Wie stimmt der Rat ab?
Drei Abstimmungsverfahren
Im Rat der Europäischen Union werden Beschlüsse mittels drei verschiedener Abstimmungsverfahren gefasst.
Qualifizierte Mehrheit
Dies ist das standardmäßige Abstimmungsverfahren, bei dem Beschlüsse nach der Regel der „doppelten Mehrheit“ gefasst werden.
Einstimmigkeit
Dieses Verfahren wird bei einer begrenzten Zahl sensibler Bereiche angewendet, in denen jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht hat.
Einfache Mehrheit
Dieses Verfahren wird vor allem bei Verfahrensbeschlüssen angewendet.
Einzelheiten zu diesen Abstimmungsregeln sind in Artikel 238 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
Qualifizierte Mehrheit
Im Rat werden rund 80 % der Gesetzgebungstätigkeiten mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, wenn Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament angenommen werden.
Dieses Abstimmungsverfahren erfordert eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, die die Mehrheit der EU-Bevölkerung vertreten. Dies wird als Regel der „doppelten Mehrheit“ bezeichnet, da zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Mindestens 55 % der Mitgliedstaaten stimmen mit Ja (15 von 27);
- diese Mitgliedstaaten vertreten zusammen mindestens 65 % der gesamten EU-Bevölkerung.
Einstimmigkeit
Einstimmigkeit im Rat ist bei einigen Angelegenheiten erforderlich, die die Mitgliedstaaten als sensibel einstufen. In diesen Fällen hat jeder Mitgliedstaat das Recht ein Veto einzulegen. Stimmenthaltung steht der Annahme von Beschlüssen, für die Einstimmigkeit erforderlich ist, nicht entgegen.
Einstimmigkeit betrifft zum Beispiel
- die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
- die Gewährung neuer Rechte für EU-Bürgerinnen und Bürger,
- die EU-Erweiterung,
- die EU-Finanzpolitik (Eigenmittel und langfristiger EU-Haushalt),
- die Harmonisierung der indirekten Steuern und
- bestimmte Maßnahmen in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Sozialschutz.
Einfache Mehrheit
Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn mindestens 14 der 27 Mitgliedstaaten mit Ja stimmen.
Mit einfacher Mehrheit wird im Rat in den folgenden Fällen abgestimmt:
- bei verfahrensrechtlichen Angelegenheiten wie der Annahme der Geschäftsordnung des Rates und der Organisation des Generalsekretariats des Rates;
- bei Ersuchen an die Kommission, Studien durchzuführen oder Vorschläge zu unterbreiten.
Abstimmungsrechner
Mit dem Abstimmungsrechner können Sie herausfinden, ob im Rat einer der drei Schwellenwerte für die Abstimmung erreicht werden kann, der für die Annahme eines Gesetzgebungsakts erforderlich ist.
Finden Sie in vier einfachen Schritten das Endergebnis einer Abstimmung im Rat heraus:
- Wählen Sie eine Abstimmungsregel
- Legen Sie fest, welche Mitgliedstaaten an der Abstimmung teilnehmen
- Geben Sie die Stimmen ein
- Lesen Sie das Endergebnis ab
Abstimmungsrechner
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Die Abstimmung ist ein politischer und rechtlicher Akt. Daher sind nur die Ministerinnen und Minister, die ihren jeweiligen Mitgliedstaat im Rat vertreten, zur Stimmabgabe berechtigt.
Im AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) wird nicht über Rechtsakte abgestimmt. Der Standpunkt der Ständigen Vertreter kann jedoch vorab eingeholt werden und dient somit als Signal dafür, wie ihre Ministerinnen und Minister im Rat abzustimmen beabsichtigen. Anhand dieser „Probeabstimmung“ kann der Ratsvorsitz feststellen, ob ein Beschluss reif für die Annahme ist. In den Arbeitsgruppen wird nicht abgestimmt.
Der Rat kann nur dann abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Ein Mitglied des Rates (Vertreter eines Mitgliedstaats auf Ministerebene) kann im Namen eines einzigen anderen Mitglieds abstimmen.
Die Abstimmung wird vom Präsidenten des Rates eingeleitet, d. h. von dem Land, das den turnusmäßig wechselnden Vorsitz innehat. Eine Abstimmung kann auch von einem Mitglied des Rates oder der Kommission veranlasst werden; diese Initiative muss allerdings von einer Mehrheit der Mitglieder des Rates gebilligt werden.
Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse
Die Ergebnisse der Abstimmungen des Rates werden automatisch veröffentlicht, wenn der Rat EU-Rechtsvorschriften erlässt.
Die Abstimmungsergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten sowie Erläuterungen zur Stimmabgabe, Erklärungen und die in das Protokoll aufgenommenen Punkte werden im Register des Rates veröffentlicht.
Siehe auch
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Aufgaben des Rates
Wie ist die Arbeit des Rates organisiert?
Letzte Überprüfung: 23. Februar 2026