- Pressemitteilung
- 23. Oktober 2017
- 00:55
Entsendung von Arbeitnehmern: Rat erzielt Einigung
Der Rat hat eine Einigung über seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt. Mit dem neuen Vorschlag werden bestimmte Vorschriften der ursprünglichen Richtlinie von 1996 überarbeitet.
Der Präsident des Rates und Minister für Gesundheit und Arbeit Estlands, Jevgeni Ossinovski, erklärte: "Ich freue mich, dass der Rat sich auf seinen Standpunkt in einer so wichtigen und heiklen Frage einigen konnte. Und ich freue mich ganz besonders, dass unser Kompromissvorschlag nach langen Verhandlungen auf so eine breite Zustimmung gestoßen ist. Der endgültige Text steht für ein sorgsam austariertes Gleichgewicht. Einerseits ist es von größter Bedeutung, dass die faire Behandlung unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist. Personen, die die gleiche Arbeit am selben Ort verrichten, sollten auch gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen vorfinden. Andererseits dürfen wir keine unnötigen Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr schaffen, etwa im Verkehrssektor, der an sich von der Mobilität lebt."
Ziel der Richtlinie ist es, EU-weit die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sowie die Rechte von Arbeitnehmern zu wahren, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat geschickt werden (entsandte Arbeitnehmer). Mit der Richtlinie wird für eine gerechte Entlohnung und gleiche Ausgangsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen im Aufnahmestaat gesorgt.
Insbesondere ist in der neuen Richtlinie Folgendes vorgesehen:
- die Entlohnung der entsandten Arbeitnehmer im Einklang mit dem Recht und den Verfahren des Aufnahmemitgliedstaats
- langfristige Entsendungen von 12 Monaten, die auf der Grundlage einer von einem Dienstleistungserbringer mitgeteilten Begründung um 6 Monate verlängert werden können (auf insgesamt 18 Monate)
- die Anwendung allgemein verbindlicher Tarifverträge auf entsandte Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen
- die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und lokalen Arbeitnehmern
- was den Verkehrssektor anbelangt, so gelten die Bestimmungen der Änderungsrichtlinie ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der künftigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften
- eine Umsetzungsfrist von drei Jahren sowie ein weiteres Jahr, bevor die Richtlinie anzuwenden ist.
Alle Entlohnungsvorschriften, die für lokale Arbeitnehmer gelten, müssen auch auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden. Dabei wird die Entlohnung nicht nur die Mindestlohnsätze, sondern auch andere Bestandteile wie Prämien oder Zulagen umfassen.
Die Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wird zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung sowie zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingesetzt.
Hintergrund
Die Überarbeitung der Richtlinie von 1996 war notwendig, um die Rechtsvorschriften an die neuen wirtschaftlichen und Arbeitsmarktbedingungen anzupassen und um die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu kodifizieren. Dadurch werden die EU-Rechtsvorschriften klarer.
Die überarbeitete Richtlinie behandelt in erster Linie Fragen, die unter den EU-Regelungsrahmen fallen, der durch die ursprüngliche Richtlinie von 1996 geschaffen wurde. Die überarbeitete Entsenderichtlinie und die Durchsetzungsrichtlinie ergänzen und verstärken sich daher gegenseitig.
Im Jahr 2014 wurden rund 1,9 Millionen europäische Arbeitnehmer entsandt. Obwohl dies nur 0,7 % der Gesamtbeschäftigung in der EU ausmacht, ist die Entsendung von Arbeitnehmern ein wichtiger Faktor für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt, insbesondere im Baugewerbe und bei personenbezogenen und Unternehmensdienstleistungen in einigen Branchen. Nach den geltenden Regeln müssen entsendende Unternehmen eine Reihe grundlegender Arbeitnehmerrechte des Aufnahmelandes einhalten, darunter Mindestlohnsätze.
Die nächsten Schritte
Aufgrund dieser Einigung kann der Rat jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
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- Assen Indjiev
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