Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der COVID‑19-Pandemie für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die konkreten Maßnahmen, die die EU zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung ergreift:
- Aufbauplan der EU – Instrument „NextGenerationEU“
- SURE-Instrument: befristete Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Änderungen des EU-Haushaltsplans zur Bewältigung dringender Fragen
- Umwidmung von EU-Mitteln zur Unterstützung der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Bedarf
- Unterstützung der am stärksten betroffenen Sektoren
Ein Aufbauplan für Europa
Am 23. April 2020 beschlossen die EU-Führungsspitzen, auf die Einrichtung eines Europäischen Aufbaufonds hinzuarbeiten, der die Auswirkungen der Krise abfedern soll. Sie beauftragten die Europäische Kommission, umgehend einen Vorschlag auszuarbeiten, in dem auch die Verbindung zwischen dem Fonds und dem langfristigen Haushalt der EU geklärt wird. Die Europäische Kommission hat diesen Vorschlag – einen Aufbauplan für Europa – am 27. Mai 2020 vorgelegt.
Am 21. Juli 2020 haben sich die EU-Führungsspitzen auf einen Aufbaufonds in Höhe von 750 Mrd. €(NextGenerationEU) geeinigt, damit die EU die durch die Pandemie verursachte Krise bewältigen kann.
Neben dem Aufbaupaket haben sich die EU-Führungsspitzen auch auf einen langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027 in Höhe von 1 074,3 Mrd. € geeinigt. Daraus werden unter anderem Investitionen in den digitalen Wandel, den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und Resilienz unterstützt werden.
Zusammen mit den Mitteln in Höhe von 540 Mrd. €, die für die drei Sicherheitsnetze (für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Mitgliedstaaten) bereits zur Verfügung stehen, beläuft sich das Aufbaupaket der EU auf 2 364,3 Mrd. €.
Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 10. November 2020 eine vorläufige Einigung über diesen Vorschlag. Der Europäische Rat hat am 10./11. Dezember 2020 die Bedenken hinsichtlich der Einigung erörtert und den Weg für die Annahme des Aufbaupakets geebnet.
Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität wurde vom Rat am 11. Februar 2021 angenommen. Durch dieses Instrument, das Kernstück von „NextGenerationEU“ ist, werden die Mitgliedstaaten mit 672,5 Mrd. € unterstützt, um ihnen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie zu helfen.
Am 13. Juli 2021 haben die ersten zwölf EU-Länder – Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, Österreich, Portugal, die Slowakei und Spanien – grünes Licht erhalten, sodass sie die Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nun einsetzen können, um ihre Volkswirtschaften anzukurbeln und die Folgen der COVID‑19-Pandemie zu überwinden.
Am 28. Juli 2021 haben vier weitere EU-Länder – Kroatien, Litauen, Slowenien und Zypern – ebenfalls grünes Licht erhalten.
Am 8. September 2021 nahm der Rat seine Durchführungsbeschlüsse zur Billigung der Aufbau- und Resilienzpläne Irlands und Tschechiens an.
Am 5. Oktober 2021 nahm der Rat seine Durchführungsbeschlüsse zur Billigung des Aufbau- und Resilienzplans Maltas an.
2 364,3 Mrd. €
zur Unterstützung der Erholung der EU von der COVID‑19-Pandemie
Notfallmaßnahmen der EU zur Bewältigung der COVID‑19-Pandemie: Was hat die EU bereits unternommen?
Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten in diesen Krisenzeiten zusammen und helfen einander.
Die EU hat zur Unterstützung der Krisenreaktion auf das Virus Ressourcen mobilisiert: um die Versorgung mit Schutzausrüstung abzusichern, die Forschung zu fördern und auf Hilfe angewiesene globale Partner zu unterstützen.
Sicherheitsnetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Mitgliedstaaten
540 Mrd. €
Unterstützungspaket für den Arbeitsmarkt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Mitgliedstaaten
Am 9. April 2020 hat die Euro-Gruppe drei unmittelbar wirkende Sicherheitsnetze in Höhe von 540 Mrd. € vorgestellt, die im Mai 2020 fertiggestellt wurden. Sie dienen der Unterstützung
- des Arbeitsmarkts und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- der Unternehmen sowie
- der Mitgliedstaaten.
Arbeitsmarkt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die EU hat ein Instrument zur befristeten Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken im Notfall (SURE) geschaffen, um den Menschen zu helfen, ihren Arbeitsplatz während der Krise zu behalten. So sollen Mitgliedstaaten günstige Darlehen erhalten, um einen Teil der Kosten im Zusammenhang mit der Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen zu decken.
19 Mitgliedstaaten erhalten finanzielle Unterstützung:
- Belgien: 8,2 Mrd. €
- Bulgarien: 511 Mio. €
- Kroatien: 1 Mrd. €
- Zypern: 603 Mio. €
- Tschechien: 2 Mrd. €
- Estland: 230 Mio. €
- Griechenland: 5,3 Mrd. €
- Ungarn: 504 Mio. €
- Italien: 27,4 Mrd. €
- Irland: 2,5 Mrd. €
- Lettland: 305 Mio. €
- Litauen: 957 Mio. €
- Malta: 420 Mio. €
- Polen: 11,2 Mrd. €
- Portugal: 5,9 Mrd. €
- Rumänien: 4,1 Mrd. €
- Slowakei: 630 Mio. €
- Slowenien: 1,1 Mrd. €
- Spanien: 21,3 Mrd. €
Der Rat hat diesen Beträgen zugestimmt. Die Unterstützung im Rahmen von SURE beläuft sich auf insgesamt 94,3 Mrd. € für 19 Mitgliedstaaten.
Auch andere Mitgliedstaaten können noch Anträge auf Finanzhilfe einreichen. Im Rahmen dieses EU‑Instruments können bis Ende 2022 bis zu 100 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden.
Bis zum 25. Mai 2021 (jüngste Auszahlung) haben 19 Mitgliedstaaten SURE-Unterstützung in Höhe von fast 90 Mrd. € erhalten.
Unternehmen
Die Europäische Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe) hat einen europaweiten Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. € aufgelegt. Dieser Fonds stellt Kredite im Gesamtwert von bis zu 200 Mrd. € für Unternehmen in der ganzen EU bereit, wobei der Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt.
Damit werden weitere Nothilfefonds ergänzt, die von der EIB bereits zur Überbrückung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs von KMU und zur Unterstützung des Gesundheitssektors mobilisiert wurden.
Mitgliedstaaten
Der Europäische Stabilitätsmechanismus hat eine Pandemie-Krisenhilfe auf der Grundlage einer bestehenden, angesichts der COVID‑19-Krise angepassten vorsorglichen Kreditlinie eingeführt. Damit können Darlehen für alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in Höhe von bis zu 2 % ihres BIP im Gesamtwert von bis zu 240 Mrd. € bereitgestellt werden.
5 Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie
Wir können eine großartige Geschichte darüber erzählen, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten als Team zusammenarbeiten, um den Menschen durch die COVID‑19-Pandemie zu helfen. Von der Gewährleistung sicherer und wirksamer Impfstoffe über die Entsendung medizinischer Ausrüstung dorthin, wo sie am dringendsten benötigt wird, bis hin zur Übernahme von Patientinnen und Patienten aus anderen Ländern; vom Schutz der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bis hin zur Unterstützung von Partnerländern auf der ganzen Welt sind die EU-Länder über sich hinausgewachsen, um einander zu helfen.
Änderungen des EU-Haushaltsplans
Haushaltsplan 2021
Am 9. April 2021 hat der Rat zusätzliche 121,5 Mio. € über die Solidaritäts- und Soforthilfereserve gebilligt, um den dringenden Bedarf im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie zu decken.
Mit den Mitteln werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Vorbereitungsarbeiten für digitale grüne Zertifikate zur Erleichterung des freien Personenverkehrs
- Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Erkennung und Überwachung neuer Varianten
- Entwicklung und Bewertung neuer Tests zur Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR) für jede neu auftretende Variante, bevor Tests eingeführt werden können, bei gleichzeitiger Gewährleistung ausreichender Testkapazitäten in den Mitgliedstaaten
- Überwachung von SARS-CoV-2 und seinen Varianten in Abwässern
- Weiterentwicklung der Plattform für den Austausch von Reiseformularen
Insgesamt hat die Kommission zur Unterstützung dieser Initiativen zusätzliche Mittel in Höhe von 245,2 Mio. € aus dem EU-Haushalt vorgeschlagen, sowie 100 Mio. € für etwaigen neuen Bedarf im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise. Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans, der einen Teil dieser Ausgaben abdecken wird, wurde vom Rat und vom Parlament im Juli 2021 angenommen.
Haushaltsplan 2020
Als unmittelbare Reaktion auf die Folgen der COVID‑19-Krise hat die EU ihren Haushaltsplan für 2020 geändert – mit einer Mittelaufstockung um 3,1 Mrd. € für folgende Posten:
- Kauf und Verteilung medizinischer Güter, einschließlich Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräte
- verstärkte Herstellung von Testsets
- Errichtung provisorischer Krankenhäuser
- Transport von Patienten zur Behandlung in anderen Mitgliedstaaten
- Rückholung im Ausland festsitzender EU-Bürgerinnen und ‑Bürger
Der Rat kam am 11. September 2020 überein, den EU-Haushalt für 2020 um weitere 6,2 Mrd. € aufzustocken. Mit dem überarbeiteten Haushaltsplan werden die Zahlungen für folgende Bereiche erhöht:
- Entwicklung und Einsatz eines COVID-19-Impfstoffs: die Europäische Kommission wird diese Mittel für die Bestellung von Impfstoffdosen verwenden (1,09 Mrd. €)
- Investitionsinitiativen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII und CRII+): Umschichtung von Mitteln aus dem EU-Haushalt zur Bewältigung der COVID‑19-Krise (5,1 Mrd. €)
Umschichtung von EU-Mitteln
Die EU hat zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der COVID‑19-Krise Kohäsionsmittel zügig umgeschichtet:
- Bereitstellung von EU-Haushaltsmitteln im Umfang von 37 Mrd. € über die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII) zur Unterstützung von Gesundheitssystemen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Arbeitsmärkten
- Bereitstellung von Strukturfondsmitteln in Höhe von bis zu 28 Mrd. € aus nationalen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020, die bisher noch keinen Projekten zugewiesen sind und für die Krisenreaktion in Anspruch genommen werden können
- Bereitstellung von bis zu 800 Mio. € aus dem Solidaritätsfonds der EU für die am schwersten betroffenen Länder, dank einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fonds auf Gesundheitskrisen
Die EU hat ferner Maßnahmen ergriffen, um bei der Verwendung der Strukturfonds für zusätzliche Flexibilität zu sorgen. Dank der sogenannten Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII+)
- können Mitgliedstaaten Mittel zwischen den verschiedenen Fonds übertragen, um ihren Bedarf zu decken;
- können Mittel in den am stärksten betroffenen Regionen eingesetzt werden, da die Bedingungen, unter denen Regionen Anspruch auf Fördermittel haben, ausgesetzt wurden;
- konnten Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 für Programme zur Abfederung der Folgen der Pandemie eine Finanzierung von bis zu 100 % aus dem EU-Haushalt beantragen.
Die Initiative umfasst auch die Unterstützung von Fischern und Landwirten sowie eine Überarbeitung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen.
Das im Rahmen von Horizont 2020 finanzierte Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat ebenfalls eine Krisenreaktionsinitiative auf den Weg gebracht. Das Institut wird 60 Mio. € an zusätzlichen Mitteln für Innovatoren bereitstellen, die Lösungen mit hohem Wirkungsgrad zur Bewältigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen vorantreiben.
Flexibilität bei der Anwendung der EU-Vorschriften
Die EU hat bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die öffentlichen Finanzen und die Haushaltspolitik, z. B. um außergewöhnlichen Ausgaben Rechnung zu tragen, für ein Höchstmaß an Flexibilität gesorgt.
Zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmen hat die EU vorübergehende Vorschriften für staatliche Beihilfen erlassen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID‑19 mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, finanziell zu unterstützen.
Mit Stand vom Oktober 2020 beläuft sich die gesamte nationale finanzielle Unterstützung auf 4 % des BIP und wird bis ins Jahr 2021 fortgesetzt.
EU-Maßnahmen zur Unterstützung der von der Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren
Landwirtschaft und Fischerei
Die EU leistet Unterstützung für die Landwirtschaft und die Fischerei, in Anerkennung der entscheidenden Rolle dieser Sektoren bei der Gewährleistung der Nahrungsmittelverfügbarkeit für die Menschen in der EU.
Die Unterstützungsmaßnahmen umfassen:
- Direktbeihilfen an Landwirte, Fischer und andere Begünstigte
- Flexibilität bei der Verwendung nicht ausgeschöpfter Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
Zudem hat die EU „Green Lanes“ eingerichtet, um den Fluss von Nahrungsmitteln innerhalb von Europa zu ermöglichen, und sie hat Saisonarbeitskräfte als „systemrelevante Arbeitskräfte“ anerkannt, um Kontinuität im Agrar- und Lebensmittelsektor zu gewährleisten. Die EU hat auch Beihilfen für die Lagerung von Erzeugnissen gewährt und einige Verwaltungsverfahren in ihren Programmen vereinfacht.
Verkehr
Der Verkehrssektor ist stark von der COVID‑19-Pandemie betroffen. Die epidemiologische Lage und der Konjunkturabschwung aufgrund der Ausgangsbeschränkungen haben zu einem drastischen Einbruch bei der Verkehrsnachfrage und den Verkehrsdiensten im Unionsgebiet mit wirtschaftlichen Folgen für den Sektor geführt.
Bereits im März 2020 waren sich die EU-Mitgliedstaaten darin einig, dass es eines koordinierten Ansatzes bedarf, um die Kontinuität der Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrssektor zu schützen und ihre Freizügigkeit zu erhalten und gleichzeitig die Ausbreitung der COVID‑19-Pandemie einzudämmen.
Zu den umgehenden koordinierten Maßnahmen der EU zählt die Einigung der EU-Mitgliedstaaten über die Einrichtung von „Green Lanes“, die den Warenverkehr innerhalb Europas ermöglichen, Ausnahmen zulassen und die Kontrollverfahren für Lieferungen und Personal vereinfachen sollten.
Im April 2020 haben die Verkehrsministerinnen und ‑minister der EU in einer Videokonferenz über folgende Themen beraten: die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen COVID‑19-Maßnahmen im Verkehrssektor, die Notwendigkeit zusätzlicher Sofortmaßnahmen sowie die künftigen Pläne und Möglichkeiten der Koordinierung im Hinblick auf die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen.
Die EU hat sich auf Maßnahmen geeinigt, um Unternehmen und Behörden in den Sektoren Luftfahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr und Schifffahrt bei der Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zu helfen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
- die vorübergehende Änderung der Zeitnischenvorschriften, die den Fluggesellschaften eine geringere erwartete Nutzung ihrer Zeitnischen im Rahmen eines flexiblen Systems ermöglicht,
- die vorübergehende Änderung der Vorschriften über Luftverkehrsdienste zur Unterstützung von Fluggesellschaften und Flughäfen und befristete Bestimmungen für Bodenabfertigungsdienste,
- die Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilitätsrichtlinie des vierten Eisenbahnpakets, um dem Eisenbahnsektor und den Behörden Flexibilität und Rechtssicherheit zu bieten,
- vorübergehende Maßnahmen, um die Verlängerung bestimmter Bescheinigungen und Lizenzen im Straßen-, Schienen- und Schiffsverkehr zu ermöglichen und die Vorschriften für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Hafeninfrastrukturen zu lockern,
-
Entlastung von Eisenbahnunternehmen bei bestimmten Infrastruktur-Entgelten, während sichergestellt ist, dass Infrastrukturbetreiber einen zeitnahen Ausgleich erhalten.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich nicht nur mit der Bewältigung der Folgen der Pandemie für diesen Wirtschaftszweig und seine Akteure befasst, sondern auch darüber beraten, wie die Erholung des Sektors im Rahmen des umfassenderen EU-Aufbaupakets unterstützt werden kann.
Am 4. Juni 2020 haben die Verkehrsministerinnen und ‑minister der EU einen Gedankenaustausch über Initiativen und Instrumente zur Gewährleistung einer nachhaltigen und digitalen Erholung des Verkehrssektors nach dem COVID‑19-Ausbruch geführt.
Geldpolitik
Im März 2020 hat die Europäische Zentralbank ein Pandemie-Notfallankaufprogramm in Höhe von 750 Mrd. € angekündigt. Das Programm wurde am 4. Juni 2020 um zusätzliche 600 Mrd. € aufgestockt und hat somit jetzt einen Gesamtwert von 1 350 Mrd. €.
Weitere aktuelle Informationen zu Ratstagungen, Pressemitteilungen, Infografiken und Veröffentlichungen zu COVID‑19 finden Sie hier: