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Programm mit positiven Maßnahmen für Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung

Der Rat vergibt pro Jahr bis zu sechs bezahlte Praktikumsplätze an EU-Bürgerinnen und -Bürger mit anerkannter Behinderung.

Das Programm

Der Rat leistet seinen Beitrag zur Förderung der Chancengleichheit. Aus diesem Grund bieten wir jedes Jahr bis zu sechs Praktika für EU-Bürgerinnen und -Bürger mit einer anerkannten Behinderung an.

Das Programm mit positiven Maßnahmen gewährt Praktikantinnen und Praktikanten einen einzigartigen Einblick in die Politikgestaltung und Gesetzgebung der EU und bietet ihnen gleichzeitig die Unterstützung und Hilfestellung, die sie möglicherweise benötigen.

Praktika werden zweimal jährlich angeboten, wobei jedes Praktikum fünf Monate dauert:

  • 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
  • 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)

Bewerbungen können nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums vor Beginn des Praktikums eingereicht werden.

Praktikantinnen und Praktikanten des Programms mit positiven Maßnahmen erhalten ein monatliches Entgelt in Höhe von 1538,16 € netto und können zusätzlich bis zu 50 % Behindertenbeihilfe erhalten. Außerdem haben sie Anspruch auf Jahresurlaub und bestimmte Zulagen sowie auf Zugang zur Kranken- und Unfallversicherung.

Zwischen 2020 und 2024 arbeiteten 25 Praktikantinnen und Praktikanten mit körperlichen, geistigen, intellektuellen Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in verschiedenen Teams im Rat.

Meine Blindheit hat sich nie auf meine Entscheidungen ausgewirkt, und ich habe immer versucht, meine Grenzen in Chancen umzuwandeln. Hier beim Rat haben alle dafür Verständnis gezeigt und mich dabei sogar unterstützt.

Anna Rita, Teilnehmerin des Programms mit positiven Maßnahmen

Die Initiative wurde mit dem Preis der Europäischen Bürgerbeauftragten für herausragende Leistungen in der öffentlichen Verwaltung in der Kategorie „Herausragende Leistung in Vielfalt und Inklusion“ ausgezeichnet.

Erfahren Sie mehr von unseren Praktikantinnen und Praktikanten!

Bewerbungen sind jetzt möglich

Sie können sich bis zum 15. September 2026 um 12:00 Uhr (Ortszeit Brüssel) für das Programm mit positiven Maßnahmen bewerben.

Wer kann sich bewerben – und wie?

Für das Programm mit positiven Maßnahmen gilt dasselbe Bewerbungsverfahren wie für das reguläre Praktikumsprogramm. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich gleichzeitig für andere Arten von Praktika bewerben, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen.

Weitere Informationen zu den Zulassungskriterien und zum Antragsverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten:

Welche personalisierte Unterstützung bieten wir an?

Sobald Sie ausgewählt wurden, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um Ihre besonderen Bedürfnisse zu erörtern und sicherzustellen, dass Sie von Beginn Ihres Praktikums an über die Software, Hardware bzw. ergonomische Ausrüstung verfügen, die Sie benötigen.

Beispiele für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz, die im Rat zur Verfügung stehen:

  • persönliche Assistenz, um sich im Gebäude zurechtzufinden
  • Text-to-Speech- und Speech-to-Text-Software
  • Darstellung in Brailleschrift
  • ergonomische Unterstützung

Wir bieten individuelle Lösungen für Ihre Bedürfnisse. Die Bereitstellung der angemessenen Vorkehrungen ist demnach von Fall zu Fall zu prüfen. Diese Prüfung hilft uns, Ihre Ankunft vorzubereiten und Sie gebührend willkommen zu heißen.

Weitere Informationen sind beim Praktikumsbüro erhältlich:

Siehe auch

Eine Gruppe von Praktikantinnen und Praktikanten vor einem blauen und gelben Hintergrund.
Consilium-Praktika

Consilium-Praktika

Eine junge Frau, die auf eine Wand mit Post-its deutet.
Praktika - häufig gestellte Fragen

Praktika - häufig gestellte Fragen

Bunte geometrische Abbildung mit sechs stilisierten Bildern des Ratsgebäudes.
Wie wir ein vielfältiges und inklusives Arbeitsumfeld gewährleisten

Wie wir ein vielfältiges und inklusives Arbeitsumfeld gewährleisten

Letzte Überprüfung: 23. Juli 2026