- Pressemitteilung
- 15. Oktober 2019
- 01:15
Ostsee: Einigung im Rat über Fangbeschränkungen für 2020
Der Rat hat sich am 15. Oktober 2019 auf die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und die Fangquoten der Mitgliedstaaten für die zehn kommerziell wichtigsten Fischbestände in der Ostsee geeinigt. Damit wird festgelegt, welche Mengen in der EU gefangen werden dürfen und unter welchen Bedingungen.
Entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Gutachten, die auf einen schlechten Zustand in der Ostsee hinweisen, hat der Rat beschlossen, die Fangmöglichkeiten für die meisten Fischbestände zu verringern. Nur die TAC für den Hering im Rigaischen Meerbusen wurde leicht angehoben und die TAC für Lachs im Finnischen Meerbusen wurde beibehalten.
Besonders deutlich sind die Einschnitte beim Kabeljau mit minus 60 % im westlichen Teil der Ostsee und einer Erlaubnis für Beifängenur noch im östlichen Teil.
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Es mussten mutige Entscheidungen getroffen werden, um die Gesundheit der Fischbestände in der Ostsee und die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei in diesem Gebiet zu erhalten. Die heutige Einigung hilft nicht nur den Beständen, sich zu erholen, sondern auch, die sozioökonomischen Auswirkungen für die Fischer in der EU abzufedern.
Jari Leppä, finnischer Minister für Land- und Forstwirtschaft und Präsident des Rates
Die Einigung im Einzelnen
Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags wurde bei den vereinbarten Mengen der Verpflichtung zu den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), einschließlich der Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), und wissenschaftlichen Gutachten, insbesondere den Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), Rechnung getragen. Die Bestimmungen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die Ostsee wurden ebenfalls stark berücksichtigt.
Neben der Festsetzung der TACs und der nationalen Quoten für bestimmte Arten hat der Rat zusätzliche Maßnahmen für die Kabeljaubestände vereinbart. Dazu gehören:
– strengere Grenzwerte für die Freizeitfischerei (Fangbegrenzung von i. d. R. fünf Stück pro Fischer und Tag)
– längere Schonzeiten in den Unterdivisionen 25 und 26 (vom 1. Mai bis 31. August), in den Unterdivisionen 22-23 (vom 1. Februar bis 31. März) und in der Unterdivision 24 (vom 1. Juni bis 31. Juli)
Angesichts der nachteiligen sozioökonomischen Auswirkungen, die die beträchtlichen Einschränkungen der Fangmöglichkeiten für die betroffenen Fischereien haben werden, betonten die Mitgliedstaaten im Ostseeraum und die Kommission, wie wichtig es ist, ein gutes Krisenmanagement zu gewährleisten.
Die Vorbereitungsarbeiten, die für eine rasche Einigung förderlich waren, wurden auf regionaler Ebene über BALTFISH geleistet, ein Gremium, das eine Plattform für Diskussionen über wichtige Fischereifragen in der Ostsee bietet und in dem derzeit Finnland den Vorsitz führt.
Die nächsten Schritte
Dieser Punkt wird vom Rat im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen.
Hintergrund
Grundlage der heutigen Beratungen war ein Vorschlag der Kommission mit Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Rechtsgrundlage.
Demnach obliegt es dem Rat, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik zu erlassen. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments und eine Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses sind für die Annahme dieser Verordnung daher nicht erforderlich.
- Vorschlag der Kommission – Dokument 11814/19
- Vorschlag der Kommission – Dokument 11814/19 ADD 1
- Mehrjahresplan für Fischbestände in der Ostsee
- Festlegung von Fangbeschränkungen und Quoten
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