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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 21. Juni 2021 11:50

Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus anzuschließen

Der Rat hat am 4. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/908 des Rates[1] zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP erlassen.

Mit dem Beschluss hat der Rat beschlossen, die geltenden restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus zu verschärfen, indem er ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften verhängt.

Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien[2] und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.

Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.


[1] Am 4.6.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. LI 197, S. 3) veröffentlicht.
[2] Die Republik Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Letzte Überprüfung: 31. Januar 2024