Aufgaben des Rates
Ein wichtiger Entscheidungsträger der EU
Der Rat der Europäischen Union – auch kurz „Rat“ genannt – ist einer der wichtigsten Entscheidungsträger der EU. Im Rat der EU kommen die Ministerinnen und Minister der 27 EU-Länder zusammen, um Rechtsvorschriften der EU auszuhandeln und anzunehmen, politische Maßnahmen zu koordinieren und Entscheidungen zu treffen.
Die wichtigste Aufgabe des Rates der EU ist die Rechtsetzung der EU. Der Rat verhandelt und verabschiedet – in den meisten Fällen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament – Rechtsvorschriften der EU auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Aus diesem Grund wird der Rat auch als „Mitgesetzgeber“ der EU bezeichnet.
Die Rolle des Rates: fünf Hauptaufgaben
Aushandlung und Annahme von EU-Rechtsvorschriften
Die Ministerinnen und Minister aller 27 EU-Mitgliedstaaten kommen im Rat zusammen, um Rechtsvorschriften der EU auszuhandeln und anschließend anzunehmen. Dies ist ihre Hauptaufgabe im Rat, wenn dieser als „Mitgesetzgeber“ der EU fungiert.
Im Rat besteht die Aufgabe der Ministerinnen und Minister in der Zusammenarbeit, um auf EU-Ebene Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden. Die Suche nach gemeinsamen Lösungen, die sowohl der EU insgesamt als auch den jeweiligen Mitgliedsländern zugutekommen, erfordert ein gewisses Maß an Flexibilität und Kompromissbereitschaft.
Die meisten Gesetzgebungsvorschläge der EU müssen von den beiden gesetzgebenden Organen der EU gemeinsam angenommen werden: dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Deshalb gibt es bei jedem Vorschlag mehrere Verhandlungsrunden, an denen der Rat beteiligt ist:
- Die Ministerinnen und Minister erörtern ihre Standpunkte im Rat und einigen sich auf eine „allgemeine Ausrichtung“ (oder einen Standpunkt des Rates);
- anschließend folgen Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Kommission.
Wenn sowohl der Rat als auch das Parlament eine Einigung über den endgültigen Wortlaut erzielt haben, gilt der Gesetzgebungsakt als angenommen.
Annahme des EU-Haushaltsplans
Der Rat nimmt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den Jahreshaushaltsplan der EU an.
Der Haushaltszeitraum umfasst ein Kalenderjahr. Der Haushalt wird normalerweise im November/Dezember angenommen und gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres.
Der Jahreshaushaltsplan der EU beruht auf dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), einem langfristigen Haushalt, der in der Regel für die Dauer von sieben Jahren festgelegt wird.
Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten
Der Rat koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen, wie der Wirtschafts- oder Beschäftigungspolitik.
In anderen Bereichen wie Bildung, Kultur, Jugend und Sport, die in die nationale Zuständigkeit fallen, nimmt der Rat politische Rahmen und Arbeitspläne der EU an, in denen die Prioritäten für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission festgelegt sind.
Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU
Der Rat übernimmt nach Maßgabe der vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien die Festlegung und Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Dazu gehören die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, die Verteidigung und der Handel der EU.
Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sorgt der Rat für ein einheitliches, konsequentes und wirksames außenpolitisches Handeln der EU.
Abschluss internationaler Übereinkünfte
Dem Rat obliegt die endgültige Entscheidung über den Abschluss internationaler Übereinkünfte der EU mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen. Meist handelt es sich dabei um Handelsabkommen.
Der Rat erteilt der Kommission ein Mandat und legt Verhandlungsrichtlinien fest und sie führt die Verhandlungen im Namen der EU. Am Ende der Verhandlungen stimmt der Rat über die Unterzeichnung und den Abschluss der Übereinkunft ab. Alle internationalen Übereinkünfte mit Ausnahme der Übereinkünfte im außen- und sicherheitspolitischen Bereich erfordern die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Siehe auch
Wie ist die Arbeit des Rates organisiert?
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Erläuterungen zu den Ratstagungen
Letzte Überprüfung: 23. Februar 2026