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Praktika - häufig gestellte Fragen

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Praktika beim Rat.

Nachstehend sind die am häufigsten gestellten Fragen aufgeführt. Die vollständige Liste der Fragen und Antworten sind im folgenden Dokument enthalten:

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich an das Praktikumsbüro wenden:

Bewerbung

Kann ich ein Praktikum im Sommer absolvieren?

Nein. Im Sommer werden keine Praktika angeboten.

Praktika sind nur während der zwei offiziellen Zeiträume möglich:

  • Februar bis Juli (erster Zeitraum)
  • September bis Januar (zweiter Zeitraum)

Werden Spontanbewerbungen berücksichtigt?

Nein. Alle Bewerbungen für ein Praktikum unterliegen dem auf der Website beschriebenen Bewerbungsverfahren.

Ich bin Staatsbürger/in eines Bewerberlandes. Kann ich mich für ein Praktikum bewerben?

Nein. Praktika stehen nur Bürgerinnen und Bürgern von Bewerberländern offen, deren EU-Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen sind. Da derzeit keines der Bewerberländer die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen hat, können sich Bürgerinnen und Bürger dieser Länder nicht bewerben.

Welche Nachweise muss ich für die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes erbringen?

Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Reisepass oder einen Personalausweis eines EU-Landes vorlegen. Aufenthaltstitel werden nicht akzeptiert.

Ich habe noch keinen Bachelorabschluss. Kann ich mich für ein bezahltes Praktikum bewerben?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die erste Stufe einer Hochschulausbildung (Bachelor-Niveau) oder eine höhere Stufe vollendet haben und spätestens zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbungen über ein entsprechendes Zeugnis verfügen.

Kann ich mich gleichzeitig für Praktika in verschiedenen EU-Institutionen bewerben?

Sie können sich – sofern Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen – bei mehreren EU-Institutionen gleichzeitig bewerben.

Auswahlverfahren

Wie werden Praktikantinnen und Praktikanten ausgewählt?

Sie werden nach ihren im Bewerbungsformular angegebenen Leistungen ausgewählt.

Gegebenenfalls wird mit einigen Bewerberinnen und Bewerbern ein Auswahlgespräch am Telefon oder online geführt. In diesem Fall nimmt das Praktikumsbüro zunächst Kontakt mit der Bewerberin oder dem Bewerber auf, um einen Termin für das Gespräch zu vereinbaren. Werden die Leistungen mehrerer Bewerberinnen oder Bewerber als gleichwertig bewertet, bemüht sich das Praktikumsbüro um Ausgewogenheit in Bezug auf Herkunftsort (d. h. es sollten so viele Nationalitäten wie möglich vertreten sein) und Geschlecht (Ziel ist eine Quote von 40 % des unterrepräsentierten Geschlechts) der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber. Die Bewerbungen werden geprüft und mit dem Anforderungsprofil der verschiedenen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates verglichen.

Muss ich Kopien von Zertifikaten einsenden, um meine Sprachkenntnisse nachzuweisen?

In der Bewerbungsphase müssen keine Zertifikate eingesendet werden.

Wenn Sie für das Praktikum ausgewählt werden, müssen Sie für alle Sprachkenntnisse, die im Bewerbungsformular angegeben wurden, einen Nachweis vorlegen.

Sollten Sie über kein spezifisches Dokument (Diplom über Sprachstudien, Kopie von Bewertungsberichten einschließlich der Sprachkenntnisse oder andere Arten von Nachweisen) verfügen, so müssen Sie eine kurze Erklärung verfassen und diese datieren und unterschreiben. Darin sind die Umstände darzulegen, die das Fehlen solcher Unterlagen rechtfertigen (z. B. ein Kurs, eine zweite Muttersprache, Wohnsitz in einem Land usw.).

Nach der Auswahl

Muss ich Übersetzungen meiner Unterlagen einreichen?

Nein. Bewerbungsunterlagen werden in allen Amtssprachen der EU akzeptiert. Es ist allerdings hilfreich, englische oder französische Übersetzungen von Abschlusszeugnissen einzureichen, sofern vorhanden.

Müssen beglaubigte Kopien der Unterlagen eingereicht werden?

Nein. Die Unterlagen müssen per E-Mail eingereicht werden. Beglaubigte Kopien sind nicht erforderlich. Unter Umständen müssen die Unterlagen bei Antritt des Praktikums im Original vorgelegt werden.

Während des Praktikums

Habe ich Anspruch auf Jahresurlaub?

Praktikantinnen und Praktikanten haben – zusätzlich zu Feiertagen und Tagen, an denen die Büros des Rates geschlossen sind – Anspruch auf zwei arbeitsfreie Tage je Praktikumsmonat.

Eine Krankenversicherung ist zwingend erforderlich. Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte meines Landes aus?

Ja. Wir akzeptieren eine Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte als Nachweis. Die Verantwortung, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, liegt bei Ihnen. Sollten Sie über keinen anderen Versicherungsschutz (z. B. Europäische Krankenversicherungskarte) verfügen, können Sie als Praktikantin bzw. Praktikant eine Krankenversicherung des Rates in Anspruch nehmen. In diesem Fall zahlen Sie bei einem bezahlten Praktikum ca. 20 € pro Monat (das entspricht einem Drittel der Prämie; die übrigen zwei Drittel zahlt der Rat).

Bin ich als Praktikant/in versichert?

Alle Praktikantinnen und Praktikanten sind unfallversichert.

Finanzielle Aspekte

Wie hoch ist das Praktikumsentgelt?

Derzeit beläuft sich das Praktikumsentgelt auf 1 538,16 € netto/Monat.

Übernimmt der Rat der Europäischen Union die Kosten für die Reise von meinem Wohnort nach Brüssel?

Praktikanten erhalten eine Reisekostenvergütung als Zuschuss zu ihren Reisekosten. Liegt Ihr Wohnort mehr als 50 km von Brüssel entfernt, haben Sie Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss zu Beginn und am Ende des Praktikums.

Um Anspruch auf einen Reisekostenzuschuss zu haben, müssen Sie mindestens die Hälfte Ihrer Praktikumszeit absolvieren. Nach Unterzeichnung der Praktikumsvereinbarung durch den Rat ist eine Änderung der angegebenen Adresse nicht mehr möglich.

Letzte Überprüfung: 30. März 2026