Gruppe „E-Justiz“
Die Aufgabe der Gruppe „E-Justiz“ ist es, Maßnahmen und -Initiativen der EU im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz zu prüfen.
Funktion
Die Gruppe „E-Justiz“ ist dafür zuständig, Vorschläge, politische Initiativen und andere Maßnahmen in Bezug auf den Einsatz digitaler Instrumente und Technologien im Bereich der Justiz zu prüfen. Sie befasst sich mit Gesetzgebungsdossiers, Umsetzungsfragen und der Entwicklung digitaler Lösungen zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz, der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit und der Effizienz von Gerichtsverfahren.
Die Gruppe unterstützt den Entscheidungsprozess des Rates, indem sie Beratungen vorbereitet, die Standpunkte der Mitgliedstaaten koordiniert und zur Weiterentwicklung und wirksamen Umsetzung des EU-Rahmens für die E-Justiz beiträgt.
Die Gruppe untersteht dem Rat „Justiz und Inneres“.
Zusammensetzung und Sitzungen
Die Gruppe „E-Justiz“ setzt sich aus nationalen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Sie tritt abhängig von der legislativen und politischen Agenda in regelmäßigen Abständen zusammen.
Siehe auch
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Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
- E-Justiz-Portal
- EUR-Lex-Website
- N-Lex-Website
Letzte Überprüfung: 30. April 2026