EUROPÄISCHER RAT

TAGUNG AM 9. - 10. DEZEMBER 1994 IN ESSEN

 

SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

 

Einleitung

Die Europäische Union ist in eine neue Phase eingetreten, die von mehreren bedeutenden Veränderungen gekennzeichnet ist: Das Europäische Parlament, dem mit dem Maastrichter Vertrag erweiterte Rechte zugewachsen sind, hat sich nach den vierten Direktwahlen im Juni 1994 neu konstituiert. In Kürze wird die neue Europäische Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Zum 1. Januar 1995 stehen die Beitritte der neuen Mitgliedstaaten Österreich, Finnland und Schweden zur Union an, die der Europäische Rat aufs wärmste begrüßt. Mit ihren Erfahrungen und Traditionen stellen die neuen Mitglieder eine wertvolle Bereicherung für die Union dar. Der Europäische Rat drückt seine feste Erwartung aus, daß rechtzeitig alle noch fehlenden Voraussetzungen für ein Wirksamwerden der Beitritte zum vorgesehenen Termin geschaffen werden.

Unsere Volkswirtschaften haben nach dem Ende der weltweiten Rezession wieder Tritt gefaßt. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage sowie zur Verringerung öffentlicher Defizite und zur effizienteren Gestaltung des öffentlichen Sektors müssen entschlossen fortgesetzt werden. Um dem wirtschaftlichen Aufschwung weitere Impulse zu verleihen, ist es vordringlich, daß auch in der Europäischen Union die Ergebnisse der Uruguay-Runde des GATT noch vor Jahresende ratifiziert sowie die notwendigen internen Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, einschließlich der handelspolitischen Instrumente, verabschiedet werden, damit diese wie vorgesehen zum 1. Januar 1995 in Kraft treten können. In diesem Zusammenhang bestätigt der Europäische Rat, daß er die europäische Kandidatur für den Posten des Generaldirektors der Welthandelsorganisation unterstützt, und er nimmt zur Kenntnis, daß die Entwicklungsländer diese Kandidatur ebenfalls unterstützen.

Der Europäische Rat von Essen ist der letzte Gipfel, an dem Jacques Delors als Präsident der Europäischen Kommission teilnimmt. Mit seinem Namen verbinden sich die zehn wohl erfolgreichsten Jahre der europäischen Einigung. Die Einheitliche Europäische Akte geht in erster Linie auf seine Initiative zurück. Er hat der Gemeinschaft das visionäre Ziel der Vollendung des Binnenmarktes (Europa 92) verwirklichen helfen und damit entscheidend dazu beigetragen, die Phase der Stagnation zu Beginn der 80er Jahre zu überwinden und dem Integrationsprozeß neue Dynamik zu vermitteln. Die zweite große Leistung, die wir Jacques Delors ganz wesentlich zu verdanken haben, ist die Wirtschafts- und Währungsunion, für die er die entscheidenden Vorarbeiten geleistet hat. Dafür und für die hohen Maßstäbe, die er gesetzt hat, möchten ihm die im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs ihren Dank und ihre Anerkennung aussprechen. Seine Leistungen für Europa werden unvergessen bleiben. Präsident Delors hat sich um die europäische Einigung verdient gemacht.

Rückblickend auf das historische Werk, das seit den Anfängen der Gemeinschaft vollbracht worden ist, muß die Union heute ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, unter Berücksichtigung der politischen und wirtschaftlichen Interessen der Bürger auch die Zukunft zu gestalten.

Vor ihr liegt dabei eine Fülle neuer Herausforderungen: im politischen Bereich die Konferenz im Jahre 1996 zur Überprüfung des Unionsvertrages und die künftige Erweiterung, im wirtschaftlichen Bereich die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion und ein Beitrag zur Überwindung der Beschäftigungsprobleme, im technologischen Bereich die Bewältigung der Entwicklungen der Informationsgesellschaft und schließlich die Gestaltung der äußeren und inneren Sicherheit. Die neuen Instrumente des Maastrichter Vertrages, ein größeres Gewicht der Union durch den Beitritt neuer Länder, Haushaltsmittel, die dank des neuen Eigenmittelbeschlusses diesen Zielen angemessen sind, bilden wichtige Voraussetzungen hierfür.

Die Teilnehmer des Europäischen Rats haben mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Dr. Klaus Hänsch, einen Meinungsaustausch über die wesentlichen Themen der Tagung geführt.

Die Teilnehmer des Europäischen Rats sind mit den Staats- bzw. Regierungschefs und den Außenministern der mittel- und osteuropäischen Staaten zusammengetroffen, die der Europäischen Union bereits durch Europa-Abkommen verbunden sind, und haben mit ihnen einen Meinungsaustausch über die Strategie zur Heranführung dieser Staaten an die Europäische Union geführt.

Vor diesem Hintergrund haben die Staats- und Regierungschefs die wichtigsten aktuellen Themen behandelt und eine Reihe von Grundlinien für kurz- und mittelfristige Maßnahmen in den vier folgenden prioritären Bereichen festgelegt:

- Fortführung und Ausbau der Strategie des Weißbuchs, um das Wachstum zu festigen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sowie die Qualität der Umwelt in der Europäischen Union zu verbessern und angesichts der immer noch unerträglich hohen Arbeitslosigkeit mehr Beschäftigung für die Menschen zu schaffen;

- Gewährleistung dauerhafter Stabilität und eines dauerhaften Friedens auf dem europäischen Kontinent und in den angrenzenden Regionen, indem der künftige Beitritt der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas vorbereitet und parallel dazu die privilegierten Verbindungen zwischen der Union und den anderen Nachbarstaaten, insbesondere auch den Mittelmeerländern, vertieft wird;

- Stärkung des Tätigwerdens der Union im Bereich der inneren Sicherheit, indem die für die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres erforderlichen rechtlichen und operationellen Mittel bereitgestellt werden, insbesondere durch Abschluß der EUROPOL-Konvention während der französischen Präsidentschaft;

 

- Stärkung der demokratischen Legitimität der Union, konsequente Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes sowie Entwicklung der verschiedenen Aspekte der Unionsbürgerschaft, damit die Arbeitsweise der Organe transparenter wird, die Vorteile der Zugehörigkeit zur Union für die Öffentlichkeit besser erkennbar werden und so die Akzeptanz der Union bei den Bürgern erhöht wird.

Wirtschaftsthemen

1. Verbesserung der Beschäftigungslage

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen bleiben auch in Zukunft die herausragende Aufgabe der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten. Der derzeitige Konjunkturaufschwung erleichtert die Lösung dieser Aufgabe. Der Aufschwung allein löst aber nicht die Probleme von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Europa. Deshalb brauchen wir weitere Anstrengungen zur Lösung der strukturellen Probleme. Dabei spielt der Dialog zwischen Sozialpartnern und Politik eine wichtige Rolle, wobei jeder seine jeweilige Verantwortung voll wahrnehmen muß.

Die zu treffenden Maßnahmen sollten folgende fünf Schwerpunktbereiche einbeziehen:

(1) Verbesserung der Beschäftigungschancen der Arbeitskräfte durch die Förderung von Investitionen in die Berufsbildung. Dabei kommt der beruflichen Qualifizierung insbesondere von Jugendlichen eine Schlüsselfunktion zu. Möglichst viele Menschen müssen eine Aus- und Weiterbildung erhalten, die sie befähigt, sich durch lebenslanges Lernen den vom technologischen Fortschritt verursachten Veränderungen anzupassen, um das Risiko des Arbeitsplatzverlustes zu verringern.

(2) Steigerung der Beschäftigungsintensität des Wachstums insbesondere durch

- eine flexiblere Organisation der Arbeit, die sowohl den Wünschen der Arbeitnehmer als auch den Erfordernissen des Wettbewerbs gerecht wird;

- eine Lohnpolitik, die arbeitsplatzschaffende Investitionen begünstigt, wobei in der gegenwärtigen Situation maßvolle, unter dem Produktivitätszuwachs liegende Lohnabschlüsse notwendig sind;

- und schließlich die Förderung von Initiativen, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden, die neuen Bedürfnissen entsprechen, z.B. im Bereich von Umwelt und sozialen Diensten.

(3) Senkung der Lohnnebenkosten so weitgehend, daß sie sich spürbar auf Entscheidungen über die Einstellung von Arbeitnehmern, insbesondere von nicht qualifizierten Arbeitnehmern, auswirkt. Das Problem der Lohnnebenkosten kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik gelöst werden.

(4) Verstärkung der Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik:

Die Wirksamkeit der Beschäftigungspolitik muß gesteigert werden durch die Vermeidung von Praktiken, die sich nachteilig auf die Arbeitsbereitschaft auswirken und durch den Übergang von passiver zu aktiver Arbeitsmarktpolitik. Der individuelle Anreiz, sich ständig um eine Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu bemühen, muß erhalten bleiben. Dies muß insbesondere bei der Ausgestaltung einkommenstützender Maßnahmen beachtet werden.

Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Erforderlichkeit und Wirksamkeit zu überprüfen.

(5) Verstärkung der Maßnahmen zugunsten der von der Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen:

Besondere Bemühungen sind erforderlich zugunsten Jugendlicher, insbesondere von Schulabgängern, die praktisch keine Qualifikation haben, indem ihnen entweder eine Beschäftigung oder eine Ausbildung angeboten wird.

Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit muß einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik bilden. Entsprechend den sehr unterschiedlichen Gruppen und Bedürfnissen von Langzeitarbeitslosen sind hierbei unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erforderlich.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die schwierige Lage arbeitsloser Frauen und älterer Arbeitnehmer.

Der Europäische Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Empfehlungen in ihren einzelstaatlichen Politiken in ein Mehrjahresprogramm unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage umzusetzen. Er ersucht den Rat "Sozial- und Arbeitsmarktfragen" und "Wirtschafts- und Finanzfragen" und die Kommission, die Beschäftigungsentwicklung aufmerksam zu verfolgen, die entsprechenden Politiken der Mitgliedstaaten zu überprüfen und über weitere Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt dem Europäischen Rat jedes Jahr, und zum ersten Mal im Dezember 1995, zu berichten.

Anhand der ersten Berichte werden zum einen die Auswirkungen von Steuer- und Unterstützungssystemen auf die Bereitschaft zu Arbeitsangeboten und Arbeitsaufnahme und zum anderen die Zusammenhänge zwischen Wirtschaftswachstum und Umwelt sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Wirtschaftspolitik untersucht werden. Der Europäische Rat nimmt mit Interesse die Informationen zur Kenntnis, die Präsident Delors gegeben hat zum Wandel des gegenwärtigen Modells wirtschaftlichen Wachstums und wirtschaftlicher Ziele im Verhältnis zur Umwelt und zum Zeitmanagement.

Der Europäische Rat hat ebenfalls Kenntnis genommen von den Erfahrungen Dänemarks, Irlands und Portugals bei der Entwicklung eines Rahmens auf nationaler Ebene und von Strukturen und Verfahren auf lokaler Ebene, um so ein integriertes Konzept für eine Entwicklung auf lokaler Ebene zu unterstützen.

2. Wirtschafts- und Währungsunion - Grundsätze der Wirtschaftspolitik

Die Europäische Union ist vor knapp einem Jahr in die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion eingetreten. Die neuen Instrumente des Vertrages zur Festigung der Konvergenz unserer Volkswirtschaften werden konsequent genutzt, um den europäischen Einigungsprozeß auch im Wirtschafts- und Währungsbereich energisch voranzubringen. Die neuen Verfahren haben in den Mitgliedstaaten die Sensibilität für dauerhafte Stabilitätspolitik und strikte Haushaltsdisziplin gestärkt. Bereits in der zweiten Stufe übt der Vertrag seine stabilisierende Wirkung aus. Die Aufgabe dieser Stufe - stabilitätsgerechte Vorbereitung der Wirtschafts- und Währungsunion - wird erfüllt.

Seit dem Europäischen Rat von Korfu sind deutliche Erfolge bei den Bemühungen um zuverlässige Konvergenz erzielt worden. Beträchtliche Fortschritte wurden bei der Preis- und Wechselkursstabilität erreicht. Auch die öffentlichen Budgetdefizite gehen in den meisten Mitgliedstaaten allmählich wieder zurück. Dadurch hat das Wirtschaftswachstum in der Gemeinschaft an Dynamik gewonnen. Diese Entwicklung muß zur weiteren Verbesserung der Konvergenz als der unabdingbaren Voraussetzung für den Übergang in die Endstufe der Wirtschafts- und Währungsunion genutzt werden. Dabei ist die strikte Auslegung der Konvergenzkriterien aufgrund des Vertrages von Maastricht unverzichtbar, um verläßliche Grundlagen für eine störungsfreie Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen.

Vordringlich ist die Verwirklichung der in den nationalen Konvergenzprogrammen angekündigten Konsolidierungsziele. Vor allem die strukturellen Defizite müssen deutlich zurückgehen, um einen weiteren Anstieg des Schuldenstandes zu verhindern. Neuen inflatorischen Entwicklungen muß die Geldpolitik rechtzeitig vorbeugen. In Ländern mit noch hoher Inflationsrate sind verstärkte Stabilisierungsanstrengungen erforderlich.

Der Europäische Rat billigt den vom ECOFIN-Rat vorgelegten Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die zur günstigeren Entwicklung der Wirtschaft beigetragen haben.

3. CO2/Energie-Steuer

Der Europäische Rat hat die Absicht der Kommission zur Kenntnis genommen, Leitlinien vorzulegen, die es jedem Mitgliedstaat ermöglichen sollen, eine CO2/Energie-Steuer auf der Grundlage gemeinsamer Parameter anzuwenden, sofern er dies wünscht. Der ECOFIN-Rat wird damit beauftragt, die entsprechenden Parameter zu untersuchen.

4. Transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Umwelt

Der Europäische Rat begrüßt die Vorlage des Berichts der Gruppe der persönlichen Beauftragten. Er bestätigt, daß die Durchführung der elf in Korfu festgelegten Projekte und der drei neuen, die nordischen Mitgliedstaaten und Irland betreffenden Projekte bereits in Angriff genommen wurde bzw. in Kürze in Angriff genommen werden kann. Die Liste der Verkehrs- und Energieprojekte mit vorrangigem Charakter ist im ANHANG I wiedergegeben. Im übrigen schließt sich der Europäische Rat den wichtigsten Empfehlungen des Berichts der Christophersen-Gruppe an (s. ANHANG II).

Er begrüßt die Fortschritte, die bei der Auswahl wichtiger grenzüberschreitender Projekte, insbesondere mit Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum, gemacht worden sind. Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung von Verkehrsmanagementsystemen, insbesondere im Luftverkehrsbereich.

Der Europäische Rat begrüßt die Schaffung eines besonderen Fensters bei der Europäischen Investitionsbank zur Finanzierung transeuropäischer Netze wie im ANHANG III zu diesen Schlußfolgerungen beschrieben. Die Mitgliedstaaten, die Kommission sowie die Europäische Investitionsbank werden weiterhin den Fortschritt bei der Finanzierung der Prioritätsprojekte beobachten. Er teilt die Auffassung der Gruppe, daß Finanzierungserfordernisse für jedes Projekt individuell geprüft werden müssen.

Der Europäische Rat begrüßt, daß die vorrangigen Vorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen, insbesondere auf dem Eisenbahnsektor, ab 1995 in Angriff genommen werden.

Der Europäische Rat ersucht den ECOFIN-Rat, auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um die derzeit verfügbaren Finanzmittel für die Transeuropäischen Netze zu ergänzen.

Der Europäische Rat unterstreicht die Feststellung der Gruppe, daß Hindernisse zumeist rechtlicher und administrativer Art sind, und er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeigente Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse zu ergreifen.

Der Europäische Rat ersucht das Europäische Parlament und den Rat, bald die notwendigen Beschlüsse über die Leitlinien für Verkehr und Energie zu fassen, um einen dauerhaften Rahmen für die Tätigkeit der Union in diesem Bereich zu schaffen.

5. Informationsgesellschaft

Der Europäische Rat hebt hervor, daß der Aktionsplan der Kommisson "Europas Weg in die Informationsgesellschaft" und die Schlußfolgerungen der Industrie und Telekommunikationsminister die Weichen für den Aufbau der Informationsgesellschaft gestellt haben. Der Europäische Rat sieht in dem Grundsatzbeschluß zur Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur zum 1. Januar 1998 einen entscheidenden Schritt zur Schaffung zukunftsweisender Informationsinfrastrukturen. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung neuer Dienste und Informationsinhalte sowie die Rolle des audiovisuellen Sektors in seiner kulturellen Dimension. In diesem Zusammenhang ersucht der Europäische Rat die Kommission, vor dem nächsten Europäischen Rat Vorschläge zur Überprüfung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und für ein neues MEDIA-Programm auszuarbeiten.

Der Europäische Rat unterstreicht die Rolle der Privatwirtschaft beim Aufbau und der Finanzierung von Informationsinfrastrukturen. Er ersucht die Mitgliedstaaten, ein geeignetes Umfeld für derartige Initiativen zu schaffen. Die internationale Zusammenarbeit muß weiter verstärkt werden, vor allem im Hinblick auf Mittel- und Osteuropa und den Mittelmeerraum. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, hierzu Vorschläge zu unterbreiten.

Der Europäische Rat bittet die Industrie- und Telekommunikationsminister, die weiteren Maßnahmen koordinierend zu begleiten. Er ersucht den Rat, die noch notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen - in Bereichen wie Marktzugang, Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums - zügig zu schaffen.

Der Europäische Rat begrüßt die im Februar 1995 in Brüssel stattfindende G7-Ministerkonferenz zur globalen Informationsgesellschaft.

 

6. Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit

Der Europäische Rat unterstreicht in Übereinstimmung mit dem Bericht der Kommission die Bedeutung des Binnenmarktes. Es kommt jetzt darauf an, für eine einheitliche und effektive Anwendung der Binnenmarktregelungen zu sorgen.

Der Europäische Rat beabsichtigt, auch in Zukunft Fragen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, wie im Kommissionspapier beschrieben, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Absicht der Kommission, eine hochrangige Gruppe einzusetzen, die sich mit diesen Fragen befaßt und entsprechende Berichte vorlegt.

Der Europäische Rat nimmt ferner zur Kenntnis, daß die hochrangige Gruppe für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ("Deregulierungsgruppe") ihre Arbeit aufgenommen hat. Er unterstreicht die Notwendigkeit, gemeinschaftliche und einzelstaatliche Regelungen auf zu starke Reglementierung zu überprüfen. Er bittet die Gruppe, bis Juni 1995 einen Bericht vorzulegen.

Der Europäische Rat begrüßt die Entschließung des Rates vom 10. Oktober 1994, die insbesondere auf die Entlastung der kleineren und mittleren Unternehmen von rechtlichen und bürokratischen Behinderungen abstellt.

Der Europäische Rat fordert Rat und Kommission auf, die Arbeit an den Rechtsvorschriften zur Biotechnologie fortzusetzen. Die Ergebnisse müssen der Notwendigkeit des Schutzes von Gesundheit und Umwelt sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie voll Rechnung tragen.

7. Fischerei - Integration Spaniens und Portugals in die gemeinsame Politik

Der Europäische Rat fordert den Rat auf, vor Ende des Jahres unter voller Berücksichtigung der bei den Beitrittsverhandlungen angenommenen Fischerei-Erklärung und des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich der Fischerei unbürokratische gemeinschaftliche Maßnahmen für alle Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft zu treffen und dabei unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, den Fischereiaufwand nicht zu erhöhen, die Bedingungen für den Zugang zu den Gebieten und Ressourcen festzulegen, für die - gemäß der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals - besondere Bestimmungen gelten.

8. Nordirland

Der Europäische Rat hat die Berichte der Premierminister des Vereinten Königreichs und Irlands über die Fortschritte im Friedensprozeß begrüßt.

 

Der Europäische Rat nimmt mit großer Befriedigung die jüngsten, geschichtlich bedeutsamen Entwicklungen in Nordirland zur Kenntnis und bekräftigt aufs neue, es müsse sichergestellt werden, daß der Friedensprozeß nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Europäische Rat bestätigt die Verpflichtung der Europäischen Union, diese einmalige Gelegenheit zur Aussöhnung und wirtschaftlichen Erholung zu unterstützen.

Der Europäische Rat hat sich grundsätzlich auf ein mehrjähriges Programm und auf die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 300 Mio. ECU geeinigt, das Unterstützung in den Bereichen Städtesanierung und Sanierung des ländlichen Raums, Beschäftigung, grenzüberschreitende Entwicklung, soziale Integration und Investitionsförderung leistet.

Das Programm wird auf Nordirland und die Grenzbezirke im Süden angewandt, wird zusätzlich sein, verfolgt das Hauptziel der Aussöhnung und kommt beiden Gemeinschaften auf gerechte und ausgewogene Weise zugute, und zwar vor allem den Gebieten und Bevölkerungsgruppen, die den größten Mangel leiden.

Der Europäische Rat hat die Zusage der Regierungen des Vereinigten Königreichs und Irlands zur Kenntnis genommen, die bestehenden Gemeinschaftsprogramme im Rahmen der derzeitigen Pläne neu auszurichten, um den neuen Anforderungen und Chancen, die der Friedensprozeß bietet, gerecht zu werden.

Subsidiarität

Der Europäische Rat hat den ersten Jahresbericht der Kommission zur Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zur Kenntnis genommen. Der Europäische Rat begrüßt die Ankündigung der Kommission, ihr Programm von 1993 zur Revision des bestehenden Gemeinschaftsrechts zügig durchzuführen. Er bittet die Kommission, die dafür noch erforderlichen Vorschläge möglichst bald vorzulegen - spätestens bis zum Juni 1995. Er bittet den Rat, die Vorschläge der Kommission rasch und konstruktiv zu beraten.

Der Europäische Rat bekräftigt die große Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips als Leitprinzip der Union, wie es in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Edinburgh niedergelegt ist. Er fordert alle Gemeinschaftsorgane auf, das Subsidiaritätsprinzip in Übereinstimmung mit diesen Schlußfolgerungen konsequent anzuwenden. In diesem Zusammenhang betont der Europäische Rat, daß die administrative Durchführung des Gemeinschaftsrechts grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten bleiben muß, unbeschadet der Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Kommission.

Außenbeziehungen der Europäischen Union

Die Europäische Union trägt wesentlich dazu bei, die Nachwirkungen früherer Teilungen zu überwinden, und Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa und den benachbarten Regionen zu fördern. Im Anschluß an die Erweiterung auf 15 Mitgliedstaaten am 1. Januar 1995 wird die Europäische Union mit der Durchführung ihres Programms zur Vorbereitung des Beitritts aller europäischen Länder beginnen, mit denen sie Europa-Abkommen geschlossen hat. Die Europäische Union, die die Notwendigkeit anerkennt, ausgewogene Beziehungen zu allen ihren Nachbarstaaten zu unterhalten, arbeitet auch an einem Programm zur Errichtung einer Partnerschaft zwischen Europa und den Mittelmeerländern mit dem Ziel, Frieden, Stabilität, Wohlstand und Zusammenarbeit in dieser Region zu fördern. Sie wird auch weiterhin mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie mit der Schweiz zusammenarbeiten und strebt hier engere Beziehungen im Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit an.

Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung der Transatlantischen Beziehungen der Europäischen Union zu den USA und Kanada auf der Grundlage der Transatlantischen Erklärungen vom November 1990. Er begrüßt das auf den Gipfeln EU/Kanada am 6. Juli 1994 in Bonn und EU/USA am 12. Juli 1994 in Berlin geäußerte Einvernehmen, die Beziehungen weiter zu vertiefen. Er nimmt zustimmend Kenntnis von der Einrichtung von "Ad-hoc-Studiengruppen" durch den Gipfel EU/USA. Er geht davon aus, daß auf dem kommenden Gipfel von den Studiengruppen erarbeitete Vorschläge für eine engere Zusammenarbeit unterbreitet werden.

Die Entwicklung der Beziehungen der Europäischen Union zu Rußland ist ein wesentliches Element für die Erhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa. Der Europäische Rat strebt die baldige Ratifizierung der Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit an und ist entschlossen, die darin vorgesehenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Er sieht einem auf Dauer angelegten konstruktiven Dialog und der Partnerschaft mit Rußland im Hinblick auf politische und wirtschaftliche Fragen mit Genugtuung entgegen.

Der Europäische Rat begrüßt die am 18. Juli erfolgte Unterzeichnung des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Ukraine wie auch die Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts, in dem die Ziele und Prioritäten der Europäischen Union gegenüber der Ukraine dargelegt werden. Der Europäische Rat begrüßt die eingeleiteten wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine, das mit dem IWF vereinbarte Anpassungsprogramm und den politischen Grundsatzbeschluß des Rates

"Wirtschafts- und Finanzfragen" vom 5. Dezember 1994 zur Gewährung einer Zahlungsbilanzhilfe der Gemeinschaft, der jetzt zügig umgesetzt werden sollte. Er ermutigt die Ukraine, die begonnenen Reformen energisch fortzusetzen und erwartet eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Umsetzung des in Korfu vereinbarten Aktionsplanes zur schnellen Schließung von Tschernobyl. Die Europäische Union wird die demokratischen und wirtschaftlichen Reformen in der Ukraine auch weiterhin unterstützen. Sie begrüßt die Ratifizierung des Nichtverbreitungs-Vertrages durch die Ukraine als Nicht-Kernwaffenstaat.

1. Beziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas

Der Europäische Rat bekräftigt die Schlußfolgerungen der Europäischen Räte in Kopenhagen und Korfu, daß die assoziierten Staaten in Mittel- und Osteuropa Mitglieder der Europäischen Union werden können, sofern sie dies wünschen und sobald sie in der Lage sind, die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen.

Der Europäische Rat hat beschlossen, dem Prozeß der weiteren Heranführung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas zusätzliche Dynamik und Qualität zu verleihen. Er tut dies in dem Bewußtsein, daß die institutionellen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Union auf der Regierungskonferenz im Jahre 1996 geschaffen werden müssen, die zu diesem Zweck vor Aufnahme der Beitrittsverhandlungen stattfinden muß. Der Europäische Rat hat eine auf Wunsch des Europäischen Rates in Korfu vom Rat und der Kommission vorgelegte umfassende Strategie für eine weitere Heranführung dieser Länder an die Europäische Union beschlossen (s.

ANHANG IV).

Sie ist auf die Bedürfnisse der Länder zugeschnitten, mit denen Europa-Abkommen abgeschlossen wurden, und wird auf andere Länder angewendet werden, mit denen in Zukunft derartige Abkommen abgeschlossen werden.

Der Europäische Rat bittet die Kommission und den Rat, alles Erforderliche zu tun, damit mit den baltischen Staaten und Slowenien unter französischer Präsidentschaft Europa-Abkommen abgeschlossen werden können, um auf diese Weise diese Staaten in die Heranführungsstrategie einbeziehen zu können.

Die vom Europäischen Rat verabschiedete Strategie wird politisch umgesetzt durch die Schaffung "strukturierter Beziehungen" zwischen den assoziierten Staaten und den Institutionen der Europäischen Union, die gegenseitiges Vertrauen fördern und einen Rahmen für die Behandlung von Themen gemeinsamen Interesses schaffen werden.

 

Der wesentliche Bestandteil der Heranführungsstrategie ist die Vorbereitung der assoziierten Staaten auf die Integration in den Binnenmarkt der Union.

Der Europäische Rat ersucht die Kommission, rechtzeitig vor seiner nächsten Tagung hierzu ein Weißbuch vorzulegen und über den Fortgang der Implementierung der beschlossenen Heranführungsstrategie, insbesondere über die schrittweise Übernahme der Binnenmarktregelungen, dem Rat Allgemeine Angelegenheiten einmal im Jahr Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus bittet der Europäische Rat die Kommission, so rasch wie möglich die eingehende Analyse der Auswirkungen der Erweiterung im Kontext der gegenwärtigen Politiken der Union und deren Weiterentwicklung vorzulegen, die der Rat gewünscht hat.

Des weiteren ersucht der Europäische Rat die Kommission, im Verlaufe des Jahres 1995 eine Untersuchung über die Mittel zur Entwicklung der Beziehungen im Bereich Landwirtschaft zwischen der Europäischen Union und den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas im Hinblick auf den künftigen Beitritt vorzulegen.

Die Heranführung an den Binnenmarkt wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen ergänzt, die dazu bestimmt sind, die Integration durch Entwicklung der Infrastruktur und der Zusammenarbeit auf Gebieten vor allem mit transeuropäischer Dimension (einschließlich Energie, Umwelt, Verkehr, Wissenschaft und Technik u.s.w.), im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Justiz und des Inneren zu fördern. Das PHARE-Programm, das entsprechend der beschlossenen Heranführungsstrategie mit angemessenen Mitteln innerhalb eines mehrjährigen Finanzrahmens ausgestattet wird, wird hierzu finanzielle Unterstützung bereitstellen.

Die Staats- und Regierungschefs, die sich der Rolle der regionalen Zusammenarbeit innerhalb der Union bewußt sind, unterstreichen die Bedeutung einer ähnlichen Zusammenarbeit zwischen den assoziierten Ländern für die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und gutnachbarschaftlicher Beziehungen. Der Rat hat daher ein Programm für Förderung dieser Zusammenarbeit verabschiedet. Dieses Programm wird auch zu den Zielen des Stabilitätspakts beitragen.

Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß diese Strategie der Union und den assoziierten Ländern helfen wird, den Beitritt vorzubereiten und die Fähigkeit der assoziierten Länder zu stärken, die Verantwortlichkeiten als zukünftige Mitgliedstaaten zu übernehmen.

 

Der Europäische Rat sieht die Heranführung der Staaten Mittel- und Osteuropas an die Europäische Union und die WEU als Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa. Der Europäische Rat begrüßt die Absicht der WEU, Überlegungen über die neue europäische Sicherheitslage anzustellen einschließlich des Vorschlags, ein Weißbuch über die europäische Sicherheit zu erstellen.

2. Mittelmeerpolitik

Der Mittelmeerraum stellt für die Europäische Union ein vorrangiges Gebiet von strategischer Bedeutung dar.

Der Europäische Rat begrüßt daher den Bericht des Rates (s. ANHANG V), den dieser auf sein Ersuchen in Korfu hin anhand einer Mitteilung der Kommission erstellt hat; er bekräftigt dabei die Bereitschaft der Europäischen Union, die Mittelmeerländer in ihren Bemühungen um eine schrittweise Entwicklung ihrer Region zu einer Zone des Friedens, der Stabilität, des Wohlstandes und der Zusammenarbeit zu unterstützen und zu diesem Zweck eine euro-mediterrane Partnerschaft zu schaffen, entsprechende Abkommen zu entwickeln, die Handelsbeziehungen zwischen den Parteien unter anderem auf der Grundlage der Ergebnisse der Uruguay-Runde schrittweise zu verstärken sowie in Anbetracht der sich verändernden Prioritäten der Gemeinschaft eine angemessene Ausgewogenheit bei der geographischen Aufteilung der gemeinschaftlichen Mittelbindungen zu wahren.

Der Europäische Rat erinnert an seinen Beschluß von Korfu, die Verhandlungen mit Marokko, Tunesien und Israel bis zum Jahresende abzuschließen.

- Er ersucht hinsichtlich der zusätzlichen Finanzhilfe zur Unterstützung der künftigen Mittelmeerpolitik den Rat und die Kommission, die in Nr. 6 des Berichtes des Rates (s. ANHANG V) genannten Grundsätze zu verwirklichen;

- er bestätigt, wie sehr ihm daran gelegen ist, daß

in naher Zukunft ähnliche Verhandlungen mit Ägypten und anderen in Betracht kommenden Mittelmeerländern, die dies wünschen, eröffnet werden;

Algerien weiterhin, wie dies der Europäische Rat in Korfu in Aussicht genommen hat, wirtschaftliche Unterstützung gewährt wird, zugleich jedoch zum Dialog zwischen all denen aufgerufen wird, die Gewalt ablehnen;

die Verhandlungen mit der Türkei über die Vollendung und uneingeschränkte Verwirklichung der Zollunion abgeschlossen und die Beziehungen zu diesem Partner intensiviert werden;

 

- bestätigt, daß in die nächste Phase der Erweiterung der Union Zypern und Malta einbezogen werden, und ersucht den Rat, Anfang 1995 weitere Berichte, die die Kommission vorzulegen hat, zu prüfen.

Ferner begrüßt der Europäische Rat die Absicht des künftigen spanischen Vorsitzes, im zweiten Halbjahr 1995 eine Ministerkonferenz "Europa-Mittelmeerraum" unter Beteiligung aller betroffenen Mittelmeerländer einzuberufen, sowie die Absicht des französischen Vorsitzes, der intensiven Vorbereitung der Konferenz eine hohe Priorität einzuräumen. Diese Konferenz muß eine eingehende Erörterung der künftigen Beziehungen zwischen der Union und den Mittelmeerländern ermöglichen, bei der alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Probleme zur Sprache kommen.

Auf der Konferenz sollte Einvernehmen über eine Reihe wirtschaftlicher und politischer Leitlinien für eine Zusammenarbeit "Europa-Mittelmeerraum" bis ins nächste Jahrhundert hinein erzielt werden; die Konferenz wird einen ständigen und regelmäßigen Dialog über alle Themen von gemeinsamem Interesse initiieren.

Der Europäische Rat äußerte Besorgnis hinsichtlich des Vordringens extremistischer und fundamentalistischer Kräfte in manchen Staaten Nordafrikas. Die Politik der Europäischen Union muß diesen Entwicklungen Rechnung tragen.

Der Europäische Rat geht davon aus, daß Israel in Anbetracht seines hohen Entwicklungsstandes auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des gemeinsamen Interresses im Verhältnis zur Europäischen Union einen privilegierten Status erhält. Dadurch wird auch die regionale wirtschaftliche Entwicklung im Nahen Osten unter Einbeziehung der palästinensischen Gebiete gestärkt werden. Der Europäische Rat bittet den Rat und die Kommission, ihm auf seiner nächsten Tagung über das Unternommene zu berichten.

Der Europäische Rat war sich einig, daß die Europäische Union als größter internationaler Geber weiterhin einen maßgeblichen politischen und wirtschaftlichen Beitrag bei der Unterstützung des Nah-Ost-Friedensprozesses, insbesondere bei dem Aufbau in den palästinensischen Gebieten leisten wird.

Der Europäische Rat begrüßt den Abschluß des israelisch-jordanischen Friedensvertrags, der die positive Entwicklung in den Beziehungen zwischen beiden Ländern konsolidiert und festigt.

3. Lage im früheren Jugoslawien

Der Europäische Rat hat hierzu eine gesonderte Erklärung verabschiedet.

 

4. Menschenrechte

Der Europäische Rat hat in einer Presseerklärung seine Sorge über die Verurteilung frei gewählter Abgeordneter in der Türkei zum Ausdruck gebracht und auf die Einhaltung der Menschenrechte gedrängt.

5. Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Der Europäische Rat bedauert, daß bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der KSZE in Budapest am 5. und 6.12.1994 keine Einigung zur Situation im ehemaligen Jugoslawien erzielt wurde. Er begrüßt ausdrücklich den auf Initiative des Vorsitzenden des Europäischen Rates zustande gekommenen Appell zur humanitären Hilfe, insbesondere für die Region Bihac.

Der Europäische Rat würdigt im übrigen die Ergebnisse des KSZE-Gipfels. Insbesondere die Absicht, unter geeigneten Bedingungen eine multinationale Friedenstruppe für Nagornij-Karabach im Wege der geplanten VN-Sicherheitsratsresolution bereitzustellen, und der Beschluß, alle Aspekte eines künftigen europäischen Sicherheitsmodells zu erörtern, bestätigen die wichtige Rolle der künftigen OSZE als Teil einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur.

Der Europäische Rat bestätigt ferner die große Bedeutung, die er dem Erfolg der Gemeinsamen Aktion zum Abschluß des Stabilitätspaktes für Europa beimißt. Er begrüßt die bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung dieser Initiative.

6. Asien

Der Europäische Rat unterstreicht die wirtschaftliche und politische Bedeutung der Staaten der asiatisch-pazifischen Region und bekräftigt, daß die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Ländern und Regionalorganisationen in Asien-Pazifik, insbesondere ASEAN, auf allen Ebenen verstärken will.

Er begrüßt den Bericht des Rats zur Asienstrategie der Europäischen Union und fordert den Rat und die Kommission auf, ihm möglichst bald über die konkreten dazu ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.

7. Lateinamerika

Der Europäische Rat bekräftigt den im "Grundlagenpapier" der Europäischen Union über ihre Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas und der Karibik dokumentierten Willen, eine neue, umfassende Partnerschaft zwischen beiden Regionen zu gründen. Er fordert Rat und Kommission auf, auf der Grundlage des Berichtes des Rates möglichst rasch die Voraussetzungen für die baldige Aufnahme von Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten über ein "Interregionales Rahmenabkommen" einschließlich eines "Memorandums of Understanding" zu schaffen, und die Überlegungen zur künftigen vertraglichen Gestaltung der Beziehungen zu Mexiko sowie zum weiteren Ausbau der Beziehungen zu Chile zügig zu konkretisieren.

8. Afrika

Der Europäische Rat bekräftigt die Verbundenheit der Europäischen Union mit den AKP-Staaten, die in den Verträgen von Lomé ihren Ausdruck gefunden hat. Er bekräftigt, daß auch künftig der Weiterentwicklung der Beziehungen Priorität eingeräumt wird. In diesem Zusammenhang kommt den 1994 begonnenen Verhandlungen über die Halbzeitüberprüfung von Lomé IV besondere Bedeutung zu.

Der Europäische Rat begrüßt die vor kurzem erfolgte Unterzeichnung eines angolanischen Friedensabkommens in Lusaka und fordert die Parteien nachdrücklich auf, diesem Abkommen in vollem Umfang nachzukommen.

Der Europäische Rat begrüßt die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem südlichen Afrika in Folge des ersten Treffens der Außenminister der Europäischen Union und der Southern African Development Community (SADC) und sprach sich für eine Fortsetzung dieser Zusammenarbeit in allen Bereichen aus. Er sprach sich weiter für einen intensiven politischen Dialog zwischen der Europäischen Union und der Organisation für Afrikanische Einheit (OAE), insbesondere hinsichtlich Konfliktverhütung in Afrika aus.

Der Europäische Rat zeigt sich besorgt über die Verschlechterung der Lage der Flüchtlinge an den Grenzen zu Ruanda und des damit verbundenen Risikos regionaler Destabilisierung. Er begrüßt und unterstreicht die äußerste Dringlichkeit der gegenwärtigen Initiativen der internationalen Gemeinschaft, die darauf abzielen, die Rückkehr der Flüchtlinge zu erleichtern, der Regierung von Ruanda bei der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse beizustehen und die nationale Versöhnung zu fördern.

9. Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag

Der Europäische Rat bekräftigt das bereits auf dem Europäischen Rat in Korfu zum Ausdruck gebrachte nachdrückliche und vorbehaltlose Eintreten der Europäischen Union für die Ziele Universalität und unbefristete, unkonditionierte Weitergeltung des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV). Die Europäische Union wird im Rahmen ihrer "Gemeinsamen Aktion zur Vorbereitung der NVV-Konferenz 1995" ihre Bemühungen fortsetzen, dieses Ziel zu fördern.

 

10. Nuklearschmuggel

Der Europäische Rat hat seine Besorgnis über den Nuklearschmuggel ausgedrückt sowie Maßnahmen und Leitlinien zu seiner Bekämpfung gebilligt. Er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken und die Herkunfts- und Transitländer bei der Bekämpfung vor Ort wirkungsvoll zu unterstützen. Weiterhin fordert er alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, auf, ihr ziviles sensitives Material (Plutonium und hochangereichertes Uran) unter internationale Sicherungsmaßnahmen zu stellen.

11. Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen

Der Europäische Rat verfolgt die Vorbereitungen für den Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen vom 6. bis 12. März 1995 mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Europäische Union ist am Vorbereitungsprozeß aktiv beteiligt und tritt engagiert für einen erfolgreichen Abschluß ein.

12. Konferenz zur Klimarahmenkonvention in Berlin

Der Europäische Rat bekräftigt den Willen, auf der 1. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Berlin im März 1995 zum Schutz des Klimas vor schädlichen Veränderungen für die Industriestaaten bis zum Jahre 2000 die Stabilisierung der C02-Emissionen auf dem Niveau des Jahres 1990 zu erreichen und zu prüfen, wie eine ähnliche Verpflichtung über das Jahr 2000 hinaus herbeigeführt werden kann.

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei der Umsetzung des Aktionsplans vom Dezember 1993 bisher erzielt werden konnten.

Dies gilt vor allem für die Harmonisierung des formellen Asylrechts und die Bedingungen für die Aufnahme von Studenten und selbständigen Erwerbstätigen sowie die Harmonisierung der Visapolitik. Er stellt mit Genugtuung fest, daß auf eine deutsche Initiative hin Reiseerleichterungen im Rahmen von Schulfahrten erzielt worden sind.

Er fordert den Rat auf, die Arbeiten über die Verordnungen zur Liste der visapflichtigen Drittstaaten und zur einheitlichen Visamarke möglichst bis zur Tagung des nächsten Europäischen Rates zum Abschluß zu bringen.

Europol

Der Europäische Rat hat die überragende Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Bedrohung durch Drogen unterstrichen und hat deshalb beschlossen, daß die Konvention zur Errichtung von EUROPOL spätestens bis zum Europäischen Rat in Cannes abzuschließen ist.

Er begrüßt die unter deutschem Vorsitz erzielten Fortschritte bei der Erarbeitung der EUROPOL-Konvention. Er bedauert, daß trotz dieser Fortschritte die Beratungen bisher nicht abgeschlossen werden konnten.

Er hat den Rat (Justiz und Inneres) beauftragt, in Fortführung der bereits erzielten Ergebnisse auf der Grundlage des bestehenden Entwurfs eine ausgewogene Lösung für den Aufbau des Systems und die Rolle der Verbindungsbeamten, die Einbeziehung des Terrorismus in den Aufgabenbereich von Europol sowie für die institutionellen Aspekte zu erreichen.

Der Europäische Rat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß die Europol-Drogeneinheit als Vorläufer-Institution von Europol bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und damit verbundener illegaler Geldwäschehandlungen bereits erste Erfolge verzeichnen kann. Er ist übereingekommen, das Mandat dieser Institution auf den Kampf gegen den Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, Schleuserkriminalität, Autoschiebereien sowie auf mit diesen Kriminalitätsformen zusammenhängende Geldwäsche auszudehnen, und fordert den Rat auf, dies baldmöglichst durch einen geeigneten Rechtsakt umzusetzen.

Drogen

Der Europäische Rat erinnert an die Bedeutung, die er den weiteren Beratungen der zuständigen Minister über den von der Kommission vorgelegten Aktionsplan der Union zur Drogenbekämpfung beimißt. Er stellt fest, daß die Arbeiten in den entsprechenden Gremien begonnen haben, und er ersucht darum, daß sie so zum Abschluß gebracht werden, daß auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates im Juni 1995 Schlußfolgerungen unterbreitet werden können.

Kraftfahrzeug-Wegfahrsperre

Der Europäische Rat begrüßt die Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kfz-Kriminalität und insbesondere die Absicht der Kommission, zu prüfen ob elektronische Wegfahrsperren für alle neuen Fahrzeuge eingeführt werden können.

Betrugsbekämpfung

Die Bürger Europas erwarten als Steuerzahler zu Recht, daß Betrügereien, Verschwendung und Mißwirtschaft mit größter Strenge bekämpft werden. Dementsprechend hat der Vertrag über die Europäische Union dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof neue Befugnisse übertragen, die umfassend wahrgenommen werden müssen. Der Europäische Rat fordert daher zu einer konzertierten Aktion der Organe und der Mitgliedstaaten auf.

Der Europäische Rat hat in diesem Zusammenhang den Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Entschließung über die strafrechtlichen Sanktionen zur Kenntnis genommen, auf die sich der Rat (Justiz und Inneres) am 1. Dezember 1994 geeinigt hat. Der Europäische Rat fordert den Rat (Justiz und Inneres) auf, seine Beratungen aktiv weiterzuführen, damit im ersten Halbjahr 1995 eine gemeinsame Maßnahme oder ein Übereinkommen in diesem Bereich beschlossen werden kann. Er ersucht darüber hinaus den Rat (Wirtschafts- und Finanzfragen), die Verordnung über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft so bald wie möglich anzunehmen.

Der Europäische Rat ersucht die Mitgliedstaaten, Berichte über die Maßnahmen vorzulegen, die sie auf innerstaatlicher Ebene zur Bekämpfung der Verschwendung und des Mißbrauchs von Gemeinschaftsmitteln durchführen; diese Berichte werden auf der Tagung des Rates (Wirtschafts- und Finanzfragen) im Juni 1995 geprüft, damit sie dem Europäischen Rat im Dezember 1995 vorgelegt werden können. Zusätzlich sollten der Rat, die anderen Organe und die Mitgliedstaaten durchgreifendere Folgemaßnahmen zu den Sonderberichten des Europäischen Rechnungshofs durchführen.

 

Aufnahme von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen

Der Europäische Rat würdigt die von einzelnen Mitgliedstaaten gezeigte Bereitschaft zur vorübergehenden Aufnahme einer großen Anzahl von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen und fordert den Rat (Justiz und Inneres) auf, die durch den Zustrom von Flüchtlingen entstehenden Probleme zu prüfen mit dem Ziel, möglichst bald zu einer wirksamen Regelung der künftigen Lastenteilung auf dem Gebiet der humanitären Hilfe zu gelangen.

 

Europa und seine Bürger

Der Europäische Rat ist der Auffassung, daß dem Konzept der Unionsbürgerschaft unter Beachtung der nationalen Besonderheiten und der Verfassungsgrundsätze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkrete Inhalte gegeben werden müssen. Er begrüßt deshalb die politische Einigung über die Modalitäten des aktiven und passiven Wahlrechts bei Kommunalwahlen, das das bereits bestehende Wahlrecht der Unionsbürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ergänzen wird. Er geht davon aus, daß die Richtlinie noch vor Ende des Jahres vom Rat verabschiedet wird.

Der Europäische Rat ist sich einig, daß die Union bürgernäher und transparenter werden muß. Der Beitritt neuer Mitgliedstaaten sollte der Anlaß sein, auf diesem Wege weiterzugehen.

Freizügigkeit in Europa

Der Europäische Rat ist besorgt darüber, daß das Übereinkommen über die Personenkontrolle beim Überschreiten der Außengrenzen zur Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen gemäß den Bestimmungen des Vertrags einschließlich der Personenfreizügigkeit immer noch nicht abgeschlossen ist. Er fordert den Rat (Justiz und Inneres) auf, den Abkommensentwurf vor der nächsten Tagung des Europäischen Rates zur Unterzeichnung zu bringen, vorbehaltlich der Lösung der letzten noch offenen Frage.

In diesem Zusammenhang hat der Europäische Rat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß ab März 1995 die Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Schengen-Staaten abgeschafft werden und die Sicherheit der Bürger im Schengen-Raum durch Anwendung der Ausgleichsmaßnahmen des Schengener Übereinkommens gewahrt wird.

 

Förderung von Toleranz und Verständigung

Der Europäische Rat unterstreicht die große Bedeutung der unionsweiten Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Wahrung der Menschenwürde und des friedlichen Zusammenlebens aller Bürger in der Europäischen Union.

Er billigt die im Zwischenbericht der Beratenden Kommission enthaltenen Leitlinien und ersucht die Beratende Kommission, insbesondere die Arbeiten in den verschiedenen Bereichen der Bildung und Ausbildung, der Information und der Medien sowie im Bereich Polizei und Justiz zu vertiefen.

Der Zwischenbericht des Rates (Justiz und Inneres) sowie die Beiträge der Räte Bildung und Jugend zu dieser Frage bilden eine gute Grundlage für weitere Schritte im Hinblick auf die Erarbeitung einer Gesamtstrategie der Union gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Diese Arbeiten werden wirkungsvoll begleitet durch die Bemühungen im Rahmen des Europarats.

Der Europäische Rat fordert die Beratende Kommission und die Räte Justiz und Inneres, Bildung und Jugend auf, in diesem Sinne ihre Arbeiten weiterzuführen. Auf der Grundlage dieser Arbeiten wird der Europäische Rat in Cannes im Juni 1995 die Gesamtstrategie verabschieden.

Schiffskatastrophe der "Estonia" und Naturkatastrophen

Der Europäische Rat drückt seine volle Solidarität mit den Hinterbliebenen der Opfer der "Estonia" und den Bevölkerungen der Regionen in Italien, Frankreich und Griechenland aus, die in jüngster Zeit von Naturkatastrophen getroffen worden sind.

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ANHANG I

 

Liste der vorrangigen Verkehrs- und Energieprojekte

 

A. Verkehrsvorhaben

Laufende Arbeiten oder Arbeitsbeginn bis Ende 1996

1. Hochgeschwindigkeitszug Kombinierter Verkehr Nord-Süd I/A/D

Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin

Brenner-Achse: Verona-München;

2. Hochgeschwindigkeitszug (Paris)-Brüssel-Köln-Amsterdam-London

Belgien: franz./belg. Grenze Brüssel-Lüttich-belg./deut. Grenze B

Brüssel-belg./niederl. Grenze

Vereinigtes Königreich: London-Ärmelkanaltunnel UK

Niederlande: belg./niederl. Grenze-Rotterdam-Amsterdam NL

Deutschland: (Aachen-)  G27 Köln-Rhein/Main D

3. Hochgeschwindigkeitszug Süd E/F

Madrid-Barcelona-Perpignan-Montpellier

Madrid-Vitoria-Dax

4. Hochgeschwindigkeitszug Ost

Paris-Metz-Straßburg-Appenweier (-Karlsruhe) F/D

einschließlich der Abschnitte Metz-Saarbrücken-Mannheim F/D

und Metz-Luxemburg F/L

5. Kombinierter Verkehr konventionelle Bahnstrecke: Betuwe-Strecke NL/D

Rotterdam-niederl./deut. Grenze-(Rhein/Ruhr) (1)

6. Hochgeschwindigkeitszug Kombinierter Verkehr Frankreich-Italien F/I

Lyon-Turin

Turin-Mailand-Venedig-Triest

7. Griechische Autobahnen: Pathe: Rio Antirio, Patras-Athen-Saloniki-Prohamon

(griechisch-bulgarische Grenze) und Via Egnatia: Igomenitsa-Saloniki-

Alexandroupolis-Ormenio (griechisch-bulgarische Grenze)-Kipi

(griechisch-türkische Grenze)

8. Autobahn Lissabon-Valladolid P/ES

9. Zugverbindung Cork-Dublin-Belfast-Larne-Stranraer IRL/UK

10. Flughafen Malpensa (Mailand) I

11. Feste Verbindung Øresund (Schiene/Straße) zwischen Dänemark DK/S

und Schweden einschließlich Zufahrtsstrecken (Straße, Schiene, Luft)

  12. Nordisches Dreieck FIN/S

13. Straßenverbindung IRL-UK-Benelux UK/(IRL)

14. Hauptstrecke Westküste (Schiene) UK

 

B. ENERGIEVORHABEN

(Vorhaben, bei denen kurzfristig - bis 1997 - mit den Arbeiten begonnen werden kann und die mittelfristig - bis 1999 - abgeschlossen werden können.)

Vorhaben in der Europäischen Union

1. Elektrizitätsverbund Italien - Griechenland (Seekabel)

2. Elektrizitätsverbund Frankreich - Italien

3. Elektrizitätsverbund Frankreich - Spanien

4. Elektrizitätsverbund Spanien - Portugal

5. Elektrizitätsverbund zwischen dem Osten und dem Westen Dänemarks (Seekabel)

6. Erdgasnetz in Griechenland

7. Erdgasnetz in Portugal

8. Gasverbund Spanien - Portugal

Vorhaben mit Nachbarstaaten

9. Gaspipeline Algerien - Marokko - EU

10. Gaspipeline Rußland - Weißrußland - Polen - EU

 

 

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ANHANG II

Bericht der Christophersen-Gruppe

 

 

WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN

Die Gruppe der persönlichen Beauftragten der Staats- und Regierungschefs ersucht den Europäischen Rat, die in dem Bericht der Gruppe enthaltenen Empfehlungen zu unterstützen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Europäische Rat wird ersucht,

a) den vorrangigen Charakter der Projekte des Anhangs 1, Teil I und des Anhangs 2, Liste A zu bestätigen sowie

- den Rat und das Europäische Parlament aufzufordern, diese vorrangigen Projekte in die Leitlinien, in denen die Projekte von gemeinsamem Interesse genannt werden, aufzunehmen;

- die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft aufzufordern, die Projekte soweit wie möglich zu unterstützen und so rasch wie möglich durchzuführen;

b) das Europäische Parlament und den Rat aufzufordern, so rasch wie möglich die Leitlinien und die begleitende Verordnung über die Finanzierung zu verabschieden;

c) die Möglichkeit der Anwendbarkeit einer Netzkonzeption in ausgewählten Bereichen des Umweltschutzes zur Kenntnis zu nehmen und die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Möglichkeit der Erstellung von Leitlinien zum Thema Umweltnetz-Infrastrukturen und Hindernisse in diesem Zusammenhang zu prüfen, wobei der Einsatz bestehender Finanzinstrumente zur Unterstützung künftiger Leitlinien und vorrangiger Projekte hervorzuheben ist;

d) anzuerkennen, daß administrative, rechtliche und ordnungspolitische Faktoren die Durchführung vorrangiger Projekte stark behindern, und die Mitgliedstaaten und die Kommission aufzufordern, alle zur Beseitigung dieser Hindernisse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;

e) das Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Hinblick auf die Anbindung der transeuropäischen Netze an Netze außerhalb der Union, insbesondere in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum, zu bestätigen;

f) das Ziel der Erleichterung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu bestätigen und die Mitgliedstaaten, die Kommission, die EIB und den EIF aufzufordern, diesbezügliche Maßnahmen zu ergreifen;

g) zu bestätigen, daß erforderlichenfalls Maßnahmen ergriffen werden, damit vorrangige Projekte nicht in finanzielle oder andere Schwierigkeiten geraten, die ihre Durchführung gefährden;

 

h) anzuerkennen, daß die besondere Vorgehensweise der Christophersen-Gruppe - Ermittlung und Beschleunigung ausgewählter vorrangiger Projekte - für den Aufbau transeuropäischer Netze von zusätzlichem Nutzen ist und daß diese Bemühungen fortgesetzt werden sollten, und daher die nachstehenden von der Gruppe empfohlenen Folgemaßnahmen zu befürworten:

i) Der Europäische Rat sollte fortlaufend - auf der Grundlage eines jährlichen Berichtes der Kommission an den Europäischen Rat - im Einklang mit dem vom Europäischen Rat im Dezember 1993 verabschiedeten Weißbuch-Aktionsplan die Durchführung der vorrangigen Projekte vorantreiben.

ii) Ist die Durchführung einzelner vorrangiger Projekte gefährdet, sollte die Kommission dies dem Rat mitteilen; dieser erwägt unverzüglich - gegebenenfalls mit der Kommission und dem EIB - geeignete Maßnahmen.

iii) Die Mitgliedstaaten und die Union sollten aufgefordert werden, die Schaffung geeigneter Einrichtungen, die dem öffentlichen und dem privaten Sektor offenstehen, zu erwägen, um vorrangige Projekte zu fördern; die Kommission, die EIB und der EIF sollten die Koordinierung zwischen möglicherweise an vorrangigen Projekten interessierten Parteien aktiv unterstützen, z.B. durch von der Kommission veranstaltete Projektworkshops; die Kommission prüft, wie die Schaffung solcher Einrichtungen durch Gemeinschaftsvorschriften erleichtert werden kann.

iv) Die Kommission und die EIB sollten, in Absprache mit den Mitgliedstaaten, die Fortschritte bei der Finanzierung einzelner vorrangiger Projekte verfolgen; treten finanzielle Hindernisse allgemeiner Art auf, die mehrere vorrangige Projekte betreffen, erwägen sie geeignete Maßnahmen.

 

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ANHANG III

Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank

für die transeuropäischen Netze

Der Rat fordert die Bank auf, ihre bereits weit vorangebrachte Tätigkeit der Unterstützung der Finanzierung der vorrangigen Projekte fortzusetzen und künftig, unter Berücksichtigung ihrer normalen Prüfungs- und Ausleihekriterien, ihre diesbezüglichen Anstrengungen noch zu verstärken. Diese Anstrengungen sollten in enger Verbindung mit den jeweiligen Mitgliedstaaten und Projektträgern erfolgen und, soweit möglich, den privaten Sektor bei der Finanzierung und der Risikoübernahme einschalten.

Im Hinblick darauf errichtet die EIB einen speziellen Mechanismus für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse für die Gemeinschaft, und zwar namentlich für diejenigen auf der Liste der prioritären TEN-Vorhaben. Hierdurch soll der im Rahmen der Edinburgh-Fazilität erreichte Rhythmus der EIB-Finanzierungen beibehalten bzw. verstärkt werden. Das spezielle Fenster ist für Verkehrs-, Telekommunikations- und Energievorhaben im öffentlichen Sektor, im privaten Sektor und für gemeinsam in beiden Sektoren durchgeführte Vorhaben sowie für die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen bei Projekten von transeuropäischem Charakter bestimmt. Diese Finanzierungen werden nicht nur innerhalb der Union, sondern auch in Mittel- und Osteuropa sowie in Skandinavien, im Mittelmeerraum und für die Alpenüberquerung zur Verfügung stehen.

Unter entsprechenden Voraussetzungen wären die wichtigsten Merkmale:

a) sofern eine gesunde finanzielle Basis gegeben ist, Bereitstellung längerer Laufzeiten und längerer tilgungsfreier Zeiten, um so die erforderliche Schuldentilgung besser mit

dem zu erwartenden Cash-flow der Projekte in Einklang zu bringen;

b) Bereitstellung von Refinanzierungsfazilitäten an die Banken zu Beginn eines Projekts, so daß diese davon ausgehen können, daß ihre Darlehen in Einklang mit ihren üblichen Laufzeiten refinanziert werden können;

c) frühestmögliche Einschaltung der EIB in die Erörterung der finanziellen und vertraglichen Strukturierung eines Projekts in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission, so daß die Einschaltung der Bank und die des EIF die Identifizierung geeigneter Finanzierungskonstruktionen erleichtern können;

d) eine Ausweitung der normalen Einschaltungskriterien der Bank, um so eine systematischere Berücksichtigung von Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze zu erreichen, unabhängig davon, ob diese ihren Standort innerhalb oder außerhalb der Fördergebiete haben.

Die Bank wird ihren Verwaltungsrat regelmäßig über die erzielten Fortschritte informieren und ihrem Rat der Gouverneure jährlich Bericht erstatten.

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ANHANG IV

Bericht des Rates an den Europäischen Rat (Essen)

über die Strategie zur Vorbereitung des Beitritts

der assoziierten MOEL

 

I. Einleitung

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni 1993 in Kopenhagen beschlossen, daß die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können. Der Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und die in den Schlußfolgerungen der genannten Tagung aufgezeigten erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zu erfüllen. Die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Stoßkraft der europäischen Integration zu erhalten und ihren inneren Zusammenhalt und ihre grundlegenden Prinzipien zu wahren, stellt ebenfalls einen sowohl für die Union als auch für die Beitrittskandidaten wichtigen Gesichtspunkt dar.

Die assoziierten Länder haben bemerkenswerte Fortschritte auf dem Wege zur politischen und wirtschaftlichen Reform gemacht. Eine zielstrebige Fortsetzung dieses Reformkurses ist der Schlüssel zur erfolgreichen Eingliederung in die EU.

Die assoziierten Länder müssen sich auf ihre Mitgliedschaft vorbereiten und verstärkte Anstrengungen unternehmen, damit sie die Verpflichtungen eines Mitgliedstaats übernehmen können. Seitens der Europäischen Union müssen die institutionellen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Union auf der Regierungskonferenz im Jahre 1996 geschaffen werden, die zu diesem Zweck vor Aufnahme der Beitrittsverhandlungen stattfinden muß. Darüber hinaus wünscht der Rat, daß die Kommission ihm eine eingehende Analyse der Auswirkungen der Erweiterung im Kontext der gegenwärtigen Politiken der Union und deren Weiterentwicklung unterbreitet.

Der Europäische Rat ersuchte auf seiner Tagung in Korfu den Vorsitz und die Kommission, ihm auf seiner nächsten Tagung über die erzielten Fortschritte, über den Annäherungsprozeß seit der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen sowie über die im Hinblick auf die Vorbereitung des Beitritts zu verfolgende Strategie Bericht zu erstatten.

 

Die wichtigsten Instrumente dieser Strategie sind bereits vorhanden. Dabei handelt es sich um die in Kopenhagen beschlossenen strukturierten Beziehungen zu den Institutionen der Union sowie um die Europa-Abkommen. Diese Abkommen bilden ein flexibles und dynamisches Rahmenwerk für verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Da auf Beschluß des Rates mit weiteren Staaten Europa-Abkommen geschlossen werden, werden diese Staaten ebenfalls in diese Strategie einbezogen werden.

Ziel der hier aufgezeigten Strategie ist es, den assoziierten Ländern für die Vorbereitung ihres Beitritts einen Fahrplan an die Hand zu geben. Der wesentliche Bestandteil der Strategie ist die schrittweise Vorbereitung dieser Länder auf ihre Eingliederung in den Binnenmarkt der Europäischen Union im Wege einer stufenweise Übernahme der Binnenmarktregelungen der Union. Diese Strategie wird abgestützt durch Maßnahmen zur Förderung der Integration über die Entwicklung der Infrastruktur, die Zusammenarbeit im Rahmen der transeuropäischen Netze, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die Zusammenarbeit im Umweltbereich wie auch über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, im Kultursektor sowie in den Bereichen allgemeine Bildung und berufliche Ausbildung. Diese Integration wird durch das PHARE-Programm der Union unterstützt, das sich auf einer Richtbasis zu einem wirksameren mittelfristigen Finanzinstrument mit verbesserten Möglichkeiten zur Förderung der infrastrukturellen Entwicklung und der intraregionalen Zusammenarbeit entwickeln wird. Es wird anerkannt, daß sich auch der gemeinschaftliche Besitzstand und die Politiken der Gemeinschaft weiterentwickeln werden.

In politischer Hinsicht wird die Strategie durch den Ausbau strukturierter Beziehungen zwischen den assoziierten Ländern und der Union umgesetzt. Dies wird zur Schaffung einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens beitragen und die Voraussetzung dafür schaffen, daß Fragen von beiderseitigem Interesse in einem eigens hierfür eingerichteten Rahmen geprüft werden können.

Die Strategie wird durch folgende Maßnahmen umgesetzt.

 

II. Strukturierte Beziehungen

Für diese Strategie kommt dem Aufbau "strukturierter Beziehungen" zwischen den assoziierten Partnerländern in Mittel- und Osteuropa und den Institutionen der Europäischen Union eine zentrale Bedeutung zu; damit soll es den assoziierten Ländern ermöglicht werden, bei der Erörterung von Fragen von beiderseitigem Interesse eine aktive Rolle zu übernehmen.

Die Schaffung eines multilateralen Rahmens für einen intensivierten Dialog und Konsultationen wurde vom Europäischen Rat in Kopenhagen beschlossen, der Treffen zwischen dem Rat der Europäischen Union einerseits und den assoziierten Ländern andererseits vorsah. Diese Beschlüsse werden durch diese Strategie bekräftigt.

Der strukturierte Dialog umfaßt Gemeinschaftsbereiche, vor allem solche mit transeuropäischer Dimension (einschließlich der Bereiche Energie, Umwelt, Verkehr, Wissenschaft und Technik usw.), die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Bereiche Justiz und Inneres. Dieser Dialog wird durch den Aufbau einer praktischen Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten einerseits und den Regierungen der assoziierten Länder andererseits mit Leben erfüllt und sollte auch auf der Ebene der Parlamente der teilnehmenden Länder und des Europäischen Parlaments eingeführt werden. Dadurch, daß eine solche Zusammenarbeit zu einem normalen Bestandteil der Arbeit der Regierungen und der Parlamente wird, wird ein wichtiger Beitrag zur Vorbereitung der Beitritte geleistet.

Es besteht Einvernehmen darüber, daß neben den im Rahmen der Europa-Abkommen vereinbarten Treffen der einzelnen Assoziierungsräte ab dem Jahr 1995 grundsätzlich folgende Treffen mit den assoziierten Partnern zu Themen von gemeinsamem Interesse abgehalten werden:

 

- Staats- und Regierungschefs:

Treffen einmal im Jahr am Rande eines Europäischen Rates

- Außenminister:

halbjährliches Treffen zur Erörterung der gesamten Breite der Beziehungen zu den assoziierten Staaten, insbesondere des Standes und der Perspektiven des Heranführungsprozesses

- Treffen der Minister mit Zuständigkeit für die Binnenmarktentwicklung, insbesondere Finanz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister:

Treffen einmal im Jahr

- Verkehrs-, Telekommunikations-, Forschungs- und Umweltminister

Treffen einmal im Jahr

- Justiz und/oder Inneres:

halbjährlich ein Treffen

- Kultur, Bildung:

jährlich ein Treffen.

Grundsätzlich sollen die Treffen anläßlich der entsprechenden Ratstagung stattfinden. Sofern erforderlich können auch zusätzliche Treffen mit den assoziierten Ländern terminiert werden.

Jeder Mitgliedstaat, der in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres den Vorsitz übernimmt, ist aufgefordert, in Abstimmung mit der nachfolgenden Präsidentschaft die Treffen mit den assoziierten Staaten im voraus gemäß dem obenstehenden Plan für das jeweilige Kalenderjahr festzulegen und in seinem Arbeitskalender auszuweisen.

Es ist äußerst wichtig, daß diese Tagungen mit den assoziierten Ländern sorgfältig vorbereitet werden. Diese Aufgabe und die Sicherstellung der horizontalen Kohärenz des strukturierten Dialogs fällt dem AStV zu. Es könnte in Betracht gezogen werden, daß zur Vorbereitung der Tagungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" mit den Außenministern der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas in den Fällen, in denen auf diesen Tagungen der gesamte Fächer der Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Mittel- und Osteuropas behandelt werden soll, oder in anderen besonderen Situationen, die von Fall zu Fall zu beurteilen sind, Vorbereitungsgespräche im Rahmen gemeinsamer Sitzungen in Brüssel, insbesondere auf Botschafterebene, abgehalten werden.

 

III. Vorarbeiten zur Ausdehnung des Binnenmarktes

Die beitretenden Länder werden durch ihren Beitritt Teil des Binnenmarktes. Aus diesem Grunde muß die Vorbereitung auf den Binnenmarkt im Mittelpunkt der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts stehen. Diese Vorbereitung wird die assoziierten Länder dabei unterstützen, die sich aus der Mitgliedschaft in der Union ergebenden Verpflichtungen auf sich zu nehmen und ihre Fähigkeit zu entwickeln, sich dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union zu stellen. In den kommenden Jahren wird die Eingliederung in den Binnenmarkt einen komplexen Prozeß der Annäherung von Rechtsvorschriften, Normen und Standards mit sich bringen. Die heute festgelegte Strategie ist daher mittelfristig angelegt, wird jedoch durch kurzfristige Maßnahmen, die sofort wirksam werden, flankiert.

Kurzfristige Maßnahmen

a) Handelspolitische Schutzinstrumente

Die Kommission wird unbeschadet des Standpunkts des Rates bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten für Antidumping und Schutzmaßnahmen sowie im Rahmen der einzelnen Europa-Abkommen die assoziierten Länder vor Einleitung von Verfahren informieren und im Falle einer positiven Dumping- und Schadensfeststellung nach Beurteilung eines jeden Einzelfalles gegebenenfalls Preisverpflichtungen gegenüber Zöllen eindeutig den Vorrang geben.

b) Handel mit Textilien

Die EU wird den Zugang für Textilien zum Markt der Union weiter verbessern, indem Zollfreiheit für die Waren gewährt wird, für die Vereinbarungen über den passiven Veredelungsverkehr bestehen und die unter die Verordnung Nr. 636/82 fallen, wobei der Anwendungsbereich zu diesem Zweck ausgedehnt und entsprechend geändert wird.

c) Ursprungskumulierung

Der Schwerpunkt der Strategie hinsichtlich der Kumulierung wird auf einer Verbesserung der Effizienz der Europa-Abkommen liegen. Dabei soll sichergestellt werden, daß die bestehenden Kumulierungsbestimmungen von den Wirtschaftsteilnehmern voll in Anspruch genommen werden können. Die für die vier assoziierten Länder bestehende diagonale Kumulierung wird auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt werden. Die erfolgreiche Anwendung eines solchen Systems würde voraussetzen, daß sich alle assoziierten Länder auf ein System einigen und untereinander eine Vereinbarung schließen. Die Struktur sollte flexibel sein und es ermöglichen, daß künftig weitere Länder einbezogen werden, mit denen Assoziierungsabkommen geschlossen werden, beispielsweise mit den baltischen Staaten und Slowenien.

An zweiter Stelle sollte - soweit möglich gleichzeitig - die diagonale Kumulierung zwischen den EG-/EFTA-Staaten, die hinsichtlich der Ursprungsregeln als ein Gebiet behandelt werden, und den assoziierten Ländern eingeführt werden. Sämtliche EG-/MOEL-/EFTA-Länder wären sodann in eine Art "europäisches KumulationsSystem" einbezogen. Dabei wäre zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, Umgehungen zu verhindern, indem spezifische Bestimmungen in die Abkommen aufgenommen werden.

Bevor am Ende des Prozesses, dessen Schwierigkeiten nicht unterschätzt werden sollten, als dritte Stufe die vollständige Kumulierung in alle EuropaAbkommen aufgenommen wird, wird der Rat seinen Beschluß anhand einer sorgfältigen Prüfung der sektorspezifischen und regionalen Folgen der Einführung der vollständigen Kumulierung für die europäische Industrie fassen, wobei er die Auswirkungen der beiden ersten Stufen berücksichtigen wird. Durch Konzentration auf die Harmonisierung der Ursprungsregeln und die Ausweitung der Kumulationsmöglichkeiten würde die Effizienz der Europa-Abkommen vergrößert, der Marktzugang für Ursprungserzeugnisse verbessert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in ganz Europa stimuliert.

d) Angleichung im Falle Bulgariens und Rumäniens

Der für Bulgarien und Rumänien vorgesehene Zeitplan betreffend die Zölle und Zollkontingente für gewerbliche Waren, Textilien, EGKS-Erzeugnisse und Agrarprodukte sowie landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wird an den Zeitplan für die übrigen assoziierten Länder entsprechend den vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 31. Oktober beschlossenen Modalitäten angeglichen.

e) Anpassung der Assoziierungsabkommen

Die Assoziierungsabkommen werden angepaßt, um der Erweiterung der Union Anfang 1995 - zur Verhinderung einer Beeinträchtigung traditioneller Handelsströme - und dem Abschluß der Uruguay-Runde Rechnung zu tragen und den Handel weiter auszubauen.

Mittelfristige Maßnahmen

Binnenmarkt

Um zum Zeitpunkt des Beitritts auf die Teilnahme am Binnenmarkt vorbereitet zu sein, müssen die assoziierten Länder ihre Rechtsvorschriften an die Rechtsvorschriften der Union angleichen. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird die Kommission nach Konsultationen mit den assoziierten Ländern dem Rat ein Weißbuch über den Binnenmarkt vorlegen, in dem die Maßnahmen aufgezeigt werden, die die assoziierten Länder ergreifen müssen.

In dem Weißbuch werden die einschlägigen Fortschritte in den verschiedenen Sektoren ermittelt, die zur Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines einheitlichen Marktes beitragen.

Die Hauptaufgabe fällt dabei den assoziierten Ländern zu, die Rechtsvorschriften und Durchführungsvorschriften erlassen und Normen und Zertifizierungsverfahren einführen müssen, die mit denjenigen der EU in Einklang stehen.

Die EU verpflichtet sich, die assoziierten Länder bei dieser Aufgabe zu unterstützen. In dem Weißbuch werden konkrete Verfahren der Zusammenarbeit vorgeschlagen, wobei die Assoziierungsabkommen weitestgehend genutzt werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen treffen, um die notwendige fachliche technische Hilfe zu geben, die Mitgliedstaaten an diesen Bemühungen wo immer möglich zu beteiligen und die Koordinierung sicherzustellen.

Diese Aufgaben werden sowohl finanzielle Mittel als auch technische und juristische Hilfe erfordern, die zu einem guten Teil über das PHARE-Programm bereitgestellt werden können.

Dieses Weißbuch wird für unsere Partner ein wichtiger Leitfaden für ihre Vorbereitung auf den Beitritt sein und vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 1995 geprüft werden.

 

Wettbewerbs- und Beihilfenpolitik

Im Hinblick auf den künftigen Beitritt ist eine zufriedenstellende Durchführung der Wettbewerbspolitik und der Kontrolle der staatlichen Beihilfen in den assoziierten Ländern von besonderer Bedeutung. Die Arbeit in diesem Bereich ist in den meisten der assoziierten Länder hinsichtlich des Erlasses von Wettbewerbsvorschriften und der Errichtung von Wettbewerbsbehörden weit vorangeschritten.

Im Bereich der staatlichen Beihilfen wird die Kommission die assoziierten Länder dabei unterstützen, ein Verzeichnis ihrer staatlichen Beihilfen, das auf der gleichen Grundlage wie in der Union festgelegt wird, zu erstellen und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kommission wird ersucht, dem Rat jährlich einen Bericht über diese Verzeichnisse vorzulegen. Die Kommission kann darüber informieren, welche Beihilfearten in der Union zulässig sind und inwieweit darüber hinaus Beihilfen zulässig sind, mit denen die spezifischen Probleme der assoziierten Länder während des Reformprozesses überwunden werden. Die Kommission wird ein Ausbildungsprogramm für Wettbewerbspolitik auflegen, bei dem das Fachwissen und die Erfahrung der Kommission und der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten genutzt wird.

Jedes assoziierte Land könnte eine einzige Behörde mit der Überwachung und der Kontrolle sämtlicher staatlicher Beihilfen beauftragen. Dadurch soll erreicht werden, daß die mit der Kontrolle der staatlichen Beihilfen beauftragte Behörde ihre Aufgabe auf der Grundlage transparenter Rechtsvorschriften unabhängig und möglichst einheitlich ausübt.

Wenn eine zufriedenstellende Durchführung der Wettbewerbspolitik und der Kontrollen der staatlichen Beihilfen sowie die Anwendung der den Binnenmarkt betreffenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft gewährleistet sind und dadurch ein dem innerhalb des Binnenmarktes bestehenden Schutz vergleichbarer Schutz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist, dürfte die Union bereit sein, vom Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente im Bereich der gewerblichen Erzeugnisse Abstand zu nehmen.

IV. Landwirtschaft

Die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie in den assoziierten Ländern tragen erheblich zu deren wirtschaftlichen Entwicklung bei. Daher wird die Kommission die Auswirkungen sämtlicher subventionierter Ausfuhren auf die Landwirtschaft in diesen Ländern prüfen. Sie wird dies anhand des jeweiligen Preisniveaus in der EU und den assoziierten Ländern tun und diesen Unterschieden bei der Festsetzung der Erstattungen Rechnung tragen. Der Rat nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission, die Assoziierungsabkommen unter anderem im Lichte der Ergebnisse der Uruguay-Runde und der Erweiterung der Union anzupassen. Um eine etwaige Lücke nach den Beitritten am 1. Januar 1995 und der förmlichen Anpassung der Assoziierungsabkommen zu überbrücken, sollten autonome Maßnahmen rein technischer Art ergriffen werden, um die traditionellen Handelsströme nicht zu unterbrechen.

Darüber hinaus wird die Kommission ersucht, in einem Bericht darzulegen, warum nur wenige der von der Union eröffneten Zollkontingente voll ausgeschöpft werden, und im ersten Halbjahr 1995 zu erläutern, wie die derzeitigen Kontingente besser in Anspruch genommen werden könnten.

Da die Landwirtschaft ein Schlüsselfaktor in dieser Strategie ist, wird die Kommission ersucht, in der zweiten Hälfte des Jahres 1995 eine Untersuchung über alternative Strategien zur Entwicklung der Beziehungen im Bereich Landwirtschaft zwischen der EU und den assoziierten Ländern im Hinblick auf den künftigen Beitritt dieser Länder vorzulegen.

 

V. Investitionsförderung

Rasches Wachstum und eine weitere Strukturreform in den assoziierten Ländern sind wesentliche Voraussetzungen für den letztendlichen Erfolg des Prozesses des wirtschaftlichen Wandels in diesen Ländern. Die zunehmende Ersparnisbildung wird zwar Inlandsinvestitionen finanzieren, doch sind auch umfangreiche Auslandsinvestitionen vonnöten. Die Europäische Union hat daher ein Programm zur Förderung von Investitionen seitens der Union verabschiedet, jedoch gleichzeitig anerkannt, daß die größten Bemühungen von den assoziierten Ländern selbst ausgehen müssen.

Im Einklang mit den vom Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 31. Oktober vereinbarten Modalitäten wird dieses Programm die weitere Unterstützung von Investitionsförderungsstellen, die Einsetzung eines Wirtschaftsbeirats sowie die weitere Unterstützung - im Rahmen des PHARE-Programms - von Initiativen wie der Umstrukturierung und Modernisierung von Produktionskapazitäten, der Entwicklung kleiner Betriebe und der finanziellen Unterstützung für Infrastruktur-Investitionen umfassen.

 

VI. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Strukturierte Beziehungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind besonders wichtig als Mittel zur Überwindung des weitverbreiteten Gefühls der Unsicherheit in Mittel- und Osteuropa. Sie können die Bemühungen im Rahmen der Westeuropäischen Union, der NATO und der Partnerschaft für den Frieden, der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Stabilitätspakts um mehr Sicherheit und Stabilität überall in Europa stärken. Die Union und die assoziierten Länder haben ein gemeinsames Interesse an der Verhütung von Konflikten etwa im Zusammenhang mit Grenzfragen und sollten sich häufig über außen- und sicherheitspolitische Themen von gegenseitigem Interesse konsultieren.

In diesem Bereich der Zusammenarbeit sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. Der multilaterale politische Dialog mit den assoziierten Ländern ist im Anschluß an die Schlußfolgerungen des Europäischen Gipfels von Kopenhagen im Juni 1993 intensiviert worden und zielt nunmehr darauf ab, die assoziierten Länder mit Verfahren innerhalb der EU vertraut zu machen und ihnen gleichzeitig die Gelegenheit zu bieten, sich an Aktionen der Union zu beteiligen.

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" hat auf seiner Tagung am 7. März 1994 beschlossen, nicht nur den Dialog auf allen Ebenen zu intensivieren und auszuweiten, sondern auch den assoziierten Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, sich bestimmten Maßnahmen der Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wie Erklärungen, Demarchen und gemeinsamen Aktionen anzuschließen. Leitlinien für die praktische Durchführung solcher Maßnahmen wurden im Benehmen mit den assoziierten Ländern im Oktober 1994 festgelegt.

Auf diesen Prozeß kann man bauen, und die Zusammenarbeit kann gezielter und substantieller werden, wenn zu Beginn einer Präsidentschaft prioritäre Themen festgelegt werden.

VII. Inneres und Justiz

In der "Berliner Erklärung", die von den an der Berliner Konferenz am 8. September 1994 teilnehmenden Justiz- und Innenministern verabschiedet wurde, wird betont, daß der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung sämtlicher Formen der organisierten Kriminalität im Hinblick auf den Beitritt der assoziierten Länder zur EU besondere Bedeutung zukommt. Im Sinne der "Berliner Erklärung" zieht die EU eine Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern unter anderem in folgenden Bereichen in Betracht:

- illegaler Rauschgifthandel

- Diebstahl von und illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen

- Schleuserkriminalität

- Kraftfahrzeugverschiebung.

Die EU wird die Bereiche festlegen, in denen die Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern entweder vom Standpunkt dieser Länder oder von dem der Union aus besonders dringend oder besonders vielversprechend ist. Ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit Vorschlägen dafür, wie die Zusammenarbeit in den in der Berliner Erklärung aufgeführten Bereichen erfolgen sollte, wäre dem Europäischen Rat unter französischem Vorsitz vorzulegen. Die Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl und Einwanderung sollte ebenfalls gefördert werden, und zwar insbesondere durch die Herstellung von Verbindungen zwischen den assoziierten Ländern und CIREA und CIREFI (den Informations-, Reflexions- und Austauschzentren für Asylfragen und Einwanderung).

VIII. Umwelt

Die Umweltfragen sind von lebenswichtiger Bedeutung sowohl für die assoziierten Länder als auch für die Europäische Union. Viele dieser Probleme können nur auf europäischer Ebene gelöst werden, und daher ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich.

Zu diesem Zweck betont die EU, wie wichtig es ist, daß die auf der Tagung des Rates (Umwelt) mit den Umweltministern der assoziierten Länder am 5. Oktober 1994 in Luxemburg festgelegten Ziele erreicht werden.

Die EU weist nachdrücklich auf die Bedeutung des Prozesses "Umwelt für Europa" hin und wird bei der Vorbereitung der im Jahre 1995 in Sofia stattfindenden Konferenz eng zusammenarbeiten.

Innerhalb eines geeigneten Rahmens müßte ein intensiver Informationsaustausch über die Umweltpolitik, Strategien für eine nachhaltige Entwicklung, die Integration der Umweltanforderungen in andere Politiken, die Gesetzgebung auf EU- und nationaler Ebene sowie über Initiativen in anderen internationalen Gremien sichergestellt werden. Die Prioritäten für ein Programm zur Herstellung der Konvergenz der Umweltpolitiken und zur Angleichung der Umweltvorschriften der assoziierten Länder müßten ermittelt werden.

Eine enge Zusammenarbeit der assoziierten Länder mit der Europäischen Umweltagentur in Übereinstimmung mit Artikel 19 der Satzung dieser Agentur sowie ein künftiger Beitritt zu dieser Agentur werden dazu beitragen, die in Luxemburg festgelegten Ziele zu erreichen.

Es ist besonders wichtig, die VN-Klimarahmenkonvention schnellstmöglich zu ratifizieren und umzusetzen, um insbesondere die Stabilisierung, Beschränkung und Verringerung der CO2-Emissionen entsprechend der Konvention zu erreichen, und eng zusammenzuarbeiten, um eine etwaige Weiterentwicklung der in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz 1995 in Berlin zu ermöglichen.

Ferner betont die EU die Notwendigkeit, die Umweltschutzerfordernisse im Lichte der auf der Ministertagung in Luxemburg am 5. Oktober verabschiedeten Empfehlungen und festgelegten Ziele in die nationale und europäische Verkehrspolitik zu integrieren. Die EU vereinbart eine enge Zusammenarbeit bei der bereits begonnenen Vorbereitung der ECE-Konferenz über Verkehr und Umwelt im Jahre 1996, um ein positives Ergebnis der Konferenz im Sinne der auf der Ministertagung vom 5. Oktober festgelegten Schlußfolgerungen zu erzielen.

Eine Unterstützung im Rahmen des PHARE-Programms kann gewährt werden, damit die von der Europäischen Union und ihren Partnern gemeinsam festgelegten Ziele leichter verwirklicht werden können. Die Europäische Union wird sonstige Geber und die Internationalen Finanzierungsinstitutionen ermutigen, dieses Programm zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit zu verbessern, um Synergieeffekte zu erzielen.

IX. Verkehr/TEN

Die Einbeziehung der assoziierten Länder in die Transeuropäischen Netze (TEN) ist ein Schlüsselfaktor für die Stärkung ihrer wirtschaftlichen und politischen Bindungen an die Union.

Demzufolge hat sich die Gruppe der persönlichen Vertreter der Staats- und Regierungschefs in den Bereichen Verkehr und Energie unter Berücksichtigung der einschlägigen Leitlinien für das Gebiet der Gemeinschaft und der Prioritäten der Nachbarstaaten mit der Frage einer Ausweitung der TEN auf diese Staaten befaßt. Ihre Empfehlung zur Intensivierung der Koordinierungsverfahren ist ein wesentlicher Schritt hin zur Errichtung der Transeuropäischen Netze über die Grenzen der Union hinaus.

Die Gruppe schlug weitere Arbeiten in bezug auf folgende Projekte vor:

- Berlin-Warschau-Minsk-Moskau (Schiene und Straße)

- Dresden-Prag (Schiene und Straße)

- Nürnberg-Prag (Straße)

- ständige Verbindung über die Donau zwischen Bulgarien und Rumänien (Schiene und Straße)

- Helsinki-St. Petersburg-Moskau (Schiene und Straße)

- Triest-Laibach-Budapest-Lemberg-Kiew (Schiene und Straße)

- Rußland-Weißrußland-Polen-EU (Erdgas-Pipeline)

- Telematik-Plattform in der Ostsee und Stromringnetz im Baltikum.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden gemäß den Schlußfolgerungen der Gruppe weiterhin intensiv prüfen, welchen Korridoren und Verfahren Priorität einzuräumen ist und wie sie vollendet werden können. Zu diesem Zweck sind die verfügbaren Finanzierungsinstrumente möglichst effizient zu nutzen. Dies gilt für Darlehen der Europäischen Investitionsbank, das PHARE-Programm und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Verbindung mit der Gemeinschaftsinitiative "INTERREG II".

Besondere Beachtung wäre dem von der EIB angekündigten TEN-Sonderfenster zu schenken, das auch für Projekte in den assoziierten Ländern von Bedeutung ist. Programme in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie sowie transeuropäische Umweltprogramme würden unter diese Fazilität fallen.

 

X. Kultur, Bildung und Ausbildung

1. Allgemeines

Das grundlegende Ziel, die Zusammenarbeit mit den assoziierten Ländern nicht nur wirtschaftlich und politisch auszuweiten, sondern sie auch in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur weiterzuentwickeln, wird von den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, dem Europäischen Parlament und der Kommission unterstützt. Während die Gemeinschaft angemessene Beiträge leisten sollte, ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die weitere Vertiefung ihrer Beziehungen zu den assoziierten Ländern in Übereinstimmung mit ihren Zielen und ihrer Einschätzung der Möglichkeiten, wie dies zu erreichen ist, zu beschließen. Bei allen Aktivitäten ist der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Union uneingeschränkt Rechnung zu tragen.

2. Kultur

Die Kommission ist ersucht worden, alle derzeitigen und geplanten Programme der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten sowie internationaler Organisationen mit den assoziierten Ländern im Bereich der Kultur im Hinblick auf die Schaffung einer größeren Transparenz und besseren Koordinierung zu ermitteln.

Die von der Kommission vorgelegten neuen kulturellen Programme, die derzeit noch erörtert werden, könnten für Drittländer geöffnet werden; eine angemessene Beteiligung der assoziierten Länder sollte in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Rates vom 27. Juli 1994 möglich sein.

Die Europa-Abkommen sowie die bilateralen Abkommen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten zur Intensivierung der kulturellen Zusammenarbeit, unter anderem die Erhaltung des kulturellen und architektonischen Erbes, die berufliche Bildung, die Übersetzung literarischer Werke, den Austausch nichtkommerzieller Kunstwerke, Filmproduktionen und die Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor sowie die Zusammenarbeit zur Verhinderung des illegalen Handels mit Kulturgütern.

 

3. Bildung

Die Gemeinschaftsprogramme "Leonardo" und "Sokrates" sowie das Programm "Jugend für Europa" sollten auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27. Juli 1994 für die assoziierten Länder zugänglich sein. Ebenso wichtig sind das TEMPUS-Programm im Hinblick auf die Förderung der Neustrukturierung des höheren Bildungswesens und die berufliche Ausbildung.

Die europäischen akademischen Institute sollten die assoziierten Länder nach und nach in ihre Arbeiten miteinbeziehen, und in den assoziierten Ländern sollte eine verstärkte Zusammenarbeit mit auf Europa ausgerichteten Institutionen in Betracht gezogen werden.

Die bilaterale Zusammenarbeit in den betroffenen Bereichen - z.B. die strukturelle Reform der beruflichen Ausbildung und die Entwicklung neuer, im Zuge der Reform des Wirtschaftssystems erforderlicher Qualifikationen - ist von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus könnten die bilateralen Bemühungen zur Förderung des Austauschs von Universitätsstudenten und -professoren sowie die gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen ebenso wie die Gründung von Partnerschaften zwischen Schulen und die Förderung des Erlernens europäischer Sprachen intensiviert werden.

4. Ausbildung leitender Beamter

Das Ausbildungsprogramm der Kommission sowie die nachhaltigen Bemühungen der einzelnen Länder, Diplomaten und sonstigen Regierungsbeamten aus den assoziierten Ländern, die erforderlichen Kenntnisse in europäischer Politik, in Europarecht und damit zusammenhängenden Disziplinen zu vermitteln, sollten verstärkt und ausgeweitet werden.

5. Information

Es besteht das Bedürfnis unter den Mitgliedstaaten der EU und den assoziierten Ländern nach einer besseren Kenntnis der gesellschaftlichen Verhältnisse der jeweils anderen Seite. Daher sind die Informationsbemühungen auszuweiten und zu vertiefen, wobei natürlich das Prinzip der Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen, der Pressefreiheit und der freien Verbreitung von Meinungen in vollem Umfang zu respektieren ist.

XI. Finanzielle Zusammenarbeit

Die wesentliche Rolle der finanziellen Unterstützung durch die EU im Rahmen des PHARE-Programms besteht darin,

- den assoziierten Ländern zu helfen, den "gemeinschaftlichen Besitzstand" zu absorbieren;

- die marktwirtschaftlichen Reformen und die mittelfristige Umstrukturierung der Volkswirtschaften und gesellschaftlichen Verhältnisse in diesen Ländern zu vollenden, um auf diese Weise die Voraussetzungen für deren künftige EU-Mitgliedschaft zu schaffen.

Das PHARE-Programm ist auf angemessene Weise mit Mitteln auszustatten, wobei die Neufestlegung der im Rahmen dieser Strategie vorgesehenen Prioritäten zu berücksichtigen ist. Flexible mehrjährige Planungen mit Richtwerten werden sowohl ganz generell als auch für die einzelnen Länder erforderlich sein. Im Mittelpunkt wird in den kommenden fünf Jahren die Festlegung einer umfassenden Rahmenvereinbarung stehen. Die finanzielle Vorausschau von Edinburgh einschließlich der vorgesehenen Steigerungsraten und der Steigerung aufgrund der EU-Erweiterung werden für das PHARE-Programm weiterhin maßgebend sein.

Die Haushaltsvoranschläge 1995 für das PHARE-Programm sollen auch für die folgenden Jahre bis 1999 ein finanzielles Minimum darstellen. Der Rat wird die Steigerungsraten, die er prinzipiell für wünschenswert hält, nach dem Europäischen Rat in Essen überprüfen. Dies wird die Effizienz des PHARE-Programms bei der Unterstützung des zum Beitritt führenden Integrationsprozesses steigern, wobei den Standpunkten der europäischen Länder Rechnung getragen wird. Mit dem PHARE-Programm werden Maßnahmen zur Förderung der Annäherung von Gesetzen und Normen sowie der wirtschaftliche Reformprozeß und die Entwicklung einer angemessenen Infrastruktur unterstützt. Zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur wird die Europäische Union die auf dem Kopenhagener Gipfel vereinbarte Grenze von 15 % für die PHARE-Finanzierung auf 25 % anheben.

Die EIB wird ersucht, ihre Darlehenstransaktionen innerhalb ihrer derzeitigen gesicherten Darlehensobergrenze insbesondere im Bereich der Infrastrukturinvestitionen als Beitrag zur Vorbereitung des Beitritts auszuweiten. Sie sollte - wo immer möglich - die Möglichkeiten einer engen Zusammenarbeit mit dem PHARE-Programm und den internationalen Finanzinstitutionen sondieren.

 

XII. Intraregionale Zusammenarbeit und Förderung "gutnachbarlicher Beziehungen"

Für den Erfolg dieser Strategie ist die regionale Zusammenarbeit zwischen den assoziierten Ländern selbst und mit ihren unmittelbaren Nachbarn von besonderer Bedeutung. Der Stabilitätspakt stellt diese Aspekte unter dem politischen und sicherheitspolitischen Gesichtspunkt heraus; viele praktische Beispiele der Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern werden aus dem PHARE-Programm finanziert. Diese Art der Zusammenarbeit ist auch für die Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung wichtig.

Die EU ermutigt die assoziierten Länder, die bilateralen Freihandelsbeziehungen, die jedes einzelne von ihnen mit der Union unterhält, auch untereinander einzuführen. In diesem Zusammenhang zeigen die Bestrebungen zur Schaffung einer mitteleuropäischen Freihandelszone in die richtige Richtung.

Zur verstärkten Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die zur Verwirklichung des Stabilitätspakts beiträgt, wird die EU

- eine neue Initiative zur Förderung des Handels in der Region in die Wege leiten. Diese Initiative wird folgendes umfassen: Hilfe bei der Einführung moderner Handelsgesetze, soweit erforderlich, Transfer von EU-Know-how und beim Marketing, Unterstützung bei der Verbreitung von EU-Normen und technische Unterstützung bei der Entwicklung einer Ausfuhrversicherung und von Ausfuhrgarantien;

 

- gemäß den Vereinbarungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 31. Oktober ein Programm für die regionale Zusammenarbeit und "gutnachbarliche Beziehungen" einführen, mit dem mehrjährige und mehrere Länder einbeziehende Projekte der Zusammenarbeit in Land- und Seegrenzregionen gefördert werden sollen, an denen Länder der Union/MOEL, MOEL/MOEL und MOEL/GUS beteiligt sind und die sich auf Bereiche wie Verkehr, Versorgungsleistungen, Umwelt, Wirtschaftsentwicklung, Humanressourcen und Landwirtschaft erstrecken. Aus diesem Programm sollen Projekte der regionalen Zusammenarbeit entlang der Grenze zwischen der EU und den MOEL gemeinsam mit INTERREG finanziert werden. Bei der Gewährung von Mitteln für die in Frage kommenden Länder wird sorgfältig darauf geachtet, daß die Anstrengungen, die für Grenzregionen entlang der Grenze der gegenwärtigen Gemeinschaft bereits ins Auge gefaßt wurden, nicht vermindert werden. Unter geeigneten Umständen können Mittel aus diesem Programm in kohärenter und wirksamer Weise mit Mitteln der EIB, der EBWE und der Weltbank kombiniert werden, um eine substantielle, koordinierte und rasch auszahlbare Hilfe für Projekte im Zusammenhang mit regionaler Zusammenarbeit und gutnachbarlichen Beziehungen bereitzustellen. Der Rat ersucht die Kommission, zu dieser Frage rechtzeitig zu dem Treffen des Stabilitätspaktes einen Bericht vorzulegen;

- ein Programm zur Verhinderung von Verzögerungen an den Grenzen entwickeln.

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Die Europäische Union bekräftigt durch die Verabschiedung dieser Strategie, daß sie sich für den Beitritt der assoziierten Länder einsetzt, weist jedoch gleichzeitig auf den Umfang der Anstrengungen hin, die für die erforderlichen Anpassungen der sich entwickelnden Unionspolitiken erforderlich sind. Mit dieser Strategie soll diesen Ländern dabei geholfen werden, sich der Herausforderung, die für sie der Weg zum Beitritt darstellt, zu stellen.

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ANHANG V

Bericht des Rates an den Europäischen Rat (Essen)

über die künftige Mittelmeerpolitik

 

 

1. Der Rat hat die Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die Verstärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union durch die Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer geprüft, welche die Europäische Kommission am 25. Oktober 1994 auf Ersuchen des Europäischen Rates (Korfu) vorgelegt hat. Der Rat hat auf seiner Tagung vom 31. Oktober 1994 mit großem Interesse Kenntnis von der Mitteilung der Kommission genommen.

2. Der Rat teilt voll und ganz die Auffassung der Europäischen Kommission, daß der Mittelmeerraum ein Gebiet von strategischer Bedeutung für die Gemeinschaft darstellt. Frieden, Stabilität und Wohlstand in dieser Region haben für Europa mit den allerhöchsten Vorrang.

3. In Anbetracht dessen macht sich der Rat den allgemeinen Ansatz und die Ziele einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu eigen, deren Grundlage, wie in der Mitteilung der Kommission erläutert, eine verstärkte Zusammenarbeit in einer großen Zahl von Bereichen ist. Eine solche Partnerschaft müßte auf den bereits bestehenden engen Beziehungen mit den Ländern dieser Region und den vorhandenen Strukturen der allgemeinen Mittelmeerpolitik der Europäischen Union aufbauen. Sie müßte darüber hinaus die besonderen Bedürfnisse und Möglichkeiten jedes der betroffenen Länder () mit berücksichtigen.

4. Der Rat unterstützt die Entwicklung eines Raums Europa-Mittelmeer, in dem politische Stabilität und Sicherheit herrschen. Die Verstärkung des politischen Dialogs muß sich auf die Wahrung demokratischer Grundsätze, verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte stützen.

5. Der Rat teilt die Auffassung, daß ein erster wichtiger Baustein einer künftigen Partnerschaft Europa-Mittelmeer die von der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagene schrittweise Einführung eines freien Handelsverkehrs der Mittelmeerstaaten untereinander sowie zwischen der gesamten Region und der Europäischen Union wäre. Die regionale Zusammenarbeit wird ein zentraler Faktor beim Aufbau einer solchen Freihandelszone sein.

6. Der Rat teilt die Auffassung, daß diese schrittweise Entwicklung durch eine umfangreiche zusätzliche finanzielle Hilfe unterstützt werden sollte.

Der Rat wird diese Frage nach der Tagung des Europäischen Rates (Essen) umgehend prüfen und dabei die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigen:

- Grundlage für diese Beratungen sind die Beschlüsse des Europäischen Rates (Edinburgh) zu den Eigenmitteln, einschließlich der Finanziellen Vorausschau betreffend "Externe Politikbereiche";

- gemäß dem Europäischen Rat (Edinburgh) sollte in Anbetracht der sich verändernden Prioritäten der Gemeinschaft eine angemessene Ausgewogenheit bei der geographischen Aufteilung der gemeinschaftlichen Mittelbindungen gewahrt werden;

- was die künftige Struktur der finanziellen Unterstützung des Mittelmeerraums betrifft, so bedarf diese Frage nach Ansicht des Rates weiterer Vertiefung durch die Kommission und eingehender Beratungen im Rat.

7. Der Rat macht sich den Ansatz der Kommission zu eigen, daß die Europäische Union mit dem Ausbau weiterer, gemeinsam mit den Partnern im Mittelmeerraum festzulegender Bereiche der Zusammenarbeit beginnen sollte. Hierunter könnten die industrielle und die Entwicklungszusammenarbeit, die soziale und kulturelle Zusammenarbeit, die Bereiche Energie, Umwelt, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungen, Kapitalverkehr, Wissenschaft und Technik, Drogenhandel, illegale Einwanderung, Fremdenverkehr sowie Verkehrswesen und Infrastrukturnetze fallen.

8. Der Rat vermerkt, daß die Unterstützung der Europäischen Union für den Mittelmeerraum die von den betreffenden Ländern zu unternehmenden erheblichen Anstrengungen zur Verbesserung ihrer eigenen Situation und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nicht ersetzen kann.

9. Der Rat unterbreitet daher das nachstehende Konzept für entsprechende Maßnahmen, die sich der Europäische Rat in Essen zu eigen machen könnte und die darin bestünden, daß

- erneut die Bereitschaft der Europäischen Union bekräftigt wird, die Mittelmeerländer bei ihren Bemühungen zur schrittweisen Umwandlung ihrer Region in ein Gebiet des Friedens, der Stabilität, des Wohlstands und der Zusammenarbeit durch Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum zu unterstützen und stufenweise die Handelsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage unter anderem der Ergebnisse der Uruguay-Runde zu stärken;

- bis Ende dieses Jahres die Verhandlungen mit Marokko, Tunesien und Israel, wie vom Europäischen Rat in Korfu gefordert, abgeschlossen werden;

 

- in Kürze ähnliche Verhandlungen mit Ägypten und anderen in Frage kommenden Mittelmeerländern, die dies wünschen, aufgenommen werden;

- die Wirtschaftshilfe für Algerien, wie vom Europäischen Rat in Korfu vorgesehen, fortgesetzt wird und gleichzeitig alle Beteiligten, die Gewalt ablehnen, zum Dialog aufgerufen werden;

- die Kommission und der Rat aufgefordert werden, die unter Nummer 6 genannten Grundsätze umzusetzen;

- die Verhandlungen mit der Türkei über die Vollendung und vollständige Einführung der Zollunion abgeschlossen und die Beziehungen zu diesem Partner verstärkt werden;

- erneut bestätigt wird, daß Zypern und Malta bei der nächsten Erweiterung der Union mit einbezogen werden, und der Rat aufgefordert wird, Anfang 1995 neue von der Kommission vorzulegende Berichte sowie einen Bericht des europäischen Beobachters für Zypern zu prüfen.

10. Der Rat empfiehlt, daß der Europäische Rat der Einberufung einer Europa-Mittelmeer-Konferenz auf Ministerebene im zweiten Halbjahr 1995 durch die Europäische Union zustimmt. Zu dieser Konferenz sollten alle betroffenen Mittelmeerstaaten eingeladen werden. Diese Konferenz, die eine intensive Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erfordern wird, sollte die Möglichkeit zu einer ausführlichen Erörterung der künftigen Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum bieten, bei der alle wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen angesprochen werden.

Auf dieser Konferenz sollte Einvernehmen über eine Reihe wirtschaftlicher und politischer Leitlinien für die Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer im nächsten Jahrhundert erzielt werden. Ferner wird ein ständiger und geregelter Dialog über alle Fragen von gemeinsamem Interesse eingeleitet.

11. Der Rat ersucht die Kommission, Anfang 1995 spezifische Vorschläge zur Durchführung aller Aspekte ihrer Mitteilung vorzulegen, damit der Rat die erforderlichen Beschlüsse fassen und die Konferenz vorbereiten kann.

 

 

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