EINLEITUNG
Auf der Tagung des Europäischen Rates am 16. und 17. Juni
1997 in Amsterdam hat die Regierungskonferenz mit einer vollständigen
Einigung über einen Vertragsentwurf ihren erfolgreichen Abschluß
gefunden. Damit ist der Weg für die Einleitung des Erweiterungsprozesses
gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates von Madrid geebnet.
Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates vom Dezember (Dublin) wurde ferner unter voller Einhaltung
des festgelegten Zeitplans Einvernehmen über die erforderlichen
Entschließungen des Europäischen Rates sowie über
andere wichtige Texte erzielt, die einen reibungslosen Übergang
zur dritten Stufe der Wirtschafts und Währungsunion
und deren erfolgreiches Funktionieren erleichtern.
Der Europäische Rat hat sich besonders eingehend mit der
Beschäftigungslage befaßt und hierzu eine Entschließung
über Wachstum und Beschäftigung angenommen, die zusammen
mit dem Stabilitäts und Wachstumspakt günstige
Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
schaffen wird.
Zu Beginn seiner Beratungen hatte der Europäische Rat einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn José Maria GILROBLES, über die wichtigsten auf der Tagung zu erörternden Themen.
REGIERUNGSKONFERENZ
Die Regierungskonferenz, die auf der Ebene der Staats und
Regierungschefs zusammengetreten ist, hat Einvernehmen über
den Entwurf des Vertrags von Amsterdam auf der Grundlage der Texte
in Dokument CONF 4000/97 erzielt. Die notwendige endgültige
rechtliche Überarbeitung und Harmonisierung der Texte wird
rechtzeitig abgeschlossen werden, damit der Vertrag im Oktober
1997 in Amsterdam unterzeichnet werden kann.
Der Europäische Rat ersucht den Rat, auf der Grundlage der
vereinbarten Texte so bald wie möglich die geeigneten Maßnahmen
zu treffen, um zu gewährleisten, daß der Vertrag ab
seinem Inkrafttreten voll funktioniert und zwar
- hinsichtlich der zweiten Säule Schaffung der Strategieplanungs
und Frühwarneinheit gemäß der entsprechenden Erklärung,
die der Schlußakte des Vertrags beigefügt werden soll,
wobei auch andere Fragen im Zusammenhang mit der Organisation
des Generalsekretariats des Rates und die engere Zusammenarbeit
zwischen EU und WEU geregelt werden;
- hinsichtlich des SchengenProtokolls Erlaß bestimmter
Maßnahmen zur Durchführung des SchengenProtokolls
nach Inkrafttreten des Vertrags und zur Eingliederung des SchengenSekretariats
in das Generalsekretariat des Rates.
In diesem Zusammenhang begrüßt es der Europäische
Rat, daß die Regelungen des Protokolls zur Einbeziehung
des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Union und des Protokolls
betreffend Dänemark den Fortbestand der Nordischen Paßunion
im Rahmen einer umfassenderen europäischen Zusammenarbeit
in Fragen des freien Personenverkehrs ermöglichen.
Der Europäische Rat nimmt Kenntnis von der Erklärung zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Deutschland. Er ersucht die Kommission, zu prüfen, ob es in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbare Fälle gibt, auf etwaige vergleichbare Fälle dieselben Maßstäbe anzuwenden und dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" Bericht zu erstatten.
ERWEITERUNG
Der Europäische Rat stellt fest, daß mit dem erfolgreichen
Abschluß der Regierungskonferenz der Weg jetzt dafür
frei ist, um im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates von Madrid den Erweiterungsprozeß einzuleiten.
Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der Kommission,
Mitte Juli ihre Stellungnahmen zu den Beitrittsanträgen sowie
eine umfassende Mitteilung ("Agenda 2000") vorzulegen,
in der die Entwicklung der Unionspolitiken einschließlich
der Landwirtschafts und der Strukturpolitik, die horizontalen
Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung und schließlich
der Finanzrahmen für die Zeit nach 1999 behandelt werden.
Der Europäische Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission
in ihrer Mitteilung "Agenda 2000" die wichtigsten
Schlußfolgerungen und Empfehlungen aus ihren Stellungnahmen
ziehen und ihre Auffassung in bezug auf die Einleitung des Beitrittsprozesses
darlegen wird, wobei sie auch Vorschläge zur Intensivierung
der Heranführungsstrategie und zum weiteren Ausbau der Hilfe
vor dem Beitritt auf der Grundlage der derzeit vorgenommenen Reformen
von PHARE unterbreiten wird.
Der Europäische Rat ersucht den Rat "Allgemeine Angelegenheiten",
die Stellungnahmen der Kommission sowie deren Mitteilung "Agenda 2000"
eingehend zu prüfen und dem Europäischen Rat auf seiner
Dezembertagung in Luxemburg einen umfassenden Bericht hierüber
vorzulegen.
Damit die Verhandlungen so rasch wie möglich nach dem Dezember 1997 tatsächlich aufgenommen werden können, wird der Europäische Rat auf der DezemberTagung die erforderlichen Entscheidungen in bezug auf den gesamten Erweiterungsprozeß treffen, wozu auch die praktischen Vorkehrungen für die erste Phase der Verhandlungen und die Intensivierung der Heranführungsstrategie der Union sowie die Ermittlung etwaiger anderer Möglichkeiten zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU und allen beitrittswilligen Ländern gehören.
WIRTSCHAFTS UND WÄHRUNGSUNION
Der Europäische Rat begrüßt die Beiträge
des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments und
des EWI, die weitere konkrete Schritte im Hinblick auf den Beginn
der WWU am 1. Januar 1999 ermöglicht haben und mit denen
dafür gesorgt werden soll, daß die WWU erfolgreich
funktioniert:
* Der Europäische Rat hat eine Entschließung angenommen,
in der die festen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, der Kommission
und des Rates in bezug auf die Durchführung des Stabilitäts
und Wachstumspaktes aufgeführt sind. Der Europäische
Rat hat ferner eine Entschließung über Wachstum und
Beschäftigung angenommen; mit ihr wird das entschlossene
Engagement der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Rates festgehalten,
neue Impulse zu geben, damit die Frage der Beschäftigung
unverrückbar zuoberst auf der politischen Tagesordnung für
die Union bleibt. Eine gesunde Gesamtwirtschafts und Haushaltspolitik
geht Hand in Hand mit starkem und dauerhaftem Anstieg von Produktion
und Beschäftigung. Beide Entschließungen (Anlage I)
sind ein Beitrag zu gesamtwirtschaftlicher Stabilität, Wachstum
und Beschäftigung.
Über die beiden Verordnungen, die Bestandteil des Stabilitäts
und Wachstumspaktes zur Gewährleistung der Haushaltsdisziplin
in der WWU sind, wurde Einigkeit erzielt. Diese Verordnungen betreffen
auch die Verpflichtungen der nicht zum Euro-Währungsgebiet
gehörenden Mitgliedstaaten. Der Europäische Rat fordert
den Rat auf, diese Verordnungen unverzüglich anzunehmen.
Mit diesen Verordnungen wird ein Rahmen für eine wirksame
multilaterale Überwachung geschaffen und das Verfahren bei
einem übermäßigen Defizit näher geregelt.
Der Europäische Rat billigt die in der Verordnung über
das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehene
Regelung, wonach Erträge aus Sanktionen an Mitgliedstaaten
zu verteilen sind, die dem Euro-Währungsgebiet angehören
und kein übermäßiges Defizit haben. Die Haushaltsordnung
wird nötigenfalls vor Ende 1998 geändert. Es wird vereinbart,
daß Geldbußen gemäß Artikel 104 c
keinen Einfluß auf die
in der Finanziellen Vorausschau enthaltenen Ausgabenplafonds
haben werden. Es wird außerdem festgestellt, daß Ausgaben
zur Verteilung der Erträge aus Sanktionen sich nicht auf
die Obergrenze von 1,335 % des BSP für Verpflichtungsermächtigungen
nach Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses über die
Eigenmittel auswirken werden.
* Die Prinzipien und Grundbestandteile eines neuen Wechselkursmechanismus
(WKM 2), der am 1. Januar 1999 eingeführt werden
soll, sind in einer Entschließung festgehalten, die der
Europäische Rat angenommen hat (Anlage II). Der Europäische
Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Zentralbankpräsidenten
den Text der Entschließung einschließlich der darin
vorgesehenen Bandbreiten von +/ 15 % unterstützen.
* Es besteht jetzt vollständiges Einvernehmen über die
beiden Verordnungen, die den Rechtsrahmen für den Euro bilden
und in Kürze gemeinsam veröffentlicht werden. Die erste
Verordnung stützt sich auf Artikel 235 und ist bereits
angenommen worden, die zweite wird vom Rat unmittelbar nach dem
Beschluß angenommen, mit dem 1998 so früh wie möglich
die Mitgliedstaaten bestimmt werden, welche dem Euro-Währungsgebiet
angehören werden.
* Der Europäische Rat begrüßt, daß die Gestaltung
der Euro-Münzen festgelegt worden ist, und unterstützt
die getroffene Wahl uneingeschränkt. Zusammen mit den Euro-Banknoten
ist dies ein sichtbares Zeichen für die Bürger, daß
die Vorbereitungen für den Euro im Gange sind.
Die erzielten Fortschritte machen deutlich, daß die meisten
technischen Vorbereitungen für die WWU nunmehr abgeschlossen
sind. Der Europäische Rat stellt fest, daß die verbleibende
Zeit bis zum Beginn der dritten Stufe der WWU am 1. Januar
1999 von allen Beteiligten einschließlich der öffentlichen
Verwaltungen dazu genutzt werden sollte, die praktischen Bemühungen
bei den Vorbereitungen zur Einführung des Euro zu verstärken.
Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf,
in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Währungsinstitut
effiziente Möglichkeiten zur Umsetzung aller Bestimmungen
von Artikel 109 des Vertrags zur püfen; dies gilt insbesondere
für Artikel 109 Absatz 2 über die eventuelle
Aufstellung allgemeiner Orientierungen für die Wechselkurspolitik
gegenüber einer oder mehreren Drittlandswährungen, die
das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken,
die Preisstabilität zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen
dürfen und die Satzung der Europäischen Zentralbank
uneingeschränkt beachten müssen, für Artikel 109
Absatz 4 über den Standpunkt der Gemeinschaft auf internationaler
Ebene zu Fragen, die von besonderer Bedeutung für die Wirtschafts
und Währungsunion sind, und über ihre Vertretung unter
Einhaltung der in den Artikeln 103 und 105 vorgesehenenen
Zuständigkeitsverteilung und für Artikel 109 b
Absatz 1 über die Bestimmungen betreffend die Stellung
des Rates in Sitzungen des EZBRates.
Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission ferner
auf, zu prüfen und darzulegen, wie die wirtschaftliche Koordinierung
in der dritten Stufe der Wirtschafts und Währungsunion
im Einklang mit den Grundsätzen und Praktiken des Vertrags
verbessert werden kann. Der Rat wird ersucht, einen Zwischenbericht
für die Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg auszuarbeiten.
Der Europäische Rat stimmt mit den Empfehlungen des Rates
für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
und der Gemeinschaft vollauf überein. In der Entschließung
über Wachstum und Beschäftigung hat der Europäische
Rat den Rat aufgefordert, die beschäftigungspolitische Ausrichtung
dieser Grundzüge zu verstärken. Der Rat wird mit Nachdruck
aufgefordert, diesen Ansatz so bald wie möglich zu verwirklichen.
Der Europäische Rat stellt fest, daß die insbesondere
im Haushaltsbereich unternommenen energischen Anstrengungen der
Mitgliedstaaten, ein hohes Maß an dauerhafter Konvergenz
zu erreichen, zu besseren Aussichten für Wachstum und Beschäftigung
im Jahre 1997 und danach beitragen.
Der Europäische Rat begrüßt die im Rat erzielte
Einigung über den Zeitrahmen für die 1998 möglichst
frühzeitig vorzunehmende Durchführung des Verfahrens
nach Artikel 109 j Absatz 4. Dieser Zeitrahmen
sollte es auch dem Europäischen Parlament ermöglichen,
seine diesbezügliche Rolle in vollem Umfang wahrzunehmen.
Der Europäische Rat weist darauf hin, daß strenge Haushaltsdisziplin
nicht nur auf einzelstaatlicher Ebene, sondern auch auf Gemeinschaftsebene
im Rahmen des EUHaushalts wichtig ist.
Er begrüßt die Fortschritte im Zusammenhang mit dem SEM 2000Programm (Sound and Efficient Management gesunde und effiziente Mittelbewirtschaftung), weist erneut auf die Bedeutung dieser Initiative für die Verbesserung des Finanzmanagements bei den Gemeinschaftsausgaben und für die Betrugsbekämpfung hin und erklärt, daß die Initiative fortgesetzt werden muß.
BESCHÄFTIGUNG, WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND WACHSTUM
Damit der Schwung bei der Förderung des Wirtschaftswachstums
und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erhalten bleibt,
wird auf einer Sondertagung des Europäischen Rates unter
luxemburgischen Vorsitz unter anderem der Stand der Durchführung
der in der Entschließung des Europäischen Rates über
Wachstum und Beschäftigung genannten Initiativen betreffend
das Potential der kleinen und mittleren Unternehmen zur Schaffung
von Arbeitsplätzen, eine neue Beratende Gruppe "Wettbewerb",
die Prüfung bewährter beschäftigungspolitischer
Strategien der Mitgliedstaaten sowie die Initiativen der EIB zur
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft
werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission und den
Rat, für diese Tagung des Europäischen Rates zusammen
mit der EIB einen entsprechenden Sachstandsbericht zu erstellen.
Der Europäische Rat betont erneut, daß er der Förderung
der Beschäftigung und der Verringerung der unannehmbar hohen
Arbeitslosigkeit in Europa insbesondere bei Jugendlichen, Langzeitarbeitslosen
und geringqualifizierten Arbeitskräften große Bedeutung
beimißt.
Der Rat bekräftigt die Notwendigkeit eines positiven und
kohärenten Konzepts zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
das einen stabilen gesamtwirtschaftlichen Rahmen, die Vollendung
des Binnenmarkts, eine aktive Beschäftigungspolitik und die
Modernisierung der Arbeitsmärkte umfaßt; damit soll
den Mitgliedstaaten eine Annäherung an das Ziel der Vollbeschäftigung
ermöglicht werden.
Der Europäische Rat begrüßt den Zwischenbericht
des Rates "Wirtschaft und Finanzen", des Rates "Arbeit
und Soziales" und der Kommission zur Frage der Beschäftigung
sowie den Bericht des Präsidenten der Kommission zum Stand
des Vertrauenspakts für Beschäftigung.
Der Europäische Rat begrüßt es, daß die
Regierungskonferenz übereingekommen ist, sowohl das Abkommen
über die Sozialpolitik als auch einen neuen Titel zur Beschäftigung
in den Vertrag einzufügen. Der Rat sollte sich bemühen,
die einschlägigen Bestimmungen dieses Titels sofort wirksam
zu machen. Hierdurch wird unterstrichen, wie überaus wichtig
der Zusammenhang zwischen Schaffung von Arbeitsplätzen, Vermittelbarkeit
der Arbeitnehmer und sozialem Zusammenhalt ist.
Die Rückkehr zu einem anhaltend hohen, nichtinflationären
Wachstum ist notwendig, um das Problem der Arbeitslosigkeit in
der Gemeinschaft dauerhaft zu lösen und weitere Fortschritte
auf dem Weg zu gesunden öffentlichen Finanzen zu erzielen.
Nach wie vor begrenzen Strukturmängel das Wachstum und das
Ausmaß, in dem Wachstum in mehr Beschäftigung umgesetzt
werden kann.
Der Europäische Rat erachtet es als von allergrößter
Bedeutung, daß in den Mitgliedstaaten die Bedingungen für
die Förderung der Qualifizierung und Flexibilität der
Arbeitnehmer sowie der Anpassung der Arbeitsmärkte an die
Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels geschaffen werden.
Dies erfordert, daß die Mitgliedstaaten eine aktive Arbeitsmarktpolitik
mit dem Ziel einer besseren Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer
betreiben. Geeignete Maßnahmen sind wichtig, damit die Europäische
Union global wettbewerbsfähig bleibt und die Geißel
der Arbeitslosigkeit bekämpft werden kann.
In den meisten Mitgliedstaaten ist es wünschenswert, daß
die steuerliche Gesamtbelastung und insbesondere die steuerliche
Belastung des Faktors Arbeit verringert wird. Ferner ist eine
restriktive Umschichtung der öffentlichen Ausgaben im Hinblick
auf die Förderung von Investitionen in Humankapital, Forschung
und Entwicklung, Innovation sowie die für die Wettbewerbsfähigkeit
unentbehrliche Infrastruktur erforderlich.
Außerdem gilt es, die Beschäftigungswirksamkeit der
beruflichen Bildung und der Fortbildung zu erhöhen, die Steuer
und Sozialschutzsysteme im Hinblick auf die Schaffung von mehr
Beschäftigungsmöglichkeiten gründlicher zu durchleuchten
und eine aktivere Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Mehr Effizienz
und soziale Ausgewogenheit lassen sich dadurch erreichen, daß
soziale Transferleistungen aktiver eingesetzt und Unterstützungssysteme
in Systeme umgewandelt werden, die auf Eigeninitiative abstellen
und die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer fördern.
Der Europäische Rat begrüßt die Arbeit, die zu
den Indikatoren für das Benchmarking der Maßnahmen
und der Politik der Mitgliedstaaten im Rahmen der beschäftigungspolitischen
Mehrjahresprogramme geleistet wurde. Der Europäische Rat
ersucht den Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt
und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, die genannten
Fragen mit Blick darauf zu erörtern, daß die Mitgliedstaaten
besonders erfolgreiche Konzepte und bewährte Methoden erkennen
und bei der Formulierung ihrer Politik berücksichtigen können.
Die Bemühungen der Sozialpartner um maßvolle Lohnabschlüsse
werden anerkannt und sollten fortgesetzt werden. Bei den Lohnabschlüssen
sollten außerdem Unterschiede in der Qualifikation und zwischen
einzelnen Regionen stärker berücksichtigt werden, da
dies die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern würde.
Der Europäische Rat begrüßt nachdrücklich
die Vereinbarung über Teilzeitarbeit, die die Sozialpartner
geschlossen haben; er appelliert an die Sozialpartner, bei ihren
Gesprächen zu bedenken, daß ein Gleichgewicht zwischen
Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte und sozialem Schutz
gefunden werden muß, wenn die Vermittelbarkeit der Arbeitnehmer
erhöht werden soll.
Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, daß
die Mitgliedstaaten auf sein in Florenz ausgesprochenes Ersuchen,
Regionen oder Städte auszuwählen, die für Pilotprojekte
bezüglich regionaler, kommunaler und lokaler Beschäftigungsbündnisse
in Frage kommen, ausgesprochen positiv reagiert haben. Inzwischen
wurden bereits rund neunzig Beschäftigungsbündnisse
geschlossen, die im November dieses Jahres auf einer Konferenz
in Brüssel anlaufen sollen.
°
° °
Der Europäische Rat bekräftigt erneut, daß er
einem geregeltem Funktionieren des Binnenmarktes als Kernstück
der Gesamtstrategie zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit,
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Union große
Bedeutung beimißt. Er begrüßt den Aktionsplan
der Kommission für den Binnenmarkt, dessen Gesamtzielsetzung
er billigt. Die vier strategischen Ziele des Aktionsplans sollten
die Grundlage erneuter politischer Anstrengungen zur Beseitigung
noch bestehender Hemmnisse bilden, so daß sichergestellt
werden kann, daß der potentielle Nutzen des Binnenmarktes
in vollem Umfang erreicht wird.
Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß es wichtig
ist, daß die Maßnahmen im Bereich Binnenmarkt voll
mit der Politik der Union in anderen Bereichen, insbesondere in
den Bereichen Sozialpolitik, regionaler Zusammenhalt, Wettbewerbspolitik,
Entwicklung von Klein und Mittelunternehmen, Umweltschutz,
Gesundheit sowie Verbraucherrechte, abgestimmt werden.
Der Europäische Rat unterstreicht die Notwendigkeit einer
zeitlichen Staffelung der verschiedenen Maßnahmengruppen
des Aktionsplans. Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten
sollten zunächst diejenigen Bereiche in den Mittelpunkt stellen,
in denen sofort Maßnahmen getroffen werden können oder
in denen bereits Vorschläge vorliegen, über die die
Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können.
Einer der Bereiche, in denen sofortige Maßnahmen in Betracht
kommen, ist nach Auffassung des Europäischen Rates der Bereich
des ersten strategischen Ziels des Aktionsplans, wonach die bestehenden
Binnenmarktregeln wirkungsvoller gestaltet werden sollen.
Der Europäische Rat unterstreicht die entscheidende Bedeutung
einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung aller
vereinbarten Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht, die
Notwendigkeit einer umfassenden Information der Bürger und
der Wirtschaft über den Binnenmarkt sowie die Notwendigkeit
einer zügigen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in den
Mitgliedstaaten und die Einführung schnellerer und effektiverer
Problemlösungs und Beratungsverfahren auf Ratsebene
bei Problemen, die immer wieder auftreten. Der Europäische
Rat fordert die Kommission auf zu prüfen, auf welche Weise
der freie Warenverkehr wirksam gewährleistet werden kann,
und dabei auch der Möglichkeit von Sanktionen gegen die Mitgliedstaaten
nachzugehen. Er ersucht die Kommission, bis zu seiner nächsten
Tagung im Dezember 1997 entsprechende Vorschläge vorzulegen.
Der Europäische Rat bekräftigt sein entschiedenes Bekenntnis
zur Vereinfachung der bestehenden und der neuen Rechts und
Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf eine bessere Qualität
der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und die Verringerung
des von der europäischen Wirtschaft, insbesondere den kleinen
und mittleren Unternehmen, zu tragenden Verwaltungsaufwands. Die
Kommission wird ersucht, hierfür eine TaskForce einzusetzen.
Der Europäische Rat ruft die Kommission ferner auf, ihr Relaisprogramm
zur Vereinfachung im Benehmen mit allen betroffenen Parteien zu
erweitern, und appelliert an die Mitgliedstaaten, auf einzelstaatlicher
Ebene ähnliche Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Europäische Rat fordert den Rat und das Europäische
Parlament nachdrücklich auf, sich bald möglichst
noch vor Jahresende über eine begrenzte Anzahl
der in dem Aktionsplan genannten vorrangigen Maßnahmen zu
einigen und dabei bereits vorliegende Vorschläge zugrunde
zu legen. Er ersucht ferner den Rat, gegebenenfalls auf der Grundlage
weiterer Vorschläge der Kommission die nötigen Schritte
zu unternehmen, damit Anfang 1999 möglichst weitgehendes
Einvernehmen in bezug auf die übrigen Kernbereiche des Binnenmarkts
erzielt werden kann.
Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich
die nächsten drei Präsidentschaften verpflichtet haben,
dem Aktionsplan Priorität einzuräumen. Er ersucht das
Europäische Parlament, den Aktionsplan politisch zu unterstützen,
damit die betreffenden Rechtsvorschriften so rasch wie irgend
möglich verabschiedet werden können. Er ersucht die
Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat im Dezember
1997 über den Stand der Durchführung des Plans Bericht
zu erstatten.
Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie
stellt die Grundlage für Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen
und die Hebung des Lebensstandards dar; der Europäische Rat
begrüßt daher die Schlußfolgerungen des Rates
"Industrie" vom 24. April 1997 zur Gestaltung der Arbeiten
über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie, wonach im Rat "Industrie" anhand eines BenchmarkingProgramms
der Kommission jährlich eine Aussprache über die Wettbewerbsfähigkeit
stattfinden soll.
Die Kommission wird ferner zur Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere
zum Bereich Informations und Kommunikationstechnologie (IKT),
Analysen vorlegen und Initiativen auf den Weg bringen. In diesem
Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die Einsetzung
der neuen Beratenden Gruppe "Wettbewerb".
°
° °
Die Mitglieder des Europäischen Rates, deren Staaten Vertragsparteien
des dem Protokoll Nr. 14 des Vertrags über die Europäische
Union beigefügten Abkommens über die Sozialpolitik sind,
begrüßen aufrichtig die Entscheidung des Vereinigten
Königreichs, den Sozialbestimmungen des neuen Vertrags beizutreten.
Sie nehmen mit großer Genugtuung davon Kenntnis, daß
das Vereinigte Königreich bereit ist, den Richtlinien, die
bereits gemäß diesem Abkommen verabschiedet worden
sind, und den Richtlinien, die vielleicht noch vor dem Inkrafttreten
des neuen Vertrags angenommen werden, zuzustimmen. Der Europäische
Rat stellt fest, daß noch vor der Unterzeichnung des Vertrags
von Amsterdam Mittel und Wege gefunden werden müssen, um
den diesbezüglichen Anliegen zu rechtlicher Wirksamkeit
zu verhelfen.
In Anbetracht dessen erklären die Mitglieder des Europäischen
Rates, deren Staaten Vertragsparteien des Abkommens über
die Sozialpolitik sind, daß das Vereinigte Königreich
nunmehr eingeladen werden wird, seine Standpunkte in den Beratungen
über Rechtsakte zum Ausdruck zu bringen, die auf der Grundlage
des genannten Protokolls angenommen werden sollen, und daß
der Vorsitz und die Mitgliedstaaten unter voller Einhaltung der
Bestimmungen des genannten Protokolls und der Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Rates alles daransetzen werden, um eine
Lösung zu erreichen, die diesen Standpunkten Rechnung trägt.
Sie bekräftigen ferner, daß der Vorsitz im Rat in Angelegenheiten, die unter das genannte Protokoll fallen, während des britischen Vorsitzes in der ersten Hälfte des Jahres 1998 von dem Vertreter der Regierung des Vereinigten Königreichs wahrgenommen wird, auch wenn der Vertrag von Amsterdam am 1. Januar 1998 noch nicht in Kraft getreten ist.
UMWELT
Der Europäische Rat bekräftigt die Verpflichtungen der
Europäischen Union hinsichtlich des des Weltgipfels über
Umwelt und Entwicklung vor fünf Jahren. Der Europäische
Rat vertritt die Auffassung, daß der Rio-Prozeß beschleunigt
werden muß, damit eine Stufe erreicht wird, auf der die
Entwicklung weltweit nachhaltig wird. Um dies zu ermöglichen,
ist es wesentlich, daß die Politiken in den Bereichen Wirtschaft,
Umwelt und Sozialfragen integriert und in gut abgestimmter Weise
durchgeführt werden. Zwei Ziele sind hierbei von besonderer
Bedeutung: die Ausmerzung der Armut und der Wandel von Konsum
und Produktionsgewohnheiten. Die Europäische Union wird auf
der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
eine Initiativrolle bei dem Versuch übernehmen, Konsens über
konkrete Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu erzielen.
Der Europäische Rat erklärt erneut, daß der Gefahr
von Klimaänderungen energisch begegnet werden muß.
Der Europäische Rat bekräftigt, daß der Verhandlungsprozeß
zur Verschärfung des Rahmenübereinkommens über
Klimaänderungen zu einem in Kyoto im Dezember zu vereinbarenden
Protokoll führen sollte, das rechtsverbindliche Zusagen im
Hinblick auf erhebliche Gesamtverringerungen der Treibhausgasemissionen
gegenüber dem Stand von 1990 nach dem Jahre 2000 sowie gemeinsame
und koordinierte Politiken und Maßnahmen umfaßt.
Die Europäische Union hat vereinbart, in Kyoto als Verhandlungsposition
der Gemeinschaft vorzuschlagen, daß die Höhe der Emissionen
der wichtigsten Treibhausgase bis zum Jahre 2010 um 15 %
gegenüber dem Stand dieser Emissionen im Jahre 1990 verringert
wird.
Der Europäische Rat hat verschiedene Umweltinitiativen erörtert
und erneut bekräftigt, daß die Union für ein Übereinkommen
zum Schutz der Wälder eintritt.
°
° °
Der Europäische Rat hat eine Erklärung zum Verbot des Klonens von Menschen angenommen (Anlage IV).
FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT:
MASSNAHMEN GEGEN DIE ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UND
ZUR DROGENBEKÄMPFUNG
Der Europäische Rat äußert seine Genugtuung über
den Aktionsplan, den die Hochrangige Gruppe "Organisierte
Kriminalität" in Ausführung des ihr von den
Staats und Regierungschefs auf ihrer Tagung im Dezember
1996 in Dublin erteilten Auftrags ausgearbeitet hat. Er unterstützt
die ihm zur Billigung vorgelegten politischen Leitlinien und fordert
den Rat auf, die erforderlichen Maßnahmen für die Ausführung
des Plans zu treffen, die dabei erzielten Fortschritte zu überwachen
und dem Europäischen Rat im Juni 1998 Bericht zu erstatten.
Er begrüßt insbesondere, daß in dem Aktionsplan
ein umfassender Ansatz gewählt wurde, wobei das Gewicht auf
Prävention und Strafverfolgung, auf einem Gleichgewicht zwischen
der Angleichung oder Harmonisierung der Rechtsvorschriften und
der praktischen Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden
auf Ebene der Justiz und der Polizei sowie auf der Zusammenarbeit
mit den wichtigsten Partnerländern der Union, insbesondere
den beitrittswilligen Ländern liegt. Der Europäische
Rat betont die Schlüsselrolle, die EUROPOL bei der Bekämpfung
der organisierten Kriminalität zukommt, und weist erneut
darauf hin, daß die Ratifizierung des EUROPOL-Übereinkommens
und des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten durch
alle Mitgliedstaaten vor Ende 1997 für ihn vorrangige Bedeutung
hat.
Der Europäische Rat nimmt den Zwischenbericht des Vorsitzes über die Drogenbekämpfung zur Kenntnis, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die zur Umsetzung der von ihm in Dublin angenommenen Vorschläge zu den verschiedenen Aspekten der Drogenproblematik, insbesondere zur Reduzierung der Nachfrage und des Angebots und zur internationalen Zusammenarbeit, getroffen worden sind. Er begrüßt es, daß dem Problem der synthetischen Drogen Vorrang eingeräumt worden ist und daß der Rat eine gemeinsame Maßnahme betreffend die Einführung eines Frühwarnsystems angenommen hat. Er fordert den Rat auf, seine Arbeit betreffend chemische Grundstoffe fortzusetzen.
Der Europäische Rat ersucht den Rat, seine Arbeit im Bereich
der Zusammenarbeit mit Drittländern und regionen ebenso
fortzusetzen wie die Durchführung der gemeinsamen Maßnahme
betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verfahren
der Polizei, Zoll und Justizbehörden zur Bekämpfung
der Drogenabhängigkeit und des illegalen Drogenhandels, und
fordert den Rat auf, dem Europäischen Rat für seine
Tagung in Luxemburg eine erste Bewertung der Durchführung
der entsprechenden Maßnahmen vorzulegen.
BESTECHUNG
Der Europäische Rat begrüßt, daß die Justiz
und Innenminister auf ihrer Tagung im Mai 1997 das Übereinkommen
über die Bekämpfung der Bestechung angenommen haben
und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Übereinkommen
rasch zu ratifizieren. Ferner fordert er die Mitgliedstaaten auf,
das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen
der Europäischen Gemeinschaften und das dazugehörige
zweite Protokoll bis Mitte 1998 zu ratifizieren.
ASYL UND EINWANDERUNG
Der Europäische Rat begrüßt, daß die Ratifizierungsverfahren
betreffend das Übereinkommen über die Bestimmung des
zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten
Asylantrags (Dubliner Übereinkommen) abgeschlossen sind,
womit das Übereinkommen zum 1. September 1997 in Kraft
treten kann.
RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT
Der Europäische Rat begrüßt die Einigung über die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, die ihren Sitz in Wien haben wird.
Die Einrichtung dieser Beobachtungsstelle ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des 1997 ausgerufenen Europäischen Jahres gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
AUSSENPOLITISCHE MASSNAHMEN
HANDELSFRAGEN
Der Europäische Rat begrüßt den erfolgreichen
Abschluß des Übereinkommens über Informationstechnologie
und der WTO-Verhandlungen über Basistelekommunikationsdienste,
die zusammen weltweit Märkte mit einem Volumen von ca. 1
Billion $ im Waren- und Dienstleistungshandel liberalisieren.
Er unterstreicht noch einmal die große Bedeutung, die die
Europäische Union der Durchführung des umfassenden integrierten
WTO-Aktionsplans für die am wenigsten entwickelten Länder
beimißt, der auf der WTO-Ministerkonferenz in Singapur vereinbart
wurde.
Der Europäische Rat hat ferner mit Befriedigung zur Kenntnis
genommen, daß der von ihm auf seiner Tagung in Florenz angeforderte
Bericht über die Entwicklung der Handelspolitik und der Präferenzabkommen
der Gemeinschaft nunmehr vom Rat vorgelegt wurde.
BEZIEHUNGEN EU-USA
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die der EU-USA-Gipfel in Den Haag am 28. Mai im Zusammenhang mit der Durchführung der Neuen Transatlantischen Agenda und des Gemeinsamen Aktionsplans festgestellt hat. Er merkt hierzu an, daß der EU-USA-Gipfel mit dem 50. Jahrestag des Marshall-Plans zusammenfiel und hiermit noch einmal deutlich wurde, daß die EU und die USA entschlossen sind, weiterhin gemeinsam eine wichtige Rolle bei der Förderung von Stabilität und Entwicklung in einem ungeteilten demokratischen Europa zu spielen.
MITTELMEERRAUM
Der Europäische Rat begrüßt die auf der Zweiten
Europa-Mittelmeer-Konferenz in Valletta (Malta) am 15. und
16. April 1997 angenommenen Schlußfolgerungen, die
in einem für die Region politisch besonders schwierigen Augenblick
die 1995 in Barcelona vereinbarten Grundsätze und Ziele erneut
bekräftigt haben und eine Reihe von Prioritäten für
die künftige Entwicklung der Partnerschaft festlegen. Der
Europäische Rat fordert alle Partner auf, den weiteren Ausbau
der Partnerschaft entschlossen fortzusetzen, mit dem Ziel, einen
gemeinsamen Europa-Mittelmeer-Raum des Friedens, des Wohlstands
und der Stabilität zu schaffen.
Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte,
die bei der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Freihandelszone
durch weitere Ausdehnung des Netzes von Europa-Mittelmeer-Abkommen,
eines Kernelements der Partnerschaft, erzielt wurden. In diesem
Zusammenhang begrüßt er auch die Unterzeichnung des
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens mit der Palästinensischen
Befreiungsorganisation zugunsten der Palästinensischen Autonomiebehörde
für das Westjordanland und den Gaza-Streifen und unterstreicht
die Bedeutung eines möglichst baldigen Abschlusses der noch
ausstehenden Abkommen mit Ägypten, Libanon, Jordanien und
Algerien auf der Grundlage des vom Rat festgelegten Verhandlungsmandats.
RUSSLAND
Der Europäische Rat bekräftigt noch einmal die grundlegende Bedeutung, die er der Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Union und der Russischen Föderation beimißt. Er stellt mit Befriedigung fest, daß sich der Dialog zwischen der EU und Rußland auf allen Ebenen dynamisch entwickelt und daß insbesondere das Gipfeltreffen zwischen der EU und Rußland entscheidend zu dieser Entwicklung beigetragen hat.
Der Europäische Rat begrüßt die Unterzeichnung
der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit
und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation.
Dieses Abkommen und sein Konzept, für das sich der Europäische
Rat in seinen Schlußfolgerungen von Cannes im Juni 1995
ausgesprochen hatte, sind ein grundlegender Beitrag zur Entwicklung
einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur, in der Rußland
den ihm gebührenden Platz einnehmen wird.
SÜDAFRIKA
Der Europäische Rat weist erneut darauf hin, daß die
Union der Vertiefung und dem Ausbau ihrer Beziehungen zu Südafrika
große Bedeutung beimißt. Die Unterzeichnung des Protokolls
über den partiellen Beitritt Südafrikas
zum Abkommen von Lomé war ein wichtiger Schritt in diesem
Prozeß. Entsprechend begrüßt der Europäische
Rat auch die Bestätigung seitens der Regierung Südafrikas,
daß sie die Verhandlungen über die Abkommen über
Handel und Zusammenarbeit, Fischerei und Wein zügig vorantreiben
und zu einem baldigen Abschluß bringen will. Die Europäische
Union sieht einer engen Zusammenarbeit mit Südafrika in seiner
Eigenschaft als Mitglied der OAU und der SADC erwartungsvoll entgegen
und hofft, daß sich diese Zusammenarbeit als hilfreich bei
der Lösung weiterreichender Probleme von gemeinsamem Interesse
in Afrika erweisen wird.
FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN
Der Europäische Rat hat den in Anlage III wiedergegebenen
Aufruf für Frieden im Nahen Osten angenommen.
EHEMALIGES JUGOSLAWIEN
Der Europäische Rat ist weiterhin besorgt über die nur
langsamen Fortschritte bei der Festigung von Bosnien und Herzegowina
als einheitlichem Staat in Übereinstimmung mit den Abkommen
von Dayton. Er erinnert die Parteien daran, daß sie ihrem
Volk gegenüber dafür verantwortlich sind, die von ihnen
in Dayton eingegangenen Verpflichtungen getreu zu erfüllen,
damit weiteres Unheil vermieden wird. Unter Hinweis auf die verschiedenen
Erklärungen und Schlußfolgerungen des Rates zu Bosnien
und Herzegowina begrüßt und unterstützt er die
Schlußfolgerungen des Ministertreffens vom 30. Mai
in Sintra. Er spricht dem Hohen Repräsentanten, Herrn Carl
Bildt, größte Anerkennung für die Art und Weise
aus, in der er sich einer außerordentlich schwierigen Aufgabe
mit Engagement, Energie und großem Geschick entledigt hat.
Die EU wird seinem Nachfolger, Herrn Carlos Westendorp, dessen
Ernennung der Europäische Rat begrüßt, die gleiche
nachhaltige Unterstützung zukommen lassen. Die Europäische
Union wird mit ihm und anderen Mitgliedern der Staatengemeinschaft
darauf hinarbeiten, daß die Parteien in Bosnien und Herzegowina
ihre Verpflichtungen in ihrem eigenen Interesse und im Interesse
ihres Volkes sowie der Stabilität in der Region voll und
ganz erfüllen.
Der Europäische Rat teilt die Besorgnisse der Staatengemeinschaft
über die nur langsamen Fortschritte in Richtung auf eine
echte Demokratie und die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten
in der Bundesrepublik Jugoslawien und über die nur teilweise
Umsetzung des Gonzalez-Berichts. Er erinnert die Belgrader Behörden
daran, daß die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen
der EU und der Bundesrepublik Jugoslawien von der vollständigen
Umsetzung dieses Berichts sowie von Fortschritten in bezug auf
Kosovo (Achtung der Menschenrechte, Gewährung einer weitgehenden
Autonomie), von der Umsetzung der Abkommen von Dayton und von
anderen relevanten Bedingungen in der Strategie der EU gegenüber
den Ländern der Region abhängen wird.
Der Europäische Rat begrüßt es, daß in Kroatien
und insbesondere in Ostslawonien Wahlen abgehalten werden und
würdigt die Schlüsselrolle der UNTAES und ihres Administrators,
Herrn Jacques Klein; er betont jedoch, daß die
strikte Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte im ganzen
Land, einschließlich der Rückkehr der vertriebenen
Personen und Flüchtlinge, eine wesentliche Voraussetzung
für den Wiedereingliederungsprozeß und für eine
Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Kroatien bleibt.
ALBANIEN
Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit
der Union, Albanien in Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen
Standpunkt vom 2. Juni und dem regionalen Ansatz der Union
dabei zu helfen, zu politischer und wirtschaftlicher Stabilität
zurückzukehren, für innere Sicherheit zu sorgen und
den Demokratisierungsprozeß durch die geplante Abhaltung
freier und fairer Wahlen gemäß internationalen Standards
zu fördern. Der Europäische Rat unterstützt voll
und ganz die Koordinierungsbemühungen des Persönlichen
Beauftragten des amtierenden Vorsitzenden der OSZE, Herrn Franz
Vranitzky, und die wichtige Rolle der Multinationalen Schutztruppe
bei der Schaffung eines sicheren Umfelds für die Wahlen und
die verschiedenen Missionen der internationalen Gemeinschaft in
Albanien.
KONGO
Die Europäische Union sieht der Herstellung konstruktiver
Beziehungen zu der neuen Regierung der Demokratischen Republik
Kongo erwartungsvoll entgegen. Ein wichtiger Eckstein für
den Wiederaufbau des Landes und die Sicherung der Akzeptanz und
Unterstützung durch die Staatengemeinschaft, einschließlich
der Europäischen Union, ist die Achtung der Menschenrechte
und des internationalen humanitären Rechts sowie ein echtes
Eintreten für die Demokratie. Die EU begrüßt die
Vereinbarung zwischen Präsident Kabila und dem Generalsekretär
der Vereinten Nationen bezüglich der Untersuchung angeblicher
Menschenrechtsverletzungen in Kongo und erwartet, daß Präsident Kabila
diese Vereinbarung in die Tat
umsetzt und die von ihm angekündigten konkreten Schritte
in bezug auf den Demokratisierungsprozeß unternimmt, die
zu freien und fairen Wahlen innerhalb von zwei Jahren führen
sollen. Die Europäische Union ist bereit, an diesem Prozeß
in vollem Umfang mitzuwirken. Eine Troika-Delegation auf politischer
Ebene soll Kinshasa möglichst noch in diesem Monat einen
Besuch abstatten.
Der Europäische Rat erinnert daran, daß eine internationale
Konferenz unter der Schirmherrschaft der VN und der OAU über
Frieden und Stabilität in der Region der Großen Seen
abgehalten werden sollte.
HONGKONG UND MACAU
Am Vorabend des Übergangs in Hongkong erinnert der Europäische
Rat an die Schlußfolgerungen seiner Tagung vom 13. und
14. Dezember in Dublin und die Schlußfolgerungen des
Rates vom 2. Juni, in denen die Hoffnung auf eine Zukunft
der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China in
Stabilität und Wohlstand ausgesprochen wird. Er betont, daß
er der uneingeschränkten Beachtung der Rechte und Freiheiten
der Bevölkerung von Hongkong und des hohen Maßes an
Autonomie auch für die Zwecke des Handels
die Hongkong in der Gemeinsamen Britisch-Chinesischen Erklärung
und dem Basic Law (Grundgesetz) der Sonderverwaltungszone Hongkong
eingeräumt werden, große Bedeutung beimißt; die
Durchführung dieser Erklärung und dieses Gesetzes ist
die beste Gewähr für die Zukunft Hongkongs.
In bezug auf Macau äußert der Europäische Rat
den Wunsch, daß der Übergangsprozeß in diesem
Gebiet weiterhin im Einklang mit der Gemeinsamen Portugiesisch-Chinesischen
Erklärung von 1987 verlaufen möge und somit zu einer
reibungslosen Übergabe der Verwaltung im Jahre 1999 beiträgt.
EU-GIPFELTREFFEN MIT LATEINAMERIKA, DER KARIBIK UND AFRIKA
Der Europäische Rat sieht einer Gipfeltagung der Staats
und Regierungschefs der EU mit den Vertretern Lateinamerikas und
der Karibik ebenso wie einem Gipfel zwischen der EU und Afrika
erwartungsvoll entgegen. Diese Tagungen sollten spätestens
im Jahr 2000 stattfinden. Der Europäische Rat legt Wert auf
eine gründliche Vorbereitung, damit der Erfolg dieser Gipfeltagungen
gewährleistet ist.
KONTROLLE VON RÜSTUNGSAUSFUHREN
Der Europäische Rat weist auf die entscheidende Bedeutung
von konzertierten internationalen Bemühungen um eine angemessene
Regelung der Rüstungsausfuhren hin. Er ruft deshalb dazu
auf, im Rahmen der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik
einer verantwortlichen und kohärenten Rüstungsausfuhrkontrollpolitik
in der gesamten Union auf der Grundlage der gemeinsamen Kriterien,
die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates
vom 29. Juni 1991 und vom 26./27. Juni 1992 festgelegt
worden sind, erneut und auf Dauer Beachtung zu schenken. Für
eine vollständigere und stärker konvergierende Anwendung
der gemeinsamen Kriterien müssen vermehrt einschlägige
Informationen über die jeweilige nationale Politik und Praxis
bei der Genehmigung von Rüstungsausfuhren ausgetauscht werden.