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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 27. Mai 2016 15:50

Syrien: EU verlängert Sanktionen gegen das Regime um ein Jahr

Am 27. Mai 2016 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 1. Juni 2017 verlängert. Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2014, in denen er bekräftigt hat, dass sich die EU für die Umsetzung von Sanktionen gegen das Regime und seine Unterstützer einsetzen wird, so lange die Unterdrückung andauert.

Die EU ist weiterhin entschlossen, nach einer dauerhaften Lösung des Konflikts in Syrien zu suchen. Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu Syrien, Irak und der Bedrohung durch Da'esh vom 23. März 2016 erklärt hat, wird die EU die Bemühungen der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) um eine strikte Durchsetzung der Einstellung der Feindseligkeiten in Syrien auch künftig unterstützen. Die EU wird sich auf politischer Ebene noch stärker für eine glaubwürdige Wiederaufnahme der innersyrischen Gespräche unter Federführung des VN-Sondergesandten de Mistura einsetzen, bei denen eine Vereinbarung über einen echten politischen Übergang in Syrien im Einklang mit der Wiener Erklärung der ISSG vom 17. Mai 2016 erzielt werden soll. Sie wird außerdem weiter dafür eintreten, dass allen Syrern in Not in belagerten oder schwer zu erreichenden Gebieten humanitäre Hilfe geleistet wird.

Die derzeit geltenden Sanktionen umfassen u.a.: ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, und für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Außerdem wurden über 200 Personen und 70 Einrichtungen wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und ihre Vermögenswerte eingefroren.

Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 28. Mai 2016 veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024