- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 28. Juni 2017 12:11
Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate
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Der Rat hat am 28. Juni 2017 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2018 verlängert.
Dieser Beschluss ergeht, nachdem Präsident Macron und Kanzlerin Merkel den Europäischen Rat am 22./23. Juni 2017 über den Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen unterrichtet haben. Dies hat den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate geebnet.
Der Rat hat diesen Beschluss heute im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei solchen Beschlüssen erforderlich ist – einstimmig angenommen.
Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.
Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war. Da dies nicht geschehen ist und die Minsker Vereinbarungen noch immer nicht vollständig umgesetzt wurden, hat der Rat die Geltungsdauer der Sanktionen verlängert.
Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird
- für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
- ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
- ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
- der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.
Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
- individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 150 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. September 2017 verhängt wurden;
- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2018 gelten.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024