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SVN-AO-01004 - 
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Seit März 2004 wird bei einer Änderung des Wohnsitzes ein Aufkleber auf Seite 3 angebracht. Vor diesem Zeitpunkt wurde die zweite Anschrift direkt in den Pass gedruckt. Die erste Anschrift wird weiterhin direkt in den Pass gedruckt.

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[ Dokument erstellt am : 01.07.2021 09:50:09 CEST ]