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EU-Wahlrecht: Rat nimmt neue Regeln an

Heute hat der Rat neue Regeln für die Wahlen zum Europäischen Parlament angenommen.

Diese Annahme erfolgte nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2018. Damit die Regeln in Kraft treten, müssen auch noch alle EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer Verfassungsvorschriften zustimmen.

Die Änderungen am seit 1976 geltenden Wahlrecht der EU betreffen unter anderem neue Bestimmungen über die doppelte Stimmabgabe, die Stimmabgabe in Drittländern, unterschiedliche Abstimmungsregeln und die Sichtbarkeit der europäischen politischen Parteien in den Mitgliedstaaten.

Für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen gilt – auch in Mitgliedstaaten mit nur einem Wahlkreis – eine obligatorische Prozenthürde von 2 bis 5 %. Die Mitgliedstaaten müssen diese Verpflichtung spätestens bis zur Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024 umsetzen.

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Letzte Überprüfung: 13 Januar 2024