Der Vorsitz im Rat der EU
Aufgaben des Vorsitzes
Der Ratsvorsitz ist dafür verantwortlich, die Arbeiten des Rates an EU-Rechtsvorschriften voranzubringen und für die Kontinuität der Agenda der EU, den ordnungsgemäßen Verlauf der Gesetzgebungsverfahren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu sorgen.
Er spielt für die Stabilität der EU sowie bei der Wahrnehmung ihrer gesetzgeberischen Aufgaben eine wesentliche Rolle.
Fünf Hauptaufgaben
Zu den wichtigsten Aufgaben des Vorsitzes gehören die Planung, Koordinierung und Leitung von Tagungen, die Vertretung des Rates, das Führen von Verhandlungen mit anderen EU-Organen, die Bereitstellung von Informationen über seine Tätigkeiten und das Agieren als ehrlicher Vermittler, um Einigungen im Rat zu erzielen.
Planung, Koordinierung und Leitung der Tagungen
Der Vorsitz plant, koordiniert und leitet die Tagungen des Rates (mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“) und der meisten Vorbereitungsgremien des Rates.
Ein ehrlicher Vermittler
Er dient bei den Beratungen als ehrlicher Vermittler und schlägt Kompromisslösungen vor, um im Rat zu einer Einigung zu gelangen.
Vertretung des Rates
Der Vorsitz vertritt den Rat gegenüber dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den anderen Organen und Einrichtungen der EU.
Verhandlungen mit anderen EU-Organen
Er verhandelt im Namen des Rates, um mit den anderen EU-Organen Einigung über Gesetzgebungsvorhaben zu erzielen.
Informationen über seine Tätigkeiten
Der Vorsitz trägt dazu bei, die Öffentlichkeit über die Tätigkeiten des Rates zu informieren, z. B. durch Pressebriefings.
Der Vorsitz ist definitionsgemäß zu Neutralität verpflichtet. Seine Rolle besteht darin, als ehrlicher Vermittler zu agieren. Das Land, das den Vorsitz innehat, darf weder seinen eigenen Präferenzen noch denen eines bestimmten Mitgliedstaats Vorrang geben.
Da es 27 Mitgliedstaaten gibt und ein Land jeweils sechs Monate lang den Vorsitz führt, hat jeder Mitgliedstaat, unabhängig von seiner Größe, alle 13,5 Jahre den Vorsitz im Rat inne.
Der Vorsitz erfüllt seine Aufgaben in enger Abstimmung mit
- dem Präsidenten des Europäischen Rates und
- dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
Er unterstützt deren Arbeit und kann zuweilen mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Namen des Hohen Vertreters betraut werden, beispielsweise mit der Vertretung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vor dem Europäischen Parlament oder mit der Leitung von Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, auf denen über Fragen der gemeinsamen Handelspolitik beraten wird.
Wer führt derzeit den Vorsitz im Rat?
Irland übernimmt derzeit zum achten Mal den turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz, diesmal im Dreiervorsitz mit Litauen und Griechenland. Seine Amtszeit endet am 31. Dezember 2026.
Unter dem Motto „Stärke durch Einheit“ wird sich Irland auf die zentralen Themen Wettbewerbsfähigkeit, Werte und Sicherheit konzentrieren.
Ein turnusmäßig wechselnder Vorsitz
Jedes EU-Land hat jeweils sechs Monate lang den Vorsitz im Rat inne. Die Reihenfolge, in der jeder Mitgliedstaat den Vorsitz innehat, wird durch einen Beschluss des Rates festgelegt.
Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und trägt zur Kontinuität der gesetzgeberischen Arbeit bei.
Wer übernimmt den Vorsitz als nächstes?
Die Flaggen der Mitgliedstaaten sind als grafische Darstellung eines Sitzungstisches angeordnet; die Darstellung enthält alle Jahreszahlen von 2018 bis 2030. Die Flaggen der Mitgliedstaaten sind neben dem Jahr und gemäß dem Dreiervorsitz platziert, während dessen sie den Vorsitz zuletzt innehatten oder demnächst innehaben werden:
Estland: Juli-Dezember 2017 (im Dreiervorsitz mit Bulgarien und Österreich)
Bulgarien: Januar-Juni 2018 (im Dreiervorsitz mit Estland und Österreich)
Österreich: Juli-Dezember 2018 (im Dreiervorsitz mit Estland und Bulgarien)
Rumänien: Januar-Juni 2019 (im Dreiervorsitz mit Finnland und Kroatien)
Finnland: Juli-Dezember 2019 (im Dreiervorsitz mit Rumänien und Kroatien)
Kroatien: Januar-Juni 2020 (im Dreiervorsitz mit Rumänien und Finnland)
Deutschland: Juli-Dezember 2020 (im Dreiervorsitz mit Portugal und Slowenien)
Portugal: Januar-Juni 2021 (im Dreiervorsitz mit Deutschland und Slowenien)
Slowenien: Juli-Dezember 2021 (im Dreiervorsitz mit Portugal und Deutschland)
Frankreich: Januar-Juni 2022 (im Dreiervorsitz mit Tschechien und Schweden)
Tschechien: Juli-Dezember 2022 (im Dreiervorsitz mit Frankreich und Schweden)
Schweden: Januar-Juni 2023 (im Dreiervorsitz mit Frankreich und Tschechien)
Spanien: Juli-Dezember 2023 (im Dreiervorsitz mit Belgien und Ungarn)
Belgien: Januar-Juni 2024 (im Dreiervorsitz mit Spanien und Ungarn)
Ungarn: Juli-Dezember 2024 (im Dreiervorsitz mit Spanien und Belgien)
Polen: Januar-Juni 2025 (im Dreiervorsitz mit Dänemark und Zypern)
Dänemark: Juli-Dezember 2025 (im Dreiervorsitz mit Polen und Zypern)
Zypern: Januar-Juni 2026 (im Dreiervorsitz mit Polen und Dänemark)
Irland: Juli-Dezember 2026 (im Dreiervorsitz mit Litauen und Griechenland)
Litauen: Januar-Juni 2027 (im Dreiervorsitz mit Irland und Griechenland)
Griechenland: Juli bis Dezember 2027 (im Dreiervorsitz mit Irland und Litauen)
Italien: Januar-Juni 2028 (im Dreiervorsitz mit Lettland und Luxemburg)
Lettland: Juli bis Dezember 2028 (im Dreiervorsitz mit Italien und Luxemburg)
Luxemburg: Januar-Juni 2029 (im Dreiervorsitz mit Italien und Lettland)
Niederlande: Juli bis Dezember 2029 (im Dreiervorsitz mit der Slowakei und Malta)
Slowakei: Januar-Juni 2030 (im Dreiervorsitz mit den Niederlanden und Malta)
Malta: Juli-Dezember 2030 (im Dreiervorsitz mit den Niederlanden und der Slowakei)
Dreiervorsitz
Eine Gruppe aus drei Mitgliedstaaten, die aufeinanderfolgende Vorsitze innehaben, arbeitet als „Dreiervorsitz“ eng zusammen.
Das System des Dreiervorsitzes wurde 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Der Dreiervorsitz formuliert langfristige Ziele und erarbeitet ein gemeinsames Programm mit den Themen und den wichtigsten Fragen, mit denen sich der Rat in dem betreffenden Achtzehnmonatszeitraum befassen wird.
Auf der Grundlage des Programms des Dreiervorsitzes erstellt jedes der drei Länder sein eigenes detaillierteres Sechsmonatsprogramm.
Der derzeitige Dreiervorsitz besteht aus:
- Irland
- Litauen
- Griechenland
Siehe auch
Was bedeutet es eigentlich, den Vorsitz im Rat der EU zu führen?
Erläuterungen zu den Ratstagungen
Aufgaben des Rates
Letzte Überprüfung: 1. Juli 2026