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates festgehalten, neue Impulse zu geben, damit die Frage der Beschäftigung unverrückbar zuoberst auf der politischen Tagesordnung für die Union bleibt. Eine gesunde Gesamtwirtschafts­ und Haushaltspolitik geht Hand in Hand mit starkem und dauerhaftem Anstieg von Produktion und Beschäftigung. Beide Entschließungen (Anlage I) sind ein Beitrag zu gesamtwirtschaftlicher Stabilität, Wachstum und Beschäftigung.

Über die beiden Verordnungen, die Bestandteil des Stabilitäts­ und Wachstumspaktes zur Gewährleistung der Haushaltsdisziplin in der WWU sind, wurde Einigkeit erzielt. Diese Verordnungen betreffen auch die Verpflichtungen der nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat fordert den Rat auf, diese Verordnungen unverzüglich anzunehmen.

Mit diesen Verordnungen wird ein Rahmen für eine wirksame multilaterale Überwachung geschaffen und das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit näher geregelt. Der Europäische Rat billigt die in der Verordnung über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehene Regelung, wonach Erträge aus Sanktionen an Mitgliedstaaten zu verteilen sind, die dem Euro-Währungsgebiet angehören und kein übermäßiges Defizit haben. Die Haushaltsordnung wird nötigenfalls vor Ende 1998 geändert. Es wird vereinbart, daß Geldbußen gemäß Artikel 104 c keinen Einfluß auf die

in der Finanziellen Vorausschau enthaltenen Ausgabenplafonds haben werden. Es wird außerdem festgestellt, daß Ausgaben zur Verteilung der Erträge aus Sanktionen sich nicht auf die Obergrenze von 1,335 % des BSP für Verpflichtungsermächtigungen nach Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses über die Eigenmittel auswirken werden.

* Die Prinzipien und Grundbestandteile eines neuen Wechselkursmechanismus (WKM 2), der am 1. Januar 1999 eingeführt werden soll, sind in einer Entschließung festgehalten, die der Europäische Rat angenommen hat (Anlage II). Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Zentralbankpräsidenten den Text der Entschließung einschließlich der darin vorgesehenen Bandbreiten von +/­ 15 % unterstützen.

* Es besteht jetzt vollständiges Einvernehmen über die beiden Verordnungen, die den Rechtsrahmen für den Euro bilden und in Kürze gemeinsam veröffentlicht werden. Die erste Verordnung stützt sich auf Artikel 235 und ist bereits angenommen worden, die zweite wird vom Rat unmittelbar nach dem Beschluß angenommen, mit dem 1998 so früh wie möglich die Mitgliedstaaten bestimmt werden, welche dem Euro-Währungsgebiet angehören werden.

* Der Europäische Rat begrüßt, daß die Gestaltung der Euro-Münzen festgelegt worden ist, und unterstützt die getroffene Wahl uneingeschränkt. Zusammen mit den Euro-Banknoten ist dies ein sichtbares Zeichen für die Bürger, daß die Vorbereitungen für den Euro im Gange sind.

Die erzielten Fortschritte machen deutlich, daß die meisten technischen Vorbereitungen für die WWU nunmehr abgeschlossen sind. Der Europäische Rat stellt fest, daß die verbleibende Zeit bis zum Beginn der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1999 von allen Beteiligten einschließlich der öffentlichen Verwaltungen dazu genutzt werden sollte, die praktischen Bemühungen bei den Vorbereitungen zur Einführung des Euro zu verstärken.

Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Währungsinstitut effiziente Möglichkeiten zur Umsetzung aller Bestimmungen von Artikel 109 des Vertrags zur püfen; dies gilt insbesondere für Artikel 109 Absatz 2 über die eventuelle Aufstellung allgemeiner Orientierungen für die Wechselkurspolitik gegenüber einer oder mehreren Drittlandswährungen, die das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken, die Preisstabilität zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen dürfen und die Satzung der Europäischen Zentralbank uneingeschränkt beachten müssen, für Artikel 109 Absatz 4 über den Standpunkt der Gemeinschaft auf internationaler Ebene zu Fragen, die von besonderer Bedeutung für die Wirtschafts­ und Währungsunion sind, und über ihre Vertretung unter Einhaltung der in den Artikeln 103 und 105 vorgesehenenen Zuständigkeitsverteilung und für Artikel 109 b Absatz 1 über die Bestimmungen betreffend die Stellung des Rates in Sitzungen des EZB­Rates.

Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission ferner auf, zu prüfen und darzulegen, wie die wirtschaftliche Koordinierung in der dritten Stufe der Wirtschafts­ und Währungsunion im Einklang mit den Grundsätzen und Praktiken des Vertrags verbessert werden kann. Der Rat wird ersucht, einen Zwischenbericht für die Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg auszuarbeiten.

Der Europäische Rat stimmt mit den Empfehlungen des Rates für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft vollauf überein. In der Entschließung über Wachstum und Beschäftigung hat der Europäische Rat den Rat aufgefordert, die beschäftigungspolitische Ausrichtung dieser Grundzüge zu verstärken. Der Rat wird mit Nachdruck aufgefordert, diesen Ansatz so bald wie möglich zu verwirklichen.

Der Europäische Rat stellt fest, daß die insbesondere im Haushaltsbereich unternommenen energischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten, ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz zu erreichen, zu besseren Aussichten für Wachstum und Beschäftigung im Jahre 1997 und danach beitragen.

Der Europäische Rat begrüßt die im Rat erzielte Einigung über den Zeitrahmen für die 1998 möglichst frühzeitig vorzunehmende Durchführung des Verfahrens nach Artikel 109 j Absatz 4. Dieser Zeitrahmen sollte es auch dem Europäischen Parlament ermöglichen, seine diesbezügliche Rolle in vollem Umfang wahrzunehmen.

Der Europäische Rat weist darauf hin, daß strenge Haushaltsdisziplin nicht nur auf einzelstaatlicher Ebene, sondern auch auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des EU­Haushalts wichtig ist.

Er begrüßt die Fortschritte im Zusammenhang mit dem SEM 2000­Programm (Sound and Efficient Management ­ gesunde und effiziente Mittelbewirtschaftung), weist erneut auf die Bedeutung dieser Initiative für die Verbesserung des Finanzmanagements bei den Gemeinschaftsausgaben und für die Betrugsbekämpfung hin und erklärt, daß die Initiative fortgesetzt werden muß.

BESCHÄFTIGUNG, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM

Damit der Schwung bei der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erhalten bleibt, wird auf einer Sondertagung des Europäischen Rates unter luxemburgischen Vorsitz unter anderem der Stand der Durchführung der in der Entschließung des Europäischen Rates über Wachstum und Beschäftigung genannten Initiativen betreffend das Potential der kleinen und mittleren Unternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, eine neue Beratende Gruppe "Wettbewerb", die Prüfung bewährter beschäftigungspolitischer Strategien der Mitgliedstaaten sowie die Initiativen der EIB zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission und den Rat, für diese Tagung des Europäischen Rates zusammen mit der EIB einen entsprechenden Sachstandsbericht zu erstellen.

Der Europäische Rat betont erneut, daß er der Förderung der Beschäftigung und der Verringerung der unannehmbar hohen Arbeitslosigkeit in Europa insbesondere bei Jugendlichen, Langzeitarbeitslosen und geringqualifizierten Arbeitskräften große Bedeutung beimißt.

Der Rat bekräftigt die Notwendigkeit eines positiven und kohärenten Konzepts zur Schaffung von Arbeitsplätzen, das einen stabilen gesamtwirtschaftlichen Rahmen, die Vollendung des Binnenmarkts, eine aktive Beschäftigungspolitik und die Modernisierung der Arbeitsmärkte umfaßt; damit soll den Mitgliedstaaten eine Annäherung an das Ziel der Vollbeschäftigung ermöglicht werden.

Der Europäische Rat begrüßt den Zwischenbericht des Rates "Wirtschaft und Finanzen", des Rates "Arbeit und Soziales" und der Kommission zur Frage der Beschäftigung sowie den Bericht des Präsidenten der Kommission zum Stand des Vertrauenspakts für Beschäftigung.

Der Europäische Rat begrüßt es, daß die Regierungskonferenz übereingekommen ist, sowohl das Abkommen über die Sozialpolitik als auch einen neuen Titel zur Beschäftigung in den Vertrag einzufügen. Der Rat sollte sich bemühen, die einschlägigen Bestimmungen dieses Titels sofort wirksam zu machen. Hierdurch wird unterstrichen, wie überaus wichtig der Zusammenhang zwischen Schaffung von Arbeitsplätzen, Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer und sozialem Zusammenhalt ist.

Die Rückkehr zu einem anhaltend hohen, nichtinflationären Wachstum ist notwendig, um das Problem der Arbeitslosigkeit in der Gemeinschaft dauerhaft zu lösen und weitere Fortschritte auf dem Weg zu gesunden öffentlichen Finanzen zu erzielen. Nach wie vor begrenzen Strukturmängel das Wachstum und das Ausmaß, in dem Wachstum in mehr Beschäftigung umgesetzt werden kann.

Der Europäische Rat erachtet es als von allergrößter Bedeutung, daß in den Mitgliedstaaten die Bedingungen für die Förderung der Qualifizierung und Flexibilität der Arbeitnehmer sowie der Anpassung der Arbeitsmärkte an die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels geschaffen werden. Dies erfordert, daß die Mitgliedstaaten eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel einer besseren Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer betreiben. Geeignete Maßnahmen sind wichtig, damit die Europäische Union global wettbewerbsfähig bleibt und die Geißel der Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann.

In den meisten Mitgliedstaaten ist es wünschenswert, daß die steuerliche Gesamtbelastung und insbesondere die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit verringert wird. Ferner ist eine restriktive Umschichtung der öffentlichen Ausgaben im Hinblick auf die Förderung von Investitionen in Humankapital, Forschung und Entwicklung, Innovation sowie die für die Wettbewerbsfähigkeit unentbehrliche Infrastruktur erforderlich.

Außerdem gilt es, die Beschäftigungswirksamkeit der beruflichen Bildung und der Fortbildung zu erhöhen, die Steuer­ und Sozialschutzsysteme im Hinblick auf die Schaffung von mehr Beschäftigungsmöglichkeiten gründlicher zu durchleuchten und eine aktivere Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Mehr Effizienz und soziale Ausgewogenheit lassen sich dadurch erreichen, daß soziale Transferleistungen aktiver eingesetzt und Unterstützungssysteme in Systeme umgewandelt werden, die auf Eigeninitiative abstellen und die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer fördern.

Der Europäische Rat begrüßt die Arbeit, die zu den Indikatoren für das Benchmarking der Maßnahmen und der Politik der Mitgliedstaaten im Rahmen der beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogramme geleistet wurde. Der Europäische Rat ersucht den Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, die genannten Fragen mit Blick darauf zu erörtern, daß die Mitgliedstaaten besonders erfolgreiche Konzepte und bewährte Methoden erkennen und bei der Formulierung ihrer Politik berücksichtigen können.

Die Bemühungen der Sozialpartner um maßvolle Lohnabschlüsse werden anerkannt und sollten fortgesetzt werden. Bei den Lohnabschlüssen sollten außerdem Unterschiede in der Qualifikation und zwischen einzelnen Regionen stärker berücksichtigt werden, da dies die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern würde. Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich die Vereinbarung über Teilzeitarbeit, die die Sozialpartner geschlossen haben; er appelliert an die Sozialpartner, bei ihren Gesprächen zu bedenken, daß ein Gleichgewicht zwischen Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte und sozialem Schutz gefunden werden muß, wenn die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer erhöht werden soll.

Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die Mitgliedstaaten auf sein in Florenz ausgesprochenes Ersuchen, Regionen oder Städte auszuwählen, die für Pilotprojekte bezüglich regionaler, kommunaler und lokaler Beschäftigungsbündnisse in Frage kommen, ausgesprochen positiv reagiert haben. Inzwischen wurden bereits rund neunzig Beschäftigungsbündnisse geschlossen, die im November dieses Jahres auf einer Konferenz in Brüssel anlaufen sollen.

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Der Europäische Rat bekräftigt erneut, daß er einem geregeltem Funktionieren des Binnenmarktes als Kernstück der Gesamtstrategie zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Union große Bedeutung beimißt. Er begrüßt den Aktionsplan der Kommission für den Binnenmarkt, dessen Gesamtzielsetzung er billigt. Die vier strategischen Ziele des Aktionsplans sollten die Grundlage erneuter politischer Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Hemmnisse bilden, so daß sichergestellt werden kann, daß der potentielle Nutzen des Binnenmarktes in vollem Umfang erreicht wird.

Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß es wichtig ist, daß die Maßnahmen im Bereich Binnenmarkt voll mit der Politik der Union in anderen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik, regionaler Zusammenhalt, Wettbewerbspolitik, Entwicklung von Klein­ und Mittelunternehmen, Umweltschutz, Gesundheit sowie Verbraucherrechte, abgestimmt werden.

Der Europäische Rat unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitlichen Staffelung der verschiedenen Maßnahmengruppen des Aktionsplans. Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten sollten zunächst diejenigen Bereiche in den Mittelpunkt stellen, in denen sofort Maßnahmen getroffen werden können oder in denen bereits Vorschläge vorliegen, über die die Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können.

Einer der Bereiche, in denen sofortige Maßnahmen in Betracht kommen, ist nach Auffassung des Europäischen Rates der Bereich des ersten strategischen Ziels des Aktionsplans, wonach die bestehenden Binnenmarktregeln wirkungsvoller gestaltet werden sollen.

Der Europäische Rat unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung aller vereinbarten Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht, die Notwendigkeit einer umfassenden Information der Bürger und der Wirtschaft über den Binnenmarkt sowie die Notwendigkeit einer zügigen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten und die Einführung schnellerer und effektiverer Problemlösungs­ und Beratungsverfahren auf Ratsebene bei Problemen, die immer wieder auftreten. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf zu prüfen, auf welche Weise der freie Warenverkehr wirksam gewährleistet werden kann, und dabei auch der Möglichkeit von Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten nachzugehen. Er ersucht die Kommission, bis zu seiner nächsten Tagung im Dezember 1997 entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Der Europäische Rat bekräftigt sein entschiedenes Bekenntnis zur Vereinfachung der bestehenden und der neuen Rechts­ und Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf eine bessere Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und die Verringerung des von der europäischen Wirtschaft, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, zu tragenden Verwaltungsaufwands. Die Kommission wird ersucht, hierfür eine Task­Force einzusetzen. Der Europäische Rat ruft die Kommission ferner auf, ihr Relaisprogramm zur Vereinfachung im Benehmen mit allen betroffenen Parteien zu erweitern, und appelliert an die Mitgliedstaaten, auf einzelstaatlicher Ebene ähnliche Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen.

Der Europäische Rat fordert den Rat und das Europäische Parlament nachdrücklich auf, sich bald ­ möglichst noch vor Jahresende ­ über eine begrenzte Anzahl der in dem Aktionsplan genannten vorrangigen Maßnahmen zu einigen und dabei bereits vorliegende Vorschläge zugrunde zu legen. Er ersucht ferner den Rat, gegebenenfalls auf der Grundlage weiterer Vorschläge der Kommission die nötigen Schritte zu unternehmen, damit Anfang 1999 möglichst weitgehendes Einvernehmen in bezug auf die übrigen Kernbereiche des Binnenmarkts erzielt werden kann.

Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich die nächsten drei Präsidentschaften verpflichtet haben, dem Aktionsplan Priorität einzuräumen. Er ersucht das Europäische Parlament, den Aktionsplan politisch zu unterstützen, damit die betreffenden Rechtsvorschriften so rasch wie irgend möglich verabschiedet werden können. Er ersucht die Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat im Dezember 1997 über den Stand der Durchführung des Plans Bericht zu erstatten.

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stellt die Grundlage für Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Hebung des Lebensstandards dar; der Europäische Rat begrüßt daher die Schlußfolgerungen des Rates "Industrie" vom 24. April 1997 zur Gestaltung der Arbeiten über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, wonach im Rat "Industrie" anhand eines Benchmarking­Programms der Kommission jährlich eine Aussprache über die Wettbewerbsfähigkeit stattfinden soll.

Die Kommission wird ferner zur Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere zum Bereich Informations­ und Kommunikationstechnologie (IKT), Analysen vorlegen und Initiativen auf den Weg bringen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Einsetzung der neuen Beratenden Gruppe "Wettbewerb".

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Die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Staaten Vertragsparteien des dem Protokoll Nr. 14 des Vertrags über die Europäische Union beigefügten Abkommens über die Sozialpolitik sind, begrüßen aufrichtig die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, den Sozialbestimmungen des neuen Vertrags beizutreten. Sie nehmen mit großer Genugtuung davon Kenntnis, daß das Vereinigte Königreich bereit ist, den Richtlinien, die bereits gemäß diesem Abkommen verabschiedet worden sind, und den Richtlinien, die vielleicht noch vor dem Inkrafttreten des neuen Vertrags angenommen werden, zuzustimmen. Der Europäische Rat stellt fest, daß noch vor der Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam Mittel und Wege gefunden werden müssen, um den diesbezüglichen Anliegen zu rechtlicher Wirksamkeit zu verhelfen.

In Anbetracht dessen erklären die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Staaten Vertragsparteien des Abkommens über die Sozialpolitik sind, daß das Vereinigte Königreich nunmehr eingeladen werden wird, seine Standpunkte in den Beratungen über Rechtsakte zum Ausdruck zu bringen, die auf der Grundlage des genannten Protokolls angenommen werden sollen, und daß der Vorsitz und die Mitgliedstaaten unter voller Einhaltung der Bestimmungen des genannten Protokolls und der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Rates alles daransetzen werden, um eine Lösung zu erreichen, die diesen Standpunkten Rechnung trägt.

Sie bekräftigen ferner, daß der Vorsitz im Rat in Angelegenheiten, die unter das genannte Protokoll fallen, während des britischen Vorsitzes in der ersten Hälfte des Jahres 1998 von dem Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs wahrgenommen wird, auch wenn der Vertrag von Amsterdam am 1. Januar 1998 noch nicht in Kraft getreten ist.

UMWELT

Der Europäische Rat bekräftigt die Verpflichtungen der Europäischen Union hinsichtlich des des Weltgipfels über Umwelt und Entwicklung vor fünf Jahren. Der Europäische Rat vertritt die Auffassung, daß der Rio-Prozeß beschleunigt werden muß, damit eine Stufe erreicht wird, auf der die Entwicklung weltweit nachhaltig wird. Um dies zu ermöglichen, ist es wesentlich, daß die Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Sozialfragen integriert und in gut abgestimmter Weise durchgeführt werden. Zwei Ziele sind hierbei von besonderer Bedeutung: die Ausmerzung der Armut und der Wandel von Konsum­ und Produktionsgewohnheiten. Die Europäische Union wird auf der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Initiativrolle bei dem Versuch übernehmen, Konsens über konkrete Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erzielen.

Der Europäische Rat erklärt erneut, daß der Gefahr von Klimaänderungen energisch begegnet werden muß.

Der Europäische Rat bekräftigt, daß der Verhandlungsprozeß zur Verschärfung des Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen zu einem in Kyoto im Dezember zu vereinbarenden Protokoll führen sollte, das rechtsverbindliche Zusagen im Hinblick auf erhebliche Gesamtverringerungen der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 nach dem Jahre 2000 sowie gemeinsame und koordinierte Politiken und Maßnahmen umfaßt.

Die Europäische Union hat vereinbart, in Kyoto als Verhandlungsposition der Gemeinschaft vorzuschlagen, daß die Höhe der Emissionen der wichtigsten Treibhausgase bis zum Jahre 2010 um 15 % gegenüber dem Stand dieser Emissionen im Jahre 1990 verringert wird.

Der Europäische Rat hat verschiedene Umweltinitiativen erörtert und erneut bekräftigt, daß die Union für ein Übereinkommen zum Schutz der Wälder eintritt.

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Der Europäische Rat hat eine Erklärung zum Verbot des Klonens von Menschen angenommen (Anlage IV).

FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT:

MASSNAHMEN GEGEN DIE ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UND ZUR DROGENBEKÄMPFUNG

Der Europäische Rat äußert seine Genugtuung über den Aktionsplan, den die Hochrangige Gruppe "Organisierte Kriminalität" in Ausführung des ihr von den Staats­ und Regierungschefs auf ihrer Tagung im Dezember 1996 in Dublin erteilten Auftrags ausgearbeitet hat. Er unterstützt die ihm zur Billigung vorgelegten politischen Leitlinien und fordert den Rat auf, die erforderlichen Maßnahmen für die Ausführung des Plans zu treffen, die dabei erzielten Fortschritte zu überwachen und dem Europäischen Rat im Juni 1998 Bericht zu erstatten. Er begrüßt insbesondere, daß in dem Aktionsplan ein umfassender Ansatz gewählt wurde, wobei das Gewicht auf Prävention und Strafverfolgung, auf einem Gleichgewicht zwischen der Angleichung oder Harmonisierung der Rechtsvorschriften und der praktischen Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden auf Ebene der Justiz und der Polizei sowie auf der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnerländern der Union, insbesondere den beitrittswilligen Ländern liegt. Der Europäische Rat betont die Schlüsselrolle, die EUROPOL bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zukommt, und weist erneut darauf hin, daß die Ratifizierung des EUROPOL-Übereinkommens und des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten durch alle Mitgliedstaaten vor Ende 1997 für ihn vorrangige Bedeutung hat.

Der Europäische Rat nimmt den Zwischenbericht des Vorsitzes über die Drogenbekämpfung zur Kenntnis, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die zur Umsetzung der von ihm in Dublin angenommenen Vorschläge zu den verschiedenen Aspekten der Drogenproblematik, insbesondere zur Reduzierung der Nachfrage und des Angebots und zur internationalen Zusammenarbeit, getroffen worden sind. Er begrüßt es, daß dem Problem der synthetischen Drogen Vorrang eingeräumt worden ist und daß der Rat eine gemeinsame Maßnahme betreffend die Einführung eines Frühwarnsystems angenommen hat. Er fordert den Rat auf, seine Arbeit betreffend chemische Grundstoffe fortzusetzen.

Der Europäische Rat ersucht den Rat, seine Arbeit im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und ­regionen ebenso fortzusetzen wie die Durchführung der gemeinsamen Maßnahme betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren der Polizei­, Zoll­ und Justizbehörden zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit und des illegalen Drogenhandels, und fordert den Rat auf, dem Europäischen Rat für seine Tagung in Luxemburg eine erste Bewertung der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen vorzulegen.

BESTECHUNG

Der Europäische Rat begrüßt, daß die Justiz­ und Innenminister auf ihrer Tagung im Mai 1997 das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung angenommen haben und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Übereinkommen rasch zu ratifizieren. Ferner fordert er die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und das dazugehörige zweite Protokoll bis Mitte 1998 zu ratifizieren.

ASYL UND EINWANDERUNG

Der Europäische Rat begrüßt, daß die Ratifizierungsverfahren betreffend das Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) abgeschlossen sind, womit das Übereinkommen zum 1. September 1997 in Kraft treten kann.

RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

Der Europäische Rat begrüßt die Einigung über die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die ihren Sitz in Wien haben wird.

Die Einrichtung dieser Beobachtungsstelle ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des 1997 ausgerufenen Europäischen Jahres gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

AUSSENPOLITISCHE MASSNAHMEN

HANDELSFRAGEN

Der Europäische Rat begrüßt den erfolgreichen Abschluß des Übereinkommens über Informationstechnologie und der WTO-Verhandlungen über Basistelekommunikationsdienste, die zusammen weltweit Märkte mit einem Volumen von ca. 1 Billion $ im Waren- und Dienstleistungshandel liberalisieren.

Er unterstreicht noch einmal die große Bedeutung, die die Europäische Union der Durchführung des umfassenden integrierten WTO-Aktionsplans für die am wenigsten entwickelten Länder beimißt, der auf der WTO-Ministerkonferenz in Singapur vereinbart wurde.

Der Europäische Rat hat ferner mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der von ihm auf seiner Tagung in Florenz angeforderte Bericht über die Entwicklung der Handelspolitik und der Präferenzabkommen der Gemeinschaft nunmehr vom Rat vorgelegt wurde.

BEZIEHUNGEN EU-USA

Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die der EU-USA-Gipfel in Den Haag am 28. Mai im Zusammenhang mit der Durchführung der Neuen Transatlantischen Agenda und des Gemeinsamen Aktionsplans festgestellt hat. Er merkt hierzu an, daß der EU-USA-Gipfel mit dem 50. Jahrestag des Marshall-Plans zusammenfiel und hiermit noch einmal deutlich wurde, daß die EU und die USA entschlossen sind, weiterhin gemeinsam eine wichtige Rolle bei der Förderung von Stabilität und Entwicklung in einem ungeteilten demokratischen Europa zu spielen.

MITTELMEERRAUM

Der Europäische Rat begrüßt die auf der Zweiten Europa-Mittelmeer-Konferenz in Valletta (Malta) am 15. und 16. April 1997 angenommenen Schlußfolgerungen, die in einem für die Region politisch besonders schwierigen Augenblick die 1995 in Barcelona vereinbarten Grundsätze und Ziele erneut bekräftigt haben und eine Reihe von Prioritäten für die künftige Entwicklung der Partnerschaft festlegen. Der Europäische Rat fordert alle Partner auf, den weiteren Ausbau der Partnerschaft entschlossen fortzusetzen, mit dem Ziel, einen gemeinsamen Europa-Mittelmeer-Raum des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität zu schaffen.

Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone durch weitere Ausdehnung des Netzes von Europa-Mittelmeer-Abkommen, eines Kernelements der Partnerschaft, erzielt wurden. In diesem Zusammenhang begrüßt er auch die Unterzeichnung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Autonomiebehörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen und unterstreicht die Bedeutung eines möglichst baldigen Abschlusses der noch ausstehenden Abkommen mit Ägypten, Libanon, Jordanien und Algerien auf der Grundlage des vom Rat festgelegten Verhandlungsmandats.

RUSSLAND

Der Europäische Rat bekräftigt noch einmal die grundlegende Bedeutung, die er der Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und der Russischen Föderation beimißt. Er stellt mit Befriedigung fest, daß sich der Dialog zwischen der EU und Rußland auf allen Ebenen dynamisch entwickelt und daß insbesondere das Gipfeltreffen zwischen der EU und Rußland entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen hat.

Der Europäische Rat begrüßt die Unterzeichnung der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation. Dieses Abkommen und sein Konzept, für das sich der Europäische Rat in seinen Schlußfolgerungen von Cannes im Juni 1995 ausgesprochen hatte, sind ein grundlegender Beitrag zur Entwicklung einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur, in der Rußland den ihm gebührenden Platz einnehmen wird.

SÜDAFRIKA

Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, daß die Union der Vertiefung und dem Ausbau ihrer Beziehungen zu Südafrika große Bedeutung beimißt. Die Unterzeichnung des Protokolls über den ­ partiellen ­ Beitritt Südafrikas zum Abkommen von Lomé war ein wichtiger Schritt in diesem Prozeß. Entsprechend begrüßt der Europäische Rat auch die Bestätigung seitens der Regierung Südafrikas, daß sie die Verhandlungen über die Abkommen über Handel und Zusammenarbeit, Fischerei und Wein zügig vorantreiben und zu einem baldigen Abschluß bringen will. Die Europäische Union sieht einer engen Zusammenarbeit mit Südafrika in seiner Eigenschaft als Mitglied der OAU und der SADC erwartungsvoll entgegen und hofft, daß sich diese Zusammenarbeit als hilfreich bei der Lösung weiterreichender Probleme von gemeinsamem Interesse in Afrika erweisen wird.

FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN

Der Europäische Rat hat den in Anlage III wiedergegebenen Aufruf für Frieden im Nahen Osten angenommen.

EHEMALIGES JUGOSLAWIEN

Der Europäische Rat ist weiterhin besorgt über die nur langsamen Fortschritte bei der Festigung von Bosnien und Herzegowina als einheitlichem Staat in Übereinstimmung mit den Abkommen von Dayton. Er erinnert die Parteien daran, daß sie ihrem Volk gegenüber dafür verantwortlich sind, die von ihnen in Dayton eingegangenen Verpflichtungen getreu zu erfüllen, damit weiteres Unheil vermieden wird. Unter Hinweis auf die verschiedenen Erklärungen und Schlußfolgerungen des Rates zu Bosnien und Herzegowina begrüßt und unterstützt er die Schlußfolgerungen des Ministertreffens vom 30. Mai in Sintra. Er spricht dem Hohen Repräsentanten, Herrn Carl Bildt, größte Anerkennung für die Art und Weise aus, in der er sich einer außerordentlich schwierigen Aufgabe mit Engagement, Energie und großem Geschick entledigt hat. Die EU wird seinem Nachfolger, Herrn Carlos Westendorp, dessen Ernennung der Europäische Rat begrüßt, die gleiche nachhaltige Unterstützung zukommen lassen. Die Europäische Union wird mit ihm und anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft darauf hinarbeiten, daß die Parteien in Bosnien und Herzegowina ihre Verpflichtungen in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihres Volkes sowie der Stabilität in der Region voll und ganz erfüllen.

Der Europäische Rat teilt die Besorgnisse der Staatengemeinschaft über die nur langsamen Fortschritte in Richtung auf eine echte Demokratie und die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten in der Bundesrepublik Jugoslawien und über die nur teilweise Umsetzung des Gonzalez-Berichts. Er erinnert die Belgrader Behörden daran, daß die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Bundesrepublik Jugoslawien von der vollständigen Umsetzung dieses Berichts sowie von Fortschritten in bezug auf Kosovo (Achtung der Menschenrechte, Gewährung einer weitgehenden Autonomie), von der Umsetzung der Abkommen von Dayton und von anderen relevanten Bedingungen in der Strategie der EU gegenüber den Ländern der Region abhängen wird.

Der Europäische Rat begrüßt es, daß in Kroatien und insbesondere in Ostslawonien Wahlen abgehalten werden und würdigt die Schlüsselrolle der UNTAES und ihres Administrators, Herrn Jacques Klein; er betont jedoch, daß die strikte Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte im ganzen Land, einschließlich der Rückkehr der vertriebenen Personen und Flüchtlinge, eine wesentliche Voraussetzung für den Wiedereingliederungsprozeß und für eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Kroatien bleibt.

ALBANIEN

Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit der Union, Albanien in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Standpunkt vom 2. Juni und dem regionalen Ansatz der Union dabei zu helfen, zu politischer und wirtschaftlicher Stabilität zurückzukehren, für innere Sicherheit zu sorgen und den Demokratisierungsprozeß durch die geplante Abhaltung freier und fairer Wahlen gemäß internationalen Standards zu fördern. Der Europäische Rat unterstützt voll und ganz die Koordinierungsbemühungen des Persönlichen Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE, Herrn Franz Vranitzky, und die wichtige Rolle der Multinationalen Schutztruppe bei der Schaffung eines sicheren Umfelds für die Wahlen und die verschiedenen Missionen der internationalen Gemeinschaft in Albanien.

KONGO

Die Europäische Union sieht der Herstellung konstruktiver Beziehungen zu der neuen Regierung der Demokratischen Republik Kongo erwartungsvoll entgegen. Ein wichtiger Eckstein für den Wiederaufbau des Landes und die Sicherung der Akzeptanz und Unterstützung durch die Staatengemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union, ist die Achtung der Menschenrechte und des internationalen humanitären Rechts sowie ein echtes Eintreten für die Demokratie. Die EU begrüßt die Vereinbarung zwischen Präsident Kabila und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen bezüglich der Untersuchung angeblicher Menschenrechtsverletzungen in Kongo und erwartet, daß Präsident Kabila diese Vereinbarung in die Tat

umsetzt und die von ihm angekündigten konkreten Schritte in bezug auf den Demokratisierungsprozeß unternimmt, die zu freien und fairen Wahlen innerhalb von zwei Jahren führen sollen. Die Europäische Union ist bereit, an diesem Prozeß in vollem Umfang mitzuwirken. Eine Troika-Delegation auf politischer Ebene soll Kinshasa möglichst noch in diesem Monat einen Besuch abstatten.

Der Europäische Rat erinnert daran, daß eine internationale Konferenz unter der Schirmherrschaft der VN und der OAU über Frieden und Stabilität in der Region der Großen Seen abgehalten werden sollte.

HONGKONG UND MACAU

Am Vorabend des Übergangs in Hongkong erinnert der Europäische Rat an die Schlußfolgerungen seiner Tagung vom 13. und 14. Dezember in Dublin und die Schlußfolgerungen des Rates vom 2. Juni, in denen die Hoffnung auf eine Zukunft der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China in Stabilität und Wohlstand ausgesprochen wird. Er betont, daß er der uneingeschränkten Beachtung der Rechte und Freiheiten der Bevölkerung von Hongkong und des hohen Maßes an Autonomie ­ auch für die Zwecke des Handels ­ die Hongkong in der Gemeinsamen Britisch-Chinesischen Erklärung und dem Basic Law (Grundgesetz) der Sonderverwaltungszone Hongkong eingeräumt werden, große Bedeutung beimißt; die Durchführung dieser Erklärung und dieses Gesetzes ist die beste Gewähr für die Zukunft Hongkongs.

In bezug auf Macau äußert der Europäische Rat den Wunsch, daß der Übergangsprozeß in diesem Gebiet weiterhin im Einklang mit der Gemeinsamen Portugiesisch-Chinesischen Erklärung von 1987 verlaufen möge und somit zu einer reibungslosen Übergabe der Verwaltung im Jahre 1999 beiträgt.

EU-GIPFELTREFFEN MIT LATEINAMERIKA, DER KARIBIK UND AFRIKA

Der Europäische Rat sieht einer Gipfeltagung der Staats­ und Regierungschefs der EU mit den Vertretern Lateinamerikas und der Karibik ebenso wie einem Gipfel zwischen der EU und Afrika erwartungsvoll entgegen. Diese Tagungen sollten spätestens im Jahr 2000 stattfinden. Der Europäische Rat legt Wert auf eine gründliche Vorbereitung, damit der Erfolg dieser Gipfeltagungen gewährleistet ist.

KONTROLLE VON RÜSTUNGSAUSFUHREN

Der Europäische Rat weist auf die entscheidende Bedeutung von konzertierten internationalen Bemühungen um eine angemessene Regelung der Rüstungsausfuhren hin. Er ruft deshalb dazu auf, im Rahmen der Gemeinsamen Außen­ und Sicherheitspolitik einer verantwortlichen und kohärenten Rüstungsausfuhrkontrollpolitik in der gesamten Union auf der Grundlage der gemeinsamen Kriterien, die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. Juni 1991 und vom 26./27. Juni 1992 festgelegt worden sind, erneut und auf Dauer Beachtung zu schenken. Für eine vollständigere und stärker konvergierende Anwendung der gemeinsamen Kriterien müssen vermehrt einschlägige Informationen über die jeweilige nationale Politik und Praxis bei der Genehmigung von Rüstungsausfuhren ausgetauscht werden.