MITTEILUNG AN DIE PRESSE
Betrifft:
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2367. Tagung des Rates - ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN - am 16. Juli 2001 in Brüssel |
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Präsident: |
Herr Louis MICHEL Vize-Premierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten |
INHALT
TEILNEHMER
*ERÖRTERTE PUNKTE
ERKLÄRUNG DES RATES UND DER KOMMISSION *
SCHIFFBAU - WTO-VERFAHREN GEGEN KOREA UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN GÖTEBORG
*BESTANDSAUFNAHME DER BERATUNGEN IN DEN ANDEREN RATSFORMATIONEN
*ERWEITERUNG
*PROGRAMM DES VORSITZES - DIALOG MIT DEM EUROPÄISCHEN BÜRGER - ÖFFENTLICHE AUSSPRACHE
*NAHER OSTEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
*AFRIKA/REGION DER GROSSEN SEEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
*WESTLICHER BALKAN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
*KONFLIKTVERHÜTUNG - SCHLUSSFOLGERUNGEN
*EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
*BEZIEHUNGEN ZUR TÜRKEI
*UNRWA
*OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
*AUSSENBEZIEHUNGEN
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Sanktionen gegen Iran/Libyen - Schlussfolgerungen *-
Prioritäten der Europäischen Union für die 56. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen *-
Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz - Schlussfolgerungen *-
Beziehungen zum Westlichen Balkan - Sonderbericht des Rechnungshofs: Schlussfolgerungen *-
Beziehungen zum Mittelmeerraum *-
Gipfeltreffen EU-Ukraine *-
Ukraine - Gemeinsame Strategie *-
Russland - Gemeinsame Strategie *-
Nichtverbreitung *-
Beziehungen zu den MOEL *-
Assoziation mit Ungarn *-
Beziehungen zu Kasachstan *-
Beziehungen zu Kirgisistan *ANTIDUMPING
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Einfuhren von Taschenfeuerzeugen mit Ursprung unter anderem in Thailand *-
Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen mit Ursprung in China *-
Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen *WIRTSCHAFT UND FINANZEN
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Auf der MWSt. basierende Eigenmittel *-
Republik San Marino - Währungsvereinbarung *FISCHEREI
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Technische Maßnahmen in der Irischen See *Für weitere Auskünfte: 02-285.64.23, 02-285.87.04 oder 02-285.68.08
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
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Belgien : |
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Herr Louis MICHEL |
Vize-Premierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten |
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Frau Annemie NEYTS-UYTTERBROECK |
Staatssekretärin, dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet |
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Dänemark : |
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Herr Friis Arne PETERSEN |
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten |
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Deutschland : |
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Herr Joschka FISCHER |
Bundesminister des Auswärtigen und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland |
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Herr Christoph ZÖPEL |
Staatsminister, Auswärtiges Amt |
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Herr Axel GERLACH |
Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie |
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Griechenland : |
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Frau Elissavet PAPAZOÏ |
Stellvertretende Ministerin für auswärtige Angelegenheiten |
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Spanien : |
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Herr Josep PIQUÉ I CAMPS |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Herr Ramón de MIGUEL |
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten |
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Frankreich : |
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Herr Hubert VEDRINE |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Herr Pierre MOSCOVICI |
Beigeordneter Minister beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten |
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Irland : |
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Herr Brian COWEN |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Italien : |
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Herr Renato RUGGIERO |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Herr Roberto ANTONIONE |
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten |
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Luxemburg : |
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Frau Lydie POLFER |
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten |
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Niederlande : |
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Herr Jozias VAN AARTSEN |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Herr Dick BENSCHOP |
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten |
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Österreich : |
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Frau Benita FERRERO-WALDNER |
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten |
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Portugal : |
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Herr Jaime GAMA |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Frau Teresa MOURA |
Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten |
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Finnland : |
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Herr Erkki TUOMIOJA |
Minister für auswärtige Angelegenheiten |
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Schweden : |
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Frau Anna LINDH |
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten |
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Vereinigtes Königreich : |
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Herr Jack STRAW |
Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen |
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Kommission : |
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Herr Pascal LAMY |
Mitglied |
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Herr Mario MONTI |
Mitglied |
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Herr Chris PATTEN |
Mitglied |
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Herr Günter VERHEUGEN |
Mitglied
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Generalsekretariat des Rates : |
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Herr Javier SOLANA |
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP |
ERKLÄRUNG DES RATES UND DER KOMMISSION
Rat und Kommission haben mit Erschütterung und Abscheu die Meldung von den beiden kürzlich verübten Mordanschlägen in Spanien erhalten, denen zwei dem Gemeinwohl dienende Bürger - ein Stadtrat der Unión del Pueblo Navarro (Volksunion Navarras) sowie ein Kommissar der autonomen baskischen Polizei - zum Opfer gefallen sind, und sie bekunden der Bevölkerung und den Behörden Spaniens und im Besonderen den Opfern und ihren Familien ihre tiefe Verbundenheit.
Diese terroristischen Gewaltakte stellen einen Angriff auf die Grundfesten des demokratischen Systems dar, auf das sich auch die Union gründet.
Angesichts dieser Anschläge bekräftigen Rat und Kommission ihre feste Entschlossenheit, alle ihnen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, um den Terrorismus zu bekämpfen.
* * *
SCHIFFBAU - WTO-VERFAHREN GEGEN KOREA UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS
Der Rat hörte Ausführungen der Kommissionsmitglieder LAMY und MONTI zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit Korea über den Schiffbau und die Beratungen in der Kommission über das Verfahren zur Einleitung von WTO-Maßnahmen einerseits und über den Vorschlag für die Einführung eines vorübergehenden Unterstützungsmechanismus zugunsten der Schiffbauindustrie der Europäischen Union andererseits.
In dem Meinungsaustausch, der den Ausführungen der Kommissionsmitglieder folgte, wurde deutlich, dass eine breite Mehrheit nach Klärung der Einzelheiten des Vorgehens die Einleitung eines WTO-Verfahrens favorisiert, während der Unterstützungsmechanismus für den Schiffbausektor der Gemeinschaft ein geteiltes Echo fand.
Folglich wurde der Ausschuss der Ständigen Vertreter beauftragt, die Kommissionsvorschläge zu prüfen, sobald der Rat förmlich damit befasst wird.
MASSNAHMEN IM ANSCHLUSS AN DIE TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES IN GÖTEBORG
Der Rat erörterte unter diesem Tagesordnungspunkt drei Themen, nämlich den Kyoto-Prozess, die Umsetzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung und den Dialog mit den Globalisierungsgegnern.
Hinsichtlich des Kyoto-Prozesses wurde er vom Vorsitz über den Stand der in Göteborg zwischen der Union und den USA vereinbarten Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für Klimaänderungen unterrichtet.
Was die Strategie für nachhaltige Entwicklung betrifft, so nahm der Rat die Angaben des Vorsitzes zur Arbeitsteilung zwischen den Ratsformationen und der Koordinierungsrolle des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" zur Kenntnis..
Zum Dialog mit den Globalisierungsgegnern verabschiedete der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen:
"Die Minister nahmen Kenntnis von den Schlussfolgerungen des Rates "Justiz und Inneres" über die Sicherheit der Tagungen des Europäischen Rates und öffentlicher Veranstaltungen, die Auswirkungen auf andere ähnliche internationale Tagungen haben können. Sie sprachen sich für eine engere internationale Zusammenarbeit mit dem Ziel aus, einerseits die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu garantieren und andererseits zu gewährleisten, dass öffentliche Veranstaltungen dieser Art friedlich ablaufen.
Die Minister unterstrichen, dass sich die Europäische Union und ihre demokratisch gewählten Regierungen um eine Auslegung der politischen Dimension der Globalisierung und ein Eingehen auf die Besorgnisse, die die Globalisierung in unseren Gesellschaften hervorruft, bemühen müssen, um die sich vollziehenden strukturellen Änderungen in geeigneter Weise zu steuern mit dem Ziel, zum politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt der internationalen Gemeinschaft beizutragen.
In diesem Zusammenhang halten die Minister es für nützlich, den konstruktiven Dialog mit den Sozialpartnern, den NRO und den anderen Vertretern der Zivilgesellschaft über die Globalisierung und deren Auswirkungen fortzusetzen. Die Parlamente müssen in diesen Dialog eingebunden werden. Die Kommission und der Rat werden eine ausführliche Darlegung veröffentlichen, der sich entnehmen lässt, dass die Europäische Union in dieser Hinsicht bereits eine sehr positive Rolle wahrnimmt.
Der Rat vertritt die Ansicht, dass die politische Debatte über die Globalisierung und der Dialog mit der Europäischen Zivilgesellschaft eine Aufgabe ist, mit der die Europäische Union sich in den kommenden Jahren befassen muss, um auf die Auswirkungen der Globalisierung einzuwirken und die Vorteile der Globalisierung in vollem Umfang nutzen zu können. Der Rat hebt hervor, dass ein eingehenderer Dialog mit den Entwicklungsländern aufgenommen werden muss, um deren Besorgnissen angesichts der Globalisierung Rechnung zu tragen."
BESTANDSAUFNAHME DER BERATUNGEN IN DEN ANDEREN RATSFORMATIONEN
Der Rat nahm Kenntnis von einer Bestandsaufnahme der Arbeiten an den Dossiers, die zurzeit in den anderen Ratsformationen behandelt werden. Dieses Verzeichnis wurde vom Vorsitz erarbeitet, um es dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) zu ermöglichen, seine horizontale Koordinierungsfunktion für sämtliche Tätigkeiten der Ratsformationen wahrzunehmen, um die Abstimmung zwischen diesen selbst sowie mit den allgemeinen Zielen der Union zu gewährleisten und dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates zu erleichtern. Es wurde festgestellt, dass bei keinem der in der Bestandsaufnahme genannten Dossiers im Augenblick Beratungsbedarf besteht.
Der Rat hörte Erläuterungen des Vorsitzes zu seinem Arbeitsprogramm auf dem Gebiet der Erweiterung sowie Ausführungen der Kommission und der Mitgliedstaaten.
In seinen Ausführungen unterstrich der Vorsitzende die Absicht des belgischen Vorsitzes,
- das zügige Tempo der Beitrittsverhandlungen aufrechtzuerhalten, wobei er die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Göteborg) umfassend zur Anwendung bringen und auf den von den vorangegangenen Vorsitzen erzielten Fortschritten aufbauen wird, und dem Fahrplan ebenso entschlossen wie der schwedische Vorsitz zu folgen;
- die wesentlichen Verhandlungsgrundsätze: Bewertung der eigenen Leistungen, Differenzierung, Aufholen des Rückstands einzuhalten;
- die Beitrittsländer aufzufordern, in ihren Anstrengungen zur Fortführung der für den Beitritt erforderlichen Reformen nicht nachzulassen;
- die Probleme der Erweiterung gegebenenfalls auf mehreren Tagungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) zu behandeln und dem Europäischen Rat in Laeken auf der Grundlage des von der Kommission im November vorzulegenden neuen strategischen Berichts eine Bewertung der Ergebnisse vorzulegen;
- Im Hinblick auf eine stärkere Einbindung der Bewerberländer in die Arbeiten der Union werden sie bei mehreren Gelegenheiten zu einem Gedankenaustausch mit dem Rat aufgefordert und anlässlich der informellen Tagung der Außenminister sowie anlässlich der Tagung des Europäischen Rates in Laeken eingeladen;
- in Bezug auf die Heranführungsstrategie für die Türkei die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 11. Juni sowie die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Göteborg) in vollem Umfang anzuwenden;
- ferner eine Europäische Konferenz zu organisieren.
Was die Verhandlungen selbst angeht, so beabsichtigt der Vorsitz, mit den Bewerberländern, mit denen Kapitel behandelt werden können, am 27. Juli 2001 eine erste Reihe von Konferenztagungen auf Stellvertreterebene zu veranstalten. Sofern die Verhandlungsfortschritte dies erlauben, hat der Vorsitz am 25. und 26. Oktober 2001 mit jenen Ländern, mit denen in dem bis dahin erreichten Stadium Verhandlungen über die Sachthemen stattfinden können, eine zweite Reihe von Konferenzen in Aussicht genommen. Eine weitere Reihe von Konferenzen ist für den 27. und 28. November geplant. Die Beitrittskonferenzen auf Ministerebene sind für den 11. und 12. Dezember 2001 anberaumt worden.
PROGRAMM DES VORSITZES - DIALOG MIT DEM EUROPÄISCHEN BÜRGER - ÖFFENTLICHE AUSSPRACHE
Die über Fernsehen für die Presse und die breite Öffentlichkeit übertragene öffentliche Aussprache, die traditionell bei der Vorstellung des Arbeitsprogramms zu Beginn jeder Präsidentschaft veranstaltet wird, wurde vom belgischen Vorsitz für einen Meinungsaustausch darüber genutzt, wie die Union für mehr Bürgernähe sorgen kann. Zur Strukturierung der Aussprache hatte der Vorsitz den Ministern einige mögliche Schwerpunkte für die Diskussion vorgeschlagen:
- Wie sehen die Mitgliedstaaten die Erwartungen und Klagen ihrer Bürger bezüglich der Europäischen Union? Wie sollte damit umgegangen werden?
- Wie kann eine befriedigendere Antwort auf die Frage nach dem "Warum" gegeben werden und wie lassen sich die großen Herausforderungen, vor denen Europa steht, überzeugender erklären?
- Was kann die Union tun, damit ihr Anliegen nicht nur bei den Eingeweihten, sondern vor allem bei der Bevölkerung auf Verständnis trifft?
Bei seinen Erläuterungen verwies der Vorsitzende vor allem darauf, dass in den Umfragen zwar stets der wirtschaftliche Wohlstand, die nachhaltige Entwicklung, die Verdeutlichung der Stellung Europas in der Welt und der Status Europas als eines Raums der Freiheit und des Rechts positiv bewertet werden, ein Teil der öffentlichen Meinung Europa indessen als fremde, ja sogar feindliche Institution und deren Strukturen als anonym oder auch realitätsfern empfindet. Der Zusammenhang zwischen den Zielen und den Maßnahmen der Union in ihren verschiedenen Politikfeldern wird nicht mehr deutlich. Die Arbeitsweise der Organe wird zunehmend komplizierter, was dazu führt, dass ihre Legitimation in Frage gestellt wird.
Die Minister führten eine breite Aussprache darüber, wo im Einzelnen die Ursachen für fehlendes Verständnis, Gleichgültigkeit, ja sogar feindselige Einstellung von Teilen der Öffentlichkeit gegenüber der europäischen Integration liegen. Sie entwickelten ihre Gedanken zu der Frage, wie sich ein besseres Verständnis bei der Gesamtheit der Bürger und nicht nur bei den Sachkennern erreichen lässt.
Nach der Aussprache zog der Vorsitzende Bilanz. Zunächst stellte er fest, dass weitgehend Einigkeit darüber besteht, wo die Unzufriedenheit zu suchen ist. So wird davon ausgegangen, dass das europäische Aufbauwerk den Sorgen der Bürger entrückt ist und dass die Ziele und Maßnahmen der Union kaum nachvollziehbar sind; auch sind offenbar alle Beteiligten der einmütigen Ansicht, es herrsche Furcht vor der bevorstehenden Erweiterung.
Schlussfolgernd legte der Vorsitzende folgende Aktionsbereiche fest:
- Vorrang gebührt den inhaltlichen Fragen. Mit den konkreten Errungenschaften in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt, Gesundheit, Recht, Asyl, Einwanderung, aber auch Außenpolitik, die dem Bürger unmittelbar zugute kommen, soll ein besseres Bild von Europa vermittelt werden.
- Das Bild der Union muss verbessert werden. Es ist notwendig zu erläutern, welche Bedeutung eine erweiterte, auf die Grundwerte Frieden, Stabilität und Wohlstand gestützte Europäische Union hat. Wichtig ist, dass die Europäer überzeugt sind; dazu müssen alle Bürger in die Derbatte über die Zukunft eines erweiterten Europas einbezogen werden. Hierbei muss Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit im Mittelpunkt stehen.
- Zukunftsweisende Argumente sind gefragt. Es muss eine grenzübergreifende Aussprache über die Union stattfinden. Dabei sollte auf ein bloßes Gegenüberstellen nationaler Standpunkte oder auf historische Bezüge verzichtet werden, über die die junge Generation nicht oder nur unzureichend informiert ist.
- Die Botschaft von Europa muss überzeugender vermittelt werden. Die heutige öffentliche Aussprache war nur ein erster Schritt. Die Haltung gegenüber den Medien ist zu überdenken, und die Regierungen sollten es unterlassen, Europa als Sündenbock zu benutzen. Anstelle der Sprache der Amtsstuben sollte wieder die jedem Bürger vertraute und von ihm bevorzugte Alltagssprache gebraucht werden. In diesem Zusammenhang griff der Vorsitzende die Idee von der Wiedereinführung einer institutionsübergreifenden Dienststelle für Öffentlichkeitsarbeit auf.
Abschließend dankte er seinen Kollegen für den erfreulichen Ablauf der Aussprache und für die Qualität der Diskussionsbeiträge und erklärte, er hoffe, bei ihnen die Freude an Aussprachen geweckt zu haben, die er - wenn möglich - in den kommenden sechs Monaten fortzusetzen beabsichtige.
NAHER OSTEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die gegenwärtig herrschende Situation zwischen Israelis und Palästinensern birgt eine große Gefahr für die beiden Völker und die Stabilität in der Region. Der Rat bringt erneut seine tiefe Besorgnis in dieser Hinsicht zum Ausdruck. Um die festgefahrene Situation zu überwinden, die Eskalation zu stoppen und den politischen Prozess wieder in Gang zu bringen, gibt es keine andere Möglichkeit als die Anwendung der Empfehlungen der Mitchell-Kommission. Der Hohe Vertreter Solana, Mitglied dieser Kommission, wird ersucht, seine diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen. Die Empfehlungen der Mitchell-Kommission müssen unverzüglich und vollständig umgesetzt werden. Jegliche Verzögerung bei der Umsetzung dieser Empfehlungen oder das Stellen weiterer Bedingungen arbeiten dem Extremismus in die Hände und nähren weitere Gewalttätigkeiten. Parallel dazu müssen alle schon eingegangenen Verpflichtungen zur Beendigung der Gewalt genauestens eingehalten werden. Die in diesem Sinne unternommenen Anstrengungen müssen fortgesetzt und intensiviert werden. Der Terrorismus muss mit unbeugsamer Entschlossenheit bekämpft werden. Die Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren sind ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Die beiden Parteien müssen sich jeglicher Provokation enthalten. Es darf nichts unternommen werden, um eine Schwächung oder Destabilisierung der Gegenpartei zu erreichen. Beide Parteien müssen sich bewusst machen, dass ihre Gegenpartei der einzig mögliche Friedenspartner ist. Zur Überwindung der Hindernisse, die der Anwendung der Empfehlungen im Wege stehen könnten, ist ein unparteiischer Überwachungsmechanismus erforderlich. Ein solcher Mechanismus wäre im Interesse beider Parteien. Die Europäische Union ist weiterhin bereit, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten sowie mit dem VN-Generalsekretär Kofi Annan und allen an den Friedensbemühungen im Nahen Osten beteiligten Partnern ihre Rolle wahrzunehmen.
AFRIKA/REGION DER GROSSEN SEEN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Rat hat sich gemäß seinem am 14. Mai angenommenen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten in Afrika für eine umfassende, kohärente und koordinierte Rolle der EU in der Region ausgesprochen und zugesagt, in diesem Sinne zu handeln. Die angestrebte Kohärenz sollte insbesondere in unserer jeweiligen politischen Lesart, unserem diplomatischen Vorgehen und unserer Politik im Bereich der Hilfe und Zusammenarbeit zum Tragen kommen und einen stärker regional ausgeprägten Ansatz der Reaktionen auf die Krisen fördern. Dieses Konzept der Union wird ferner darauf abzielen, die Koordinierung mit den Vereinten Nationen und den internationalen Finanzierungsinstitutionen zu verbessern.
Der Rat ist über den belgischen Aktionsplan für die Region der Großen Seen unterrichtet worden.
Hinsichtlich der Entwicklung der Lage in der Demokratischen Republik Kongo vertritt der Rat die Auffassung, dass die Möglichkeiten, die sich zu Beginn des Jahres eröffnet haben, trotz des realen Risikos einer Verschlechterung der Situation weiter bestehen. Der Rat ist übereingekommen, weiterhin mit besonderer Wachsamkeit die drei wesentlichen Aspekte des Lusaka-Prozesses zu verfolgen: den Entwaffnungs-, Demobilisierungs-, Wiedereingliederungs- und Heimkehrplan, den Rückzug der ausländischen Truppen und den nationalen Dialog. Der Rat begrüßt den Beschluss der Kommission, rasch eine Soforthilfe für die Bevölkerung bereitzustellen. Der Rat hat seine Absicht bekundet, eine Wiederaufnahme der Hilfe und der Zusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo zu fördern, die schrittweise und ausgewogen erfolgen soll. Dieses erneute Engagement wird von den Fortschritten abhängen, die bei der Umsetzung der Vereinbarung von Lusaka und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates erzielt werden, was in erster Linie bedeutet, dass es einen wirklichen und nachprüfbaren Friedenswillen zwischen den Parteien sowie einen operativen innerkongolesischen Dialog- mit realistischen Zielen und einem dichten Zeitplan- geben muss. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass das am 20.August von dem Vermittler Masire angekündigte Treffen ohne neuerlichen Aufschub stattfindet. Der Rat wird in diesem Zusammenhang dafür Sorge tragen, dass die Initiativen im Bereich der Entwaffnung, Demobilisierung, Wiedereingliederung und Heimkehr und im Bereich des innerkongolesischen Dialogs unter der Ägide des Vermittlers Masire die Unterstützung der Union erhalten.
Der Rat hat seine Besorgnis über die Entwicklungen im Osten der Demokratischen Republik Kongo geäußert und dem Sonderbeauftragten der Union für die Region der Großen Seen empfohlen, Bericht zu erstatten, die bilateralen Kontakte zwischen den Staatschefs der Region zu fördern und an den Generalsekretär der Vereinten Nationen heranzutreten, damit er eine Pilotinstitution für die Konzipierung und Umsetzung eines Entwaffnungs-, Demobilisierungs-, Wiedereingliederungs- und Heimkehrplans benennt.
Was Burundi anbelangt, so begrüßt der Rat die von Vermittler Mandela angekündigte Vereinbarung über die Leitung des Übergangs in Burundi, die einen Ausweg aus der politischen Sackgasse bieten und die Bewerkstelligung des Übergangs gewährleisten könnte. Der Rat ist jedoch weiterhin über die Sicherheits- und humanitäre Lage, die sich auf beunruhigende Weise verschlechtert, ernstlich besorgt. Der Rat erinnert daran, dass der Sicherheitsrat die Verantwortlichkeiten der Staaten der Region in der burundischen Krise aufgezeigt hatte, und er richtet einen dringlichen Appell an die Staaten der Region, ihren Einfluss bei allen Hauptbeteiligten des Konflikts geltend zu machen. Die Union prüft, auf welche Art und Weise sie ihre fachliche und finanzielle Unterstützung für die Bemühungen des Vermittlers Mandela verstärken kann, so dass ein koordinierter und kontinuierlicher Verhandlungsprozess mit den Rebellenbewegungen gewährleistet ist.
Der Rat ist der Auffassung, dass Schritte unternommen werden müssen, damit die Wiederherstellung einer rechtsstaatlichen Ordnung, in der die Grundsätze verantwortungsvoller Staatsführung eingehalten werden, sowie der Wiederaufbau der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Länder der Region ermöglicht werden.
Die nächsten Besuche des Kommissionsmitglieds Nielson und des Generalsekretärs/Hohen Vertreters für die GASP in der Demokratischen Republik Kongo und der weiteren Region werden Gelegenheit dazu bieten, erneut das entschiedene Eintreten der Union für den Friedensprozess sowie die Solidarität der Union mit den schwergeprüften Völkern der Region zum Ausdruck zu bringen.
° ° °
Während des Essens sprachen die Minister über das weitere Vorgehen nach dem Gipfeltreffen Afrika-Europa, das im April 2000 in Kairo stattgefunden hat. Sie vereinbarten die Abhaltung einer Ministerkonferenz Afrika-Europa am 10./11. Oktober 2001 in Brüssel sowie einer zweiten Ministerkonferenz im Frühjahr 2002 in einem afrikanischen Land.
WESTLICHER BALKAN - SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Rat hat die Aufnahme des politischen Dialogs zwischen den Führern der wichtigsten politischen Parteien in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf der Grundlage des Rahmendokuments begrüßt, das Präsident TRAJKOVSKI vom EU-Sonderbeauftragten LÉOTARD und vom Sondergesandten der Vereinigten Staaten PARDEW übergeben wurde. Die Führer der wichtigsten politischen Parteien des Landes müssen sich nun ihrer Verantwortung stellen. Sie müssen auf der Grundlage der schon erzielten Fortschritte diesen Dialog, der in substanzielle politische Reformen münden muss, möglichst bald zum Abschluss bringen. Der Rat hat alle Beteiligten aufgerufen, die geltende Waffenruhe auch weiterhin strikt einzuhalten. Der Rat hat seine Zufriedenheit über die Rolle der EUMM zum Ausdruck gebracht.
Der Rat hat einen gemeinsamen Standpunkt (siehe Anlage I) betreffend das Verbot einer Visaerteilung für Extremisten angenommen, der zu gegebener Zeit durch einen später noch zu fassenden Beschluss auf der Grundlage einer Empfehlung des Hohen Vertreters Javier SOLANA umgesetzt werden soll. Der Rat hat bei dieser Gelegenheit erneut deutlich gemacht, dass er jegliche Form von Extremismus in der Region verurteilt.
Der Rat hat gegenüber sämtlichen Ländern der Region erneut deutlich gemacht, dass sie in vollem Umfang mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zusammenarbeiten müssen, insbesondere durch Überstellung eines jeden Beschuldigten, der sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhält, an den Gerichtshof. Der Rat hat darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Herr MILOSEVIC an den ICTY überstellt wurde. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine Annäherung der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) an Europa dar.
Der Rat hat darüber hinaus die von Präsident MESIC unterstützte und durch eine Vertrauensabstimmung im Parlament bestätigte Entscheidung der kroatischen Regierung begrüßt, der Justiz Kroatiens die Dossiers zweier vom Strafgerichtshof in Den Haag beschuldigter kroatischer Staatsangehöriger im Hinblick auf deren Auslieferung zu übergeben. Er hat seine Genugtuung darüber geäußert, dass die Führung in Zagreb damit ihrem Willen Ausdruck verliehen hat, auf dem Weg der Demokratisierung sowie der Reformen und ihrer Integration in die europäischen Strukturen voranzuschreiten.
Der Rat hat den erfolgreichen Abschluss der Geberkonferenz für die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) vom 29. Juni begrüßt, mit dem die bisherigen Bemühungen der jugoslawischen Führung um politische und wirtschaftliche Reformen gestützt werden. Der Rat hat heute das in der Anlage II enthaltene Mandat der "Gemeinsamen Beratenden Task Force EU-BRJ" gebilligt und die Entscheidung begrüßt, dass die Task Force ihre konstituierende Sitzung am 23. Juli in Belgrad abhalten wird; dies wird ein erster Schritt hin zu den Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sein.
Im Anschluss an die Bildung der neuen Regierung in Montenegro hat der Rat unter Bezugnahme auf seine Schlussfolgerungen vom 22. Januar 2001 darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass zwischen Podgorica und Belgrad so bald wie möglich ein Dialog über eine künftige Verfassungsregelung aufgenommen wird, der alle zustimmen können.
Der Rat hat erklärt, dass er den insgesamt friedlichen Verlauf des zweiten Wahlgangs der Parlamentswahlen in Albanien, mit dem das gegenwärtige Voranschreiten bei der Achtung internationaler Standards für die Durchführung demokratischer Wahlen untermauert wird, als einen ermutigenden Schritt ansieht. Er hat die Hoffnung geäußert, dass die neue Regierung, die aus diesen Wahlen hervorgehen wird, die von der vorangegangenen Regierung unternommenen Reformbemühungen fortführen und sich bemühen wird, die im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ermittelten vorrangigen Fragen anzugehen. Die Europäische Union wird diese Bemühungen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Göteborg) weiterhin unterstützen.
Der Rat hat das Arbeitsdokument der Kommission zur Kenntnis genommen, in dem dargelegt ist, inwieweit Bosnien und Herzegowina den Fahrplan im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses durchgeführt hat, und zwar auch unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen betreffend die noch zu leistende Arbeit. Er hat die Führung von Bosnien und Herzegowina ermutigt, ihre Bemühungen um eine alsbaldige Erfüllung ihrer Verpflichtungen fortzusetzen, und ist nach wie vor entschlossen, sie dabei zu unterstützen.
Der Rat hat es begrüßt, dass auf der Tagung des Regionalen Runden Tisches des Stabilitätspakts vom 28. Juni in Brüssel der "Strategische Rahmen und die wichtigsten Prioritäten" angenommen wurden, womit künftig die Maßnahmen im Rahmen des Pakts noch gezielter durchgeführt werden können. Er hat ferner begrüßt, dass sieben südosteuropäische Länder am Vorabend der Tagung des Regionalen Runden Tisches des Pakts eine Absichtserklärung über die Liberalisierung und Erleichterung des Handels unterzeichnet haben und dass ein trilaterales Aktionsprogramm für die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen angenommen wurde.
° ° °
Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) - Erklärung des Rates ( 1)
Mit dem heutigen Beschluss über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien in Höhe von 300 Mio. Euro, der den Weg für eine baldige Einbeziehung der BRJ in das Mandat für vom Gemeinschaftshaushalt garantierte EIB-Darlehen frei macht, wollte der Rat eine weitere finanzielle Unterstützung zusätzlich zu den diesem Land bereits gewährten Beihilfen leisten. Sollte der Druck auf die Zahlungsbilanz der BRJ weiter zunehmen, so ist der Rat bereit, weitere Hilfen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau und der Bedingungen des IWF-Programms zu gewähren. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat die Absicht der Kommission zur Kenntnis, ihm diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten.
Anlage I
GEMEINSAMER STANDPUNKT DES RATES 2001/..../GASP
vom
betreffend das Verbot einer Visaerteilung für Extremisten
in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In seinen Schlussfolgerungen vom 11. Juni 2001 brachte der Rat seine wachsende Besorgnis über die ernste Verschlechterung der Sicherheitslage in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zum Ausdruck und verurteilte die kontinuierlichen Terroranschläge albanischstämmiger Extremisten.
(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2001 verurteilte der Rat erneut alle Formen von Terrorismus in der westlichen Balkanregion und erklärte seine weiterhin bestehende Entschlossenheit, gegebenenfalls auch durch restriktive Maßnahmen einschließlich eines Verbots der Visaerteilung für Extremisten, zu verhindern, dass derartige Aktionen den Demokratisierungsprozess untergraben.
(3) Es sollten keine Visa für Extremisten erteilt werden, die den Frieden und die Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gefährden und deren Souveränität und territoriale Unversehrtheit bedrohen.
(4) Damit dieser Gemeinsame Standpunkt die größtmögliche Wirkung entfalten kann, hält es die EU für wichtig, dass sich die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten Länder Zypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder ihm anschließen -
HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT FESTGELEGT:
Artikel 1
(1) Extremisten, die den Frieden und die Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gefährden und die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bedrohen, werden keine Visa erteilt.
(2) Die Liste der unter Absatz 1 fallenden Personen wird im Wege eines Durchführungsbeschlusses des Rates auf der Grundlage von Empfehlungen des Hohen Vertreters erstellt und aktualisiert.
Artikel 2
Damit das Verbot einer Visaerteilung die größtmögliche Wirkung entfalten kann, wird der Vorsitz die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten Länder Zypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder ersuchen, sich diesem gemeinsamen Standpunkt anzuschließen.
Artikel 3
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird laufend überprüft.
Artikel 4
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Artikel 5
Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Anlage II
Beratende Task Force EU/Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ): Mandat
Politischer Hintergrund
Die Bundesrepublik Jugoslawien sieht sich mit den typischen Problemen eines Landes konfrontiert, das sich sowohl in einer Übergangsphase als auch in einem Nachkriegszustand befindet. Ihre politischen Strukturen sowie ihre Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen müssen grundlegend umgestaltet werden, wobei der Prozess der Umgestaltung im Hinblick auf das gemeinsame Ziel der EU und der Bundesrepublik Jugoslawien, nämlich die europäische Integration, so weit wie möglich auf die EU ausgerichtet sein sollte.
Die politischen Veränderungen in den vergangenen Monaten und die laufenden Entwicklungen bieten der Bundesrepublik Jugoslawien Gelegenheit, rasche Fortschritte bei der Annäherung an die EU zu machen. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU gibt den allgemeinen Rahmen ab, in dem die Bundesrepublik Jugoslawien bei der Realisierung dieses Potenzials unterstützt werden soll.
Ziel
Die Beratende Task Force EU/Bundesrepublik Jugoslawien soll der Bundesrepublik Jugoslawien Fachwissen zur Verfügung stellen und technische Unterstützung leisten sowie grundsätzliche Leitlinien an die Hand geben, damit der Bundesrepublik Jugoslawien dabei geholfen wird, sich auf die Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens vorzubereiten. Durch die Weitergabe von Empfehlungen und Leitlinien soll die Beratende Task Force zum Aufbau von Institutionen und zur Verwaltungsreform beitragen und auch innerhalb der Verwaltung das Verständnis für die Grundsätze und Ziele der europäischen Politik und Praxis in den betreffenden Bereichen verbessern.
Tätigkeitsbereiche und Art der Unterstützung
Die Beratende Task Force wird die Bundesrepublik Jugoslawien bei der Vorbereitung auf vertragliche Beziehungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses unterstützen.
Sie wird in erster Linie die Rechts- und Justizreform und Wirtschaftsfragen erörtern, kann sich jedoch auch mit sonstigen relevanten Fragen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU befassen. Die Teilnehmer werden untereinander spezifische Tätigkeitsbereiche vereinbaren.
Eine mögliche Unterstützung kann auf verschiedene Weise erfolgen:
·
Beratung und Vorgabe von Leitlinien hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften zur Lösung von genau abgegrenzten Problemen im Rahmen des Reformprozesses;·
Beratung in der Frage, wie nationales Recht und nationale Praxis mit dem EU-Besitzstand in Einklang gebracht werden können.Die Beratende Task Force soll ein Gremium bilden, das die Fortschritte der Bundesrepublik Jugoslawien bei den Reformen in den Bereichen Politik und Wirtschaft und bei der Reform der Institutionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einhaltung der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU festgelegten Bedingungen, beurteilt.
Vertretung
Die Beratende Task Force EU/Bundesrepublik Jugoslawien wird ein vorübergehend eingerichtetes technisches Arbeitsgremium auf Expertenebene sein, das verschiedene Fragen von Fall zu Fall behandelt.
Die EU wird durch den Vorsitz des Rates der EU und durch die Europäische Kommission, erforderlichenfalls unterstützt durch die Mitgliedstaaten, vertreten.
Die Bundesbehörden werden dafür Sorge tragen, dass die Bundesrepublik Jugoslawien unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragen angemessen vertreten ist.
Arbeitsweise
Die Beratende Task Force wird regelmäßig, in der Regel in der Bundesrepublik Jugoslawien, zusammentreten.
Die Europäische Kommission wird im Benehmen mit den Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien die Tagesordnung für die Sitzung vorschlagen, wobei jedes Mal nur eine begrenzte Anzahl von Themen (z.B. drei oder vier) vorgesehen werden.
Die Beratende Task Force wird Empfehlungen für Maßnahmen ausarbeiten. Am besten wären hier gemeinsame Empfehlungen, wobei sich die EU die Möglichkeit vorbehält, einseitige Empfehlungen auszusprechen.
Die Europäische Kommission wird den zuständigen Gremien des Rates der Europäischen Union regelmäßig über die Tätigkeiten der Beratenden Task Force Bericht erstatten.
KONFLIKTVERHÜTUNG - SCHLUSSFOLGERUNGEN
Der Rat hat im Einklang mit dem Programm der EU zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das vom Europäischen Rat in Göteborg gebilligt wurde, auf der Grundlage einer Darlegung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters die Frage möglicher Konflikte erörtert. Durch diese breit angelegte Prüfung zu Beginn jeden Vorsitzes wird die jährliche Orientierungsaussprache über die externen Politikbereiche der EU ergänzt.
Bei dieser Prüfung konnte der Rat eingehend Krisensituationen erörtern, die weltweit bereits bestehen oder sich abzeichnen, eine Reihe allgemeiner Entwicklungen im Bereich der internationalen Beziehungen aufzeigen und erörtern und über Prioritäten für die künftige Arbeit beraten.
Ferner prüfte und erörterte der Rat die Früherkennungs- und Konfliktverhütungsinstrumente, die der EU zur Verfügung stehen, und die Frage, wie sie eingesetzt werden könnten, um die kurz- und langfristige Konfliktverhütung durch die Union zu optimieren. Er nahm auch Kenntnis von der Absicht der Kommission und des Generalsekretariats des Rates, dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee ausführlichere regionale bzw. subregionale Analysen von bereits bestehenden oder sich abzeichnenden Konflikten zu unterbreiten.
Der Rat hob hervor, dass die Zusammenarbeit und die Bildung wirksamer Partnerschaften mit einschlägigen internationalen Organisationen sowie mit Nichtregierungsorganisationen weiter verbessert werden müssen.
Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die Kommission im Einklang mit ihrer Mitteilung zur Konfliktverhütung derzeit ihre Strategien in Bezug auf Partnerländer (Länder-Strategiepapiere) überprüft, um den Konflikten zugrunde liegenden Ursachen besser gerecht zu werden.
Abschließend erinnerte der Rat an die gemeinsame Verantwortung für die Durchführung des Programms und ersuchte die anderen Organe der Union sowie die Mitgliedstaaten, die Konfliktverhütung im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rates (Göteborg) in ihren Zuständigkeitsbereichen zu berücksichtigen.
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Der Rat nahm Kenntnis vom Programm des Vorsitzes für den Bereich der gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der belgische Vorsitz erklärte, er wolle die umfangreiche Arbeit des schwedischen Vorsitzes fortführen und sich dabei auf die drei Schwerpunkte Stärkung der militärischen Fähigkeiten, Handlungsfähigkeit der Union und Beziehungen EU-NATO zu konzentrieren.
Ferner gelangte der Rat zu einer politischen Einigung über die Gemeinsame Aktion über die Einrichtung des Europäischen Satellitenzentrums und die Gemeinsame Aktion über die Einrichtung des Europäischen Instituts für Sicherheitsstudien. Die Schaffung dieser beiden Institute bildet eine wesentliche Etappe bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Nizza). Gemäß den Gemeinsamen Aktionen sollen die beiden Institute folgende Aufgaben erfüllen:
- Das Satellitenzentrum (mit Sitz in Torrejón de Ardoz, Spanien) leistet Unterstützung bei der Entscheidungsfindung der Union im Rahmen der GASP und insbesondere der ESVP, indem es Material zur Verfügung stellt, das aus der Auswertung von Satellitenbildern und zweckdienlichen Zusatzdaten, wie gegebenenfalls Luftaufnahmen, stammt.
- Das Institut (mit Sitz in Paris) trägt zur Entwicklung der GASP, einschließlich der ESVP, durch wissenschaftliche Forschung und Analyse in einschlägigen Bereichen bei.
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Während des Essens wurden die Minister vom Vorsitzenden über dessen jüngste Reise in die Türkei unterrichtet. Sie führten einen Meinungsaustausch über die verschiedenen Aspekte der Beziehungen zu diesem Partner und kamen überein, das Thema bei ihrem informellen Treffen Anfang September erneut zu behandeln.
Nach dem Essen trafen die Minister am Rande der Ratstagung mit dem Generalkommissar des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), Herrn Peter HANSEN, zusammen. Dabei ging es um die im Herbst stattfindenden Verhandlungen über ein neues Übereinkommen zwischen der EU und dem UNRWA und die finanziellen Schwierigkeiten der Organisation.
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OHNE AUSSPRACHE ANGENOMMENE PUNKTE
Sanktionen gegen Iran/Libyen - Schlussfolgerungen
Der Rat nimmt mit Besorgnis davon Kenntnis, dass der Kongress der Vereinigten Staaten das Gesetz über Sanktionen gegen Iran/Libyen nach Ablauf der Geltungsdauer am 5. August 2001 wahrscheinlich verlängern wird.
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben sich der Zusammenarbeit bei der Förderung der internationalen Sicherheit, des Friedens und der Stabilität verpflichtet. Wir teilen dieselben Besorgnisse und die allgemeinen Ziele in Bezug auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Wir haben im Rahmen der Neuen Transatlantischen Agenda eng in diesen Fragen zusammengearbeitet. Unsere gemeinsamen Bemühungen haben erheblich zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und zur Ausarbeitung wirksamerer multilateraler Übereinkünfte in diesen Bereichen beigetragen. In Göteborg haben wir erneut unsere Entschlossenheit bekräftigt, diese Arbeit fortzusetzen und als ein vorrangiges Anliegen zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund möchte der Rat nochmals hervorheben, dass wir uns auf gemeinsame Konzepte und Mittel verständigen müssen, wenn wir bei der Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele vorankommen wollen. Einseitige Gesetze über Sanktionen mit extraterritorialen Auswirkungen - wie das Gesetz über Sanktionen gegen Iran/Libyen - führen zu unnötigen und nutzlosen Differenzen zwischen uns, die die Entwicklung der transatlantischen Zusammenarbeit beeinträchtigen und unserem gemeinsamen Bestreben, den Terrorismus und die Verbreitung von Waffen zu bekämpfen, abträglich sind. Sie stellen eine Verletzung des Völkerrechts und der staatlichen Souveränität dar und wirken sich nachteilig auf die Rechte und Interessen der Europäischen Union aus. Daher bekräftigt der Rat die starken Einwände, die er bereits bei der Annahme dieses Gesetzes zum Ausdruck gebracht hat.
Der Rat ersucht den Vorsitz und die Kommission, diese Frage aktiv weiterzuverfolgen und sich darum zu bemühen, dass die im Rahmen der Vereinbarung vom 18. Mai 1998 auf dem Gipfel in London eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt werden.
Prioritäten der Europäischen Union für die 56. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Der Rat nahm ein Dokument mit den Prioritäten der Europäischen Union für die 56. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (2001-2002) an. Es soll als Grundlage für den Dialog mit allen VN-Delegationen dienen, um die Beratungen zu erleichtern und bei der Verwirklichung gemeinsamer Ziele voranzukommen.
Darin werden die folgenden Punkte behandelt:
- Nachbereitung des Milleniumgipfels vom September 2000
- Menschenrechte
- Frieden und Sicherheit
- Internationaler Strafgerichtshof
- Humanitäre Fragen
- Regionale Fragen (vor allem die Lage im Gebiet des Westlichen Balkans, im Nahen Osten, in Zypern, in Afrika - insbesondere im Gebiet der Großen Seen -, in Osttimor, Afghanistan, Birma/Myanmar und auf der koreanischen Halbinsel)
- Abrüstung und Nichtverbreitung
- Umwelt
- Nachhaltige Entwicklung
- VN-Reformen
- VN-Finanzen.
Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz - Schlussfolgerungen
1. Die Europäische Union begrüßt die Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz vom 31. August bis 7. September in Durban (Südafrika). Sie freut sich darüber, dass die Konferenz in Südafrika stattfindet, denn dieses Land gilt als Symbol für Hoffnung und Mut im Kampf gegen den Rassismus.
2. Der Rat bekräftigt, dass die Europäische Union dazu entschlossen ist, zum Erfolg der Weltkonferenz beizutragen, und die Diskussion über sämtliche Fragen, die bei den Vorarbeiten zu dieser Konferenz aufgeworfen worden sind, in konstruktiver Weise fortzusetzen. Der Rat ist davon überzeugt, dass die Konferenz im Kampf gegen alle Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz, die weltweit um sich greifen, eine einmalige Gelegenheit darstellt und dass von ihr wesentliche Anstöße ausgehen werden.
3. Die Europäische Union wird sich an der Konsenssuche uneingeschränkt beteiligen, damit die bestehenden Hindernisse überwunden werden können. Sämtliche Teilnehmer tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, damit die Konferenz gelingen kann.
4. Die Europäische Union hält es für unabdingbar, dass sich die Beratungen der Konferenz vorrangig auf die Resolution 52/111 der Generalversammlung der Vereinten Nationen konzentrieren. Das Aktionsprogramm sowie die Erklärung müssen zukunftsweisend und auf das Handeln ausgerichtet sein, so dass praktische Maßnahmen ausgearbeitet werden können, mit denen sich die heutigen Erscheinungsformen des Rassismus bekämpfen lassen. Sie müssen auf den Grundsätzen des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aufbauen.
5. Die Europäische Union beruht auf den allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Sie ist zutiefst davon überzeugt, dass – wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt – alle Menschen als Mitglieder einer einzigen Familie frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind.
6. Rassismus und Rassendiskriminierung stellen in der gegenwärtigen Welt schwere Menschenrechtsverletzungen dar und müssen mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden. Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz sind eine Bedrohung für die demokratischen Gesellschaften und ihre Grundwerte.
7. Rassendiskriminierung, Intoleranz und Verletzungen der Rechte von Angehörigen von Minderheiten sind die Hauptursachen der derzeitigen Konflikte sowie der ethnischen und religiösen Säuberungen in Europa und in anderen Teilen der Welt. Stabilität und Frieden in der Welt lassen sich durch Achtung der Menschenrechte sowie durch Toleranz und Achtung der Verschiedenartigkeit erreichen.
8. Der Rat verweist auf die vielfältigen Bemühungen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, insbesondere die Annahme von – einzelstaatlichen und europäischen – Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die Proklamation der Charta der Grundrechte und die Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
9. Der Rat verweist auf die vielfältigen Bemühungen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, insbesondere die Annahme von – einzelstaatlichen und europäischen – Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die Proklamation der Charta der Grundrechte und die Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
10. Im Kontext der Konferenz
- sollte besonders darüber nachgedacht werden, wie der Rechtsrahmen für die Bekämpfung des Rassismus auf einzelstaatlicher Ebene gestärkt und eine wirksame Umsetzung der Maßnahmen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz gewährleistet werden kann;
- sollte ebenfalls im Vordergrund stehen, wie die Bildung und Ausbildung sowie die vorbeugenden Maßnahmen gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz verbessert und die Aufklärung und Bewusstseinsbildung in diesem Zusammenhang verstärkt werden kann;
- sollten auch die Behandlung und Einbeziehung der Personen, die den am stärksten betroffenen Gruppen angehören und/oder vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt sind, sowie die Einbeziehung des Gleichstellungsaspektes in die Politiken und Maßnahmen zur Rassismusbekämpfung thematisiert werden;
- ist ebenfalls der Beitrag der Nichtregierungsorganisationen und anderer Akteure der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz von größter Bedeutung. Die Europäische Union betont zudem, dass eine globale Strategie für die Rassismusbekämpfung ausgearbeitet werden muss, mit der die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verstärkt werden kann. Aus Sicht des Rates wird die Entwicklung eines partnerschaftlichen Ansatzes, der den Austausch von Ideen, Erfahrungen und vorbildlichen Praktiken einschließt, zur Erarbeitung einer globalen Strategie für die Rassismusbekämpfung beitragen und dabei helfen, die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu verstärken.
11. Aus historischer Sicht bedauert die Europäische Union zutiefst das schwere Leid, das Sklaverei und Sklavenhandel über Menschen und Völker gebracht haben. Hierbei handelt es sich um eines der beschämendsten und abstoßendsten Kapitel in der Geschichte der Menschheit. Die Europäische Union verurteilt diese Praktiken, die es auch heute noch gibt, und bedauert die Leiden, die durch sie verursacht worden sind.
12. Einige Auswirkungen des Kolonialismus, die bis in die heutige Zeit spürbar sind, haben unermessliches Leid hervorgerufen. Handlungen, die derartiges Leid verursachen, sind zu verurteilen, wo und in welcher Zeit auch immer sie geschehen sind.
13. In dem Bewusstsein der moralischen Verpflichtung der gesamten internationalen Gemeinschaft gegenüber den Opfern dieser Tragödien will die Europäische Union mit diesem Akt der Anerkennung, des Bedauerns und der Verurteilung zeigen, dass sie fest entschlossen ist, sich dieser Verpflichtung zu stellen und ihren Anteil an der Verantwortung zu übernehmen. Sie betrachtet es als die Pflicht jedes Einzelnen, sich an das Leid zu erinnern, das zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Geschichte den Menschen zugefügt worden ist, damit es niemals vergessen wird. Nur wenn die Erinnerung ständig wach gehalten wird, lässt sich eine Zukunft auf soliden Grundlagen aufbauen und verhindern, dass sich die schlimmen Fehler der Vergangenheit wiederholen.
14. Die Europäische Union ist der festen Überzeugung, dass die Garantie, dass den heutigen Opfern des Rassismus weltweit wirksame Rechtsmittel zur Verfügung stehen, mit denen sie eine gerechte und angemessene Entschädigung für erlittene Benachteiligungen erreichen können, eines der wichtigsten Instrumente zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Rassendiskriminierung und damit einhergehender Intoleranz darstellt. Sie stellt fest, dass sich die bestehenden regionalen und internationalen Rechtsmittel ausschließlich auf die Opfer rassistischer Erscheinungen der Gegenwart beziehen.
15. Der Rat erinnert daran, dass sich die Europäische Union seit langem zur Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet hat. Ziel der Gemeinschaftspolitik auf diesem Gebiet ist es, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die der Beseitigung der Armut in den Entwicklungsländern und der Integration dieser Staaten in die Weltwirtschaft dient. Zur Umsetzung dieser Politik bedarf es insbesondere Maßnahmen zur Konsolidierung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte. Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit trägt zudem dazu bei, den Kreislauf aus Rassendiskriminierung und Konflikten zu durchbrechen. Auch stellt die Europäische Union die Gerechtigkeit in den Mittelpunkt ihrer Politik und räumt deshalb der Verteidigung
der Interessen der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer und der ärmsten Bevölkerungsgruppen in den weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern, einschließlich der Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung, Vorrang ein. Somit ist die Politik der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie die Europäische Union praktiziert, Ausdruck internationaler Solidarität.
16. Die Erklärung und das Aktionsprogramm, die zum Abschluss der Weltkonferenz verabschiedet werden sollen, müssen prägnant, glaubhaft, tragfähig und ausgewogen sein, damit sie von allen angenommen werden können; nur so bleibt die wirklich universelle Dimension der Konferenz gewahrt, die notwendig ist, damit die Öffentlichkeit den künftigen Empfehlungen der Konferenz beipflichtet.
17. Der Rat appelliert an alle Staaten, kooperationsbereit zu sein und sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass die Weltkonferenz in Durban ein Erfolg und eine wichtige Etappe bei der Ausmerzung von rassistischen Verhaltensweisen, von Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz wird.
Beziehungen zum Westlichen Balkan - Sonderbericht des Rechnungshofs: Schlussfolgerungen
Der Rat hat den Sonderbericht Nr. 2/2001 des Rechnungshofs geprüft, in dem die Verwaltung der humanitären Soforthilfe für die Opfer der Kosovo-Krise zwischen Juli 1999 und Februar 2000 sowie der administrative Rahmen für diese Hilfe bewertet wurden. Ziel des Berichts war es nicht, die letztendliche Wirkung der Hilfe zu bewerten. Der Rat hat auch die Antworten der Kommission geprüft.
Der Rat erkannte die besonderen Probleme an, denen die internationale Gemeinschaft aufgrund der massiven Bevölkerungsbewegungen zwischen März und Juli 1999, die in der jüngeren Geschichte fast ohne Beispiel sind, gegenüberstand. Außerdem kehrten unmittelbar nach der Krise praktisch alle vertriebenen Kosovaren unerwartet in den Kosovo zurück. Der Rat hob die Notwendigkeit hervor, ein Höchstmaß an Koordinierung innerhalb der internationalen Gebergemeinschaft bei der Bewältigung massiver Notsituationen zu gewährleisten, um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden.
Der Rat stimmte darin überein, dass die Kommission die Bemerkungen des Rechnungshofs bei den derzeitigen Bemühungen der Kommission/von ECHO, die in der Kosovo-Krise zutage getretenen Mängel zu beseitigen, berücksichtigen sollte. Er nahm Kenntnis von den Maßnahmen, die die Kommission aufgrund der geäußerten Kritik bereits ergriffen hat - insbesondere von der Annahme eines neuen Beschlussfassungsverfahrens für die "Notfallsoforthilfe" am 6. Juni 2001 - und die es ihr ermöglichen sollten, schneller auf künftige Notfallsituationen zu reagieren. Er nahm außerdem Kenntnis von den Änderungen, die die Kommission für die Haushaltsordnung vorgeschlagen hat und die gegenwärtig von den zuständigen Gremien des Rates geprüft werden; das Ziel der Änderungen besteht darin, eine besser vorhersagbare und flexiblere Finanzierung internationaler Organisationen zu erreichen, einschließlich der Einführung einer programmbezogenen anstatt einer projektbezogenen Finanzierung von VN-Einrichtungen.
Der Rat unterstützte die übrigen Empfehlungen des Rechnungshofs, auch die Empfehlungen, die Verwaltungsverfahren auf den gegebenen Dringlichkeitsgrad zuzuschneiden, den operationellen Referaten, die die Verträge über Soforthilfemaßnahmen verwalten, genügend Personal zuzuweisen, geeignetere Beschlussfassungsverfahren einzurichten, die Managementinformationssysteme auszubauen und sicherzustellen, dass die ausgewählten Partner über die entsprechende Logistik verfügen, wenn umfangreiche Beschaffungsprogramme finanziert werden. Der Rat begrüßte die von der Kommission bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs und forderte die Kommission auf, diesen Weg in den kommenden Monaten energisch weiter zu beschreiten.
Der Rat begrüßte die Initiativen zur Förderung einer stärkeren Partnerschaft zwischen der Kommission und den VN. Er erinnerte daran und betonte, wie wichtig es ist, die Schlussfolgerungen vom 31. Mai 2001 über den "Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe" umzusetzen, deren Bestandteile auch für die Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb der VN von Belang sein können. Der Rat erwartet Informationen über den laufenden Dialog zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen, auch über das Ergebnis des Ersuchens der Kommission, Verhandlungen über einige der offenen Fragen des VN-EG-Abkommens vom 9. August 1999 aufzunehmen.
Der Rat ersuchte die Kommission, spätestens vor dem Herbst 2002 darüber Bericht zu erstatten, wie der Bericht des Rechnungshofs berücksichtigt wurde. Er erinnerte außerdem an seine Schlussfolgerungen vom 29. Mai 2000 anlässlich der Prüfung des Sonderberichts 2/2000 des Rechnungshofs, in denen er anerkannte, dass die weitere Vorlage von Sonderberichten über die EU-Aktivitäten auf dem Balkan durch den Rechnungshof wünschenswert und nützlich ist. In diesem Zusammenhang empfahl der Rat, dass die Sonderberichte auch auf die Bewertung der Wirkung der geleisteten Hilfe abstellen sollten.
Beziehungen zum Mittelmeerraum
Der Rat nahm Kenntnis von den Prioritäten des Vorsitzes für die Umsetzung der gemeinsamen Strategie der EU für den Mittelmeerraum. Vom Vorsitz wurden folgende Prioritäten festgelegt:
- Die EU muss weiterhin um eine partnerschaftliche Nutzung ihrer Überlegungen und Erfahrungen im Rahmen des politischen Dialogs bemüht sein, um die kooperative Sicherheit als einen Grundpfeiler der Stabilität im Mittelmeerraum zur Geltung zu bringen.
- Der Austausch von Anschauungen im sozialen, kulturellen und zwischenmenschlichen Bereich, auf dem Gebiet Justiz und Inneres und in der Menschenrechtsfrage mit dem Ziel der Inangriffnahme entsprechender Kooperationsmaßnahmen muss fortgeführt werden.
- Die Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft muss ausgebaut werden.
Der Vorsitz plant, gemäß den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 26./27. Februar 2001 Ende Oktober mit der Erarbeitung einer ersten Bilanz der Umsetzung der gemeinsamen Strategie zu beginnen.
Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen des Vorsitzes und des Hohen Vertreters über den Stand der Vorbereitungen des Gipfeltreffens EU-Ukraine, das am 11. September 2001 in Kyjiw stattfinden wird.
Gastgeber des vierten im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) stattfindenden Gipfeltreffens zwischen der EU und der Ukraine wird der Präsident der Ukraine, Herr KUTSCHMA, sein. Der Premierminister des Königreichs Belgien, Herr VERHOFSTADT, vertritt die EU in seiner Eigenschaft als Präsident des Europäischen Rates; ihm steht der Generalsekretär/Hohe Vertreter, Herr SOLANA, zur Seite. Vonseiten der EU nimmt auch der Präsident der Kommission, Herr PRODI, teil. Eine begrenzte Zahl ukrainischer Minister wird voraussichtlich auch an dem Gipfeltreffen teilnehmen.
Nachdem der Europäische Rat von Göteborg betont hat, dass eine stabile und positive politische und wirtschaftliche Entwicklung in der Ukraine von strategischer Bedeutung für Europa ist, wird man sich auf dem Gipfeltreffen auf konkrete Bereiche konzentrieren, die eine derartige Entwicklung fördern können.
Kernstück der Tagesordnung sind folgende drei Punkte: 1) Entwicklungen in der Ukraine und in der EU, 2) Beziehungen EU-Ukraine, einschließlich der Umsetzung des PKA und 3) internationale Fragen von gemeinsamem Interesse.
Ukraine - Gemeinsame Strategie
Der Rat nahm den Arbeitsplan des Vorsitzes für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für die Ukraine zur Kenntnis.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters schlägt der Vorsitz vor, bei der Durchführung der gemeinsamen Strategie für die Ukraine den nachstehend beschriebenen Prioritäten zu folgen, wobei das grundliegende Ziel darin bestehen würde, die konstruktive und engagierte Politik gegenüber der Ukraine auf der Basis der gemeinsamen Werte, die der Partnerschaft zwischen der EU und Ukraine zugrunde liegen, auszubauen. Es gilt,
- zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine pluralistische Demokratie, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und demokratische öffentliche Institutionen beizutragen;
- die Fortführung der wirtschaftlichen und sozialen Reformen und der Integration der Ukraine in die europäische Wirtschaft und in die Weltwirtschaft zu fördern;
- eine wirksame Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI) zu entwickeln;
- die Annäherung zwischen der Ukraine und der EU zu fördern;
- die politischen Konsultationen auszubauen, unter anderem auch mit Blick auf die ESVP und das Krisenmanagement;
- die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der Abrüstung auszubauen;
- in den Bereichen Umwelt, Energie und nukleare Sicherheit zusammenzuarbeiten;
- die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um dem Vorgehen der EU größere Kohärenz und Wirksamkeit zu verleihen.
Russland - Gemeinsame Strategie
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes zu seinem im Juni 1999 angenommenen Arbeitsplan für die Durchführung der Gemeinsamen Strategie der EU für Russland. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters schlägt der Vorsitz vor, die unten genannten Prioritäten in den Mittelpunkt der Gemeinsamen Strategie für Russland zu rücken, damit die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland auf der Grundlage gemeinsamer Werte gefestigt wird. Es gilt,
- zur Schaffung von Bedingungen beizutragen, die einer pluralistischen Demokratie, der vollständigen Achtung der Menschenrechte und den demokratischen öffentlichen Institutionen förderlich sind;
- die wirtschaftlichen und sozialen Reformen und die Eingliederung Russlands in einen gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Sozialraum zu unterstützen;
- eine wirksame Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI) aufzubauen;
- die politischen Konsultationen, auch unter dem Gesichtspunkt der ESVP und der Krisenbewältigung, auszubauen;
- die Zusammenarbeit im Bereich der Nichtverbreitung und der Abrüstung zu verstärken;
- im Bereich Umwelt, Energie und nukleare Sicherheit zusammenzuarbeiten;
- die Auswirkungen der Erweiterung der EU zu erörtern;
- die Koordinierung der von der EU oder den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Kohärenz und die Effizienz der EU zu fördern.
Der Rat nahm einen Beschluss über die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 97/288/GASP in Bezug auf die Finanzierung eines Kommunikationssystems für alle Mitglieder der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, an.
Der Rat stimmte zu, dass die Assoziationsräte EU-Estland und EU-Slowenien die zwei Beschlüsse zur Verbesserung der Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse im schriftlichen Verfahren - wie in den Europa-Abkommen mit diesen Ländern vorgesehen - annehmen.
Jedes der Europa-Abkommen mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) enthält ein spezielles Protokoll, in dem die Handelsbestimmungen für die dort aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse festgelegt sind. In diesen Protokollen ist vorgesehen, dass der jeweilige Assoziationsrat beschließen kann, die in dem Protokoll enthaltene Liste zu erweitern, die Zölle zu ändern und die Zollkontingente zu erhöhen oder zu beseitigen.
Die Kommission hat auf dieser Grundlage mit den verschiedenen MOEL beidseitige Verbesserungen für den Marktzugang der Vertragsparteien für diese Produkte ausgehandelt. Die Beschlüsse des Rates zielen auf einen Beschluss des Assoziationsrates EU-Estland bzw. EU-Slowenien ab, durch den die Ergebnisse der Verhandlungen mit diesen Ländern umgesetzt werden sollen. Es ist festzuhalten, dass die Verhandlungen im speziellen Fall Estlands sich nur auf Zugeständnisse seitens der Gemeinschaft erstreckten, da die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse aus der Gemeinschaft gemäß dem Europa-Abkommen schon jetzt von sämtlichen Einfuhrzöllen in Estland befreit sind.
Der Rat legte seine Position im Hinblick auf die 8. Tagung des Assoziationsrates am 17. Juli 2001 fest (vgl. Dok. UE-H 1509/01 Presse 294).
Der Rat legte seine Position im Hinblick auf die 3. Tagung des Kooperationsrates EU-Kasachstan fest (vgl. Dok. 10927/01 Presse 285).
Der Rat legte seine Position im Hinblick auf die 3. Tagung des Kooperationsrates EU- Kirgisistan fest (vgl. Dok. 10926/01 Presse 284).
Einfuhren von Taschenfeuerzeugen mit Ursprung unter anderem in Thailand
Der Rat nahm eine Verordnung zur Einstellung der Interimsüberprüfung und zur Änderung des mit der Verordnung (EG) Nr. 423/97 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von nichtnachfüllbaren Taschenfeuerzeugen, mit Feuerstein, für Gas, mit Ursprung unter anderem in Thailand gegenüber einem Antragsteller an.
Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen mit Ursprung in China
Der Rat nahm eine Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China an.
Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen
Der Rat nahm eine Änderung der Verordnung (EG) Nr.772/1999 zur Einführung endgültiger Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von gezüchtetem Atlantischem Lachs mit Ursprung in Norwegen an.
Auf der MWSt. basierende Eigenmittel
Der Rat legte einen Gemeinsamen Standpunkt zu einem Entwurf für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 hinsichtlich der Verwendung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 zur Festlegung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten zu den auf der MWSt. basierenden Eigenmitteln fest.
In dem Änderungsentwurf ist die Ersetzung des ESVG 1979 durch das ESVG 1995 vorgesehen; bei letzterem handelt es sich um ein neues, auf harmonisierten, zuverlässigen Statistiken basierendes neues Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene, mit dem vor allem eine bessere Ermittlung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten zu den auf der MWSt. basierenden Eigenmitteln möglich ist.
Republik San Marino - Währungsvereinbarung
Der Rat beschloss, dass die Währungsvereinbarung zwischen der Italienischen Republik - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - und der Republik San Marino, die diese berechtigt, den Euro vom 1. Januar 1999 an als offizielle Währung zu verwenden, und die Voraussetzungen für die Beteiligung an der einheitlichen Währung festlegt, im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Technische Maßnahmen in der Irischen See
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2549/2000 mit zusätzlichen technischen Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Kabeljaubestands in der Irischen See (ICES-Gebiet VIIa) an.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Verwendung von Fanggerät einer speziellen technischen Ausführung zu gestatten, das über eine ähnliche selektive Fangwirkung wie die bereits im Rahmen des Wiederauffüllungsplans für den Kabeljaubestand in der Irischen See zur Verwendung zugelassenen Netze verfügt.
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Footnotes:
( 1)
Die Darlehenskomponente dieser Finanzhilfe, deren Freigabe mit dem ersten Teilbetrag erfolgt, hat eine Laufzeit von maximal 15 Jahren.
Diese Finanzhilfe dient der Deckung der erheblichen Finanzierungslücke, die über den geschätzten Finanzbetrag hinaus verbleibt, der vom IWF und von der Weltbank aufgebracht werden könnte, um die Reserveposition des Landes zu stärken und die politischen Ziele, die mit den Reformmaßnahmen der jugoslawischen Behörden verknüpft sind, wirkungsvoll zu unterstützen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Finanzhilfe ist, dass die Bundesrepublik Jugoslawien den bestehenden finanziellen Verpflichtungen aller öffentlichen Stellen der Bundesrepublik Jugoslawien gegenüber der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank in voller Höhe nachkommt und für die noch nicht fälligen Verbindlichkeiten die Bürgschaft übernimmt.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird von der Kommission in enger Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und im Einklang mit etwaigen Vereinbarungen zwischen dem IWF und Jugoslawien verwaltet.