Besuche beim Rat
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Rat zu besuchen: Sie können
- unser Besucherzentrum und die öffentlichen Bereiche des Rates allein erkunden
- ein individuell gestaltetes Besuchsprogramm mit einem Beamten oder einer Beamtin des Rates für Gruppen ab 20 Personen anfragen
- an einem Freitag an einer Führung durch die Ratsgebäude teilnehmen
Alle Besuche beim Rat sind kostenlos und müssen vorab gebucht werden.
Gruppenbesuche
Gruppen von mindestens 20 Personen können den Rat besuchen und speziell für ihren Besuch eine Informationsveranstaltung mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Rates anfragen.
Gruppenbesuche können an den meisten Wochentagen organisiert werden, und zwar zwischen
- 9:00 und 11:00 Uhr
- 13:30 und 16:00 Uhr
Im August finden keine Gruppenbesuche statt.
Alle Gruppen müssen ihren Besuch online buchen. Die Buchungsanfrage muss mindestens 20 Arbeitstage vorher gestellt werden. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, wird sich unser Besucherdienst mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren Besuch zu bestätigen.
Informationsveranstaltungen
Gruppen können eine eigens für sie organisierte Informationsveranstaltung anfragen, bei der Fachleute, die im Rat – dem „Haus der Mitgliedstaaten“ – arbeiten, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weitergeben.
Unsere Informationsveranstaltungen
- dauern zwischen einer und zwei Stunden (je nach Programm)
- werden in allen 24 Amtssprachen der EU angeboten
- sind für alle Altersgruppen ab 15 Jahren geeignet
Bei einer Informationsveranstaltung für Gruppen haben Sie nicht nur die Gelegenheit, mehr über die EU und darüber zu erfahren, welche Rolle der Rat der EU und das Europäische Parlament spielen, sondern auch, mit jemandem ins Gespräch zu kommen, der beim Rat arbeitet und sich bestens auskennt.
So buchen Sie Ihren Gruppenbesuch:
Die Buchungsanfrage sollte vom Leiter/von der Leiterin der Gruppe oder einem Vertreter/einer Vertreterin der Bildungseinrichtung oder Studentenschaft gestellt werden. Der Leiter/die Leiterin der Gruppe macht bei der Anmeldung Angaben zur Gruppe und fungiert als Hauptansprechpartner/in für die Gruppe.
Wir behalten uns vor, zwei zueinander passende Gruppen aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen.
Unsere Gruppenbesuche und Informationsveranstaltungen sind sehr beliebt, deshalb empfehlen wir, rechtzeitig zu buchen.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Ihr Besuch am gewünschten Tag und zur gewünschten Zeit stattfinden kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Buchungsanfrage mindestens drei Monate im Voraus zu stellen. Wenn Sie mit der Buchung beginnen, können Sie im Kalender sehen, welche Termine verfügbar sind.
In jedem Fall können wir keine Zusage garantieren.
Einzelpersonen oder kleine Gruppen
Einzelpersonen und kleine Gruppen (weniger als 20 Personen) können
- das Besucherzentrum des Rates besuchen
- an einer unserer wöchentlich stattfindenden Führungen durch die Ratsgebäude teilnehmen
Das Besucherzentrum
In unserem Besucherzentrum haben Sie die Gelegenheit, durch ein informatives Multimedia-Erlebnis mehr über die Arbeit des Rates und die EU zu erfahren.
Der Eintritt ist kostenlos.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 10:30-16:00 Uhr (im August 10:00-13:00 Uhr)
An folgenden Tagen ist das Besucherzentrum geschlossen:
- an belgischen Feiertagen
- wenn die EU-Institutionen geschlossen sind
- an Tagen, an denen Tagungen des Europäischen Rates stattfinden
- vom 10.-14. August 2026 wegen Bauarbeiten
So buchen Sie Ihren Besuch:
Wenn Sie planen, das Besucherzentrum des Rates zu besuchen, berücksichtigen Sie bitte Folgendes:
- ein Besuch kann bis zu einer Stunde dauern
- die Inhalte sind in allen 24 Amtssprachen der EU verfügbar
- der Besuch eignet sich für alle Altersgruppen ab 15 Jahren
- jede Besucherin und jeder Besucher muss einzeln angemeldet werden
Ein Besuch des Besucherzentrums umfasst keine Führung durch die Ratsgebäude. Als Besucher/in haben Sie jedoch Zugang zu den öffentlichen Bereichen in den Ratsgebäuden – dazu gehört auch das Erdgeschoss des Europa-Gebäudes mit seiner berühmten gläsernen „Laterne“.
Sie müssen Ihren Besuch mindestens sieben Arbeitstage vorher online buchen.
Wöchentliche Führungen
Jeden Freitagmorgen um 8:00 Uhr können Sie an einer Führung durch die Ratsgebäude teilnehmen, die von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Rates geleitet wird.
Dabei haben Sie die Gelegenheit, aus nächster Nähe zu sehen, wo der Rat arbeitet, und einiges über die Architektur der beiden Gebäude – das „Justus Lipsius“ und das „Europa“ – zu erfahren. Zur Führung gehört auch ein Besuch der berühmten gläsernen „Laterne“ im Europa-Gebäude.
Die Führungen sind für alle Altersgruppen ab 15 Jahren geeignet und sind kostenlos.
Sie dauern etwa eine Stunde und werden auf Englisch und Französisch angeboten.
Wir beginnen am frühen Morgen, damit die Besucherinnen und Besucher die wichtigsten Bereiche des Europa-Gebäudes sehen können, die im Tagesverlauf nicht mehr zugänglich sind.
Weil in den Ratsgebäuden gearbeitet wird und wichtige Tagungen stattfinden, können bestimmte Bereiche oder Gebäude kurzfristig für die Öffentlichkeit geschlossen werden.
Um an einer Führung teilzunehmen, müssen Sie sich vorher anmelden. Ihre Buchungsanfrage müssen Sie mindestens sieben Arbeitstage im Voraus stellen. Die Teilnahme hängt von den verfügbaren Plätzen ab.
Führungen im August
Im August finden dreimal wöchentlich Führungen statt:
- Dienstags von 9:00 bis 10:00 Uhr
- Donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr
- Freitags von 9:00 bis 10:00 Uhr
Europa – das schlagende Herz Europas
Kreise, Ellipsen und Quadrate, eine Laterne in einem Würfel, eine Kombination aus alt und neu... Das Europa-Gebäude ist ästhetisch und funktional und hat sich seit seiner Eröffnung im Jahr 2017 zu einem politischen und architektonischen Symbol entwickelt.
Begleiten Sie uns auf einem faszinierenden Rundgang durch dieses markante Gebäude.
Praktische Informationen
Wo?
Informationsveranstaltungen und Führungen finden in den Ratsgebäuden in Brüssel statt.
Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitskontrollen einige Zeit in Anspruch nehmen können. Allen Besuchergruppen wird daher eine Ankunftszeit mitgeteilt, zu der sie am jeweiligen Ratsgebäude eintreffen müssen.
Die Ratsgebäude sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. In der Nähe gibt es einen Bahnhof sowie U-Bahnstationen und Bushaltestellen.
Der Rond-Point Schuman/Schumanplein wird seit Februar 2025 schrittweise neu gestaltet, was den Zugang zu den Gebäuden des Rates beeinträchtigen kann.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da es nur sehr wenige Parkmöglichkeiten gibt und die Mobilität für Autos im Europaviertel wegen der laufenden Bauarbeiten stark eingeschränkt ist.
Sicherheit und Barrierefreiheit
Jedes Mitglied einer Gruppe, jede Besucherin und jeder Besucher muss einen gültigen Reisepass oder einen gültigen nationalen Personalausweis vorlegen, um unsere Gebäude betreten zu dürfen. Wir akzeptieren nur Originale, keine Kopien. Wir akzeptieren auch keine anderen persönlichen Ausweisdokumente.
Bei Schülergruppen muss mindestens eine erwachsene Begleitperson für jeweils zehn Schüler/innen anwesend sein.
Die Ratsgebäude sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich.
Absage
Wir behalten uns das Recht vor, einen geplanten Besuch für Gruppen abzusagen, die unsere Sicherheits- und Zugangsanforderungen nicht erfüllen.
In Ausnahmefällen, wenn politische Entwicklungen oder kurzfristig anberaumte Ratstagungen dies erfordern, können wir uns gezwungen sehen, bereits vereinbarte Besuche auch kurzfristig noch abzusagen.
Über Ihren Besuch hinaus
Besuchen Sie die Ausstellung des Rates der EU
Der Rat organisiert eine Wanderausstellung über die Rolle des Rates und des Vorsitzes, die in verschiedene EU-Länder reist.
Die Ausstellung war schon in einigen Städten zu sehen: Straßburg, Prag, Luxemburg, Granada, Brüssel, Budapest und Krakau.
Von Januar bis Juni 2026 wurden Besucherinnen und Besucher in Nikosia (Zypern) in einer mobilen Ausstellung empfangen.
Besuch bei den Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel
Als Haus der EU-Mitgliedstaaten arbeiten wir eng mit den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU zusammen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Besuch beim Rat mit einem Besuch der Ständigen Vertretung eines Mitgliedstaats zu verbinden.
Besuchen Sie die anderen EU-Institutionen
Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Jeder Standort bietet zahlreiche Aktivitäten für Besucherinnen und Besucher verschiedener Altersgruppen und Interessen. Sie erfahren, wie das Europäische Parlament arbeitet, wie es sich entwickelt hat und welche Rolle es heute spielt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Europäischen Parlaments.
Europäische Kommission
Das Besucherzentrum der Europäischen Kommission empfängt Besuchergruppen von mindestens 15 Personen. Es bietet Präsentationen und Diskussionsrunden zur Rolle der Europäischen Kommission als ausführendes Organ der EU. Besuche sollten mindestens 10 Wochen im Voraus angemeldet werden und können an Interessen und Altersgruppen angepasst werden.
Europäischer Ausschuss der Regionen
Der Europäische Ausschuss der Regionen veranstaltet für Besuchergruppen (mindestens 15 Personen, älter als 14 Jahre) spannende Vorträge zur Rolle der Regionen und Städte Europas bei der Gestaltung der EU-Gesetzgebung. Besuche sollten mindestens acht Wochen im Voraus angemeldet werden.
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Besuchen Sie das Haus der organisierten Zivilgesellschaft und nehmen Sie an einer interaktiven Gesprächsrunde teil. Dabei erfahren Sie mehr über die drei Gruppen, die vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vertreten werden – Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und Organisationen der Zivilgesellschaft (Gruppe III) – und darüber, wie sie ihren Rechten in der Europäischen Union Geltung verschaffen.
Beschwerdeverfahren
Wir bemühen uns, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Sie haben das Recht, bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie im Kontakt mit den Dienststellen des Rates einen schlechten Service erfahren haben.
Bevor die Bürgerbeauftragte Ihre Beschwerde entgegennehmen kann, sollten Sie sich jedoch erst mit der Dienststelle in Verbindung setzen, die sich mit Ihrem ursprünglichen Ersuchen befasst hat. Wir werden uns bemühen, die Ursache Ihrer Unzufriedenheit zu beheben, soweit dies möglich und angebracht ist.
Letzte Überprüfung: 8. Juli 2026