- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 14. September 2015 17:00
Rat vereinbart Umsiedlung von 40 000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien
"Ich freue mich, dass der Rat nun diesen Beschluss fassen konnte. Dies ist eine wichtige politische Botschaft...",
so der Präsident des Rates, Jean Asselborn.
Der Rat hat einen Beschluss zur Einführung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland erlassen.
Mit diesem Beschluss wird ein Mechanismus eingerichtet, mit dem zwei Jahre lang Flüchtlinge aus Mitgliedstaaten an den Außengrenzen – in diesem Fall Italien und Griechenland – vorübergehend und ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden können. Er wird für Personen gelten, die eindeutig internationalen Schutz benötigen und zwischen dem 15. August 2015 und dem 16. September 2017 in das Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten gelangt sind bzw. gelangen werden.
Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, erklärte: "Ich freue mich, dass der Rat nun diesen Beschluss fassen konnte. Dies ist eine wichtige politische Botschaft. Nun kann rasch mit der ersten Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, begonnen werden. Gleichzeitig verfügen nunmehr die Erstaufnahmelager, die sogenannten Hotspots, in Italien und Griechenland über die notwendige Rechtsgrundlage, um ihre Arbeit aufzunehmen. Gegenwärtig berät der Rat über einen weiteren Vorschlag für Notfall‑Umsiedlungen; daher ist es überaus wichtig, dass der erste Mechanismus eingerichtet ist und bald Wirkung zeigt."
Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben sich am 20. Juli einvernehmlich auf die Verteilung von 32 256 Personen verständigt. Diese Zahlen sollen bis Dezember 2015 aktualisiert werden, um entsprechend der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 gegebenen Zusage die Gesamtzahl von 40 000 zu erreichen.
Die an dem Mechanismus beteiligten Mitgliedstaaten erhalten für jede umgesiedelte Person einen Pauschalbetrag von 6 000 EUR.
Nach dem besonderen Gesetzgebungsverfahren muss der Rat vor Erlass des Beschlusses das Europäische Parlament anhören. Das Parlament hat seine Stellungnahme am 9. September abgegeben.
Dänemark und das Vereinigte Königreich beteiligen sich nicht an diesem Beschluss.
- Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (14. September 2015)
- Entschließung für die Umsiedlung von 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Griechenland und Italien
- Suche nach Lösungen für Migrationsdruck (Hintergrundinformationen)
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024