"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.

Besuchen Sie die Seite über unsere Cookie-Politik, um mehr zu erfahren und Ihre Einstellungen zu ändern.

български español čeština dansk Deutsch eesti Ελληνικά English français Gaeilge hrvatski italiano latviešu lietuvių magyar Malti Nederlands polski português română slovenčina slovenščina suomi svenska
Skip to content

Anerkannte Reisedokumente

Die Liste der visierfähigen Reisedokumente die den Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, in drei Teilen, sowie die nicht erschöpfende Liste bekannter Fantasie- und Tarnpässe werden von der Europäischen Kommission mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Schengen-Länder auf der Grundlage der im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort gesammelten Informationen gemäß dem Beschluss Nr. 1105/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 erstellt
Liste der visierfähigen Reisedokumente die den Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen:
Nicht erschöpfende Liste bekannter Fantasie- und Tarnpässe die nicht der Anerkennung oder Nichtanerkennung unterliegen sollten und die ihren Inhaber nicht zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen und die nicht mit einem Visum versehen werden sollten
Wenn Sie auf einen der obigen Links klicken, werden Sie zu einer Webseite der Europäischen Kommission weitergeleitet.
Zuletzt überprüft am 27.10.2026 10:46:54 CET