COVID‑19: Reaktion der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Einheitlicher Rahmen für COVID-19-Tests beschlossen

Schutz der öffentlichen Gesundheit während einer Pandemie

Informationen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit

COVID‑19 ist eine hoch ansteckende Krankheit. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die Ausbreitung einzudämmen und einfache Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Sie müssen sich selbst und Ihre Mitmenschen schützen.

Weitere länderspezifische Informationen zu den Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit finden Sie auf den nationalen Websites zum Thema COVID‑19.

Alle EU‑Mitgliedstaaten sind von der COVID‑19-Pandemie betroffen. COVID‑19 ist eine hoch ansteckende Krankheit. Die EU räumt dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie der Gesundheit und dem Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU oberste Priorität ein.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ein gemeinsames Konzept entwickelt, um sichere COVID‑19-Impfstoffe zu gewährleisten, Teststrategien zu koordinieren und die Bereitstellung von Schutzausrüstungen und medizinischen Gütern in ganz Europa zu erleichtern.

Obwohl die Impfung in der EU im Dezember 2020 begonnen hat, sind die EU-Länder immer noch von der Pandemie betroffen. Die EU-Führungsspitzen treffen sich regelmäßig, um Strategien auszutauschen und die gemeinsamen Anstrengungen der EU zu koordinieren, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und unserer Gesundheitssysteme zu unterstützen. Dabei stehen folgende aktuelle Themen im Vordergrund:

  • Teststrategien und Einsatz von Antigen-Schnelltests
  • gegenseitige Anerkennung von Tests
  • Bereitstellung von Impfstoffen
  • gemeinsamer Ansatz zu Reisebeschränkungen und anderen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • Impfbescheinigungen

Da die epidemiologische Lage in Europa trotz aller unternommenen Anstrengungen nach wie vor besorgniserregend ist, befassen sich die EU-Führungsspitzen bei ihren Videokonferenzen und auf den Tagungen des Europäischen Rates weiterhin regelmäßig mit der Frage der Koordinierung der Reaktion der EU auf die COVID-19-Pandemie.

Bei der Bekämpfung von COVID‑19 ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, die Vorsorge und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, die Impfanstrengungen zu intensivieren und die Solidarität in Europa zu fördern.

Digitales COVID-Impfzertifikat der EU

Infografik – Digitales COVID-Zertifikat der EU

Digitales COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code auf einem Smartphone Vollständige Infografik

Zur Erleichterung des sicheren und freien Personenverkehrs während der COVID-19-Pandemie wird die EU ein digitales COVID‑19-Zertifikat einführen. Dieses Zertifikat wird in einem digitalen Format und in Papierformat erhältlich sein und nachweisen, dass eine Person entweder gegen COVID-19 geimpft wurde oder ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist.

Das Zertifikat wird spätestens ab 1. Juli kostenlos zur Verfügung gestellt. Es ist allerdings keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit und stellt kein Reisedokument dar.

Damit das Testen für die Bürgerinnen und Bürger erschwinglicher und besser zugänglich ist, werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Tests weithin verfügbar sind. Im Rahmen des Soforthilfeinstruments werden 100 Millionen € für den Erwerb von Tests zur Verfügung gestellt, und vorbehaltlich der Genehmigung durch die Haushaltsbehörde könnten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Es bleibt den nationalen Regierungen überlassen, zu entscheiden, ob Reisende, die über ein Zertifikat verfügen, sich in Quarantäne begeben oder getestet werden müssen. Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, zusätzliche Reisebeschränkungen wie Tests oder Quarantäne zu verhängen, es sei denn, diese sind verhältnismäßig und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich. Wenn sie beschließen, Reisebeschränkungen einzuführen, müssen sie dies den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission möglichst 48 Stunden im Voraus mitteilen. Darüber hinaus müssen sie die Gründe für solche Beschränkungen, deren Geltungsbereich sowie den Zeitpunkt des Beginns und die Geltungsdauer angeben. Diese Informationen sollten 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden.

Es wird eine Übergangsfrist von sechs Wochen geben, in der die Bürgerinnen und Bürger mit Zertifikaten, die vor dem 1. Juli ausgestellt wurden, innerhalb der EU reisen können.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird für die Impfung mit allen von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen ausgestellt; die Mitgliedstaaten können allerdings auch Impfzertifikate akzeptieren, die für Impfstoffe ausgestellt wurden, die auf nationaler Ebene zugelassen wurden oder das Verfahren für eine Notfallzulassung der WHO durchlaufen haben.

Als Nachweis für ein negatives Testergebnis werden nur PCR-Tests und Antigen-Schnelltests akzeptiert. Als Nachweis für die Genesung von einer COVID‑19-Erkrankung werden nur PCR-Tests zugelassen. Antigen-Schnelltests, serologische Tests oder andere validierte Methoden können zu einem späteren Zeitpunkt zugelassen werden, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Die Mitgliedstaaten müssen im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften solide Sicherheitsmaßnahmen einführen. Es wird keine zentrale EU-Datenbank geben.

Der Rechtsrahmen für das Zertifikat besteht aus zwei Verordnungen: Die erste betrifft EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen, der zweite Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Schengen-Raum.

Dank dieser Verordnungen wird es möglich sein, das Zertifikat in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zu verwenden. Darüber hinaus soll das Zertifikat auch internationalen Initiativen offenstehen, die derzeit entwickelt werden.

Illustration: Frau mit Nasen-Mundschutz, Frau mit EU-Flagge

Fünf Wege, wie die EU und die Mitgliedstaaten gegen COVID-19 zusammenarbeiten

Es ist großartig, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten als Team zusammenarbeiten, um den Menschen in der COVID-19-Pandemie zu helfen. Von der Garantie sicherer und wirksamer Impfstoffe über den Versand medizinischer Ausrüstung dorthin, wo sie am dringendsten benötigt wird, bis hin zur Aufnahme von Patienten aus anderen Ländern; vom Schutz von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmern bis hin zur Hilfe für Partnerländer auf der ganzen Welt gingen die EU-Länder darüber hinaus, sich gegenseitig zu unterstützen.

Infografik – COVID-19-Pandemie: EU-Koordinierung für eine sichere und wirksame Impfung

Abbildung: EU-Koordinierung für die Zulassung und Bereitstellung der COVID-19-Impfstoffe Vollständige Infografik

Entwicklung eines sicheren Impfstoffs gegen COVID‑19

Die Impfungen gegen COVID-19 sind am 27. Dezember 2020 in den EU-Ländern angelaufen. Impfungen spielen eine entscheidende Rolle dabei, Menschenleben zu retten, die Pandemie einzudämmen, die Gesundheitssysteme zu schützen und unsere Wirtschaft wiederzubeleben.

Der Kontext oder die Dringlichkeit der Pandemie ändert nichts daran, dass die Standards für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit für die in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe genauso hoch sein müssen wie für alle anderen Impfstoffe in der EU.

Entwicklung nationaler Impfstrategien

Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam daran, den Zugang der EU‑Bürgerinnen und -Bürger zu sicheren COVID-19-Impfstoffen zu gewährleisten, denn eine erfolgreiche europaweite Impfung ist von grundlegender Bedeutung, um die Pandemie zu beenden.

Hierzu muss zunächst sichergestellt werden, dass – sobald sichere und wirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen – die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen nationaler Impfstrategien auch bestens darauf vorbereitet sind, diese einzusetzen.

Sobald COVID-19-Impfstoffe verfügbar sind, für sicher und wirksam befunden und auf EU‑Ebene zugelassen wurden, haben alle Mitgliedstaaten gleichzeitig und unter den gleichen Bedingungen Zugang zu ihnen.

Auf Wunsch der EU-Länder sammelt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten Daten und verfolgt die Fortschritte bei den COVID-19-Impfungen in der EU.

Kontaktnachverfolgungs-Apps

Wenn mobile Kontaktnachverfolgungs-Apps heruntergeladen und genutzt werden, kann dies dazu beitragen, die herkömmliche Ermittlung von Kontaktpersonen zu beschleunigen und die wirksame Rückverfolgung der Infektionskette zu unterstützen.

Links zum Herunterladen der Apps der EU‑Mitgliedstaaten sind hier zu finden:

Tests und Ermittlung von Kontaktpersonen

Die Durchführung von Tests ist ein entscheidendes Instrument, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Pandemie einzudämmen.

Der Rat hat am 21. Januar 2021 eine Empfehlung angenommen, mit der ein einheitlicher Rahmen für den Einsatz von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von COVID-19-Tests in der gesamten EU geschaffen wird. Gemäß der Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten

  • Antigen-Schnelltests weiterhin zur Stärkung der Testgesamtkapazitäten einsetzen,
  • die Ergebnisse einer Auswahl von Antigen-Schnelltests gegenseitig anerkennen,
  • sicherstellen, dass das Testen mit Antigen-Schnelltests von geschultem Gesundheitspersonal oder von geschulten Anwendern vorgenommen wird,
  • die Ergebnisse von RT-PCR-Tests, die von zertifizierten nationalen Gesundheitseinrichtungen durchgeführt wurden, gegenseitig anerkennen und
  • einen gemeinsamen Datensatz vereinbaren, der in die Testergebnisbescheinigungen aufzunehmen ist.

Die Vertreter der EU-Länder im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss haben sich auf eine gemeinsame Liste gegenseitig anerkannter Antigen-Schnelltests und einen standardisierten Datensatz für Testergebnisbescheinigungen geeinigt.

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission zwei Empfehlungen zur Förderung eines gemeinsamen Konzepts und einer wirksamen Teststrategie angenommen:

  • eine Empfehlung zu den COVID-19-Teststrategien, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, nationale Strategien vorzulegen, und
  • eine Empfehlung zum Einsatz von Antigen-Schnelltests für die Diagnose von COVID-19, in denen die Validierung und gegenseitige Anerkennung von Tests und deren Ergebnissen zwischen den EU-Mitgliedstaaten gefordert wird.

Darüber hinaus stellt die EU 100 Mio. € bereit, um Antigen-Schnelltests zu kaufen und sie im Rahmen des Instruments für Soforthilfe an die EU-Länder auszuliefern. Gleichzeitig wird ein Verfahren zur gemeinsamen Ausschreibung in die Wege geleitet, um eine zweite Beschaffungsrunde zu gewährleisten.

Um die Testkapazitäten in sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Österreich, Portugal und Spanien) zu erhöhen, hat die EU außerdem eine Vereinbarung mit der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften unterzeichnet. Dank dieser Vereinbarung leistet die EU einen Beitrag in Höhe von 35,5 Mio. €, der aus dem Soforthilfeinstrument finanziert wird, um die Schulung von Personal für die Probenahme und -analyse und die Durchführung von Tests, insbesondere über mobile Ausrüstung, zu unterstützen.

Absicherung der Versorgung mit medizinischer Ausrüstung

Die EU arbeitet mit ihren Mitgliedstaaten zusammen daran, die Versorgung mit persönlichen Schutzausrüstungen und medizinischen Gütern in ganz Europa durch folgende Maßnahmen sicherzustellen:

  • Gemeinsame öffentliche Ausschreibungen zur Beschaffung von Gesichtsmasken und anderen persönlichen Schutzausrüstungen,
  • enge Kontakte zur europäischen Industrie, um eine Umstellung der Produktion und bei allen benötigten Ausrüstungen eine Erhöhung des Liefervolumens zu erreichen
  • Regulierung der Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung aus der EU, um die Versorgung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen
  • Sonderfahrstreifen zur Beschleunigung des freien Verkehrs von Waren und Personen an Grenzübergängen
  • Harmonisierung und kostenlose Bereitstellung europäischer Normen für medizinische Güter im Interesse der Produktionssteigerung

Infografik – Das Katastrophenschutzverfahren der EU in Zahlen

Vollständige Infografik

Unterstützung in Notfällen: Katastrophenschutzverfahren der Union

Die EU hat die Mitgliedstaaten durch das Katastrophenschutzverfahren der Union unterstützt, indem sie

  • die Entsendung medizinischer Teams in die am stärksten betroffenen Gebiete koordiniert,
  • die Beschaffung zusätzlicher Schutzausrüstungen, insbesondere medizinischer Masken, erleichtert,
  • das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen zur ständigen Abstimmung der Unterstützung (24/7) aktiviert und
  • eine neue gemeinsame europäische Reserve an medizinischer Notfallausrüstung (z. B. Beatmungsgeräte, Schutzmasken und Labormaterial) zur Unterstützung hilfsbedürftiger EU-Länder (rescEU) geschaffen hat.

Im Jahr 2020 hat es 100 Aktivierungen des Katastrophenschutzverfahrens der Union gegeben, davon 85 aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Koordinierung auf europäischer Ebene

Innerhalb weniger Wochen nach Ausbruch der COVID‑19‑Pandemie in Europa haben die EU‑Institutionen rasch mehrere Mechanismen eingerichtet, um die Reaktion der EU zu koordinieren und die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen zu unterstützen. Mit fortschreitender Ausbreitung der Pandemie stimmen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin regelmäßig ab:

  • Der Rat hat die Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR) aktiviert und veranstaltet wöchentliche Rundtischgespräche mit EU-Institutionen, Experten von EU-Agenturen sowie Vertretern betroffener Mitgliedstaaten.
  • Die Europäische Kommission und der Rat fördern ständige Kontakte und die Abstimmung zwischen den zuständigen nationalen Ministerien.
  • Der Präsident des Europäischen Rates veranstaltet Videokonferenzen mit den Führungsspitzen der EU.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erstellt schnelle Risikobewertungen und verbreitet aktualisierte epidemiologische Informationen für die EU-Bevölkerung.

Europäischer Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19

Die EU‑Länder haben zur Bewältigung der COVID‑19‑Pandemie verschiedene Eindämmungsmaßnahmen ergriffen, mit denen die Ausbreitung des Virus beschränkt und die Gesundheitssysteme unterstützt werden sollen.

Da eine allgemeine Verbesserung der Gesundheitslage festzustellen ist, haben alle Mitgliedstaaten damit begonnen, einige der auf nationaler oder regionaler Ebene angewandten Maßnahmen zu beenden. Dazu gehörte die schrittweise Aufhebung der Grenzkontrollen und die vollständige Wiederherstellung des freien Personenverkehrs, der aufgrund der Pandemie eingeschränkt worden war.

Am 15. April 2020 legten Präsident Michel und Präsidentin von der Leyen einen gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID‑19 vor:

Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19

Durch transparente, zeitnahe und faktengestützte Kommunikation setzt sich die EU außerdem für die Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit dem Virus ein. Irreführende Gesundheitsinformationen, gefährliche Falschmeldungen mit unwahren Behauptungen, Verschwörungstheorien und Verbraucherbetrug gefährden die öffentliche Gesundheit.

Am 10. Juni 2020 haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter Josep Borrell eine Gemeinsame Mitteilung zur Bekämpfung der Desinformation im Zusammenhang mit COVID‑19 veröffentlicht.

Ausblick: EU4Health

EU4Health ist das neue EU-Programm im Gesundheitsbereich für den Zeitraum 2021-2027. Die COVID-19-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, ärztliches und sonstiges Personal im Gesundheitsbereich und die Gesundheitssysteme in Europa. Dieses Programm ist eine entschlossene Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, bleibt aber auch auf langfristige EU-Maßnahmen im Gesundheitsbereich ausgerichtet. Es soll die öffentliche Gesundheit in der EU verbessern und die Union besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereiten.

Im Rahmen des Programms sollen 5,3 Mrd. € investiert werden, um förderfähige Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO aus EU-Ländern oder mit dem Programm assoziierte Nicht-EU-Länder zu unterstützen.

Das Programm soll

  • die Gesundheit in der EU verbessern und fördern
  • Menschen vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen
  • dafür sorgen, dass Arzneimittel verfügbar und erschwinglich sind
  • die Gesundheitssysteme stärken sowie robuster und ressourceneffizienter machen.
Foto: Gesundheitspolitik der EU.

Welche Rolle spielt die EU in der Gesundheitspolitik?

Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdiensten und medizinischer Versorgung verantwortlich. Die Rolle der EU in der Gesundheitspolitik ergänzt daher die nationalen Politiken.

Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen der EU in Bezug auf Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, Arzneimittel und Medizinprodukte sowie schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen: