- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 28. Oktober 2016 22:15
Handelsabkommen EU-Kanada: Rat verabschiedet Beschluss über Unterzeichnung des CETA
Am 28. Oktober 2016 hat der Rat im schriftlichen Verfahren ein Paket von Beschlüssen zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) verabschiedet, darunter
- einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens
- einen Beschluss über die vorläufige Anwendung des Abkommens
- einen Beschluss über die Einholung der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Abkommens
Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben zudem ein Gemeinsames Auslegungsinstrument angenommen. Dieses Instrument, das gemeinsam mit Kanada ausgearbeitet wurde, enthält verbindliche Auslegungen der im CETA verwendeten Begriffe für spezifische Sachverhalte.
"Ich freue mich, dass die EU nunmehr bereit ist, das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada zu unterzeichnen. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in der Geschichte der EU-Handelspolitik und spiegelt unser Bekenntnis zu dieser Politik wider", erklärte der slowakische Ministerpräsident und amtierende EU-Ratspräsident Robert Fico. "Das CETA ist ein modernes, fortschrittliches Abkommen, das neue Chancen eröffnet, gleichzeitig aber wichtige Interessen schützt. Überdies kann es wegweisend für künftige Handelsabkommen sein."
Mit dem CETA werden über 99 % der Zölle, die derzeit im Handel zwischen der EU und Kanada erhoben werden, abgeschafft. Zudem setzt das Abkommen hohe Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards.
Es enthält Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge sowie über Rechte des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, nachhaltige Entwicklung, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, gegenseitige Anerkennung, Handelserleichterungen, Zusammenarbeit bei Rohstoffen, Streitbeilegung und technische Handelshemmnisse.
Die Verhandlungen mit Kanada wurden auf der Grundlage eines Mandats geführt, das der Rat 2009 erteilt hatte. Nach einem Beschluss des Rates vom September 2011 wurde der Investitionsschutz in die CETA-Verhandlungen einbezogen.
Am 5. Juli 2016 hat die Kommission vorgeschlagen, das Abkommen als "gemischtes" Abkommen zu unterzeichnen und zu schließen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss.
Das Abkommen wird, sobald das Europäische Parlament dem Abschluss zugestimmt hat, vorläufig angewandt, bis es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bestimmungen, für die ausschließlich die EU zuständig ist.
Abkommen über eine strategische Partnerschaft
Der Rat hat überdies einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada verabschiedet. Dieses Abkommen sieht eine Vertiefung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada vor und wird zu einem Ausbau der Beziehungen in Bereichen wie Menschenrechte, Weltfrieden und internationale Sicherheit, wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung sowie Recht, Freiheit und Sicherheit führen.
- Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des CETA
- Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des CETA
- Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada
- Anhänge des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen der EU und Kanada
- Gemeinsames Auslegungsinstrument
- Erklärungen für das Ratsprotokoll
- Schlussfolgerungen des Rates
- Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada
- Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada
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Letzte Überprüfung: 24. Januar 2025