Der Rat der Europäischen Union
Im Rat der EU treffen sich die Ministerinnen und Minister der einzelnen EU-Länder, um Rechtsvorschriften der EU auszuhandeln und zu verabschieden.
Im Blickpunkt
- 15. Juli 2026
Vorübergehender Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis 2028 verlängert
Die EU-Länder sind übereingekommen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 zu verlängern, wobei die Entschlossenheit der EU bekräftigt wurde, die Ukraine zu unterstützen und den Menschen, die vor Russlands Krieg fliehen, Sicherheit zu bieten.
Irland führt derzeit den Vorsitz im Rat
Irland führt den Vorsitz im Rat bis zum 31. Dezember 2026. Damit steht das Land schon zum achten Mal an der Spitze des Rates und teilt sich diesmal den Dreiervorsitz mit Litauen und Griechenland. Leitbild und Motto des irischen Vorsitzes ist der Grundsatz „Stärke durch Einheit“.
Aufgaben des Rates der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (oft nur als „Rat“ bezeichnet) setzt sich aus den Ministerinnen und Ministern der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die wichtigste Aufgabe des Rates ist die Rechtsetzung.
Der Rat verabschiedet auch den Haushaltsplan der EU, koordiniert politische Maßnahmen, schließt internationale Abkommen im Namen der EU ab und entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Der Rat der EU ist in rechtlicher Hinsicht ein einheitliches Gremium. In der Praxis tagen die Ministerinnen und Minister im Rat jedoch in verschiedenen thematischen Gruppen, die als „Ratsformationen“ bezeichnet werden.
Arbeitsbereiche
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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“
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Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
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Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“
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Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“
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Rat „Justiz und Inneres“
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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“
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Rat „Umwelt“
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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“
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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“
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Rat „Wirtschaft und Finanzen“
Die Arbeitsweise des Rates
Die Ministerinnen und Minister der nationalen Regierungen fassen auf den Ratstagungen Beschlüsse und verabschieden EU-Rechtsvorschriften. Bevor die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten über ein Thema abstimmen, wird es von den Vorbereitungsgremien des Rates geprüft und erörtert. Bei den meisten Rechtsvorschriften entscheidet der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Der Vorsitz des Rates der EU, der alle sechs Monate von einem anderen EU-Land geführt wird, ist dafür verantwortlich, die Arbeit des Rates voranzutreiben.
Alle Themen werden von den Vorbereitungsgremien (den Arbeitsgruppen und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter, dem „AStV“) geprüft, bevor die Ministerinnen und Minister darüber entscheiden.
In den meisten Themenbereichen fungiert der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgeber. Der Rat fasst auch Beschlüsse, um politische Standpunkte zum Ausdruck zu bringen.
Je nach Themenbereich stimmt der Rat mit qualifizierter Mehrheit, mit einfacher Mehrheit oder einstimmig ab. In den meisten Fällen wird die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit angewendet.
Der Vorsitz des Rates legt die Agenda fest und sorgt dafür, dass die Arbeit des Rates vorankommt. Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate von einem EU-Land zum nächsten.
Jedes Jahr finden durchschnittlich mehr als 4000 Tagungen auf den verschiedenen Ebenen des Rates statt. Etwa 70 bis 80 davon sind Ministertagungen. Die Ministertagungen finden in erster Linie in Brüssel statt. In drei Monaten im Jahr (April, Juni und Oktober) werden sie in Luxemburg abgehalten.
Geschichtlicher Abriss
Die Meilensteine des Rates von seiner Gründung bis zum heutigen Tag.
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1958
25. JanuarDie Geburtsstunde des Rates
Die erste Tagung des Rates der EWG findet unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers statt.
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1993
1. NovemberDer Vertrag von Maastricht
Mit dem Vertrag von Maastricht werden neue Politikbereiche wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Justiz und Inneres eingerichtet.
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2009
1. DezemberDer Vertrag von Lissabon
Durch den Vertrag von Lissabon wird die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat ausgeweitet.