Ernennung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) wird vom Europäischen Rat in der Zusammensetzung des Euro-Währungsgebiets mit verstärkter qualifizierter Mehrheit ernannt.
Verfahren zur Ernennung des EZB-Direktoriums
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1
Vorschlag
Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets schlagen Kandidatinnen und Kandidaten vor.
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2
Beratungen
Die Euro-Gruppe berät und einigt sich auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten.
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3
Empfehlung
Der Rat nimmt eine Empfehlung an den Europäischen Rat zur Ernennung an.
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4
Konsultation
Der Europäische Rat hört das Europäische Parlament und den EZB-Rat an.
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5
Stellungnahmen
Die EZB und das Europäische Parlament nehmen ihre Stellungnahmen an.
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6
Ernennungen
Der Europäische Rat nimmt den Ernennungsbeschluss an.
Die Rolle des Europäischen Rates im Ernennungsverfahren
Der Europäische Rat ernennt die sechs Mitglieder des Direktoriums, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten.
Er fasst seinen Beschluss auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des EZB-Rates.
Der Europäische Rat in der Zusammensetzung des Euro-Währungsgebiets beschließt mit verstärkter qualifizierter Mehrheit. Da das Euro-Währungsgebiet derzeit aus 21 Ländern besteht, bedeutet dies Folgendes:
- mindestens 16 Länder müssen dafür stimmen
- diese Länder müssen mindestens 65 % der Bevölkerung des Euro-Währungsgebiets repräsentieren.
Dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 283 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Zulassungsbedingungen und Amtszeiten des Direktoriums
Die Mitglieder des EZB-Direktoriums müssen bestimmte Zulassungsbedingungen erfüllen und für eine bestimmte Amtszeiten tätig sein.
Amtszeit
Ernannt für eine Amtszeit von acht Jahren
Nicht verlängerbare Amtszeit
Zulassungsbedingungen
Müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets sein
Sind fachlich anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten in Währungs- oder Bankfragen
Das Direktorium der Europäischen Zentralbank
Das Direktorium der EZB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die jeweils für eine nicht verlängerbare Amtszeit von acht Jahren ernannt werden.
Am 19. März 2026 ernannte der Europäische Rat Boris Vujčić zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank. Er trat am 1. Juni 2026 sein Amt an und ist der Nachfolger von Luis de Guindos.
Präsidentin Christine Lagarde
Seit November 2019
Vizepräsident Boris Vujčić
Seit Juni 2026
Piero Cipollone
Seit November 2023
Frank Elderson
Seit Dezember 2020
Philip R. Lane
Seit Juni 2019
Isabel Schnabel
Seit Januar 2020
Der Rat der Europäischen Zentralbank
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EZB. Der EZB-Rat:
- legt die Zinssätze für das Euro-Währungsgebiet fest
- beschließt geldpolitische Maßnahmen
- gewährleistet Preisstabilität
- nimmt wichtige Rechtsakte und Leitlinien an.
Der EZB-Rat besteht aus dem Direktorium der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Euro-Mitgliedstaaten.
Letzte Überprüfung: 1. Juni 2026