- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 8. Dezember 2015 16:45
Schlussfolgerungen des Rates zur Unternehmensbesteuerung – Zukunft des Verhaltenskodex
Der Rat
- WEIST DARAUF HIN, dass er entschlossen ist, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung auf Ebene der EU und auf globaler Ebene zu bekämpfen;
- ERINNERT DARAN, dass der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Dezember 1997 eine Entschließung über einen Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung (im Folgenden "Verhaltenskodex") angenommen haben;
- ERINNERT DARAN, dass daraufhin im März 1998 die Gruppe "Verhaltenskodex" (im Folgenden "Gruppe") eingesetzt wurde, um die in den Geltungsbereich des Kodex fallenden steuerlichen Maßnahmen zu bewerten und die Bereitstellung von Informationen über diese Maßnahmen zu überwachen;
- UNTERSTREICHT, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Mai 2013 Folgendes festgehalten wurde: "es ist wichtig, innerhalb der EU weiter an der Beseitigung schädlicher steuerlicher Maßnahmen zu arbeiten. Hierzu sollte auf der Grundlage des geltenden Mandats über eine Stärkung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung beraten werden";
- VERWEIST AUF den Nutzen und die Effizienz der Arbeiten, die im Rahmen des Kodex bislang unternommen wurden, um die individuellen steuerlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu bewerten;
- BESTÄTIGT, dass sich die Arbeit zur Zukunft und zur Stärkung des Verhaltenskodex auf Folgendes konzentrieren sollte: bessere Nutzung des geltenden Mandats des Kodex, Prüfung der Möglichkeiten und Modalitäten für eine Erweiterung des Mandats und die Aktualisierung der Kriterien, mögliche Notwendigkeit einer entsprechenden Änderung der Verwaltung des Kodex;
- BILLIGT das neue Arbeitspaket der Gruppe und ERMUTIGT die Gruppe, ihre Arbeit auf dieser Grundlage fortzusetzen;
- BEKRÄFTIGT seine Bitte an die Gruppe, allgemeine Leitlinien zu entwickeln zur Verhinderung von Steuerumgehung sowie von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS);
- ERSUCHT die Hochrangige Gruppe "Steuerfragen", eine Überarbeitung des Mandats zu erörtern, und zwar im Zusammenhang mit dem Konzept, dass Gewinne unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung gegebenenfalls einer Effektivsteuer innerhalb der EU unterliegen;
- TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die unter den Buchstaben C und D des Verhaltenskodex vorgesehenen Rücknahme- und Stillhalteverfahren bestehende und künftige allgemeine Leitlinien der Gruppe abdecken sollten;
- ERSUCHT in diesem Zusammenhang die Gruppe, durch eine solche allgemeine Leitlinie eine effektive Umsetzung der einschlägigen Schlussfolgerungen zum BEPS-Projekt der OECD – wenn diese nicht durch EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind, und im Einklang mit dem neuen Arbeitsprogramm der Gruppe – auf EU-Ebene zu gewährleisten;
- TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Gruppe "Verhaltenskodex" das dritte Kriterium durch die Ausarbeitung von Leitlinien auf der Grundlage der BEPS-Schlussfolgerung der OECD zu Aktion 5 präzisieren sollte;
- TEILT DIE AUFFASSUNG, dass die Gruppe "Verhaltenskodex" das vierte Kriterium durch die Ausarbeitung von Leitlinien im Lichte der OECD-Leitsätze für Verrechnungspreise, in der durch die BEPS-Schlussfolgerungen der OECD zu den Aktionen 8-9-10 geänderten Fassung, präzisieren sollte;
- ERSUCHT die Gruppe, Leitlinien für die Auslegung der Kriterien des Verhaltenskodex – einschließlich des Gateway-Kriteriums – und für deren Anwendung gegebenenfalls weiterzuentwickeln;
- BEKRÄFTIGT, wie wichtig es ist, die Grundsätze des Verhaltenskodex auf einer geografisch breitmöglichsten Grundlage anzuwenden, BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die jüngste gemeinsame Erklärung mit der Schweiz und den laufenden Dialog mit Liechtenstein und ERSUCHT die Gruppe, Dialoge mit einschlägigen Drittländern zu eröffnen sowie die Umsetzung früherer Vereinbarungen zu überwachen;
- BRINGT den Wunsch ZUM AUSDRUCK, die Sichtbarkeit der Arbeit der Gruppe "Verhaltenskodex" zu verbessern und VEREINBART daher, dass ihre Ergebnisse – insbesondere ihre halbjährlichen Berichte – der Öffentlichkeit systematisch zugänglich gemacht werden;
- BESTEHT allerdings auf der Vertraulichkeit der Beratungen der Gruppe im Hinblick auf den Schutz des öffentlichen Interesses bezüglich der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, die Wahrung der Effizienz des Bewertungsverfahrens und die Bekämpfung der damit verbundenen Gefahr der aggressiven Steuerplanung;
- ERSUCHT die Hochrangige Gruppe "Steuerfragen", die Notwendigkeit einer Verbesserung der allgemeinen Steuerung, der Transparenz und der Arbeitsmethoden festzustellen und die Reform der Gruppe während des niederländischen Vorsitzes abzuschließen.
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