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Schutz personenbezogener Daten beim Generalsekretariat des Rates

Beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union wird der Schutz der personenbezogenen Daten aller Personen, die mit uns in Kontakt kommen, sehr ernst genommen.

Die Datenschutzvorschriften für die EU insgesamt finden sich in der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung. Für die EU-Institutionen, darunter auch den Rat, gilt jedoch auch eine "Schwesterverordnung", in der es um den Schutz von personenbezogenen Daten beim Kontakt mit diesen Institutionen geht. Die Verordnung (EU) 2018/1725 und die Datenschutz-Grundverordnung bieten Einzelpersonen dasselbe Schutzniveau und dieselben Rechte. Daher werden die beiden Verordnungen soweit wie möglich auf die gleiche Weise ausgelegt und angewandt.

Verordnung (EU) 2018/1725.

Verordnung (EU) 2018/1725 zum Schutz personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Zweck dieser Verordnung ist der Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU.

Sie enthält die Grundsätze und Verpflichtungen, die die Organe der EU bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten müssen. Gemäß diesen Grundsätzen müssen die EU-Organe sicherstellen, dass personenbezogene Daten

  • nur für eindeutig festgelegte und legitime Zwecke verarbeitet werden,
  • sachlich richtig sind, den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben oder verarbeitet werden, dafür erheblich sind und nicht darüber hinausgehen,
  • nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige und sichere Weise verarbeitet werden,
  • auf transparente Weise, nachdem die betroffene Person davon unterrichtet wurde, und im Einklang mit deren Datenschutzrechten verarbeitet werden,
  • nicht länger als erforderlich gespeichert werden,
  • nachweislich in Übereinstimmung mit den Datenschutzvorschriften verarbeitet und dokumentiert werden,
  • nicht ohne angemessene Vorsichtsmaßnahmen an Dritte weitergegeben werden.

In der Verordnung werden die Verpflichtungen der Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten (Verantwortliche und/oder Auftragsverarbeiter), und die Rechte der Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (betroffene Personen), festgelegt.

Die Verordnung sieht außerdem eine unabhängige Aufsichtsinstanz – den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) – sowie die Ernennung von Datenschutzbeauftragten (DSB) in allen Institutionen, Agenturen und Einrichtungen der EU vor.

Artikel 8 – Schutz personenbezogener Daten

Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der
betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Rolle des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde der europäischen Institutionen und Agenturen.

Diese Behörde hat sicherzustellen, dass die Grundrechte und ‑freiheiten von natürlichen Personen, insbesondere ihr Recht auf Privatsphäre, von den EU-Institutionen respektiert werden. Sie erfüllt diese Aufgabe, indem sie

  • die Anwendung dieser Verordnung überwacht und durchsetzt,
  • für eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit sorgt,
  • betroffene Personen bei der Ausübung ihrer Rechte berät,
  • Beschwerden von betroffenen Personen bearbeitet,
  • Untersuchungen im Zusammenhang mit Datenschutzfragen durchführt
  • die EU-Institutionen berät und, seit Kurzem,
  • bei Verstößen gegen die Verordnung Geldbußen verhängt.

Einzelpersonen haben das Recht, sich jederzeit mit einer Beschwerde an den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Es wird jedoch empfohlen, sich zuerst an die Abteilung des Rates zu wenden, die für die Verarbeitung der betreffenden Daten zuständig ist, und/oder die bzw. den Datenschutzbeauftragte(n) des Rates zu kontaktieren.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte kann per E-Mail kontaktiert werden.

Rolle des/der Datenschutzbeauftragte(n) des Generalsekretariat

Der/Die Datenschutzbeauftragte (DSB) hat die Aufgabe, auf unabhängige Weise sicherzustellen, dass im Generalsekretariat des Rates die Datenschutzvorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden.

Der/die Datenschutzbeauftragte trägt damit zum Schutz der Rechte und Freiheiten derjenigen natürlichen Personen bei, deren Daten vom Generalsekretariat verarbeitet werden. Mit Unterstützung des Referats für Datenschutz ist er/sie daher für Folgendes zuständig:

  • allgemeine Sensibilisierung für die Datenschutzpflichten,
  • Beratung des Personals und der Dienststellen zum Thema Datenschutz,
  • Aufzeigen von Fällen der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften.

Zusätzlich kann er/sie den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Pflichten hinsichtlich der Anwendung von Datenschutzgrundsätzen und ‑bestimmungen Orientierung und Unterstützung bieten. Abgesehen von einer allgemeinen beratenden Rolle kann der/die Datenschutzbeauftragte auf eigene Initiative oder auf Aufforderung Untersuchungen in Datenschutzfragen durchführen. Der/die Datenschutzbeauftragte beantwortet auch Anfragen des Europäischen Datenschutzbeauftragten und arbeitet mit diesem zusammen.

Sie können sich an den/die Datenschutzbeauftragte(n) wenden, wenn Sie Auskünfte benötigen oder die Untersuchung einer bestimmten Angelegenheit oder den Zugang zu personenbezogenen Daten beantragen möchten, oder auch in jeder anderen Angelegenheit, die direkt seinen/ihren Aufgabenbereich betrifft.

Der/die Datenschutzbeauftragte kann direkt per E-Mail kontaktiert werden.

Artikel 16 AEUV

Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, und über den freien Datenverkehr. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von unabhängigen Behörden überwacht.

Die auf der Grundlage dieses Artikels erlassenen Vorschriften lassen die spezifischen Bestimmungen des Artikels 39 des Vertrags über die Europäische Union unberührt.

Vertrag über die Arbeitsweise der EU ( AEUV)

Welche personenbezogenen Daten werden im Generalsekretariat des Rates verarbeitet?

Der größte Teil der vom Generalsekretariat des Rates verarbeiteten Daten bezieht sich zwar auf das eigene Personal, es wird jedoch auch eine nicht unbeträchtliche Menge an Daten von Personen verarbeitet, die den Rat und den Rat der Europäischen Union aus verschiedensten Gründen besuchen (Ministerinnen und Minister, Delegierte, Beamte anderer Institutionen, Journalistinnen und Journalisten, Besucherinnen und Besucher).

Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden meist dann verarbeitet, wenn diese mit dem Generalsekretariat des Rates Kontakt aufnehmen, zum Beispiel wenn sie ein Dokument anfordern, sich bei einem unserer E-Mail-Dienste anmelden oder die Ratsgebäude besuchen.

Was ist das Datenschutzregister?

Das Datenschutzregister ist eine Datenbank mit Informationen über alle Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Generalsekretariat des Rates durchgeführt werden.

Diese Informationen umfassen die Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs, die Rechtsgrundlage, den Zweck, die betroffenen Personen und Datenkategorien, die Speicherfrist, die Empfänger der personenbezogenen Daten oder eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Praktische Informationen über den Schutz Ihrer personenbezogene Daten

Wie können Sie herausfinden, ob das Generalsekretariat des Rates Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

Über das beim Generalsekretariat des Rates geführte Register der Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie herausfinden, welche Arten von Datenverarbeitungsvorgängen Sie möglicherweise betreffen.

Sie können auch die Kontaktdaten der Person oder Stelle, die für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich ist, im Register abrufen. Wenn Sie nähere Auskünfte über einen bestimmten Datenverarbeitungsvorgang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Person oder Stelle, die für den Verarbeitungsvorgang verantwortlich ist, und senden eine Kopie an den/die Datenschutzbeauftragte(n).

Im Zweifelsfall können Sie auch den/die Datenschutzbeauftragte(n) kontaktieren, um mehr Informationen über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten.

Datenschutzregister

Das Datenschutzregister wird von dem/der Datenschutzbeauftragten geführt. Es ist ein öffentliches Register, das von allen konsultiert werden kann.

Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Als betroffene Person (wenn Ihre personenbezogenen Daten vom Generalsekretariat des Rates verarbeitet werden) haben Sie das Recht,

  • über das Bestehen einer Sie betreffenden Verarbeitung und über deren wichtigste Merkmale informiert zu werden,
  • Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die im Generalsekretariat verarbeitet werden, zu erhalten,
  • über unrichtige oder unvollständige personenbezogenen Daten umgehend von der für die Verarbeitung verantwortlichen Person oder Stelle benachrichtigt zu werden,
  • eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einzulegen
  • Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, falls die Verarbeitung von Ihrer Einwilligung abhängig ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Person oder Stelle, die für die Verarbeitung verantwortlich ist, die Ausübung spezieller Rechte verlangen, wie zum Beispiel

  • die Einstellung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Sie können den Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten beantragen. Dazu kontaktieren Sie bitte die für die Verarbeitung verantwortliche Person oder Stelle und senden eine Kopie an den/die Datenschutzbeauftragte(n). Die Kontaktdaten finden Sie im Datenschutzregister. Es ist nicht erforderlich, den Antrag auf eine bestimmte Art und Weise zu formulieren.

Aus praktischen Gründen ist es jedoch ratsam, eine Beschreibung des Verarbeitungsvorganges, der möglicherweise Ihre personenbezogenen Daten betrifft, anzufügen, und eine Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) beizulegen, um Ihre Identität nachzuweisen.

Dieses Dokument sollte eine Identifizierungsnummer, das Ausstellungsland, die Gültigkeitsdauer, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum enthalten. Alle anderen Daten auf der Kopie des Identifizierungsdokuments, wie etwa ein Lichtbild oder andere persönliche Eigenschaften, können unkenntlich gemacht werden.

Videoüberwachung auf dem Gelände des Generalsekretariats des Rates

Im Interesse der Sicherheit unseres Personals, unserer Besucherinnen und Besucher, unserer Gebäude, Vermögenswerte und Informationen sowie aus logistischen Gründen sind Teile des Geländes des Generalsekretariats mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.

Die Leitlinien des Generalsekretariats für den Einsatz von Videosystemen beschreiben, welche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, der Privatsphäre und der anderen Grundrechte sowie der berechtigten Interessen der Personen getroffen werden, die von Videoüberwachungskameras auf dem Gelände des Generalsekretariats erfasst werden.

Die Leitlinien erfüllen vollständig die Anforderungen der Datenschutzverordnung und der Leitlinien des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung.

Wenn Sie Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit der Videoüberwachung unseres Geländes erhoben wurden, erhalten möchten, senden Sie bitte Ihren Antrag an den/die Direktor(in) der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr und setzen den/die Datenschutzbeauftragte(n) in Kopie.

Bitte beachten Sie: Sie müssen Ihrem Antrag ein aktuelles Lichtbild in guter Qualität und eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses beilegen.

Antragsformular

Sie können dieses Antragsformular verwenden.

Letzte Überprüfung: 23. Januar 2026