EUROPÄISCHER RAT TURIN
29. MÄRZ 1996
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES
Der Europäische Rat hat zunächst einen Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Klaus Hänsch, über die wichtigsten auf dieser Tagung zur Erörterung anstehenden Themen geführt.
REGIERUNGSKONFERENZ
Ein Arbeitsprogramm für die Regierungskonferenz
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Madrid festgelegt, welche Aufgaben sich der Union bis zum Ende des Jahrhunderts stellen. Die Einberufung der Regierungskonferenz, die heute mit dem Ziel, eine immer engere Union zwischen den Völkern Europas zu schaffen, ihre Beratungen zur Überarbeitung der Verträge aufnimmt, stellt den ersten Schritt in diese Richtung dar. Wir begrüßen diesen Schritt.
Einer Union, die sich der vollständigen Umsetzung der Verträge, einschließlich der Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion, fest verschrieben hat, wird die Konferenz die Gelegenheit bieten, den inneren und äußeren Herausforderungen der kommenden Jahre wirksamer zu begegnen.
Diese Herausforderungen erwachsen insbesondere aus den Veränderungen der internationalen Lage, aus der Globalisierung der Wirtschaft und deren Auswirkungen auf Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union, aus Terrorismus, Drogenhandel und internationalem Verbrechen sowie aus dem Einwanderungsdruck und ökologischen Ungleichgewichten.
Eine weitere Herausforderung für die Union in allen ihren Dimensionen ist die künftige Erweiterung, die eine historische Aufgabe und eine große Chance für Europa darstellt. Im Hinblick darauf müssen die Institutionen und ihr Funktionieren sowie die Verfahren verbessert werden, damit die Handlungsfähigkeit der Union unter Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und seiner Weiterentwicklung sowie unter Beachtung des Gleichgewichts der Institutionen gewährleistet bleibt. Es ist wesentlich, den Grundgedanken des Aufbaus Europas aufrechtzuerhalten und dessen Merkmale - Demokratie, Effizienz, Solidarität, Kohäsion, Transparenz und Subsidiarität - zu bewahren und weiterzuentwickeln.
Die Staats- und Regierungschefs sind der Auffassung, daß die Konferenz ihre Arbeiten im Lichte des Berichts der Reflexionsgruppe hauptsächlich auf die nachstehend beschriebenen Bereiche konzentrieren sollte, unbeschadet weiterer Fragen, die während der Konferenz gegebenenfalls zur Sprache gebracht werden.
1. Eine bürgernähere Union
Der Europäische Rat bittet die Regierungskonferenz, sich bei ihren Arbeiten stets vor Augen zu halten, daß der Bürger im Zentrum des europäischen Aufbaus steht: Die Union hat die unbedingte Pflicht, auf die Bedürfnisse und Sorgen der Bürger konkret einzugehen.
Da die Mitgliedstaaten der Beachtung der Menschenrechte, der demokratischen Werte, der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung verpflichtet sind und da die Union eine Wertegemeinschaft ist, sollte die Regierungskonferenz die Frage prüfen, ob und inwieweit es möglich sein wird, diese Grundrechte zu stärken und ihren Schutz zu verbessern.
Die Bürger Europas schenken den Fragen der Bereiche Justiz und Inneres wachsende Aufmerksamkeit. In einer Region des freien Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs wie der Union muß die Ausübung dieser Rechte im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags mit einem angemessenen Schutz einhergehen. Hierzu trägt eine verstärkte Kontrolle der Außengrenzen der Union bei. In diesem Zusammenhang wird die Konferenz aufgefordert, sich um angemessene Ergebnisse vor allem in folgenden Punkten zu bemühen:
- Verbesserung der Methoden und Instrumente im Rahmen der festgelegten Ziele;
- besserer Schutz der Unionsbürger vor internationaler Kriminalität, insbesondere vor Terrorismus und Drogenhandel;
- Entwicklung einer kohärenten und wirksamen Asyl-, Einwanderungs- und Visumpolitik.
- Überwindung von Meinungsverschiedenheiten über die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle von EU-Beschlüssen in den Bereichen Justiz und Inneres.
Für die Union und die Mitgliedstaaten steht der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit an allererster Stelle. Die Förderung der Beschäftigung macht die nationalen Wirtschafts- und Strukturpolitiken zu einer gemeinsamen Angelegenheit. Die Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten erfordert eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik, größere Wettbewerbsfähigkeit und ein gesundes Wachstum, d.h. die Vollendung des Binnenmarkts und die Erfüllung der Konvergenzkriterien für die endgültige Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. Es bedarf aber zusätzlicher koordinierter Maßnahmen. Damit sich das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus bei
gleichzeitiger Wahrung des sozialen Schutzes erreichen läßt, sollte die Regierungskonferenz daher prüfen, wie die Union die Grundlagen für eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung im Hinblick auf die Stärkung der nationalen Politiken schaffen kann. Die Regierungskonferenz sollte ferner prüfen, ob und wie über den Vertrag den Bemühungen unserer Regierungen sowie der Sozialpartner größere Wirksamkeit verliehen werden könnte und diese besser koordiniert werden könnten.
Die Regierungskonferenz könnte auch die Frage der Vereinbarkeit zwischen dem Wettbewerb und dem Grundsatz eines allgemeinen Zugangs zu den grundlegenden Dienstleistungen im Interesse der Bürger prüfen.
Weiter sollte die Regierungskonferenz den Status der Gebiete in äußerster Randlage prüfen. Sie sollte auch den Status der überseeischen Gebiete prüfen. Zudem sollte sie die Frage der Unionsgebiete in Insellage prüfen.
Eine dauerhaft gesunde Umwelt ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen unserer Bürger. Die Sicherung einer besseren Umwelt ist eine grundlegende Aufgabe für die Union. Die Regierungskonferenz wird zu prüfen haben, wie der Umweltschutz auf Unionsebene im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung effizienter und kohärenter gestaltet werden kann.
Die Regierungskonferenz müßte eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips gewährleisten, um die Transparenz und Offenheit der Arbeit der Union herzustellen, und sie sollte prüfen, ob es gegebenenfalls möglich ist, die Verträge zu vereinfachen und eine konsolidierte Fassung zu erstellen.
2. Die Institutionen in einer demokratischeren und effizienteren Union
Zur Verbesserung der Institutionen der Europäischen Union und auch im Hinblick auf die Vorbereitung der künftigen Erweiterung, halten die Staats- und Regierungschefs es für erforderlich, die besten Mittel zu finden, um sicherzustellen, daß die Institutionen mit größerer Effizienz arbeiten und dabei ihre Kohärenz und Legitimität wahren. Die Konferenz wird folgende Fragen zu prüfen haben:
- Wie lassen sich die Rechtsetzungsverfahren am wirksamsten vereinfachen und klarer und transparenter gestalten?
- Kann das Verfahren der Mitentscheidung in wirklich legislativen Angelegenheiten ausgeweitet werden?
- Welche Rolle soll das Europäische Parlament abgesehen von seinen legislativen Befugnissen spielen, wie soll es sich zusammensetzen und wie soll in bezug auf das einheitliche Verfahren für die Wahl seiner Mitglieder vorgegangen werden?
Die Regierungskonferenz sollte auch prüfen, in welcher Form und inwieweit die nationalen Parlamente, auch gemeinsam, besser zur Erfüllung der Aufgaben der Union beitragen können.
Was den Rat anbelangt, dessen Arbeitsweise verbessert werden muß, so sollte die Regierungskonferenz prüfen, in welchem Umfang Mehrheitsentscheidungen getroffen werden sollen, wie die Stimmen zu gewichten sind und wo die Schwelle für Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit liegen soll.
Die Konferenz wird zu prüfen haben, wie die Kommission ihre grundlegenden Funktionen effizienter erfüllen kann; dies sollte auch mit Blick auf ihre Zusammensetzung und unter Berücksichtigung ihrer Repräsentativität erfolgen.
Die Konferenz sollte prüfen, ob und wie die Stellung und die Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Rechnungshofs verbessert werden können. Sie sollte auch prüfen, wie bei der Rechtsetzung größere Klarheit und höhere Qualität errreicht werden können, und auf welche Weise und mit welchen Mitteln wirksamer gegen Betrug vorgegangen werden kann.
Die Staats- und Regierungschefs bitten die Konferenz zu prüfen, ob und in welcher Weise Regeln entweder allgemeiner Art oder für spezifische Bereiche eingeführt werden können, auf deren Grundlage eine Anzahl von Mitgliedstaaten unter Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, unter Vermeidung von Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrungen und unter Beachtung des einheitlichen institutionellen Rahmens eine allen offenstehende verstärkte Zusammenarbeit entwickeln können, die mit den Zielen der Union im Einklang steht.
3. Größere Handlungsfähigkeit der Union nach außen
Die internationale Lage führt zu einer wachsenden Verantwortung der Union und erhöht die Notwendigkeit, ihre Identität auf der internationalen Bühne stärker zur Geltung zu bringen mit dem Ziel, Frieden und Stabilität zu fördern. Das politische Gewicht der Union muß ihrer Wirtschaftskraft entsprechen. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, daß das Handeln der Union nach außen unter uneingeschränkter Wahrung der Rolle der Kommission kohärenter und in allen seinen Dimensionen einheitlicher gestaltet wird.
Die EU hat sich selbst das Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gesetzt, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.
Die Erreichung dieses Ziels erfordert eine stärkere Fähigkeit,
- die Grundsätze und die Bereiche einer gemeinsamen Außenpolitik zu ermitteln;
- die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der Interessen der Union in diesen Bereichen und im Einklang mit diesen Grundsätzen festzulegen;
- Verfahren und Strukturen zu schaffen, mit denen Beschlüsse effizienter und rechtzeitig im Geiste von Loyalität und gegenseitiger Solidarität gefaßt werden können;
- angemessene Haushaltsbestimmungen zu vereinbaren.
Mit diesen Zielen vor Augen sollte die Konferenz auch die Frage behandeln, ob und wie die Schaffung einer neuen spezifischen Funktion die Union in die Lage versetzen könnte, sich in einer sichtbareren und kohärenteren Weise darzustellen, die ihre Konturen besser hervorhebt und ihrer Stimme mehr Gehör verschafft.
Darüber hinaus wird die Konferenz zu prüfen haben, wie die EU ihre Identität in Fragen der Sicherheit und Verteidigung besser zur Geltung bringen kann. Sie wird dazu die Frage einer klareren Definition des Verhältnisses zur Westeuropäischen Union, die integraler Bestandteil der Entwickung der Europäischen Union ist, unter besonderer Berücksichtigung des Auslaufens des Brüsseler Vertrags im Jahre 1998 zu prüfen haben. Das Ziel wird auch darin bestehen, die operationellen Fähigkeiten der Union zu verbessern, insbesondere in den Bereichen, die von den Petersberg-Aufgaben der Westeuropäischen Union abgedeckt werden, und in Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen. Die Konferenz könnte außerdem prüfen, ob und inwieweit eine engere Zusammenarbeit im Rüstungsbereich durch den Vertrag gefördert werden sollte.
Abschließend bittet der Europäische Rat die Konferenz, die ihre Arbeiten in etwa einem Jahr abschließen sollte, sich während ihrer gesamten Arbeiten von einer umfassenden und konsequenten Vision leiten zu lassen. Ihr Ziel ist es, den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Bürger gerecht zu werden, dabei den Prozeß der europäischen Einigung voranzubringen und die Union auf ihre künftige Erweiterung vorzubereiten.
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Die Staats- und Regierungschefs haben die Vereinbarung bestätigt, die die Außenminister am 26. März 1996 über die Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Beratungen der Regierungskonferenz getroffen haben. (Siehe unten.)
Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Arbeiten
der Regierungskonferenz
Eingedenk der Erfahrungen der Reflexionsgruppe und entsprechend den Schlußfolgerungen des Europäischen Rats auf dessen Tagung vom 15./16. Dezember 1995 in Madrid wird das Europäische Parlament eng an den Arbeiten der Konferenz beteiligt, so daß es regelmäßig und ausführlich über den Stand der Beratungen informiert werden und zugleich seine Gesichtspunkte zu allen diskutierten Fragen einbringen kann, wenn es dies für nützlich hält.
Um diese Beteiligung sicherzustellen, haben sich die Außenminister unter Beachtung der für die Änderung der Verträge geltenden Bestimmungen auf folgende Modalitäten geeinigt:
1. Die Sitzungen des Europäischen Rats, die die Regierungskonferenz betreffen, beginnen, wie dies üblich ist, mit einem Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, bei dem die Themen der Tagesordnung behandelt werden.
2. Den Sitzungen der Regierungskonferenz auf Ministerebene geht ebenfalls ein Meinungsaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, mit Unterstützung der Vertreter des Europäischen Parlaments, voraus, bei dem die Themen der Tagesordnung behandelt werden.
3. Einmal im Monat und immer dann, wenn die Beauftragten der Minister es einvernehmlich für zweckmäßig halten, veranstaltet der Vorsitz anläßlich der Treffen der Ministerbeauftragten eine Arbeitssitzung, die einem vertieften Meinungsaustausch mit den Vertretern des Europäischen Parlaments gewidmet ist.
4. Der Vorsitz stellt die regelmäßige mündliche oder schriftliche Unterrichtung des Europäischen Parlaments sicher. Wie vereinbart, stellt er ferner eine Unterrichtung der nationalen Parlamente durch die Konferenz der Europaausschüsse der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments (COSAC) sicher.
5. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments beginnt mit der Einladung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und der beiden Vertreter des Europäischen Parlaments zur Eröffnung der Regierungskonferenz am 29. März 1996 in Turin.
6. Der Vorsitz stellt das gute Funktionieren der Konferenz und der Beteiligung des Europäischen Parlaments eingedenk des zwischenstaatlichen Charakters der Konferenz, der jeweiligen Zuständigkeiten und der Notwendigkeit einer engen und vertrauensvollen Kooperation zwischen den Organen sicher.
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EUROPÄISCHER VERTRAUENSPAKT FÜR BESCHÄFTIGUNG, WACHSTUM UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Der Europäische Rat hatte einen Gedankenaustausch über den Problembereich Wachstum und Beschäftigung.
Der Präsident der Kommission, Herr SANTER, unterbreitete dem Europäischen Rat seine Initiative im Hinblick auf einen Europäischen Vertrauenspakt für Beschäftigung, der auf die Festlegung einer kohärenten gemeinsamen Strategie der europäischen Organe, der Regierungen und der Sozialpartner abzielt.
Präsident Chirac erläuterte seinerseits die Vorschläge im französischen Memorandum für ein europäisches Sozialmodell.
Der Europäische Rat verwies auf das Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie auf die Schlußfolgerungen, die er auf seinen Tagungen in Essen, Cannes und Madrid angenommen hat, und bekräftigte, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen für ihn Priorität besitzt; er nahm mit Genugtuung die Absicht des Vorsitzes zur Kenntnis, dieses Thema auf der nächsten Tagung in Florenz auf der Grundlage des von Präsident Santer vorgeschlagenen Vertrauenspakts und der Beiträge einiger Mitgliedstaaten ausführlichst zu erörtern. Im Hinblick darauf beauftragte er den Rat, diese Arbeiten zu koordinieren und die einzelnen Vorschläge, die zur Verwirklichung dieses Zieles beitragen sollen, intensiv weiterzuprüfen.
In diesem Zusammenhang nahm er Kenntnis von der Absicht des italienischen Vorsitzes, Mitte Juni im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rates in Florenz eine Dreierkonferenz unter Beteiligung der Regierungen, der Sozialpartner und der Kommission über die Themen Wachstum und Beschäftigung nach Rom einzuberufen.
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