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Ernennung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) wird vom Europäischen Rat in der Zusammensetzung des Euro-Währungsgebiets mit verstärkter qualifizierter Mehrheit ernannt.

Verfahren zur Ernennung des EZB-Direktoriums

  1. 1

    Vorschlag

    Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets schlagen Kandidatinnen und Kandidaten vor.

  2. 2

    Beratungen

    Die Euro-Gruppe berät und einigt sich auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten.

  3. 3

    Empfehlung

    Der Rat nimmt eine Empfehlung an den Europäischen Rat zur Ernennung an.

  4. 4

    Konsultation

    Der Europäische Rat hört das Europäische Parlament und den EZB-Rat an.

  5. 5

    Stellungnahmen

    Die EZB und das Europäische Parlament nehmen ihre Stellungnahmen an.

  6. 6

    Ernennungen

    Der Europäische Rat nimmt den Ernennungs­beschluss an.

Die Rolle des Europäischen Rates im Ernennungsverfahren

Der Europäische Rat ernennt die sechs Mitglieder des Direktoriums, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten.

Er fasst seinen Beschluss auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rates.

Der Europäische Rat in der Zusammensetzung des Euro-Währungsgebiets beschließt mit verstärkter qualifizierter Mehrheit. Da das Euro-Währungsgebiet derzeit aus 21 Ländern besteht, bedeutet dies Folgendes:

  • mindestens 16 Länder müssen dafür stimmen
  • diese Länder müssen mindestens 65 % der Bevölkerung des Euro-Währungsgebiets repräsentieren.

Dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 283 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Zulassungsbedingungen und Amtszeiten des Direktoriums

Die Mitglieder des EZB-Direktoriums müssen bestimmte Zulassungsbedingungen erfüllen und für eine bestimmte Amtszeiten tätig sein.

Amtszeit

Ernannt für eine Amtszeit von acht Jahren

Nicht verlängerbare Amtszeit

Zulassungsbedingungen

Müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets sein

Sind fachlich anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten in Währungs- oder Bankfragen

Das Direktorium der Europäischen Zentralbank

Das Direktorium der EZB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die jeweils für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren ernannt werden.

Am 19. März 2026 ernannte der Europäische Rat Boris Vujčić zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank. Er trat am 1. Juni 2026 sein Amt an und ist der Nachfolger von Luis de Guindos.

Christine Lagarde

Präsidentin Christine Lagarde

Seit November 2019

Vizepräsident Boris Vujčić

Vizepräsident Boris Vujčić

Seit Juni 2026

Piero Cipollone

Piero Cipollone

Seit November 2023

Frank Elderson

Frank Elderson

Seit Dezember 2020

Philip R. Lane

Philip R. Lane

Seit Juni 2019

Isabel Schnabel

Isabel Schnabel

Seit Januar 2020

Der Rat der Europäischen Zentralbank

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EZB. Der EZB-Rat:

  • legt die Zinssätze für das Euro-Währungsgebiet fest
  • beschließt geldpolitische Maßnahmen
  • gewährleistet Preisstabilität
  • nimmt wichtige Rechtsakte und Leitlinien an.

Der EZB-Rat besteht aus dem Direktorium der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedstaaten.

Letzte Überprüfung: 1. Juni 2026