- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 16. Juli 2026 12:25
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen anzuschließen
Am 3. Juli 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/15421 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen angenommen.
Mit dem Beschluss des Rates wurden sechs Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2018/1544 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, die Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.
1ABl. L, 2026/1542 vom 3.7.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1542/oj.
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Letzte Überprüfung: 17. Juli 2026