Bezahlte Praktika

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist läuft vom

  • 31. August 2020, 12:00 Uhr MEZ, bis
  • 28. September 2020, 12:00 Uhr MEZ

für

  • bezahlte Praktika
  • unbezahlte Pflichtpraktika
  • bezahlte Praktika für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Programms mit positiven Maßnahmen

COVID-19-Haftungsausschluss: Die COVID‑19-Pandemie wirkt sich derzeit auf die Organisation von Praktika aus. Weitere Informationen finden Sie unten.

Auf einen Blick

Das Generalsekretariat des Rates bietet jährlich etwa 100 bezahlte Praktika für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger an, die zum Stichtag für die Bewerbung mindestens den ersten Zyklus ihres Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossen haben und über ein entsprechendes Diplom oder ein gleichwertiges Abschlusszeugnis verfügen.

Die Praktika dauern jeweils fünf Monate und es stehen zwei verschiedene Zeiträume zur Verfügung:

  • 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
  • 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)

Es gibt noch andere Arten von Praktika beim Rat – Sie haben die Wahl:

Bewerbung

Die Bewerbungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden (siehe Kasten Bewerbung oben auf der Seite). Für die Bewerbung muss das Online-System verwendet werden. Mit der Online-Bewerbung müssen noch keine Unterlagen eingesandt werden. Die Unterlagen müssen eingereicht werden, wenn Sie ein Angebot für ein Praktikum erhalten.

Der Rat erhält sehr viele Bewerbungen. Um eine Überlastung des Systems zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Bewerbung nicht erst am letzten Tag einzureichen.

Das Bewerbungsformular ist auf Englisch und Französisch verfügbar. Für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse in einer dieser beiden Sprachen erforderlich.

Anschrift im Profil

Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Profil zu aktualisieren, wenn sich Ihre Anschrift ändert. Diese Anschrift wird sowohl für das konkrete Angebot eines Praktikums als auch für die administrative Bearbeitung Ihres Dossiers verwendet, sie gilt als Ihr Ort der Einberufung.

E-Mails des Praktikumsbüros bzw. von „Traineeship“ landen oft im Spam-Folder, bitte überprüfen Sie ihn daher regelmäßig auf eingegangene Nachrichten von „Traineeship“.

Was brauchen Sie, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde?

  • eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
  • eine Kopie Ihrer Studien- oder Zwischenabschlusszeugnisse
  • falls erforderlich einen Nachweis Ihrer Berufserfahrung
  • einen Nachweis oder eine glaubhafte Bescheinigung Ihrer im Bewerbungsformular angegebenen Sprachkenntnisse

Auswahlverfahren

Wenn Sie für den ersten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Dezember benachrichtigt; wenn Sie für den zweiten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Juni benachrichtigt.

Erfolgreiche Bewerber/innen

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie ein Angebot per E‑Mail, mit Angabe der Dauer Ihres Praktikums und der Dienststelle, der Sie zugeteilt werden. Sie werden gebeten, bestimmte Unterlagen zur Belegung der Angaben im Bewerbungsformular per E‑Mail einzureichen.

Sie können zum Praktikum nur zugelassen werden, wenn Sie ein vollständiges Dossier einreichen. Für alle im Bewerbungsformular gemachten Angaben sind Nachweise vorzulegen (Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse). Sie sollten daher im Bewerbungsformular nur Angaben machen, die Sie entsprechend belegen können.

Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Praktikumsbüro eine Praktikumsvereinbarung zur Unterzeichnung schicken.

Nicht erfolgreiche Bewerber/innen

Beim Generalsekretariat gehen jedes Jahr sehr viele Bewerbungen für bezahlte Praktika ein. Es können aber leider nur 100 Praktika vergeben werden.

Wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war, werden Sie bis Ende Dezember (für die im Februar beginnenden Praktika) bzw. bis Ende Juni (für die im September beginnenden Praktika) per E‑Mail benachrichtigt.

Wenn Sie sich weiterhin für ein Praktikum beim Generalsekretariat interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen, können Sie sich für den nächsten Praktikumszeitraum erneut bewerben.

Kontakt

Weitere Informationen sind beim Praktikumsbüro erhältlich:

  • E-Mail senden
  • Tel.: +32 22813677

Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber von Praktika über die Auswirkungen von COVID‑19 auf ihre Bewerbung und die Fortsetzung des Praktikums

Die COVID-19-Pandemie wirkt sich derzeit auf die Organisation von Praktika aus. Angesichts der Ungewissheit darüber, wie sich die Situation entwickeln wird, können wir nicht garantieren, dass die Praktika wie geplant stattfinden werden. Die vom Generalsekretariat des Rates getroffenen Arbeitsregelungen hängen auch von den Maßnahmen der belgischen Regierung ab.

Das Praktikantenbüro möchte sicherstellen, dass die Praktikumserfahrung sowohl für die Praktikantinnen und Praktikanten als auch für das Generalsekretariat des Rates von Nutzen ist. Da das Generalsekretariat des Rates nicht im Voraus garantieren kann, dass die Reise- und Arbeitsbedingungen ein normales Praktikum ermöglichen, sind Änderungen am Auswahlverfahren und an der Dauer der Praktika vorbehalten. Diese Änderungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.