Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Ein zentraler Akteur im Beschlussfassungsprozess der EU
Der Rat der Europäischen Union ist eines der drei wichtigsten EU-Organe, die an der Rechtsetzung der EU beteiligt sind.
Der Rat der Europäischen Union vertritt die Regierungen der EU-Länder
Rolle: gesetzgebendes Organ
Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU
Rolle: gesetzgebendes Organ
Die Europäische Kommission vertritt die allgemeinen Interessen der EU
Rolle: Ausübung der Gesetzgebungsinitiative und Exekutivorgan
Der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU zusammenkommen, erlässt keine Rechtsvorschriften. Er legt jedoch die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest. Diese strategischen Leitlinien tragen zur Gestaltung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und der Bereiche bei, in denen sie Vorschläge für neue EU-Rechtsvorschriften ausarbeitet.
Wie werden EU-Rechtsvorschriften erlassen?
Die überwiegende Mehrheit an EU-Rechtsvorschriften, die die meisten Politikbereiche abdecken, werden vom Rat und vom Europäischen Parlament auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission gemeinsam ausgehandelt und angenommen. Dieses Verfahren wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet.
Zusätzlich zu seiner Rolle in der gemeinsamen Gesetzgebung ist der Rat in manchen Fällen und für manche Themen der für die Beschlussfassung Hauptverantwortliche.
Dies macht den Rat zu einem wichtigen Akteur bei der Gestaltung der Politik und der Rechtsvorschriften auf EU-Ebene.
Überblick über die Verfahren
Gemeinsame Beschlussfassung von Rat und Parlament
- das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
- der Jahreshaushaltsplan der EU
Der Rat als für die Beschlussfassung Hauptverantwortlicher:
- das Zustimmungsverfahren, auch zum langfristigen EU-Haushalt – bekannt als mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- das Anhörungsverfahren
Beispiele für andere Verfahren:
- delegierte Rechtsakte
- Durchführungsrechtsakte
- Politikkoordinierung
- politische Standpunkte
- internationale Übereinkünfte
Gemeinsame Beschlussfassung von Rat und Parlament
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Beim ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verhandeln der Rat und das Europäische Parlament über EU-Rechtsvorschriften und erlassen diese gemeinsam. Sie sind die beiden gesetzgebenden Organe.
Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden nach diesem Verfahren erlassen.
Die Europäische Kommission unterbreitet dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament einen Legislativvorschlag vor. Der Rat und das Parlament erlassen die Rechtsvorschriften gemeinsam.
Das Verfahren auf einen Blick
-
1
Vorschlag
Die Europäische Kommission schlägt dem Rat und dem Europäischen Parlament einen neuen EU-Rechtsakt vor.
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2
Prüfung (Lesung)
Der Rat und das Parlament prüfen jeweils den Vorschlag und können ihn ändern. Diese Prüfung wird als Lesung bezeichnet. Das Verfahren kann bis zu drei Lesungen umfassen.
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3
Annahme
Der Rechtsakt wird angenommen, wenn sich der Rat und das Parlament in einer der Lesungen auf denselben Text einigen. Wird bis zum Ende der letzten Phase keine Einigung erzielt, wird der Rechtsakt nicht erlassen.
Darüber hinaus können informelle Sitzungen, sogenannte Triloge, und vorläufige Einigungen zwischen den am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen bzw. durch sie genutzt werden, um den Prozess der Annäherung der Standpunkte zu beschleunigen und eine Einigung zu erzielen.
Annahme des Jahreshaushaltsplans der EU
Die Annahme des Jahreshaushaltsplans der EU erfolgt nach einem besonderen Verfahren. Die Europäische Kommission schlägt einen Entwurf des Haushaltsplans vor. Anschließend prüfen der Rat und das Europäische Parlament diesen Entwurf und entscheiden gleichberechtigt über den Haushalt. Sie müssen sich auf denselben Text einigen.
Falls sie keine Einigung erzielen können, muss die Kommission einen neuen Entwurf des Haushaltsplans vorlegen.
Der Rat als für die Beschlussfassung Hauptverantwortlicher
Besondere Gesetzgebungsverfahren
In einigen spezifischen Fällen ist der Rat der wichtigste Entscheidungsträger, der in der Regel auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags entscheidet. In diesen Fällen handelt das Parlament nicht als gesetzgebendes Organ, sondern muss angehört werden oder seine Zustimmung erteilen.
Beispiele hierfür sind Ausnahmeregelungen für den Binnenmarkt, das Wettbewerbsrecht und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung.
Die Europäische Kommission legt einen Legislativvorschlag vor. Der Rat der Europäischen Union erlässt die Rechtsvorschriften alleine. Das Europäische Parlament muss angehört werden bzw. seine Zustimmung erteilen.
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von besonderen Gesetzgebungsverfahren: das Zustimmungsverfahren und das Anhörungsverfahren.
Zustimmungsverfahren
Der Rat kann einen Rechtsakt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen. Das Parlament kann den Text nicht ändern, sondern ihn entweder billigen oder ablehnen.
Anhörungsverfahren
Der Rat kann einen Rechtsakt nach Anhörung des Europäischen Parlaments erlassen. Der Rat muss den Standpunkt des Parlaments berücksichtigen, ist aber nicht verpflichtet, ihm zu folgen.
Annahme des langfristigen Haushalts der EU
Der langfristige Haushalt der EU, der sogenannte mehrjährige Finanzrahmen (MFR), wird nach besonderen Gesetzgebungsverfahren angenommen:
- Die MFR-Verordnung, mit der die Höchstbeträge festgelegt werden, die die EU in den verschiedenen Politikbereichen ausgeben darf, wird vom Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments angenommen.
- Der Eigenmittelbeschluss, mit dem die Finanzierung des EU-Haushalts bestimmt wird, wird vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments angenommen.
Der Europäische Rat ist ebenfalls beteiligt. Im Einklang mit seiner Rolle gemäß den EU-Verträgen gibt er politische Leitlinien zu den wichtigsten Prioritäten des langfristigen Haushalts vor, bevor der Rat der EU diesen fertigstellt.
Die Rolle des Rates bei Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten
Sobald eine EU-Rechtsvorschrift erlassen wurde, muss sie möglicherweise ergänzt werden, um Entwicklungen Rechnung zu tragen, oder es können weitere Vorschriften erforderlich sein, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschrift zu gewährleisten. Zu diesem Zweck können der Rat und das Parlament die Kommission ermächtigen, delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte zu erlassen.
In bestimmten Fällen ist der Rat und nicht die Kommission für den Erlass der Durchführungsrechtsakte zuständig.
Schlussfolgerungen und Entschließungen des Rates
Der Rat erlässt nicht nur Rechtsvorschriften. Er nimmt auch Dokumente wie Schlussfolgerungen und Entschließungen an, die nicht rechtsverbindlich sind. Diese dienen dazu, einen politischen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen oder Leitlinien zu Fragen innerhalb der Politikbereiche der EU vorzugeben.
Siehe auch
Aufgaben des Rates
Wie ist die Arbeit des Rates organisiert?
Wie stimmt der Rat ab?
Letzte Überprüfung: 19. Mai 2026