Programm mit positiven Maßnahmen für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung
Bewerbung
Die Bewerbungsfrist läuft vom
- 31. August 2020, 12:00 Uhr MEZ, bis
- 28. September 2020, 12:00 Uhr MEZ
für
- bezahlte Praktika
- unbezahlte Pflichtpraktika
- bezahlte Praktika für Menschen mit Behinderung im Rahmen des Programms mit positiven Maßnahmen
COVID-19-Haftungsausschluss: Die COVID‑19-Pandemie wirkt sich derzeit auf die Organisation von Praktika aus. Weitere Informationen finden Sie unten.
Auf einen Blick
Das Generalsekretariat des Rates garantiert 4-6 bezahlte Praktika pro Jahr für EU-Bürgerinnen und ‑Bürger mit einer anerkannten Behinderung. Bewerber/innen müssen einen Hochschulabschluss haben oder im dritten Studienjahr (oder gleichwertig) einer Hochschuleinrichtung sein.
Die Praktika finden in zwei Zeiträumen von jeweils fünf Monaten statt:
- 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
- 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)
Die Liste der Arbeitsbereiche ist über das Bewerbungsformular abrufbar.
Bewerber/innen mit Behinderung können sich gleichzeitig für andere Arten von Praktika bewerben, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.
Bewerbung
Die Bewerbungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden (siehe Kasten Bewerbung oben auf der Seite). Für die Bewerbung muss das Online-System verwendet werden. Bei der Registrierung werden Sie gebeten, ein amtliches Dokument einer nationalen Behörde oder einer akkreditierten Stelle hochzuladen, in dem Ihre Behinderung bestätigt wird.
Das Bewerbungsformular ist auf Englisch und Französisch verfügbar. Für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse in einer dieser beiden Sprachen erforderlich (Niveau C gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Wenn Sie während des Bewerbungsverfahrens aufgrund einer Behinderung besondere Anpassungen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Praktikumsbüro: [email protected]
Angemessene Vorkehrungen
Angemessene Vorkehrungen ermöglichen es Menschen mit Behinderung, eine Arbeit gleichberechtigt mit anderen auszuüben. Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf angemessene Vorkehrungen, es sei denn diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten.
Im Generalsekretariat des Rates können solche angemessenen Vorkehrungen die Bereitstellung oder Änderung von Ausrüstung oder technischen Geräten, die Anpassung von Strategien oder Verfahren usw. umfassen; es gibt keine Universallösung. Die Bereitstellung der angemessenen Vorkehrungen ist demnach von Fall zu Fall zu prüfen.
Zur Beantragung angemessener Vorkehrungen senden Sie bitte eine Nachricht an [email protected], sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Dem Antrag sollten eine Beschreibung der angemessenen Vorkehrungen, die Sie während des Praktikums gegebenenfalls benötigen, sowie eine dokumentierte Begründung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass die entsprechenden Vorkehrungen erforderlich sind. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen und die Bewerbungsnummer an, die Sie bei der Einreichung Ihrer Bewerbung erhalten haben.
Ihr Antrag auf angemessene Vorkehrungen wird vom Büro für Chancengleichheit bearbeitet und ist für das Praktikumsbüro nicht sichtbar.
Anschrift im Profil
Bitte teilen Sie dem Praktikumsbüro jede Änderung der Anschrift mit. Diese Anschrift wird sowohl für das Praktikumsangebot als auch für die administrative Bearbeitung Ihres Dossiers verwendet; sie gilt als Ihr Ort der Einberufung.
E-Mails des Praktikumsbüros bzw. von „Traineeship“ landen oft im Spam‑Folder, bitte überprüfen Sie ihn daher regelmäßig auf eingegangene Nachrichten von „Traineeship“.
Was brauchen Sie, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde?
- eine gut lesbare Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises
- eine Kopie Ihrer Studien- oder Zwischenabschlusszeugnisse
- falls erforderlich einen Nachweis Ihrer Berufserfahrung
- einen Nachweis oder eine glaubhafte Bescheinigung Ihrer im Bewerbungsformular angegebenen Sprachkenntnisse
Auswahlverfahren
Wenn Sie für den ersten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Dezember benachrichtigt; wenn Sie für den zweiten Zeitraum ausgewählt wurden, werden Sie spätestens im Juni benachrichtigt.
Erfolgreiche Bewerber/innen
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie ein Angebot per E‑Mail, mit Angabe der Dauer Ihres Praktikums und der Dienststelle, der Sie zugeteilt werden. Sie werden gebeten, bestimmte Unterlagen zur Belegung der Angaben im Bewerbungsformular per E‑Mail einzureichen.
Sie können zum Praktikum nur zugelassen werden, wenn Sie alle angeforderten Unterlagen einreichen. Für alle im Bewerbungsformular erteilten Angaben sind Nachweise vorzulegen (Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse). Sie sollten daher im Bewerbungsformular nur Angaben machen, die Sie entsprechend belegen können.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen das Praktikumsbüro eine Praktikumsvereinbarung zur Unterzeichnung zusenden.
Nicht erfolgreiche Bewerber/innen
Nicht erfolgreiche Bewerber/innen erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Benachrichtigung per E‑Mail.
Wenn Sie sich weiterhin für ein Praktikum beim Generalsekretariat interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen, können Sie sich für den nächsten Praktikumszeitraum erneut bewerben.
Kontakt
Weitere Informationen sind beim Praktikumsbüro erhältlich:
- Bitte senden Sie eine E-Mail an: [email protected]
- Telefonisch: +32 22813677
Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber von Praktika über die Auswirkungen von COVID‑19 auf ihre Bewerbung und die Fortsetzung des Praktikums
Die COVID-19-Pandemie wirkt sich derzeit auf die Organisation von Praktika aus. Angesichts der Ungewissheit darüber, wie sich die Situation entwickeln wird, können wir nicht garantieren, dass die Praktika wie geplant stattfinden werden. Die vom Generalsekretariat des Rates getroffenen Arbeitsregelungen hängen auch von den Maßnahmen der belgischen Regierung ab.
Das Praktikantenbüro möchte sicherstellen, dass die Praktikumserfahrung sowohl für die Praktikantinnen und Praktikanten als auch für das Generalsekretariat des Rates von Nutzen ist. Da das Generalsekretariat des Rates nicht im Voraus garantieren kann, dass die Reise- und Arbeitsbedingungen ein normales Praktikum ermöglichen, sind Änderungen am Auswahlverfahren und an der Dauer der Praktika vorbehalten. Diese Änderungen werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.