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Eine Risikokarte zur Unterstützung des sicheren Reisens
Jeden Donnerstag veröffentlicht das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine COVID‑19-Reiserisikokarte. Auf der Karte werden Farbcodes – grün, orange, rot und dunkelrot – verwendet; sie stellen das COVID‑19-Risikoniveau dar.
Die Karte beruht auf Daten, die von den EU-Ländern nach drei gemeinsamen Kriterien bereitgestellt werden: Testrate, Testpositivitätsrate und kumulative 14‑Tage-Fälle. Sie dient der Unterstützung der Empfehlung des Rates zu Reisen in der EU.
Seit dem 1. Juli 2021 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU überall in der EU verfügbar und aktiv, wodurch das Reisen innerhalb der EU erleichtert wird.
Informieren Sie sich über die aktuelle COVID-19-Reiserisikokarte, die jeden Donnerstag aktualisiert wird:
Seit Beginn der Pandemie haben die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen, von denen sich einige erheblich auf den freien Personenverkehr ausgewirkt haben, wie etwa die Einführung der Kontrollen an den Binnengrenzen oder Reisebeschränkungen innerhalb der EU.
Die Entscheidung über die Einführung von Beschränkungen der Freizügigkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der Rat arbeitet daran, die Koordinierung zwischen den EU-Ländern sicherzustellen, um eine Fragmentierung und Unterbrechung von Dienstleistungen zu vermeiden und um Transparenz und Berechenbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu gewährleisten.
Hier erfahren Sie mehr darüber, was die EU unternommen hat, um das Reisen zu erleichtern:
Funktionsweise des digitalen COVID-Zertifikats der EU
Empfehlung des Rates zu Reisen in der EU
So planen Sie Ihre Reise mit der Website oder App „Re-open EU“
Mit dem digitalen COVID‑19-Zertifikat der EU wird der sichere und freie Personenverkehr während der COVID‑19-Pandemie erleichtert. Das in digitaler Form und in Papierform bereitgestellte Zertifikat dient als Nachweis dafür, dass eine Person entweder
gegen COVID-19 geimpft wurde,
negativ getestet wurde oder
von COVID-19 genesen ist.
Das Zertifikat ist seit dem 1. Juli 2021 im Einsatz und gilt in allen 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Es ist allerdings keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit und stellt kein Reisedokument dar.
Das Zertifikat wird von den nationalen Behörden kostenlos ausgestellt.
Ein gemeinsamer Ansatz für COVID‑19-Reisebestimmungen
Empfehlung des Rates zu Reisebestimmungen innerhalb der EU
Der Rat nimmt eine Empfehlung zur Festlegung gemeinsamer Kriterien und eines gemeinsamen Rahmens für Reisebestimmungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie an. Die Empfehlung hilft den Mitgliedstaaten dabei, Entscheidungen auf der Grundlage der epidemiologischen Lage in den einzelnen Regionen zu treffen.
Sie wurde erstmals am 13. Oktober 2020 angenommen und als Reaktion auf die Entwicklung der epidemiologischen Lage, die laufenden Impfkampagnen und die Annahme des digitalen COVID-Zertifikats der EU am 14. Juni 2021 das letzte Mal aktualisiert.
Gemeinsame Kriterien, Farbcodes und ein gemeinsamer Rahmen
Aus den Daten der Mitgliedstaaten erstellt das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wöchentlich eine gemeinsame, farbkodierte und nach Regionen aufgeschlüsselte Karte zu folgenden gemeinsamen Kriterien:
Zahl der Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen
Zahl der Tests, die pro 100 000 Einwohner in der letzten Woche durchgeführt wurden (Testquote)
prozentualer Anteil der positiven Tests an den in der letzten Woche durchgeführten Tests (Testpositivitätsrate)
Die EU-Länder haben sich auf vier Risikokategorien geeinigt:
grün
orange
rot
dunkelrot
In der Empfehlung sind zwei zusätzliche Kriterien enthalten, die die Mitgliedstaaten bei Überlegungen zur Beschränkung der Freizügigkeit heranziehen sollten: die Durchimpfungsrate und die Prävalenz von besorgniserregenden COVID-19-Varianten oder von COVID-19-Varianten unter Beobachtung.
Zudem haben sie einen gemeinsamen Rahmen für mögliche Reisebestimmungen vereinbart: Gemäß der aktualisierten Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten
ausdrücklich von allen nicht unbedingt notwendigen Reisen in „dunkelrote“ Gebiete und aus diesen abraten
von Personen, die aus „dunkelroten“ Gebieten einreisen, verlangen, dass sie ein negatives Testzertifikat vorweisen und sich in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben
dieselben Maßnahmen auch auf Gebiete mit einer hohen Prävalenz besorgniserregender oder unter Beobachtung stehender COVID-19-Varianten anwenden
ein negatives Testzertifikat von Personen verlangen, die aus „orangefarbenen“ oder „roten“ Gebieten einreisen
Kinder unter 12 Jahren von der Testpflicht befreien
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Verpflichtung zur Quarantäne/Selbstisolierung befreien, wenn ihre Begleitperson keiner solchen Verpflichtung unterliegt
Geimpfte und Genesene
Reisende sollten von der Verpflichtung zum Test oder zur Quarantäne/Selbstisolierung befreit werden, wenn sie nachweisen können, dass
sie vollständig mit einem von der EU zugelassenen COVID-Impfstoff geimpft sind
sie die letzte empfohlene Dosis eines COVID-19-Impfstoffs mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft erhalten haben
oder
dass sie von COVID-19 genesen sind
und dass, seit sie das positive Testergebnis erhalten haben, weniger als 180 Tage vergangen sind
Notfallbremse
Wenn sich die epidemiologische Lage in einer Region rasch verschlechtert, insbesondere aufgrund einer hohen Prävalenz besorgniserregender oder unter Beobachtung stehender Varianten, können die Mitgliedstaaten eine Notfallbremse auslösen.
„Re-open EU“ ist eine App und eine Website, auf der alle wesentlichen Informationen zu Grenzen, verfügbaren Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit, beispielsweise die physische Distanzierung oder das Tragen von Gesichtsmasken, sowie weitere praktische Hinweise für Reisende zu finden sind.
Mit dem Reiseplan können Sie ihre sicheren Reisen innerhalb der EU planen.
Sämtliche Informationen sind in den 24 Amtssprachen der EU verfügbar.
Wenn mobile Kontaktnachverfolgungs-Apps heruntergeladen und genutzt werden, kann dies dazu beitragen, die traditionelle Ermittlung von Kontaktpersonen zu beschleunigen und die wirksame Rückverfolgung der Infektionskette zu unterstützen.
Links zum Herunterladen der Apps der EU‑Mitgliedstaaten sind hier zu finden:
Tracing- und Warn-Apps sind von wesentlicher Bedeutung, um die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen und zur Unterbrechung der COVID‑19-Infektionskette beizutragen. Die meisten EU-Länder haben nationale Tracing- und Warn-Apps herausgebracht, die auf freiwilliger Basis genutzt werden können.
Allerdings macht das Virus nicht an Grenzen halt. Daher arbeitet die EU gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten auch daran, dass die nationalen Apps in Europa grenzüberschreitend miteinander kommunizieren können.
Dieser neue Dienst, der EU-Datenabgleichsdienst, nutzt ein Gateway, um Interoperabilität zwischen den Apps zu schaffen und zu gewährleisten, dass Tracing-Daten ausgetauscht werden können. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Apps sozusagen wie eine einzige App funktionieren. Sie können somit auch grenzüberschreitend gewarnt werden, wenn sie Kontakt zu jemandem hatten, der ein positives COVID‑19-Testergebnis gemeldet hat.
Die ersten nationalen Apps wurden am 19. Oktober 2020 miteinander verbunden, als das System online ging. Immer mehr Apps wurden mittels des Dienstes interoperabel.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sind gemeinsam für den Schutz der Privatsphäre verantwortlich und entscheiden zusammen, wofür und wie die personenbezogenen Daten über das Gateway verarbeitet werden.
Die Störungen der Mobilität in Europa während der Pandemie haben deutlich gemacht, dass Klarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf EU-Vorschriften zu Passagierrechten notwendig sind.
Nach EU-Recht können Passagiere und Pauschalreisende zwischen Gutscheinen und einer Barerstattung für annullierte Tickets (für Flug-, Bahn- und Busreisen sowie Überfahrten mit einer Fähre) oder für Pauschalreisen wählen.
Derzeit gilt eine vorübergehende Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU aus vielen Drittländern. Die EU hat eine Liste von Ländern erstellt, für die diese Beschränkungen aufgehoben werden können. Die Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert, wobei die Fortschritte bei den Impfkampagnen und die Entwicklung der weltweiten epidemiologischen Lage berücksichtigt werden.
Die Liste und weitere Informationen zu Reisebeschränkungen bei Reisen aus Drittländern in die EU finden Sie hier: