Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist eines der ältesten ständigen Vorbereitungsgremien des Rates. Er wurde 1960 eingesetzt und ist für Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt, einschließlich Personal- und Bauvorhaben, zuständig.
Funktion
Der Haushaltsausschuss befasst sich mit dem jährlichen Haushaltsverfahren der EU (Erstellung des Haushaltsplans für das nächste Jahr) sowie mit der Umsetzung des jährlichen EU-Haushaltsplans (laufendes Jahr) und Änderungen daran.
Er beschäftigt sich auch mit dem jährlichen Haushaltsentlastungsverfahren (Vorjahr).
Darüber hinaus ist er für die Gesetzgebungstätigkeit auf dem Gebiet der EU-Finanzvorschriften und insbesondere für die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union zuständig. Der Ausschuss befasst sich auch mit dem Ausgabenverfolgungs- und Leistungsrahmen für den EU-Haushalt.
Gelegentlich arbeitet er mit den Finanzreferenten, der Gruppe „Statut“ und – insbesondere, wenn es um Haushaltsfragen geht – mit anderen Arbeitsgruppen wie der Ad-hoc-Gruppe „Mehrjähriger Finanzrahmen“ zusammen.
Der Haushaltsausschuss erstattet dem AStV II und dem Rat (Wirtschaft und Finanzen), auch in seiner Zusammensetzung „Wirtschaft und Finanzen“ (Haushalt), Bericht.
Zusammensetzung und Sitzungen
Der Haushaltsausschuss setzt sich aus in Brüssel ansässigen nationalen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Er tritt regelmäßig zusammen und folgt dabei dem Zeitplan des ECOFIN-Rates bzw. seinem eigenen.
Rechtsgrundlage
Der Haushaltsausschuss wurde am 25. April 1960 eingesetzt.
Letzte Überprüfung: 7. April 2026