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Transparenz und Zugang zu Dokumenten

Gemäß den im Vertrag von Lissabon niedergelegten Transparenzvorschriften arbeiten die EU-Institutionen so offen und bürgernah wie möglich. Die Gesetzgebungstätigkeit der Ministerinnen und Minister im Rat findet öffentlich statt, und die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Zugang zu Ratsdokumenten zu beantragen.

In der Geschäftsordnung des Rates und der Geschäftsordnung des Europäischen Rates sind die Grundregeln für die Tagungen, einschließlich der Abstimmungsregeln, festgelegt; ferner geht aus ihnen hervor, welche Beratungen öffentlich geführt werden sollten und wann Dokumente veröffentlicht werden sollten.

Transparenz der Gesetzgebung

Die Tagungen der EU-Ministerinnen und ‑minister sind öffentlich, wenn sie über Entwürfe von Gesetzgebungsakten beraten oder abstimmen.

Der Rat tagt auch dann öffentlich, wenn die Ministerinnen und Minister eine Aussprache über wichtige Fragen, die die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger betreffen, führen, oder wenn sie über das Arbeitsprogramm des Rates, die Prioritäten des Vorsitzes sowie das Arbeitsprogramm und die Strategieplanung der Kommission beraten.

Über unsere Webcast-Funktion können Sie die öffentlichen Ratstagungen live in allen Amtssprachen der EU verfolgen. Aufzeichnungen vergangener Tagungen stehen ebenfalls zur Verfügung.

Tagesordnungen und Kalender der Ratstagungen

Der Rat tagt in Brüssel und Luxemburg (im April, Juni und Oktober). Die Tagesordnungen der Tagungen des Rates sowie der meisten seiner Vorbereitungsgremien sind öffentlich.

Protokolle und Abstimmungsergebnisse

Bei öffentlichen Ratstagungen sind auch die Protokolle einschließlich der Abstimmungen über Gesetzesentwürfe, der Erklärungen zur Stimmabgabe und der Protokollerklärungen der Mitgliedstaaten öffentlich zugänglich. Die Protokolle enthalten auch Angaben zu Dokumenten, die zur Beratung stehen, und die wichtigsten Schlussfolgerungen des Rates.

Abstimmungsergebnisse und die Stimmabgaben der einzelnen EU-Staaten sind ebenfalls öffentlich zugänglich.

Diese Informationen werden auch in einer monatlichen Aufstellung der Rechtsakte des Rates veröffentlicht.

Zugang zu Dokumenten

Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 regelt den Zugang zu Dokumenten. Besondere Durchführungsvorschriften für den Rat sind in Anhang II seiner Geschäftsordnung niedergelegt. Diese Vorschriften gelten auch für Dokumente des Europäischen Rates.

Der Rat veröffentlicht einen jährlichen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001.

Öffentliches Register der Ratsdokumente

Ratsdokumente können über das öffentliche Register eingesehen werden. Es enthält die Inhalte oder Hinweise auf die amtlichen Ratsdokumente seit 1999. Rund 80 % dieser Dokumente sind unmittelbar online zugänglich. Den Zugang zu den übrigen 20 % können Sie beantragen. Diese Dokumente werden vorbehaltlich der in den EU-Vorschriften zur Transparenz festgelegten Ausnahmen veröffentlicht.

Zugang zu Dokumenten des Rates
Dokumente des Rates finden (Infografik)

Dokumente des Rates finden (Infografik)

Archiv

Im Archiv des Rates werden die Dokumente gesammelt und bearbeitet, die der Rat der Europäischen Union bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erstellt oder erhält. Über das Archiv sind die Dossiers öffentlich zugänglich, die vor über 30 Jahren abgeschlossen wurden.

Die Originaldokumente werden in das historische Archiv der EU am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz überstellt. Mikrofiches und/oder elektronische Kopien der Dokumente können im Ratsarchiv in Brüssel eingesehen werden.

Allgemeine Anfragen

Allgemeine Fragen zur Organisation und Arbeit sowie zu den Tätigkeiten des Europäischen Rates und des Rates können an die Dienststelle „Information der Öffentlichkeit“ gerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Stelle keine Rechtsberatung erteilen und sich auch nicht zu speziellen Fragen äußern kann.

Sie können Ihre Frage in einer der 24 Amtssprachen der EU stellen.

Letzte Überprüfung: 23. Januar 2026