- Pressemitteilung
- 17. Dezember 2020
- 16:05
Digitalisierung zum Wohle der Umwelt: Rat billigt Schlussfolgerungen
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen gebilligt, mit denen auf die doppelte gesellschaftliche Herausforderung durch den digitalen Wandel und den ökologischen Wandel reagiert wird und Möglichkeiten geprüft werden, wie dazu beigetragen werden kann, die notwendige Brücke zwischen digitalem und ökologischem Wandel zu schlagen.
Der Rat hebt in seinen Schlussfolgerungen das Potenzial hervor, das der zweifache Wandel für die Schaffung neuer grüner und digitaler Arbeitsplätze bietet, die für die wirtschaftliche Erholung nach der COVID‑19-Pandemie erforderlich sind. Ferner betont er, dass der digitale Wandel fair und inklusiv sein und niemanden zurücklassen sollte.
Die Digitalisierung ist ein ausgezeichneter Hebel, um den Übergang zu einer klimaneutralen, kreislauforientierten und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu beschleunigen. Gleichzeitig müssen wir einen geeigneten politischen Rahmen schaffen, um negative Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt zu vermeiden. Diese Schlussfolgerungen spiegeln in ausgewogener Weise wider, in welchen Bereichen die EU handeln muss, um diesen doppelten Übergang bestmöglich zu nutzen.
Svenja Schulze, deutsche Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Die Schlussfolgerungen dienen als politische Richtschnur für die Kommission im Hinblick auf die Vorlage geeigneter Initiativen mit dem Ziel, die Chancen, die die Digitalisierung für den Umwelt- und Klimaschutz bietet, zu nutzen und die negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt zu begrenzen.
Der Rat ermutigt die Kommission unter anderem, eine ehrgeizige politische Agenda für die Nutzung digitaler Lösungen zu entwickeln, um das Null-Schadstoff-Ziel zu erreichen.
In den Schlussfolgerungen des Rates wird die Kommission ferner aufgefordert, regulatorische oder nicht regulatorische Maßnahmen vorzuschlagen, um den Umweltfußabdruck von Datenzentren und Kommunikationsnetzen zu verringern, und bis Ende 2021 einen Aktionsplan dafür vorzulegen, wie die Menge an entsorgten IKT-Produkten bis 2025 verringert werden kann.
Hintergrundinformationen
Auf EU-Ebene haben die Diskussionen über die Zusammenhänge zwischen Digitalisierung und Umwelt in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen. Die Europäische Kommission hat sich systematisch mit den Verbindungen zwischen Digitalisierung und Umwelt befasst, insbesondere im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal, aber auch im Rahmen der Digitalen Strategie und ihrer neuen Industriestrategie für Europa.
Mehrere der jüngsten Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals nutzen zur Verwirklichung ihrer Umwelt- und Klimaziele digitale Instrumente, damit das Problem in kohärenter Weise angegangen werden kann; dazu gehören der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
- Digitalisierung zum Wohle der Umwelt, 11. Dezember 2020
- Schlussfolgerungen des Rates zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, 11. Dezember 2020
- Schlussfolgerungen zur Biodiversitätsstrategie für 2030, 16. Oktober 2020
- Schlussfolgerungen des Rates zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, 15. Oktober 2020
- Mitteilung der Kommission „Eine neue Industriestrategie für Europa“
- Mitteilung und Fahrplan der Kommission über den europäischen Grünen Deal
- Mitteilung der Kommission „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“
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