• Rat der EU
  • Pressemitteilung
  • 9. Juli 2019
  • 12:12

Wirtschafts‑, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik: Länderspezifische Empfehlungen 2019

Der Rat hat am 9. Juli 2019 seine Empfehlungen und Stellungnahmen 2019 zur Wirtschafts‑, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten angenommen.

Alles in allem sollen die Empfehlungen die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, ihr Wachstumspotenzial durch die Modernisierung ihrer Volkswirtschaften zu steigern und ihre Krisenfestigkeit weiter zu erhöhen.

Trotz globaler Unsicherheiten und weniger günstiger Bedingungen werden die Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten im Jahr 2020 voraussichtlich wachsen, während die Arbeitslosigkeit ein Rekordtief erreicht hat. In diesem Zusammenhang konzentrieren sich die länderspezifischen Empfehlungen auf die Umsetzung wirksamer Strukturreformen, die Förderung von Investitionsstrategien und die Unterstützung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik.

Diese Annahme ist die letzte Phase des diesjährigen "Europäischen Semesters", des jährlichen Prozesses zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Der Europäische Rat hat die länderspezifischen Empfehlungen am 20. Juni erörtert. Die beschäftigungspolitischen Teile wurden vom Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" am 8. Juli gebilligt.

Im Rahmen des Europäischen Semesters werden alljährlich die Wirtschafts‑, die Beschäftigungs- und die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von sechs Monaten gleichzeitig überwacht.

Unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben, die der Europäische Rat jedes Jahr im März festlegt, legen die Mitgliedstaaten im April Folgendes vor:

  • nationale Reformprogramme für ihre Wirtschaftspolitik. Diese enthalten ein mittelfristiges makroökonomisches Szenario, nationale Zielvorgaben für die Umsetzung der EU-Strategie für Beschäftigung und Wachstum "Europa 2020", die wichtigsten Wachstumshemmnisse sowie kurzfristige Maßnahmen für wachstumsfördernde Initiativen;
  • Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme für ihre Haushaltspolitik. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets legen Stabilitätsprogramme vor, während die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten Konvergenzprogramme vorlegen. Diese Programme beinhalten mittelfristige Haushaltsziele, die wichtigsten Annahmen über wirtschaftliche Entwicklungen, eine Beschreibung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen und eine Analyse, wie geänderte Annahmen sich auf die Haushaltslage und den Schuldenstand auswirken können.

Anschließend verabschiedet der Rat die länderspezifischen Empfehlungen und Stellungnahmen. Er gibt Erläuterungen in den Fällen, in denen die Empfehlungen von den Vorschlägen der Kommission abweichen.

Nachdem Griechenland sein drittes wirtschaftliches Anpassungsprogramm im August 2018 abgeschlossen hat, richten sich die länderspezifischen Empfehlungen 2019 erstmals an alle 28 Mitgliedstaaten.

Im März 2019 hat der Rat eine spezifische Empfehlung zur Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet angenommen. Dies geschah zu einem früheren Zeitpunkt, damit die Aspekte im Zusammenhang mit dem Euro-Währungsgebiet bei der Annahme der länderspezifischen Empfehlungen berücksichtigt werden können.

Die Entwürfe der Empfehlungen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

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