Die Arbeit der Euro-Gruppe
Die Euro-Gruppe ist ein 1997 gegründetes informelles Gremium, in dem die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets über den Euro betreffende Fragen, die in die gemeinsame Verantwortung ihrer Länder fallen, beraten.
Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu gewährleisten. Zudem soll sie bessere Voraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum schaffen und sie ist für die Vorbereitung der Tagungen des Euro-Gipfels und die entsprechenden Folgemaßnahmen zuständig.
Die Euro-Gruppe kommt normalerweise einmal im Monat – am Vorabend der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) – zusammen. Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“, dem die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und ‑minister aller Mitgliedstaaten angehören, ist für die EU-Politik in drei Bereichen zuständig: Wirtschaftspolitik, Steuerfragen und Regulierung von Finanzdienstleistungen.
Die wichtigste Aufgabe der Euro-Gruppe besteht darin, eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu gewährleisten und bessere Voraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum zu schaffen. Die Koordinierung der Politik zwischen den Ländern des Euro-Währungsgebiets ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Stabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt.
Bei den Beratungen der Euro-Gruppe kommen daher konkrete Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Euro ebenso zur Sprache wie allgemeinere Fragen, die sich auf die Steuer-, die Währungs- und die Strukturpolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auswirken. Ziel ist es, die gemeinsamen Herausforderungen zu benennen und gemeinsame Lösungsansätze dafür zu finden.
Zu den Aufgaben der Euro-Gruppe gehören auch die Vorbereitung der Tagungen des Euro-Gipfels und die entsprechenden Folgemaßnahmen.
Die Rolle der Euro-Gruppe ist im Protokoll Nr. 14 zum Vertrag von Lissabon festgelegt, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.
Beratungen
Der Euro-Gruppe berät regelmäßig über Fragen, die die Wirtschaftslage und die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets betreffen, sowie über
- die makroökonomische Lage im Euro-Währungsgebiet,
- Strukturreformen, die zur Wachstumssteigerung beitragen können,
- Fragen in Bezug auf die Wahrung der Finanzstabilität im Euro-Währungsgebiet,
- Vorbereitungen für internationale Tagungen sowie
- die Erweiterung des Euro-Währungsgebiets.
Darüber hinaus kann die Euro-Gruppe eine vorherige Aussprache über Beschlüsse des Rates führen, die nur für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gelten. Über die Annahme solcher Beschlüsse stimmen im Rat nur die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ab.
Die Euro-Gruppe kann auch erörtern, unter welchen Bedingungen Ländern des Euro-Währungsgebiets Finanzhilfen gewährt werden, wenn sie sich in gravierenden finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Sitzungen
Die Euro-Gruppe kommt normalerweise einmal im Monat – am Vorabend der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) – zusammen. Falls erforderlich, können auch weitere Sitzungen oder Telekonferenzen abgehalten werden. Die Sitzungen sind informell und die Beratungen vertraulich.
Folgende Personen nehmen an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil:
- die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister des Euro-Währungsgebiets einschließlich des Präsidenten der Euro-Gruppe sowie
- Vertreterinnen und Vertreter der Kommission, üblicherweise das bzw. die für Wirtschaft und Finanzen und den Euro zuständigen Mitglied(er) der Kommission,
- Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Zentralbank (EZB), üblicherweise die EZB-Präsidentin und ein Mitglied des Direktoriums, sowie
- der geschäftsführende Direktor des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
Die Euro-Gruppe kann auch in inklusivem Format tagen, d.h. unter Teilnahme der Wirtschafts- und Finanzministerinnen und ‑minister aller Mitgliedstaaten.
Auf einer Pressekonferenz legt der Präsident der Euro-Gruppe der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Sitzung dar. Darüber hinaus kann die Euro-Gruppe auch schriftliche Erklärungen veröffentlichen. Der Präsident erstattet auch dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ Bericht und vertritt die Euro-Gruppe auf dem Euro-Gipfel.
Arbeitsprogramme und Tagesordnungen
Die Euro-Gruppe verabschiedet alle sechs Monate ein Arbeitsprogramm. Darin werden die wesentlichen Bereiche genannt, die im Mittelpunkt stehen werden, und die vorläufigen Tagesordnungen für die bevorstehenden Sitzungen der Euro-Gruppe festgelegt.
Die Tagesordnung für die Sitzungen der Euro-Gruppe wird vom Präsidenten der Euro-Gruppe aufgestellt, der auch die Beratungen leitet.
Die Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“
Die Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ ist ein Vorbereitungsgremium, das sowohl die Euro-Gruppe als auch den Präsidenten der Euro-Gruppe bei der Vorbereitung der Beratungen der Ministerinnen und Minister unterstützt.
Sie tritt in der Regel einmal im Monat vor den Sitzungen der Euro-Gruppe zusammen und setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank zusammen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ wählen für eine verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren einen Vorsitzenden.
Das Amt des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ hat derzeit Tuomas Saarenheimo inne, der am 1. April 2020 ernannt und am 25. Februar 2022 für weitere zwei Jahre wiederernannt wurde.
Wahl des Präsidenten der Euro-Gruppe
Der Präsident der Euro-Gruppe wird von den Mitgliedern der Euro-Gruppe mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.
Der gewählte Präsident hat die Aufgabe, die Sitzungen der Euro-Gruppe zu leiten, die Tagesordnungen aufzustellen, das langfristige Arbeitsprogramm auszuarbeiten und die Euro-Gruppe in internationalen Foren zu vertreten.
Am 11. Dezember 2025 wurde der griechische Wirtschafts- und Finanzminister Kyriakos Pierrakakis im Einklang mit dem Verfahren in Protokoll Nr. 14 der EU-Verträge zum Präsidenten der Euro-Gruppe gewählt. Der Präsident tritt sein Amt am 12. Dezember 2025 an; die Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre.
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin der Euro-Gruppe
Rechtsgrundlage
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV):
- Artikel 137 – Bestimmungen für die EU-Länder, deren Währung der Euro ist
- Protokoll Nr. 14 betreffend die Euro-Gruppe
Diesbezügliche Dokumente und Veröffentlichungen
Letzte Überprüfung: 10. Februar 2026