• Rat der EU
  • Pressemitteilung
  • 6. Dezember 2018
  • 12:40

Terroristische Inhalte im Internet: Rat nimmt Verhandlungsposition zu neuen Vorschriften zur Verhinderung ihrer Verbreitung an

Die EU erarbeitet neue Vorschriften, um Terroristen daran zu hindern, das Internet zu missbrauchen.

Die EU wirkt darauf hin, dass Terroristen daran gehindert werden, das Internet zur Radikalisierung, Rekrutierung und Aufstachelung zu Gewalt zu missbrauchen. Der Rat hat heute seine Verhandlungsposition zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte festgelegt.

Terroristische Online-Inhalte haben bisher bei nahezu allen Terroranschlägen in Europa eine zentrale Rolle gespielt. Wir haben die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger möglichst wirksam zu schützen. Mit dieser Vereinbarung soll Internetunternehmen unmissverständlich signalisiert werden, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Herbert Kickl, österreichischer Bundesminister für Inneres

Die vorgeschlagenen Vorschriften gelten für Unternehmen, die Hosting-Dienste in der EU anbieten, wobei es unerheblich ist, ob sie ihre Hauptniederlassung in den Mitgliedstaaten haben. Diese Anbieter werden dazu verpflichtet, terroristische Inhalte binnen einer Stunde nach Erhalt einer behördlichen Entfernungsanordnung zu entfernen bzw. den Zugang zu diesen Inhalten zu sperren. Wenn Anbieter von Hosting-Diensten Entfernungsanordnungen nicht befolgen, können ihnen Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % ihres im Vorjahr erzielten Gesamtumsatzes auferlegt werden.

Nach den neuen Vorschriften können die zuständigen Behörden Anbieter von Hosting-Diensten weiterhin Meldungen senden, die von diesen vorrangig zu prüfen sind. Im Fall solcher Meldungen entscheidet der Diensteanbieter, ob der Inhalt gegen die eigenen Nutzungsbedingungen verstößt und entfernt werden sollte.

Außerdem gelten für Diensteanbieter im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte in ihren Diensten bestimmte Sorgfaltspflichten, die in Abhängigkeit vom Risiko und von dem Ausmaß, in dem der Dienst mit terroristischen Inhalten konfrontiert ist, variieren können. Anbieter müssen auch proaktive Maßnahmen ergreifen, damit bereits entfernte Inhalte nicht erneut erscheinen.

Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Diensteanbietern wird durch die Einrichtung von Kontaktstellen verbessert, die die Abwicklung von Entfernungsanordnungen und Meldungen erleichtern.

Für die Festlegung der Bestimmungen über die Sanktionen, die im Fall der Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften verhängt werden, sind die Mitgliedstaaten zuständig.

Mit den vorgeschlagenen Vorschriften wird auch sichergestellt, dass die Rechte gewöhnlicher Nutzer und Unternehmen, darunter die Freiheit der Meinungsäußerung, die Informationsfreiheit und die unternehmerische Freiheit, gewahrt werden. Dazu gehört auch, dass Anbieter von Hosting-Diensten verpflichtet sind, wirksame Mechanismen einzurichten, die es Nutzern, deren Inhalte entfernt wurden, ermöglichen, Beschwerde einzulegen.

Die nächsten Schritte

Der Ratsvorsitz wird auf der Grundlage dieses Mandats die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seinen Standpunkt festgelegt hat.

Hintergrund

Der Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission am 12. September 2018 vorgelegt, nachdem die EU-Staats- und Regierungschefs sie im Juni dazu aufgefordert hatten.

Der Vorschlag beruht auf der Arbeit des EU-Internetforums, das im Dezember 2015 als Rahmen für die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Vertretern wichtiger Internetunternehmen zur Erkennung und Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet eingerichtet wurde. Die Zusammenarbeit in diesem Forum ist zwar besser geworden, reicht aber zur Lösung dieses Problems nicht aus.

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