Qualifizierte Mehrheit
Der häufigste Abstimmungsmodus im Rat
Die qualifizierte Mehrheit ist das am häufigsten angewandte Abstimmungsverfahren im Rat. Etwa 80 % aller EU-Rechtsvorschriften werden auf diesem Wege angenommen.
Grund dafür ist, dass die qualifizierte Mehrheit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – dem wichtigsten Beschlussfassungsverfahren für die Annahme von EU-Rechtsakten – vorgeschrieben ist.
Wenn im Rat eine qualifizierte Mehrheit zustande kommt, gilt ein EU-Rechtsakt als angenommen.
Wann wird die qualifizierte Mehrheit erreicht?
Eine qualifizierte Mehrheit kommt dann zustande, wenn die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Mindestens 55 % der Mitgliedstaaten stimmen mit Ja (15 von 27) und
- diese Mitgliedstaaten repräsentieren zusammen mindestens 65 % der gesamten EU-Bevölkerung.
Dieses Verfahren wird auch Beschlussfassung mit „doppelter Mehrheit“ genannt.
Sperrminorität
Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Mitgliedstaaten erforderlich. Stimmen weniger als vier Länder dagegen, gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht.
Wenn beispielsweise alle außer drei Mitgliedstaaten für die Annahme eines Rechtsakts stimmen, gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht – selbst, wenn die mit Ja stimmenden 24 Mitgliedstaaten weniger als 65 % der Gesamtbevölkerung ausmachen.
Mit anderen Worten: Wenn weniger als vier Ratsmitglieder dagegen stimmen, spielt das Kriterium der Bevölkerung bei der qualifizierten Mehrheit keine Rolle mehr.
Enthaltung
Enthaltungen zählen bei der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme und tragen auch zur (Sperr-)Minorität bei.
Enthaltungen sind nicht dasselbe wie eine Nichtteilnahme an der Abstimmung. Jedes Mitglied kann sich jederzeit der Stimme enthalten.
Verstärkte qualifizierte Mehrheit
Wenn der Rat über einen Vorschlag abstimmt, der nicht von der Europäischen Kommission oder dem Hohen Vertreter der Europäischen Union vorgelegt wurde, wird das System der verstärkten qualifizierten Mehrheit eingesetzt.
Eine verstärkte qualifizierte Mehrheit kommt dann zustande, wenn die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Mindestens 72 % der Mitgliedstaaten stimmen mit Ja (20 von 27) und
- der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.
Sonderfälle
Wenn nicht alle Mitgliedstaaten an der Abstimmung teilnehmen, etwa, weil sie sich an einem bestimmten Politikbereich nicht beteiligen (z. B. am Euro oder an Schengen), kommen besondere Abstimmungsregeln zum Einsatz. Diese Regeln hängen von der Art des Vorschlags ab.
Handelt es sich um einen Vorschlag der Kommission oder des Hohen Vertreters, so gilt ein Beschluss als mit qualifizierter Mehrheit angenommen, wenn 55 % der teilnehmenden Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der Bevölkerung der teilnehmenden Mitgliedstaaten vertreten, mit Ja stimmen. In einem solchen Fall bedarf es für eine Sperrminorität mindestens die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, die zusammen mehr als 35 % der Bevölkerung der EU vertreten, zuzüglich eines weiteren Mitgliedstaats.
Handelt es sich um einen Vorschlag, der nicht von der Kommission oder vom Hohen Vertreter kommt, so gilt Beschluss als mit verstärkter qualifizierter Mehrheit angenommen, wenn 72 % der teilnehmenden Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der Bevölkerung der teilnehmenden Mitgliedstaaten vertreten, mit Ja stimmen.
Abstimmungsrechner
Mit dem Abstimmungsrechner können Sie herausfinden, ob im Rat einer der drei Schwellenwerte für die Abstimmung erreicht werden kann, der für die Annahme eines Gesetzgebungsakts erforderlich ist.
Finden Sie in vier einfachen Schritten das Endergebnis einer Abstimmung im Rat heraus:
- Wählen Sie eine Abstimmungsregel
- Legen Sie fest, welche Mitgliedstaaten an der Abstimmung teilnehmen
- Geben Sie die Stimmen ein
- Lesen Sie das Endergebnis ab
Siehe auch
Wie stimmt der Rat ab?
Erläuterungen zu den Ratstagungen
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Letzte Überprüfung: 23. Februar 2026