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Langfristiger EU-Haushaltsplan

Über den langfristigen Haushalt bzw. den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden – im Einklang mit den langfristigen Prioritäten der EU – Programme und Maßnahmen in allen Politikbereichen finanziert: von der Landwirtschafts- und Regionalpolitik, strategischen Technologien und Migration bis zur Unterstützung der Ukraine.

Was ist der langfristige Haushaltsplan der EU?

Seit 1988 nutzt die EU langfristige Haushaltspläne, die auch mehrjährige Finanzrahmen (MFR) genannt werden.

Langfristige Haushaltspläne bieten einen stabilen Rahmen mit allgemeinen Ausgabenobergrenzen, um

  • die Ausgaben an den politischen Prioritäten der EU auszurichten,
  • die Planungssicherheit bei EU-Finanzierungen für Kofinanzierende und Begünstigte zu verbessern,
  • die Haushaltsdisziplin zu gewährleisten und
  • die Annahme des jährlichen EU-Haushaltsplans zu erleichtern.

Der derzeitige MFR gilt für einen Zeitraum von sieben Jahren. In ihm werden die Begrenzungen (sogenannte Obergrenzen) der jährlichen Ausgaben der EU festgelegt, und zwar für

  • den Gesamtbetrag an Verpflichtungen in einem bestimmten Jahr,
  • den Gesamtbetrag an Zahlungen in einem bestimmten Jahr sowie
  • Verpflichtungen und Zahlungen in den einzelnen Bereichen (Rubriken) der EU-Ausgaben.
Was ist der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU?

Was sind Verpflichtungen und Zahlungen?

Der Gesamtbetrag an Verpflichtungen entspricht dem Höchstbetrag der rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Verträge oder Finanzhilfen), die die EU in einem bestimmten Jahr eingehen kann. Diese Beträge werden nicht unbedingt im selben Jahr ausgezahlt, sondern können über nachfolgende Haushaltsjahre verteilt werden.

Der Gesamtbetrag an Zahlungen entspricht den in einem bestimmten Haushaltsjahr tatsächlich ausgezahlten Beträgen. Sie ergeben sich aus den rechtlichen Verpflichtungen, die im selben Jahr oder in früheren Jahren eingegangen wurden.

Zweck dieser Obergrenzen ist es,

  • das Gesamtvolumen des EU-Haushalts zu kontrollieren und
  • die Höhe der Beträge für die einzelnen Bereiche gemäß den Prioritäten der EU zu gewährleisten.

Jedoch ist im Haushalt auch Flexibilität erforderlich, um auf unerwartete Herausforderungen – wie Krisen und Notfälle – und auf veränderte Ausgabenprioritäten reagieren zu können. Der MFR enthält daher Bestimmungen und „besondere Instrumente“, damit selbst in unvorhergesehenen Situationen Geld eingesetzt werden kann, wann und wo es am dringendsten benötigt wird.

Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027

Der derzeitige langfristige Haushalt läuft für den Zeitraum 2021-2027. Er enthält ein umfassendes Finanzpaket in folgender Höhe:

  • 1 216 Milliarden € im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (zu jeweiligen Preisen)
  • 807 Milliarden € im Rahmen des außerordentlichen Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ (zu jeweiligen Preisen)

Im Juni 2023 wurde der MFR 2021-2027 im Rahmen seiner Halbzeitüberprüfung noch einmal um 64,6 Mrd. € aufgestockt, um Prioritäten wie die Unterstützung der Ukraine, Migration und auswärtiges Handeln zu finanzieren.

Der langfristige EU-Haushalt 2028-2034

Am 16. Juli und 3. September 2025 legte die Kommission ihre Vorschläge für den nächsten MFR in Höhe von fast 2 Billionen € vor.

Seitdem sind die Beratungen über die Vorschläge sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ vorangekommen.

Die Ministerinnen und Minister führten mehrere Aussprachen über die Struktur des künftigen MFR, einschließlich seiner wichtigsten Rubriken, der Governance und der horizontalen Aspekte.

Im Dezember 2025 nahmen die Staats- und Regierungschefs der EU die vom dänischen Vorsitz ausgearbeitete erste Verhandlungsbox zur Kenntnis und forderten die kommenden Vorsitze auf, die Arbeit fortzusetzen, um vor Ende 2026 eine Einigung zu erzielen, damit die entsprechenden Rechtsvorschriften 2027 rechtzeitig angenommen werden können.

Am 11. Juni 2026 hat der zyprische Vorsitz als wichtigen Schritt in den Verhandlungen über den nächsten langfristigen EU-Haushalt eine überarbeitete Verhandlungsbox mit Zahlen vorgelegt.

Im Vordergrund befindet sich ein mit Münzen gefülltes Glas, dahinter ein stilisiertes Kreisdiagramm, das mit zukünftigen Jahreszahlen beschriftet ist, was auf eine langfristige Finanzplanung oder das Sparen über einen längeren Zeitraum hindeutet.
Der langfristige EU-Haushalt 2028-2034

Der langfristige EU-Haushalt 2028-2034

Die Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt im Detail

Der Europäische Rat und der Rat der EU spielen eine zentrale Rolle bei der Aufstellung des langfristigen Haushaltsplans der EU.

Die Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt beginnen einige Jahre vor Beginn des neuen Haushaltszeitraums. Das förmliche Verfahren wird damit eingeleitet, dass die Europäische Kommission das sogenannte Paket für den mehrjährigen Finanzrahmen vorlegt.

Dieses Paket umfasst insbesondere:

  • eine Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen, in der festgelegt wird, wie viel die EU ausgeben kann, und
  • einen Eigenmittelbeschluss, in dem festgelegt wird, woher die Einnahmen der EU kommen.

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ ist für die Beratungen über das MFR-Paket zuständig und bereitet die sogenannte Verhandlungsbox vor.

Im Entwurf der Verhandlungsbox werden die Punkte zusammengefasst, bei denen die EU-Führungsspitzen höchstwahrscheinlich politische Leitlinien vorgeben und Prioritäten setzen müssen. Damit soll die Vorbereitung des Entwurfs der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum MFR, die der Präsident des Europäischen Rates vorlegt, erleichtert werden.

Im Europäischen Rat geben die EU‑Führungsspitzen politische Leitlinien zu den wichtigsten Merkmalen des langfristigen Haushalts vor. Dies ermöglicht es dem Rat, seinen Standpunkt festzulegen.

Die MFR-Verordnung wird im Rahmen eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens angenommen:

  • Für eine Einigung im Rat ist Einstimmigkeit erforderlich;
  • der Beschlussfassungsprozess kann erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen werden;
  • in der Praxis kann das Parlament den Standpunkt des Rates billigen oder ablehnen, jedoch keine Abänderungen daran vornehmen.

Der Eigenmittelbeschluss erfordert:

  • Einstimmigkeit im Hinblick auf die Annahme im Rat;
  • eine Stellungnahme des Parlaments;
  • die Ratifizierung durch jeden Mitgliedstaat gemäß seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften vor dem Inkrafttreten.

Wie werden sektorale Programme beschlossen?

Die Kommission unterbreitet ferner Vorschläge für sektorale Programme für den neuen Programmplanungszeitraum.

Die Beratungen über die Finanzierungsprogramme der EU werden von den jeweils zuständigen Ratsformationen geführt.

So berät beispielsweise der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ über die Gesetzgebungsvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ über die Programme für Binnenmarkt, Forschung und Raumfahrt.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden diese Programme gemeinsam mit dem Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen.

Die finanziellen und horizontalen Aspekte der Programme hängen vom Ergebnis der MFR-Verhandlungen ab.

Schutz des EU-Haushalts

Ein zentrales Element des MFR ist die sogenannte allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der EU. Sie ist dann anzuwenden, wenn festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung des Haushalts der EU oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen.

Bislang kam dieser Mechanismus einmal im Dezember 2022 im besonderen Fall Ungarns zur Anwendung.

Weitere Informationen

Langfristiger EU-Haushaltsplan 2021-2027

Langfristiger EU-Haushaltsplan 2021-2027

Finanzierung des EU-Haushalts

Finanzierung des EU-Haushalts

Jahreshaushaltsplan der EU

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Letzte Überprüfung: 15. Juni 2026