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Medienakkreditierung

Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen sowie Fernsehteams benötigen eine Akkreditierung, um die Pressebereiche des Rates zu betreten. Die Medienakkreditierung wird ausschließlich Presseangehörigen gewährt, die für Bona-fide-Medienorganisationen tätig sind.

Jahresausweis 2026

Mit diesem Ausweis müssen Sie sich nicht mehr für jede Veranstaltung einzeln akkreditieren lassen. Außerdem erhalten Sie Zugang zum Rat an Werktagen, an denen keine Gipfeltreffen oder hochrangigen Veranstaltungen stattfinden.

Der Jahresausweis wird nur für folgende Personengruppen ausgestellt:

  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Belgien
  • Nicht-EU-Bürger bzw. ‑Bürgerinnen, die seit mindestens 5 Jahren in Belgien leben.

Anträge für das Kalenderjahr 2026 werden vorerst nicht mehr entgegengenommen.

Anmeldungen werden im Laufe des Jahres 2026 wieder möglich sein.

Kontakt

Wenn Sie Hilfe bei der Akkreditierung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Pressezentrum:

Kontakt

Akkreditierung für Gipfeltreffen und hochrangige Veranstaltungen

Medienvertreterinnen und -vertreter, die vor Ort über EU-Gipfeltreffen und hochrangige Veranstaltungen berichten möchten, müssen sich im Voraus anmelden.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Um aktuelle Informationen über die Akkreditierung zu erhalten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Akkreditierung für Ministertagungen und sonstige Veranstaltungen

Medienschaffenden, die über Ministertagungen und sonstige Sitzungen (mit Ausnahme von Gipfeltreffen und hochrangigen Veranstaltungen) berichten möchten, stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Tagesausweis
  • Jahresausweis
  • Interinstitutioneller EU-Presseausweis

Tagesakkreditierung

Sie ist beim Sicherheitsschalter am Eingang des Pressezentrums erhältlich. Dazu sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein gültiger nationaler Presseausweis oder ein von der Redaktionsleitung Ihres Medienunternehmens unterzeichnetes Schreiben, in dem Ihre berufliche Stellung als Journalistin oder Journalist bestätigt und angegeben wird, über welche Veranstaltung Sie berichten

Jahresausweis

Der Jahresausweis für EU-Gipfeltreffen kann auch für den Zugang zum Rat an regulären Werktagen verwendet werden.

Interinstitutioneller EU-Presseausweis

Die EU-Organe haben ein gemeinsames Akkreditierungssystem für Korrespondentinnen und Korrespondenten mit Sitz in Brüssel. Es wird von der Europäischen Kommission verwaltet.

Mit dem interinstitutionellen Ausweis haben Sie Zugang zu den Presseeinrichtungen des Rates, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Alle akkreditierten Journalistinnen und Journalisten müssen die allgemeinen Regeln für das Pressezentrum und etwaige zusätzliche spezifische Vorschriften einhalten, die vom Generalsekretariat des Rates festgelegt werden.

Unter keinen Umständen ist es erlaubt, ein Bild oder Foto des Presseausweises zu veröffentlichen. Es ist ferner untersagt, im Internet oder in den sozialen Medien Fotos zu veröffentlichen, auf denen der Presseausweis zu erkennen ist. Ebenso verpflichten sich akkreditierte Journalistinnen und Journalisten, keine Bilder oder Fotos des Presseausweises über Dritte im Internet oder in den sozialen Medien veröffentlichen zu lassen.

Der Pressedienst des Generalsekretariats des Rates behält sich das Recht vor, die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten zu widerrufen, deren Verhalten den reibungslosen Ablauf der Medientätigkeiten und anderen Tätigkeiten der europäischen Organe beeinträchtigt.

Wer kommt in Betracht?

Die Medienakkreditierung steht nur Journalistinnen und Journalisten von Bona-fide-Medienorganisationen zur Verfügung.

Die Anträge werden vom Pressedienst des Rates anhand von Kriterien geprüft, die gemeinsam mit dem Internationalen Presseverband (IPA) festgelegt wurden.

Anträge auf einen Jahresausweis werden außerdem einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Dementsprechend werden die eingereichten Informationen vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union verwendet und an eine oder mehrere nationale Sicherheitsbehörden übermittelt.

Journalistinnen und Journalisten, die beim Europäischen Rat eine Akkreditierung beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen Angestellte einer Bona-fide-Medienorganisation sein oder in freiberuflicher Tätigkeit regelmäßig für eine Bona-fide-Medienorganisation über EU-Angelegenheiten berichten.
  • Der Journalismus muss ihre Haupteinkommensquelle darstellen.

Was ist eine Bona-fide-Medienorganisation?

Bona-fide-Medienorganisationen müssen

  • redaktionell unabhängig und gewerbliche Einrichtungen ohne Vertriebsbeschränkungen sein;
  • offenlegen, wie und von wem sie finanziert werden;
  • über die Tätigkeiten der europäischen Organe berichten.

Zusätzliche Anforderungen an Online-Medien: Online-Medien müssen über eine professionelle Website verfügen, die die Vorschriften für Medienorganisationen (siehe oben) erfüllt. Auf der Website müssen eine spezifische und überprüfbare Adresse und Telefonnummer angegeben werden.

Ein Großteil der Inhalte der Website muss

  • aus Eigenberichterstattung, Kommentaren oder Analysen bestehen;
  • sich mit EU-Angelegenheiten befassen;
  • mindestens einmal pro Woche aktualisiert werden.

Wer kommt nicht in Betracht?

  • gedruckte Veröffentlichungen oder Online-Veröffentlichungen, bei denen es sich um Veröffentlichungen zur Öffentlichkeitsarbeit oder Interessenvertretung von Nichtregierungsorganisationen oder gemeinnützigen Organisationen handelt
  • Thinktanks oder Interessengruppen
  • Der Rat wird Anträge von Personen ablehnen, die nicht im Journalismus tätig sind, Lobbyistinnen oder Lobbyisten bzw. Beraterinnen oder Berater sind oder einem Nebenberuf nachgehen, der seiner Ansicht nach nicht mit einer Medienakkreditierung vereinbar ist.

Nach welchen Kriterien wird Ihr Antrag geprüft?

Alle Anträge auf Akkreditierung werden vom Pressedienst des Generalsekretariats des Rates geprüft. Zu diesem Zweck können Sie aufgefordert werden, zusätzliche Informationen/Dokumente vorzulegen (z. B. Arbeitsnachweise, Arbeitsverträge, Einkommensnachweise usw.). Das Generalsekretariat kann den Internationalen Presseverband (IPA) konsultieren.

Falls Ihnen die Akkreditierung mit der Begründung verweigert wird, dass Sie nicht als Journalistin bzw. Journalist einer Bona-fide-Medienorganisation gelten, können Sie per E-Mail Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen:

Ihr Antrag muss detaillierte Nachweise enthalten, aus denen hervorgeht, dass Sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Ihr Antrag auf Überprüfung wird vom Pressedienst des Generalsekretariats des Rates gemeinsam mit dem Internationalen Presseverband (IPA) geprüft. Bis Ihre Beschwerde bearbeitet wurde, kann der Pressedienst des Generalsekretariats des Rates entscheiden, ob Ihnen eine befristete Akkreditierung erteilt wird oder nicht.

Letzte Überprüfung: 19. Juni 2026